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HOME
OFFICE
DFA-Box
techit GmbH • www.techit.de • info@techit.de • 72202 Nagold • Gäuallee 4+6
Telefon +49 7452 60051-0 • Telefax +49 7452 60051-400
DFA-Box
MISSION WORLDtechIT | DFA-Box Stand: 17. April 2020, 8:11 AM
techit GmbH | DFA-Box zur Coronakrise, März 2020
eoffice fertig!
Hom Ja! Alles ist berücksichtigt!
DFA-Box
Einfach jedem Mitarbeiter seinen
Desktop zur Verfügung stellen - die
DFA Box macht es möglich! Von
überall auf der Welt sicher und
barrierefrei arbeiten.
Die DFA-Box ist für alle Unterneh-
men, die nicht in der Cloud arbei-
ten, die wohl einfachste, schnellste
und sicherste Möglichkeit, ohne
entsprechenden Aufwand und Um-
strukturierung des Netzes, jedem
Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz zur
Verfügung zu stellen.
Plug in & Work - Die DFA-Box wird
einfach per Netzwerkstecker an ein
vorhandenes Netz angeschlossen,
Plug in & Work einfache Barrierefrei eine IP vergeben und schon kann
Einfach ins Netzwerk ein-
Administration Die Desktops können die Arbeit aus der Ferne beginnen.
stecken und loslegen direkt im Netz in eine Do-
IP, Benutzername und
sicheres Passwort mäne aufgenommen wer- Bis zu 10 Windows Desktops (oder
den und somit auf Drucker, 30 RDS-Serverzugriffe) werden
Software usw. zugreifen in der DFA-Box gehostet. Einfach
die benötigte Software aufspielen
(oder vorhandenes Windows 10
Image in die DFA einspielen) und Sie
können von beliebigen Endgeräten
(Smartphones, Tablet, PC, ThinPC
oder auch diversen Smart TV) den
Desktop nutzen und direkt daran
arbeiten.
VDI / RDS Sicher Skalierbar
Windows 10; Zukunftsori- Der Desktop ist direkt im Firmen-
Keine VPN, keine Daten Es können viele DFA-
netz, durch eine einzige Route in
entiert, kompatibel. Auch außer Bild verlassen - Boxen in einem Netzwerk
der Firewall (optional direkt durch
die hausinternen Arbeits- wenn gewünscht, das integriert werden
DFA-Proxy) verfügbar. Sie können
plätze können so realisiert Haus, DSGVO-konform
weltweit gesichert auf den Desktop
werden
zugreifen.
Blatt techit GmbH • www.techit.de • info@techit.de • 72202 Nagold • Gäuallee 4+6
2 Telefon +49 7452 60051-0 • Telefax +49 7452 60051-400
MISSION WORLDtechIT | DFA-Box Stand: 17. April 2020, 8:11 AM
So sieht fertiges
Homeoffice aus:In Office via any device from everywhere
DFA-Box von Unterwegs
Arbei tsplatz
DFA-Box via RDP
Fire wall
Arbei tsplatz Internet Mac / PC / Linux
Office Anwendungen
von Überall aus
MS Office
Firewall
ERP Mail Print
DFA- Box
Arbei tsplatz
einfache Grafik
Interne APPs
leichte Konstruktionen
Mail Print Server Arbeitsplatz Tablet / Smartphone
Anwendungen Home Office oder Büro
DFA-Box Pro Die Vorteile
mit Remote-FX/DDA • Sichere Verbindung (SSL), Daten gehen nicht außer Haus
GPU-Unterstützung
• Einheitliches Verfahren für alle Beteiligten
Multimedia, High-Level-
• Anwendungen können individuell jedem verfügbar gemacht werden
Anwendungen,
Rendering usw • Beliebige (auch User eigene Endgeräte) können ohne Sicherheitsrisiko benutzt werden
CAD, Grafik • Fertiges Verfahren - einfachste Installation und Erhaltung
fr a g e!
auf A n • Keine Änderung/Eingriffe in das vorhandene Netz (eine IP, max. eine Route in der Firewall)
• Gewohntes Arbeiten wie am PC, nur eben von überall
• Verständlich und überschaubar
• Sehr zuverlässig
• Nur geringe Bandbreite der Internetleitung notwendig
• Über Hotline auch individuelle Anpassungen möglich
• Innerhalb Minuten betriebsbereit
Blatt
3 • Reset Funktion
MISSION WORLDtechIT | DFA-Box
Konfigurations-
unterstützung Online
Optional 1: für Varianten
Falls Sie Unterstützung bei der
DFA-Box A B C
Konfiguration in Ihrem Unternehmen
brauchen. Max. 2 Std.
DFA-Box Office
Art.-Nr.: 33143 300,- €* Silent Cube H 240 mm x B 210 mm x T 280 mm, 10kg, 250Watt, Intel
Xeon 8 Kerne, 2TB NVME, 128GB RAM ECC reg, Windows Hyper-V Ser-
Optional 2: ver 2019, 24 Monate Garantie BringIn (ausgeschlossen NVME), Stapel-
Falls Sie Unterstützung für Individu- bar bis 3 Cubes übereinander. 30 Monate Leasing zu EUR/mtl. 169,00
elle Anpassungen (auch Beratung) oder einmaliger Kauf zu EUR 4.450,00
für z.B. Erstellen eines universellen
Images mit individueller Software,
uvm. brauchen (max. 6 Std.) Art.-Nr.: 33141 Anzahl: 30 Monate Leasing mtl. 169,- €*
Art.-Nr.: 33144 1.200,- €* Variante pro Zugriff A Variante pro Zugriff B Variante pro Zugriff C
Office 19
Server
Optional Software gleich mit
Installiert, pro VDI (!) monatlich für 30
Variante A und C:
gl.
