CHECK-LIST - Taylor Wessing
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DER BREXIT – das bestimmende Thema uropas im Jahr 2019. Noch immer wird verhandelt, E noch immer ist nicht in finaler Konsequenz abseh- bar, wie sich Europa nach dem Brexit verändern wird. Umso w ichtiger ist es für Unternehmen, sich rechtlich zu wappnen und Überlegungen zu treffen, wo hieraus entstehende Pitfalls im europäischen Wirtschaftsleben lauern können. Mit unserer „Brexit- Checkliste“ geben wir ein wenig Orientierung.
INHALT I. ENDE DER ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT 5 II. „DEAL OR NO DEAL ANYMORE?“ – DER BREXIT & SEINE RISIKEN FÜR IHRE GESCHÄFTE 9 III. ENDE DER WARENVERKEHRSFREIHEIT 15 IV. DATENSCHUTZRECHT 25 V. BREXIT AND BRANDS 28 3
Brexit „Check-List“ Im Folgenden sollen wichtige Aspekte von rechtlicher Relevanz im Zusammen hang mit dem geplanten Austritt von UK aus der Europäischen Union für deutsche Unternehmen als „Checklist“ aufgeführt werden.
I. ENDE DER ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT Sollte ein Austrittsabkommen zwischen der EU und UK ge- sind gesetzliche Überleitungsregelungen mit dem Ziel geplant, schlossen werden, tritt eine Übergangsphase bis zum 31. dass grundsätzlich allen bisher freizügigkeitsberechtigt in Dezember 2020 in Kraft. Britische Bürger könnten einen An- Deutschland lebenden Briten ein Aufenthaltstitel erteilt wer- trag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen, um das den kann. Privileg der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf Lebenszeit zu er- 3 Arbeiten ohne gültigen Aufenthaltstitel wäre eine Ord- halten. nungswidrigkeit, ggf. sogar eine Straftat Für den Fall des harten Brexit, d. h. einem Austritt von UK ohne 3 Arbeitgeber dürfen nur sog. Drittstaatsangehörige beschäf- Austrittsabkommen, sind eine Reihe von Übergangsregelun- tigen, die einen Aufenthaltstitel besitzen. Sie sind verpflich- gen vorgesehen, um den aufenthaltsrechtlichen Status von tet, eine Kopie des Aufenthaltstitels in elektronischer Form Briten in Deutschland zu sichern: oder in Papierform aufzubewahren. 3 Bei Verstößen können gegen Unternehmen – d. h. gegen 1. EINBÜRGERUNG ihre Geschäftsführer oder den Vorstand – Geldbußen bis zu 500.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen verhängt Eine Übergangsregelung zum Staatsangehörigkeitsgesetz werden vom 08.04.2019 (BGBl. I, S. 428) sieht für den Fall des harten 3 Es besteht bei Verstößen auch die Gefahr, von der öffentli- Brexit die Möglichkeit vor, dass Briten ihre britische Staats chen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden bürgerschaft neben der deutschen behalten dürfen. D afür müssen sie Britische Staatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben, können nach § 9 Aufenthaltsgesetz oder 3 den Einbürgerungsantrag in Deutschland vor dem Tag des nach § 9a Aufenthaltsgesetz, jeweils i. V. m. der Anrechnungs- Austritts des UK stellen und regel des § 11 Abs. 3 Freizügigkeitsgesetz auf Antrag einen 3 alle Einbürgerungsvoraussetzungen vor dem Tag des Aus- unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten: eine Niederlassungser- tritts des UK erfüllen, unter anderem laubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Weitere Voraussetzungen sind u. a. ein gesicherter Lebensunterhalt > seit 8 Jahren rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufent- und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Level B 1). halt in Deutschland (ggf. Verkürzung auf 7 Jahre durch erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses bzw. auf Ende der Arbeitnehmerfreizügigkeit 6 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen) A) Befristete Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer > Bestandener Einbürgerungstest: Kenntnisse der Rechts- Britische Staatsangehörige, die noch keine 5 Jahre in Deutsch- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in land leben, müssen einen Antrag auf einen befristeten Aufent- Deutschland haltstitel stellen. Dafür gibt es abhängig von der beruflichen > Ausreichende Deutschkenntnisse Tätigkeit, der Qualifikation und der Vergütung verschiedene Rechtsgrundlagen, z. B. für eine Blaue Karte EU. Grundsätz- lich bedarf ein befristeter Aufenthaltstitel der Zustimmung der 2. AUFENTHALTSTITEL Bundesagentur für Arbeit. Britische Staatsangehörige brauchen bei einem harten B rexit Für den Antrag auf Erteilung eines befristeten Aufenthalts künftig einen Aufenthaltstitel, um weiterhin in Deutschland titels für Arbeitnehmer werden regelmäßig folgende Unterla- arbeiten und in Deutschland bleiben zu dürfen. Für den har- gen benötigt: ten Brexit ist eine Verordnung aufgrund von § 99 Abs. 4 Auf- 3 gültiger Reisepass, aktuelles biometrisches Foto, Antrags- enthaltsgesetz mit einer Übergangszeit bis Ende des Jahres formulare 2019 geplant. Bis zum Ablauf dieser Übergangszeit sind alle in Deutschland lebenden Briten verpflichtet, einen Antrag auf 3 Arbeitsvertrag einen Aufenthaltstitel bei der für ihren gemeldeten Wohnort 3 Lebenslauf mit Angaben zur beruflichen Laufbahn, Qualifi- zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Für Briten, die nach kation, Hochschulabschluss aktueller Rechtslage keinen Aufenthaltstitel erhalten würden, 5
3 Hochschulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber 3 Krankenversicherung für Deutschland 3 Mietvertrag oder Nachweis des Wohneigentums 3 Bearbeitungsdauer: etwa 4 Wochen bis 2 Monate B) Befristete Aufenthaltstitel für Selbstständige Für einen Aufenthaltstitel für Selbstständige ist § 21 Abs. 1, Abs. 5 Aufenthaltsgesetz maßgeblich. Hiernach kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätig- keit erteilt werden, wenn 3 ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht, 3 die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft er- warten lässt und 3 die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, da die Ausländerbehörde die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden und öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und ggf. die für die Berufszulassung zu- Ende der Arbeitnehmerfreizügigkeit ständige Behörde zu beteiligen hat. In Deutschland selbständig tätige Briten sollten für den Fall eines harten Brexits ihre An- tragsunterlagen vorbereiten. Dazu gehören insbesondere: 3 Businessplan zum Nachweis der Tragfähigkeit der Ge- schäftsidee 3 Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Umsatzprognose 3 Falls vorhanden: Aufträge, Verträge mit mehreren Auftrag- gebern 3 Ausreichende Altersversorgung (nur für Antragsteller über 45 Jahre) 7
