Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bAV - Horn GmbH
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Gehaltsabrechnung vor und nach Abschluss einer neuen bAV für: Herrn Hans Pfiffig Die Auswertung wurde erstellt von: Horn GmbH Manfred Horn Hauptstr. 39 50996 Köln Telefon: 02215002400 Telefax: 0221508188 E-Mail info@horn-versicherungsmakler.de Internet: www.horn-versicherungsmakler.de Datum: Montag, 17.September 2018 Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487
Inhaltsverzeichnis Gehaltsberechnungen ............................................................................................................ 3 Rente ................................................................................................................................................. 3 Wichtiger Hinweis ................................................................................................................... 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018 Gehaltsberechnung / bAV per September 2018 Aktuelle Gehaltsabrechnung per September 2018 aktuelle Abrechnung Abrechnung aus 2017 allgemeine LohnSt-Tab. allgemeine LohnSt-Tab. Monatliches Bruttogehalt 3.466,57 € 3.466,57 € bAV-Beitrag Arbeitnehmer 146,00 € 146,00 € Steuerpflichtiges Bruttogehalt 3.354,00 € 3.354,00 € Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 3.500,00 € 3.500,00 € Lohnsteuer 517,41 € 527,50 € Solidaritätszuschlag 28,45 € 29,01 € Kirchensteuer 46,56 € 47,47 € Steuerrechtliche Abzüge 592,42 € 603,98 € Rentenversicherung 325,50 € 327,25 € Krankenversicherung 287,00 € 287,00 € Pflegeversicherung 53,38 € 53,38 € Arbeitslosenversicherung 52,50 € 52,50 € SV-rechtliche Abzüge 718,38 € 720,13 € Summe Abzüge 1.310,80 € 1.324,11 € Netto-Verdienst 2.155,77 € 2.142,46 € + Netto-Bezüge / - Netto-Abzüge -146,00 € -146,00 € Auszahlungsbetrag 2.009,77 € 1.996,46 € Fazit Vergleich aktuelle Abrechnung Im Vergleich zur Abrechnung aus dem Jahr 2017 ergibt sich ein monatlicher Unterschied in Höhe von 13,31 €, der als zusätzliche Liquidität zur Verfügung steht. Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487 Seite 1 von 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018 Gehaltsabrechnungen per September 2018 aktuelle Abrechnung nach neuer bAV allgemeine LohnSt-Tab. allgemeine LohnSt-Tab. Monatliches Bruttogehalt 3.466,57 € 3.466,57 € bAV-Beitrag Arbeitnehmer 146,00 € 354,00 € bAV-Beitrag Arbeitgeber 0,00 € 52,00 € Steuerpflichtiges Bruttogehalt 3.354,00 € 3.146,00 € Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 3.500,00 € 3.292,00 € Lohnsteuer 517,41 € 462,00 € Solidaritätszuschlag 28,45 € 25,41 € Kirchensteuer 46,56 € 41,58 € Steuerrechtliche Abzüge 592,42 € 528,99 € Rentenversicherung 325,50 € 306,16 € Krankenversicherung 287,00 € 269,94 € Pflegeversicherung 53,38 € 50,20 € Arbeitslosenversicherung 52,50 € 49,38 € SV-rechtliche Abzüge 718,38 € 675,68 € Summe Abzüge 1.310,80 € 1.204,67 € Netto-Verdienst 2.155,77 € 2.261,90 € + Netto-Bezüge / - Netto-Abzüge -146,00 € -354,00 € Auszahlungsbetrag 2.009,77 € 1.907,90 € Fazit nach neuer bAV Der Vergleich zur aktuellen Abrechnung ergibt einen Netto-Aufwand von 101,87 €. Dazu stehen 260,00 € aus dem Brutto-EK für Ihre betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Ihre Förderquote beträgt 155,23% = 158,13 €. Die Förderquote wurde auf den Nettoaufwand berechnet. Aufteilung bAV 300 Steuer- Soz. Ersparnis 106,13 € 260,00 € 250 AG-Zuschuss 52,00 € Netto-Aufwand 101,87 € 200 106,13 € Gesamtbeitrag bAV 260,00 € 150 52,00 € 100 Förderquote 155,23 % 50 101,87 € 0 Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487 Seite 2 von 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018 Rente Hochrechnung Gewünschter Rentenbeginn 67J, 0M (in 8.2045) Regelrentenbeginn 67J, 0M (in 8.2045) Dauer bis Rentenbeginn 26J, 11M Ablaufleistung Netto-Rendite in der Ansparphase 2,00 % Summe der Bruttobeiträge 83.980,00 € mögliche Summe Nettoaufwand nach Steuer- und SV-Ersparnis 32.904,01 € Geschätzte Ablaufleistung 111.026,71 € Rente Rendite in der Auszahlungsphase 0,50 % Geschätzte mtl. Brutto-Rente nach Unisex-Tarif ab 2013 322,05 € garantierte Ablaufleistung + Rente angenommener Garantiezinssatz 0,00 % garantierte Kapitalabfindung 83.980,00 € Geschätzte mtl. Brutto-Garantierente 225,75 € Wichtiger Hinweis: Die hier ausgerechneten Renten sind finanzmathematisch auf Basis der getroffenen Rendite-Annahmen berechnet. Es wurden keine Kosten berücksichtigt. Es handelt sich hier um kein konkretes Angebot. Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487 Seite 3 von 4
