Wärmeschutz im Gebäudebestand 2 Nichtwohngebäude Gewerbe 3 Hamburger Energiepass 4 Solarthermie + Heizung 5 Bioenergie 6 ...

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Wärmeschutz im Gebäudebestand 2 Nichtwohngebäude Gewerbe 3 Hamburger Energiepass 4 Solarthermie + Heizung 5 Bioenergie 6 ...
Energetische Förderprogramme in Hamburg

  1)    Wärmeschutz im Gebäudebestand
  2)    Nichtwohngebäude (Gewerbe)
  3)    Hamburger Energiepass
  4)    Solarthermie + Heizung
  5)    Bioenergie
  6)    Unternehmen für Ressourcenschutz
  Freie und Hansestadt Hamburg
  Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
  Amt für Natur- und Ressourcenschutz – Energieabteilung
Wärmeschutz im Gebäudebestand 2 Nichtwohngebäude Gewerbe 3 Hamburger Energiepass 4 Solarthermie + Heizung 5 Bioenergie 6 ...
Förderrichtlinie WSG gültig ab 01. April 2011

   1) Förderrichtlinie

   „Wärmeschutz im Gebäudebestand“
   Umstellung auf energetische Bilanzierung
   neben einer Förderung nach dem Bauteilverfahren
Wärmeschutz im Gebäudebestand 2 Nichtwohngebäude Gewerbe 3 Hamburger Energiepass 4 Solarthermie + Heizung 5 Bioenergie 6 ...
Wärmeschutz im Gebäudebestand

     „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ richtet sich an:
         Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften,
          Reihenhäusern, kleine Mehrfamilienhäuser bis 2 vermietete Mieteinheiten
         Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)

     Förderung (wie bisher) je m² sanierter Bauteilfläche
     Neu: Alternative Effizienzförderung nach eingespartem
           Jahresheizwärmebedarf (Bilanzverfahren)
     Neu: - Förderung der Baubegleitung durch Sachverständige
             - Förderung des hydraul. Abgleich der Heizungsanlage
             - Förderung der Luftdichtheitsmessung (Blower-Door)
     Bewilligung durch WK

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Wärmeschutz im Gebäudebestand 2 Nichtwohngebäude Gewerbe 3 Hamburger Energiepass 4 Solarthermie + Heizung 5 Bioenergie 6 ...
Außendämmung der Außenwand

                         Förderhöhe: 7,5 € / m²
                         Mindestens 16 cm WLG 035
                         U-Wert ≤ 0,20 W/m²K

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Kerndämmung zweischaliger Außenwände

                            Förderhöhe: 4 € / m²
                            Mindestens 5 cm WLG 035
                            λ (R) ≤ 0,035 W/mK

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Dämmung der Kellerdecke / -sohle

                               Förderhöhe: 4 € / m²
                               Mindestens 12 cm WLG 035
                               U-Wert ≤ 0,25 W/m²K

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Dämmung der obersten Geschossdecke

                               Förderhöhe: 6 € / m²
                               Mindestens 16 cm WLG 035
                               U-Wert ≤ 0,20 W/m²K

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Dämmung von Dächern

                       Förderhöhe: 6 € / m²
                       Mindestens 16 cm WLG 035
                       U-Wert ≤ 0,20 W/m²K

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Einbau von Wärmeschutzfenster

                                 Förderhöhe: 15 € / m²
                                 Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K
                                 (nur in Verbindung mit
                                  Dämmung der Außenwand)

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Förderung nach Bilanzverfahren

   Neue Fördersystematik „Wärmeschutz im Gebäudebestand“
    auf Basis energetischer Bilanzierung (in Anlehnung an die Fördersystematik
    im Mietwohnungsbau „Modernisierung von Mietwohnungen“ Programm A)

   Förderung nach Bilanzverfahren:
                Spezifischer                 Fördersatz je kWh
        Stufe   Jahresheizwärmebedarf nach   Einsparung des
                der Maßnahme                 Jahresheizwärmebedarf

         A      mehr als 55   kWh/(m²a)            0,15 € / kWh
         B      40 bis 55     kWh/(m²a)            0,20 € / kWh
         C      weniger als 40 kWh/(m²a)           0,30 € / kWh

  Hinweis: Hamburger Energiepass erforderlich
  Die Erstellung des Hamburger Energiepass wird mit 40% der Kosten bezuschusst.