II. DER BREXIT & SEINE RISIKEN FÜR IHRE GESCHÄFTE Der Austritt von UK aus der EU und damit auch aus dem Bin- B) Gerichtliche Zuständigkeiten nenmarkt hat auf den unternehmerischen Verkehr erhebliche Auswirkungen, sowohl für die Zivilgerichtsbarkeit als auch das 3 In der EU bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit ein- Internationale Privatrecht. Zudem stellen sich viele zoll- und heitlich nach der Verordnung über die gerichtliche Zustän- „Deal or no Deal anymore?“ – Der Brexit & seine Risiken für Ihre Geschäfte steuerrechtliche Fragen in Bezug auf grenzüberschreitende digkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Ent- Sachverhalte nach dem Brexit. scheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO): > Das zuerst angerufene Gericht genießt Vorrang in Bezug auf die Bestimmung der Zuständigkeit. 1. GRENZÜBERSCHREITENDER GESCHÄFTSVERKEHR > Mitgliedstaaten der europäischen Union erkennen Urtei- le aus anderen Mitgliedstaaten ohne gesondertes Aner- Obwohl UK plant, das EU-Recht jedenfalls teilweise in natio- kennungsverfahren an. nales Recht umzusetzen (sog. „EU-retained law“), ist unklar, in welchem Umfang dies geschehen wird. Da der EuGH zudem > Vollstreckung von Urteilen aus anderen Mitgliedstaaten für EU-retained law nicht entscheidungs- und auslegungsbe- der EU erfolgt ohne gesondertes Verfahren (kein Exe- fugt sein wird, wird dies auf lange Sicht in jedem Fall zu einem quaturverfahren). Auseinanderfallen von EU-retained law und EU-Recht führen. 3 Im Fall des harten Brexit gilt die EuGVVO für bereits laufen- Derzeit ergeben sich erhebliche Unsicherheiten bezüglich der de Verfahren weiterhin. künftigen Bestimmung des anzuwenden Rechts und auch der internationalen Zuständigkeit von Gerichten. Die Anerkennung 3 Für Verfahren nach dem Austrittsdatum gilt und Vollstreckung von Urteilen aus EU-Ländern in UK wird länger dauern und teurer werden. Bestehende Verträge soll- > das jeweilige nationale Recht im Staat des angerufenen ten daher spezifisch auf Fallstricke untersucht und bestenfalls Gerichts nachverhandelt werden. > Ein gesondertes Verfahren für die Vollstreckung von rteilen zwischen UK und den verbleibenden Mitglied- U A) Anwendbares Recht staaten wird ggf. wieder notwendig. Dies bedeutet 3 Derzeit gilt gem. Rom-I-Verordnung der Grundsatz, dass die – Risiko sich widersprechender Urteile der Gerichte in Vertragsparteien das auf den Vertrag anzuwendende Recht UK und mitgliedstaatlicher Gerichte frei wählen können; fehlt eine solche Rechtswahl bestehen einheitliche Regelungen für verschiedene Vertragstypen. – Risiko paralleler Verfahren zu identischen Streitge- Bei außervertraglichen Schuldverhältnissen bestimmt sich genständen das anzuwendende Recht nach der Rom-II-Verordnung. – Risiko von Anti-Suit-Injunctions 3 Im Fall des harten Brexit bliebe zuvor vereinbarte Rechts- wahl gültig. – komplizierte und langwierige Anerkennung und Voll- streckung von Urteilen 3 Für nach dem Brexit abgeschlossene Verträge gilt 3 Schiedsurteile können jedoch aufgrund der fortbestehen- > auch das Recht des Vereinigten Königreichs ermöglicht den Anwendbarkeit der New York Convention weiterhin die freie Rechtswahl, einfach vollstreckt werden. > fehlt die Rechtswahl wird das anzuwendende Recht dann jedoch nach nationalem Recht bestimmt, ggf. mit 3 Die derzeitigen europarechtlichen Vereinfachungen hin- unterschiedlichen Ergebnissen, sichtlich Anforderungen an Klagezustellungen sowie Ko- operation und Unterstützung zwischen Gerichten der Mit- > die Wahl „englischen Rechts“ wird EU-Recht nicht mehr gliedstaaten in Zivilverfahren würde entfallen. mitumfassen. 9
C) Anpassung von bestehenden Verträgen 2. UNTERNEHMERISCHE 3 Der Brexit kann auf bestehende Vertragsbeziehungen er- TRANSAKTIONEN / ZOLL heblichen Einfluss haben, da sich wichtige Grundlagen für ursprüngliche Kostenkalkulationen z. B. durch Zölle erheb- UND STEUERN lich verändern können und vielfach auch mit Lieferverzöge- rungen zu rechnen ist. A) Gesellschaftsrecht „Deal or no Deal anymore?“ – Der Brexit & seine Risiken für Ihre Geschäfte 3 Im Einzelfall ist zu prüfen, ob Verträge aufgehoben oder an- 3 Die Niederlassungsfreiheit für UK-Rechtsformen für die EU gepasst werden können. In Betracht kommen hier entfällt; gleiches gilt umgekehrt für deutsche Rechtsfor- men in UK. > Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB 3 Die „Limiteds“ im Sinne Britischen Rechts drohen zu OHGs > Unmöglichkeit, § 275 BGB oder Einzelkaufleuten zu werden; dies hätte die unbe- schränkte Haftung der Gesellschafter nach deutschem > Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Recht zur Folge. Grund, § 314 BGB 3 Das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungs > entsprechende Rechte aufgrund von Force Majeure-, gesetzes soll grenzüberschreitende Verschmelzung der Hardship- und Material-Adverse-Change-Klauseln „Limiteds“ erleichtern. D) To-Do’s B) Außenwirtschaftsrecht 3 Bestehende Verträge sollten geprüft und ggf. angepasst 3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden mit Blick auf: kann Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische > Regelung zu Zöllen Käufer im Einzelfall überprüfen; Grundlage sind das Außen- wirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsver- > Material-Adverse-Change-Klauseln ordnung (AWV). > Force Majeure oder Hardship-Klausel > Grundsätzlich findet das sog. sektorübergreifende In- vestitionsprüfverfahren Anwendung, > Bezugnahmen auf Gebiet der EU, was in Zukunft Eng- land nicht mehr umfassen würde (z. B. in Lizenz- oder > es gilt prinzipiell für alle Branchen, unabhängig von der Vertriebsverträgen) Größe der am Erwerb beteiligten Unternehmen; > Verkehrsfähigkeit von Produkten (z. B. CE-Kennzeich- > abweichende Sonderregeln gelten für den Erwerb be- nung) stimmter Rüstungs- bzw. IT-Sicherheitsunternehmen (sogenannte sektorspezifische Investitionsprüfung). > Schiedsklausel vs Gerichtstandsvereinbarungen 3 Grundsätzlich können alle Unternehmenskäufe, durch 3 Hinsichtlich künftiger Verträge sollten beachtet werden: die Investoren mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EFTA- Raums mindestens 25 Prozent der Stimmrechte an einem > INCOTERMS vereinbaren in Deutschland ansässigen Unternehmen erlangen, geprüft > genau definierte Force Majeure, Hardship oder MAC- werden. Klauseln > Schiedsvereinbarungen treffen! > keine Wahl englischen Rechts 11
