GATS-Abkommen 16 Fragen und Antworten zum

 
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GATS-Abkommen 16 Fragen und Antworten zum
16 Fragen und Antworten zum

GATS- Abkommen
von
Heide Rühle, MdEP
und Florian Hassler

    Europäisch-grüne Positionen zu Chancen und Risiken der WTO-
     Verhandlungen über die Liberalisierung des Welthandels mit
                           Dienstleistungen

                                                                  1
16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Inhalt

Zur Einführung                                                  3

1. Was ist GATS?                                                 4

2. Was ist die WTO?                                             4

3. Was steht hinter der Idee des Freihandels?                    4

4. Welche Bedeutung haben Dienstleistungen im Welthandel?        5

5. Warum ist GATS so umstritten?                                 5

6. Warum geraten viele WTO-Staaten unter Druck?                  6

7. Wie funktioniert das GATS-Abkommen?                           6

8. Was ist als Dienstleistung definiert?                         9

9. Ist das GATS-Abkommen rechtlich verbindlich?                 10

10. Wer verhandelt das GATS-Abkommen?                           11

11. Wie transparent ist GATS?                                   11

12. Welche Auswirkungen hat GATS auf die
    öffentlichen Dienste und Dienstleistungen?                  13

13. Welche Auswirkungen hat GATS auf die Umwelt?                14

14. Welche Auswirkungen hat GATS auf die Wasserversorgung?      16

15. Welche Auswirkungen hat GATS auf die Entwicklungsländer?    16

16. Welche Auswirkungen hat GATS auf die kulturelle Vielfalt?   18

Europagrünes Fazit zum GATS-Abkommen                            20

Weiterführende Literatur und nützliche Links                    21

Tabelle

Die wichtigsten GATS-Bestimmungen im Überblick                   8

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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Zur Einführung

Im Jahr 1994 wurde im marokkanischen Marrakesch das zuvor in der
„Uruguay-Runde“ ausgehandelte WTO-Abkommen für die Förderung und
weitere Liberalisierung des Handels verabschiedet. Eines der wichtigsten
Verhandlungsergebnisse war das „Allgemeine Übereinkommen über den
Handel mit Dienstleistungen“ („General Agreement on Trade in Services“
= GATS). Dabei war die Einbeziehung des Dienstleistungshandels in die
Verhandlungen der Uruguay-Runde anfänglich sehr umstritten.
Denn während die Industriestaaten aufgrund des sprunghaften
Wachstums des Handels mit Dienstleistungen, seiner inzwischen
bedeutenden       Größenordnung      und  dem    weitgehenden    Fehlen
internationaler Regelungen ein solches Abkommen befürworteten,
standen vor allem die Entwicklungsländer einer Liberalisierung kritisch
gegenüber, da sie den Verlust staatlicher Kontrolle befürchteten und in
dem Abkommen eine Gefahr für die eigenen, wenig entwickelten
Volkswirtschaften sahen.
In den vergangenen Jahren hat sich aber auch in Europa Widerstand
gegen die neue GATS-Runde formiert. Diese wird derzeit im Rahmen der
so genannten „WTO-Entwicklungsrunde“ verhandelt und soll bis zum
Jahr 2005 abgeschlossen werden. Die Anliegen von Staaten der Dritten
Welt sollen besonders berücksichtigt werden, nachdem diese sich in der
Uruguay-Runde übergangen fühlten.
Da die Bandbreite des Dienstleistungsabkommens deutlich erweitert
werden soll und auch Bereiche der öffentlichen Dienstleistungen und der
Daseinsvorsorge verhandelt werden, warnt ein breites Bündnis aus
Parteien, Gewerkschaften, NGOs, kommunalen Unternehmen und Globa-
lisierungskritikern vor den Gefahren einer weiteren Liberalisierung.
Darüber hinaus haben seit der gescheiterten WTO-Ministerkonferenz von
Seattle im Herbst 1999 auch Stimmen, die sich nicht nur gegen weitere
Schritte der Marktöffnung richten, sondern die WTO ganz abschaffen
wollen, große Aufmerksamkeit erhalten und bei einer breiten Öffent-
lichkeit Zweifel an der Legitimität der WTO geweckt.
Das vorliegende Papier soll anlässlich der WTO-Ministerkonferenz im
mexikanischen Cancun, bei der im September 2003 eine bessere Ein-
bindung der Entwicklungsländer in den Welthandel angestrebt wird, über
das GATS-Abkommen informieren. Sensible Dienstleistungssektoren
werden auf Chancen und Risiken einer Liberalisierung untersucht und
politische Forderungen aus europäisch-grüner Perspektive formuliert.
Besonderes Augenmerk richten wir auf die Auswirkungen von GATS auf
die öffentlichen Dienste, die Umwelt und die Entwicklungsländer.

       Gute Lektüre wünscht
       Ihre / Eure

       Heide Rühle                                                         3
16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

1. Was ist GATS?

Während sich die meisten internationalen Handelsverträge auf den
herkömmlichen Güterhandel beziehen, ist mit dem GATS-Abkommen ein
multilateraler   Vertrag    zur    Liberalisierung     des     Handels   mit
Dienstleistungen geschaffen worden. Da der Begriff der Dienstleistungen
im Vertrag sehr weit definiert ist, fallen fast alle Dienstleistungssektoren
unter seine Bestimmungen, darunter alltägliche Dinge wie kulturelle
Dienstleistungen, der Postdienst, die Müllabfuhr, Gesundheitsdienste
oder Banken. Neben dem "Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen"
(GATT) sowie dem "Übereinkommen über Rechte an geistigem
Eigentum" (TRIPs) ist es eine von drei Säulen der 1995 geschaffenen
Welthandelsordnung im Rahmen der WTO. Es muss ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, dass es sich bei GATS um die Liberalisierung des
Handels mit Dienstleistungen handelt, während es sich beim
europäischen Binnenmarkt um die Liberalisierung von Dienstleistungen
selbst handelt. Das ist ein wichtiger Unterschied, der in der öffentlichen
Debatte häufig nicht deutlich wird - durch die WTO soll kein globaler
Binnenmarkt geschaffen werden, in dem Liberalisierung und
Privatisierung   -   mit    den      bekannten      sozialen    Folgen   wie
Arbeitsplatzabbau und Entlassungen - zwangsläufig zusammengehören.

2. Was ist die WTO?

Die World Trade Organisation (WTO) - zu Deutsch: Welthandelsorgani-
sation -, die derzeit 145 Mitgliedern zählt, wurde in der letzten Welt-
handelsrunde (Uruguay-Runde) gegründet und nahm am 1. Januar 1995
ihre Arbeit auf. Sie ist die wichtigste Institution der internationalen
Wirtschaftsbeziehungen und schafft verbindliche Regeln für den
Handelsverkehr. Freier Welthandel fördert nach der Maxime der WTO
das Wirtschaftswachstum und erhöht dadurch den Wohlstand in den
Mitgliedstaaten. Erfreulich ist, dass in der Präambel mit der "optimalen
Nutzung der weltweiten Ressourcen" das Konzept der nachhaltigen
Entwicklung zumindest auf dem Papier Eingang in die GATS-
Bestimmungen gefunden hat und anerkannt wird, dass die
Entwicklungsländer stärker am Wachstum des internationalen Handels
beteiligt werden müssen. Diese Ziele müssen in den aktuellen
Verhandlungen, die ja gerade aus diesem Grund "Entwicklungsrunde"
genannt werden, verwirklicht werden.

