Für die Stadt Delbrück - INHALTSVERZEICHNIS 12/2021 - Stadt Delbrück
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AMTSBLATT für die Stadt Delbrück 47. Jahrgang – Nummer 5 – 11.03.2021 INHALTSVERZEICHNIS 12/2021 Bekanntmachung der Tagesordnung der Sitzung des Haupt-, 2-4 Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 25.03.2021 13/2021 Bekanntmachung der Genehmigung der 56. Änderung des 5-6 Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück Hier: Schlussbekanntmachung 14/2021 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Brakendiek“ in 7-8 Delbrück-Lippling Hier: Schlussbekanntmachung 15/2021 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstücks- 9 werte im Kreis Paderborn über die ermittelten Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte 16/2021 Bekanntmachung über die Kartierungen des Geologischen 10 - 13 Dienstes NRW Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, 33122 Delbrück – Telefon 05250 / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter www.delbrueck.de
EINLADUNG zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag, 25. März 2021, 18:00 Uhr Ort: Stadthalle Delbrück, Boker Straße 6 Allen Ratsmitgliedern, die nicht Mitglied des Ausschusses sind, zur Kenntnis! Der Rat der Stadt Delbrück hat seine Entscheidungsbefugnisse für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss übertragen. Deshalb tagt der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss anstelle des Rates. TAGESORDNUNG Öffentlich 1. Bestellung des Schriftführers 2. Fragestunde für Einwohner 3. Verwaltungsbericht 2020 4. Erhöhung der Verwaltungskosten beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken 2021/017 5. Wahl von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Nordrhein- Westfälischen Städte- und Gemeindebundes 2021/042 6. Neuaufstellung des Regionalplans OWL - Entwurf der Stellungnahme der Stadt Delbrück im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen 2021/010-1 Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021 2
7. 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit c) Offenlegungsbeschluss 2021/026 8. 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück a) Vorstellung des Änderungspunktes b) Änderungsbeschluss 2021/025 9. Bebauungsplan Nr. 124 "Lipshof" in Delbrück-Hagen a) Vorstellung des Entwurfes b) Aufstellungsbeschluss 2021/022 10. Bebauungsplan Nr. 31 "Auf dem Brocke" in Delbrück-Boke, 3.Änderung a) Vorstellung des Entwurfes b) Änderungsbeschluss 2021/024 11. Bebauungsplan Nr. 53 "Schlingfeld" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung a) Ergebnisse aus der Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB bzw. der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Ergebnisse aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur Information der Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB c) Satzungsbeschluss 2021/023 12. Abschlussbericht PV-Studie und Ausrüstung der ersten städtischen Gebäude mit eigenstromoptimierten PV-Anlagen 2021/031 13. Städtisches Förderprogramm für Gründächer 2021/028 14. Straßen- und Wegekonzept der Stadt Delbrück 2021/038 15. Straßenendausbau Jakobstraße und Schlaunstraße - Beschluss der Planung - 16. Live-Übertragung der Sitzungen - Antrag der Fraktionsgemeinschaft SPD & Linke - 2021/018 Live-Streaming und Aufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen - Stellungnahme der Verwaltung - 2021/018-1 17. Einzugs von Elternbeiträgen für die Teilnahme an einem außerunterrichtlichen Angebot der Primastufe der Stadt Delbrück 2021/035 Antrag zur Halbierung der Elternbeiträge für die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot der Grundschulen der Stadt Delbrück - Antrag der CDU-Fraktion - 2021/037 Halbierung der OGS-Beiträge für den Monat März - Antrag der FDP-Fraktion - 2021/036 Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021 3
18. Konzeptentwicklung für öffentliche E-Ladestationen - Antrag der CDU-Fraktion - 2021/032 19. Spielplätze bei Planung von Wohngebieten - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen PID und GRÜNE - 2021/033 20. Tausend-Bäume-Programm für Delbrück - Antrag der GRÜNE-Fraktion - 2021/034 21. Mitteilungen der Verwaltung Nichtöffentlich 22. Verkauf eines Gewerbegrundstücks in Westenholz 2021/021 23. Abschluss eines Vertrages über eine Kompensationsfläche 2021/011 24. Teilweiser Erlass von Erschließungsbeiträgen 2021/030 25. Mittelbare Beteiligung an der 450connect GmbH über eine Beteiligung an der 450MHz Beteiligung GmbH 2021/016 26. Mitteilungen der Verwaltung Delbrück, den 11.03.2021 gez. Werner Peitz Vorsitzender Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021 4
Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück hier: Schlussbekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist Für die vom Rat der Stadt Delbrück in der Sitzung am 15.12.2020 beschlossene 56. Änderung des Flächennutzungsplanes ist das Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden. Dieses wird hiermit bekannt gemacht. Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom 02.03.2021, Az.: 35.02.01.700-007/2021-001, erklärt, dass die Genehmigung des Planes gem. § 6 Abs. 1 BauGB erteilt wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, im Zimmer C.17 im Fachbereich VI Bauen und Planen während der Dienststunden montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich können die Bauleitplanunterlagen auf der Internetseite www.delbrueck.de unter der Rubrik „Rathaus/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne/Bauleitpläne mit Rechtskraft“ sowie über das BauPortal NRW https://www.bauportal.nrw/ unter der Rubrik „Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen/Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ eingesehen werden. Hingewiesen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung nach Ablauf eines Jahres nach dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - dieser Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, - der Bürgermeister hat den Feststellungsbeschluss vorher beanstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Delbrück, den 11.03.2021 Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021 5
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 109 "Brakendiek" in Delbrück-Lippling hier: Schlussbekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Der Bebauungsplan Nr. 109 „Brakendiek“ in Delbrück-Lippling wird gem. § 10 BauGB i.V.m. § 7 GO NW als Satzung beschlossen.“ Der Beschluss ist gem. § 7 GO NW sowie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen. Hiermit wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden Beschlusses mit dem Beschluss des Rates vom 15.12.2020 übereinstimmt. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 5,45 ha liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 12, und ist aus nachstehendem Lageplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung, Gebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, im Zimmer C 17 im Fachbereich VI Bauen und Planen während der Dienststunden montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021 7
einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich können die Bebauungsplanunterlagen auf der Internetseite www.delbrueck.de unter der Rubrik „Rathaus/Bauen und Wohnen/Bauleitpläne/Bauleitpläne mit Rechtskraft“ sowie über das BauPortal NRW https://www.bauportal.nrw/ unter der Rubrik „Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen/Bauleitpläne der Gemeinden in NRW“ eingesehen werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ebenfalls hingewiesen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Delbrück unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes kann gem. § 7 Abs. 6 S. 1 GO NRW nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, - der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Delbrück vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachungsanordnung Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Delbrück zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Brakendiek“ in Delbrück-Lippling wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Zu seiner Rechtswirksamkeit bedarf es keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Delbrück, den 11.03.2021 Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021 8
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn Bekanntmachung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Paderborn hat in seiner Sitzung am 22.02.2021 gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 37 und 38 der Grundstückswertermittlungsverordnung (GrundWertVO NRW) vom 08. Dezember 2020 (SGV NRW 7134) Bodenrichtwerte über baureifes Land und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen sowie Immobilienrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen für die Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn zum Stichtag 01. Januar 2021 ermittelt. Unter der Internetadresse www.boris.nrw.de können Bodenrichtwerte für alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. Immobilienrichtwerte sind noch nicht flächendeckend verfügbar. Über die Internetadresse www.kreis-paderborn.de/gutachterausschuss können die Boden- und Immobilienrichtwerte der Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) ebenfalls eingesehen werden. Paderborn, den 11. März 2021 Der Vorsitzende des Gutachterausschusses gez. Gurok Ltd. Kreisvermessungsdirektor Amtsblatt Nr. 5 vom 11.03.2021 9
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