+ 7,50 €* zziff
mtl. pr o Zu gr
Office 2019, inkl. SPLA Lizenz** Windows 10 E3, maximal 10 VDIs pro Windows 2019 RDS Server;
Box MS Zugriffslizenz inklusive Linux/Ubuntu, je maximal 10 VDIs maximal 30 Connections pro Box
Pro mtl. 19,50 €* Art.-Nr.: 33146 pro VDI, jeweils Art.-Nr.: 33147 pro VDI, jeweils Art.-Nr.: 33149 pro RDS, jeweils
Anzahl Anzahl Anzahl
Std mtl. 14,56 €* Zugriffe:
mtl. 19,- €* Zugriffe:
mtl. 2,- €* Zugriffe:
mtl. 91,- €*
Secure Proxy Option Secure Proxy Option
Die DFA-Box ohne jegliche weitere Änderung im Netz an Firewall usw. betreiben. Sichere Art.-Nr.: 33152 pro Zugriff monatlich
Verbindung über Https direkt mit dem RZ Server der techit GmbH, der weltweit erreicht
werden kann. Pro Verbindung / Zugriff (VDI Desktop oder RDS) Ja, bitte: mtl. 8,95 €*
Ja! Her mit der DFA-Box!
Firma, Unternehmen Telefonnummer Ort, Datum
Name, Vorname EMail-Adresse
Straße, Hausnummer Website Unterschrift
Ich habe die Liefer- und Vertragsbedingungen (im Anhang) gelesen und verstanden. Ich erkläre mich mit den AGB und den Datenschutzrichtlinien einverstanden.
*Alle Preisangaben rein Netto, zzgl. 19% MwSt und Versandkosten! Bitte ausdrucken und unterschrieben via Post oder EMail
an info@techit.de. **Microsoft ist ein eingetragenes Markenzeichen der Microsoft Corporation. Aktuelle Lizenzbedingungen
Blatt Microsoft: Die Vertragslaufzeit beträgt min. drei (3) Monate und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat
4 solange nicht drei (3) Monate vor Ablauf gekündigt wird.
techit http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=3&DocumentTypeId=2
http://www.microsoftvolumelicensing.com/
200326 Flyer DFA-Box v.2.0 | 17. April 2020, 8:11 AMDatensheet Admin und User | Zugangsbereiche
DFA-Box Firewall User / Endgerät
Internet
Zugangsbereich Intern Zugangsbereich Extern
IP-Adresse von IP-Adresse von
IP-Adresse bis IP-Adresse bis
Die letzte Zahl wird jeweils um 1 erhöht um die nächste
Die letzte Zahl wird jeweils um 1 erhöht um die nächste virtuelle Maschine zu erreichen
virtuelle Maschine zu erreichen
Zugangsbereich Intern
Achtung:
IP DFA-Box FireWall
Bitte beachten Sie, dass Sie für die interne Sicher-
IP DFA-Box Host
heit Ihrer DFA-Box selbst verantwortlich sind. Diverse
AdminCenter https://
hausinterne Angelegenheiten müssen dringend orga-
Subnetmask nisatorisch geregelt werden. Zum Beispiel:
DNS
• Dienstvereinbarungen mit den Mitarbeitern
Gateway
• Passwortrichtlinien
Proxy Server Port
• Sperrung des Administrators für externen Zugriff
Administrator
Für rechtliche und organisatorische Belange ist der
Passwort
Betreiber der DFA-Box selbst zuständig. Wir stehen
IP-Adresse IPMI
Ihnen für weitere Beratung selbstverständlich zur
IPMI Benutzername Verfügung. Telefon +49 7452 60051-0
IPMI Passwort
Bemerkungen:
Blatt
5
techit
200326 Flyer DFA-Box v.2.0 | 17. April 2020, 8:11 AMDFA-Box Nr.: 001 Beschreibung: DFA Zugang
Firmennetzwerk User, Endgerät
CPU-Core: Intel Xeon 8 : 128 GB
Notiz
DFA-Box
Variante Laufwerk: Größe: Speicherart:
Secure Proxy
LAN z.B. „System“ z.B. „5000 GB“ z.B. „NVME“
System 2000 GB NVME
GB
GB
VDI / RDS Firewall Internet Any Device
Client App Installation:
Client Zugriff über https: Ja
Client Zugriff über RDP: Ja
Everywhere
Plug in & Work - Die DFA-Box wird einfach per Netzwerkstecker an ein vorhandenes Netz angeschlossen,
Backup? Ja
eine IP vergeben und schon kann die Arbeit aus der Ferne beginnen.
Bis zu 10 Windows Desktops (oder 30 RDS-Serverzugriffe) werden in der DFA-Box gehostet. Einfach Cluster? Ja
die benötigte Software aufspielen (oder vorhandenes Windows 10 Image in die DFA einspielen) und Sie
Failover? Ja
können von beliebigen Endgeräten (Smartphones, Tablet, PC, ThinPC oder auch diversen Smart TV) den
Desktop nutzen und direkt daran arbeiten. Externe Anbindung, externe Daten? Ja
Organisatorisch / System relevant? Ja
Ausfallzeit verkraftbar in Stunden
Einschränkung der Arbeit in %
DSGVO personenbezogene Daten? Ja
Organisatorischer Zweck (für Krisenmanagement und/oder Externe sind diese Informationen auch rechtlich relevant)
Zugangsdaten Admin Firewall
IP-Range von 5001 bis 5010 Benutzername:
Benutzer, Name: Passwort:
Passwort: IP-Adresse: \\192.0.0.3:24
Besitzer: Ansprechpartner:
Verwalter: Admin-Benutzern.:
IP-Adresse: Passwort:
Subnetmask: Zugang TeamViewer ID: PW:
Domäne:
DFA-Parent OS
Betriebssystem:
Benutzername:
Gateway:
Passwort:
Proxy Server:
IP-Adresse: \\192.0.0.2:24
DNS:
Ansprechpartner:
IPMI Zugang: \\192.0.0.1:24
Achtung:
Bitte beachten Sie, dass Sie für die interne Sicherheit Ihrer DFA-Box selbst verantwortlich sind. Diverse hausinterne An-
Blatt gelegenheiten müssen dringend organisatorisch geregelt werden. Zum Beispiel:
6 Dienstvereinbarungen mit den Mitarbeitern, Passwortrichtlinien, Sperrung des Administrators für externen Zugriff
techit Für rechtliche und organisatorische Belange ist der Betreiber der DFA-Box selbst zuständig.
Für weitere Beratung stehen wir Ihnen unter Telefon +49 7452 60051-0 selbstverständlich zur Verfügung.
200326 Flyer DFA-Box v.2.0 | 17. April 2020, 8:11 AMDFA-Box Nr.: 002 Beschreibung: Konfiguration Lieferzustand
Schema / Skizze
CPU-Core: :
Notiz
DFA-Box
Laufwerk: Größe: Speicherart:
FW-Zugang
3 ...