3. Was steht hinter der Idee des Freihandels?

Die ökonomische Theorie des Freihandels, die auf David Ricardo
zurückgeht, besagt, dass ein möglichst ungehinderter Handel zwischen
den Staaten allen beteiligten Volkswirtschaften nützt, auch wenn diese
unterschiedlich entwickelt sind. Die Idee des Freihandels beruht auf dem
Modell der komparativen Kostenvorteile, wonach es beim
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Austausch von Gütern zwischen zwei Ländern zur Erhöhung der
Produktionsmöglichkeiten        und     einer      Verbesserung      des
Produktionsergebnisses durch Spezialisierung und Arbeitsteilung kommt.
Daraus wird im Umkehrschluss abgeleitet, dass Handelshemmnisse wie
Zölle oder Einfuhrquoten zu einem Wohlfahrtsverlust führen. Denn durch
die angeblichen Verzerrungen der Produktionsstrukturen werden die
relativen Preise der Güter verändert, wodurch sich Unternehmen am
Markt halten können, die eigentlich nicht wettbewerbsfähig sein sollen
und andere wiederum aufgrund des fehlenden Marktzugangs vom
Handel ausgeschlossen werden.
Soweit die Theorie. Die Praxis des Freihandels sieht freilich anders aus
und ist - das wird im Folgenden deutlich - längst nicht so glückbringend
wie die Theorie verspricht. Bezeichnend ist, dass sich selbst
ausgewiesene Anhänger des globalen Freihandels, soweit es ihren
eigenen Handelsinteressen dient, keineswegs an die reine Lehre halten.
So schützt die Regierung Bush amerikanische Stahlerzeugnisse nach
klassisch-protektionistischer Art, während die EU ihren Agrarmarkt nach
außen abschottet.

4. Welche Bedeutung haben Dienstleistungen im
Welthandel?

Während mehr als 60 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts im
Dienstleistungssektor erwirtschaftet werden und in OECD-Ländern mehr
als die Hälfte aller Arbeitnehmer in diesem wachstumsstarken Bereich
arbeiten, beträgt der Anteil des Handels mit Dienstleistungen nur rund
ein Viertel des weltweiten Exportvolumens. Aus der Diskrepanz zwischen
ökonomischer Bedeutung und geringem Welthandelsanteil wird häufig
der Schluss gezogen, dass weitere Liberalisierungen einen enormen
globalen Wohlfahrtsgewinn mit sich bringen würden. Innerhalb der
Europäischen Union umfasst der Dienstleistungssektor sogar etwa 70
Prozent des Bruttoinlandsproduktes und mit einem weltweiten
Marktanteil von mehr als 25 Prozent ist die EU der größte Exporteur von
Dienstleistungen.

5. Warum ist GATS so umstritten?

Zum einen fallen unter das GATS-Abkommen Basisdienstleistungen, die
über ihre ökonomische Funktion hinaus enorme gesellschaftspolitische
Bedeutung besitzen, wie zum Beispiel das Gesundheits- oder das
Bildungssystem.    Zum    anderen    betrifft   das  GATS-Abkommen
Schlüsselbereiche mit einer volkswirtschaftlichen Querschnittsfunktion.
Da beispielsweise die Informationstechnologien die Basis mehrerer
Branchen bilden, haben sie eine große wirtschaftliche Bedeutung, vor
allem für den ökonomischen Fortschritt. Deshalb handelt es sich bei
diesen Sektoren auch um äußerst sensible und stark geschützte
Wirtschaftsbereiche. Die Brisanz von GATS liegt darüber hinaus in der
Tatsache, dass die Berührungspunkte mit nationalen
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Regulierungen viel größer sind als beim Güterhandel, wo der eigene
Markt hauptsächlich durch klassische "boarder measures" wie Zölle
geschützt wird. Hemmnisse für den Handel mit Dienstleistungen
bestehen    dagegen      aus   Gesetzen,   Normen,    Standards   oder
Verordnungen und können folge-richtig nur durch einen Eingriff in die
(wirtschaftspolitische) Souveränität der Staaten beseitigt werden. Das
GATS dringt dadurch in einen Bereich ein, der bisher weitgehend der
nationalstaatlichen Ausgestaltung überlassen war.

6. Warum geraten viele WTO-Staaten unter Druck?

Obwohl die Teilnahme an GATS-Verhandlungen freiwillig ist, geraten die
Staaten in der Praxis unter massiven Druck, dem nur schwer
widerstanden werden kann. Vor allem Entwicklungsländer sind im
Gegensatz zu der immensen Verhandlungsstärke von USA, EU und
Japan im Nachteil. Durch die Integration der GATS-Verhandlungen in die
Welt-handelsrunde werden Ländern ursprünglich nicht beabsichtigte
Liberalisierungen abgerungen, die im Rahmen von Paketlösungen
beispielsweise mit Zugeständnissen auf dem Agrarmarkt verrechnet
werden.

7. Wie funktioniert das GATS-Abkommen?

Aufgrund der umstrittenen und komplexen Materie des Dienstleistungs-
abkommens gehen die Mitgliedstaaten durch die Vertragsunterzeichnung
nur einen Mindestmaß an allgemeinen Verpflichtungen ein. Die wich-
tigste davon ist das Meistbegünstigungsprinzip (Artikel II GATS),
wonach Handelsvergünstigungen, die einem Mitglied gewährt werden,
auch allen anderen zugestanden werden müssen. Die Mitgliedstaaten
können sich Ausnahmen vom Meistbegünstigungsprinzip eintragen
lassen, die allerdings höchstens zehn Jahre beibehalten werden dürfen.
Außerdem gelten für regionale Integrationsabkommen Ausnahmen, so
dass beispielsweise Deutschland keineswegs allen WTO-Mitgliedern die
gleichen Handelsvergünstigungen wie den EU-Staaten auf dem
europäischen Binnenmarkt gewähren muss.

Weitergehende Liberalisierungsverpflichtungen, die so genannten
spezifischen Verpflichtungen ("Marktzugang" und "Inländerbehandlung"
nach den Artikeln XVI und XVII GATS), kommen nur in Sektoren zum
Tragen, in denen die Mitglieder auf ihren "Länderlisten" explizite
Eintragungen vorgenommen haben. In diesen Konzessionslisten wird
eingetragen, welche konkreten Liberalisierungsverpflichtungen für
welche Sektoren eingegangen werden und welche Beschränkungen dort
aufrechterhalten werden. Entgegen einer weit verbreiteten Darstellung
entscheiden also ausschließlich die jeweiligen Regierungen bzw. die EU-
Kommission, in welchen Dienstleistungsbereichen sie den eigenen Markt
liberalisieren möchten und welche Bedingungen sie daran
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

knüpfen. Durch diese Regelungen sind die Länderlisten zwar äußerst
unübersichtlich, ermöglichen es den Mitgliedern aber, ihre Märkte nur in
den Bereichen zu öffnen, in denen sie es für sinnvoll halten. Artikel VI
des GATS-Vertrags (Innerstaatliche Regulierungen) erlaubt den
Mitgliedstaaten auch in Sektoren mit spezifischen Verpflichtungen die
Erbringung von Dienstleistungen zu regulieren, um nationale politische
Ziele zu verfolgen. Diese Maßnahmen dürfen allerdings nicht belastender
sein als zur Sicherstellung der Qualität der Dienstleistung tatsächlich
notwendig.

