Governance und Abschlussprüfung im Bereich subventionierter Transportunternehmen

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Governance und Abschlussprüfung im Bereich subventionierter Transportunternehmen
Governance und Abschlussprüfung
im Bereich subventionierter
Transportunternehmen
Aufgabe des Abschlussprüfers bei subventionierten Transportunternehmen ist es
ein Urteil darüber abzugeben, ob der geprüfte Jahresabschluss den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards entspricht. Die Kontrolle der Einhaltung von Subven-
tionsbestimmungen gehört nicht zu diesem Prüfungsmandat. Voraussichtlich ab 1.
Jan. 2021 wird jedoch der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer quasi als verlängerter
Arm des zuständigen Bundesamts für Verkehr (BAV) eine sog. Spezialprüfung Sub-
ventionen durchführen. Dies, nachdem in der Aufarbeitung von Subventionsunre-
gelmässigkeiten im Personentransportgewerbe klar wurde, dass das BAV seine
gesetzliche Kontrollfunktion mangels eigener Ressourcen nicht vollumfänglich
wahrnehmen konnte.

  Take-Outs 1/2

  1. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von subventionierten Unternehmen haben sicher-
     zustellen, dass die Subventionsbestimmungen eingehalten werden und Steuergelder
     verantwortungsvoll verwendet werden.
  2. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat mittels eigener Kontrollen sicherzustellen, dass
     die aus Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger finanzierten Subventionen zu Recht
     bezogen und zweckkonform verwendet werden.
  3. Die Revisionsstellen haben bislang kein Mandat die Rechtmässigkeit der bezogenen
     Subventionen zu prüfen (keine Prüfung der spezifischen Subventionsrechnung im Rah-
     men der Prüfung der Jahresrechnung). Ihr Mandat besteht in der Prüfung der Jahres-
     rechnung, womit sichergestellt werden soll, dass sich externe Anspruchsgruppen auf die
     Jahresabschlüsse der Transportunternehmen verlassen können.
  4. Das BAV konnte aufgrund ihrer eigenen begrenzten Kapazitäten in der Vergangenheit ihre
     Kontrollen nicht in angemessenem Umfang durchführen. Dies wurde deutlich, nachdem
     im 2018 öffentlich wurde, dass die PostAuto Schweiz AG über Jahre hinweg Falschbu-
     chungen in ihrer Subventionsrechnung vorgenommen hatte und damit zu hohe Subven-
     tionen beziehen konnte.

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Take-Outs 2/2

  5. Nach Aufarbeitung der Vorkommnisse bei PostAuto wurden zwischenzeitlich erste
     Anpassungen der Rechtsvorschriften vorgenommen und auch die Personalkapazitäten
     beim BAV erhöht.
  6. Die Unternehmensleitungen aller Transportunternehmen müssen jährlich explizit bestä-
     tigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Im Rahmen eines
     erweiterten Controllings führt das BAV künftig risikoorientiert Prüfungen bei den Rech-
     nungen der Unternehmen durch. Zudem müssen Transportunternehmen, welche jährlich
     gesamthaft mehr als Fr. 1 Mio. an Subventionen erhalten, künftig (ab 2021) jährlich eine
     Spezialprüfung Subventionen durchführen lassen. Sie müssen diese bei einer Prüfungs-
     gesellschaft in Auftrag geben. Die Prüfungsgesellschaften untersuchen spezifische,
     vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeför-
     derungsgesetzes (als verlängerter Arm des BAV).
  7. Die weiterentwickelte Gesamt-Governance (Zusammenspiel von Transportunternehmen,
     BAV und Prüfungsgesellschaft) erhöht die Sicherheit einer ordnungsgemässen Verwen-
     dung von Steuergeldern (Subventionen).

