GASTRONOMIE beim Wiener Eistraum 2022

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GASTRONOMIE beim Wiener Eistraum 2022
GASTRONOMIE
beim Wiener Eistraum 2022

Hochwertige Gastronomie mit einem vielfältigen Angebot für alle Geschmäcker ist beim Wiener
Eistraum keine Kür, sondern Pflicht. Ob pikant, deftig oder süß, für jeden Feinschmecker wird es jede
Menge Köstlichkeiten zum goustieren geben.

Wenn Sie 2022 Teil dieser Erfolgsgeschichte sein wollen, freuen wir uns auf Ihr Gastronomie-Konzept,
welches nicht nur den Schwerpunkt auf Regionalität, sondern vor allem auch auf eine große Auswahl
an nachhaltig produzierten BIO-Produkten legt!
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

   ✓   vom 19.01.2022 bis inkl. 06.03.2022

   ✓   47 Veranstaltungstage

           o   Öffnungszeiten der Gastronomiestände täglich von 10:00 – 22:00 Uhr
           o   Öffnungszeiten Indoor - Gastronomie, täglich von 10:00 – 23:00 Uhr

   ✓   Der Wiener Eistraum ist ein „ÖkoEvent“

   ✓   Alle teilnehmenden Gastronomiebetriebe müssen mit dem Gütesiegel „Natürlich gut essen“ in
       Silber oder Gold ausgezeichnet sein

Es wird die Umsetzung folgender Gastronomiekonzepte ausgeschrieben:

       KATEGORIE A
       (Zwei Gastronomiestände – Fixmiete € 46.500,- exkl. Steuern)

       KATEGORIE B
       (Ein Gastronomiestand – Fixmiete € 5.500,- exkl. Steuern)

       KATEGORIE C
       (Ein Gastronomiestand – Fixmiete € 5.500,- exkl. Steuern)

       KATEGORIE D
       (Indoor – Gastronomie - Fixmiete € 47.000,- exkl. Steuern)
KATEGORIE A
Für diese zwei Verkaufsstände werden ausschließlich folgende Konzepte zur
Umsetzung ausgeschrieben:

Stand 1                „Kaiserschmarren, Mehlspeisen, Gebackenes und Spätzle in
                       verschiedenen Variationen“

Stand 2                „Gesottenes und gegrilltes Fleisch mit klassischen,
                       österreichischen Beilagen und Suppen, welche im Häferl
                       ausgeschenkt werden“

Die Bewerbung für einen dieser beiden Stände muss zusätzlich ein passendes, ausgefeiltes
Speisensegment beinhalten.

Allgemeines:

       o   Die Fixmiete beträgt 46.500,- € exkl. Steuern.

               Darin sind die Standmiete, die Hütteninfrastruktur, das Gäste - Geschirr, die
               Organisation und Durchführung einer Waschstraße ohne zusätzliche Kosten, 1
               Container 20‘, „Wasch- und Hygienecontainer“, Gästemobiliar, Stromanschlüsse,
               allgemeine Organisation und Koordination enthalten

       o   Der Gastronomiestand besteht aus zwei zusammenhängenden Sechseckhütten mit einer
           Seitenlänge von 3,25m (ca. 54m²)
           Hüttenplan: siehe Beilage

       o   Stromanschluss: max. 2 x 63A
           Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet

       o   Es muss die Möglichkeit einer bargeldlosen Bezahlung angeboten werden

       o   Ausschank von heißen, kalten, alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken

       o   Eine Angabe / Beschreibung, welche Produkte aus welchem Ausgabefenster der Hütten
           (siehe Plan) angeboten werden, ist im Konzept unbedingt vorzulegen.
KATEGORIE B
Ein Verkaufsstand (Container) mit ausschließlich folgendem Konzept:

                                 „Wiener Café mit Bedienung“

Allgemeines:

       o   Die Fixmiete beträgt 5.500,- € exkl. Steuern.

               Darin sind die Standmiete, die Container - Infrastruktur, die Organisation und
               Durchführung einer Waschstraße ohne zusätzliche Kosten, „Wasch- und
               Hygienecontainer“, Gästemobiliar, Stromanschlüsse, allgemeine Organisation und
               Koordination enthalten

       o   Der Gastronomiestand besteht aus 4 bis 6 verbundene Container (10‘)
           Containerplan: siehe Beilage

       o   Stromanschluss: max. 1 x 63A
           Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet

       o   Es muss die Möglichkeit einer bargeldlosen Bezahlung angeboten werden

       o   Benötigte Inneneinrichtung (inkl. Küche, evtl. Dunstabzug, Geschirr für Mehlspeisen, Bar-,
           Zapf- und Kühlanlagen, Equipment inkl. Bestellungstools) muss vom Betreiber beigestellt
           aufgebaut und installiert werden.

       o   Ausschank von heißen und kalten Getränken ist je nach Konzeptausarbeitung möglich
KATEGORIE C
Bis zu zwei Verkaufsstände mit ausschließlich folgenden Konzepten:

       „Frisch gebrannte Mandeln“
       „Vor den Gästen gebackene Krapfen, Kekse und Ähnliches mit verschiedenen
       Füllungen“
       „Veganes für Genießer“
       „Frisch gebratene Maroni mit etwas Raffinesse“ (Kein Gas erlaubt)

Allgemeines:

       o   Die Fixmiete beträgt 5.500,- € exkl. Steuern.