IP: 192.0.0.3\24 z.B. „System“ z.B. „5000 GB“ z.B. „NVME“
01 02 10
GB
DFA-Parent (AdminCenter)
2 Image
IP: 192.0.0.2\24
GB
Auto-Orga Hyper-V AdminCenter DFA-Parent$
GB
IPMI
Client App Installation:
1 IPMI 2.0 IP: 192.0.0.1\24
Client Zugriff über https: Ja
CPU RAM LAN-Anschluß Speicher IPMI
Client Zugriff über RDP: Ja
Technische Funktionsbeschreibung Backup? Ja
Cluster? Ja
Failover? Ja
Externe Anbindung, externe Daten? Ja
Organisatorischer Zweck Organisatorisch relevant? Ja
Ausfallzeit verkraftbar in Stunden
Einschränkung der Arbeit in %
DSGVO personenbezogene Daten? Ja
Organisatorischer Zweck (für Krisenmanagement und/oder Externe sind diese Informationen auch rechtlich relevant)
Firewall Zugang DFA-Parent (AdminCenter)
Benutzer, Name: IP-Adresse:
Passwort: Subnetmask:
Besitzer: Benutzer:
Verwalter: Passwort
IP: VLAN:
Subnetmask:
IPMI-Zugang
Domäne:
IP-Adresse:
Betriebssystem:
Subnetmask:
Gateway:
Benutzer:
Proxy Server:
Passwort
DNS:
VLAN:
Externer Zugang:
Blatt
7
techit
200326 Flyer DFA-Box v.2.0 | 17. April 2020, 8:11 AMDFA-Box Nr.: 003 Beschreibung: Secure Proxy
Firmennetzwerk Internet User, Endgerät
CPU-Core: Intel Xeon 8 : 128 GB
Notiz
DFA-Box
Connection Laufwerk: Größe: Speicherart:
Software Secure Proxy
LAN z.B. „System“ z.B. „5000 GB“ z.B. „NVME“
Connector
System 2000 GB NVME
HTTPS 60.000 RDP/TSL
GB
Verbindungen
GB
VDI / RDS Firewall Connector ID User Device
Client App Installation:
Secure Inspection
Client Zugriff über https: Ja
Vier Fehlanmeldungen =
SPERRUNG Client Zugriff über RDP: Ja
Secure-Proxy | techn. Beschreibung
Backup? Ja
Cluster? Ja
Failover? Ja
Externe Anbindung, externe Daten? Ja
Secure-Proxy | Zweckbeschreibung
Organisatorisch / System relevant? Ja
Ausfallzeit verkraftbar in Stunden
Einschränkung der Arbeit in %
DSGVO personenbezogene Daten? Ja
Secure-Proxy Firewall
IP-Range von 5001 bis 5010 Benutzername:
RDP-Port: :3389 Passwort:
Connector-ID: DFA.cloud-u.de:ConnectorID IP-Adresse: \\192.0.0.3:24
Proxy-Server Ansprechpartner:
Verwalter: Admin-Benutzern.:
IP-Adresse: Passwort:
Subnetmask: Zugang TeamViewer ID: PW:
Domäne:
DFA-Parent OS
Betriebssystem:
Benutzername:
Gateway:
Passwort:
DNS:
IP-Adresse: \\192.0.0.2:24
DNS:
Ansprechpartner:
IPMI Zugang: \\192.0.0.1:24
Achtung:
Bitte beachten Sie, dass Sie für die interne Sicherheit Ihrer DFA-Box selbst verantwortlich sind. Diverse hausinterne An-
Blatt gelegenheiten müssen dringend organisatorisch geregelt werden. Zum Beispiel:
8 Dienstvereinbarungen mit den Mitarbeitern, Passwortrichtlinien, Sperrung des Administrators für externen Zugriff
techit Für rechtliche und organisatorische Belange ist der Betreiber der DFA-Box selbst zuständig.
Für weitere Beratung stehen wir Ihnen unter Telefon +49 7452 60051-0 selbstverständlich zur Verfügung.
200326 Flyer DFA-Box v.2.0 | 17. April 2020, 8:11 AMDFA-Box Nr.: 004 Beschreibung: individuelle Konfiguration
Schema / Skizze
Variante A CPU-Core: :
Notiz
vorhandenes 1
Image Laufwerk: Größe: Speicherart:
DFA-Box
Variante B z.B. „System“ z.B. „5000 GB“ z.B. „NVME“
1 2
GB
LX-Backup AdminCenter
Auto-Orga GB
Arbeitsplatz / DFA-Parent (AdminCenter)
Rechner Variante B IP: 192.0.0.2\24
GB
4 5 10 VMs
Client App Installation:
werden erstellt
Image
bearbeiten und Client Zugriff über https: Ja
3 neues
optimieren
Parent Imgage
Client Zugriff über RDP: Ja
Technische Funktionsbeschreibung Backup? Ja
Cluster? Ja
Failover? Ja
Externe Anbindung, externe Daten? Ja
Organisatorischer Zweck Organisatorisch relevant? Ja
Ausfallzeit verkraftbar in Stunden
Einschränkung der Arbeit in %
DSGVO personenbezogene Daten? Ja
Organisatorischer Zweck (für Krisenmanagement und/oder Externe sind diese Informationen auch rechtlich relevant)
Notiz Drittanbieter
Benutzer, Name: Name:
Passwort: Vertrag:
Besitzer: Hotline Rufnummer:
Verwalter: Ansprechpartner:
IP: Admin-Benutzern.:
Subnetmask: Passwort:
Domäne: Zugang TeamViewer ID: PW:
Betriebssystem:
DFA-Box
Gateway:
IP:
Proxy Server:
Subnetmask:
DNS:
Domäne:
Externer Zugang:
Betriebssystem:
Blatt
9
techit
200326 Flyer DFA-Box v.2.0 | 17. April 2020, 8:11 AMtechit GmbH
Technologie Consulting & Betreuung
Gäuallee 4+6
72202 Nagold
Deutschland
info@techit.de
www.techit.de
www.cloud-u.de
www.my-zoe.world
Telefon +49 7452 60051-0
Telefax +49 7452 60051-400
DFA-Box, Liefer- und Vertragsbedingungen
Cloud-U
Organisation Finanzen Recht Technik MyCloud
DFA-Box, 17. April 2020, 8:11 AMtechit | Liefer- und Vertragsbedingungen, 17. April 2020, 8:11 AM
Let‘s do evolution.
techit GmbH | Liefer- und Vertragsbedingungen
A.) Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen die wir mit Unternehmen, juristischen Personen des öffent-
lichen Rechts bzw. öffentliche-rechtlichem Sondervermögen schließen unterliegen den nachstehenden Be-
dingungen.
