Berlin, Maritim Hotel 15.-17. Oktober 2020 - m:con ...
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Berlin, Maritim Hotel 15.–17. Oktober 2020 Veranstalter / Kongressorganisation m con VISION INTO CONVENTIONS
INHALTSVERZEICHNIS KODEXKONFORMITÄT 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 5 DIE DGK HERZTAGE 2020 6 GEPLANTER ABLAUF 7 STATISTIKEN 8 INDUSTRIEGEFÖRDERTE WISSENSCHAFTLICHE SYMPOSIEN 10 AUSSTELLERLISTE 2019 12 PLÄNE 13 AUSSTELLERINFORMATIONEN UND ZEITEN 14 STANDANMELDEFORMULAR 15 SPONSORENINFORMATIONEN 18 ANMELDEFORMULAR SPONSORING 21 ANMELDEFORMULAR BESPRECHUNGSRAUM 23 PRESSEKONFERENZ-ANMELDEFORMULAR 25 UNSER SERVICE FÜR SIE 27 KONGRESSFENSTER 28 3
Kodexkonformität Das Handeln der m:con – mannheim:congress GmbH ist auf die Einhaltung der Bran- chen-Kodizes ausgerichtet. Wir besitzen fundierte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kunden aus den nachfolgenden Bereichen • FSA-Kodex-Fachkreise und FSA-Transparenzkodex des FS Arzneimittelindustrie e.V. • AKG-Verhaltenskodex des Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. • Kodex Medizinprodukte des Bundesverband Medizintechnologie e. V. Sofern für Sie andere als die drei genannten Kodizes gelten, sprechen Sie uns bitte an. Gerne berücksichtigten wir auch die Vorgaben weiterer Kodizes. Bitte geben Sie in den betreffenden Feldern der Anmeldeformulare an, ob Sie die Offen- legung Ihrer Unterstützung in Umfang und Bedingungen wünschen. Die Offenlegung erfolgt auf der Kongresswebsite, im gedruckten Hauptprogramm sowie auf Darstellungs- flächen vor Ort. Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass wir den Kongress im Conference Vet- ting System des MedTech Europe anmelden werden. 4
ALLGEMEINE INFORMATIONEN Wissenschaftlicher Träger Veranstalter / Kongressorganisationn Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – mannheim:congress GmbH – Herz- und Kreislaufforschung e.V. Rosengartenplatz 2 ∙ 68161 Mannheim Grafenberger Allee 100, 40237 Düsseldorf www.mcon-mannheim.de Tel. +49 (0)211 600692 - 0 Fax +49 (0)211 600692 - 10 info@dgk.org Project Management & Development Daniela Ruckriegel-Estrack Tel. +49 (0)621 4106 - 137 Fax +49 (0)621 4106 - 80 137 Wissenschaftliche Organisation daniela.ruckriegel@mcon-mannheim.de Tagungspräsident der Industry & Hospitality Kardiologie Aktuell Patrick Elling Prof. Dr. med. H. Thiele Telefon +49 621 - 4106 - 116 Herzzentrum Leipzig Fax +49 621 - 4106 - 80 116 Strümpellstraße 39 patrick.elling@mcon-mannheim.de 04289 Leipzig Tagungspräsident der Deutschen Rhythmus-Tage Alexander Feuerstein Prof. Dr. K. R. J. Chun Telefon +49 621 - 4106 - 291 Cardioangiologisches Centrum Bethanien Fax +49 621 - 4106 - 80 291 Im Prüfling 23 alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de 60389 Frankfurt am Main Industry Management Tagungsleiter der AGIK Live Ausstellung / Sponsoring / Symposien Prof. Dr. H. Möllmann Elodie Klevenz St.-Johannes-Hospital Tel. +49 (0)621 4106 - 447 Klinik für Innere Medizin I Fax +49 (0)621 4106 - 80 447 Johannesstraße 9-17 elodie.klevenz@mcon-mannheim.de 44137 Dortmund Registration Management Lisanne Angenent Tel. +49 (0)621 4106 - 343 Fax +49 (0)621 4106 - 80 343 lisanne.angenent@mcon-mannheim.de Hospitality Management Claudia Morio Telefon +49 621 - 4106 - 86 41 Fax +49 621 4106 - 80 222 5
DIE DGK HERZTAGE 2020 Nachfolgende Informationen geben einen Überblick über die DGK Herztage 2020 in Berlin. Sollten Sie weitere Fragen und/oder Wünsche zu Inhalt und Ablauf des Kongresses haben, steht Ihnen das m:con-Team gerne zur Verfügung. Veranstaltungsort MARITIM Hotel Berlin Stauffenbergstraße 26 10785 Berlin Veranstaltungsdatum 15.-17.10.2020 Veranstaltungsart Fachtagung mit begleitender Industrieausstellung Teilnehmerzahl Es werden ca. 3.000 Teilnehmer erwartet Ausstellung ca. 750 qm Zielgruppen niedergelassene Ärzte, Klinikärzte und Forscher aus den Fachbereichen: • Kardiologie • Kinderkardiologie • Herz-, Thorax-, Gefäßchirurgie • Physiologie • Pharmakologie • Radiologie • Biologie • Innere Medizin 6
GEPLANTER ABLAUF MI 14.10.2020 DO 15.10.2020 FR 16.10.2020 SA 17.10.2020 7:00 7:00 8:00 8:00 9:00 9:00 Abbau Wissenschaftliches Wissenschaftliches Industrie- 10:00 Programm Programm 10:00 ausstellung 11:00 11:00 Industrieausstellung 12:00 Industrie- 12:00 Industrieausstellung Industrie- Symposien 13:00 Symposien 13:00 Aufbau 14:00 Industrie- 14:00 ausstellung Wissenschaftliches 15:00 Programm 15:00 Wissenschaftliches 16:00 Programm 16:00 17:00 17:00 Industrie- 18:00 Symposien 18:00 19:00 19:00 Abbau 20:00 Industrie- 20:00 ausstellung 21:00 21:00 WICHTIGE TERMINE Anmeldefrist für Ihr Symposium 06.04.2020 Anmeldefrist für Ihre Ausstellungsfläche 31.05.2020 Anmeldefrist für Ihre Sponsoringleistungen 30.06.2020 Deadline zur Abstracteinreichung 28.06.2020 Versand der Zulassungsbestätigungen und Versand im Juli 2020 Link für Bestellung von Zusatzausstattung Aufbau Industrieausstellung (vorläufig) 14.10.2020 07:00 – 22:00 Uhr 15.10.2020 07:00 – 09:00 Uhr Öffnungszeiten Industrieausstellung (vorläufig) 15.10.2020 10:00 – 18:00 Uhr 16.10.2020 09:00 – 18:00 Uhr Abbau Industrieausstellung (vorläufig) 16.10.2020 18:00 – 22:00 Uhr 17.10.2020 08:00 – 14:00 Uhr 7
STATISTIKEN Ausstellungsfläche 787,0 m2 696,0 m2 676,5 m2 659,5 m2 Ausstellungsstände 70 67 63 54 Industrie-Symposien 23 28 26 24 2019 2018 2017 2016 TEILNEHMERZAHL Gesamtteilnehmerzahl 3.504 3.275 3.035 2.400 2019 2018 2017 2016 8
STATISTIK TEILNEHMER NACH TÄTIGKEIT 2019 23,25 % Universitätsklinik 51,07 % Krankenhaus 1,13 % Universitätsinstitut 0,38 % Sonstiges Institut 21,99 % Praxis 2,19 % Sonstiges 9
