GUTACHTEN ZUM VERKEHRSWERT - MAG. HELMUT PINTARELLI
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MAG. HELMUT PINTARELLI Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Liegenschaftsbewertungen und Wohnungseigentum: Baugründe, kleinere und größere Wohnhäuser, gewerblich-industriell genutzte Liegenschaften, Nutzwertgutachten A-6500 Landeck, Venetweg 2, Tel.: 0664/3579242, pintarelli@mynet.at Bezirksgericht Innsbruck Geschäftszahl: 20 E 21/20g- Abteilung 20 E Verpfl. Partei: Jean-Pierre Obermoser Brunecker Straße 3 6020 Innsbruck GUTACHTEN ZUM VERKEHRSWERT 1-Zimmer-Wohnung Top C 1 in 6020 Innsbruck, Tiergartenstraße 25b EZ 3864 KG 81111 Hötting BG Innsbruck 24/9310 Wohnungseigentum-Anteile, B-LNR 136 Landeck, 24.9.2020
INHALTSÜBERSICHT I. ALLGEMEINES ................................................................................................. 3 1. Auftrag ................................................................................................................. 3 2. Zweck .. ................................................................................................................. 3 3. Bewertungsstichtag ............................................................................................... 3 4. Verpflichtete Partei ............................................................................................... 3 5. Betreibende Partei ................................................................................................. 3 6. Grundlagen und Unterlagen .................................................................................. 3 7. Energieausweis ..................................................................................................... 4 8. Anlagen ................................................................................................................. 5 9. Erklärung des Sachverständigen ........................................................................... 5 II. BEFUND ............................................................................................................. 6 1. Grundbuchstand .................................................................................................... 6 1.1. A1-Blatt mit Aufschrift - Gutsbestand........................................................... 6 1.2. A2-Blatt - Dingliche Rechte .......................................................................... 6 1.3. B-Blatt - Eigentümer ...................................................................................... 6 1.4. C-Blatt - Dingliche Lasten ............................................................................. 7 2. Liegenschaftsbeschreibung ................................................................................... 7 2.1. Grundstücke ................................................................................................... 7 2.1.1. Lage und Umgebung ............................................................................ 7 2.1.2. Flächenwidmung .................................................................................. 8 2.1.3. Maße, Form und Topographie ............................................................. 8 2.1.4. Ver- und Entsorgung ............................................................................ 8 2.2. Baulichkeiten ................................................................................................. 8 2.2.1. Allgemeines ......................................................................................... 8 2.2.2. Raumaufteilung bzw. Nutzung ............................................................ 