C) Finanzierungen 3 Siehe auch die umfangreiche Unterlage der Handelskam- mern und der Zollverwaltung unter: 3 Wegfall „EU Passport“: Britische Finanzunternehmen (insb. https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/ Banken und Versicherungen) sind bei hartem Brexit nach international/laenderinformationen/europa/brexit/ dem Austrittsdatum Drittstaat-Unternehmen, d. h. diese roadshow-brexit-zoll/4159534 dürfen auf Grundlage bestehender Erlaubnisse im Inland keine Geschäfte mehr betreiben. 3 UK hat den sog. Taxation (Cross Border Trade) Act 2018 „Deal or no Deal anymore?“ – Der Brexit & seine Risiken für Ihre Geschäfte (TCBTA) in wesentlichen Teilen am 13. September 2018 in 3 Um Risiken und Marktverwerfungen für die Finanzstabilität Kraft gesetzt, welcher die Rahmenbedingungen für das zu verhindern, hat die Bundesregierung das Brexit-Steuer- zukünftige britische Zollrecht setzt; dieser führt eigenstän begleitgesetz beschlossen; dies soll der Bundesanstalt für diges britisches Zollrecht ein, orientiert sich allerdings sehr Finanzdienstleistungsaufsicht ermöglichen, gewissen Kre- stark am EU-Zollkodex (UCC), um möglichst wenig Ver- ditinstituten die Fortführung ihrer Tätigkeiten in Deutsch- werfungen zu erzeugen. land bis höchstens Ende 2020 zu gestatten bzw. Versiche- rungsunternehmen eine Übergangsregelung bis höchstens E) Steuern (ausgewählte Einzelaspekte) Ende 2020 einzuräumen. 3 Das Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt D) Zoll des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – 3 Kommt kein Austrittsabkommen zwischen dem UK und der Brexit-StBG) vom 19.12.2018 soll verhindern, dass allein der EU zustande, ist das WTO-Regime anwendbar; es müssten Brexit für den Steuerpflichtigen nachteilige Rechtsfolgen alle Warenlieferungen in die EU und umgekehrt zollrechtlich auslöst, obwohl dieser bereits alle wesentlichen steuerlich abgefertigt werden. relevanten Handlungen vor dem Brexit vollzogen hat (aber: kein Schutz vor mittelbaren Folgen). 3 Unternehmen ohne Lieferbeziehungen zu Drittländern brauchen EORI-Nummer (Economic Operators Registra 3 DBA zwischen UK und Deutschland bleibt (jedenfalls zu- tion and Identification number) und Zugang zu ATLAS nächst) in Kraft. (Auto matisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs- System); Umfassende Warendaten werden somit benötigt 3 Der Wegfall der Einschränkung bei der Quellenbesteue- zu: rung aus der Zins-Lizenz-RL (2003/49/EG) wird zunächst durch das DBA aufgefangen. Gleiches gilt für die Bestim- > Warenbeschreibung mungen der Amtshilfe- und der Beitreibungs-RL (2011/16/ EU, 2010/24/EU). Nicht absehbar ist aber, ob UK an den > Zolltarifnummer (aus dem Harmonisierten System = HS- DBA mit den Mitgliedstaaten festhält. Code) 3 Für die Mehrwertsteuer-System-RL (2006/112/EG) hätte > Zollwert ein harter Brexit insoweit einen Paradigmenwechsel zur > Warenursprung Folge, als im Verhältnis zu Drittstaaten das Bestimmungs- landprinzip mit umsatzsteuerlichen Be- und Entlastungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen gilt. 13
Die Wirtschaftsteilnehmer müssen sich mit Wirksamwerden des Brexit ohne Übergangsregelungen sofort entsprechend der neuen Anforderungen verhalten.
III. ENDE DER WARENVERKEHRSFREIHEIT Mit dem Brexit verlässt das Vereinigte Königreich die EU und damit den Europäischen Binnenmarkt, d. h. die Warenver- 1. WARENVERKEHRSFREIHEIT kehrsfreiheit gilt zwischen UK und den dann 27 Mitglieds INNERHALB DER EU staaten (EU27) nicht mehr. Die Grenze zwischen der EU27 und dem UK wird (wieder) zu einer Außengrenze der EU. Innerhalb der EU dürfen Waren, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig im Verkehr sind, grundsätzlich ohne weitere Be- Dies gilt unabhängig davon, wann der Brexit tatsächlich statt- schränkungen grenzüberschreitend gehandelt werden. Sie findet und unabhängig davon, ob das verhandelte Übergangs- sind in allen Mitgliedsstaaten verkehrsfähig. Die Warenver- abkommen in Kraft tritt oder es zu einem harten, „no deal“ kehrsfreiheit erstreckt sich grundsätzlich auch auf Waren, die Brexit kommt. Wird das Übergangsabkommen zwischen der in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR (Liech- EU und UK doch ratifiziert, greifen aber Übergangsregegelun- tenstein, Island, Norwegen) rechtmäßig in Verkehr gebracht gen ein, die das Ende der Warenverkehrsfreiheit puffern und wurden. In eingeschränkten Umfang partizipiert – aufgrund den Wirtschaftsteilnehmern und den Mitgliedsstaaten we- bilateraler Abkommen mit der EU – auch die Schweiz am sentlich Zeit einräumen, sich auf die wesentlich veränderten Europäischen Binnenmarkt für Waren. Rahmenbedingungen einzustellen. Die Warenverkehrsfreiheit gilt auch für Waren aus Drittstaa- Bleibt es jedoch beim harten Brexit, wird UK gegenüber der EU ten außerhalb der EU, wenn sie in einem der Mitgliedsstaaten mit dem Brexit automatisch zum Drittstaat. Die Grenze zwi- rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden. Grenzkontrollen des schen EU27 und UK wird zu einer „harten“ Außengrenze. Ohne Warenverkehrs innerhalb des Binnenmarkts (durch den Zoll) Übergangsregelungen müssen die Wirtschaftsteilnehmer sich sind grundsätzlich verboten. mit Wirksamwerden des Brexit sofort entsprechend der neuen Anforderungen verhalten. Verkehrsverbote für nicht konforme Die Konformität von Waren muss regelmäßig dort gewährleis- Waren greifen sofort ein. Mögliche Sanktionen, wie z. B. Straf- tet sein, wo sie auf dem Binnenmarkt erstmalig in den freien oder Bußgeldtatbestände sind sofort anwendbar. Verkehr gebracht werden, d. h. beim Hersteller oder beim Im- porteur an der Außengrenze der EU. Nach dem Brexit gelten zum Teil wesentlich neue Anforderun- gen an Waren und an ihre Kennzeichnung, ihre Zulassung wie Die EU hat harmonisierende Regelungen erlassen, die auf ver- auch neue Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer in der Liefer- schiedene Weise die Gesetzeskonformität von Waren gewähr- kette. Die durch den Brexit veränderten Rahmenbedingungen leisten, die im Binnenmarkt in den Verkehr gebracht werden. verlangen von jedem Wirtschaftsteilnehmer, dessen Liefer- Neben harmonisierten Anforderungen an die Eigenschaf- kette unmittelbar oder mittelbar Berührung mit UK hat, die ten der Waren und Produkte bestehen insbesondere Kenn tatsächliche und rechtliche Prüfung der Lieferbeziehungen, zeichnungspflichten, z. B. das sog. CE-Kennzeichen oder ge Ende der Warenverkehrsfreiheit technischen und administrativen Prozesse wie auch der be- meinschaftsrechtliche Zulassungserfordernisse, z. B. nach der troffenen Produkte und Waren. REACH-Verordnung, oder auch Einfuhr- und Verkehrsverbote. Soweit Drittstaaten, die am Binnenmarkt für Waren teilneh- men, müssen diese die entsprechenden Gemeinschaftsrege- lungen übernehmen (z. B. im Rahmen des EWR oder aufgrund bilateraler Abkommen mit der EU, wie die Schweiz). 15