Da es in der Praxis schwierig sein wird, zwischen einer GATS-konformen
Regulierung und einer Verletzung von GATS-Verpflichtungen zu
unterscheiden, erarbeitet die WTO derzeit Normen, an denen sich die
Mitglieder orientieren müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass
Qualifikationserfordernisse, technische Normen oder Zulassungs-
standards keine unnötigen Hemmnisse für den Handel mit
Dienstleistungen darstellen. Bisher ist allerdings nicht geklärt, welche
politischen Ziele Regulierungen rechtfertigen und ob beispielsweise
umwelt- oder sozialpolitische Ziele zur Qualität einer Dienstleistung
zählen. Doch einmal eingegangene Verpflichtungen sind nur sehr schwer
rückgängig zu machen. Frühestens nach drei Jahren können
Liberalisierungen überhaupt zurückgenommen werden, und auch dann
nur in Verbindung mit einer entsprechenden Kompensation gegenüber
dem geschädigten Land.

Das Prinzip des Marktzugangs verbietet quantitative Handelsbe-
schränkungen (z.B. die Höhe ausländischer Kapitalbeteiligungen oder die
Anzahl der Anbieter) und soll sicherstellen, dass sich die Länder auch
tatsächlich an die eingegangenen Verpflichtungen halten und nicht durch
mengenmäßige Beschränkungen den Marktzugang verhindern. Das
Prinzip der Inländerbehandlung bedeutet, dass ausländische Anbieter
mindestens genauso gut wie nationale Anbieter behandelt werden
müssen. Sie können zwar besser, aber auf keinen Fall schlechter
behandelt werden. Darin besteht vor allem für Entwicklungsländer eine
Gefahr, da diese durch Sonderregelungen häufig von großen Konzernen
verlangen, auf örtliche Mitarbeiter oder Lieferanten zurückzugreifen.
Aber natürlich schränkt diese Regelung auch den wirtschaftspolitischen
Spielraum westlicher Industrienationen ein, beispielsweise wenn es um
die Förderung der lokalen Wirtschaft geht. So würde im Bereich der
audiovisuellen Dienstleistungen und Filmproduktionen die Bindung an
die Inländerbehandlung bedeuten, dass die Förderung deutschsprachiger
Produktionen gegen die GATS-Bestimmungen verstößt und entweder
abzuschaffen oder für alle zu öffnen wäre.

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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

         Die wichtigsten GATS-Bestimmungen im Überblick
1. Allgemeine Verpflichtungen          1. Spezifische Verpflichtungen
(gelten für alle Sektoren)             (nur für liberalisierte Sektoren)

Meistbegünstigung:                     Marktzugang:
Dieses Prinzip ist das Herzstück von   Die Mitgliedstaaten sind an ihre ein-
GATS, da Handelsvergünstigungen,       gegangenen Verpflichtungen recht-
die einem Mitgliedsland gewährt        lich gebunden und müssen den
werden, auch den andern zuge-          Marktzugang auch in der Praxis ge-
standen werden müssen. Regionale       währleisten.     Quantitative    Be-
Integrationszusammenschlüsse wie       schränkungen des Marktzugangs
die EU unterliegen nicht dem Prinzip   sind daher verboten.
der Meistbegünstigung.
                                       Inländerbehandlung:
Innerstaatliche Regulierungen:         Anbieter aus anderen Mitglieds-
WTO-Mitglieder sind verpflichtet,      ländern dürfen gegenüber nationalen
interne Regulierungsmaßnahmen          Anbietern nicht diskriminiert werden,
vernünftig, objektiv und unpartei-     sondern müssen die gleichen Wett-
isch anzuwenden.                       bewerbschancen haben.

Transparenz:
Alle für den Dienstleistungshandel     2. Ausnahmen
relevanten Gesetze, Verordnungen
und regierungsamtlichen Maßnah-        zum Schutz der öffentliche Ordnung
men müssen veröffentlicht werden.
                                       zum Lebens- u Gesundheitsschutz
Subventionsregelungen:
Die Mitglieder verhandeln über         bei Zahlungsbilanzproblemen
Grundsätze der staatlichen Sub-
ventionsvergabe, um handelsver-        für Integrationsräume (z.B. die EU)
zerrende Auswirkungen zu
verhindern.
                                       3. Länderlisten

2. Progressive Liberalisierung         Eintragung von Sektoren, in denen
                                       ausländischen Anbietern Marktzu-
Verpflichtung zur Aufnahme weiterer    gang und Inländerbehandlung
Verhandlungsrunden                     gewährt wird

kontinuierliche Verbesserung des       Eintragung     von      Vorbehalten
Marktzugangs                           gegenüber der Meistbegünstigung
                                       (max. für zehn Jahre), der Inländer-
                                       behandlung und dem Marktzugang.

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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

8. Was ist als Dienstleistung definiert?

Unter Dienstleistungen im Rahmen des GATS-Ankommens sind alle
wirtschaftlichen Aktivitäten außerhalb der Produktion von industriellen,
bergbaulichen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verstehen. Nach
einem spezifierendem Klassifikationsschema wurden von der WTO elf
Hauptkategorien von Dienstleistungen entwickelt, die sich wiederum in
155 Subsektoren gliedern:

      Kategorien von Dienstleistungen:

      1.    Unternehmerische und berufsbezogene Dienstleistungen
      2.    Kommunikationsdienstleistungen
      3.    Bau- und Montagedienstleistungen
      4.    Vertriebsdienstleistungen
      5.    Bildungsdienstleistungen
      6.    Umweltdienstleistungen
      7.    Finanzdienstleistungen
      8.    Medizinische und soziale Dienstleistungen
      9.    Tourismusdienstleistungen
      10.   Erholung, Kultur und Sport
      11.   Transportdienstleistungen
      12.   sonstige Dienstleistungen

Darüber hinaus unterscheidet das GATS-Abkommen vier verschiedene
Erbringungsarten ("modes") von Dienstleistungen:

      Erbringungsarten von Dienstleistungen:

      1.    zwischenstaatlicher Handel (z.B. über Telefon und Computer)
      2.    im Inland geleistete Dienste an Ausländern (z.B. Tourismus)
      3.    kommerzielle Präsenz im Ausland (z.B. Banken und Joint-
            Ventures)
      4.    im Ausland geleistete Dienste von Inländern (z.B. Beratungs-
            dienste)

Dieser sehr umfassende Dienstleistungsbegriff bedeutet, dass nicht nur
der    klassische   grenzüberschreitende     Handel,     sondern    auch
Transaktionen, die innerhalb eines Landes stattfinden sowie
ausländische Direktinvestitionen und die Arbeitsmigration unter die
GATS-Bestimmungen fallen. Die Klassifikationen von Dienstleistungen in
155 verschiedene Sektoren und vier Erbringungsarten erlaubt deshalb
eine sehr differenzierte und an den eigenen Interessen ausgerichtete
Liberalisierung, da Verpflichtungen sowohl auf eine Erbringungsart, als
auch auf einen bestimmten Sektor beschränkt werden können.
Beispielsweise könnte ein Mitglied seine Liberalisierungsverpflichtungen
in dem Bereich "Kommunikationsdienstleistungen" auf den Bereich
"Kurierdienste"    beschränken,    und    hierbei     nur   die
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Erbringungsart "zwischen-staatlichen Handel" zulassen. Durch dieses
flexible  Liberalisierungskonzept  haben      die  Mitgliedstaaten   die
Möglichkeit, nur Sektoren zu liberalisieren, in denen sie es für sinnvoll
halten.