INDUSTRIEGEFÖRDERTE WISSENSCHAFTLICHE SYMPOSIEN Zeitschienen der Symposien: Donnerstag 15.10.2020 12.15 – 13.45 Uhr Freitag 16.10.2020 11.30 –13.00 Uhr 17.30 – 19.00 Uhr (Dauer jeweils 90 Minuten) Die Termine für die Symposien werden seitens der DGK vergeben. Einreichung der Symposien erfolgt ausschließlich ab 15.01.2020 unter: http://symposium-dgk.mcon-mannheim.de 1. Schritt: Anmeldung des Symposiums Deadline für die Anmeldung: 06.04.2020 • Bitte: 1. geben Sie den Titel und die gewünschte Kategorie (Saalgröße) ein. 2. geben Sie Ihren Firmennamen ein, wie er auf der Programmseite gedruckt werden soll. • Entscheidung über die Annahme: 15.04.2020. • Schriftliche Zu- oder Absage. Bei Zusage erhalten Sie ein Schreiben mit allen wichtigen Informa- tionen. Um thematische Überschneidungen zu vermeiden, kann es vorkommen, dass die ge- wünschte Kategorie nicht berücksichtigt werden kann. • Sie können das Symposium innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zusage kostenlos zurückzie- hen, danach entstehen 100 % Stornokosten. 2. Schritt: Vervollständigung des Symposiums Deadline für die Vervollständigung: 28.05.2020 • Ab dem 21.04.2020 erneute Freischaltung der Online-Eingabe. • Teilen Sie den Vorsitzenden und Referenten den Termin mit und lassen Sie sich deren Teilnahme schriftlich bestätigen. • Bis zum 28.05.2020 (2. Deadline) geben Sie das vollständige Programm inklusive Referenten und Vorsitzenden ein. Dabei unbedingt beachten: Wählen Sie die Vorsitzenden und Referenten über die Online-Suchmaske aus, um doppelte Perso- nendaten zu vermeiden. • Im Juni wird der Programmkommission Ihre vollständige Sitzung zur Annahme des wissenschaft- lichen Inhaltes vorgelegt. • Die finale Zusage inkl. Programmseite wird Ihnen mit der Bitte um Druckfreigabe zugesandt. • Im Namen der Programmkommission möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie KEINE Mar- ken-/ oder Produktnamen in dem Symposium nennen dürfen. Bitte nutzen Sie hier ausschließlich übergeordnete Begriffe. 10
INFORMATIONEN ZU DEN SYMPOSIEN Bitte beachten Sie: • Eine nachträgliche Änderung Ihres angenommenen Sitzungstitels ist NICHT möglich. • Die Dauer eines Symposiums beträgt 90 Minuten und darf jeweils nicht überschritten werden. • Es sollen max. 6 Vorträge à 10 Minuten plus 5 Minuten Diskussion vorgesehen werden. • Für ein Symposium sind zwei Vorsitzende vorzusehen. Die Vorsitzenden dürfen auf keinen Fall als Referenten eingeplant werden, Ausnahmen: Einführung ins Thema sowie eine Zusammenfassung am Ende der Sitzung. • Maßgebend für die Akzeptanz der eingehenden Anmeldungen sind die wissenschaftlichen Interessen der DGK. • Gemäß Vorgabe der Landesärztekammern sowie von Branche-Kodizes dürfen Sie das Symposium NICHT nutzen, um produktbezogene Werbung durchzuführen oder lediglich ein Medikament thematisch zu behandeln. Im Symposiumstitel und in den Vortragstiteln dürfen KEINE produktbezogenen Begriffe verwendet werden. • Die vertragsrechtliche Zulassungsbestätigung, die Rechnung und weitere Details erhalten Sie voraussichtlich im Juli 2020. Raumangebot und Preise für Symposien Im Raum ist grundsätzlich Basiseinrichtung Reihenbestuhlung, Rednerpult, vorhanden: Vorstandstisch für 2 Personen, Leinwand Basistechnik Medien PC, Videobeamer, Tonanlage inkl. Mikrofone (angepasst an jew. Raumgröße) Presenter Personal 1 Veranstaltungstechniker, 1 Hostess zur Einlasskontrolle Saalkategorie Kapazität Preis Symposium Raum ab 120 Personen 1 € 11.000,002 Live-in-the-Box-Symposium > 120 Personen1 € 13.000,002** Live-Symposium > 300 Personen1 € 15.000,002* 1 Änderungen vorbehalten 2 Bei gleichzeitiger Buchung einer Ausstellungsfläche (mind. 6 m2), wird ein Rabatt in Höhe von € 2.000,00 zzgl. MwSt. gewährt. * zuzüglich Kosten für die Logistik (Kamera, Ton) am jeweiligen Drehort der Live-Cases. ** zuzüglich Kosten für die Produktion des Videos oder Bereitstellung eines vorproduzierten Videos. 11
AUSSTELLERLISTE 2019 A Deutsche Herzstiftung e.V. Medset Medizintechnik GmbH Abbott Medical Deutscher Diabetiker Bund e.V. Medtronic GmbH ABIOMED Europe GmbH E Merit Medical GmbH Acarix A/S Edwards Lifesciences Services GmbH MVZ Martinsried GmbH Alnylam Germany GmbH ewimed MySmartHeart AG AMGEN GmbH F N Aristo Pharma GmbH Ferrer Deutschland GmbH Neucomed Deutschland GmbH B Fleischhacker GmbH & Co. KG Novartis Pharma GmbH B. Braun Melsungen AG Fresenius Medical Care GmbH Novo Nordisk Pharma AG Bayer G O BERLIN-CHEMIE AG GE Healthcare GmbH Occlutech GmbH BIOTRONIK Vertriebs GmbH & Co. KG GETEMED Medizin- und P Informationstechnik AG Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Philips GmbH Market DACH Co. KG H PUREN Pharma Bosch + Sohn GmbH & Co. KG Hitachi Medical Systems GmbH R Boston Scientific Medizintechnik GmbH I RenalGuard Solutions, Inc. Bristol-Myers-Squibb GmbH & Co. IHF - Institut für Herzinfarktforschung S KGaA und Pfizer Pharma GmbH Impulse Dynamics Germany GmbH SCHILLER Medizintechnik GmbH BTG International Germany GmbH Ingenieurbüro Lang Siemens Healthcare GmbH C K SMT Germany GmbH Cardiac Dimensions Europe GmbH Kardionetzwerk e.V. SOMNOmedics GmbH Cardinal Health Germany Keystone Heart, LTD Stereotaxis, Inc. close2real GmbH L T Corvia Medical, Inc. LifeTech Scientific (Netherlands) B.V Teleflex Medical GmbH CVRx Inc. LivaNova, USA Inc. Terumo Deutschland GmbH D Lode B.V. Z Daiichi Sankyo Deutschland GmbH M Zenicor Medical System AB Der Herzkranke Diabetiker Martin Gruber Medizintechnik ZOLL CMS GmbH DHD Reg. Gruppe MD Solutions GmbH Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – MED Management GmbH Herz- und Kreislaufforschung e.V. Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (Historisches Archiv) Stand: Oktober 2019 12