               Darin sind die Standmiete, die Hütteninfrastruktur, die Organisation und Durchführung
               einer Waschstraße ohne zusätzliche Kosten, „Wasch- und Hygienecontainer“, 1
               Container 10‘, Gästemobiliar, Stromanschlüsse, allgemeine Organisation und
               Koordination enthalten

       o   Der Gastronomiestand besteht aus einer 5-Eckhütte mit einer Seitenlänge von 3,25m (ca.
           16m²) inkl. 1 Container 10‘
           Hüttenplan: siehe Beilage

       o   Stromanschluss: max. 1 x 63A
           Stromkosten werden nach Verbrauch abgerechnet

       o   Es muss die Möglichkeit einer bargeldlosen Bezahlung angeboten werden

       o   Ausschank von heißen, nichtalkoholischen Getränken ist je nach Konzeptausarbeitung
           möglich.

       o   Es besteht die Möglichkeit, je nach Konzept, einen eigenen passenden Gastronomiestand
           aufzustellen
KATEGORIE D

Eine „Indoor – Gastronomie“ bestehend aus:
             • 2 ebenerdige, zusammenhängende Hütten mit jeweils ca. 100m²
             • 1 Hütte „Chalet“ mit eigener Eisstockbahn
             • 1 Verkaufshütte bei den allgemeinen Eisstockbahnen

Allgemeines:

       o   Die Fixmiete beträgt 47.000,- € exkl. Steuern.

               Darin sind die Standmieten, die Hütteninfrastruktur, Küchen- und Lagercontainer lt.
               Plan, Gästemobiliar, Hütteneinrichtung, Stromanschlüsse, Wasser- und
               Abwasseranschlüsse, Heiztechnik und die allgemeine Organisation und Koordination
               enthalten

       o   Hüttenplan „Indoor – Gastronomie“: siehe Beilage
           Ca. 200m² Gastraum / ca 180 Sitzplätze (Und je nach Konzept sind ca. 25 bis 30
           Sitzplätze im Außenbereich möglich)
           Vorraum mit Windfang, Gäste WC,

           Stromanschluss: 2 x 125A (Gastraum und Küche inkl. Heizungen und Licht)

           Es muss die Möglichkeit einer bargeldlosen Bezahlung angeboten werden

           Öffnungszeiten von 10:00 bis max. 23:00 Uhr (vorbehaltlich behördlicher
           Genehmigungen)

           Inneneinrichtung der Küche und Schanktechnik, sowie Geschirr und Waschlogistik müssen
           vom Betreiber organisiert werden.

           Anzubieten ist ein plausibles Hauptprodukt im Speisensegment (USP) mit Ausschank von
           heißen, kalten, alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken Vollgastronomie mit
           Service

       o   Hüttenplan „Chalet“: siehe Beilage
           Stromanschluss: 1 x 32A
           Hütte ausschließlich für Reservierungen. Kein Laufpublikum.
           Eine Betreuung der eigenen Eisstockbahn (mit Equipment) darf nicht zusätzlich verrechnet
           Werden
           Betrieb der Eisstockbahn bis max. 22:00 Uhr. Kein Eislaufen auf der Eisstockbahn erlaubt.
o   Hüttenplan „Eisstockbahnen“: siehe Beilage
    Stromanschluss: 1 x 32A
    Hütte 3mx3m (Je nach Konzept erweiterbar)

    Die Eisstockbahnen sind wochentags von 17:00 bis 22:00 Uhr in Betrieb.
    Öffnungszeiten der Gastronomiehütte:
        Während Betrieb Eisstockbahnen: 17:00 – 22:00 Uhr
        Ferienwoche: 10:00 – 22:00 Uhr
        Samstag / Sonntag von 10:00 – 18:00 Uhr

