GMEINIBLETTLI WINTERSINGEN - Ausgabe September / Oktober 2021
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Redaktion Gemeindeverwaltung Wintersingen Danièle Quenzer Hauptstrasse 64 4451 Wintersingen Tel. 061 976 96 50 E-Mail d.quenzer@wintersingen.ch / gemeinde@wintersingen.ch Öffnungszeiten Gemeindekanzlei: Montag 18.00 – 19.30 Uhr Mittwoch 09.00 – 11.00 Uhr Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten: nach Vereinbarung Redaktionsschluss Ausgabe: November / Dezember 8. Dezember 2021 Januar / Februar 9. Februar 2022 Inseratekosten Maximal 1 Seite pro Inserat und Anlass. Einwohner Auswärtige ⅓ Seite 30.— 35.— ½ Seite 40.— 50.— 1 Seite 80.— 100.— Inhaltsverzeichnis 1. Gemeindeverwaltung 3–6 2. Mitteilungen des Gemeinderates 7–8 3. Mitteilungen der Feuerwehr 9 4. Mitteilungen der Schule 10 – 11 5. Mitteilungen der reformierten Kirchgemeinde 12 6. Mitteilungen der katholischen Kirchgemeinde 13 7. Mitteilungen der Vereine 14 – 21 8. Diverse Mitteilungen 22 – 23 9. Veranstaltungskalender 2021 24 2
Gemeindeverwaltung Bevölkerungsstatistik Zuzug Name, Vorname Zuzug per Siegrist Florian 01. September 2021 Hänni-Klopfenstein Marcel & Sabine 28. September 2021 Wir heissen die Zuzüger herzlich willkommen. Geburt Geboren am 17. August 2021 Zola Andrist Tochter des Andrist-Erzer Andreas & Dominique Wir gratulieren den glücklichen Eltern zum Nachwuchs. Stand der Bevölkerung in Wintersingen bei Redaktionsschluss: 640 Die Publikation erfolgt auf Wunsch der Personen Öffnungszeiten über Weihnachten / Neujahr Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Montag, 27. Dezember 2021 bis Sonntag, 09. Januar 2022 geschlossen. Ab Montag, 10. Januar 2022 sind wir wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei Notfällen oder Todesfällen beachten Sie bitte die Informationen auf dem Anrufbeant- worter. Die ganze Gemeindeverwaltung wünscht Ihnen schon jetzt eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit. 3
Meldepflicht an die Einwohnerkontrolle Einwohner: Zuzüge, Umzüge und Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis per- sönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden. (§5 Anmeldung- und Registerge- setz.) Unterlässt eine Person die fristgerechte An-, Um- oder Abmeldung, nimmt die Gemeinde- verwaltung diese von Amtes wegen durch Verfügung vor. Die Gemeindeverwaltung aufer- legt der Person die Kosten des Verwaltungsaufwandes. (§6 Anmeldungs- und Registerge- setz.) Vermieter: Personen, die in eigenem oder fremden Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkei- ten vermieten oder die meldepflichtigen Personen bei sich aufnehmen, teilen dies der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen seit dem Mietantritt, bzw. seit der Aufnahme mit. Ebenso teilen sie die Beendigung der Miete oder der Aufnahme innert 14 Tagen mit. (§7 Anmeldungs- und Registergesetz.) Wahlen und Abstimmungen vom 28. November 2021 Am 28. November 2021 gelangen 3 eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: a. Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»; b. Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bun- desrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»; c. Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19- Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen). Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Refe- rendumsfrist läuft am 8. Juli 2021 ab. Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen des Referendums informieren. Am 28. November 2021 gelangt 1 kantonale Vorlage zur Abstimmung: d. Landratsbeschluss vom 20. Mai 2021 betreffend kantonales Integrationsprogramm 2bis (2022-2023); Ausgabenbewilligung (LRV 2021/70) Die Vorlage 4 kommt nur zur Abstimmung, wenn das Referendum zustande kommt. Das Referendumskomitee SVP Baselland hat am 21. Juli 2021 bei der Landeskanzlei rund 2460 Unterschriften eingereicht. Die Bescheinigung der Unterschriften durch die Gemein- den ist aktuell ausstehend. Der Beschluss des Regierungsrats steht somit unter Vorbehalt. Die Landeskanzlei wird das Zustandekommen des Referendums im Amtsblatt publizieren. 4
