Grundrente - ein Überblick

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Grundrente - ein Überblick
Grundrente – ein Überblick

    Gesetz zur Einführung der Grundrente für
 langjährige Versicherung in der gesetzlichen
   Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem
    Einkommen und für weitere Maßnahmen zur
          Erhöhung der Alterseinkommen
            (Grundrentengesetz)

                                          Andrea Kielburg
                                               April 2021   1
Grundrente - ein Überblick
Grundrente

 Ziel: Honorierung von langjähriger Versicherung bei
        unterdurchschnittlichem Einkommen

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 18.08.2020
               In Kraft seit 01.01.2021

„Grundrente“ = Zuschlag für langjährige Versicherung

                                                       2
Grundrente - ein Überblick
Gliederung

      Anspruch     Berechnung

     Einkommens-      Weitere
      anrechnung   Auswirkungen

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Grundrente - ein Überblick
Anspruch

                          33 Jahre
                      Grundrentenzeiten

                    Anspruch              Vorhandensein von
                                            Grundrenten-
     In den Monaten mit                   Bewertungszeiten
        Grundrenten-
      Bewertungszeiten
        ergibt sich ein
    Durchschnittswert an
     Entgeltpunkten, der
          unter dem
       maßgebenden
      Höchstwert liegt
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Grundrente - ein Überblick
Anspruch

angelehnt an            33 Jahre
                    Grundrentenzeiten      auch Zeiten nach
Wartezeit von                               zwischen- bzw.
 45 Jahren                                 überstaatlichem
                                                Recht
   Keine Grundrentenzeiten
   • ALG I, Arbeitslosenhilfe, ALG II
   • Anrechnungszeiten (z.B. Schule,       Besonderheiten bei
     Schwangerschaft, Krankheit ohne    Anrechnungszeiten wegen
     Leistungsbezug)                       Arbeitsunfähigkeit
   • Freiwillige Beiträge                 und bei Entgeltersatz-
   • Zurechnungszeiten                        leistungen der
   • Wartezeitmonate aus                    Arbeitsförderung
     Zuschlagsberechnungen (z.B.
     Versorgungsausgleich)                                    5
Grundrente - ein Überblick
Anspruch

                     Vorhandensein von
                       Grundrenten-
                     Bewertungszeiten

         = Kalendermonate mit Grundrentenzeiten, auf
                    die je Kalendermonat
          mindestens 0,0250 Entgeltpunkte entfallen.

Besonderheiten
• Zeiten im Ausland -> grds. keine Grundrentenbewertungszeiten
• Prüfung für jeden Kalendermonat einzeln
• Berücksichtigung aller in diesem Monat liegenden Entgeltpunkte

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Grundrente - ein Überblick
Anspruch

          In den Monaten mit Grundrenten-
           Bewertungszeiten ergibt sich ein
     Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der
     unter dem maßgebenden Höchstwert liegt

              Durchschnittswert

                                                7
Grundrente - ein Überblick
Anspruch

          In den Monaten mit Grundrenten-
           Bewertungszeiten ergibt sich ein
     Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der
     unter dem maßgebenden Höchstwert liegt

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Grundrente - ein Überblick
Anspruch

                                         In den Monaten mit Grundrenten-
                     Vorhandensein von    Bewertungszeiten ergibt sich ein
    33 Jahre
                       Grundrenten-           Durchschnittswert an
Grundrentenzeiten
                     Bewertungszeiten      Entgeltpunkten, der unter dem
                                         maßgebenden Höchstwert liegt

                      Grundanspruch auf den
                    Grundrentenzuschlag besteht

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Grundrente - ein Überblick
Berechnung

     Maßgebender Entgeltpunktewert für Berechnung

                        Durchschnittswert
           (falls mit doppeltem Durchschnittswert der
                   Höchstwert eingehalten wird)

                             oder

           Höchstwert abzüglich Durchschnittswert
(falls doppelter Durchschnittswert den Höchstwert überschreitet)

                                                                   10
Berechnung

Maßgebender                     Anzahl der KM
                   Faktor
Entgeltpunkte-                 mit Grundrenten-
                    0,875
    Wert                       Bewertungszeiten

                 Grundrenten-Zuschlag
                  (in Entgeltpunkten)

                                                  11
Berechnung

 Grundrentenzuschlag

     fließt in Summe der Entgeltpunkte ein

     Zuordnung in Monate mit
     Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen Teilen