2. Es gelten immer unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur
dann Vertragsinhalt, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller (im folgenden
Kunde oder Auftraggeber [„AG“] genannt).
5. Änderungen der Liefer- und Vertragsbedingungen sowie der AGB werden dem Kunden mitgeteilt und erlangen
ihre Geltung falls der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist (von 8 Tagen) widerspricht.
6. Ware im Sinne dieses Vertrages sind alle dem Kunden überlassene Gegenstände, wie auch Software, ob in Form
eines Datenträgers, Internetdownloads oder E-Mail (unkörperlich).
B.) Angebote, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge, Annahmen, Nachtragsangebote
1. Alle Angebote sind freibleibend, die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung durch uns, bzw. wenn die
Lieferung und Leistung durchgeführt wurde.
2. An den Kunden überlassene Unterlagen, insbesondere Datenträger, Dokumentationen, Abbildungen, Zeich-
nungen und Kalkulationen unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht. Sie dürfen ausschließlich ver-
tragsgebunden genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Nach Vertragsbeendigung, bzw. Er-
füllung des Nutzungszweckes sind uns diese unverzüglich wieder zurückzugeben. Sollte die Geheimhaltung
insbesondere von vertraulich gekennzeichneten Dokumenten nicht sichergestellt sein, sind wir berechtigt die
Aushändigung dieser unverzüglich zu verlangen.
3. Der Kunde ist verpflichtet die Angebote auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Insbesondere gilt
dies für Projektangebote, in denen wir Annahmen getroffen haben die der Kalkulation und Leistungsbeschrei-
bung zu Grunde liegen. Treffen derartige Annahmen nicht zu, hat uns der Kunde davon zu unterrichten, damit
wir das Angebot korrigieren können.
4. Wir sind berechtigt Aufträge teilweise oder im Gesamten durch Subunternehmen durchführen zu lassen.
5. Werden im Auftrag des Kunden Kostenvoranschläge bzw. Beratungen und Planungen vorgenommen, sind
diese entsprechend dem Zeitaufwand zu erstatten.
C.) Waren, Leistungen und deren Beschaffenheit
1. Unsere Leistungen und Waren sind ausschließlich für Unternehmen als Endkunde bestimmt. Beabsichtigt der
Kunde diese weiter zu veräußern, so hat er uns darauf hinzuweisen.
2. Beschaffenheiten werden ausschließlich durch den zustande kommenden Kaufvertrag schriftlich beschrieben.
3. Technische Änderungen die zur Verbesserung bzw. gleichbleibender Beschaffenheit führt behalten wir uns bei
Lieferungen vor.
4. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung)
im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB,
solange eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wird eine Ware auf Wunsch des Kunden modifiziert, erstellt oder geändert, übernehmen wir ohne besondere Ver-
einbarung keine Gewähr auf Beschaffenheit, Mängel und Garantie. Dem Kunden stehen keine Ansprüche zu.
6. Bei Weitergabe von Herstellergarantie gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Seite 11techit | Liefer- und Vertragsbedingungen, 17. April 2020, 8:11 AM
Let‘s do evolution.
D.) Software
1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, Standardsoft-
ware, die nicht individuell für den Kunden hergestellt worden ist, somit sind Lieferverträge über Software
Kaufverträge. Beide Parteien stimmen somit überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Software fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln. Eine Haftung für eventuelle Fehler über-
nimmt die techit GmbH nicht.
2. Es besteht kein Anspruch auf Offenlegung des Quellcodes bzw. Übergabe dessen.
3. Übernehmen wir die Installation dieser Software, so ist der Kunde verpflichtet die geeigneten Geräte und
Equipment dafür bereitzustellen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet vor der Installation eine komplette Da-
tensicherung vorzunehmen. Für Schäden die durch eine Installation von Software verursacht wurden, ausge-
nommen bei Grobfahrlässigkeit unsererseits, übernehmen wir keine Haftung.
4. Während der Installation und des Testbetriebes hat der Kunde entsprechend geschultes, kompetentes Perso-
nal bereitzustellen.
5. Bei jeder Installation von Software können Probleme und Fehler auftreten, verursacht durch Inkompatibili-
täten, unpassende Schnittstellen, weiterer notwendiger Anpassungen usw. Ist dies der Fall, wird die dadurch
entstehende Mehrarbeit dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn der Kunde verzichtet auf die Installa-
tion. Die techit GmbH übernimmt keine Haftung und Gewähr.
6. Es besteht keine Garantie, dass eine Software auf jeder Plattform gleich funktioniert, bzw. überhaupt funk-
tioniert.
7. Nutzungsrechte werden bei Software von Drittherstellern Vertragsgegenstand, so gelten die Nutzungsbedin-
gungen der dritten Hersteller. Der Lizenzvertrag kommt direkt zwischen Kunde und Hersteller zustande.
E.) Software Lizenzbestimmungen
Handelt es sich bei der vom Kunden erworbenen Software um Software, bei der die techit GmbH Hersteller ist,
gelten zusätzlich nachfolgende Bestimmungen:
1. Die techit GmbH übernimmt keine Garantie bzw. Gewähr für die Beschaffenheit der gelieferten Software. Vor
Kauf hat sich der Kunde zu überzeugen, dass die Software für ihn geeignet ist und ihre Zwecke erfüllt.
2. Bei Datensicherungssoftware übernimmt die techit GmbH insbesondere keine Gewähr über die Beschaffenheit
der gesicherten Daten, hierzu hat der Kunde selbst die Prüfung nach jeder Sicherung vorzunehmen.
3. Es gelten die für die gekaufte Software bestimmten Lizenzbestimmungen (Mehrplatz, Einzelplatz, Netzwerk,
Mengen). Die techit GmbH ist berechtigt dies zu überprüfen. Wird die Software entgegen diesen Bestimmun-
gen eingesetzt, ist die techit GmbH jederzeit berechtigt Nachforderungen zu stellen. Diese richten sich dann
nach den aktuellen Preisen der Software.
