Für die Stadt Delbrück - INHALTSVERZEICHNIS 12/2021 - Stadt Delbrück

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Für die Stadt Delbrück - INHALTSVERZEICHNIS 12/2021 - Stadt Delbrück
AMTSBLATT
für die Stadt Delbrück
47. Jahrgang – Nummer 5 – 11.03.2021

INHALTSVERZEICHNIS

12/2021                 Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Haupt-,                        2-4
                        Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 25.03.2021

13/2021                 Bekanntmachung der Genehmigung der 56. Änderung des                            5-6
                        Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück
                        Hier: Schlussbekanntmachung

14/2021                 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Brakendiek“ in                     7-8
                        Delbrück-Lippling
                        Hier: Schlussbekanntmachung

15/2021                 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstücks-                          9
                        werte im Kreis Paderborn über die ermittelten Bodenrichtwerte und
                        Immobilienrichtwerte

16/2021                 Bekanntmachung über die Kartierungen des Geologischen                        10 - 13
                        Dienstes NRW

      Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, 33122 Delbrück – Telefon 05250 / 9960
              Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen
                        bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen.
                   Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter www.delbrueck.de
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EINLADUNG

zur Sitzung   des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

am            Donnerstag, 25. März 2021, 18:00 Uhr

Ort:          Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6

Allen Ratsmitgliedern, die nicht Mitglied des Ausschusses sind, zur Kenntnis!

Der Rat der Stadt Delbrück hat seine Entscheidungsbefugnisse für die Dauer der
Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss übertragen. Deshalb tagt der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss anstelle des Rates.

TAGESORDNUNG

Öffentlich

1.     Bestellung des Schriftführers

2.     Fragestunde für Einwohner

3.     Verwaltungsbericht 2020

4.     Erhöhung der Verwaltungskosten beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken 2021/017

5.     Wahl von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-
       Westfälischen Städte- und Gemeindebundes                                 2021/042

6.     Neuaufstellung des Regionalplans OWL - Entwurf der Stellungnahme der
       Stadt Delbrück im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in
       ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen                            2021/010-1

Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021                                                               2
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7.    65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück
      a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
         Träger öffentlicher Belange
      b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
      c) Offenlegungsbeschluss                                                  2021/026

8.    67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück
      a) Vorstellung des Änderungspunktes
      b) Änderungsbeschluss                                                       2021/025

9.    Bebauungsplan Nr. 124 "Lipshof" in Delbrück-Hagen
      a) Vorstellung des Entwurfes
      b) Aufstellungsbeschluss                                                    2021/022

10.   Bebauungsplan Nr. 31 "Auf dem Brocke" in Delbrück-Boke, 3.Änderung
      a) Vorstellung des Entwurfes
      b) Änderungsbeschluss                                                       2021/024

11.   Bebauungsplan Nr. 53 "Schlingfeld" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung
      a) Ergebnisse aus der Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2
         BauGB bzw. der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
      b) Ergebnisse aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger
         öffentlicher Belange parallel zur Information der Öffentlichkeit bzw. gem.
         § 4 Abs. 2 BauGB
      c) Satzungsbeschluss                                                          2021/023

12.   Abschlussbericht PV-Studie und Ausrüstung der ersten städtischen
      Gebäude mit eigenstromoptimierten PV-Anlagen                                2021/031

13.   Städtisches Förderprogramm für Gründächer                                   2021/028

14.   Straßen- und Wegekonzept der Stadt Delbrück                                 2021/038

15.   Straßenendausbau Jakobstraße und Schlaunstraße
      - Beschluss der Planung -

16.   Live-Übertragung der Sitzungen
      - Antrag der Fraktionsgemeinschaft SPD & Linke -                            2021/018

      Live-Streaming und Aufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen
      - Stellungnahme der Verwaltung -                                            2021/018-1

17.   Einzugs von Elternbeiträgen für die Teilnahme an einem
      außerunterrichtlichen Angebot der Primastufe der Stadt Delbrück             2021/035

      Antrag zur Halbierung der Elternbeiträge für die Teilnahme am
      außerunterrichtlichen Angebot der Grundschulen der Stadt Delbrück
      - Antrag der CDU-Fraktion -                                                 2021/037

      Halbierung der OGS-Beiträge für den Monat März
      - Antrag der FDP-Fraktion -                                                 2021/036

Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021                                                                 3
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18.   Konzeptentwicklung für öffentliche E-Ladestationen
      - Antrag der CDU-Fraktion -                                              2021/032

19.   Spielplätze bei Planung von Wohngebieten
      - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen PID und GRÜNE -                      2021/033

20.   Tausend-Bäume-Programm für Delbrück
      - Antrag der GRÜNE-Fraktion -                                            2021/034