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Baubegleitung durch Sachverständige und Zuschuss
für Luftdichtheitsmessung u. hydr. Abgleich

   Bei Stufe B und C im bilanziertem Verfahren ist Beauftragung
   eines Sachverständigen für die Baubegleitung erforderlich
   (sonst optional)

   Nur zuschussfähig, wenn KfW-Fördermittel (Programm 431) nicht in
   Anspruch genommen werden (ausschließend)

   Neu:

   - Zuschuss für die Beauftragung einer Luftdichtheitsmessung
    (Beauftragung bei Stufe B und C verpflichtend, sonst optional)

   - Zuschuss für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage
    (Beauftragung bei Stufe B und C verpflichtend, sonst optional)

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Beispiel Einfamilienhaus im Bauteilverfahren

   Bsp. Bauteilverfahren

       Dämmung der Außenwand
        16 cm WLG 035
        Fläche:    145 m²
       Austausch der Fenster
        Wärmeschutzverglasung U-Wert: 1,10 W/m²K
        Fläche:    30 m²
       Dämmung der Kellerdecke
        10 cm WLG 024
        Fläche:    90 m²
       Dämmung der obersten Geschossdecke
        16 cm WLG 032
        Fläche:    90 m²

    => Förderung: 2.437,50 €

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Beispiel Einfamilienhaus im Bilanzverfahren

  Bsp. Bilanzverfahren
       Dämmung der Außenwand
        U-Werte: 0,20 W/m²K
        Fläche:       145 m²
       Austausch der Fenster
        Wärmeschutzverglasung U-Werte: 1,10 W/m²K
        Fläche:       30 m²
       Dämmung der Kellerdecke
        U-Werte: 0,25 W/m²K
        Fläche:       90 m²
       Dämmung der obersten Geschossdecke
        U-Werte: 0,20 W/m²K
        Fläche:       90 m²

    Senkung Heizwärmebedarf: von 185 auf 89 kWh/m²a

    Einsparung pro Jahr:              21.634 kWh ~ 52 %

    => Förderung:                     3.245,10 € (Stufe A)
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Förderung von Nichtwohngebäude (Gewerbe)

    2.) Nicht-Wohngebäude
        (energetische Modernisierung der Gebäudehülle)

    Umstellung der Fördersystematik:
        Abkopplung aus dem Wärmeschutzprogramm
     Entwicklung eigener Förderrichtlinie;
        bis dahin: Einzelfallentscheidung / Pilotphase
    Bemessungsgröße: eingesparte Energie
      - Mindestanforderung: Einzelbauteile 20% unter EnEV
    Förderhöhe max. 10% der Investitionssumme; max. 100.000,-€
    vorbehaltlich der Mittelbereitstellung des Senats bzw.
     der Bürgerschaft (Fortschreibung Klimaschutzprogramm)

    Ansprechpartnerin Frau Stolper Tel. 040-428-2117
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Förderrichtlinie Hamburger Energiepass
  3.) Der Hamburger Energiepass richtet sich an:
   Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte
  Stufe 1: Beratungs-Check          (Beratungskosten 185 €)
  Stufe 2: Hamburger Energiepass
       Anzahl der                      Kosten Energiepass, brutto incl.
       Wohneinheiten (WE)                     Beratungs-Check
                  1 – 2 WE                          625 €
                  3 – 4 WE                          825 €
                  5 – 6 WE                         1.120 €
                 7 – 12 WE                         1.430 €
                 13 – 19 WE                        1.660 €
                 20 – 99 WE                        1.900 €
                Über 100 WE                        2.145 €
  Bei vermieteten Wohngebäuden ab 3 WE erfolgt die Bezuschussung im Rahmen der
  Förderrichtlinie „Modernisierung von Mietwohngebäuden“
  Die Erstellung des Hamburger Energiepass wird mit 40% der Kosten bezuschusst.