9 2.2.3. Detailbeschreibung .............................................................................. 9 2.2.4. Ergänzende Beschreibung................................................................. 10 2.3. Hausverwaltung, Betriebskosten und Rücklagenfonds .............................. 10 2.4. Bestandsverhältnis ...................................................................................... 10 2.5. Bau- und Erhaltungszustand ....................................................................... 11 3. Technische Daten ............................................................................................... 11 III. BEWERTUNG .............................................................................................. 12 1. Auswahl der Verfahren ...................................................................................... 12 2. Gesetzliche Bestimmungen - Liegenschaftsbewertungsgesetz ......................... 13 2.1. § 7 LBG - Wahl des Wertermittlungsverfahrens ........................................ 13 2.2. § 4 LBG - Vergleichswertverfahren ........................................................... 13 2.3. § 5 LBG - Ertragswertverfahren ................................................................. 13 2.4. § 6 LBG - Sachwertverfahren ..................................................................... 13 3. Bewertung .......................................................................................................... 15 3.1. Vergleichswertverfahren ............................................................................. 15 3.2. Ertragswertverfahren .................................................................................. 15 3.3. Rückgestauter Reparaturbedarf................................................................... 16 3.4. Ableitung des Verkehrswertes .................................................................... 16 IV. ZUSAMMENFASSUNG............................................................................... 17 SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 2 von 17
I. ALLGEMEINES 1. Auftrag Der gefertigte Sachverständige wurde vom Bezirksgericht Innsbruck, Abteilung 20 E beauftragt. 2. Zweck Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz 1992, BGBl. 150/92, ÖNORM B1800:1992, ÖNORM B1801-1:2015 und ÖNORM B1802-1:2019 zur Durchführung der vom Bezirksgericht Innsbruck vom 25.6.2020 bewilligten Zwangsversteigerung der 24/9310 Liegenschaftsanteile an EZ 3864 KG 81111 Hötting, B-LNR 136. 3. Bewertungsstichtag 11.9.2020 als Tag der Befundaufnahme 4. Verpflichtete Partei Jean-Pierre Obermoser GEB: 9.6.1992 5. Betreibende Partei Eigentümergemeinschaft Tiergartenstraße 25 - 25b, Mitterweg 52 + 54 vertreten durch: Hausverwaltung SPM Property Management Porrstraße 1, 6175 Kematen vertreten durch: RA DDr. Patrick Vergörer, Museumstraße 28/4, 6020 Innsbruck 6. Grundlagen und Unterlagen Der Lokalaugenschein durch den Sachverständigen fand am 11. September 2020 statt, und konnten die Räumlichkeiten frei besichtigt werden. Die zu diesem Termin anwesenden Personen wurden vom Diplomrechtspfleger am BG Innsbruck, Amtsdirektor Siegfried Linder im Gerichtsakt zu 20 E 21/20g vermerkt. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 3 von 17