PLÄNE* EG Salon Moskau Zugang OG OG,, Räume, Poster Poster Saal Salon WC Berlin A Rom Zugang OG, Räume, Poster Ausstellung Saal Maritim Bühne 32 Saal WC Berlin D Foyer Saal Maritim Salon London Aufzug Eingangsfoyer Aufzug 10 Zugang OG, Räume, Saal Aufzug Poster Berlin E Aufzug Tagungs- counter Aufzug Salon Garderobe WC Zugang OG, Räume, Personal Oslo Salon Le Bar Haupteingang Restaurant Wien Hotelbar 1. OG Zugang EG, Industrieausstellung, Räume Empore Saal Maritim Foyer Empore Saal Maritim 18 Zugang EG, Industrieausstellung, Registrierung, Räume 17 Luftraum Saal Berlin 14 Luftraum Saal Maritim Galerie 13 19 Medienannahme 15 16 Luftraum Restaurant Maritim 12 20 Empore Saal Maritim Aufzug Aufzug Zugang EG, Industrieausstellung, Räume 11 10 98 Posterausstellung Galerie Zugang EG, Industrieausstellung, Registrierung, Räume 1 2 34 56 7 Salon Salon Salon Paris 12/13 Paris Paris 15 14 Salon Riga Presse- Presse- Salon konferenz büro Brasserie Salon Madrid 2. OG Salon Dublin BSM 2 BSM 3 Zugang EG, 1. OG Aufzug Aufzug Foyer Zugang EG, 1. OG Salon Dublin Aufzug Aufzug Aufzug Tagungs- Tagungs- Tagungs- Tagungs- Tagungs- suite suite suite suite suite * Planungsstand September 2019, Änderungen vorbehalten. 13
AUSSTELLERINFORMATIONEN UND ZEITEN VORAUSSICHTLICHE KONGRESSZEITEN Aufbau Industrieausstellung Mittwoch 14. Oktober 2020 07:00 – 22:00 Uhr Donnerstag 15. Oktober 2020 07:00 – 09:00 Uhr Öffnungszeiten Industrieausstellung Donnerstag 15. Oktober 2020 10:00 – 18:00 Uhr Freitag 16. Oktober 2020 09:00 – 18:00 Uhr Abbau Industrieausstellung Freitag 16. Oktober 2020 18:00 – 22:00 Uhr Samstag 17. Oktober 2020 08:00 – 14:00 Uhr Frühbucher bis 30.04.2020 Spätbucher ab 01.05.2020 320 EUR / m² 350 EUR / m² Ihre Anmeldung nehmen wir gerne über das entsprechende Formular auf Seite 15 entgegen. Kontakt Industry Management – Ausstellung / Sponsoring / Symposien Elodie Klevenz Tel. +49 (0)621 4106 - 447 Fax +49 (0)621 4106 - 80 447 elodie.klevenz@mcon-mannheim.de www.mcon-mannheim.de Ausstellerausweise Bis 6 Quadratmeter Ausstellungsfläche erhalten Sie 1 Kongressticket kostenfrei, bis 50 Quadratmeter 3 Tickets kostenfrei, über 50 Quadratmeter 5 Tickets kostenfrei. Die Ausstellerausweise werden personalisiert ausgestellt und berechtigen nicht zum Zutritt zum wissenschaftlichen Programm und zu den Industriesymposien (Ausnahme: firmeneigenes Industriesymposium). Kongresstickets für Aussteller hingegen berechtigen zum Zutritt zum wissenschaftlichen Programm und den Industriesymposien. Bei Fragen zu den Ausstellerausweisen wenden Sie sich bitte an: Lisanne Angenent, lisanne.angenent@mcon-mannheim.de, +49 (0)621 4106 - 343 14
STANDANMELDEFORMULAR Bitte bis spätestens 31.05.2020 zurücksenden an: Veranstalter*/ Kongressorganisation: Industry-Management – Ausstellung/Sponsoring/Symposien m:con – mannheim:congress GmbH Elodie Klevenz Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim Fax +49 (0)621 4106 - 80 447 Geschäftsführer: Bastian Fiedler elodie.klevenz@mcon-mannheim.de Aussteller Zulassungsbestätigung Bitte geben Sie hier die Versandadresse für die Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail an. Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Rechnungsempfänger (falls abweichend von oben) Bitte geben Sie hier Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Rechnungsadresse Ihre vollständige Firma / Organisation Telefon Fax Straße / Postfach E-Mail an. PLZ / Ort Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Land Umsatzsteuer-ID (Erforderlich bei Firmensitz im Ausland) Sollten Rechnungen aufgrund fehlender oder falscher Angaben im oben genannten Adressfeld umgeschrieben werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,– € fällig. Firma und PLZ, Ort für Ausstellerverzeichnis: Aussteller: r Buchhandlung r EDV r Finanzdienstleistung/Versicherung r Klinik r Medizintechnik r Pharmazie r Verlag r Nahrungsmittel r Sonstige Ausstellungsprodukte: Ausstellungsfläche: wir bestellen m², möglichst m breit und m tief Wir planen einen r Faltstand r Systemstand r Stand vom Messebauer Wir möchten r nicht direkt neben r direkt neben folgenden Firmen platziert werden: m:con kann Ihnen die Realisierung Ihrer Wünsche bezüglich Platzierung und Standmaßen nicht garantieren! Preise: r bis 30.04.2020 320,– € / m² r ab 01.05.2020 350,– € / m² Die Mindestgröße der anzumietenden Standfläche beträgt 6 m². Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. und beziehen sich ausschließlich auf Anmietung der Bodenfläche ohne Standaufbau oder Zusatzausstattung. Gerne werden Ihnen zusätzliches Equipment sowie komplette Standbausysteme gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit der Zulassungsbestätigung. Innerhalb von drei Werktagen geht Ihnen eine Eingangsbestätigung der Standanmeldung zu. Falls Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte umgehend bei oben genanntem Ansprechpartner. Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß erweiterter Trans- parenzvorgabe des FSA-Kodex-Fachkreise (§ 20 Abs. 5) und stimmen der Offenlegung zu. r ja r nein Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die umseitigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt und zum Gegenstand der Vereinbarung. Diesen Bedingungen zuwiderlaufende Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift * Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. („Wissenschaftlicher Träger“) hat die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung der DGK Herz- tage 2020 verwendet werden.