Das UK plant als nationalen Ersatz für das CE-Kennzei- 2. BREXIT – FOLGEN FÜR DEN 3 chen ein neues Zeichen UKCA (UK Conformity Assessed) WARENVERKEHR ZWISCHEN [https://www.gov.uk/government/publications/prepare- to-use-the-ukca-mark-after-brexit], das für nach dem EU27 UND UK Brexit im UK in Verkehr gebrachte Produkte verpflichtend 3 Die rechtzeitige Umsetzung der veränderten Anforderun- sein soll. Die Verkehrsfähigkeit von vor dem Brexit mit gen an Waren und Produkte, ihre Zulassung oder auch an CE-Kennzeichen in UK in Verkehr gebrachte Produkte soll die Wirtschafsteilnehmer in der grenzüberschreitenden nur für eine Übergangszeit gewährleistet sein. Lieferkette mit UK können nicht nur erheblichen organisa- 3 Für den Bereich des Chemikalienrechts plant UK z. B. torischen und finanziellen Aufwand erfordern. Rechtsver- den Standard der REACH-Verordnung der EU überwie- stöße können sowohl in der EU27 als auch in UK unmittel gend beizubehalten [https://www.gov.uk/government/ bar Verkehrsverbote für Waren und Produkte bewirken. publications/regulating-chemicals-reach-if-theres-no- Verkehrsverbote treffen nicht nur die Hersteller oder Im- brexit-deal/regulating-chemicals-reach-if-theres-no- porteure, sondern auch für alle nachgeordneten Abnehmer brexit-deal]. Die Registrierung von chemischen Stoffen (downstream user) in der Lieferkette. und Gemischen in der EU nach REACH-Verordnung wird 3 Rechtverstöße sind ggf. als Straftat oder Ordnungswidrig- durch ein IT-gestütztes Registrierungssystem der briti- keit sanktioniert. Strafen treffen nicht nur die Unterneh- schen Health and Safety Executive HSE ersetzt. Geplant men, sondern die handelnden verantwortlichen Personen ist, dass Unternehmen mit Sitz in UK ihre Registrierungen auch persönlich. nach der REACH-Verordnung in das neue Registrierungs- system der HSE übertragen können (sog. grandfathering). 3 Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit von Waren wie Für nach REACH-Verordnung registrierte Chemikalien soll sonstige sich aus dem Brexit ergebende Rechtsverstöße es ein vereinfachtes (light touch) Anzeigeverfahren für den können die Vertragsbeziehungen in der Lieferkette wesent- Import aus der EU geben, das Lieferunterbrechungen für lich beeinträchtigen. Downstream User in UK verhindern soll. Die erleichterte Registrierung aus der EU27 importierter Chemikalien wäre A) Brexit – umfassend neue Regelungen der aber verbunden mit der Verpflichtung, ein besonderes Risk Verkehrsfähigkeit von Produkten und Waren im Management zu schaffen und dieses nachfolgenden Ab- vereinigten Königreich nehmern zu kommunizieren. 3 Die harmonisierten gemeinschaftsrechtlichen Regelun- 3 Das Vereinigte Königreich hat ein vereinfachtes Zollabferti- Ende der Warenverkehrsfreiheit gen der EU, die als wesentliches Element den Binnen- gungsverfahren für Waren aus der EU eingeführt [https:// markt für Waren ermöglichten, gelten nach dem Brexit www.gov.uk/guidance/register-for-simplified-import- nicht mehr im Verhältnis zu UK. Das Vereinigte Königreich procedures-if-the-uk-leaves-the-eu-without-a-deal] muss eigene nationale Regelungen treffen. Um die Frik tionen im Warenverkehr zu minimieren, beabsichtigt das 3 Auch wenn sich die britischen Neuregelungen zunächst Vereinigte Königreich, seine Gesetze zunächst in vielen vielfach materiell an den Regelungen der EU orientieren, Bereichen am Gemeinschaftsrecht der EU zu orientieren fehlt es doch an einem verpflichtenden koordinierenden oder sie inhaltsgleich in nationales Recht zu überführen Mechanismus. Zwischen UK und der EU gibt es aber, ab- (sog. retained laws) [https://www.gov.uk/government/ gesehen von den völkerrechtlichen Verträgen im Rahmen publications/t rading-g oods-regulated-under-the-new- der WTO, gegenwärtig keine wesentlichen Abkommen zur approach-if-theres-no-brexit-deal/trading-goods- Vereinfachung des Warenverkehrs. Kommt es zu keinen regulated-under-the-new-approach-if-theres-no-brexit- Vereinbarungen zwischen EU und dem Vereinigten König- deal]. Grundlage ist unter anderem der European Union reich, muss deshalb mit Fortschreiten der Rechtsentwick- (Withdrawal) Act 2018 [https://services.parliament.uk/ lung mit zunehmenden Abweichungen gerechnet werden. bills/2017-19/europeanunionwithdrawal.html]. Im Übrigen Der Warenverkehr zwischen der EU und UK wäre weniger müssen aber für viele Sachbereiche eigenständige Rege- liberalisiert als z. B. der Warenverkehr der EU mit Japan, lungen und Verfahren in UK begründet werden, z. B.: für den das Freihandelsabkommen JEFTA gilt, oder mit der 17