Unterlagen, die dem Sachverständigen vom Bezirksgericht Innsbruck zur Verfügung gestellt wurden: • Grundbuchsauszug EZ 3864 KG 81111 Hötting – Eingeschränkter Auszug hinsicht- lich B-LNR 136 • Grundbuchsauszug EZ 3864 KG 81111 Hötting - Gesamtauszug Vom Sachverständigen wurde erhoben: • Erhebungen in der Urkundensammlung am Grundbuch Innsbruck - elektronische Abfragen • Katasterauszug (Hausmappe) vom BEV – Bundesamt für Eich- und Vermessungs- wesen, M 1 : 2000 • Ausdruck aus dem Flächenwidmungsplan, tirisMaps, © Land Tirol • Einsichtnahme in den Bauakt beim Stadtmagistrat Innsbruck • Einsichtnahme in die Nutzwertfestsetzung bei der Schlichtungsstelle des Stadtma- gistrates Innsbruck • Anfrage bei der Hausverwaltung SPM Strauss Property Management GmbH, Porrstraße 1, 6175 Kematen, Herrn Sailer Andreas • IMMOBILIEN-PREISSPIEGEL 2020, Herausgeber: Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Österreich • Wohnen & Wirtschaften in Innsbruck, Marktbericht 2020, Herausgeber: prochecked Immobilien OG • Eigene Kaufpreissammlung • Bescheide des Stadtmagistrates Innsbruck: Zahl: VI-6745/1972 vom 7.2.1973 Baubewilligung zur Errichtung dreier Wohnhäuser und einer Tiefgara- ge (Tiergartenstraße 25, 25a und 25 b) Zahl: VI-7119/10/1976 vom 8.4.1976 Benützungsbewilligung Zahl: IV-1678/1973 vom 22.2.1973 Vorentscheidung zur Festsetzung der Jahresmietwerte (Nutzwerte) 7. Energieausweis Ein Energieausweis des Ing. Gerhard Daum mit Ausstellungsdatum 3.5.2012 (Gültig- keitsdauer 10 Jahre) für das Haus Tiergartenstraße 25b liegt bei der Hausverwaltung auf. Demzufolge beträgt der spezifische Heizwärmebedarf (Referenzklima) 57,55 kWh/m2a, und entspricht somit der Energieklasse „C“ der vom A++ bis G rei- chenden Skala. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 4 von 17
8. Anlagen o Grundbuchsauszug EZ 3864 KG 81111 Hötting – besondere Abschrift hinsichtlich B-LNR 136 vom 11.9.2020 o Katasterauszug (Hausmappe) vom BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungs- wesen, M 1 : 2000 o Ausdruck aus dem Flächenwidmungsplan, tirisMaps, © Land Tirol o Baubescheid vom 7.2.1973, Seite 1 - 2 o Benützungsbewilligung vom 8.4.1976 o Vorentscheidung des Stadtmagistrates Innsbruck vom 22.2.1973 hinsichtlich der Jahresmietwerte (Nutzwerte) für Top C 1 o Grundrissplan, nicht maßstabgetreu o Energieausweis des Ing. Gerhard Daum, Ausstellungsdatum 3.5.2012, Seite 1 - 2 o 5 Farbkopien mit 10 Fotos, angefertigt am 11.9.2020 o Orthofoto M 1 : 2000, tirisMaps, © Land Tirol 9. Erklärung des Sachverständigen Alle Feststellungen zur Beschaffenheit und zu den tatsächlichen Eigenschaften der Baulichkeit und des Grund und Bodens erfolgen nach den vorliegenden Unterlagen sowie nach dem Lokalaugenschein. Beim Lokalaugenschein wurden keine Baustoffprüfungen vorgenommen, keine Bau- teilprüfungen, Bodenuntersuchungen sowie Funktionsprüfungen haustechnischer oder sonstiger Anlagen durchgeführt. Der gefertigte Sachverständige erklärt sich fremd zu den Parteien und gibt in Erinne- rung an seinen Sachverständigeneid das nachstehende, nach bestem Wissen und Ge- wissen ausgearbeitete Gutachten ab. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 5 von 17
II. BEFUND 1. GRUNDBUCHSTAND 1.1. A1-Blatt mit Aufschrift - Gutsbestand Auszug aus dem Hauptbuch KATASTRALGEMEINDE 81111 Hötting EINLAGEZAHL 3864 BEZIRKSGERICHT Innsbruck ******************************************************************************* *** Eingeschränkter Auszug *** *** B-Blatt eingeschränkt auf die Laufnummer(n) 136 *** *** C-Blatt eingeschränkt auf Belastungen für das angezeigte B-Blatt *** ******************************************************************************* Letzte TZ 8955/2020 WOHNUNGSEIGENTUM Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl. II, 143/2012 am 07.05.2012 ************************************* A1 ************************************** GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 1749 GST-Fläche 10565 Bauf.