1. Titel und Ort der Veranstaltung Ein vorzeitiger Abbau ist aus sicherheitstechnischen Gründen verboten! Der zuwiderhandelnde DGK Herztage 2020 Aussteller ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete verpflichtet. 15.– 17. Oktober 2020 • MARITIM Hotel Berlin Nach Ablauf dieser Abbaufrist werden die Stände bzw. Exponate auf Kosten des Ausstellers, ohne Haftung der m:con und des wissenschaftlichen Trägers, entfernt. 2. Wissenschaftlicher Träger / Wissenschaftliche Leitung Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. 14. Ausstellerlisten Tel. +49 (0)211 / 600 692 - 0 • Fax +49 (0)211 / 600 692 - 10 Es kann eine Ausstellerliste zur Veranstaltung DGK Herztage 2020 veröffentlicht werden. Hierbei Grafenberger Allee 100 • 40237 Düsseldorf • kongress@dgk.org handelt es sich um keine Hauptpflicht. Für versehentlich nicht erfolgte Eintragung, fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler etc. übernimmt die m:con und der wissenschaftliche Träger keine 3. Veranstalter / Kongressorganisation Haftung. m:con – mannheim:congress GmbH Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim • www.mcon-mannheim.de 15. Standfläche / Standbau / -gestaltung Säulen, Pfeiler, Wandvorsprünge etc. innerhalb der Ausstellungsstände sind Bestandteil der Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (Wissenschaft- zugeteilten Flächen. Ihre jeweilige Grundfläche wird bei der Berechnung der Standfläche ein- licher Träger) hat die m:con - mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Ver- gerechnet. anstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Ein- Alle Stände sind selbsttragend zu erstellen. Die Befestigung an Hallenwänden, Säulen und Fuß- nahmen aus der Sponsoringvereinbarung ausschließlich zur Finanzierung desr DGK Herztage böden ist untersagt. Für Schäden bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller. 2020 verwendet werden. Die m:con behält sich vor, Abänderungen unzureichender Standbauten oder die Entfernung un- geeigneter Exponate, die sich als belästigend oder gefährdend für die Besucher oder benach- 4. Öffnungszeiten der Ausstellung (Änderungen vorbehalten!) barten Aussteller erweisen, zu verlangen. Donnerstag 15.10.2020 10:00 – 18:00 Uhr Bodenbeläge aller Art ab einer Höhe von 4 mm sind genehmigungspflichtig und müssen durch Freitag 16.10.2020 09:00 – 18:00 Uhr eine Kontrastfarbe deutlich kenntlich gemacht und gegen Stolpern gesichert werden. Darüber hinaus sind Bodenbeläge über 2,50 cm durch Schrägkanten in einer Kontrastfarbe zu sichern. 5. Standmiete Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprech-verteiler müssen frei Die Standmiete beträgt je angefangenem m2 Standfläche (siehe Ziffer 15): zugänglich bleiben. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, z. B. Spiritus, Heizöl, Gas Frühbucher bis 30.04.2020 320 EUR / m² etc. ist untersagt. Spätbucher ab 01.05.2020 350 EUR / m² Alle für Standbau und Dekoration zum Einsatz gelangenden Materialien müssen schwer ent- Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt. flammbar sein und sind als solche auszuweisen. Während des Auf- und Abbaus sowie der Ver- Die anzumietende Mindeststandfläche beträgt 6 m². anstaltung ist auf die Einhaltung aller polizeilichen und sonstigen behördlichen und gesetzlichen Die Standmiete beinhaltet: Vorschriften zu achten. Das Aufkleben von Teppichböden ist nur mit gut lösbaren Klebemate- Mietweise Überlassung der Standfläche während der Ausstellung, Auf- und Abbauzeit; allgemei- rialien erlaubt. Bei Kleberückständen wird dem Aussteller die Sonderreinigung weiterberechnet. ne Beleuchtung und allgemeine Reinigung der Gänge. Mobiliar, Strom und weiteres Equipment Das Ankleben von Werbematerialien an den Wänden, Säulen oder sonstigen Gegenständen des können gegen gesonderte Berechnung angemietet werden. Nähere Informationen erhält der Veranstaltungsortes ist nicht gestattet. angemeldete Aussteller mit der Zulassungsbestätigung. 16. Sicherheitsvorschriften 6. Zulassung, Vertragsschluss und Untervermietung Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich mit den Bedingungen (z.B. Hausordnung, technische Über die Zulassung des anmeldenden Sponsors entscheidet m:con nach eigenem Ermessen. Richtlinien) des Veranstaltungsortes vertraut zu machen, diese anzuerkennen, einzuhalten und Insbesondere wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen oder ausge- Dritten, denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, die Bestimmungen dieses schöpft sind, kann m:con einzelne angemeldete Sponsoren nicht zur Teilnahme zulassen oder Vertrages und die Bedingungen des Veranstaltungsortes aufzuerlegen und auf deren Einhaltung wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf be- hinzuwirken. Die Bedingungen des Veranstaltungsortes MARITIM Hotel Berlin können unter stimmte Anbietergruppen beschränken. Erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch https://www.maritim.de/de/agb#veranstaltung abgerufen werden. m:con kommt der Vertrag zustande. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedin- gungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch m:con. 17. Industriegesponserte Veranstaltungen Während des Kongresszeitraumes dürfen am Veranstaltungsort sowie in einem Umkreis von 50 7. Aussteller km keine von dem Vertragspartner gesponserten Veranstaltungen ohne vorherige Absprache mit Als Aussteller sind zugelassen: Hersteller und Händler von pharmazeutischen und medizinischen m:con in dem gleichen Indikationsgebiet durchgeführt werden. Erzeugnissen, EDV und Nahrungsmittel, Kliniken, Buchhandlungen, Verlage, Finanzdienstleister und Versicherungen. 18. Gastronomie Speisen und Getränke für die Bewirtung an dem Stand erhält der Aussteller durch den Service- 8. Rücktritt von der Anmeldung / Widerruf der Zulassung partner des Veranstaltungsortes: Nach Vertragsschluss hat der Aussteller die volle Standmiete auch dann zu entrichten, wenn er MARITIM Hotel Berlin, Ansprechpartner: Sandra Krieg, Tel. +49 (0)30 2065-1429 absagt oder nicht teilnimmt. Die m:con behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche Der Aussteller ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken ausschließlich über geltend zu machen. Die m:con ist u.a. zum Rücktritt vom Vertrag und zur anderweitigen Vergabe diesen konzessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung durch der Standfläche berechtigt: einen anderen Dienstleister oder das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an • wenn der Stand nicht rechtzeitig (siehe Punkt 13) erkennbar belegt wird Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der Servicepartner • im Falle der Nichtzahlung der Standmiete zu dem festgesetzten Termin berechtigt für die Abtretung seiner Gastronomierechte eine Ablösezahlung zu verlangen. Die • wenn der Aussteller eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche Pflichten verstreichen Kosten für das Catering sind vom Aussteller zu tragen. lässt. 