     Anspruch auf Zuschlag ab 01.01.2021

     Anspruch auf Prüfung des Zuschlags ab
     01.01.2023

                                                      12
Einkommensanrechnung

                     Anrechnung

    Einkommen des
                                    auf den
      Berechtigten
                             Grundrenten-Zuschlag
 und ggf. des Ehegatten/
                                   (in Euro)
    Lebenspartners

                                                    13
Einkommensanrechnung

Ablauf der Einkommensanrechnung

                                Anrechnung
 • Anzurechnende
   Einkommensarten                                  • Jährliche Überprüfung
                          • Gegenüberstellung mit     zum 01.01.
 • Maßgebende               Frei-& Grenzbetrag
   Festsetzungsdaten                                • Keine unterjährige
                          • Anrechnung zu 60%         Einkommensänderung
 • Ermittlungsverfahren     bzw. 100%
                          • Abzug von Zuschlag

         Ermittlung                                       Überprüfung

                                                                              14
Einkommensanrechnung

Anzurechnende Einkommensarten
                              • Arbeitsentgelt
               Zu ver-        • Arbeitseinkommen
             steuerndes       • Zu versteuernder Teil der Rente
             Einkommen        • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
                              •…

                                           • Renten aus gRV
                          Steuerfreier
                                           • Renten aus LAK
                           Anteil von
                                           • Renten aus berufsständischer
                           Rente und         Versorgung
                          Versorgung       • Private Renten (Rürup)

            Abgeltend
            versteuerte     • Kapitaleinkünfte über Sparer-
              Kapital-        Pauschbetrag
             einkünfte      • Auch: einmalige
                              Kapitalauszahlungen                      15
Einkommensanrechnung

Ermittlungsverfahren

       zu versteuerndes       steuerfreier Anteil von
          Einkommen       &    Rente & Versorgung

          Automatisiertes Abrufverfahren

                                                        16
Einkommensanrechnung

Maßgebende Festsetzungsdaten
 Grundsatz: vorvergangenes Kalenderjahr

                               2019

 Falls nicht vorhanden: vorvorvergangenes Kalenderjahr

                               2018

 Falls nicht vorhanden: Ersatzeinkommen des
 vorvergangenen Kalenderjahres

                                          ZfA

                                                         17
Einkommensanrechnung

Ermittlungsverfahren

 Abgeltend versteuerte
   Kapitaleinkünfte

                                           Hinweis im
    Bescheiderteilung nur mit Prüfung       Bescheid:       Prüfung der
   des zu versteuernden Einkommens       Mitteilung von       Kapital-
     und der steuerfreien Anteile von   Kapitaleinkünften    einkünfte
          Rente & Versorgung
                                         Frist: 3 Monate

                                                                          18
Einkommensanrechnung

 Ermittlungsverfahren

                                       ggf. Aufhebung der
                                        Bescheides mit
                   werden mitgeteilt
                                         Wirkung für die
                                             Zukunft             Überprüfungs-
                                                                  verfahren bei
Kapitaleinkünfte                                                Bundeszentralamt
                                                                  für Steuern &
                                        Kapitaleinkünfte         Kreditinstituten
                     werden nicht       gelten als nicht
                      mitgeteilt         erzielt -> kein
                                        neuer Bescheid      -    Zufallsauswahl
                                                            -    Information des
                                                                 Berechtigten über
                                                                 Ergebnis
                                                            -    ggf. rückwirkende
                                        Ohne SGB X-              Aufhebung des
                                        Vorschriften!            Bescheides

                                                                                    19
Einkommensanrechnung

Besonderheiten beim über- und
zwischenstaatlichen Recht

• Bei Wohnsitz im Ausland -> automatisiertes Abrufverfahren
  nicht möglich
  -> Ermittlung des Einkommens durch den RV-Träger
• Anzurechnen sind auch „vergleichbare ausländische
  Einkommen“
• Maßgebend: immer vorvergangenes Kalenderjahr
• Nachweis durch Berechtigten, Netto-Pauschalierung durch
  RV-Träger (entspr. Einkommensanrechnung bei Witwen)
• Bei fehlendem Nachweis: kein Zuschlag!