Resultate der Volksabstimmung vom 26. September 2021 Eidgenössische Abstimmung a. Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapi- tal gerecht besteuern»; 63 JA 187 NEIN b. Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle). 152 JA 96 NEIN Entsorgungstage 2022 Bis anhin wurden in der Gemeinde Wintersingen jeweils zwei Entsorgungstage (im April und im November) angeboten. Auswertungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Mulden jeweils höchstens halb gefüllt werden. Die Einwohner/innen nutzen verstärkt die alternativen Entsorgungsstellen in der näheren Umgebung, die eine flexible Entsorgung anbieten. Aus diesem Grund wird in Wintersingen ab dem Jahr 2022 nur noch der Entsorgungstag im November angeboten. Wir danken für Ihr Verständnis. Entsorgungen Kehricht- und Grüngutabfuhr und Sperrgut Jeden Montagmorgen bis 07.00 Uhr Kehrichtsäcke, welche schon am Vortag oder noch früher an den Strassenrand gestellt werden, sind ein gefundenes Fressen für Tiere. Für am Vortag bereitgestellten Kehricht, benutzen Sie bitte einen schwarzen oder braunen Container (diese müssen nicht gechippt sein, jedoch die Säcke mit einer Abfallmarke versehen), ansonsten bitten wir Sie, den Kehricht erst am Morgen des Abholtages bereitzustellen. Papier- und Kartonsammlung 2021 Mittwoch, 15. Dezember 2021 Kunststoffsammlung Sammlung alle 14 Tage gemäss Abfallkalender GAF Elektro-Geräte, Leuchtmittel, Altöl, Altmetall, Bausperrgut, unbrennbare Abfälle Samstag, 06. November 2021, 10.00 – 11.30 Uhr bei der Mehrzweckhalle 5
Mitteilungen des Gemeinderates Einwohnergemeindeversammlung Die nächste Gemeindeversammlung findet statt am Montag, 13. Dezember 2021 um 20.00 Uhr. Die Einladung und die Vorlage werden rechtzeitig in die Haushalte verteilt. Demission und Neubesetzung Wasenmeister Nach unglaublichen 47 Jahren im Amt, demissioniert Heinz Speiser als Wasenmeister per Ende 2021. Wir danken Herr Speiser herzlich für seine langjährige Mitarbeit zum Wohle unseres Dorfes. Der Gemeinderat hat den jetzigen Wasenmeister Stellvertreter, Paul Roth, per 01.01.2022 zum Wasenmeister gewählt und Andreas Stalder als seinen Stellvertreter. Wir danken Herr Paul Roth und Herr Andreas Stalder herzlich für die Übernahme dieser Arbeiten. Aufruf an die Hundehalter In letzter Zeit wurde beim Dorfausgang Wintersingen Richtung Maisprach vermehrt Hun- dekot im hohen Gras gefunden. Dieser wird mühsam von unseren Gemeindemitarbeiten- den beseitigt, damit beim Mähen keine bösen Überraschungen auftreten. Wir verweisen die Hundehalterinnen und Hundehalter hiermit auf das Reglement über die Hundehaltung: §5 Verunreinigungen Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind zur Beseitigung des Kots ihrer Hunde auf öf- fentlichen oder fremden Privatareal verpflichtet. Bei Verstössen kann gemäss §10, §12 und gemäss Steuern und Gebührenliste 2021 durch den Gemeinderat Massnahmen oder Strafen angeordnet werden. Bitte beachten Sie diese Weisungen um ein sauberes Dorf zu gewährleisten. 7
Waldwirtschaft Nutzungsperiode 2021/2022 (BL) Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstre- viers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichti- gem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden. Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten fol- gende Bestimmungen: 1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig. 2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht. 3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar. 4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist. 5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden. Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender Weise zu veröf- fentlichen. Amt für Wald beider Basel 8
Mitteilungen der Feuerwehr Rekrutierung Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einwohner/innen von Wintersingen mit Jahrgang 1980 bis 2001 Feuerwehrdienstpflichtig (§ 5, Abs. 1 + 2 des Feuerwehr Reglements). Als Ange- hörige der Feuerwehr leisten wir mit viel Engagement und Dynamik einen wertvollen Dienst für die Einwohnerschaft. Wir möchten diese Bereitschaft auch in Zukunft aufrecht- erhalten. Damit dies gelingt, sind wir auf interessierte Nachwuchskräfte angewiesen. Die Rekrutierung für das Feuerwehrjahr 2022 findet wie folgt statt: Donnerstag, 04. November 2021, um 19.00 Uhr im Feuerwehrmagazin Wir würden uns freuen, Sie dort begrüssen zu dürfen. 9