(10) 2229 Gärten(10) 8336 Mitterweg 52 Tiergartenstraße 25a Tiergartenstraße 25 Tiergartenstraße 25b Mitterweg 54 1750/2 GST-Fläche 1103 Sonst(10) 699 Sonst(30) 161 Sonst(40) 243 GESAMTFLÄCHE 11668 Legende: Bauf.(10): Bauflächen (Gebäude) Gärten(10): Gärten (Gärten) Sonst(10): Sonstige (Straßenverkehrsanlagen) Sonst(30): Sonstige (Verkehrsrandflächen) Sonst(40): Sonstige (Parkplätze) Die Grundparzellen sind nach dem ehemaligen Grundsteuerkataster vermessen, d.h. die Grenzverläufe sind nicht rechtsverbindlich nachgewiesen. 1.2. A2-Blatt - Dingliche Rechte ************************************* A2 ************************************** 1 a 11132/1963 Sicherheitszone Flughafen Innsbruck hins Gst 1749 1750/2 1.3. B-Blatt - Eigentümer ************************************* B *************************************** 136 ANTEIL: 24/9310 Jean-Pierre Obermoser GEB: 1992-06-09 ADR: Oberellbögen 207a 6082 a 4383/1973 Wohnungseigentum an W C 1 i 9316/2007 IM RANG 7914/2007 Kaufvertrag 2007-07-13 Eigentumsrecht j 9316/2007 Belastungs- und Veräußerungsverbot SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 6 von 17
1.4. C-Blatt - Dingliche Lasten ************************************* C *************************************** 318 a 501/1996 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 19 WEG (30 Msch 83/95d) 453 auf Anteil B-LNR 136 a 9316/2007 BELASTUNGS- UND VERÄUSSERUNGSVERBOT für Obermoser Friedhilde, geb. 1936-04-10 587 auf Anteil B-LNR 136 a 3181/2020 Klage gem § 27 Abs 2 WEG 2002 (12 C 126/20h) 591 auf Anteil B-LNR 136 a 6135/2020 Klage gem § 27 Abs 2 WEG 2002 (31 C 303/20b) 592 auf Anteil B-LNR 136 a 6155/2020 Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von vollstr. EUR 697,09 s.A. lt. Bewilligung, Kosten EUR 310,98 und 4 % Z seit 2020-03-31, EUR 207,49 für EG Tiergartenstraße 25-25b, Mitterweg 52+54 (20 E 21/20g) 594 auf Anteil B-LNR 136 a 8251/2020 Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von vollstr. EUR 390,10 s.A. lt. Bewilligung, Kosten EUR 315,18 und 4 % Z seit 2020-07-03, EUR 207,49 für EG Tiergartenstraße 25-25b, Mitterweg 52+54 (20 E 31/20b) *********************************** HINWEIS *********************************** Eintragungen ohne Währungsbezeichnung sind Beträge in ATS. ******************************************************************************* Grundbuch 11.09.2020 07:16:40 ad C-LNR 318: Die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem. § 19 WEG (Msch 83/95d) sieht vor, dass die Garageneigentümer von den Wasser- und Kanalgebühren befreit sind. 2. LIEGENSCHAFTSBESCHREIBUNG 2.1. Grundstücke Die Grundparzelle 1749 im Ausmaß von 10.565 m2 ist mit der aus 5 Häusern beste- henden Wohnanlage Mitterweg 52 + 54 und Tiergartenstraße 25, 25a und 25b bebaut. Die Grundparzelle 1750/2 mit 1.103 m2 dient an der Nordwestseite als Erschließungs- weg zum Öffentlichen Gut, Angergasse, und mündet diese in den rund 170 m weiter südlich verlaufenden Mitterweg oder in Richtung Norden in den rund 240 Meter ver- laufenden Fürstenweg. 2.1.1. Lage und Umgebung Die Liegenschaft befindet sich im Stadtteil Höttinger Au, umgeben von einer großflä- chigen Grünanlage. Wichtige infrastrukturelle Einrichtungen sind bequem fußläufig erreichbar, die Lage zu Wohnzwecken ist mit Ausnahme des Fluglärms als absolut ruhig zu bezeichnen. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 7 von 17