4. Bei einem Weiterverkauf hat der Kunde der techit GmbH schriftlich mitzuteilen, an wen die Software weiter-
veräußert wurde.
5. Die techit GmbH ist ausschließlicher Eigentümer und Besitzer der Urheberrechte, der Kunde hat diese zu wah-
ren. Bei Verstößen gegen gesetzliche Urheberrechte ist die techit GmbH jederzeit befugt Vertragsstrafen in
angemessener Höhe zu verlangen.
6. Funktion. Wird die Funktion der Software im Laufe der Zeit aufgrund anderer Hardware, Software, Patches,
Betriebssysteme eingeschränkt, bzw. gehindert, übernimmt die techit GmbH dafür keine Gewähr bzw. Haf-
tung. Unter Umständen hält die techit GmbH Updates bereit, die dann käuflich vom Kunden erworben werden
können.
Seite 12techit | Liefer- und Vertragsbedingungen, 17. April 2020, 8:11 AM
Let‘s do evolution.
7. Die erworbene Software darf ausschließlich zu dem beim Erwerb zugrunde liegenden Bedingungen eingesetzt
werden, Weitergabe an Dritte bzw. Änderungen usw. bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die techit
GmbH.
8. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen ist die techit GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe
von 50.000 EUR festzusetzen. Ist der entstandene Schaden höher, darf die techit GmbH den tatsächlich ent-
standenen Schaden inkl. Regressansprüche als Vertragsstrafe zugrunde legen.
F.) Vergütungen und Preise
1. Alle Preise gelten in Euro, zuzüglich Versandkosten sowie der momentan gesetzlich gültigen Steuern.
2. Bei Lieferfristen von mehr als sechs (6) Wochen sind wir berechtigt, eventuelle Preissteigerungen, Lohnkosten,
usw. dem Kunden weiter zu berechnen.
3. Bei Werksverträgen sind wir berechtigt, bei Kündigungen nach § 649 BGB vor Leistungsaufnahme eine pau-
schale Vergütung von 5% des Gesamtauftragsvolumens zu berechnen. Wir sind berechtigt eine höhere, an-
gemessene Vergütung geltend zu machen.
4. Wird nach Vertragsabschluss festgestellt, dass Annahmen die wir zum Vertrag getroffen haben nicht zutref-
fen und zum Vertragsbestandteil geworden sind, sind wir berechtigt die Mehrkosten bzw. Mehraufwand dem
Kunden in Rechnung zu stellen, bzw. ein Nachtragsangebot zu unterbreiten.
G.) Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind soweit nicht anders vereinbart sofort ohne Abzug fällig.
2. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und diese einzeln zu berechnen, die Fälligkeit gilt dann für
jede Teilrechnung.
3. Als Zahlungseingang gilt die Verfügbarkeit für uns.
4. Wir sind berechtigt Zahlungen auf die jeweils ältesten fälligen Rechnungen zu verrechnen.
H.) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung
1. Der Kunde ist ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrech-
nung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde ausschließlich nur mit unbestrit-
tenen, rechtskräftigen Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.
2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich
des § 354 a HGB.
I.) Generelle Bestimmungen für Dienstleistungen
Der Vertrag umfasst nicht:
• Lieferung, Installation und Austausch von Zusatzeinrichtungen und Zubehör.
• Umstellung und Standortwechsel, sowie die deswegen erforderliche Herstellung der technischen
Betriebsbereitschaft.
• Beseitigung von Schäden, die laut AVB-Schwachstrom der Schwachstromversicherung unterliegen.
• Lieferung von Updates und deren Installation, sowie der Behebung von Fehlern innerhalb einer Software,
Neukonzeptionen bzw. damit verbundene Umstellungen.
• Wiederherstellung des Betriebs wegen Virenbefall oder einem „Crash“.
Seite 13techit | Liefer- und Vertragsbedingungen, 17. April 2020, 8:11 AM
Let‘s do evolution.
1. Der Auftraggeber (im folgenden „AG“ genannt) hat der techit GmbH auftretende Fehler nachvollziehbar mit-
zuteilen.
2. Vom AG wird ein Ansprechpartner benannt, der zeitnah mit der techit GmbH Entscheidungen treffen kann.
3. Der AG hat alle Einrichtungen, die zur Ausführung und zum Betrieb der Module notwendig und nicht Bestand-
teil des EDV-Systems sind, betriebsbereit zu halten. Hierzu zählen insbesondere: Die Telefonverbindung und
die Stromversorgung.
4. Der AG hat der techit GmbH freien Zugang zum EDV-System einzuräumen. Dies gilt auch außerhalb der ge-
wöhnlichen Geschäftszeiten, soweit die techit GmbH dies im Einzelfall vorher telefonisch angemeldet hat.
5. Soweit der AG seinen Obliegenheiten nicht nachkommt, ist die techit GmbH berechtigt, jegliche Leistung zu
verweigern, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
6. Der AG stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände dem je-
weiligen Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetz sowie den jeweils geltenden Datenschutzson-
dervorschriften genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung, Veränderung, Über-
mittlung und Löschung von Daten und Datenbeständen.
7. Die techit GmbH stellt sicher, dass sie im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages keine Handlungen vornimmt,
die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Im Einzelfall stimmt sich der Auftragnehmer mit
dem vom Auftraggeber zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit (Datenschutzbeauftragter)
ab.
8. Die techit GmbH stellt sicher, dass alle der von ihr beauftragten Personen eine Verpflichtungserklärung im
Rahmen von § 5 BDSG abgegeben haben und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der AG und die techit
GmbH verpflichten sich gegenseitig, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Informatio-
nen als vertraulich zu behandeln und unbefristet geheim zu halten.
9. Die techit GmbH kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowie den Vertrag selbst an Dritte weiter-
geben solange dabei keine Pflichten des Vertrages verletzt werden, bzw. die Vertragserfüllung gewährleistet
bleibt. Dies ist insbesondere notwendig um Überschneidungsvertragsverhältnisse erfüllen zu können wie z.B.
Garantieverhältnisse, weitere Wartungsverträge von Software, etc.
J.) Lieferung, Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen gelten ab Haus, für die günstigste Versandart übernehmen wir keine Gewähr.