Schweiz, die aufgrund bilateraler Abkommen partiell von ungültig, eine Zulassung für die EU ist dann auf diese Unter- der Warenverkehrsfreiheit profitiert. nehmen nicht mehr möglich. 3 Weil für den britischen Markt eigene nationale Regelun- 3 Mit dem Brexit verlieren alle Registrierungen von Chemika- gen gelten, muss im Warenverkehr mit UK ab dem Brexit lien für Unternehmen und Konsortien unter Federführung wechselseitig die Verkehrsfähigkeit auf den wechselseiti- eines Unternehmens mit tatsächlichem Sitz in UK für den gen Märkten beachtet werden. Vorsorglich muss von der europäischen Binnenmarkt nach der REACH-Verordnung Vermutung ausgegangen werden, dass diese nicht – mehr unmittelbar und sofort ihre Gültigkeit. Dies betrifft immer- – gleichlaufen, sondern abweichen. Sie können sich im un- hin 26 % der Stoffe, die für den Europäischen Binnenmarkt günstigsten Fall unvereinbar widersprechen, so dass für registriert waren. die beiden Märkte spezifisch produziert, verpackt oder ge- kennzeichnet werden muss. 3 Sollen Waren sowohl auf dem Europäischen Binnenmarkt verkehrsfähig sein, als auch auf dem Markt in UK, müssen sie den Anforderungen beider Rechtsordnungen genügen, B) Brexit und Verkehrsfähigkeit – Zulassungen, z. B. müssen zulassungspflichtige Waren ab dem Brexit re- Registrierungen und Zertifizierungen gelmäßig parallel in beiden Rechtsordnungen gesondert zu- 3 Mit dem Brexit gelten Hoheitsakte, wie z. B. Zulassungsak- gelassen werden. te für Waren (z. B. die Registrierung von Chemikalien nach der REACH-Verordnung) durch Institutionen der EU oder C) Brexit – Erweiterte Pflichten – Importeur aufgrund von EU-Recht, nicht mehr. Beruhen z. B. Konfor- über Nacht mitätsnachweise auf Stellungnahmen privater Stellen, die nach EU-Recht zertifiziert waren, gelten diese im Waren 3 Für Wirtschaftsteilnehmer, die unmittelbar aus dem Ver verkehr zwischen EU27 und UK auch nicht mehr. Auch einigten Königreich beliefert werden, verändert der Brexit wenn das Recht der EU in nationales britisches Recht über- die Pflichtenstellung grundsätzlich: Vor dem Brexit waren führt wird (retained laws), gilt grundsätzlich nichts anderes, diese Unternehmen nachgeordnete Abnehmer von Waren, weil die Vorschriften nicht mehr als EU-Recht, sondern als die in der Lieferkette bereits zuvor in den freien Verkehr britisches Recht gelten. gebracht worden sind. Sie brachten die Waren nicht selbst das erste Mal in den freien Verkehr. Durch das „Heran 3 So kann auch die Rechtmäßigkeit der innerhalb der EU rücken“ der Außengrenze der EU durch den Brexit sind sie verwendeten CE-Kennzeichen betroffen sein. Dies gilt z. B. es regelmäßig, die nun die Waren das erste Mal in der EU in dann, wenn die erforderliche Bestätigung der Konformität den freien Verkehr bringen. Damit rücken sie regelmäßig in Ende der Warenverkehrsfreiheit ausnahmsweise nicht durch das Unternehmen selbst fest- die umfassende Verantwortlichkeit für die Konformität der gestellt werden darf, sondern durch eine sogenannte be- Waren und ihrer Verkehrsfähigkeit ein. nannte Stelle festgestellt werden muss (z. B. Schiffsausrüs- tung). War dies vor dem Brexit eine in UK benannte Stelle, 3 Hinsichtlich des CE-Kennzeichens muss der Importeur die dürfen die entsprechenden CE-Kennzeichen nur weiterver- Waren z. B. mit eigenem Namen und Adresse versehen und wendet werden, wenn die Produkte bereits vor dem Brexit gewährleisten, dass die Konformitätsfeststellung durchge- in der EU27 im Verkehr waren. Werden sie erst nach dem führt wurde und keine Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen. Brexit aus UK in die EU27 importiert oder danach in den 3 Für Zigaretten ist – ab dem 20. Mai 2019 – der Importeur Verkehr gebracht, muss eine Bestätigung einer neuen be- verantwortlich, die Voraussetzungen für ein System der nannten Stelle mit Sitz in der EU beigebracht werden. Da Rückverfolgbarkeit auf Packungsebene (Track & Trace) in die CE-Kennzeichen die benannte Stelle ausweisen, müs- der Lieferkette zu schaffen. sen sie ausgetauscht werden. 3 Für importierte Chemikalien ist nach der REACH-Verord- 3 Die Zulassungen von Produkten nach EU-Recht ist regel- nung der Importeur in der Pflicht die Registrierung selbst mäßig beschränkt auf Unternehmen mit tatsächlichem Sitz durchzuführen, es sei denn der Hersteller im Drittstaat in der EU. Erfolgte die Zulassung für Unternehmen mit Sitz führt die Registrierung durch einen Ausschließlichen Ver- im Vereinigten Königreich, werden sie mit dem Brexit sofort treter durch. 19
D) Brexit – Waren mit Ursprung in Drittstaaten 3 UK hat ein vereinfachtes Zollabfertigungsverfahren ein außerhalb der EU28 geführt. [https://www.gov.uk/guidance/register-for- simplified-i mport-procedures-if-the-uk-leaves-the-eu- 3 Der Brexit hat darüber hinaus auch wesentliche Auswirkun- without-a-deal] gen auf Waren aus Drittstaaten der EU, die vor dem Brexit über UK in die EU bzw. über die EU nach UK importiert wur- den. Erfolgte der Nachweis der Verkehrsfähigkeit bisher an 3. TO-DO’S der jeweiligen Außengrenze des Vereinigten Königreichs, muss er nach dem Brexit beim Eintritt in die EU27 erfolgen. 3 Für jede Ware und jedes Produkt muss nach den spezifi- Vielen Waren aus Drittstaaten erlangten vor dem Brexit ihre schen einschlägigen Regelungen gesondert festgestellt Verkehrsfähigkeit im Binnenmarkt durch eine Registrierung werden, ob und inwieweit deren Verkehrsfähigkeit auf dem für oder durch ein Unternehmen mit Sitz in UK. So sind jeweiligen Markt infrage steht; zu berücksichtigen sind 26 % der registrierungspflichtigen Chemikalien von Unter- grundsätzlich insbesondere auch Komponenten, Bestand- nehmen mit Sitz in UK oder über solche Unternehmen für teile, Zutaten u.ä; steht die Verkehrsfähigkeit infrage, kann Produzenten in Drittstaaten nach der REACH-Verordnung entweder eine Anpassung der Ware oder ihre Substituie- registriert. rung geboten sein. 3 Soweit die Bestellung eines Vertreters für bestimmte > Sind Waren bereits rechtmäßig in der EU im Verkehr, CE-kennzeichnungspflichtige Produkte (z. B. Schiffsaus- berührt der Brexit die Rechtmäßigkeit der bestehenden rüstung) verpflichtend ist, wird die Bestellung eines Ver CE-Kennzeichnung nicht. treters in UK mit dem Brexit ungültig. 