                                                              20
Einkommensanrechnung

Anzurechnendes Einkommen

        Zu ver-
      steuerndes
      Einkommen

                              Anzurechnendes
                                Einkommen
 Steuerfreier
  Anteil von
  Rente und
 Versorgung                              1/12 davon =
                                       Ausgangswert für
                                        Einkommens-
                Abgeltend                anrechnung
                versteuerte
                  Kapital-
                 einkünfte
                                                          21
Einkommensanrechnung

 Ermittlung der Freibeträge

 Aktueller                                                 1.250,00 €
                   Multiplikator           Freibetrag 1
Rentenwert

               36,56               57,03                   1.950,00 €

                                                            2021:

               46,78               67,27

                                                           1.600,00 €
 Aktueller                                 Freibetrag 2/
                   Multiplikator
Rentenwert                                 Grenzbetrag
                                                           2.300,00 €

                                                                    22
Einkommensanrechnung

            Anrechnung zu 100 %
                  Freibetrag 2/
                  Grenzbetrag

             Anrechnung zu 60 %

                                     Anzurechnendes
                                  Einkommen (monatlich)
                  Freibetrag 1
             Keine Anrechnung

                                                          23
Einkommensanrechnung

          Grundrenten-
          Zuschlag vor
          Einkommens-
           anrechnung

                         Zu leistender
                         Grundrenten-
                          Zuschlag

                                         24
Einkommensanrechnung

Rechenbeispiel
Zuschlag ab 01.01.2021: 200 €
Alleinstehender Altersrentner
Übermitteltes anzurechnendes Einkommen: 18.000 €
    Monatliches anzurechnendes Einkommen: 1.500 €
    Freibetrag 1 (1.250 €) -> überschritten
    Freibetrag 2/Grenzbetrag (1.600 €) -> nicht überschritten

    60 % des den 1. Freibetrag übersteigenden Einkommens:
    1.500 € - 1.250 € = 250 €
    -> x 60 % = 150 €
                                             -> Zuschlag ab
                                             01.01.2021: 50 €
    Abzug der 150 € vom Zuschlag:
    200 € - 150 € = 50 €
                                                                25
Einkommensanrechnung

Überprüfung der Einkommensanrechnung

                   1 x jährlich zum 01.01.

 Zu versteuerndes Einkommen         Abgeltend versteuerte
    & steuerfreier Anteil von          Kapitaleinkünfte
    Rente und Versorgung:              Durchführung des
    Jeweils bis zum 31.10 im         Ermittlungsverfahrens
 automatisierten Abrufverfahren        jeweils zum 01.01
 übermittelte Werte maßgebend

                       Keine unterjährigen
                     Änderungen/Wegfall etc.
                                                             26
Weitere Auswirkungen

Verhältnis zu anderen Anrechnungsvorschriften

         Auf Grundrentenzuschlag keine Anwendung
         der Regelungen
         • zu Renten und Hinzuverdienst sowie
         • zur Einkommensanrechnung auf Renten
           wegen Todes
 Besonderheit bei Neurenten: Zuschlag kann auch geleistet werden,
 wenn eine Erwerbsminderungsrente/ Rente wegen Todes aufgrund
 Hinzuverdienst/ Einkommen vollständig ruht
 (gilt nicht bei Bestandsrenten)

 Besonderheit bei Zusammentreffen von Renten der RV und
 der UV: §97a SGB VI vorrangig vor §93 SGB VI
                                                                    27
Weitere Auswirkungen

Freibeträge bei anderen Sozialleistungsträgern
 Ziel des Grundrentengesetzes: Sicherung eines
 Lebensunterhalts oberhalb des Grundsicherungsbedarfes
     dafür erforderlich: Einführung von Freibeträgen bei anderen
     Sozialleistungsträgern
 Voraussetzungen für die Freibeträge: Vorliegen von 33 Jahren
 an Grundrentenzeiten
 Bestätigung durch Bescheinigungen des RV-Trägers
                                                               Fürsorgerische
                            Hilfe zum
 Wohngeld                                                 Leistungen der Sozialen
                         Lebensunterhalt
                                                               Entschädigung
                                           Grundsicherung im
        Grundsicherung für
                                              Alter und bei
         Arbeitssuchende
                                           Erwerbsminderung
                                                                                    28
Weitere Auswirkungen
Versorgungsausgleich
       Grundrentenzuschlag, der auf Ehezeit entfällt

     Separate Teilung der Anrechte im VAG-Verfahren

     Nicht relevant:
     • Rentenbezug
     • Grundrentenvoraussetzungen durch Partner erfüllt
     • Einkommensanrechnung
                                                          29
Weitere Auswirkungen
Versorgungsausgleich

          Inkrafttreten des Grundrentengesetzes
                             =
       Rechtsänderung im Sinne des §225 FamFG

             Falls wesentliche Wertänderung:
                      -> Abänderung
                   der Entscheidung des
                  Versorgungsausgleichs
                          möglich

                                                  30
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