    Es muss die Möglichkeit einer bargeldlosen Bezahlung angeboten werden

    Benötigte Inneneinrichtung (inkl. Küche, evtl. Dunstabzug, Geschirr, Bar-, Zapf- und
    Kühlanlagen, Equipment inkl. Bestellungstools) muss vom Betreiber beigestellt aufgebaut
    und installiert werden.
KONZEPTE
✓ Neben den vorgeschriebenen Hauptprodukten müssen noch ein bis zwei Speisengruppen mit deren
  Variationen vorgeschlagen werden
✓ Ein Mittagsangebot muss angeboten werden
✓ Ein Kinderangebot um max. € 3,90 muss angeboten werden
✓ Die Verarbeitung von regionalen- und Bio-Produkten ist ausdrücklich gefordert
✓ Das Gastronomische Konzept muss den Anforderungen eines ÖKO-Events entsprechen
✓ Die Speisenbeschreibung muss auch ungefähre Portionsgrößen, geplante Lieferanten und geplante
   Preise beinhalten
✓ Zumindest 75% der Produktpalette der Heißgetränke und 50% der Speisen muss in BIO-Qualität
  angeboten werden und detailliert angeführt werden
✓ Kaltgetränke können grob umschrieben werden.
✓ Allfällige Exklusivlieferanten werden vom Veranstalter zeitgerecht bekanntgegeben
✓ Eine Geräteliste mit Stromleistung ist unbedingt erforderlich
✓ Die Stromleistung kann nicht erhöht werden
✓ Ein Musterdienstplan für zwei Kalenderwochen ist unbedingt erforderlich
✓ Vom Veranstalter werden Teller und Gabeln sowie Punschhäferl und Gläser zur Verfügung gestellt,
  sowie kostenlos gewaschen. (ausgenommen Kategorie B und C)
✓ Die Verwendung von Einweggeschirr ist nicht erlaubt
✓ Bei der Dekoration / Gestaltung der Stände müssen die Produkte / Lebensmittel in den Mittelpunkt
   gestellt werden
✓ Die Zubereitung vor den Gästen ist ausdrücklich erwünscht
✓ Die Stände können nur in Absprache nach dem Betreiber oder Lokalnamen benannt werden
✓ Werbung von Getränkeherstellern oder andere Markenauftritte sind NICHT erlaubt
✓ Das ausgefüllte Bewerberformular muss unbedingt beigelegt werden
✓ Das Konzept muss in groben Zügen vorstellbar und schlüssig sein

Unser Gastronomiekoordinator Saša Asanović steht Ihnen bei Fragen und Unklarheiten
gerne jederzeit unter office@asanovic.at zur Verfügung.
INFORMATIONEN ZUR BEWERBUNG:
 1. Bewerbungsphase
    11.08.2021 bis inkl. 30.08.2021

    Die Bewerber müssen bis zum 30.08.2021 ihre Konzepte abgeben.
    Alle Konzepte, welche positiv beurteilt werden, kommen in die zweite Phase

    Bewertungskriterien:
    o Zusammenstellung der Speisen- und Getränkepalette
    o Auswahl der verwendeten Produkte und deren nachhaltige Herstellung
    o Schlüssigkeit und Plausibilität des Konzeptes aus kulinarischer Sicht
    o Schlüssigkeit des Konzeptes aus logischer Sicht
    o Bisherige gastronomische Umsetzungen des Bewerbers
    o Gastronomisches Image des Bewerbers

    Ausschlusskriterien:
    o Kein vollständig ausgefülltes Bewerberformular (siehe Anhang)
    o Kein Nachweis einer gültigen Gewerbeberechtigung (Der Nachweis für die Gültigkeit einer
       ausländischen Gewerbeberechtigung in Österreich obliegt dem Bewerber)
    o Nichterfüllung der Bewertungskriterien („Konzeptinhalt“)
    o Gastronomiekonzepte, welche nicht die Befriedigung der Erwartungen und
       Besucherwünsche im Hauptfocus haben
    o Fehlende Plausibilität des Konzeptes in der Gesamtveranstaltung
    o Die Betriebsstätte muss „Bio-zertifiziert“ sein oder zumindest eine „Natürlich gut essen“ –
       Auszeichnung in Gold oder Silber besitzen

    Die Konzepte müssen in DIN A4 Format verfasst, maximal 6 Seiten lang und entweder in
    Papierform ungebunden per Post oder vorzugsweise digital (PDF) per Email bis zum
    30.08.2021 zugeschickt werden. Später einlangende Konzepte werden nicht mehr
    berücksichtigt.

    Per Post an: stadt wien marketing gmbh
                 z. Hdn. Fr. Sandra BELLAK
                 Kolingasse 11/7
                 A – 1090 Wien

    Per Email an:           info@wienereistraum.com

    Bitte als Betreff angeben: „Ausschreibung Gastronomie Wiener Eistraum 2022“

 2. Auswahlphase
    Eine Kommission lädt die ausgewählten Bewerber zu einem persönlichen Gespräch ein.
    Die Bewerber müssen daraufhin ein überarbeitetes, detailliertes Feinkonzept erstellen und
    abgeben. Anschließend findet ein Testessen / eine Verkostung im Tätigkeitsfeld des
    Bewerbers statt.

 3. Standvergabe
    Nach dem Abschluss der Auswahlphase werden die Ausschreibungsgewinner verständigt.

    Für den Fall, dass keiner Bewerbung die Ausführung übertragen werden kann oder ein
    Bewerber nach dem 30.09.2021 die Bewerbung zurück zieht, behält sich der Veranstalter ein
    verkürztes 2. Auswahlverfahren vor.

    Alle Planungen vorbehaltlich evtl. Verordnungen bezgl. Covid19
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