3 Kommt es für die Verkehrsfähigkeit von Waren auf die 3 Die Registrierungen von Chemikalien aus Drittstaaten nach Mitwirkung von hoheitlichen Stellen (z. B. Zulassungen, der REACH-Verordnung über Ausschließliche Vertreter Registrierungen etc.) oder von hoheitlich zugelassenen mit Sitz im Vereinigten Königreich verlieren mit dem Brexit privaten Stellen an, gilt es für die betroffenen Waren fest- Gültigkeit und damit ihre Verkehrsfähigkeit. zustellen, ob diese Maßnahmen über den Brexit hinaus fortgelten bzw. ob sie und zu welchem Zeitpunkt – sei es E) Brexit – Außenwirtschaftsrecht – Zollrechtliche durch rechtsgeschäftliche Übertragung oder im Rahmen Behandlung einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung – übertra- gen werden können. Regelmäßig muss eine Übertragung 3 Mit dem Wiederaufleben der Außen- und Zollgrenze zwi- vor Eintritt des Brexit erfolgt sein. Beispielhaft kann es auf Ende der Warenverkehrsfreiheit schen der EU27 und UK gelten im Warenverkehr zwischen folgende Aspekte ankommen: der EU und dem Vereinigten Königreich auch die wechsel- seitigen außenwirtschaftlichen Beschränkungen für den > Muss die für das CE-Kennzeichen erforderliche Konfor- Import und den Export kritischer Waren. mitätsfeststellung durch eine benannte Stelle erfolgen und hatte diese ihren Sitz im Vereinigten Königreich, muss 3 Soweit Waren von einem Freihandelsabkommen mit e inem für die Zukunft eine neue benannte Stelle mit Sitz in der Drittstaat, wie z. B. Japan oder der Schweiz, betroffen EU27 bestellt werden. Entweder muss die Zertifizierung sind, profitieren Waren mit ihrem Ursprung in UK nach dem erneut erfolgen oder die Unterlagen und Informationen Brexit nicht mehr davon. Zum Beispiel dürfen auch Vorpro- werden rechtzeitig vor dem Brexit vertraglich übertra- dukte mit dem Ursprung in UK beim Export aus der EU27 in gen. Für Produkte, die nach dem Brexit in der EU27 in die Vertragsstaaten nicht mehr auf die Präferenzen ange- den Verkehr gebracht werden, muss die CE-Kennzeich- rechnet werden. nung entsprechend ausgetauscht werden. 3 Sowohl Einfuhr als auch Ausfuhr von Waren müssen ab dem > Für nach der REACH-Verordnung zulassungspflichtige Brexit wechselseitig an der neuen Außengrenze zwischen Chemikalien sind Maßnahmen zu erwägen, die vor dem EU27 und UK zollrechtlich behandelt werden. Die Rechts- Brexit noch getroffen werden können. Infrage kommt konformität der Waren muss anlässlich des Grenzübertritts z. B. die Verlagerung des entsprechenden Geschäfts- belegt werden. zweigs auf ein Unternehmen mit Sitz in der EU, z. B. 21
ein Tochterunternehmen. Ferner bietet die REACH-Ver- Darüber hinaus sind auch sonstige warenbezogene Einfuhr- ordnung beschränkte Möglichkeiten, Registrierungen – wie auch Ausfuhrbeschränkungen zu beachten. Die neue entsprechend aufschiebend bedingt auf den Brexit – zu Pflichtenstellung kann nicht nur erhebliche organisatorische übertragen. Die ECHA stellt ein besonderes IT-gestütz- Vorbereitungen erfordern, sondern auch technische Vorbe- tes Tool für bedingte Übertragungen aus Anlass des reitungen, wie Anschaffung und der Betrieb bestimmter Brexit zur Verfügung. Hard- und Software: > Zur Sicherung der Verkehrsfähigkeit von aus der EU im- > Für Zigaretten ist – ab dem 20. Mai 2019 – der Importeur portierten Chemikalien im Vereinigten Königreich kann verantwortlich, die Voraussetzungen für ein System der eine Übertragung der Registrierungen durch die ECHA Rückverfolgbarkeit auf Packungsebene (Track & Trace) in das neue Registrierungssystem der HSE in UK infrage in der Lieferkette zu schaffen. kommen; für das IT-gestützte System bestehen für die Anmeldung wie auch für das Einreichen der Dokumenta- > Für importierte Chemikalien ist nach der REACH-Ver- tion Fristen. ordnung der Importeur in der Pflicht, die Registrierung selbst durchzuführen, es sei denn der Hersteller im Dritt- 3 Für jede Ware sollte geprüft werden, auf welchen Zeitpunkt staat führt die Registrierung durch einen Ausschließ es für ihre Verkehrsfähigkeit ankommt. Regelmäßig ist dies lichen Vertreter durch. der Zeitpunkt, zu dem die Ware tatsächlich auf dem ent- sprechenden Markt in Verkehr gebracht wurde. Trifft dies 3 Wird das Unternehmen zum Importeur oder Exporteur an zu, berührt der Brexit Waren, die schon zuvor im freien Ver- der Außengrenze von EU und UK, müssen rechtzeitig die kehr in der EU27 waren, nicht. Dies kann dafürsprechen, Vorbereitungen für die zollrechtliche Behandlung und Ab- die Produktion, Einkauf und Lagerhaltung auf dem entspre- fertigung auf beiden Seiten der Grenze getroffen werden, chenden Markt entsprechend zu steuern, um Friktionen die wechselseitig sowohl für die Ausfuhr als auch für die durch den Brexit abzumildern. Einfuhr erforderlich sind: > In der EU27 kommt es z. B. für die Rechtmäßigkeit der > grundsätzlich Registrierung bei den Zollbehörden so- CE-Kennzeichnung von Industrieprodukten auf den wohl im Versendestaat als auch im Zielstaat (gesonderte Zeitpunkt des tatsächlichen Inverkehrbringens jeder ein- EORI-Nummern in der EU und in UK); zelnen Ware an. Nimmt das CE-Kennzeichen Bezug auf > grundsätzlich muss der zollrechtliche Anmelder von eine benannte Stelle im Vereinigten Königreich, muss für Waren seinen Sitz im Staat haben, der die zollrechtliche noch nicht in den Verkehr gebrachte Waren die benann- Abfertigung durchführt. Ende der Warenverkehrsfreiheit te Stelle geändert und dann die CE-Kennzeichnung an allen Produkten ausgetauscht werden. > Die zollrechtliche Abfertigung sowohl in den Mitglied- staaten der EU als auch in UK muss grundsätzlich IT-ge- 3 Für jede Lieferbeziehung und Ware sollte gesondert fest- stützt erfolgen, d. h. die erforderlichen Voraussetzungen gestellt werden, ob sich die rechtliche Rolle und die damit müssen geschaffen werden (Hardware, zertifizierte verbundene Pflichtenstellung des Unternehmens in der Software, Anmeldung), ggf. Rückgriff auf Dienstleister; Lieferkette verändert, insbesondere ob der Wirtschafts- dies gilt auch für das vereinfachte Anmeldeverfahren im teilnehmer durch den Brexit in der Lieferkette „aufsteigt“ UK. und die Waren als erstes auf dem Markt in Verkehr bringt, d. h. „über Nacht“ zum Importeur wird. Trifft dies zu, wäre 3 Die Entwicklung und Dokumentation einer Compliance- zu erwägen, ob die Lieferkette tatsächlich und vertraglich Strategie für den Umgang mit den Folgen des Brexit ist angepasst werden kann; häufig erlauben oder verlangen empfehlenswert. Von dem praktischen Nutzen einer Vor- die Regelungen die Bestellung von Dritten, die entweder bereitung auf die Risiken abgesehen, bietet eine solche Do- die Teile der Pflichten übernehmen oder zumindest ent- kumentation im Falle von Rechtsverstößen Argumente bei sprechende Dienstleistungen erbringen. Die Feststellung der Abwehr von möglichen Verwaltungsmaßnahmen oder sollte auch Waren umfassen, die ganz oder teilweise ihren im Rahmen der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit oder gar Ursprung in Drittstaaten außerhalb von EU und UK haben. als Straftat. 23
Neben den allgemeinen Recht mäßigkeitsanforderungen an die Datenverarbeitung sind die spezifischen Vorgaben zum Drittlandstransfer zu beachten.
