Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bAV - Horn GmbH

Die Seite wird erstellt Emilia Weise
 
WEITER LESEN
Gehaltsabrechnung vor und
nach Abschluss einer neuen
bAV

für:

Herrn Hans Pfiffig

Die Auswertung
wurde erstellt von:

Horn GmbH
Manfred Horn
Hauptstr. 39
50996 Köln

Telefon:        02215002400
Telefax:        0221508188
E-Mail          info@horn-versicherungsmakler.de
Internet:       www.horn-versicherungsmakler.de
Datum:          Montag, 17.September 2018

Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487
Inhaltsverzeichnis

   Gehaltsberechnungen ............................................................................................................ 3
       Rente .................................................................................................................................................   3
   Wichtiger Hinweis ................................................................................................................... 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018

Gehaltsberechnung / bAV per September 2018

Aktuelle Gehaltsabrechnung per September 2018
                                                                          aktuelle Abrechnung            Abrechnung aus 2017
                                                                              allgemeine LohnSt-Tab.        allgemeine LohnSt-Tab.

Monatliches Bruttogehalt                                                               3.466,57 €                    3.466,57 €
bAV-Beitrag Arbeitnehmer                                                                  146,00 €                     146,00 €
Steuerpflichtiges Bruttogehalt                                                         3.354,00 €                    3.354,00 €
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt                                            3.500,00 €                    3.500,00 €
   Lohnsteuer                                                                             517,41 €                     527,50 €
   Solidaritätszuschlag                                                                    28,45 €                       29,01 €
   Kirchensteuer                                                                           46,56 €                       47,47 €
Steuerrechtliche Abzüge                                                                   592,42 €                     603,98 €
   Rentenversicherung                                                                     325,50 €                     327,25 €
   Krankenversicherung                                                                    287,00 €                     287,00 €
   Pflegeversicherung                                                                      53,38 €                       53,38 €
   Arbeitslosenversicherung                                                                52,50 €                       52,50 €
SV-rechtliche Abzüge                                                                      718,38 €                     720,13 €
Summe Abzüge                                                                           1.310,80 €                    1.324,11 €
Netto-Verdienst                                                                        2.155,77 €                    2.142,46 €
+ Netto-Bezüge / - Netto-Abzüge                                                          -146,00 €                    -146,00 €
Auszahlungsbetrag                                                                      2.009,77 €                    1.996,46 €

Fazit Vergleich aktuelle Abrechnung
Im Vergleich zur Abrechnung aus dem Jahr 2017 ergibt sich ein monatlicher Unterschied in Höhe von 13,31 €, der als
zusätzliche Liquidität zur Verfügung steht.

Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487                                                        Seite 1 von 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018

Gehaltsabrechnungen per September 2018
                                                                          aktuelle Abrechnung             nach neuer bAV
                                                                              allgemeine LohnSt-Tab.     allgemeine LohnSt-Tab.

Monatliches Bruttogehalt                                                               3.466,57 €                 3.466,57 €
bAV-Beitrag Arbeitnehmer                                                                  146,00 €                  354,00 €
bAV-Beitrag Arbeitgeber                                                                      0,00 €                   52,00 €
Steuerpflichtiges Bruttogehalt                                                         3.354,00 €                 3.146,00 €
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt                                            3.500,00 €                 3.292,00 €
   Lohnsteuer                                                                             517,41 €                  462,00 €
   Solidaritätszuschlag                                                                    28,45 €                    25,41 €
   Kirchensteuer                                                                           46,56 €                    41,58 €
Steuerrechtliche Abzüge                                                                   592,42 €                  528,99 €
   Rentenversicherung                                                                     325,50 €                  306,16 €
   Krankenversicherung                                                                    287,00 €                  269,94 €
   Pflegeversicherung                                                                      53,38 €                    50,20 €
   Arbeitslosenversicherung                                                                52,50 €                    49,38 €
SV-rechtliche Abzüge                                                                      718,38 €                  675,68 €
Summe Abzüge                                                                           1.310,80 €                 1.204,67 €
Netto-Verdienst                                                                        2.155,77 €                 2.261,90 €
+ Netto-Bezüge / - Netto-Abzüge                                                          -146,00 €                 -354,00 €
Auszahlungsbetrag                                                                      2.009,77 €                 1.907,90 €

Fazit nach neuer bAV
Der Vergleich zur aktuellen Abrechnung ergibt einen Netto-Aufwand von 101,87 €. Dazu stehen 260,00 € aus dem
Brutto-EK für Ihre betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Ihre Förderquote beträgt 155,23% = 158,13 €. Die
Förderquote wurde auf den Nettoaufwand berechnet.