19. Haftung der m:con 9. Zahlungsbedingungen Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con – gleich aus welchem Rechts- Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung genann- grund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurück- ten Zahlungstermin binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der Aussteller verliert un- zuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beschadet vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den Anspruch auf Teilnahme an der haftet die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. Industrieausstellung, wenn die Standmiete trotz Nachfristsetzung von m:con nicht fristgemäß Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren Erfüllung eingegangen ist. die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch über dem Basiszins berechnet. Der Aussteller ist auch dann zur Zahlung der vereinbarten Stand- für leichte Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch vor- miete verpflichtet, wenn die m:con ihre vertraglich vereinbarten Leistungen deshalb nicht erfül- hersehbaren Schaden (Schaden, den m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Ver- len kann, weil der Aussteller seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nachgekommen ist. tragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con bekannt waren oder die die m:con hätte kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrsüblicher 10. Werbung Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für das eigene Unter- des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. nehmen des Ausstellers und nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Ausstel- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen lungsgüter erlaubt. Alle Werbemaßnahmen außerhalb der Standfläche müssen durch die m:con von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der m:con. genehmigt werden. 20. Datenschutz 11. Versicherung Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf die Planung, die Organisation und Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb des von ihm die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medizinisch eingesetzten Ausstellungsgegenstandes und -gutes entsteht. Es wird den Ausstellern empfoh- wissenschaftlicher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, Hauptversammlungen, Messen, Aus- len, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für Gegenstände, die in den Ver- stellungen, Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige kommerzielle Veranstaltun- anstaltungsort eingebracht werden, wird seitens der m:con, des wissenschaftlichen Trägers und gen spezialisiert ist. Die Veranstaltungen werden im Congress Center Rosengarten Mannheim der Betreibergesellschaft keine Haftung übernommen. oder anderen Veranstaltungsstätten durch die m:con selbst durchgeführt oder als Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut. Im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages wer- 12. Veränderungen den Daten, auch personenbezogene Daten, durch die m:con verarbeitet. Die nach der Euro- Die m:con behält sich in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Träger vor, die Ausstellung päischen Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Informationspflichten können unter der abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder, falls die Raumverhält- Datenschutzerklärung der m:con auf der Internetseite sowie unter dem Punkt „Rechtliches“ nisse, behördliche Anordnungen oder nach Meinung des wissenschaftlichen Trägers und m:con entnommen werden. andere zwingende Umstände es erfordern, die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Fläche zu verlegen, in ihren Abmessungen zu verändern oder zu beschränken. Hieraus ergibt sich für 21. Compliance den Aussteller nicht das Recht, Ersatzansprüche gegenüber m:con und dem wissenschaftlichen Der m:con ist die Einhaltung von Gesetzes- und Rechtsvorschriften ein besonderes Anliegen. Träger geltend zu machen oder vom Mietvertrag zurückzutreten. Hierzu zählen neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Regularien aus Selbstverpflichtun- Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, so ist m:con dem Aus- gen von Industrievereinbarungen, wie etwa dem Kodex der FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für steller zur Rückgewähr des Mietzinses verpflichtet, es sei denn, die Veranstaltung kann in ver- die Arzneimittelindustrie e.V.), dem Kodex des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesund- gleichbarem Rahmen nachgeholt werden. heitswesen e.V.) oder dem Kodex Medizinprodukte des BVMed (Bundesverband Medizintechno- logie e.V.) sowie die Einhaltung von internen Compliancevorschriften. Der Vertragspartner der 13. Auf- und Abbauzeiten (*Änderungen vorbehalten!) m:con verpflichtet sich daher die gesetzlichen und selbstverpflichteten Regularien gleicherma- Aufbau* ßen selbst einzuhalten und seine Subunternehmer ebenfalls auf die Einhaltung dieser Vorschrif- Mittwoch 14. Oktober 2020 07:00 – 22:00 Uhr ten zu verpflichten. Die internen Compliancevorschriften der m:con können auf der Internetseite Donnerstag 15. Oktober 2020 07:00 – 09:00 Uhr der m:con unter dem Punkt „Rechtliches“ entnommen werden. Stände, deren Aufbau – ohne vorherige Abstimmung mit der m:con – bis Mittwoch, 14.10.2020, 21:00 Uhr nicht begonnen wurde, werden nicht mehr berücksichtigt und als Rücktritt von dem 22. Schlussbestimmungen Vertrag behandelt (siehe Punkt 8). An allen Auf- und Abbautagen, sowie an den Veranstaltungstagen herrscht in den Veranstal- tungsräumen striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung haftet der Aussteller. Der Vertragspart- Abbau* ner ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte aus diesem Vertrag abzutreten. Freitag 16. Oktober 2020 18:00 – 22:00 Uhr Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim. Samstag 17. Oktober 2020 08:00 – 14:00 Uhr Stand Juli 2018
SPONSORINGMÖGLICHKEITEN ÜBERSICHT SPONSORINGMÖGLICHKEITEN UND WERBUNG Tagungstaschen (zzgl. Sachleistungen) 5.000,- Euro Schreibblöcke und Stifte (zzgl. Sachleistungen) 2.500,- Euro Präsentation Medienannahme 3.000,- Euro Digitale Werbeanzeige im Haupteingangsfoyer (gesamte Kongressdauer) 500,- Euro Internetcafé 3.000,- Euro KeyCards (zzgl. Produktionskosten) 2.000,- Euro Aufstellpunkte für Roll-Ups 350,- Euro Ihre Ansprechpartner Industry & Hospitality Patrick Elling, Tel. +49 621 4106 116 patrick.elling@mcon-mannheim.de Alexander Feuerstein, Tel. +49 621 4106 291 alexander.feuerstein@mcon-mannheim.de Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. 18
