Governance und Abschlussprüfung im Bereich subventionierter Transportunternehmen
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Governance und Abschlussprüfung im Bereich subventionierter Transportunternehmen Aufgabe des Abschlussprüfers bei subventionierten Transportunternehmen ist es ein Urteil darüber abzugeben, ob der geprüfte Jahresabschluss den anwendbaren Rechnungslegungsstandards entspricht. Die Kontrolle der Einhaltung von Subven- tionsbestimmungen gehört nicht zu diesem Prüfungsmandat. Voraussichtlich ab 1. Jan. 2021 wird jedoch der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer quasi als verlängerter Arm des zuständigen Bundesamts für Verkehr (BAV) eine sog. Spezialprüfung Sub- ventionen durchführen. Dies, nachdem in der Aufarbeitung von Subventionsunre- gelmässigkeiten im Personentransportgewerbe klar wurde, dass das BAV seine gesetzliche Kontrollfunktion mangels eigener Ressourcen nicht vollumfänglich wahrnehmen konnte. Take-Outs 1/2 1. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von subventionierten Unternehmen haben sicher- zustellen, dass die Subventionsbestimmungen eingehalten werden und Steuergelder verantwortungsvoll verwendet werden. 2. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mittels eigener Kontrollen sicherzustellen, dass die aus Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger finanzierten Subventionen zu Recht bezogen und zweckkonform verwendet werden. 3. Die Revisionsstellen haben bislang kein Mandat die Rechtmässigkeit der bezogenen Subventionen zu prüfen (keine Prüfung der spezifischen Subventionsrechnung im Rah- men der Prüfung der Jahresrechnung). Ihr Mandat besteht in der Prüfung der Jahres- rechnung, womit sichergestellt werden soll, dass sich externe Anspruchsgruppen auf die Jahresabschlüsse der Transportunternehmen verlassen können. 4. Das BAV konnte aufgrund ihrer eigenen begrenzten Kapazitäten in der Vergangenheit ihre Kontrollen nicht in angemessenem Umfang durchführen. Dies wurde deutlich, nachdem im 2018 öffentlich wurde, dass die PostAuto Schweiz AG über Jahre hinweg Falschbu- chungen in ihrer Subventionsrechnung vorgenommen hatte und damit zu hohe Subven- tionen beziehen konnte. 1 Weitere Informationen Kontakt www.confidence.swiss info@confidence.swiss www.expertsuisse.ch
Take-Outs 2/2 5. Nach Aufarbeitung der Vorkommnisse bei PostAuto wurden zwischenzeitlich erste Anpassungen der Rechtsvorschriften vorgenommen und auch die Personalkapazitäten beim BAV erhöht. 6. Die Unternehmensleitungen aller Transportunternehmen müssen jährlich explizit bestä- tigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Im Rahmen eines erweiterten Controllings führt das BAV künftig risikoorientiert Prüfungen bei den Rech- nungen der Unternehmen durch. Zudem müssen Transportunternehmen, welche jährlich gesamthaft mehr als Fr. 1 Mio. an Subventionen erhalten, künftig (ab 2021) jährlich eine Spezialprüfung Subventionen durchführen lassen. Sie müssen diese bei einer Prüfungs- gesellschaft in Auftrag geben. Die Prüfungsgesellschaften untersuchen spezifische, vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeför- derungsgesetzes (als verlängerter Arm des BAV). 