Wärmeschutz im Gebäudebestand 2 Nichtwohngebäude Gewerbe 3 Hamburger Energiepass 4 Solarthermie + Heizung 5 Bioenergie 6 ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Energetische Förderprogramme in Hamburg 1) Wärmeschutz im Gebäudebestand 2) Nichtwohngebäude (Gewerbe) 3) Hamburger Energiepass 4) Solarthermie + Heizung 5) Bioenergie 6) Unternehmen für Ressourcenschutz Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Natur- und Ressourcenschutz – Energieabteilung
Förderrichtlinie WSG gültig ab 01. April 2011 1) Förderrichtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ Umstellung auf energetische Bilanzierung neben einer Förderung nach dem Bauteilverfahren
Wärmeschutz im Gebäudebestand „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ richtet sich an: Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleine Mehrfamilienhäuser bis 2 vermietete Mieteinheiten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) Förderung (wie bisher) je m² sanierter Bauteilfläche Neu: Alternative Effizienzförderung nach eingespartem Jahresheizwärmebedarf (Bilanzverfahren) Neu: - Förderung der Baubegleitung durch Sachverständige - Förderung des hydraul. Abgleich der Heizungsanlage - Förderung der Luftdichtheitsmessung (Blower-Door) Bewilligung durch WK 3
Kerndämmung zweischaliger Außenwände Förderhöhe: 4 € / m² Mindestens 5 cm WLG 035 λ (R) ≤ 0,035 W/mK 5
Dämmung der Kellerdecke / -sohle Förderhöhe: 4 € / m² Mindestens 12 cm WLG 035 U-Wert ≤ 0,25 W/m²K 6
Dämmung der obersten Geschossdecke Förderhöhe: 6 € / m² Mindestens 16 cm WLG 035 U-Wert ≤ 0,20 W/m²K 7
Einbau von Wärmeschutzfenster Förderhöhe: 15 € / m² Uw-Wert ≤ 1,1 W/m²K (nur in Verbindung mit Dämmung der Außenwand) 9
Förderung nach Bilanzverfahren Neue Fördersystematik „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ auf Basis energetischer Bilanzierung (in Anlehnung an die Fördersystematik im Mietwohnungsbau „Modernisierung von Mietwohnungen“ Programm A) Förderung nach Bilanzverfahren: Spezifischer Fördersatz je kWh Stufe Jahresheizwärmebedarf nach Einsparung des der Maßnahme Jahresheizwärmebedarf A mehr als 55 kWh/(m²a) 0,15 € / kWh B 40 bis 55 kWh/(m²a) 0,20 € / kWh C weniger als 40 kWh/(m²a) 0,30 € / kWh Hinweis: Hamburger Energiepass erforderlich Die Erstellung des Hamburger Energiepass wird mit 40% der Kosten bezuschusst. 10
Baubegleitung durch Sachverständige und Zuschuss für Luftdichtheitsmessung u. hydr. Abgleich Bei Stufe B und C im bilanziertem Verfahren ist Beauftragung eines Sachverständigen für die Baubegleitung erforderlich (sonst optional) Nur zuschussfähig, wenn KfW-Fördermittel (Programm 431) nicht in Anspruch genommen werden (ausschließend) Neu: - Zuschuss für die Beauftragung einer Luftdichtheitsmessung (Beauftragung bei Stufe B und C verpflichtend, sonst optional) - Zuschuss für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage (Beauftragung bei Stufe B und C verpflichtend, sonst optional) 11
Beispiel Einfamilienhaus im Bauteilverfahren Bsp. Bauteilverfahren Dämmung der Außenwand 16 cm WLG 035 Fläche: 145 m² Austausch der Fenster Wärmeschutzverglasung U-Wert: 1,10 W/m²K Fläche: 30 m² Dämmung der Kellerdecke 10 cm WLG 024 Fläche: 90 m² Dämmung der obersten Geschossdecke 16 cm WLG 032 Fläche: 90 m² => Förderung: 2.437,50 € 12
Beispiel Einfamilienhaus im Bilanzverfahren Bsp. Bilanzverfahren Dämmung der Außenwand U-Werte: 0,20 W/m²K Fläche: 145 m² Austausch der Fenster Wärmeschutzverglasung U-Werte: 1,10 W/m²K Fläche: 30 m² Dämmung der Kellerdecke U-Werte: 0,25 W/m²K Fläche: 90 m² Dämmung der obersten Geschossdecke U-Werte: 0,20 W/m²K Fläche: 90 m² Senkung Heizwärmebedarf: von 185 auf 89 kWh/m²a Einsparung pro Jahr: 21.634 kWh ~ 52 % => Förderung: 3.245,10 € (Stufe A) 13
