Strompreise - Zahlen, Daten, Fakten
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Strompreise – Zahlen, Daten, Fakten Inhalt 1. Wie funktioniert der Strommarkt? ..................................................................................... 2 2. Wie setzt sich der Strompreis zusammen? ...................................................................... 3 3. Wie hat sich der Strompreis entwickelt? ........................................................................... 8 Seite 1 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation 1. Wie funktioniert der Strommarkt? Der Strommarkt in Deutschland ist liberalisiert. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, seinen eigenen Stromversorger frei zu wählen. Im enviaM-Grundversorgungsgebiet, das sich über Teile der Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erstreckt, kann sich der Kunde zwischen mehr als 300 Anbietern entscheiden. Das war nicht immer so. Bis 1998 war die Stromversorgung ein staatlich festgelegtes Monopol. In den Städten und Regionen in Deutschland gab es jeweils nur einen Stromanbieter, der die Kunden in seinem Gebiet belieferte. Zu Monopolzeiten wurden die Strompreise von den Stromversorgern auf Basis ihrer Kosten festgelegt und anschließend durch die Wirtschaftsministerien der Bundesländer genehmigt. Mit der Liberalisierung des Strommarktes ist die Genehmigung der Strompreise durch die Bundesländer entfallen. Die Stromlieferanten bestimmen ihre Strompreise seitdem selbst, unterliegen dabei allerdings der Aufsicht der Kartellämter. Die Liberalisierung des Strommarktes hat auch an anderen Stellen Veränderungen nach sich gezogen. Die Preise für die Strombeschaffung, die neben den Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises ausmachen, bilden sich heute an der Börse, der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Die EEX entstand im Jahr 2002 durch die Fusion der deutschen Strombörsen Frankfurt am Main und Leipzig. Seitdem hat sie sich von einer reinen Strombörse hin zu einem führenden Handelsplatz für Energie und energienahe Produkte mit internationalen Partnerschaften entwickelt. An der EEX werden Strom, Gas und andere Energieträger sowie CO2-Zertifikate gehandelt. Der Strom wird sowohl für den nächsten Tag beziehungsweise die jeweils nächste Stunde (Spotmarkt) als auch für die Strombeschaffung in ein bis vier Jahren gehandelt (Terminmarkt). Die Preise an der EEX bilden sich nach Angebot und Nachfrage. Konkret bedeutet dies: Der Strom wird zu einem bestimmten Preis an der Börse angeboten. Maßgeblich für diesen Preis sind die kurzfristigen Grenzkosten der jeweiligen Kraftwerke, das heißt der Preis, den die Kraftwerke mindestens benötigen, um nicht Verluste einzufahren. Diese Grenzkosten wiederum orientieren sich an den Betriebskosten der jeweiligen Kraftwerke. Seite 2 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation 2. Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Der Strompreis setzt sich in der Regel aus dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt, zusammen. Bei bestimmten Stromprodukten entfällt der Grundpreis. Dafür zahlt der Kunde einen höheren Verbrauchspreis beziehungsweise bei geringem Jahresverbrauch einen Mindestpreis. Bestandteile des Grundpreises sind der Grundpreis für die Netznutzung, die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Netzabrechnung sowie die verbrauchsunabhängigen Vertriebskosten. Zu Letzteren zählen unter anderen die Kosten für die Rechnungslegung. Bestandteile des Verbrauchspreises sind die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und Service, die Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen, die auf den Strompreis erhoben werden. Bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr entfallen momentan laut Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 52 Prozent des Strompreises auf Steuern, Abgaben und Umlagen, 25 Prozent auf Strombeschaffung, Vertrieb und Service und 23 Prozent auf die Netzentgelte (siehe Abbildung 1). Von den Stromversorgern sind lediglich die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service beeinflussbar. Die Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte werden staatlich bestimmt. Im Jahr 2014 bezahlte ein Durchschnittshaushalt in Deutschland mit einem Verbrauch von 3.500 kWh nach BDEW-Angaben exakt 84,96 Euro pro Monat für Strom. Davon entfallen 44,51 Euro auf Steuern, Abgaben und Umlagen, 21,32 Euro auf Strombeschaffung, Vertrieb und Service und 19,13 Euro auf die Netzentgelte (siehe Abbildung 2). Seite 3 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation Abbildung 1 Abbildung 2 Seite 4 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation Die Strompreisbestandteile im Einzelnen In der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die Verbrauchspreise für Strom im Mittelpunkt des Interesses. Deshalb sollen ihre Bestandteile nachfolgend näher beschrieben werden. Beschaffungskosten Bei den Beschaffungskosten handelt es sich um die Kosten, die für die Stromerzeugung zu entrichten sind. Die Kosten bilden sich wie beschrieben durch Angebot und Nachfrage an der EEX. enviaM setzt auf eine langfristige Strombeschaffung, um kurzfristige Preissprünge an der Börse ausgleichen zu können. Vertriebs- und Servicekosten Die Vertriebs- und Servicekosten