IV. DATENSCHUTZRECHT Im Falle eines Austrittsabkommens wird UK spätestens mit Ab- lauf der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 „Drittland“ im Vorteile: Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dies be- > Öffentlich einsehbarer Beschluss bzgl. Drittland bie- deutet, dass eine Datenübermittlung an das UK nur unter den tet Rechtssicherheit zusätzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig sein wird. Diese Artikel zielen darauf ab sicherzustellen, dass > Datenübermittlung auf Grundlage eines Angemes- der durch die DSGVO gewährleistete Schutzstandard durch senheitsbeschlusses bedarf keiner weiteren Geneh- eine Übermittlung in ein Drittland nicht untergraben wird. migung Neben den allgemeinen Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Nachteile: Datenverarbeitung sind die spezifischen Vorgaben zum Dritt- landstransfer zu beachten, denn nach der DSGVO ist jeder > Angemessenheitsbeschluss erfolgt nicht automa- Datentransfer in ein Drittland rechtfertigungsbedürftig. tisch, sondern setzt aufwendiges Prüfverfahren sei- tens der Europäischen Kommission voraus Eine Rechtfertigung eines Drittlandstransfers ist zunächst auf > Dauer des Prüfverfahrens lt. Kommission ein bis zwei Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäi- Jahre schen Kommission möglich. Sofern dieser nicht vorliegt, kann eine Übermittlung erfolgen, wenn geeignete Garantien wie > Ein Angemessenheitsbeschluss käme somit nicht bspw. Standardvertragsklauseln oder genehmigte verbindliche rechtzeitig zum derzeit bestimmten Austrittsdatum unternehmensinterne Datenschutzvorschriften nach Maß von UK gabe des Art. 46 DSGVO vorliegen. In bestimmten Fällen können zwar Ausnahmen vom Erfor- dernis des Angemessenheitsbeschlusses oder der geeigneten Garantien bestehen; diese kommen allerdings nur sehr selten 2. GEEIGNETE GARANTIEN – in Betracht. ART. 46 DSGVO Ohne Beschluss kann eine Übermittlung an Drittland gem. Art. 1. ANGEMESSENHEITS- 46 DSGVO erfolgen, wenn geeignete Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten vorgesehen sind; diese sind BESCHLUSS – ART. 45 DSGVO insbesondere: Die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland 3 Standarddatenschutzklauseln (SCCs) ist nach Art. 45 DSGVO möglich, wenn die europäische Kom- mission per Beschluss festgestellt hat, dass das entsprechen- 3 interne verbindliche Datenschutzvorschriften nach Maß de Drittland ein angemessenes Schutzniveau bietet. gabe des Art. 47 DSGVO, 3 Der sog. European Union Withdrawal Act aus UK über- 3 genehmigte Vertragsklauseln gem. Art. 45 Abs.3 lit. a) nimmt Datenschutzgrundverordnung größtenteils in briti- DSGVO sches Recht Datenschutzrecht 3 genehmigte Verhaltensregeln zur ordnungsgemäßen An- 3 Aufgrund der Befugnisse der Geheimdienste von UK beste- wendung der Datenschutzgrundverordnung hen Zweifel, ob ein der Europäischen Union vergleichbares Datenschutzniveau besteht, denn die in Bezug auf natio 3 zertifizierte Verpflichtungen Gem. Art. 42 DSGVO nale Sicherheit einschlägigen Rechtsvorschriften eines Landes sind bei der Prüfung des Schutzniveaus zu berück- sichtigen 25
A) Standarddatenschutzklauseln – Art. 46 Abs. 2 Lit. c) DSGVO 4. TO-DO’S 3 Datenschutzkonzepte sind entsprechend der Tatsache zu Die Europäische Kommission kann Standarddatenschutzklau- überarbeiten, dass Übermittlungen an / nach UK nach dem seln (SCCs) festlegen, auf deren Grundlage Datenübermitt- Brexit ein Drittland betreffen lung erfolgen kann. 3 Sofern Einwilligung der betroffenen Person zur Datenver- arbeitung notwendig, muss diese die Datenübermittlung Vorteile: in das UK umfassen und es muss über bestehende Risiken aufgeklärt werden > Einigung hierüber direkt mit Vertragspartnern möglich 3 Übermittlung in Drittland ist auch in der Information der be- > keine erneute Genehmigung durch die Aufsichtsbe- troffenen Person gem. Art. 13, 14 DSGVO anzugeben hörden erforderlich 3 Falls Auskunftsverlangen gem. Art. 15 DGSVO gestellt, Nachteile: muss Auskunft umfassen, dass personenbezogene Daten an Drittland übermittelt werden > SCCs nur für Übermittlung Verantwortliche an Ver- antwortliche (Controller-Controller) sowie für Über- 3 Das für Verarbeitungstätigkeit zu führende Verzeichnis, Art. mittlung Verantwortliche an Auftragsverarbeiter 30 DSGVO, muss Drittlandtransfer umfassen (Controller-Processor) 3 Drittlandtransfer bei bzw. für die Datenschutzfolgenab- > Bei Übermittlung an unselbstständige Niederlassung schätzung gem. Art. 35 DSGVO zu beachten in UK ist kein Vertrag möglich, da kein selbstständiges Rechtssubjekt 5. AUSBLICK > Bei Übermittlung der Daten durch Auftragsverarbeiter an Unterauftragsverarbeiter mit Sitz im UK bestehen 3 Dem im März erschienen „Notfallplan“ der Datenschutz- im Regelfall keine SCCs zwischen Verantwortlichem konferenz (DSK), dem Gremium der deutschen Daten- und Unterauftragsverarbeiter schutzaufsichtsbehörden, Beachtung schenken 3 Auf lange Sicht ist mit einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission im Sinne des Art. 45 Abs. 3 DSGVO zu rechnen B) Weitere geeignete Garantien – Art. 46 DSGVO 3 Hinsichtlich „illegaler“ Datentransfers, d. h. wenn die durch Andere in Art. 46 DSGVO genannte Garantien sind bspw. Ver- die DSGVO und insbesondere in den Art. 44 aufgeführten tragsklauseln zwischen der datenübermittelnden Stelle und Vorgaben nicht eingehalten werden, besteht die Gefahr, der datenempfangenden Stelle; diese bedürfen allerdings der dass Bußgelder (Art. 83 DGSVO) verhängt werden; die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Behörden haben dabei wenig Ermessensspielraum von der Datenschutzrecht Verhängung von Bußgeldern abzusehen 27