7. Die weiterentwickelte Gesamt-Governance (Zusammenspiel von Transportunternehmen, BAV und Prüfungsgesellschaft) erhöht die Sicherheit einer ordnungsgemässen Verwen- dung von Steuergeldern (Subventionen). Governance in subventionierten Transportunternehmen Es liegt in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung dafür zu sorgen, dass in einem Unternehmen integer gehandelt wird. Bei Unternehmen, die aus Steuergeldern alimen- tierte Subventionen erhalten, haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung daher auch sicher- zustellen, dass die entsprechenden Subventionsbestimmungen eingehalten werden. Im Bereich der subventionierten Transportunternehmen obliegt es darüber hinaus dem zustän- digen Bundesamt für Verkehr (BAV) mittels eigener Kontrollen sicherzustellen, dass Subventio- nen zu Recht bezogen wurden und zweckkonform verwendet werden. Bei Transportunternehmen, die von Gesetzes wegen zur Revision ihrer Jahresrechnung ver- pflichtet sind, hat die von den Unternehmenseignern bestellte Revisionsstelle kein Mandat die Rechtmässigkeit der bezogenen Subventionen zu prüfen. Mit anderen Worten: Die Revisionsstelle prüft die nach dem Rechnungslegungsrecht zu erstel- lende Jahresrechnung auf Übereinstimmung mit eben diesem Rechnungslegungsrecht. Aufga- be des BAV hingegen ist die Überprüfung der subventionsrechtlichen Kostenrechnung auf Übereinstimmung mit den Subventionsvorgaben im Gesetz und seitens des BAV. 2 Weitere Informationen Kontakt www.confidence.swiss info@confidence.swiss www.expertsuisse.ch
Grenzen des bisherigen Kontrollgefüges Wie überall gilt: Auch noch so gute Kontrollen können nicht sämtliche Fehler aufdecken oder Fehlverhalten verhindern. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung. Dabei erlangt sie aufgrund des fokussierten Prüfungsvorgehens und des klaren limitierten gesetzlichen Auftrags nur im Ausnahmefall im Rahmen dieser Jahresabschlussprüfung Hinweise auf vermeintliche Missstände im Subventionsbereich. In diesem Fall ist sie aufgefordert diese Hinweise mit der Unternehmensleitung zu erörtern. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann die Revisionsstelle jedoch keine Anzeige an Strafverfolgungsbehörden oder Aufsichtsstellen machen. Die für die Transportunternehmen zuständige Aufsichtsstelle wiederum, das BAV, verfügte bislang über begrenzte und nicht ausreichende eigene Personalkapazitäten im Bereich der Revision. Daher konnten in der Vergangenheit Subventionsprüfungen letztlich nicht in ange- messenem Umfang durchgeführt werden. Dies wurde deutlich, nachdem im 2018 publik wurde, dass die PostAuto Schweiz AG über Jahre hinweg Falschbuchungen in ihrer Subventionsrech- nung vorgenommen hatte und damit zu hohe Subventionen beziehen konnte. Wie weiter? Nach Aufarbeitung der Vorkommnisse bei PostAuto Schweiz AG wurden zwischenzeitlich im Mai 2020 erste Anpassungen der Rechtsvorschriften vorgenommen und die Personalkapazitä- ten für das Subventionscontrolling beim BAV aufgestockt. Die Unternehmensleitungen aller Transportunternehmen müssen inskünftig jährlich explizit bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Damit wird noch einmal klargestellt, dass die Unternehmensleitungen die Verantwortung für Subventionsmissbräuche tragen. Neu etablierte externe Kontrollen sollen zusätzlich sicherstellen, dass Steuergelder ordnungs- gemäss verwendet werden. So unterliegen Unternehmen, welche jährlich gesamthaft mehr als Fr. 1 Mio. an Subventionen erhalten, inskünftig (ab 2021) einer jährlichen Spezialprüfung Subventionen. Sie müssen diese bei einer Prüfungsgesellschaft in Auftrag geben. Die Prü- fungsgesellschaften untersuchen spezifische, vom BAV vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes. Darüber hinaus führt das BAV künftig im Rahmen eines erweiterten Controllings risikoorientiert eigene Prüfungen bei den Subventionsrechnungen der Unternehmen durch. 3 Weitere Informationen Kontakt www.confidence.swiss info@confidence.swiss www.expertsuisse.ch
Weiterentwickelte Gesamt-Governance bei subventionierten Transportunternehmen 4 Weitere Informationen Kontakt www.confidence.swiss info@confidence.swiss www.expertsuisse.ch
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