2. Unabhängig der Regelung der Lieferung bzw. Transportkosten, geht die Gefahr des Untergangs, sowie Ver-
schlechterung an den Kunden über.
3. Auf Wunsch kann auf Kosten des Kunden eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
4. Jegliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der techit GmbH.
K.) Technische Inanspruchnahme
1. Aufträge, die zur Reparatur bzw. Instandhaltung dienen, gibt techit GmbH keine Garantie über den Erfolg des
Einsatzes.
2. Unerheblich zur Rechnungsstellung bzw. der Zahlungspflicht des Kunden ist der Erfolg. Bleibt ein technischer
Einsatz ohne Erfolg, besteht trotzdem Zahlungspflicht für den Kunden.
3. Bei Beauftragung zur Behebung von Störungen bzw. Fehlern, hat der Kunde keinen Erfolgsanspruch.
4. Werden bei Verträgen über die im Vertrag zugesicherten Leistungen weitere Leistungen in Anspruch genom-
men, entsteht automatisch ein neuer Vertrag, der dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird.
Seite 14techit | Liefer- und Vertragsbedingungen, 17. April 2020, 8:11 AM
Let‘s do evolution.
L.) Vereinbarung über Funktionsbereitstellungsverträge DFA-Box
1. Geltungsbereich, Auftragsdatenverarbeitungsabkommen, personenbezogene Daten, Umgang mit Daten, all-
gemeines Vorgehen: Innerhalb DFA-Box wird dem Auftraggeber ein modulares System - aus sogenannten
Modulen bestehend, bereitgestellt. Eine folgende Gesamtabrechnung ist jeweils der in Anspruch genommenen
Module, sowie Mengen und Massen, abhängig. Jedes Modul kann über eigene Preise, Voraussetzungen, sowie
Funktion verfügen. Die Module sind rechtlich und kaufmännisch voneinander getrennt. Sie können jederzeit
nach den jeweils im Modul geltenden Bestimmungen erweitert und verändert werden. Jedes Modul verfügt
über einen eigenen Funktionsnachweis. Die Bereitstellung der Module wird durch den DFA-Box-Vertrag ge-
währleistet. Wird ein Modul durch Konfiguration, mutwilliger Zerstörung, Einfluss Dritter oder durch höhere
Gewalt, Gaus und Supergaus (z.B. verursacht durch Viren), bzw. Hardware/Softwareausfall funktionsuntüchtig,
übernimmt die techit GmbH keine Haftung.
2. Erklärung: Die Firma techit GmbH stellt das Vorgehen und entsprechende Mittel (dies können Software, Skrip-
te oder entsprechende Konfigurationsdateien sein) dem AG wie vertraglich vereinbart, für eine standardisierte,
modulbasierende IT-Infrastruktur zur Verfügung. Diese kann der AG zu seinen Zwecken nutzen.
3. Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung, persönliche Inhalte des AG: Der AG garantiert der techit GmbH,
dass er die Rechte und Pflichten, sowohl nach deutschem Recht - insbesondere nach BDSG und DSGVO - ein-
hält, auch dann, wenn Rechte Weiterer oder Dritter zu berücksichtigen sind (z.B. Lizenzrechte, Nutzungs-
rechte, Datenschutzgesetze). Die techit GmbH übernimmt für die Nutzung und die vom AG erstellten Inhalte
auf den bereitgestellten Modulen keinerlei Haftung und ist nicht für deren Inhalte verantwortlich. Als Inhalte
werden hier Daten bezeichnet, die mit der eigentlichen Funktionsbereitstellung der Module zu tun haben.
Auch individuelle Konfigurationen von Modulen werden als Daten / Inhalte bezeichnet und werden dement-
sprechend weder durch die techit GmbH verwaltet noch in irgendeiner Weise verarbeitet. Installiert der AG
Software oder weitere Module, ist ausschließlich der AG verantwortlich, dass er sowohl Datenschutz- als auch
Sicherheitskonform damit umgeht bzw. die Daten generell sicherheitskonform sind. Für jegliche Eingriffe die-
ser Art haftet der AG.
4. Übermittlung der Abrechnungsdaten: Die einzige Schnittstelle, an der Daten automatisiert an die techit GmbH
übermittelt werden, sind die notwendigen Abrechnungsdaten für die DFA-Box, sowie die jeweils geforderten
Inhalte von Drittanbietern z.B. zur Lizenzabrechnung. Diese sind in gesonderten Verträgen beschrieben. Diese
besonderen Daten haben nichts mit den eigentlichen Daten und Inhalten des AG zu tun. Es handelt sich hier-
bei ausschließlich um die Mengen und Massen an Funktionen, die der AG innerhalb eines gewissen Zeitraumes
genutzt hat. Diese werden per E-Mail oder anderem Weg der techit GmbH übermittelt. Es besteht die Ein-
willigung des AG, dass diese Daten inkl. den zugehörigen Abrechnungsdaten / Firmendaten an entsprechende
Drittunternehmen, wie z.B. Lizenzgeber Microsoft übermittelt werden dürfen.
5. Datenspeicherung: Die zu Modulen abgegebenen Informationen sind rechtlicher Natur, da sie zu einem Rechts-
geschäft zwischen B2B nach HGB geführt haben, bzw. führen. Dies gilt auch für entsprechend hinterlegte Per-
sonen, die rechtliche Aufgaben hierfür übernommen haben, bzw. die Beauftragung veranlasst haben. Hierbei
werden notwendige Informationen im Zeitraum der geschäftlichen Beziehung in der Datenverarbeitung der
techit GmbH gespeichert. Die Daten werden nach den Anforderungen des in diesem Moment geltenden deut-
schen Rechts auch darüber hinaus weiter gespeichert.
6. Hoheitsrechte, Funktion und Inhalt: Soweit die techit GmbH durch einen dauerhaften Vertrag Module mit einer
Funktion bereitstellt, sei es durch den Bereitstellungsvertrag oder durch die Lizenzweitergabe SPLA usw., hat
die techit GmbH das Hoheitsrecht auf die Funktion der Module, nicht jedoch auf deren Inhalte. Die Inhalte /
Daten der DFA-Box sind im Hoheitsrecht des AG und stehen in seinem Besitz, soweit sie nicht zur Funktion
des Modules gehören. D.h. der AG gewährt der techit GmbH weder Zugriff noch Einsicht auf Inhalte der Daten,
jedoch den hoheitsrechtlichen, jederzeit erfolgbaren Zugriff auf Module, um über den ordnungsgemäßen, ver-
traglich vereinbarten Gebrauch informiert zu sein.