Der Mitterweg verläuft von der Top C 1 aus gesehen rd. 80 m weiter südlich. In der näheren Umgebung sind weitere Mehrfamilienhäuser situiert, an der Nordwest- seite grenzt ein kleiner Stadtpark sowie das Areal der Volksschule Angergasse an. Entlang der nordwestlich verlaufenden Parzelle 1750/2 stehen allgemeine Pkw- Abstellplätze im Freien zur Verfügung, und erfolgt dort auch die Zufahrt zur Tiefgara- ge. 2.1.2. Flächenwidmung Nach dem rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Stadt Innsbruck ist die Grund- stücksfläche mit den Häusern Tiergartenstraße 25, 25a und 26 b als Bauland - WOHN- GEBIET ausgewiesen. 2.1.3. Maße, Form und Topographie Die Grundparzelle 1749 weist eine trapezformähnliche Konfiguration auf, und betra- gen die durchschnittlichen Ausdehnungen in Richtung NW-SO rd. 172 Meter und in Richtung NO-SW rd. 61 Meter. Die Parzelle 1750/2 ist eine langgezogene, rd. 11 Meter breite Verbindungsstraße (mit Parkflächen) zur Angergasse. Die Grundstücke sind als eben zu bezeichnen. 2.1.4. Ver- und Entsorgung Wasser − städtisches Versorgungsnetz Kanal − städtisches Kanalnetz Strom − IKB - Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Energie − TIGAS 2.2. Baulichkeiten 2.2.1. Allgemeines Mit den Bescheiden aus 1972 und 1973 wurde dem damaligen Bauträger Interbau Wohnbau GmbH die Errichtung einer Wohnanlage mit 5 Häusern baubehördlich ge- nehmigt. Die Häuser Mitterweg 52 + 54 sowie Tiergartenstraße 25 sind frei stehend, die Häuser Tiergartenstraße 25a + 25b sind als Doppelhaus ausgeführt. Insgesamt umfasst die Wohnanlage 222 Wohnungen und eine nahezu die gesamte Grundfläche umfassende Tiefgarage. Im Haus Tiergartenstraße 25b sind 46 Wohnein- heiten auf 5 Wohngeschossen angeordnet. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 8 von 17
Die bewertungsgegenständliche Top C 1 befindet sich im südlichen Doppelhaus Tier- gartenstraße 25b im Erdgeschoss, linker Hand des Stiegenhauses. Der Wohn-Schlafraum mit vorgelagerter Loggia und die Kochnische sind ostseitig ausgerichtet, das Bad/WC ist innenliegend angeordnet. Zur Wohnung gehört ein Kellerabteil. 2.2.2. Raumaufteilung bzw. Nutzung Vorraum Bad/WC Wohn-Schlafraum Kochnische Loggia Kellerabteil 2.2.3. Detailbeschreibung Vorraum: Wohnungseingangstür furniertes Türblatt mit Türspion, Pfostentür- stock, Boden Laminat, Wände und Decke verputzt, Türsprechanlage Bad/WC: Futtertürstock, grau lackiertes Türblatt, Boden Fliesenbelag, Wände auf Höhe 1,61 m verfliest, darüber verputzt wie Decke, Badewanne, Stand-WC mit Aufputzspülkasten, Waschbecken, mechanische Ent- lüftung Wohn-Schlafraum: Futtertürstock, Holzrahmentür mit Ornamentglasfüllung, Boden La- minat, Wände, Decke verputzt, einflügeliges Fenster und Fenstertür in Kunststoff mit Isolierverglasung zur Loggia, Außenrollläden mit Gurtwickler Kochnische: rundbogenförmiger, offener Zugang, Boden Laminat, Wände, Decke verputzt, einflügeliges Kunststoffisolierfenster, Außenrollladen mit Gurtwickler Loggia: Boden Terrazzoplatten, Brüstung Betonscheibe (Sichtbeton) mit auf- gesetztem Rundrohrgeländer Kellerabteil: Boden Betonpflaster, Wände und Decke in Sichtbeton, Abtrennung mit Holzlatten und ebensolcher Gehtür SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 9 von 17
2.2.4. Ergänzende Beschreibung Fundamente: Stampfbeton Kellermauerwerk: Stampfbeton aufgehendes Mauerwerk: Ziegelmauerwerk mit Vollwärmeschutz Trennwände: Zwischenwände 7 cm Ziegelmauerwerk, Wohnungstrenn- wände 20 cm Ziegelmauerwerk Decken: Stahlbetondecken Dach: Flachdach bekiest Heizung: zentrale Gasheizungsanlage für die Häuser Tiergartenstra- ße 25, 25a + 25b, im Haus 25b Wärmeabgabe über Radia- toren, zentrale Brauchwasseraufbereitung mittels 4 Boilern im allgemeinen Waschraum Sonstiges: Hauszugang Waschbetonplatten, Eingangsportal in Kunst- stoff mit Glasfüllungen Briefkastenanlage im KG Wasch- und Trockenraum, Münzautomat Außenflächen begrünt mit diversem Strauchbewuchs Zugangswege