21.   Mitteilungen der Verwaltung

Nichtöffentlich

22.   Verkauf eines Gewerbegrundstücks in Westenholz                           2021/021

23.   Abschluss eines Vertrages über eine Kompensationsfläche                  2021/011

24.   Teilweiser Erlass von Erschließungsbeiträgen                             2021/030

25.   Mittelbare Beteiligung an der 450connect GmbH über eine Beteiligung an
      der 450MHz Beteiligung GmbH                                              2021/016

26.   Mitteilungen der Verwaltung

Delbrück, den 11.03.2021

gez. Werner Peitz
Vorsitzender

Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021                                                            4
Für die Stadt Delbrück - INHALTSVERZEICHNIS 12/2021 - Stadt Delbrück
Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück
hier: Schlussbekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
      Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des
      Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist

Für die vom Rat der Stadt Delbrück in der Sitzung am 15.12.2020 beschlossene 56. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist das Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden.
Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom 02.03.2021, Az.: 35.02.01.700-007/2021-001, erklärt,
dass die Genehmigung des Planes gem. § 6 Abs. 1 BauGB erteilt wird.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann den
Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung von diesem Tage ab in der
Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, im Zimmer C.17 im
Fachbereich VI Bauen und Planen während der Dienststunden

montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
donnerstags                     von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags                        von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich können die Bauleitplanunterlagen auf der
Internetseite www.delbrueck.de unter der Rubrik „Rathaus/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne/Bauleitpläne mit
Rechtskraft“ sowie über das BauPortal NRW https://www.bauportal.nrw/ unter der Rubrik „Bauleitplanung in
Nordrhein-Westfalen/Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ eingesehen werden.

Hingewiesen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf, dass

1.     eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
       und Formvorschriften,
2.     eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
       Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3.     nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler
nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung      für    das   Land     Nordrhein-Westfalen   beim    Zustandekommen       dieser
Flächennutzungsplanänderung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn,

-     eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
      durchgeführt,
-     dieser Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
-     der Bürgermeister hat den Feststellungsbeschluss vorher beanstandet oder
-     der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die
      verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Delbrück, den 11.03.2021

Der Bürgermeister
gez. Peitz

Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021                                                                        5
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Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021   6
Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 109 "Brakendiek" in Delbrück-Lippling
hier: Schlussbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
      Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des
      Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist

Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bebauungsplan Nr. 109 „Brakendiek“ in Delbrück-Lippling wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 7 GO NW als
Satzung beschlossen.“

Der Beschluss ist gem. § 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit
wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom
15.12.2020 übereinstimmt.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 5,45 ha liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 12, und ist aus
nachstehendem Lageplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung, Gebäude
Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, im Zimmer C 17 im Fachbereich VI Bauen und Planen während
der Dienststunden

montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
donnerstags                   von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags                      von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021                                                                      7
einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der
Internetseite www.delbrueck.de unter der Rubrik „Rathaus/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne/Bauleitpläne mit
Rechtskraft“ sowie über das BauPortal NRW https://www.bauportal.nrw/ unter der Rubrik „Bauleitplanung in
Nordrhein-Westfalen/Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung
etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ebenfalls hingewiesen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf, dass

1.      eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
        und Formvorschriften,
2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
        Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3.      nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Delbrück unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler
nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes kann gem. § 7 Abs. 6 S. 1 GO NRW nach Ablauf
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

-     eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
      durchgeführt,
-     dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
-     der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
-     der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die
      verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

                                    Bekanntmachungsanordnung

Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Delbrück zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109
„Brakendiek“ in Delbrück-Lippling wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

Delbrück, den 11.03.2021

Der Bürgermeister

gez. Peitz

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn

                              Bekanntmachung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn hat in seiner Sitzung am
22.02.2021 gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 37 und 38 der
Grundstückswertermittlungsverordnung (GrundWertVO NRW) vom 08. Dezember 2020 (SGV NRW 7134)

        Bodenrichtwerte über baureifes Land und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie
        Immobilienrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

für die Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn zum Stichtag

                                      01. Januar 2021
ermittelt.

Unter der Internetadresse www.boris.nrw.de können Bodenrichtwerte für alle Städte
und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. Immobilienrichtwerte
sind noch nicht flächendeckend verfügbar.

Über die Internetadresse  www.kreis-paderborn.de/gutachterausschuss
können die Boden- und Immobilienrichtwerte der Städte und Gemeinden des Kreises
Paderborn (ohne Stadt Paderborn) ebenfalls eingesehen werden.

                                                  Paderborn, den 11. März 2021
                                            Der Vorsitzende des Gutachterausschusses

                                                             gez. Gurok
                                                   Ltd. Kreisvermessungsdirektor

Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021                                                                 9
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