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7. Hotline: Die techit GmbH stellt eine Hotline, die vom AG im Fall von Fehlfunktionen genutzt werden kann
und von diesem beauftragt wird. Ist ein vertragliches Monitoring inbegriffen, hat der AG die Auftragsgewalt
an diesen Automatismus vergeben. Dementsprechend ist ein Monitoring einer Beauftragung gleichzusetzen,
also einem persönlich erteilten Auftrag. Damit, sowie durch das vereinbarte Hoheitsrecht über die Funktion
der Module, ist der Hotline-Mitarbeiter befugt, die Funktionen des Moduls zu testen und entsprechend einem
Zustand zu bringen, der den ursprünglich beschriebenen Moduleigenschaften entspricht. Er kann hierzu das
funktionale, administrative Kennwort nutzen und dieses ggf. zurücksetzen. Ein Hotline-Mitarbeiter darf nicht
mit personenbezogenen Daten des AG in Berührung kommen bzw. beauftragt werden, diese einzusehen, zu
ändern oder zu bearbeiten. Die Hotline steht während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der techit GmbH zur
Verfügung. Erweiterte Hotline-Zeiten, Sonn- und feiertags sowie Nachtbereitschaft können ggf. schriftlich
vereinbart werden, es entstehen weitere Kosten für den AG. Während der Hotline-Inanspruchnahme, sowie
einer technischen Wartung, wird es unter Umständen notwendig, dass eine IP-Verbindung zum System auf-
gebaut werden muss, um einen Zu- bzw. Eingriff zu ermöglichen. Dabei wird ein Protokoll geführt, dass die
Zugriffe sowohl beim Kunden als auch bei techit GmbH durch eine E-Mail dokumentiert. Unter Umständen
wird es bei entsprechenden Fehlern notwendig, weitere Experten hinzuzuziehen. Um den Bedarf abzudecken
ist die techit GmbH jederzeit berechtigt, zusätzlich Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. Dies können weitere
Unternehmen oder freie Mitarbeiter sein, die dem allgemeinen Datenschutz unterliegen.
8. Funktionsübertragung: Die techit GmbH ist berechtigt, gewisse Funktionen, wie Abrechnung, besondere Mo-
dule, gesonderte Dienstleistungen, Hotline, usw. an Erfüllungsgehilfen bzw. Drittanbieter weiter zu vergeben.
Dafür besteht die Einwilligung des AG, das die notwendigen Daten an diese übermittelt und zur Verfügung
gestellt werden. Der AG kann auf Wunsch jederzeit eine Liste der entsprechenden Funktionsnehmer anfordern.
9. Schutz von Daten: Der AG ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungen seines Systems und der Daten vorzuneh-
men. DFA-Box bietet dazu einfache Möglichkeiten. Die Sicherungen sind in gewissen Zeitabständen auf Inhalt
und Funktion zu überprüfen.
Die techit GmbH übernimmt für das Backup sowie der Daten generell keine Haftung. Weder bei Ausfällen
noch bei sonstigen Ereignissen, die zu einem Verlust von Funktion oder Daten führt. Insbesondere wird der
AG darauf aufmerksam gemacht, dass es bei der Nutzung der Funktionen wie Modulreset, Desaster Recovery
usw., zum kompletten Verlust der Daten führen kann, auf jeden Fall zu einem Datenstand, der bei der zuletzt
funktionierenden Sicherung bestanden hat.
10. Schutz vor Unberechtigtem Zugriff, Cyberangriffe: Der AG wird darauf aufmerksam gemacht, dass er sich zu
jeder Zeit vor Cyberangriffen und unberechtigtem Zugriffen schützt. Im momentanen Stand der Technik kann
man dafür Sicherheitsvorkehrungen treffen, einige sind in DFA-Box integriert, jedoch ist es nicht auszuschlie-
ßen, dass trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen Schäden verursacht werden. Dafür schließt der AG eine Cyberver-
sicherung ab, die in diesem Falle greift. Insbesondere ist der AG verpflichtet, seine eigenen Nutzer einzuweisen
und regelmäßig zu schulen.
11. Schäden und Ausfälle: Bei Ausfällen durch Fremdeinwirkung, höherer Gewalt, unberechtigtem Zugriff usw., die
also nicht auf DFA-Box zurückzuführen sind, haftet die techit GmbH nicht. Auch übernimmt die techit GmbH
keinerlei Haftung an Ausfällen und Schäden, die durch Drittanbieter und deren Software verursacht wurden.
Der Aufwand zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft / Funktion trägt der AG. Dem AG wird dringend
empfohlen, sowohl eine entsprechende Elektronikversicherung sowie eine Cyberversicherung, für derlei Fälle
abzuschließen.
12. Updates: Module werden in einem funktionstüchtigen Zustand ausgeliefert. Module werden im Regelfall nicht
aktualisiert (Updates). Für aktuellere Funktionen und Erweiterungen werden jeweils neue Versionen von Mo-
dulen angeboten. Der AG kann in diesem Fall ein Modul mit neuerer Version auswählen und auf dieses mig-
rieren. Es gelten dann die Beschreibung, Leistungsdaten, sowie die kaufmännischen Konditionen des neuen
Modules.
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M.) Weitere Bestimmungen
1. Rechtzeitige Lieferung können wir immer nur unter Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung
garantieren, Ansprüche gegen techit GmbH bei verzögerter bzw. unmöglicher Lieferung bestehen nicht.
2. Der AG untersteht der Abnahmepflicht, kommt er dieser nicht nach, ist die techit GmbH trotzdem berechtigt,
den vollen Vertragspreis in Rechnung zu stellen, sowie eventuell entstandene Mehrkosten zu berechnen.
3. Nimmt der AG die Waren sofort entgegen und prüft deren Eigenschaften, mit Abnahme ist somit die Gewähr-
leistung überprüft und abgeschlossen.
4. Der Kunde ist verpflichtet gültige Backups zu führen. Diese müssen in Form der Beschaffenheit so gestaltet
sein, dass diese innerhalb kürzester Zeit wiederhergestellt werden können. Hierfür ist es notwendig, dass ein
Backup-Protokoll geführt wird, sowie die Backups in kurzen Intervallen (1x wöchentlich) auch getestet werden.