9. Ist das GATS-Abkommen rechtlich verbindlich?

Schon allein aufgrund seiner völkerrechtlichen Verbindlichkeit hat der
GATS-Vertag eine andere Dimension als herkömmliche Handelsverträge.
Bei möglichen Verletzungen müssen die Mitgliedstaaten die volle völker-
rechtliche Verantwortung übernehmen. Deshalb ist auch die WTO selbst
mit weitreichenden Machtbefugnissen ausgestattet. Das Streitschlich-
tungsverfahren, Kernstück der WTO, sorgt in Handelsfragen dafür, dass
die Rechtsordnung und die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten
werden. Dieses System kommt zum Einsatz, wenn ein Mitglied ein
anderes     der   Abweichung    von    eingegangenen     Verpflichtungen
beschuldigt und zielt zunächst auf eine einvernehmliche Lösung in Form
von Kompensationszahlungen ab. Die Öffentlichkeit ist von den
Verhandlungen ausgeschlossen. Sollten die Verhandlungen allerdings
scheitern, kann die geschädigte Partei im Einvernehmen mit den WTO-
Streitschlichtern eigene Zugeständnisse zurücknehmen oder Strafzölle
erheben. Da auch sogenannte "cross retaliations" erlaubt sind, können
diese Vergeltungsmaßnahmen auf andere Sektoren übertragen werden,
was Länder der Dritten Welt hart treffen kann. Denn im Gegensatz zu
Industrieländern mit einer breiten Produktionspalette sind sie meist von
wenigen Exportprodukten abhängig und können dadurch schon vor den
Schlichtungsverhandlungen unter Druck gesetzt werden. Positiv ist, dass
der GATS-Vertrag unilaterale Vergeltungsmaßnahmen ausdrücklich
verbietet. Vor der Einführung der Streitbeilegung wurden sie vor allem
von den Vereinigten Staaten aggressiv und mit Folgen für die
Entwicklungsländer eingesetzt. Problematischerweise agiert die WTO in
dem Streitschlichtungsmechanismus zugleich als Richter und Schöffe.

Europagrüne Forderungen:

Das   Streitschlichtungsverfahren   muss     reformiert  und   stärker
demokratisiert werden. Trotz aller Kritik an der unbestreitbaren
Reformnotwendigkeit der Streitschlichtung innerhalb der WTO, gehört zu
einem ihrer Verdienste, zur Lösung von Handelskonflikten beigetragen
zu haben. Das "Recht des Stärkeren" wird damit jedoch nicht
aufgehoben, da die Staaten unterschiedliche materielle Möglichkeiten
haben, die Streitschlichtung zu nutzen, aber es wird multilateral
eingebunden.

10. Wer verhandelt das GATS-Abkommen?

Die WTO ist eine internationale Organisation, die ihren Mitgliedstaaten
ein Forum für multilaterale Verhandlungen bietet. Demzufolge geht die
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Macht auch von den Regierungen und nicht von der WTO als
Organisation aus. Aufgrund der vergemeinschafteten Handelspolitik und
gemäß Artikel 133 EG-Vertrag führt die EU-Kommission die GATS-
Verhandlungen im Auftrag der EU-Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat
hat dem zuständigen Handelskommissar Pascal Lamy hierzu 1999 ein
Verhandlungsmandat erteilt.
Da über die Annahme von internationalen Handelsabkommen im EU-Rat
mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird, haben einzelne EU-
Mitglieder bei der Ratifizierung von GATS keine Vetomöglichkeit.
Ausnahmen bilden besonders sensible Bereiche wie kulturelle und audio-
visuellen Dienstleistungen, der Bildungsbereich sowie das Sozial- und
Gesundheitswesen, die in die gemischte Zuständigkeit fallen und somit
die Zustimmung der Mitgliedstaaten erfordern. Das Europäische
Parlament hat in handelspolitischen Fragen bislang kaum. Dadurch kann
das Parlament die Vorschläge der Kommission nicht eingehend prüfen,
was ein Beispiel für ein Demokratiedefizit und die falsche Machtstruktur
innerhalb der Europäischen Union ist.
Darüber hinaus ist es nur schwer nachzuvollziehen, dass die Kommission
in der WTO weiterhin auf der Grundlage eines vom Rat bereits 1999
erteilten Mandates verhandelt, obwohl in bestimmten Bereichen des
Handels mit Dienstleistungen erst jetzt die Auswirkungen und
Komplexität von GATS zutage getreten ist.
Mit dem neuen Verfassungsvorschlag sich könnte dies in Bezug auf die
Anhörungsrechte ändern und der Einfluss des Europäische Parlament auf
die Politiken der WTO/ GATS gegenüber den Nationalparlamente
wachsen.

Europagrüne Forderungen:

In Zukunft muss das Verhandlungsmandat für internationale
Handelsvereinbarungen im Voraus explizit vom Europäischen Parlament
fest-gelegt werden, und die Verhandlungsergebnisse müssen ihm
mitgeteilt werden, damit ihre Übereinstimmung mit den Vorgaben des
Mandats überprüft werden kann. Nur so ist eine ernsthafte gesetzliche
Überprüfung und demokratische Legitimierung durch gewählte Vertreter
der EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet.