Mitteilungen der Schule Die Kreisschule Wintersingen-Nusshof ist online! In den vergangenen Wochen und Monate haben wir intensiv an der Erstel- lung einer Homepage für die Kreisschule Nusshof-Wintersingen gearbeitet. Um sich ein Bild davon zu machen, sind Sie gerne dazu eingeladen, unsere Homepage zu besuchen. Der entsprechende Link dazu ist: www.ksnuwi.ch Viel Spass beim Entdecken und Durchstöbern! Kreisschule Nusshof – Wintersingen Corinne Dalhäuser-Burkhardt Schulleitung 10
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Mitteilungen der reformierten Kirchgemeinde 12
Mitteilungen der katholischen Kirchgemeinde 13
Mitteilungen der Vereine 14
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…….im Dorf unterwegs…… Zum dritten Rundgang der Anlass-Serie “…..im Dorf unterwegs…“ traf sich eine grosse Gruppe interessierter Besucherinnen und Besucher. Als Einstimmung machten wir uns auf den Weg zu einem kleinen Rundgang in die Winter- halde, dann etwas steiler hoch durch die Giessleten und zurück ins Dorf zum Häxehüsli von Therese Eschbach. Therese und ihr Partner Rüdiger Feind empfingen die Gästeschar herzlich und wir ver- sammelten uns im oberen Teil ihres wunderbaren Gartens zu einem Kreis. In der nächsten halben Stunde erzählte uns Therese Geschichten und Wissenswertes über verschiedene Heilkräuter. Einige durften wir gerade probieren und den Geschmack erproben. Für einige von uns war neu, was man alles essen kann. Das angesammelte Häufchen Kräuter wurde dann gehackt und zu einem schmackhaften Kräuterquark verarbeitet. Zu unserer Freude durften wir anschliessend den Garten erkunden. Vieles wurde in den verwinkelten Ecken entdeckt: Steinfiguren, Hühner, Treibhäuser und eine eigene Sa- latzucht im Gemüseteil überraschte uns. Überhaupt liess uns die Grösse des Gartens staunen! Schliesslich trafen wir uns wieder im lauschigen Gartensitzplatz zum Apéro. Was Therese für uns aufgestellt hat, liess uns das Wasser im Munde zusammenlaufen. Brötchen und Briccelets, angereichert mit verschieden Kräutern aus dem Garten, Brot ge- füllt mit eigenen, getrockeneten Tomaten, Süssigkeiten wie Magenbrot, eigener Apfelsaft, selbstgemachter Sirup: alles überragend natürlich auch der selbstgemachte Kräuterquark. Der stimmige Anlass im Garten von Therese Eschbach liess uns ihr grosses Wissen über die Kräuter und die Kräuterheilkunde erahnen und hat in einigen von uns das Interesse geweckt, mehr darüber zu erfahren. Ein herzliches Dankeschön an Therese Eschbach und an Rüdiger Feind für den schönen Anlass! 16
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Turnverein 19
Fasnachtsgesellschaft 20
Feldschützengesellschaft Ein ausserordentliches Schützenfest Seit 2016 war das OK in vielen Sitzungen gemeinsam mit den Trägervereinen und Schiesskom- missionen dabei, das Eidg. Schützenfest 2020 in Luzern zu organisieren. Leider hat die Covid 19 Pandemie alles in Frage gestellt und schlussendlich zur Verschiebung des Schützenfestes im 2020 geführt, dieses wurde neu auf die Monate Juni/Juli 2021 terminiert. Nach der Absage waren auch alle getätigten Anmeldungen, Schiessplatz-, Scheiben-, und Stichre- servationen hinfällig. Wiederum mussten Verträge und Vereinbarungen neu verhandelt und getroffen werden. Die Vereine mussten sich neu anmelden und den gewünschten Schiessstand mitteilen. Doch die Pandemie flachte leider nicht ab, im Gegenteil erkrankten leider wieder viel mehr Perso- nen an dem Virus. Dies hatte zur Folge, dass das OK, mehrere Varianten ausarbeitete um auf alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Man ging davon aus, dass das Fest wie ursprünglich geplant mit den Theatern, Tattoo, und andern Veranstaltungen abgehalten werden kann, oder in einer verminderten Form ohne Veranstaltungen und als letztes nur den Schiessbetrieb