DFA-Box übernimmt keine Haftung bei Datenverlust.
5. Module werden zu einem bestimmten Releasestand ausgeliefert. Nur mit diesem Stand ist dessen Funktion
garantiert. Gibt es aktuellere Module, kann jederzeit auf ein neueres Modul migriert werden, es gelten dann
die Lizenz- und Eigenschaftsbestimmungen des jeweiligen Modules. Werden Module in Ihrer Funktion und
Eigenschaft geändert, kann DFA-Box keine Gewährleistung für die Funktion übernehmen.
6. Modulreset/Backup-Aktivierung. Module können mit Reset in den Ursprungszustand zurückgesetzt werden.
Dabei erfolgt ein 100%iger Datenverlust! DFA-Box übernimmt bei einem Reset keinerlei Haftung! Das Rück-
spielen eines Backups wird immer einen Datenstand zum Zeitpunkt der letzten Sicherung zur Folge haben, es
wird zu einem Datenverlust kommen, DFA-Box übernimmt dafür keine Haftung! Bei verteilten Daten können
auch Inkonsistenzen auftreten, DFA-Box übernimmt hierzu keine Haftung! Der Kunde ist verpflichtet, Back-
ups außerhalb des Systems und außerhalb des Hauses aufzubewahren. Für Fehlfunktionen von Modulen, auch
insbesondere Fehlfunktionen die durch Dritte, wie Lieferanten der Betriebssysteme und Software auftreten,
übernimmt DFA-Box keine Haftung!
7. Fremdverträge. Um die Funktion der Module zu gewährleisten, setzt DFA-Box Produkte und Software von
Drittanbietern wie z.B. Microsoft ein. Es sind durch den Kunden jeweils die Lizenzbestimmungen des Dritt-
anbieters zusätzlich einzuhalten, insbesondere gilt dies auch für SPLA-Lizenzen. Im Anhang sind die Lizenz-
bedingungen der SPLA angeheftet. Der Kunde garantiert der techit GmbH diese in jedem Fall einzuhalten. Bei
Zuwiderhandlung werden eventuelle Strafgebühren mit bis zu 150% über dem Satz fällig, den die Drittanbieter
stellen.
8. Haftung übernimmt die techit GmbH bei mindestens grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei mindestens
fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten unsererseits (Kardinalpflichten).
9. Sollten bei Lieferungen und Leistungen Sachmängel auftreten, müssen diese festgestellt werden und können
durch die techit GmbH nachgebessert werden.
10. Bei Basispackage (BP) und Verwaltungspackage (VP) übernimmt die techit GmbH die Funktionsgarantie des
Hardwarepackage (HP). Auf Grund von Datenschutz werden jegliche (Hardware-)Speichermittel wie NVME,
SSD, HDD etc. aus dieser Funktionsgarantie ausgenommen.
11. Sachmängel bei gebrauchten Sachen. Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen
Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns
erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443
BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB).
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12. Der AG hat Mitwirkungspflicht bei Nachbesserungen und Beseitigung von Mängeln, d. h. er hat so weit wie
möglich unserem technischen Personal beiseite zu stehen. Können optimale Zustände aufgrund von Verlet-
zung der Mitwirkungspflicht nicht hergestellt werden, erlischt der Anspruch des AG auf Nachbesserung, die
Leistung gilt als abgenommen und wir sind berechtigt dadurch entstandene Mehrkosten zusätzlich in Rech-
nung zu stellen
13. Dem AG steht ein Rückgaberecht nicht zu, es sei denn, es wurde schriftlich vereinbart, dann jedoch gilt: nur
originalverpackte ungeöffnete Ware kann nach Absprache zurückgegeben werden.
14. Der AG und die techit GmbH sind verpflichtet Geheimhaltung der durch die Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei zu hüten.
15. Haftbare Aussagen oder Vereinbarungen von Mitarbeitern der techit gegenüber Kunden gelten nur im Rah-
men eines schriftlichen Auftrages. Informations- oder Austauschgespräche zwischen Mitarbeitern der techit
und dem Kunden gelten nur als vage Information(en) solange sie nicht innerhalb eines schriftlichen Auftrages
fixiert sind.
16. Zoe Berater:
16.1. Als sog. „Zoe-Berater“ gilt eine Firma oder eine Person, die nachweislich durch Schulung gezeigt hat, dass
sie den Fachbereich in dem sie die Beratung gegenüber dem Endkunden erbringt, beherrscht.
16.2. Die techit GmbH stellt hierzu Vorgehen zur Verfügung an die sich der Berater und Kunde zu halten hat.
Abweichungen davon sollten Berater und Kunde nicht vornehmen, tun sie dies trotzdem, haften beide glei-
chermaßen für eventuell entstandene Schäden, insbesondere gegenüber der techit GmbH.
16.3. Die techit GmbH übernimmt keine Haftung für die Tätigkeit eines Zoe-Beraters, dieser hat eine eigene
Versicherung abzuschließen.
16.4. Die Abrechnung der Anteile erfolgt nach Zahlung durch den Endkunden. Zahlt der Kunde nicht, haftet die
techit GmbH nicht gegenüber dem Zoe-Berater für seinen Anteil.
16.5. Um in die gewährte Aufteilung zu erhalten hat der Zoe-Berater gewisse Pflichten. Er ist der Ansprech-
partner für die Produkte und Module die er dem Endkunden berät. Dies in beratender wie ausführender Tätig-
keit.
16.6. Der Zoe-Berater garantiert, all seinen gesetzlichen Pflichten wie Datenschutz, Abgabe von Steuern, usw.
nachzukommen und zu erfüllen. Die techit GmbH kann jederzeit entsprechende Nachweise fordern.
16.7. Kommt ein Zoe-Berater seinen Aufgaben nicht nach, bzw. erfüllt er diese nicht wie jeweils vorgegeben,
erlischt der Anspruch der Aufteilungsanteile. Der Anspruch erlischt auch automatisch mit Vertragsbeendigung
des Endkunden.
17. Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Auf-
hebung dieser Schriftformklausel der Schriftform. Sollten Regelungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Der AG und die
techit GmbH verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem
wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
18. Gerichtsstand ist Sitz der techit GmbH.
Zu Hause
(oder sonst wo)
Ihr Unternehmen DFA-Box FireWall Internet Home
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