11. Wie transparent ist GATS?

Ein Hauptkritikpunkt an GATS ist die mangelnde Transparenz und die
unzureichende Beteiligung der so genannten Zivilgesellschaft. Denn die
GATS-Verhandlungen laufen in einer Art Geheimdiplomatie ab: Zunächst
übermitteln die WTO-Mitgliedstaaten so genannte Forderungslisten
(Requests), in denen sie darstellen, von welchen Ländern sie in welchen
Bereichen eine Liberalisierung wünschen. In einer zweiten Phase
erstellen Sie Angebotslisten (Offers), die jene Bereiche darstellen, in

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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

denen sie bereit sind, Liberalisierungen anzubieten. In der letzten Phase
wird dann über die Angebote verhandelt.
Die WTO macht weder Requests noch Offers der Öffentlichkeit
zugänglich, sondern veröffentlicht die vollständig ausgefüllten
Länderlisten erst nach Beendigung der Verhandlungen. Auch von der
Europäischen Kommission wurden die vollständigen Forderungs- und
Angebotslisten in der Vergangenheit geheim gehalten und innerhalb des
Europäischen Parlamentes nur an jeweils einen Abgeordneten der
verschiedenen Fraktionen weitergegeben, allerdings unter drakonischen
Bedingungen: der Inhalt sollte anderen Parlamentariern nicht zugänglich
gemacht werden, die Dokumente dürften nicht kopiert werden und es
besteht die Pflicht zur verschlossenen Aufbewahrung sowie zum
Schreddern der Dokumente nach der Lektüre. Unter diesen Umständen
ist eine parlamentarische Kontrolle unmöglich, was an der
demokratischen Legitimation von GATS erhebliche Zweifel aufkommen
lässt.
Die öffentliche Diskussion über GATS konnte deshalb bisher nur auf der
Grundlage von Kopien der Dokumente stattfinden, die auf inoffiziellem
Weg veröffentlicht wurden, was der Sache einen merkwürdigen
Beigeschmack verleiht. Es ist umso verwunderlicher, dass die
Dienstleistungsindustrie in Gestalt des „European Services Forum“ nach
eigenem Bekunden eng mit der EU-Kommission zusammengearbeitet
hat.

Europagrüne Forderungen:

In künftigen WTO-Verhandlungen muss das Europäische Parlament ein-
bezogen werden, bevor „Offers“ und „Requests“ an Drittstaaten
gerichtet werden und es muss im EP mit den zuständigen Kommissaren
eine ergebnisoffene Debatte über die aktuellen Verhandlungen geführt
werden.
Die Forderungen und Angebote aller Mitgliedstaaten sollten öffentlich
zugänglich sein und alternative Stimmen, wie beispielsweise die des
Weltsozialforums in Porto Alegre, müssen gehört werden. Allerdings hat
speziell die EU-Kommission Anstrengungen unternommen, allgemeine
Informationen zu den GATS-Verhandlungen zur Verfügung zu stellen. So
wurden zuletzt aufgrund des großen öffentlichen Drucks die voll-
ständigen Angebotslisten nach der Weitergabe an die WTO veröffent-
licht. Sie können im Internet abgerufen werden.

12. Welche Auswirkungen hat GATS auf die öffentlichen
Dienste und Dienstleistungen?

Ob    öffentliche   Dienste,   die  der    Befriedigung    grundlegender
gesellschaftlicher Bedürfnisse dienen, prinzipiell von der Liberalisierung
ausgeschlossen werden dürfen, hängt von den bestehenden
Wettbewerbsverhältnissen in den jeweiligen Ländern ab. Durch
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

die Hoheitsklausel (Artikel 1.3) werden Dienste von den GATS-
Bestimmungen ausgenommen, die „in Ausübung hoheitlicher Gewalt
erbracht“ werden. Doch lässt sich der Begriff der „hoheitlichen Gewalt“
nur auf Dienstleistungen anwenden, „die weder zu kommerziellen
Zwecken      noch    im    Wettbewerb     mit    einem  oder    mehreren
Dienstleistungserbringern erbracht werden“.
Dadurch fallen in Deutschland klassische Aufgaben der Daseinsvorsorge
wie das Bildungs- oder das Gesundheitssystem nicht unter diese
Schutzklausel, da hier neben der öffentlichen Hand auch private Träger
tätig sind. Allerdings hat sich die EU bei der letzen Verhandlungsrunde
die Ausnahme eintragen lassen, dass Dienstleistungen, die als
öffentliche Aufgaben betrachtet werden, staatlichen Monopolen
unterliegen und deshalb subventioniert werden können. Damit ist bisher
ein ausreichender Schutz öffentlicher Dienste gewährleistet, zumal die
EU-Kommission angekündigt hat, dass in den Bereichen Gesundheit,
Bildung und audio-visuelle Medien keine Liberalisierungsangebote
unterbreitet werden sollen. Allerdings steht die EU in der aktuellen
Verhandlungsrunde unter Druck, die bisherigen Ausnahmen aufzugeben
oder zumindest einzuschränken. So arbeitete das Präsidium des EU-
Reformkonvents in den vergangenen Monaten aktiv darauf hin, die
Sperre der Europäer bezüglich der Verhandelbarkeit im Bereich ihrer
Bildungs-, Sozial- und Gesundheitssysteme aufzuweichen. Mandate für
Verhandlungen in diesen Sektoren sollen vom Rat künftig leichter, das
heißt nicht einstimmig erteilt werden. Da im Namen der EU an 29
Länder Anträge zur Liberalisierung der öffentlichen Dienste übermittelt
wurde, stellt sich in der Tat die Frage, warum die anderen WTO-Staaten
ihre öffentlichen Dienste liberalisieren sollten, während wir ein solches
Ansinnen ablehnen.

Europagrüne Forderungen:

Die sehr enge Definition der Hoheitsklausel muss erweitert werden und
öffentliche Dienstleistungen von allgemeinen Wirtschaftlichen Interesse - siehe
„Unsere Forderungen“ - sollten von dem Geltungsbereich des GATS
gänzlich    ausgeschlossen       werden.     Behörden       und     öffentliche
Einrichtungen müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben,
Dienstleistungen zu regulieren, die einem öffentlichen Zweck dienen, um
soziale und ökologische Standards unabhängig von den GATS-Anfor-
derungen aufrecht zu erhalten. Allerdings muss im Gegenzug auch
geklärt werden, was ein solcher öffentlicher Zweck ist. Denn öffentliche
Unternehmen können nicht gänzlich von den Wettbewerbsregeln frei-
gestellt werden. Ohne Wettbewerb ist eine hochwertige, preisgünstige
und effiziente Daseinsvorsorge in vielen Bereichen nicht zu machen.

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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

13. Welche Auswirkungen hat GATS auf die Umwelt?

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme haben auch die „sauberen“
Dienstleistungen negative Folgen für die Umwelt. Allerdings sind die
Umweltbelastungen von GATS bisher weitgehend unerforscht, wodurch
die aktuellen Verhandlungen unabsehbare Folgen für unsere Umwelt
haben könnten. Der geringe Stellenwert des Umweltschutzes zeigt sich
bereits in den Bestimmungen des GATS-Vertrages. Trotz der Anträge
mehrerer Länder - unter anderem von Deutschland - wurde er nicht als
allgemeine Ausnahme (Artikel XIV) in den GATS-Vertrag aufgenommen.
Dies    wäre     aber   wichtig,   da     gemäß      GATS    nur    solche
Ausnahmeregelungen       Maßnahmen       zum     Schutze    der    Umwelt
rechtfertigen können, auch wenn sie handelsbeschränkende Wirkung
entfalten.
Denn     zum     einen   hat    das    Dienstleistungsabkommen       reale
Umweltauswirkungen, insbesondere in ökologisch sensiblen Sektoren
wie Energie, Transport, Umweltdienstleistungen und Tourismus. Zum
anderen hat es auch weitreichende Folgen auf die Möglichkeit von
Staaten,     effektive   Umweltpolitik      zu    betreiben,     da    die
Regulierungsmöglichkeiten      eingeschränkt     werden     (siehe   auch
innerstaatliche Regulierungen). Bei aller Kritik sollte aber auch bedacht
werden, dass sich die jeweiligen Wirtschaftsminister im Rahmen der
GATS-Verhandlungen kaum auf Umweltstandards einigen werden, über
die die Umweltminister in speziellen internationalen Umweltgremien
keine Einigung finden. Die Qualität der nationalen Umweltpolitik wird
außerdem innerhalb der WTO nicht von vorne herein eingeschränkt,
sondern hängt nach wie vor hauptsächlich von den nationalen
Präferenzen ab. Den WTO-Mitgliedern steht frei, Umweltauflagen in
ihrem Land nach eigenem Dafürhalten zu gestalten.