Governance in subventionierten Transportunternehmen

Es liegt in der Verantwortung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung dafür zu sorgen, dass in
einem Unternehmen integer gehandelt wird. Bei Unternehmen, die aus Steuergeldern alimen-
tierte Subventionen erhalten, haben Verwaltungsrat und Geschäftsleitung daher auch sicher-
zustellen, dass die entsprechenden Subventionsbestimmungen eingehalten werden.
Im Bereich der subventionierten Transportunternehmen obliegt es darüber hinaus dem zustän-
digen Bundesamt für Verkehr (BAV) mittels eigener Kontrollen sicherzustellen, dass Subventio-
nen zu Recht bezogen wurden und zweckkonform verwendet werden.

Bei Transportunternehmen, die von Gesetzes wegen zur Revision ihrer Jahresrechnung ver-
pflichtet sind, hat die von den Unternehmenseignern bestellte Revisionsstelle kein Mandat die
Rechtmässigkeit der bezogenen Subventionen zu prüfen.

Mit anderen Worten: Die Revisionsstelle prüft die nach dem Rechnungslegungsrecht zu erstel-
lende Jahresrechnung auf Übereinstimmung mit eben diesem Rechnungslegungsrecht. Aufga-
be des BAV hingegen ist die Überprüfung der subventionsrechtlichen Kostenrechnung auf
Übereinstimmung mit den Subventionsvorgaben im Gesetz und seitens des BAV.

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Grenzen des bisherigen Kontrollgefüges

Wie überall gilt: Auch noch so gute Kontrollen können nicht sämtliche Fehler aufdecken oder
Fehlverhalten verhindern. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung. Dabei erlangt sie
aufgrund des fokussierten Prüfungsvorgehens und des klaren limitierten gesetzlichen Auftrags
nur im Ausnahmefall im Rahmen dieser Jahresabschlussprüfung Hinweise auf vermeintliche
Missstände im Subventionsbereich. In diesem Fall ist sie aufgefordert diese Hinweise mit der
Unternehmensleitung zu erörtern. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann
die Revisionsstelle jedoch keine Anzeige an Strafverfolgungsbehörden oder Aufsichtsstellen
machen.

Die für die Transportunternehmen zuständige Aufsichtsstelle wiederum, das BAV, verfügte
bislang über begrenzte und nicht ausreichende eigene Personalkapazitäten im Bereich der
Revision. Daher konnten in der Vergangenheit Subventionsprüfungen letztlich nicht in ange-
messenem Umfang durchgeführt werden. Dies wurde deutlich, nachdem im 2018 publik wurde,
dass die PostAuto Schweiz AG über Jahre hinweg Falschbuchungen in ihrer Subventionsrech-
nung vorgenommen hatte und damit zu hohe Subventionen beziehen konnte.

Wie weiter?

Nach Aufarbeitung der Vorkommnisse bei PostAuto Schweiz AG wurden zwischenzeitlich im
Mai 2020 erste Anpassungen der Rechtsvorschriften vorgenommen und die Personalkapazitä-
ten für das Subventionscontrolling beim BAV aufgestockt.
Die Unternehmensleitungen aller Transportunternehmen müssen inskünftig jährlich explizit
bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Damit wird noch einmal
klargestellt, dass die Unternehmensleitungen die Verantwortung für Subventionsmissbräuche
tragen.

Neu etablierte externe Kontrollen sollen zusätzlich sicherstellen, dass Steuergelder ordnungs-
gemäss verwendet werden. So unterliegen Unternehmen, welche jährlich gesamthaft mehr als
Fr. 1 Mio. an Subventionen erhalten, inskünftig (ab 2021) einer jährlichen Spezialprüfung
Subventionen. Sie müssen diese bei einer Prüfungsgesellschaft in Auftrag geben. Die Prü-
fungsgesellschaften untersuchen spezifische, vom BAV vorgegebene Fragen zur Einhaltung des
Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes.
Darüber hinaus führt das BAV künftig im Rahmen eines erweiterten Controllings risikoorientiert
eigene Prüfungen bei den Subventionsrechnungen der Unternehmen durch.

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Weiterentwickelte Gesamt-Governance bei subventionierten
Transportunternehmen

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