Strompreise - Zahlen, Daten, Fakten

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Strompreise - Zahlen, Daten, Fakten
Strompreise – Zahlen, Daten, Fakten

Inhalt

1.   Wie funktioniert der Strommarkt? ..................................................................................... 2
2.   Wie setzt sich der Strompreis zusammen? ...................................................................... 3
3.   Wie hat sich der Strompreis entwickelt? ........................................................................... 8

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Strompreise - Zahlen, Daten, Fakten
envia Mitteldeutsche Energie AG
                                             Unternehmenskommunikation/Umfeldmanagement
                                                                            Kommunikation

1. Wie funktioniert der Strommarkt?

Der Strommarkt in Deutschland ist liberalisiert. Jeder Kunde hat die Möglichkeit,
seinen eigenen Stromversorger frei zu wählen. Im enviaM-Grundversorgungsgebiet,
das sich über Teile der Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen erstreckt, kann sich der Kunde zwischen mehr als 300 Anbietern entscheiden.
Das war nicht immer so. Bis 1998 war die Stromversorgung ein staatlich festgelegtes
Monopol. In den Städten und Regionen in Deutschland gab es jeweils nur einen
Stromanbieter, der die Kunden in seinem Gebiet belieferte.

Zu Monopolzeiten wurden die Strompreise von den Stromversorgern auf Basis ihrer Kosten
festgelegt und anschließend durch die Wirtschaftsministerien der Bundesländer genehmigt.
Mit der Liberalisierung des Strommarktes ist die Genehmigung der Strompreise durch die
Bundesländer entfallen. Die Stromlieferanten bestimmen ihre Strompreise seitdem selbst,
unterliegen dabei allerdings der Aufsicht der Kartellämter.

Die Liberalisierung des Strommarktes hat auch an anderen Stellen Veränderungen nach sich
gezogen. Die Preise für die Strombeschaffung, die neben den Netzentgelten sowie Steuern,
Abgaben und Umlagen einen wesentlichen Bestandteil des Strompreises ausmachen, bilden
sich heute an der Börse, der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig.

Die EEX entstand im Jahr 2002 durch die Fusion der deutschen Strombörsen
Frankfurt am Main und Leipzig. Seitdem hat sie sich von einer reinen Strombörse hin zu
einem führenden Handelsplatz für Energie und energienahe Produkte mit internationalen
Partnerschaften entwickelt. An der EEX werden Strom, Gas und andere Energieträger sowie
CO2-Zertifikate gehandelt.

Der Strom wird sowohl für den nächsten Tag beziehungsweise die jeweils nächste Stunde
(Spotmarkt) als auch für die Strombeschaffung in ein bis vier Jahren gehandelt
(Terminmarkt).

Die Preise an der EEX bilden sich nach Angebot und Nachfrage. Konkret bedeutet dies: Der
Strom wird zu einem bestimmten Preis an der Börse angeboten. Maßgeblich für diesen Preis
sind die kurzfristigen Grenzkosten der jeweiligen Kraftwerke, das heißt der Preis, den die
Kraftwerke mindestens benötigen, um nicht Verluste einzufahren. Diese Grenzkosten
wiederum orientieren sich an den Betriebskosten der jeweiligen Kraftwerke.

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envia Mitteldeutsche Energie AG
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2. Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich in der Regel aus dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis, auch
Arbeitspreis genannt, zusammen. Bei bestimmten Stromprodukten entfällt der Grundpreis.
Dafür zahlt der Kunde einen höheren Verbrauchspreis beziehungsweise bei geringem
Jahresverbrauch einen Mindestpreis.

Bestandteile des Grundpreises sind der Grundpreis für die Netznutzung, die Kosten für
Messung, Messstellenbetrieb und Netzabrechnung sowie die verbrauchsunabhängigen
Vertriebskosten. Zu Letzteren zählen unter anderen die Kosten für die Rechnungslegung.

Bestandteile des Verbrauchspreises sind die Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb und
Service, die Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen, die auf den Strompreis
erhoben werden.

Bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) pro
Jahr entfallen momentan laut Angaben des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW) 52 Prozent des Strompreises auf Steuern, Abgaben und
Umlagen, 25 Prozent auf Strombeschaffung, Vertrieb und Service und 23 Prozent auf die
Netzentgelte (siehe Abbildung 1).

Von den Stromversorgern sind lediglich die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Service
beeinflussbar. Die Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte
werden staatlich bestimmt.

Im Jahr 2014 bezahlte ein Durchschnittshaushalt in Deutschland mit einem Verbrauch von
3.500 kWh nach BDEW-Angaben exakt 84,96 Euro pro Monat für Strom. Davon entfallen
44,51 Euro auf Steuern, Abgaben und Umlagen, 21,32 Euro auf Strombeschaffung, Vertrieb
und Service und 19,13 Euro auf die Netzentgelte (siehe Abbildung 2).

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Abbildung 1

Abbildung 2

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Die Strompreisbestandteile im Einzelnen

In der öffentlichen Diskussion stehen vor allem die Verbrauchspreise für Strom im
Mittelpunkt des Interesses. Deshalb sollen ihre Bestandteile nachfolgend näher beschrieben
werden.

Beschaffungskosten

Bei den Beschaffungskosten handelt es sich um die Kosten, die für die Stromerzeugung zu
entrichten sind. Die Kosten bilden sich wie beschrieben durch Angebot und Nachfrage an der
EEX. enviaM setzt auf eine langfristige Strombeschaffung, um kurzfristige Preissprünge an
der Börse ausgleichen zu können.