Dennoch bestehen Gefahren:

Gemäß dem Prinzip der Inländerbehandlung dürfen ausländische
Produkte nicht schlechter behandelt werden als einheimische, wodurch
unabhängig von der jeweiligen Umweltqualität bei der Herstellung die
Produkte bei der Einfuhr als gleichartig gelten. Das Problem liegt also im
Detail, da beispielsweise ein Importverbot für Kernenergie durch diese
Regelung unter Umständen nicht mehr möglich wäre, weil dies
ausländische Atomkraftbetreiber benachteiligen würde.

Auch das Verbot quantitativer Beschränkungen (Marktzugang) ist
umweltpolitisch sehr kritisch zu sehen, da solche Maßnahmen für den
Schutz sensibler Regionen (z.B. die Beschränkung des Umfangs
touristischer Aktivitäten) oder erschöpfbarer Ressourcen wichtig sind.
Beispielsweise    könnten    Regelungen   zur    Festschreibung  eines
bestimmten Anteils von erneuerbaren Energien im Energiemix eines
Anbieters in der Zukunft nicht mehr möglich sein.

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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die innerstaatlichen Regulierungen,
wonach technische Vorschriften (Umweltauflagen) den Handel nicht
stärker einschränken dürfen, als es zur Erreichung eines legitimen Ziels
(Umweltschutz) auch tatsächlich erforderlich ist. Insbesondere der von
der EU vorgeschlagene Notwendigkeitstest könnte dazu führen, dass
umweltpolitische Regulierungen im Streitschlichtungsverfahren wegen
ihrer handelsbeschränkenden Wirkung ausgehebelt werden.

Der zunehmende internationale Handel könnte einen „Wettbewerb nach
unten“ („race to the bottom“) bei Umwelt- und Sozialstandards
auslösen, da eine Harmonisierung der nationalen Regulierungen
angestrebt wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich eine solche
Angleichung häufig nicht an anspruchvollen Standards orientiert.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass das Verhältnis zwischen einer
Reihe internationaler Umweltabkommen - das Kyoto-Protokoll ist z.B.
von entscheidender Bedeutung für Energiedienstleistungen - und den
GATS-Regeln nicht geklärt ist.

Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass die Industriestaaten
den Ländern der Dritten Welt durch zu hohe Umweltstandards die
Möglichkeit nehmen, ihre komparativen Vorteile auch tatsächlich
auszunützen. In der Vergangenheit wurde vor allem auf Sektoren, in
denen die Entwicklungsländer billiger produzieren können, solche nicht-
tarifären Handelshemmnisse aufgebaut.

Europagrüne Forderungen:

Sämtliche Verpflichtungen aus internationalen Umweltabkommen
müssen explizit als Ausnahmetatbestand in die GATS-Regeln
übernommen werden und Maßnahmen zur Erfüllung von Pflichten aus
Umweltabkommen dadurch von den GATS-Auflagen freigestellt werden.
Da das GATS-Abkommen bisher weder auf seine realen Umweltaus-
wirkungen noch auf seine regulatorische Wirkung ausreichend
untersucht worden ist, muss vor einer weiteren Liberalisierung eine
sorgfältige Untersuchung der potenziellen Umweltauswirkungen stehen:
Nur durch detaillierte Analysen („Sustainability Impact Assessments“)
können die ökologischen Folgen von GATS abgeschätzt werden und
dadurch Anhaltspunkte für eine nachhaltige Weiterentwicklung des
Dienstleistungsabkommens gewonnen werden. Darauf aufbauend sollte
das GATS-Abkommen genutzt werden, eine wirksame Umweltpolitik zu
betreiben. Denn die globalen Umweltprobleme können ohne Frage nur
auf internationaler Ebene gelöst werden.

14. Welche Auswirkungen hat GATS auf die
Wasserversorgung?

Der Bereich der „Wasserversorgung“ soll in den aktuellen
Verhandlungen auf Druck der EU erweitert werden, da bisher
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

nur die "Abwasserentsorgung" und die "sanitären Anlagen" unter die
GATS-Bestimmungen fallen. Nach dem Willen der EU soll nun der Sektor
„Wasser für menschlichen Gebrauch" eingeführt werden, welcher die
Sammlung, Reinigung und den Vertrieb von Trinkwasser beinhalten
würde. Hintergrund dieser Initiative ist die starke Stellung europäischer
Wasserunternehmen wie Vivendi, Suez oder RWE auf dem Weltmarkt.
Die EU möchte ihre eigenen Wassermärkte nicht im Rahmen der GATS
liberalisieren, andererseits stellt sie aber Forderungen zur Öffnung der
Märkte an viele EL.

Kritiker befürchten, dass die Mitgliedstaaten durch Liberalisierungen in
diesem      Bereich    Regulierungsmöglichkeiten       hinsichtlich  der
Umweltstandards       oder     sonstigen     Investitionsauflagen    wie
Sonderbedingungen für die Versorgung armer Bevölkerungsschichten
verlören. Die Entwicklungsländer haben aufgrund der besonderen
Bedeutung der Wasserversorgung in ihren Ländern erhebliche Bedenken
gegen eine weitere Öffnung des Wassersektors. Allerdings verbinden
sich damit gerade für die Menschen der Dritten Welt auch Chancen.
Denn angesichts der Tatsache, dass Milliarden von Menschen Zugang zu
sauberem Wasser benötigen und viele arme Staaten sich keine
öffentliche Versorgung leisten können, muss das Know-how und Kapital
von privaten Anbietern zur Behebung dieses Problems eingesetzt
werden.

Europagrüne Forderungen:

Um das Ziel des Johannesburger Weltgipfels von 2002 zu erreichen, bis
zum Jahr 2015 den Anteil der Menschen ohne Zugang zu sauberem
Wasser zu halbieren, wird ein aktiver Privatsektor benötigt, der sich im
Wasserbereich     beispielsweise    durch   „Public-Private-Partnerships“
engagiert. Das GATS-Abkommen kann dabei helfen, wenn die
Liberalisierung des Wassersektors in soziale Regulierungen eingebettet
wird. Der kritische Punkt ist hier der Zugang zu der Ressource Wasser,
der auch in Zukunft nicht angetastet werden darf und unter der vollen
Kontrolle der Mitgliedstaaten bleiben muss.