V. BREXIT AND BRANDS Welche Maßnahmen Der Brexit hat auch beachtenswerte Auswirkungen hinsichtlich des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere sind europa- zum Schutz von weit registrierte Schutzrechte wie Marken und eingetragene Geschmacksmustern betroffen, da deren derzeitige räumliche eingetragenen Marken Geltung nach dem Brexit zwei verschiedene Rechtsräume, die EU auf der einen und UK auf der anderen Seite, betrifft. und Designs sind erforderlich? 1. RELEVANTE BREXIT-SZENARIEN Die für den Schutz von eingetragenen Marken und Designs relevanten Szenarien eines Brexits sind der Fall eines harten Brexit sowie des Abschlusses eines Austrittsabkommens zwi- schen UK und der EU. A) Harter Brexit 3 Im Falle eines harten Brexit werden europaweite Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes in UK nach Maßgabe der „The Trade Marks (Amendment etc.) (EU Exit) Regula- tions 2018 behandelt, (Trade Marks Regulations 2018). Der bisher von der Unionsmarke umfasste Schutz in UK wird in ein sogenanntes „Comparable Right“ umgewandelt. 3 In der EU hat das Amt der Europäischen Union für geisti- ges Eigentum (EUIPO) ein Dokument hinsichtlich der drin- gendsten Fragen bzgl. des Brexit veröffentlicht: https:// euipo.europa.eu/ohimportal/de/brexit-q-and-a 3 Der europäische Gerichtshof wird letztinstanzlich in allen Rechtsfragen entscheiden müssen; es verbleiben somit große rechtliche Unsicherheiten B) Austrittsabkommen 3 Kommt ein Austrittsabkommen zustande, könnten in die- sem auch Fragen hinsichtlich der rechtlichen Behandlung von Unionsmarken und eingetragenen Gemeinschaftsge- schmacksmustern in UK nach Austritt festgelegt werden, die inhaltlich voraussichtlich den Trade Marks Regulations 2018 entsprechen. 3 In der EU bliebe es bei den durch das EUIPO veröffentlich- ten Regelungen, der Europäische Gerichtshof würde auch in einem solchen Fall strittige Rechtsfragen entscheiden müssen
2. VERTRÄGE MIT IP-BEZUG 3. TO-DO‘S 3 Für mit Wirkung vor oder zum 29. März 2019 erteilte Lizen- 3 Sollte europaweiter Markenschutz durch eine eingetragene zen hinsichtlich der Nutzung von Immaterialgüterrechten Unionsmarke bis zum 29. März 2019 nicht erlangt werden, in UK, die grundsätzlich vom Schutzbereich einer Unions besteht die Möglichkeit, innerhalb von 9 Monaten die Prio marke erfasst waren, gilt: rität der Unionsmarke für die Anmeldung einer nationalen Marke in UK zu nutzen. Ist der Schutz in UK schnell erfor- > Lizenz behält ihre Gültigkeit für UK, der territoriale derlich, sollte unverzüglich eine nationale Marke angemel- Schutz wird nunmehr vom Comparable Right abge- det werden. deckt. 3 Alle eingetragenen gewerblichen Schutzrechte in UK soll- > Umfang der Lizenz richtet sich nach der Lizenzvereinba- ten verlängert werden, außer diese sind für das Unterneh- rung men offenkundig irrelevant > Lizenzgeber und Lizenznehmer können diesbezüglich 3 Die Vor- und Nachteile einer beschleunigten Lösung aller abändernde Vereinbarungen treffen, die diese für not- bestehenden Rechtstreitigkeiten hinsichtlich gewerblicher wendig erachten, um die Lizenz unter den veränderten Schutzrechte mit Bezug zu UK bzw. der EU sollten abge- Umständen in UK weiter zu nutzen wogen werden 3 Gleiches gilt für anderweitige Genehmigungen 3 Strategien hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten über die Verlet- zung europaweit bestehender Markenrechte sollten abge- 3 Bezugnahmen auf eine Unionsmarke in jedwedem Doku- wogen werden ment, welches vor dem Austrittsdatum erstellt wurde, wer- den so ausgelegt, dass die Bezugnahmen auf die Unions 3 Verträge und Vereinbarungen sollten überarbeitet werden marke als Bezugnahmen auf die entsprechende Marke (insb. sog. co-existence-Vereinbarungen im Markenrecht) nach Recht des Vereinigten Königreichs zu verstehen sind; dies gilt nicht, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass 3 Registrierung der Lizenzen beim Intellectual Property die im Dokument zum Ausdruck kommende Vereinbarung Office UK keine Wirkung für das UK entfalten sollte 3 Planung mit höheren Kosten für die ggf. zusätzlich notwen- 3 Verträge und andere Vereinbarungen sollten ebenfalls, je digen Markenanmeldungen oder rechtlichen Auseinander- nachdem wie diese abgefasst wurden, ggf. angepasst und setzungen. auf Aspekte wie das anzuwendende Recht, den Gerichts- stand sowie ggf. hinsichtlich vertraglich vereinbarter Wett- bewerbsverbote überprüft werden Brexit and Brands 29
KONTAKT Ebertstraße 15 Hanseatic Trade Center 10117 Berlin Am Sandtorkai 41 T. +49 (0)30 88 56 36 0 20457 Hamburg T. +49 (0)4 0 36 80 30 BERLIN HAMBURG Benrather Straße 15 Isartorplatz 8 40213 Düsseldorf 80331 München T. +49 (0)211 83 87 0 T. +49 (0)89 2 10 38 0 DÜSSELDORF MÜNCHEN KAPITEL | AUTOREN: Thurn-und-Taxis-Platz 6 I. Dr. Petra Timmermann 60313 Frankfurt am Main II. Donata Freiin von Enzberg · Carsten Bartholl T. +49 (0)69 971 30 0 III. Lars Borchardt · Dieter Lang IV. Dr. Christopher Jones · Dr. Axel von dem Bussche FRANKFURT V. Dr. Wiebke Baars 30
ÜBER TAYLOR WESSING Taylor Wessing ist eine führende internationale Wirtschaftskanzlei. Unsere Anwälte beraten Unternehmen weltweit in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Mit mehr als 1.100 Anwälten an 32 Standorten – in Europa, dem Mittleren Osten, Asien und Repräsentanzbüros in den USA – bieten wir hochqualifizierte Rechtsberatung. Ergänzt wird unsere internationale Präsenz durch ein Netzwerk exzellenter Kooperationskanzleien, mit denen wir seit vielen Jahren bei grenzüberschreitenden Projekten erfolgreich zusammenarbeiten. In Deutschland ist Taylor Wessing mit mehr als 340 Beratern in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München vertreten. Wir sind mit den Märkten, Leistungen und Produkten unserer Mandanten bestens vertraut und setzen uns intensiv mit aktuellen Entwicklungen, Technologien und Innovationen auseinander. Dieses branchenspezifische Wissen verbinden wir mit rechtlicher Expertise und bieten dadurch umfassende Beratung für Unternehmen, die ihr Wachstum nachhaltig sichern und ausbauen wollen. Gemeinsam entwickeln wir zukunftsorientierte Lösungen. Kontakt · Über Taylor Wessing 1100+ 32 18 Anwälte Büros Länder 31
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