Tagungstaschen Jeder Tagungsteilnehmer erhält eine Kongresstasche mit diver- sen Informationsmaterialien zu der Tagung. Werden Sie exklusiver Sponsor der Taschen, die im Haupteingangsfoyer ausgegeben werden. 5.000 EUR Werbemöglichkeiten: zzgl. Sachleistungen • Tasche bedruckt mit Ihrem Firmennamen und Ihrem Logo (ca. 2.500 Tagungstaschen) • Einlage eines Flyers in die Tagungstasche • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und im Hauptprogramm Stifte und Schreibblöcke Jeder Teilnehmer erhält eine Tagungstasche mit einem Schreibblock sowie einem Stift. Werbemöglichkeiten: 2.500 EUR zzgl. Sachleistungen (ca. 2.500 • Ihr Firmenlogo/-schriftzug auf den Schreibblöcken bzw. Stiften Stifte und Schreibblöcke) • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und im Hauptprogramm Präsentation Medienannahme Für die Annahme, Überprüfung und Weiterleitung des elektronischen Präsentationsmaterials aller Referenten des Kongresses wird ein spezielles Mediencenter eingerichtet. Werbemöglichkeiten: • Platzierung von Roll-Ups an zentralen Plätzen • Ihr Firmenlogo auf Hinweisschildern • Auslage von Ihren Mousepads und Flyern 3.000 EUR • Ihr Firmenlogo als Bildschirmschoner oder als Startseite • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und im Hauptprogramm KeyCards Checken Sie ein. Bedrucken Sie rund 500 Schlüsselkarten des MARI- TIM Hotels mit Ihrer Botschaft und sind präsent bei den Hotelgästen, die nahezu vollständig auch Kongressbesucher sind. Werbemöglichkeiten: • Bedruckte Schlüsselkarten 2.000 EUR • Nennung als Sponsor auf der Kongresshomepage und im zzgl. Produktionskosten gedruckten Programm Aufstellpunkte für Roll-Ups An verschieden Punkten im Kongressgebäude können Sie Aufstellpunkte für Ihre Roll-Ups buchen. Werbemöglichkeit: 350 EUR • Platzierung von Roll-Ups an zentralen Plätzen Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. 19
Digitale Werbeanzeige vor Ort im Haupteingangsfoyer Ihre Anzeige erscheint auf den Flachbildschirmen im Hauptein- gangsfoyer. Die Anzeige wird im Wechsel mit weiteren Anzeigen und allgemeinen Kongresshinweisen laufen. 500 EUR Werbemöglichkeiten: an allen Kongresstagen • Nennung als Sponsor auf der Kongresswebsite und im Hauptprogramm • An einem oder an allen Kongresstagen möglich Internetcafé Surfen Sie mit. Gehen Sie doch einfach mit den Kongressbesuchern surfen – ganz ohne Brett und Wellengang. m:con bietet Ihnen das Sponsoring des zentral gelegenen Internetcafés an – einer der be- liebtesten Anlaufpunkte, der Ihnen eine nachhaltige Werbewirkung garantiert. Werbemöglichkeiten: 3.000 EUR • Firmenlogo auf den Internetcafé-Hinweisschildern • Firmenlogo im Hauptprogramm bei dem entsprechenden Hinweis auf das Internetcafé • Nennung als Sponsor auf der Kongresshomepage und im gedruckten Programm Auslagen / Tagungstascheneinlagen / Promotionaktionen Diese Leistungen können ausschließlich über unseren Dienstleister Dr. Wilhelmus GmbH gebucht werden. Auf den allgemeinen Kongressflächen ist es nur der Dr. Wilhelmus GmbH gestattet Informationsmaterial auszulegen und Promotions durchzuführen. Für die Auslage von Prospekten werden spezielle Informationsregale eingerichtet. Das Einbringen von Informationsmaterial in die Tagungstaschen ist ebenfalls über die Dr. Wilhelmus GmbH zu buchen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Buchung von Promotionaktionen nur begrenzt möglich ist. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Buchung. Bitte wenden Sie sich direkt an: Dr. Wilhelmus GmbH Milchborntalweg 14 51429 Bergisch Gladbach Telefon +49(0)220 466 - 272 Telefax +49(0)220 422 - 747 info@dr-wilhelmus.de Anzeigenschaltung Präsentieren Sie Ihr Unternehmen zentral und unübersehbar: Schalten Sie eine Anzeige in den Kongressunterlagen. Damit machen Sie sich allen interessierten Besuchern bekannt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an: WeCom – Gesellschaft für Kommunikation mbh & Co. KG Patrick Haas-Sternberg Lerchenkamp 11 31137 Hildesheim Tel. +49 (0)5121 20 666 - 21, Fax +49 (0)5121 20 666 - 02 patrick.haas@wecom.org Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. 20
SPONSORING-ANMELDEFORMULAR Bitte bis spätestens 30.06.2020 zurücksenden an: m:con – mannheim:congress GmbH Veranstalter*/ Kongressorganisation Industry-Management – Ausstellung / Sponsoring / Symposien m:con – mannheim:congress GmbH Elodie Klevenz Geschäftsführer: Bastian Fiedler Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland Fax +49 (0)621 4106 - 80 447 elodie.klevenz@mcon-mannheim.de Besteller Buchungsbestätigung an. Bitte geben Sie hier die Versandadresse für die Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Rechnungsempfänger (falls abweichend von oben): Rechnungsadresse an. Bitte geben Sie hier Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Ihre vollständige Firma / Organisation Telefon Fax Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Land Umsatzsteuer-ID (Erforderlich bei Firmensitz im Ausland) Sollten Rechnungen aufgrund fehlender oder falscher Angaben im oben genannten Adressfeld umgeschrieben werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,00 fällig. Firma, PLZ und Ort für Sponsorenverzeichnis: Hiermit bestelle ich verbindlich die nachfolgend markierte(n) Sponsoringleistung(en): r Präsentation Medienannahme € 3.000,00 r Tagungstaschen (zzgl. Sachleistungen) € 5.000,00 r Schreibblöcke und Stifte (zzgl. Sachleistungen) € 2.500,00 r Digitale Anzeige vor Ort im Haupteingangsfoyer (an allen Kongresstagen) € 500,00 r Internetcafé € 3.000,00 Die Preise verstehen sich zu- r KeyCards (zzgl. Produktionskosten) € 2.000,00 züglich gesetzlicher MwSt. r Aufstellpunkte für Roll-Ups € 350,00 Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß erweiterter Trans- parenzvorgabe des FSA-Kodex-Fachkreise (§ 20 Abs. 5) und stimmen der Offenlegung zu. r ja r nein Innerhalb von drei Werktagen geht Ihnen eine Eingangsbestätigung der Standanmeldung zu. Falls Sie diese nicht erhalten, melden Sie sich bitte bei oben genanntem Ansprechpartner. Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die umseitigen Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt und zum Gegenstand der Vereinbarung. Diesen Bedingungen zuwiderlaufende Vereinbarungen werden nicht getroffen. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift * Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. („Wissenschaftlicher Träger“) hat die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durch- führung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung der DGK Herztage 2020 verwendet werden.