Aufteilung bAV
                                                            300
Steuer- Soz. Ersparnis                   106,13 €                                       260,00 €
                                                            250
AG-Zuschuss                               52,00 €
Netto-Aufwand                            101,87 €           200                        106,13 €
Gesamtbeitrag bAV                         260,00 €          150
                                                                                        52,00 €
                                                            100
Förderquote                              155,23 %
                                                             50                        101,87 €
                                                              0

Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487                                                     Seite 2 von 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018

Rente
Hochrechnung
Gewünschter Rentenbeginn                                                                                 67J, 0M (in 8.2045)
Regelrentenbeginn                                                                                        67J, 0M (in 8.2045)
Dauer bis Rentenbeginn                                                                                             26J, 11M

Ablaufleistung
Netto-Rendite in der Ansparphase                                                                                     2,00 %
Summe der Bruttobeiträge                                                                                        83.980,00 €
mögliche Summe Nettoaufwand nach Steuer- und
SV-Ersparnis                                                                                                    32.904,01 €
Geschätzte Ablaufleistung                                                                                      111.026,71 €

Rente
Rendite in der Auszahlungsphase                                                                                      0,50 %
Geschätzte mtl. Brutto-Rente
nach Unisex-Tarif ab 2013                                                                                          322,05 €

garantierte Ablaufleistung + Rente
angenommener Garantiezinssatz                                                                                        0,00 %
garantierte Kapitalabfindung                                                                                    83.980,00 €
Geschätzte mtl. Brutto-Garantierente                                                                               225,75 €

Wichtiger Hinweis:
Die hier ausgerechneten Renten sind finanzmathematisch auf Basis der getroffenen Rendite-Annahmen berechnet. Es
wurden keine Kosten berücksichtigt. Es handelt sich hier um kein konkretes Angebot.

Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487                                                 Seite 3 von 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018

Wichtiger Hinweis
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds nach § 3.63 EStG:

Der Brutto-Umwandlungsbetrag ist bis zu 4% der BBG-RV West steuerfrei und sv-frei. Für 2018 sind dies mtl. 260,- €.
Es können mtl.bis zu 8% der BBG - RV West (520,- €) steuerfrei umgewandelt werden.
Durch die Entgeltumwandlung der vermögenswirksamen Leistungen können innerhalb der v.g. Grenzen erhebliche
Ersparnisse realisiert werden.
Die Besteuerung der Leistungen erfolgt nachgelagert gem. § 22.5 EStG. Sofern ges. krankenversichert unterliegen die
Leistungen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (voller
Beitragssatz).

Im Rahmen der jahressteuerlichen Gesamtbetrachtung kann es zu Abweichungen bei dem auf das Jahr
hochgerechneten Nettoaufwand kommen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn weitere Einkünfte
vorhanden sind, oder der Kunde zusammenveranlagt ist. Dies liegt daran, dass der Programmablaufplan (PAP), auf
dessen Grundlage die Gehaltsabrechnung durchgeführt wird, keine umfangreiche Günstigerprüfung der
Vorsorgeaufwendungen, sowie weitere Einkünfte berücksichtigt.

Mögliche Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Durch die Umwandlung von Gehaltsanteilen, die zuvor in der Sozialversicherung beitragspflichtig waren, verringert sich
der Anspruch auf gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, sowie Arbeitslosengeld. Die
steuerliche Jahresgesamtbetrachtung wird i.d.R. von der hier gezeigten, modellhaften Gehaltsberechnung abweichen.

Hinweis zu den Auswirkungen auf die Sozialversicherungsrenten: Ihr bisheriger Versicherungsverlauf wurde nach der
Methode des Näherungsverfahrens mit statistischen Mittelwerten berechnet. Ihr individueller Versicherungsverlauf wird
hinsichtlich der geleisteten Beiträge und Versicherungszeiten von den modellhaften Annahmen abweichen. Wir
empfehlen die Einholung einer Versicherungsauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Durch die Umwandlung von Gehaltsanteilen mindert sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt um 208,00 €.
a) mögliche Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente
Nach dem unverbindlichen Näherungsverfahren zur Berechnung der Regelaltersrente von 67J, 0M ergibt sich eine
Minderung der gesetzlichen Altersrente von 1.846,78 € um 68,68 € auf 1.778,10 €. Diese Ausrechnung ist nur als
unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihr individueller Versicherungsverlauf bleibt hierbei unberücksichtigt. Als Ausgleich
erhalten Sie aus der bAV eine Rente in Höhe von 225,75 € als Garantie-Rente und 322,05 € als Rente mit
Überschüssen. Wichtig: Die hier ausgewiesenen Renten wurden finanzmathematisch auf Basis der Vorgaben ermittelt
und stellen kein verbindliches Angebot dar.
b) mögliche Auswirkungen auf das Krankengeld
Ihr Anspruch auf Krankengeld mindert sich monatlich von 1.585,86 € um 80,38 € auf 1.505,47 €. Dies sind täglich
2,68 €.
c) mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt vorher 1.280,10 €, und 1.218,90 € nach Abschluss der Maßnahmen
(-61,20 €).

Allgemein
Bei allen finanzmathematischen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen. Die Berechnungen
erfolgen ohne Gewähr.
Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Wichtiger Hinweis zum gesetzlichen Mindestlohn
Eine Entgeltumwandlung nach § 1a Betriebsrentengesetz kann zur Unterschreitung des gesetzlich festgelegten
Mindestlohns führen. Gem. § 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) handelt es sich in diesem Fall um keine Vereinbarung die
den Mindestlohnanspruch unterschreitet, und bleibt daher zulässig.

Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487                                            Seite 4 von 4
Sie können auch lesen