Förderung von Nichtwohngebäude (Gewerbe) 2.) Nicht-Wohngebäude (energetische Modernisierung der Gebäudehülle) Umstellung der Fördersystematik: Abkopplung aus dem Wärmeschutzprogramm Entwicklung eigener Förderrichtlinie; bis dahin: Einzelfallentscheidung / Pilotphase Bemessungsgröße: eingesparte Energie - Mindestanforderung: Einzelbauteile 20% unter EnEV Förderhöhe max. 10% der Investitionssumme; max. 100.000,-€ vorbehaltlich der Mittelbereitstellung des Senats bzw. der Bürgerschaft (Fortschreibung Klimaschutzprogramm) Ansprechpartnerin Frau Stolper Tel. 040-428-2117 14
Förderrichtlinie Hamburger Energiepass 3.) Der Hamburger Energiepass richtet sich an: Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte Stufe 1: Beratungs-Check (Beratungskosten 185 €) Stufe 2: Hamburger Energiepass Anzahl der Kosten Energiepass, brutto incl. Wohneinheiten (WE) Beratungs-Check 1 – 2 WE 625 € 3 – 4 WE 825 € 5 – 6 WE 1.120 € 7 – 12 WE 1.430 € 13 – 19 WE 1.660 € 20 – 99 WE 1.900 € Über 100 WE 2.145 € Bei vermieteten Wohngebäuden ab 3 WE erfolgt die Bezuschussung im Rahmen der Förderrichtlinie „Modernisierung von Mietwohngebäuden“ Die Erstellung des Hamburger Energiepass wird mit 40% der Kosten bezuschusst. Bewilligung durch WK 15
Klimaschutzprogramm Solarthermie + Heizung 4.) Klimaschutzprogramm Solarthermie + Heizung 16
Klimaschutzprogramm Solarthermie + Heizung Solarkollektoranlagen bis 30 m² Aperturfläche Förderung mit 100 € / m² Aperturfläche (Gebäudebestand) Förderung mit 75 € / m² Aperturfläche (Neubau) Zuschuss erhält der Fachbetrieb Solarkollektoranlagen >30 m² Aperturfläche Förderung mit 160 € / m² Aperturfläche (Gebäudebestand) Förderung mit 135 € / m² Aperturfläche (Neubau) Voraussetzung: Jährlicher solarer Wärmeertrag > 370 kWh je m² Aperturfläche Zuschuss erhält der Fachbetrieb Austausch heizungstechnischer Anlagen Voraussetzung: Energiesparende heizungstechnische Anlagen werden gefördert, wenn sie als Ersatz bestehender Heizungen und in Kombination mit solarthermischen Anlagen installiert werden. 17
Klimaschutzprogramm Bioenergie 5.) Klimaschutzprogramm Bioenergie Förderung von Holzpellets-Heizanlagen bis 100 kW Förderhöhe (Gebäudebestand): Grundförderbetrag 1.250 Euro Bei Anlagen über 30 kW Nennwärmeleistung zusätzlich 45 € je kW Zuschuss erhält der Fachbetrieb Förderung anderer Anlagen zur energetischen Biomassenutzung Biomasseverbrennungsanlagen, z.B. Holzpellets-Heizanlagen >100 kW Hackschnitzelfeuerungen Verbrennungsanlagen mit anderen biogenen Brennstoffen Antragsberechtigt sind Grundeigentümer sowie Unternehmen 18
Unternehmen für Ressourcenschutz UfR 6.) Unternehmen für Ressourcenschutz Gegenstand der Förderung: Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischen Strom, Wasser und Rohstoffen: Förderfähig sind Maßnahmen für den Ressourcenschutz z.B.: Heizungs-, BHKW- und Kälte-Check, Energieeffiziente Erneuerung von Anlagentechnik für den Gewerbe und Mietwohnungsbau Zuschussempfänger (Zielgruppe): Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen z.B. Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsbauunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften Private Vermieter von Gewerbegebäuden oder Mehrfamilienwohngebäuden Sportvereine, Stiftungen, Wohnheime, kirchliche oder soziale Einrichtungen. 19
Unternehmen für Ressourcenschutz UfR Programmangebot: Beratung und Betriebs-Checks: - ErstCheck / WärmeCheck > 50kW / EffizienzChecks Investitionsförderung: z.B. Energetische Optimierung von Heizungsanlagen in Gerbe- und Mehrfamilienwohngebäuden Förderung der Effizienz der energetischen Maßnahmen Beispiel Wärmeerzeugung: Mengenbereich < 50 t 500,- € pro t CO2 Mengenbereich > 50 t 30,- € pro t CO2 + 23.500 € 20
Unternehmen für Ressourcenschutz UfR Informationsnetzwerke : Gründung eines Heizungsnetzwerk (eine Initiative der BSU) - Gezielte Information zu Optimierungspotentialen - Maßgeschneiderte Beratung und Begleitung bei Optimierungsmaßnahmen - Kompetenzen bündeln, Vernetzung fördern - Rahmen schaffen für Synergien - Wissensaustausch auf breiter Ebene Information im Internet unter : www.klima.hamburg.de/ressourcenschutz 21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Information im Internet unter: www.klima.hamburg.de/arbeitundklimaschutz
Sie können auch lesen