  Bewilligung durch WK
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Klimaschutzprogramm Solarthermie + Heizung

        4.) Klimaschutzprogramm Solarthermie + Heizung

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Klimaschutzprogramm Solarthermie + Heizung

   Solarkollektoranlagen bis 30 m² Aperturfläche
     Förderung mit 100 € / m² Aperturfläche (Gebäudebestand)
     Förderung mit 75 € / m² Aperturfläche (Neubau)
     Zuschuss erhält der Fachbetrieb

   Solarkollektoranlagen >30 m² Aperturfläche
     Förderung mit 160 € / m² Aperturfläche (Gebäudebestand)
     Förderung mit 135 € / m² Aperturfläche (Neubau)
    Voraussetzung: Jährlicher solarer Wärmeertrag > 370 kWh je m² Aperturfläche
    Zuschuss erhält der Fachbetrieb

    Austausch heizungstechnischer Anlagen
     Voraussetzung: Energiesparende heizungstechnische Anlagen werden
        gefördert, wenn sie als Ersatz bestehender Heizungen und in Kombination
        mit solarthermischen Anlagen installiert werden.

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Klimaschutzprogramm Bioenergie

  5.) Klimaschutzprogramm Bioenergie

  Förderung von Holzpellets-Heizanlagen bis 100 kW
    Förderhöhe (Gebäudebestand):
      Grundförderbetrag 1.250 Euro
      Bei Anlagen über 30 kW Nennwärmeleistung
      zusätzlich 45 € je kW
    Zuschuss erhält der Fachbetrieb

   Förderung anderer Anlagen zur
   energetischen Biomassenutzung
    Biomasseverbrennungsanlagen,
     z.B. Holzpellets-Heizanlagen >100 kW
   Hackschnitzelfeuerungen
   Verbrennungsanlagen mit anderen biogenen Brennstoffen
    Antragsberechtigt sind Grundeigentümer sowie Unternehmen
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Unternehmen für Ressourcenschutz UfR

6.) Unternehmen für Ressourcenschutz

Gegenstand der Förderung:

Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie,
 elektrischen Strom, Wasser und Rohstoffen:
Förderfähig sind Maßnahmen für den Ressourcenschutz z.B.:
Heizungs-, BHKW- und Kälte-Check,
Energieeffiziente Erneuerung von Anlagentechnik für den Gewerbe und
Mietwohnungsbau

Zuschussempfänger (Zielgruppe):
Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und
Institutionen z.B. Wohnungsbaugenossenschaften,
Wohnungsbauunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften
Private Vermieter von Gewerbegebäuden oder Mehrfamilienwohngebäuden
Sportvereine, Stiftungen, Wohnheime, kirchliche oder soziale Einrichtungen.
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Unternehmen für Ressourcenschutz UfR

   Programmangebot:

   Beratung und Betriebs-Checks:

    - ErstCheck / WärmeCheck > 50kW / EffizienzChecks

   Investitionsförderung:
    z.B. Energetische Optimierung von Heizungsanlagen
         in Gerbe- und Mehrfamilienwohngebäuden

   Förderung der Effizienz der energetischen Maßnahmen
   Beispiel Wärmeerzeugung:

   Mengenbereich < 50 t   500,- € pro t CO2
   Mengenbereich > 50 t    30,- € pro t CO2 + 23.500 €

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Unternehmen für Ressourcenschutz UfR

  Informationsnetzwerke :

  Gründung eines Heizungsnetzwerk (eine Initiative der BSU)

  - Gezielte Information zu Optimierungspotentialen
  - Maßgeschneiderte Beratung und Begleitung bei Optimierungsmaßnahmen
  - Kompetenzen bündeln, Vernetzung fördern
  - Rahmen schaffen für Synergien
  - Wissensaustausch auf breiter Ebene

  Information im Internet unter :
   www.klima.hamburg.de/ressourcenschutz

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 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

 Information im Internet unter:
   www.klima.hamburg.de/arbeitundklimaschutz
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