aufrecht zu halten aber ohne Bewir- tung. Schlussendlich wurde das Schützenfest komplett dezentral ausgetragen, das heisst jeder Verein und Schütze durfte die von Ihm gelösten und bezahlten Stiche auf seiner Heimanlage bestreiten. Für die Resultatmeldung die von den Offiziellen Anlagen online an das Rechenzentrum übertragen worden wäre, musste man absehen, und die für die Resultate Abrechnung nominierte Firma muss- te das ganze System neu programmieren. Jeder Schützenverein musste dann eine Vertrauensperson melden, welche via Passwort und Lo- gin die Resultate an das Rechenzentrum übermittelte. Dazu musste jeder Schütze und Schuss einzeln eingegeben werden. Statt wie vorgesehen, dass man am demselben Tag an welchem der Schütze seine Stiche ge- schossen hat, seine pers. Auszeichnungen in Empfang zu nehmen, wurde eine Festwoche organi- siert an welcher die Schützen und Vereine ihre Auszeichnungen, Bar- und Naturalgaben abholen können. Nach dieser Woche in Luzern wollten die beiden Wintersinger Vereine am 24. Oktober einen Emp- fang von dem Schützenfest organisieren, mussten dies aber absagen da der Anlass Zertifikats- pflichtig ist. Ich erwähne in diesem kleinen Bericht bewusst keine Resultate, denn das würde zu weit führen. Die Resultate können jederzeit auf folgender Homepage eingesehen werden. Shoot Hammer, 58.Eidg. Schützenfest, gebe suchen ein (Feldschützen Wintersingen) und ihr seht alle erzielten Resultate unserer Teilnehmer. Erwähnenswert ist, dass Lina Kowalski in der Kategorie Junioren U21 mit dem Sportgewehr den hervorragenden 4. Rang belegt. Im weiteren der Verein mit 16 Teilnehmern am Anlass teilnahm und davon 5 jugendliche Schützen im Alter von 14 bis 20 Jahren. Besonderes Pech hatte unser Jüngster Ivan Degen, verpasste er doch in den drei gelösten Stichen das Kranzresultat zweimal um einen und einmal um zwei Punkte. Unsere Sektion belegte nach allen Resultaterfassungen in der Stärkeklasse 3 den 96. Rang von 476 Vereinen und durfte die Vereinsgabe in Gold entgegennehmen. Die Schützen der FSG Wintersingen werden anlässlich des Endschiessens zum Speckessen ein- geladen, und werden dort ihre Auszeichnungen entgegennehmen. Ich danke an dieser Stelle dem OK für die Planung, Organisatin und Durchführung des doch hof- fentlich einzigartigen Eidg. Schützenfest. Den Organisatoren des nächsten Festes in Chur und Agglomeration 2026 wünsche ich alles Gute und freue mich darauf am selben teil zu nehmen. Christoph Speiser Präsident der Feldschützengesellschaft Wintersingen 21
Diverse Mitteilungen Bestattungsunternehmen Bestattungsunternehmen Bernhard Sutter Rheinfelderstrasse 28 4450 Sissach Tel.: 061 971 46 43 Handy.: 079 302 57 58 Bei Todesfall Tag und Nacht www.bestattungen-sutter.ch 22
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Veranstaltungskalender 2021 Alle Veranstaltungen vorbehältlich der aktuellen Situation. Kurzfristige Änderungen, Ver- schiebungen oder Absagen sind jederzeit möglich. November Anlass Veranstalter 5 Fr Turnerabend abgesagt Turnverein Turnverein 6 Sa Turnerabend abgesagt Entsorgungstag Umweltschutzkommission 11 Do Mittagstisch Kirchgemeinde 12 Fr Kaffeetreff Frauenverein 15 Mo Märchen-Nachmittag Frauenverein 21 So Ewigkeitssonntag Kirchgemeinde 24 Mi Bürgergemeindeversammlung Bürgergemeinde Flicken-stricken-häkeln - Kirchgemeinde 25 Do Kirchgemeindeversammlung mäkeln Frauenverein 27 Sa Bänzen-Schiessen Pistolenclub 28 So Abstimmungen und Wahlen Dezember Anlass Veranstalter 1 Mi Adventsfenster-Eröffnung Weihnachtsfest Gemeinde/Turnverein 2 Do Adventsfeier Frauenverein Musikverein 3 Fr Klausen-Hock Fondue-Essen Turnverein 5 So Bänzen- und Cupschiessen Feldschützen 6 Mo Samichlaus Fasnachtsgesellschaft 7 Di Kaffeenachmittag ü 80 Frauenverein 13 Mo Einwohnergemeindeversammlung Gemeinde 14 Di Weihnachtsessen Gemischten Chor 15 Mi Papier- und Kartonsammlung Gemeinde 16 Do Mittagstisch Kirchgemeinde 18 Sa Weihnachtsbaumverkauf Bürgeremeinde 24 Fr Heiligabend-Gottesdienst Kirchgemeinde 25 Sa Weihnachts-Gottesdienst Kirchgemeinde 24
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