asphaltiert 2.3. Hausverwaltung, Betriebskosten und Rücklagenfonds Die Hausverwaltung wird von der STRAUSS PROPERTY MANAGEMENT GmbH durchgeführt, und hat Herr Andreas Sailer dem Sachverständigen nachstehende Aus- künfte erteilt: − monatliche Betriebskosten-Akonto-Vorschreibung € 104,20 darin enthalten € 19,20 Rücklagenzuführung − Reparaturrücklage für die Gesamtliegenschaft € 146.695,46 − von der Eigentümergemeinschaft sind aktuell keine Instandsetzungsmaßnahmen beschlossen, eine Fassadensanierung und die Sanierung der Tiefgaragendecke wer- den in den nächsten Jahren anstehen 2.4. Bestandsverhältnis Die Top C 1 wird von der verpflichteten Partei eigengenutzt. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 10 von 17
2.5. Bau- und Erhaltungszustand Der Bau- und Erhaltungszustand der gesamten Wohnanlage ist dem Alter von rd. 44 Jahren entsprechend als durchschnittlich zu bezeichnen. Die Top C 1 weist einen katastrophalen, unhygienischen Zustand auf. Eine Entrümpe- lung (inkl. Kellerabteil) und eine umfassende Instandsetzung (Generalsanierung Bad/WC) sind erforderlich und wird dafür als rückgestauter Reparaturbedarf bei der Bewertung gesondert berücksichtigt. 3. TECHNISCHE DATEN Die nachstehenden Flächenangaben sind dem vorliegenden Grundrissplan (Regelge- schoss für Haus 25a + 25b), der auch der Jahresmietwertfestsetzung (Nutzwerte) zugrunde liegt, entnommen. Vorraum 2,52 m2 Bad/WC 3,90 m2 Wohn-Schlafraum 15,20 m2 Kochnische 2,48 m2 Wohnnutzfläche 24,10 m2 Loggia 2,80 m2 Kellerabteil 1,58 m2 SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 11 von 17
III. BEWERTUNG 1. Auswahl der Verfahren Nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz von 1992 ist als Verkehrswert jener Wert anzusetzen, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Ge- schäftsverkehr erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrs- wertes außer Betracht zu bleiben. Das Liegenschaftsbewertungsgesetz stellt einen Rahmen dar, innerhalb dessen sich der Sachverständige unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Wissenschaft zu bewegen hat. Zu den derzeit wissenschaftlich allgemein anerkannten Wertermittlungsmethoden gehören vor allem das Vergleichs- wertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Die Auswahl des Verfahrens, auch die Verknüpfung mehrerer verschiedener Wertermittlungsmethoden, obliegt dem Sachverständigen und ist von diesem zu begründen. Für die bewertungsgegenständliche 1-Zimmer-Wohnung Top C 1 werden das Ver- gleichswert- und das Ertragswertverfahren zur Anwendung gebracht. Für das Vergleichswertverfahren stehen in der Wohnanlage Mitterweg 52 + 54, Tier- gartenstraße 25, 25a + 25b aus den Jahren 2018 bis dato 7 Transaktionen zur Verfü- gung, die allesamt wie die Top C 1 die selbe Gesamtfläche mit 26,90 m2 (WNfl inkl. Loggia) aufweisen. Der Ertragswertberechnung wird eine frei zu vereinbarende Nettomiete in der Höhe von monatlich € 400,-- zugrunde gelegt. Der Jahresrohertrag (mtl. Nettomiete x 12) ist um die Bewirtschaftungskosten zu kür- zen, und wird dafür ein Pauschalwert von 15 % in Ansatz gebracht. Der Jahresreinertrag ist um den Verzinsungsbetrag für den Bodenwert, der „ewig“ zur Verfügung steht, zu kürzen und der Reinertrag der Baulichkeit entsprechend der verbleibenden Restnutzungsdauer von 36 Jahren (80 Jahre gesamt minus 44 Jahre seit Erteilung der Benützungsbewilligung) zu kapitalisieren. Der Bodenwert wird mit einer vollkommen ausreichenden Genauigkeit von € 1.500,-- /m2 bezogen auf die Wohnnutzfläche zzgl. 40 % Loggiafläche, somit 25,22 m2 berech- net (WNfl 24,10 m2 + 40 % von 2,80 m2 Loggia = 25,22 m2). Der Liegenschaftszinssatz wird in Anlehnung an die Empfehlung des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs1 mit 3 % gewählt (Bandbreite für sehr gute bis gute Lagen 2,0 - 5,0 %). Für die Entrümpelungskosten und die Sanierung des Bad/WC wird als rückgestauter Reparaturbedarf ein Betrag von € 12.000,-- pauschal in Abzug gebracht. 