15. Welche Auswirkungen hat GATS auf die
Entwicklungsländer?

Die     Integration     in     das     Welthandelssystem        garantiert
Entwicklungsländern weder den wirtschaftlichen Aufschwung, noch ist
sie die alleinige Ursache für die wirtschaftliche Marginalisierung breiter
Bevölkerungsschichten in den Ländern der Dritten Welt. Auch beim
GATS-Abkommen liegen für die Entwicklungsländer Vor- und Nachteile
eng beieinander.

Auf der einen Seite benötigen Sie gerade im Dienstleistungsbereich
bessere Zugangsmöglichkeiten zu den Märkten der Industriestaaten,
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

sind auf Direktinvestitionen aus dem Norden angewiesen und erhoffen
sich von einer Öffnung der eigenen Märkte eine Verbesserung der
Infrastruktur. Auf der anderen Seite sind Entwicklungsländer auf vielen
Sektoren des internationalen Dienstleistungsmarkts nicht wett-
bewerbsfähig und können mit den Großkonzernen aus den
Industrienationen gar nicht konkurrieren. Vor allem einer Öffnung der
eigenen Märkte stehen sie kritisch gegenüber, da sie negative Folgen für
den heimischen Dienstleistungssektor erwarten. Viele Entwicklungs-
länder sind derzeit kaum in der Lage, den Dienstleistungssektor, der
zuvor unter öffentlicher Kontrolle oder in öffentlichem Besitz war, auch
angemessen zu regulieren.

Außerdem haben gerade in Entwicklungsländern bestimmte Sektoren
wie die Wasserversorgung oder der Gesundheitsbereich eine besondere
Bedeutung für das Leben der Menschen. Dies erklärt auch, warum viele
Entwicklungsländer nur in einem einzigen Sektor, meist dem
Tourismusbereich, Liberalisierungsverpflichtungen übernommen haben.
Leider gibt es bei GATS im Gegensatz zu anderen internationalen
Handelsverträgen weder eine Sonderregelung für Entwicklungsländer,
die dieser besonderen Situation Rechnung trägt („special and differential
treatment“) noch eine Sicherheitsklausel zur zeitlichen Rücknahme von
Liberalisierungsverpflichtungen in Notstandsituationen („emergency
safeguard clause“). Dies mag auch mit den grundlegend verschiedenen
Interessen zwischen den Ländern des Südens und des Nordens
zusammenhängen: Während die Entwicklungsländer auf größtmögliche
Personenfreizügigkeit drängen, sind die Industriestaaten vor allem an
einer weitgehenden Kapitalmobilität interessiert; und während sich die
Entwicklungsländer von einer Lockerung der Bestimmungen für weniger
qualifizierte Arbeitskräfte aufgrund ihres niedrigen Lohnniveaus bei
arbeitsintensiven Dienstleistungen Exportchancen erhoffen, sind die
Industrienationen aufgrund ihrer restriktiven Aufenthaltsbestimmungen
zu keinen Zugeständnissen im Bereich der Arbeitsmigration bereit.

Besonders sensibel ist das ebenfalls unter GATS verhandelte Abkommen
über     Finanzdienstleistungen.     Es    umfasst       den    gesamten
grenzüberschreitenden       Handel     mit     Bank-,      Finanz-    und
Versicherungsdienstleistungen und beschränkt die Möglichkeit von
Kapitalverkehrskontrollen (Artikel 11) in den liberalisierten Sektoren. In
den jüngsten Finanzkrisen hat sich aber gezeigt, dass gerade
Entwicklungsländer Möglichkeiten zur Steuerung des Kapitalverkehrs
benötigen, um frühzeitig Risiken für die Stabilität der nationalen und
internationalen Finanzmärkte abzuwenden.

Die Entwicklungsländer wurden in der Vergangenheit trotz aller
entwicklungspolitischen Rhetorik faktisch vom Verhandlungsprozess aus-
geschlossen und ihre Interessen innerhalb der WTO nur unzureichend
berücksichtigt. Beispielsweise wurden Versprechungen der Industrie-
nationen im entwicklungspolitisch bedeutenden Agrar- und
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Textilbereich, die den Entwicklungsländern die Unterschrift unter das
GATS-Abkommen erleichtern sollte, bis heute nicht eingelöst.
Entwicklungsländer können sich gegen diese Benachteiligung oftmals
nicht zur Wehr setzen. Viele besitzen am Genfer Sitz der WTO aus
finanziellen Gründen nicht einmal eine Vertretung und lediglich 20
Prozent der WTO-Mitarbeiter kommen aus Nicht-Industrieländern,
obwohl es sich bei gut 80 Prozent der Mitgliedstaaten um
Entwicklungsländer handelt. Stattdessen fühlen sie sich von den
Industrieländern unter Druck gesetzt und beklagen ihr unzureichendes
Know-how, um die Verhandlungen in ihrem Sinne zu gestalten.

Europagrüne Forderungen:

Entwicklungsländern müssen in der aktuellen "Entwicklungsrunde" ein
Optimum an finanzieller und technischer Unterstützung erhalten (ein-
schließlich der Weiterbildung von Juristen und anderen Experten), um
sich angemessen an der Fortentwicklung von GATS beteiligen zu
können. Prinzipiell sollten an Entwicklungsländer solange keine For-
derungen gestellt werden, bis seriöse Untersuchungen nachweisen, dass
die betroffenen Länder eindeutig davon profitieren, was beispielsweise
durch die Verankerung des Prinzips der speziellen und differenzierten
Behandlung erreicht werden könnte. Ein solches, entwicklungsfreundlich
umgestaltetes Dienstleistungsabkommen würde den Ländern des
Südens in ihrer Entwicklung helfen - gerade weil GATS die Möglichkeit zu
einer flexiblen, schrittweisen und vorsichtigen Liberalisierung bietet -
und sie also stärker in das Welthandelsystem integrieren.

16. Welche Auswirkungen hat GATS auf die kulturelle
Vielfalt?

In Artikel 22 der EU-Grundrechtscharta heißt es, dass die Union „die
Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen“ achtet und dass die
Bewahrung dieser Werte deshalb Vorrang vor Handelserwägungen
haben sollte. Noch eindringlicher formuliert es die „Allgemeine Erklärung
zur kulturellen Vielfalt“ der UNESCO, wonach „die Besonderheit kultu-
reller Güter und Dienstleistungen anerkannt werden [muss], die als
Träger von Identitäten und Wertvorstellungen nicht als einfache Waren
oder Konsumgüter betrachtet werden können“ (Artikel 8). Deshalb
haben bereits in der Uruguay-Runde einige EU-Staaten eine Aus-
nahmeregelung für kulturelle Dienstleistungen gefordert: Kulturelle
Güter und Dienste sollten nicht unter GATS fallen. Umstritten waren vor
allem die Frage der Liberalisierung des Marktes für audiovisuelle
Dienstleistungen, beispielsweise die EU-Richtlinie "Fernsehen ohne
Grenzen", wonach die Fernsehanstalten 50 Prozent ihrer Sendezeit für
europäische Produktionen reservieren sollten oder die europäischen
Förderprogramme zur Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Medien-
landschaft. Die Verankerung einer "Kulturklausel" ist aber an dem
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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Widerstand der USA gescheitert, die am Welthandel mit Film- und
Videoproduktionen einen Marktanteil von fast 50 Prozent besitzen.
Daraufhin hat die EU in diesem Sektor keinerlei Liberalisierungs-
verpflichtungen übernommen und sich Ausnahmen vom Prinzip der
Meistbegünstigung eintragen lassen. Obwohl damit die kulturellen
Dienstleistungen in Europa ausreichend geschützt sind, fällt beispiels-
weise der audiovisuelle Sektor unter die GATS- Bestimmungen und
könnte deshalb in der Zukunft prinzipiell durchaus von einer Libera-
lisierung betroffen sein.