1. Titel der Veranstaltung 13. Sponsorenverzeichnis DGK Herztage 2020 Es kann ein Sponsorenverzeichnis zur Veranstaltung der DGK Herztage 2020 veröffentlicht 15.– 17. Oktober 2020 • MARITIM Hotel Berlin werden. Hierbei handelt es sich um keine Hauptpflicht. Für versehentlich nicht erfolgte Ein- tragung, fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler etc. übernimmt die m:con und der wissen- 2. Veranstaltungsort schaftliche Träger keine Haftung. MARITIM Hotel Berlin • Stauffenbergstraße 26 • 10785 Berlin 14. Sicherheitsvorschriften 3. Wissenschaftlicher Träger / Wissenschaftliche Leitung Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich mit den Bedingungen (z.B. Hausordnung, techni- Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. sche Richtlinien) des Veranstaltungsortes vertraut zu machen, diese anzuerkennen, einzuhal- Tel. +49 (0)211 / 600 692 - 0 • Fax +49 (0)211 / 600 692 - 10 ten und Dritten, denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, die Bestimmungen Grafenberger Allee 100 • 40237 Düsseldorf • kongress@dgk.org dieses Vertrages und die Bedingungen des Veranstaltungsortes aufzuerlegen und auf deren Einhaltung hinzuwirken. Die Bedingungen des Veranstaltungsortes MARITIM Hotel Berlin 4. Veranstalter / Kongressorganisation können unter https://www.maritim.de/de/agb#veranstaltung abgerufen werden. m:con – mannheim:congress GmbH Rosengartenplatz 2 • 68161 Mannheim • www.mcon-mannheim.de 15. Industriegesponserte Veranstaltungen Während des Kongresszeitraumes dürfen am Veranstaltungsort sowie in einem Umkreis von Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. hat die m:con 50 km keine von dem Vertragspartner gesponserten Veranstaltungen ohne vorherige Abspra- – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wis- che mit m:con in dem gleichen Indikationsgebiet durchgeführt werden. senschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Sponso- ringvereinbarung ausschließlich zur Finanzierung der DGK Herztage 2020 verwendet werden. 16. Gastronomie Speisen und Getränke für die Bewirtung an dem Stand erhält der Aussteller durch den Ser- 5. Preis und Umfang der Sponsoringleistungen vicepartner des Veranstaltungsortes: MARITIM Hotel Berlin, Ansprechpartner: Sandra Krieg, Für die jeweilige Sponsoringleistung sowie weitere Beteiligungsmöglichkeiten gelten die auf Tel. +49 (0)30 2065-1429 der Vorderseite dieses Formulars aufgeführten Preise. Für den Umfang der Sponsoringleistun- Der Sponsor ist verpflichtet, die Bestellung von Speisen oder Getränken ausschließlich über gen gelten Bedingungen der Vorderseite dieses Formulars und die von m:con für die Veran- diesen konzessionierten Gastronomen als Servicepartner vorzunehmen. Eine Belieferung staltung herausgegebenen Aussteller- und Sponsorinformationen sowie diese Bedingungen. durch einen anderen Dienstleister oder das Mitbringen eigener Getränke und Speisen zur Ausgabe an Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit der m:con. In beiden Fällen ist der 6. Zulassung und Vertragsschluss Servicepartner berechtigt für die Abtretung seiner Gastronomierechte eine Ablösezahlung zu Über die Zulassung des anmeldenden Sponsors entscheidet m:con nach eigenem Ermessen. verlangen. Die Kosten für das Catering sind vom Sponsor zu tragen. Insbesondere wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht ausreichen oder ausge- schöpft sind, kann m:con einzelne angemeldete Sponsoren nicht zur Teilnahme zulassen oder 17. Haftung der m:con wenn es für die Erreichung des Veranstaltungszweckes erforderlich ist, die Veranstaltung auf Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die m:con – gleich aus welchem Rechts- bestimmte Anbietergruppen beschränken. Erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung grund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurück- durch m:con kommt der Vertrag zustande. zuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die m:con auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen. In die Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksam- Bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (Verpflichtungen, deren Erfüllung keit der schriftlichen Bestätigung durch m:con. die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die m:con auch 7. Rücktritt für leichte Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung der m:con auf den vertragstypisch vor- Nach Vertragsschluss hat der Sponsor den vertragliche vereinbarten Preis der Sponsoring- hersehbaren Schaden (Schaden, den m:con bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Ver- leistung in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. m:con tragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die der m:con behält sich darüber hinaus vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. m:con ist u.a. bekannt waren oder die die m:con hätte kennen müssen bzw. bei Anwendung verkehrs- zum Rücktritt vom Vertrag und zur anderweitigen Vergabe der Sponsoringleistung berechtigt: üblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen) begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung • wenn die von dem Sponsor zur Verfügung gestellten Materialien und/oder Daten nicht des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungs- rechtzeitig gemäß Ziffer 12 bereitgestellt werden ausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- • im Falle der Nichtzahlung der Sponsoringrechnung zu dem festgesetzten Termin und des oder Verrichtungsgehilfen der m:con. Verstreichens einer von m:con gesetzten Nachfrist • wenn der Sponsor eine von m:con gesetzte Nachfrist für vertragliche Pflichten verstreichen 18. Datenschutz lässt. Die m:con ist ein Unternehmen, welches unter anderem auf die Planung, die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, insbesondere von Kongressen (medizi- 8. Zahlungsbedingungen nisch wissenschaftlicher Art), (wissenschaftliche) Tagungen, Hauptversammlungen, Messen, Alle von m:con berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug zu dem auf der Rechnung ge- Ausstellungen, Seminaren, Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstige kommerzielle Ver- nannten Zahlungstermin binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der Aussteller verliert anstaltungen spezialisiert ist. Die Veranstaltungen werden im Congress Center Rosengarten unbeschadet vom Fortbestand seiner Zahlungsverpflichtung den Anspruch auf Teilnahme an Mannheim oder anderen Veranstaltungsstätten durch die m:con selbst durchgeführt oder als der Industrieausstellung, wenn die Standmiete trotz Nachfristsetzung von m:con nicht frist- Dienstleister für einen anderen Veranstalter betreut. Im Rahmen der Durchführung