1 SACHVERSTÄNDIGE: Offizielles Organ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifi- zierten Sachverständigen Österreichs, zuletzt unter Bezug auf frühere Veröffentlichungen empfohlen und ge- ändert im Heft 2/2020, Seite 88 SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 12 von 17
2. Gesetzliche Bestimmungen - Liegenschaftsbewertungsgesetz 2.1. § 7 LBG - Wahl des Wertermittlungsverfahrens (1) Soweit das Gericht oder die Verwaltungsbehörde nichts anderes anordnen, hat der Sachverständi- ge das Wertermittlungsverfahren auszuwählen. Er hat dabei den jeweiligen Stand der Wissenschaft und die im redlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten zu beachten. Aus dem Ergebnis des gewählten Verfahrens ist der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Ge- schäftsverkehr zu ermitteln. (2) Sind für die Bewertung mehrere Wertermittlungsverfahren anzuwenden (§ 3 Abs. 2), so ist aus deren Ergebnissen der Wert unter Berücksichtigung der Verhältnisse im redlichen Geschäftsverkehr zu ermitteln. 2.2. § 4 LBG - Vergleichswertverfahren (1) Im Vergleichswertverfahren ist der Wert der Sache durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kauf- preisen vergleichbarer Sachen zu ermitteln (Vergleichswert). Vergleichbare Sachen sind solche, die hinsichtlich der den Wert beeinflussenden Umstände weitgehend mit der zu bewertenden Sache über- einstimmen. Abweichende Eigenschaften der Sache und geänderte Marktverhältnisse sind nach Maß- gabe ihres Einflusses auf den Wert durch Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen. (2) Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Soweit sie vor oder nach dem Stichtag vereinbart wurden, sind sie entsprechend den Preisschwankungen im redlichen Ge- schäftsverkehr des betreffenden Gebietes auf- oder abzuwerten. (3) Kaufpreise, von denen anzunehmen ist, dass sie durch ungewöhnliche Verhältnisse oder persönli- che Umstände der Vertragsteile beeinflusst wurden, dürfen zum Vergleich nur herangezogen werden, wenn der Einfluss dieser Verhältnisse und Umstände wertmäßig erfasst werden kann und die Kauf- preise entsprechend berichtigt werden. 2.3. § 5 LBG - Ertragswertverfahren (1) Im Ertragswertverfahren ist der Wert der Sache durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrages zum angemessenen Zinssatz und ent- sprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache zu ermitteln (Ertragswert). (2) Hiebei ist von jenen Erträgen auszugehen, die aus der Bewirtschaftung der Sache tatsächlich er- zielt wurden (Rohertrag). Durch Abzug des tatsächlichen Aufwands für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung der Sache (Bewirtschaftungsaufwands) und der Abschreibung vom Rohertrag errechnet sich der Reinertrag; die Abschreibung ist nur abzuziehen, soweit sie nicht bereits bei der Kapitalisie- rung berücksichtigt wurde. Bei der Ermittlung des Reinertrages ist überdies auf das Ausfallwagnis und auf allfällige Liquidationserlöse und Liquidationskosten Bedacht zu nehmen. (3) Sind die tatsächlich erzielten Erträge in Ermangelung von Aufzeichnungen nicht erfassbar oder weichen sie von den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache erzielbaren Erträgen ab, so ist von jenen Erträgen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der Sache nachhaltig hätten erzielt werden können, und dem bei einer solchen Bewirtschaftung entstehenden Aufwand auszugehen; dafür können insbesondere Erträge vergleichbarer Sachen oder allgemein anerkannte statistische Daten herangezogen werden. (4) Der Zinssatz zur Ermittlung des Ertragswertes richtet sich nach der bei Sachen dieser Art übli- cherweise erzielbaren Kapitalverzinsung. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 13 von 17