Europagrüne Forderungen:

Da sich kulturelle Güter und Dienstleistungen von standardisierten
Massenverbrauchsgütern unterscheiden, sollten sie auch in interna-
tionalen Handelsabkommen anders behandelt werden, indem sie nicht
denselben Regeln unterworfen werden. Auch in Zukunft muss jedes
Land die Möglichkeit haben, alle notwendigen Maßnahmen in den
Bereichen Kultur und audiovisuelle Medien zu ergreifen, um die
kulturelle Vielfalt zu bewahren und zu fördern. Wir begrüßen ausdrück-
lich, dass die Europäische Kommission in diesem Bereich weder Forde-
rungen noch Angebote an die anderen WTO-Mitglieder übermittelt hat.

Europagrünes F a z i t z u GA T S :

Deutlich wird, dass das „Allgemeine Übereinkommen über den Handel
mit Dienstleistungen“ sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Für die
künftige Ausgestaltung von GATS wird entscheidend sein, dass eine
breite Öffentlichkeit die Verhandlungen kritisch beobachtet und ihre
Stimme gegen falsche Entwicklungen innerhalb der WTO erhebt. Nur so
konnte beispielsweise die EU-Kommission gezwungen werden, ihre
vollständige Vorschlagsliste zu veröffentlichen und GATS damit etwas
transparenter zu machen. Denn nach wie vor hat das GATS-Abkommen
viele Schwächen, die in den aktuellen Verhandlungen behoben werden
müssen, damit sozial gerechte und nachhaltige Rahmenbedingungen für
den Dienstleistungshandel entstehen.

Unsere Forderungen zusammengefasst:

Das GATS-Abkommen muss transparenter werden! Wir begrüßen
dass die Kommission ihren Forderungskatalog an die Länder ins Netz
gestellt hat. Die Zivilgesellschaft muss stärker an den Verhandlungen
beteiligt werden.

Das GATS-Abkommen muss demokratischer werden! Anstelle der
bisherigen Geheimdiplomatie muss ein explizit vom Europäischen
Parlament festgelegtes Verhandlungsmandat treten. Die Rolle des
Parlaments kann sich nicht darauf beschränken, Verhandlungsergebnisse
                                                                          19
16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

im Nachhinein abzunicken, sondern das EP muss jene Ergebnisse selbst
beeinflussen können. Die Ergebnisse sollten vor ihrer Ratifizierung auf
ihre Übereinstimmung mit dem Mandat überprüft werden.

Die sehr enge Definition der öffentlichen Dienstleistungen muss
erweitert werden und sollten vom Geltungsbereich des GATS ganz
ausgenommen werden. Allerdings muss auch geklärt werden, was ein
solcher öffentlicher Zweck ist, denn öffentliche Unternehmen können
nicht gänzlich von den Wettbewerbsregeln freigestellt sein.

Vor jeder weiteren Liberalisierung muss zuerst eine sorgfältige
Untersuchung der potenziellen Umweltauswirkungen und entwicklungs-
politischen Implikationen erfolgen, um die Auswirkungen von GATS
abschätzen zu können.

Für die Länder der Dritten Welt muss das Prinzip der speziellen und
differenzierten   Behandlung    verankert    werden.    Die   EU    als
Verhandlungspartner die Verpflichtung Forderungen fallen zu lassen,
wenn die EL nicht über die institutionellen Voraussetzungen für soziale
und ökonomische sinnvolle Marktöffnung verfügen. Entwicklungsländer
müssen darüber hinaus ein Optimum an finanzieller und technischer
Unterstützung erhalten, um sich angemessen an einer nachhaltigen und
an Ihren Interessen ausgerichtete Weiterentwicklung von GATS
beteiligen zu können.

Forderungen von Seiten der EU gegenüber anderen Ländern sollten
im Einklang damit stehen, was sie im Hinblick auf ihren eigenen Dienst-
leistungssektor einzuräumen bereit ist. Die asynchrone Entwicklung
muss berücksichtigt werden.

Kulturelle Güter und Dienstleistungen müssen anders als standardi-
sierte Massenverbrauchsgüter behandelt werden. Deshalb fordern wir
die Einführung einer Kulturklausel. Wir halten es für richtig, dass die
KOM keine Angebote zur Aufnahme von Verhandlungen in den Bereichen
Bildung,    Kultur    und    Audiovisuelle    Dienstleistungen    sowie
Gesundheitsdienstleistungen    macht.      Gleiches     gilt  für   die
Wasserversorgung.

Eine in soziale Regulierungen eingebettete Liberalisierung der
Wasserversorgung kann dabei helfen, den Anteil der Menschen ohne
Zugang zu sauberem Wasser zu senken. Allerdings darf die Ressource
Wasser selbst unter keinen Umständen unter die GATS-Regeln fallen!

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16 Fragen und Antworten zum GATS- Abkommen

Weiterführende Literatur:

Die Grünen/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament:
Hintergrundpapiere zur WTO (Abrufbar unter: www.greens-efa.org)

Bündnis 90/Die Grünen: Positionspapier zur Zukunft des Welthandels-
systems (Abrufbar unter: www.gruene-fraktion.de)

Renate Künast: „WTO muss Süden entwickeln“. Interview im
Schrägstrich Nr. 2/2003

Thomas Fritz: Die letzte Grenze. GATS: Die Dienstleistungsverhand-
lungen in der WTO, Berlin 2003 (Bestellbar unter www.weed-online.org)

Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.in): Freier Handel, nachhaltiger Handel – ein
Widerspruch?, Berlin 2002 (Abrufbar unter www.boell.de/downloads/
rio+10/wsp21.pdf)

Umweltbundesamt: Zu wessen Diensten? – GATS und die Folgen für
eine nachhaltige Entwicklung, Bonn 2002 (Bestellbar
www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/index.htm)

Nützliche Links:

GATS-Seiten der WTO:
www.wto.org/english/traptop_e/serv_e/serv_e.htm

Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission:
www.trade-info.cec.eu.int/europa/index_en.php

GATS-Seiten der Europäischen Kommission:
www.europa.eu.int/comm/trade/services/index_en.htm

GATS-Kampagne von Attac: www.attac.de/gats/index.php

Polaris Institute: www.polarisinstitute.org/gats/main.html

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16 Fragen und Antworten zum GATS-Abkommen
Europäisch-grüne Positionen zu den Chancen und Risiken der WTO-
Verhandlungen über die Liberalisierung des Welthandels mit Dienstleistungen

herausgegeben von Heide Rühle MdEP im Juni 2003
Verfasser: Florian Hassler
Redaktion: Léonard Klimm
Gestaltung: Til Wellmann

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