umfassen alle Kosten, die direkt und indirekt für Aufbau und Pflege der Kundenbeziehung anfallen. Dazu zählen bei enviaM neben den Kosten für die Rechungslegung, den Betrieb der Kundencenter und der Servicefilialen sowie für Marketing auch die Kosten, die für die Aufrechterhaltung des Geschäfts anfallen. Netznutzungskosten (Netzentgelte) Bei den Netznutzungskosten handelt es sich um die Kosten, die für den Transport des Stroms vom Erzeuger zum Verbraucher anfallen. Die sogenannten Netzentgelte sind vom Stromlieferanten an den Stromnetzbetreiber zu entrichten, durch dessen Netze der Strom geleitet wird. Die Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur genehmigt, die auch den Netzzugang regelt. Die Höhe der Netzentgelte wird von folgenden Faktoren beeinflusst: • Kosten für die Errichtung des Netzes • Kosten für die Instandhaltung des Netzes • Kosten für den Betrieb des Netzes • Kunden- und Laststruktur des Netzes • Kosten für die Vergütung dezentraler Einspeiseanlagen (vermiedene Netzentgelte) • Kosten vorgelagerter Netze Steuern, Abgaben und Umlagen Mehrwertsteuer Wie bei anderen Waren und Dienstleistungen wird auch auf den Strompreis eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Seite 5 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation Stromsteuer Die Stromsteuer, auch Energiesteuer genannt, wurde eingeführt, um eine Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Herabsetzung der Sozialversicherungsbeiträge gegenzufinanzieren. Rund 90 Prozent der Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in die Rentenkasse. Dadurch konnte der Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen verringert werden. EEG-Umlage Die Stromversorgung der Zukunft in Deutschland soll in erster Linie durch erneuerbare Energien erfolgen. Zentrales Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der EEG-Umlage wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziell gefördert. Offshore-Haftungsumlage Der Förderung der erneuerbaren Energien kommt auch die Offshore-Haftungsumlage zugute. Offshore-Windparks (= Windparks auf dem Meer) sollen im Strommix der Zukunft eine wichtige Rolle spielen, da sie sehr leistungsfähig sind. Um die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz für die Anlagenbetreiber abzusichern, wurde die Offshore-Haftungsumlage eingeführt. Konzessionsabgabe Um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu können, zahlen Stromversorger ein Entgelt an die Kommunen, die sogenannte Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe wird von den Städten und Gemeinden festgelegt und von den Stromversorgern auf den Strompreis umgelegt. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. KWK-Aufschlag Mit dem KWK-Aufschlag wird die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), gefördert. Diese gilt als sehr ressourcenschonend. § 19 StromNEV-Umlage Energie muss für die Unternehmen bezahlbar bleiben. Nur so bleibt Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv. Mit der § 19 StromNEV-Umlage werden deshalb stromintensive Betriebe von Netzentgelten entlastet. Grundlage bildet die Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV). Seite 6 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden Anbieter vergütet, bei denen Lasten abgeschaltet werden. Dies ist erforderlich, wenn das Stromnetz überlastet und damit die Systemstabilität gefährdet ist. Der Aufruf zur Abschaltung von Lasten erfolgt durch den jeweiligen Netzbetreiber. Grundlage ist die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV). Seite 7 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation 3. Wie hat sich der Strompreis entwickelt? Noch 1998 betrachteten Optimisten die Liberalisierung des Strommarktes als Segen für die Strompreisentwicklung in Deutschland. Durch mehr Wettbewerb versprach man sich, ähnlich wie im Falle der Liberalisierung der Telekommunikationsmarktes, sinkende Strompreise für die Verbraucher. Doch über ein Jahrzehnt später erweist sich diese Einschätzung als Trugschluss. Nach BDEW-Angaben zahlte 1998 ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr 17,11 Cent pro Kilowattstunde. Aktuell müssen Privathaushalte durchschnittlich 29,13 Cent pro Kilowattstunde entrichten. Die durchschnittliche monatliche Stromrechnung eines Haushaltes ist laut BDEW-Angaben seit 1998 um 70 Prozent von 49,90 Euro auf 84,96 Euro gestiegen. Sieht man sich die Stromrechnung näher an, wird deutlich, dass vor allem Steuern, Abgaben und Umlagen der Preistreiber sind. Diese sind seit 1998 um 263 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu haben sich die Kosten für Erzeugung, Transport und Vertrieb lediglich um 7 Prozent erhöht (siehe Abbildung 3). Abbildung 3 Seite 8 von 9
envia Mitteldeutsche Energie AG Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement Kommunikation Bei den Steuern, Abgaben und Umlagen ist die EEG-Umlage am stärksten gestiegen. Sie hat sich von 0,08 Cent im Jahr 1998 auf 6,24 Cent im Jahr 2014 erhöht. Die von den Verbrauchern zu tragenden Kosten für die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beliefen sich nach BDEW-Angaben 2014 auf 23,6 Milliarden Euro. Der größte Anteil davon entfällt mit 8,3 Milliarden Euro auf die privaten Haushalte (siehe Abbildung 4). Abbildung 4 Seite 9 von 9
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