dieses gemäß eingegangen ist. Bei verspäteter Bezahlung der Rechnung werden Verzugszinsen in Vertrages werden Daten, auch personenbezogene Daten, durch die m:con verarbeitet. Die Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins berechnet. Der Aussteller ist auch dann zur nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erforderlichen Informationspflichten Zahlung der vereinbarten Standmiete verpflichtet, wenn die m:con ihre vertraglich vereinbar- können unter der Datenschutzerklärung der m:con auf der Internetseite sowie unter dem ten Leistungen deshalb nicht erfüllen kann, weil der Aussteller seinen Mitwirkungspflichten Punkt „Rechtliches“ entnommen werden. nicht fristgerecht nachgekommen ist.. 19. Compliance 9. Werbung Der m:con ist die Einhaltung von Gesetzes- und Rechtsvorschriften ein besonderes Anliegen. Werbung aller Art ist nur im Rahmen der gebuchten Sponsoringleistung und nur für das Unter- Hierzu zählen neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Regularien aus Selbstverpflichtun- nehmen des Sponsors sowie nur für die von diesem hergestellten oder vertriebenen Produkte gen von Industrievereinbarungen, wie etwa dem Kodex der FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für erlaubt. Ferner muss die Werbung den gesetzlichen Vorgaben sowie etwaigen Vorgaben der die Arzneimittelindustrie e.V.), dem Kodex des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesund- Ärztekammern und Branchen-Kodizes (z.B. FSA-, AKG-Kodex) entsprechen. Alle Werbemaß- heitswesen e.V.) oder dem Kodex Medizinprodukte des BVMed (Bundesverband Medizintech- nahmen außerhalb dieses Rahmens müssen von m:con genehmigt werden.. nologie e.V.) sowie die Einhaltung von internen Compliancevorschriften. Der Vertragspartner der m:con verpflichtet sich daher die gesetzlichen und selbstverpflichteten Regularien glei- 10. Versicherung chermaßen selbst einzuhalten und seine Subunternehmer ebenfalls auf die Einhaltung dieser Der Sponsor haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der im Rahmen seiner Aktivitäten Vorschriften zu verpflichten. Die internen Compliancevorschriften der m:con können auf der entsteht. Es wird den Sponsoren empfohlen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz Internetseite der m:con unter dem Punkt „Rechtliches“ entnommen werden. zu sorgen. Für Gegenstände, die in den Veranstaltungsort eingebracht werden, wird seitens der m:con, des Wissenschaftlichen Trägers und der Betreibergesellschaft keine Haftung über- 20. Schlussbestimmungen nommen. An allen Auf- und Abbautagen, sowie an den Veranstaltungstagen herrscht in den Veranstal- tungsräumen striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung haftet der Aussteller. Der Vertrags- 11. Veränderungen partner ist nicht berechtigt, ohne die Zustimmung von m:con Rechte aus diesem Vertrag abzu- m:con behält sich in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Träger vor, die Veranstaltung treten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Mannheim. abzusagen, örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern oder, falls die Raumver- hältnisse, behördliche Anordnungen oder nach Meinung des Wissenschaftlichen Trägers und Stand Juli 2018 m:con andere zwingende Umstände es erfordern, die dem Sponsor ggf. zur Verfügung ge- stellte Fläche zu verlegen, in ihren Abmessungen zu verändern oder zu beschränken. Hieraus ergibt sich für den Sponsor nicht das Recht, Ersatzansprüche gegenüber m:con und dem Wissenschaftlichen Träger geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Kann die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, so ist m:con dem Sponsor zur Rückgewähr des Mietzinses verpflichtet, es sei denn, die Veranstaltung kann in vergleichba- rem Rahmen nachgeholt werden. 12. Mitwirkungspflicht des Sponsors Der Sponsor ist zu folgender Mitwirkung verpflichtet: • Zurverfügungstellung des Logos im Dateiformat eps bis 90 Tage vor der Veranstaltung • Zurverfügungstellung der Tagungstaschen bis 60 Tage vor der Veranstaltung • Zurverfügungstellung der Stifte & Blöcke bis 60 Tage vor der Veranstaltung • Zurverfügungstellung der digitalen Anzeigen bis 30 Tage vor der Veranstaltung • Zurverfügungstellung der Lanyards bis 30 Tage vor der Veranstaltung Der Sponsor räumt m:con ein auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes gebührenfreies und nicht-exklusives Nutzugsrecht an seinem Firmenlogo (grafisches Element) für die Vertrags- durchführung ein.
BESPRECHUNGSRAUM-ANMELDEFORMULAR Bitte bis spätestens 30.06.2020 zurücksenden an: m:con – mannheim:congress GmbH Veranstalter*/ Kongressorganisation Industry-Management – Ausstellung / Sponsoring / Symposien m:con – mannheim:congress GmbH Elodie Klevenz Geschäftsführer: Bastian Fiedler Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim, Deutschland Fax +49 (0)621 4106 - 80 447 elodie.klevenz@mcon-mannheim.de Besteller Buchungsbestätigung an. Bitte geben Sie hier die Versandadresse für die Firma / Organisation Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Straße / Postfach Telefon Fax PLZ / Ort E-Mail Land Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Rechnungsadresse an. Rechnungsempfänger (falls abweichend von oben): Bitte geben Sie hier Vor- und Zuname (Ansprechpartner) Ihre vollständige Firma / Organisation Telefon Fax Straße / Postfach E-Mail PLZ / Ort Bestell-Nr. / Auftrags-Nr. / PO / etc. des Ausstellers Land Umsatzsteuer-ID (Erforderlich bei Firmensitz im Ausland) Anlässlich der DGK Herztage 2020 vom 15.–17.10.2020 im MARITIM Hotel Berlin, möchten wir einen Besprechungsraum anmieten. Geeigneter Besprechungsraum für bis zu 20 Personen bestuhlt. Preis: € 300,00 / pro angefangene Stunde zzgl. MwSt. inklusive Leinwand, Beamer oder Flatscreen und VGA-Anschluss, zusätzliche Technik ist kostenpflichtig. Ganztagsmiete auf Anfrage. Datum Uhrzeit von bis Thema Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen für Besprechungsräume nicht alle Wünsche bzgl. Datum und Uhrzeit berücksichtigt werden können. Wir wünschen die Offenlegung unserer Unterstützung in Umfang und Bedingungen gemäß erweiterter Transpa- renzvorgabe des FSA-Kodex-Fachkreise (§ 20 Abs. 5) und stimmen der Offenlegung zu. r ja r nein Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift *Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. („Wissenschaftlicher Träger“) hat die m:con – mannheim:congress GmbH („m:con“) zur Durchführung der Veranstaltung bis auf den wissenschaftlichen Teil berechtigt. Die m:con bestätigt, dass die Einnahmen aus der Industrieausstellung ausschließlich zur Finanzierung der DGK Herz- tage 2020 verwendet werden.
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