Vertriebs- und Servicekosten

Die Vertriebs- und Servicekosten umfassen alle Kosten, die direkt und indirekt für Aufbau
und Pflege der Kundenbeziehung anfallen. Dazu zählen bei enviaM neben den Kosten für
die Rechungslegung, den Betrieb der Kundencenter und der Servicefilialen sowie für
Marketing auch die Kosten, die für die Aufrechterhaltung des Geschäfts anfallen.

Netznutzungskosten (Netzentgelte)

Bei den Netznutzungskosten handelt es sich um die Kosten, die für den Transport des
Stroms vom Erzeuger zum Verbraucher anfallen. Die sogenannten Netzentgelte sind vom
Stromlieferanten an den Stromnetzbetreiber zu entrichten, durch dessen Netze der Strom
geleitet wird. Die Netzentgelte werden von der Bundesnetzagentur genehmigt, die auch den
Netzzugang regelt.

Die Höhe der Netzentgelte wird von folgenden Faktoren beeinflusst:
• Kosten für die Errichtung des Netzes
• Kosten für die Instandhaltung des Netzes
• Kosten für den Betrieb des Netzes
• Kunden- und Laststruktur des Netzes
• Kosten für die Vergütung dezentraler Einspeiseanlagen (vermiedene Netzentgelte)
• Kosten vorgelagerter Netze

Steuern, Abgaben und Umlagen

Mehrwertsteuer

Wie bei anderen Waren und Dienstleistungen wird auch auf den Strompreis eine
Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben.

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Stromsteuer

Die Stromsteuer, auch Energiesteuer genannt, wurde eingeführt, um eine Senkung der
Lohnnebenkosten durch eine Herabsetzung der Sozialversicherungsbeiträge
gegenzufinanzieren. Rund 90 Prozent der Einnahmen aus der Stromsteuer fließen in die
Rentenkasse. Dadurch konnte der Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen
verringert werden.

EEG-Umlage

Die Stromversorgung der Zukunft in Deutschland soll in erster Linie durch erneuerbare
Energien erfolgen. Zentrales Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der EEG-Umlage wird die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien finanziell gefördert.

Offshore-Haftungsumlage

Der Förderung der erneuerbaren Energien kommt auch die Offshore-Haftungsumlage
zugute. Offshore-Windparks (= Windparks auf dem Meer) sollen im Strommix der Zukunft
eine wichtige Rolle spielen, da sie sehr leistungsfähig sind. Um die Risiken der Anbindung
von Offshore-Windparks an das Stromnetz für die Anlagenbetreiber abzusichern, wurde die
Offshore-Haftungsumlage eingeführt.

Konzessionsabgabe

Um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu können,
zahlen Stromversorger ein Entgelt an die Kommunen, die sogenannte Konzessionsabgabe.
Die Konzessionsabgabe wird von den Städten und Gemeinden festgelegt und von den
Stromversorgern auf den Strompreis umgelegt. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der
Gemeindegröße.

KWK-Aufschlag

Mit dem KWK-Aufschlag wird die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme, die
sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), gefördert. Diese gilt als sehr
ressourcenschonend.

§ 19 StromNEV-Umlage

Energie muss für die Unternehmen bezahlbar bleiben. Nur so bleibt Deutschland als
Wirtschaftsstandort attraktiv. Mit der § 19 StromNEV-Umlage werden deshalb stromintensive
Betriebe von Netzentgelten entlastet. Grundlage bildet die Strom-Netzentgeltverordnung
(StromNEV).

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Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden Anbieter vergütet, bei denen Lasten
abgeschaltet werden. Dies ist erforderlich, wenn das Stromnetz überlastet und damit die
Systemstabilität gefährdet ist. Der Aufruf zur Abschaltung von Lasten erfolgt durch den
jeweiligen Netzbetreiber. Grundlage ist die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).

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3. Wie hat sich der Strompreis entwickelt?

Noch 1998 betrachteten Optimisten die Liberalisierung des Strommarktes als Segen für die
Strompreisentwicklung in Deutschland. Durch mehr Wettbewerb versprach man sich,
ähnlich wie im Falle der Liberalisierung der Telekommunikationsmarktes, sinkende
Strompreise für die Verbraucher. Doch über ein Jahrzehnt später erweist sich diese
Einschätzung als Trugschluss. Nach BDEW-Angaben zahlte 1998 ein Durchschnittshaushalt
mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr 17,11 Cent pro Kilowattstunde.
Aktuell müssen Privathaushalte durchschnittlich 29,13 Cent pro Kilowattstunde entrichten.

Die durchschnittliche monatliche Stromrechnung eines Haushaltes ist laut BDEW-Angaben
seit 1998 um 70 Prozent von 49,90 Euro auf 84,96 Euro gestiegen. Sieht man sich die
Stromrechnung näher an, wird deutlich, dass vor allem Steuern, Abgaben und Umlagen der
Preistreiber sind. Diese sind seit 1998 um 263 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu haben
sich die Kosten für Erzeugung, Transport und Vertrieb lediglich um 7 Prozent erhöht
(siehe Abbildung 3).

Abbildung 3

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Bei den Steuern, Abgaben und Umlagen ist die EEG-Umlage am stärksten gestiegen.
Sie hat sich von 0,08 Cent im Jahr 1998 auf 6,24 Cent im Jahr 2014 erhöht. Die von den
Verbrauchern zu tragenden Kosten für die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren
Energien beliefen sich nach BDEW-Angaben 2014 auf 23,6 Milliarden Euro. Der größte
Anteil davon entfällt mit 8,3 Milliarden Euro auf die privaten Haushalte (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4

                                                                                  Seite 9 von 9
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