HORN GmbH, Hauptstr. 39, 50996 Köln, Tel.: 0221 5002400, info@horn-versicherungsmakler.de | 17.09.2018 Wichtiger Hinweis Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds nach § 3.63 EStG: Der Brutto-Umwandlungsbetrag ist bis zu 4% der BBG-RV West steuerfrei und sv-frei. Für 2018 sind dies mtl. 260,- €. Es können mtl.bis zu 8% der BBG - RV West (520,- €) steuerfrei umgewandelt werden. Durch die Entgeltumwandlung der vermögenswirksamen Leistungen können innerhalb der v.g. Grenzen erhebliche Ersparnisse realisiert werden. Die Besteuerung der Leistungen erfolgt nachgelagert gem. § 22.5 EStG. Sofern ges. krankenversichert unterliegen die Leistungen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (voller Beitragssatz). Im Rahmen der jahressteuerlichen Gesamtbetrachtung kann es zu Abweichungen bei dem auf das Jahr hochgerechneten Nettoaufwand kommen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn weitere Einkünfte vorhanden sind, oder der Kunde zusammenveranlagt ist. Dies liegt daran, dass der Programmablaufplan (PAP), auf dessen Grundlage die Gehaltsabrechnung durchgeführt wird, keine umfangreiche Günstigerprüfung der Vorsorgeaufwendungen, sowie weitere Einkünfte berücksichtigt. Mögliche Auswirkungen auf die Sozialversicherung Durch die Umwandlung von Gehaltsanteilen, die zuvor in der Sozialversicherung beitragspflichtig waren, verringert sich der Anspruch auf gesetzliche Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld, sowie Arbeitslosengeld. Die steuerliche Jahresgesamtbetrachtung wird i.d.R. von der hier gezeigten, modellhaften Gehaltsberechnung abweichen. Hinweis zu den Auswirkungen auf die Sozialversicherungsrenten: Ihr bisheriger Versicherungsverlauf wurde nach der Methode des Näherungsverfahrens mit statistischen Mittelwerten berechnet. Ihr individueller Versicherungsverlauf wird hinsichtlich der geleisteten Beiträge und Versicherungszeiten von den modellhaften Annahmen abweichen. Wir empfehlen die Einholung einer Versicherungsauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de Durch die Umwandlung von Gehaltsanteilen mindert sich das sozialversicherungspflichtige Entgelt um 208,00 €. a) mögliche Auswirkungen auf die gesetzliche Altersrente Nach dem unverbindlichen Näherungsverfahren zur Berechnung der Regelaltersrente von 67J, 0M ergibt sich eine Minderung der gesetzlichen Altersrente von 1.846,78 € um 68,68 € auf 1.778,10 €. Diese Ausrechnung ist nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihr individueller Versicherungsverlauf bleibt hierbei unberücksichtigt. Als Ausgleich erhalten Sie aus der bAV eine Rente in Höhe von 225,75 € als Garantie-Rente und 322,05 € als Rente mit Überschüssen. Wichtig: Die hier ausgewiesenen Renten wurden finanzmathematisch auf Basis der Vorgaben ermittelt und stellen kein verbindliches Angebot dar. b) mögliche Auswirkungen auf das Krankengeld Ihr Anspruch auf Krankengeld mindert sich monatlich von 1.585,86 € um 80,38 € auf 1.505,47 €. Dies sind täglich 2,68 €. c) mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt vorher 1.280,10 €, und 1.218,90 € nach Abschluss der Maßnahmen (-61,20 €). Allgemein Bei allen finanzmathematischen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wichtiger Hinweis zum gesetzlichen Mindestlohn Eine Entgeltumwandlung nach § 1a Betriebsrentengesetz kann zur Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns führen. Gem. § 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) handelt es sich in diesem Fall um keine Vereinbarung die den Mindestlohnanspruch unterschreitet, und bleibt daher zulässig. Version 2018R2 (N1085) © FinanzPortal24 GmbH | ID: N8C81-6DFFB-33487 Seite 4 von 4
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