2.4. § 6 LBG - Sachwertverfahren (1) Im Sachwertverfahren ist der Wert der Sache durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bau- wertes und des Wertes sonstiger Bestandteile sowie gegebenenfalls des Zubehörs der Sache zu ermit- teln (Sachwert). (2) Der Bodenwert ist in der Regel als Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen ver- gleichbarer unbebauter und unbestockter Liegenschaften zu ermitteln. Wertänderungen, die sich dem- gegenüber aus der Bebauung oder Bestockung der zu bewertenden Liegenschaft oder deren Zugehö- rigkeit zu einem Liegenschaftsverband ergeben, sind gesondert zu berücksichtigen. (3) Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Re- gel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminde- rung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen und sonstige wertbeeinflussende Umstände, wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie erhebliche Abweichungen von den üblichen Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 14 von 17
3. Bewertung 3.1. Vergleichswertverfahren Lfd-Nr Top1 Anteile Kaufvertrag Gesamtfläche Kaufpreis m2-Preis 1 A 39 26/9310 11.07.2018 26,90 m2 € 87.000,-- € 3.234,20 2 B 26 26/9310 28.09.2018 26,90 m2 € 118.000,-- € 4.386,62 3 A 10 24/9310 19.02.2019 26,90 m2 € 107.000,-- € 3.977,70 4 B 37 26/9310 25.03.2019 26,90 m2 € 140.210,-- € 5.212,27 2 5 C 38 26/9310 13.11.2019 26,90 m € 161.500,-- € 6.003,72 2 6 C3 24/9310 21.11.2019 26,90 m € 98.000,-- € 3.643,12 7 A 11 24/9310 17.02.2020 26,90 m2 € 140.000,-- € 5.204,46 Die Wohnungen weisen alle eine einheitliche Größe auf (WNfl 24,10 m2 + Loggia 2,80 m2) und unterscheiden sich nur durch die jeweilige Ausrichtung bzw. Stock- werkslage im jeweiligen Haus. Der Ausstattungs- bzw. Erhaltungszustand der Woh- nungen ist nicht bekannt. Ein Durchschnittswert pro Wohneinheit errechnet sich mit gerundet € 121.700,-- (€ 851.710,-- : 7 = € 121.673,--). 1 Anmerkung: Haus A Mitterweg 54 Haus B Mitterweg 52 Haus C Tiergartenstraße 25b Haus D Tiergartenstraße 25a Haus E Tiergartenstraße 25 3.2. Ertragswertverfahren monatliche fiktive Nettomiete € 400,-- x 12 Jahresrohertrag € 4.800,-- abzüglich Bewirtschaftungskosten 15 % -€ 720,-- Jahresreinertrag € 4.080,-- abzüglich Verzinsung Bodenwert 25,22 m2 x € 1.500,-- = € 37.830,-- davon 3% - € 1.135,-- Reinertrag der Baulichkeit € 2.945,-- SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 15 von 17
Vervielfältiger bei einer Restnutzungsdauer von 36 Jahren und 3 % Zinssatz lt. Tabelle 21,83 € 2.945,-- x 21,83 = € 64.289,-- Ertragswert Baulichkeit € 64.289,-- zuzüglich Bodenwert € 37.830,-- rechnerischer Ertragswert gerundet € 102.200,-- 3.3. Rückgestauter Reparaturbedarf Entrümpelung, Sanierung Bad/WC pauschal € 12.000,-- 3.4. Ableitung des Verkehrswertes Unter Anwendung des Vergleichswert- und des Ertragswertverfahrens wurden nach- stehende Werte ermittelt: durchschnittlicher Vergleichswert € 121.700,-- rechnerischer Ertragswert € 102.200,-- Der Sachverständige weist den durchschnittlichen Vergleichswert abzüglich des rück- gestauten Reparaturbedarfes als Verkehrswert aus. Ø Vergleichswert € 121.700,-- rückgestauter Reparaturbedarf - € 12.000,-- Verkehrswert € 109.700,-- Anmerkung: Dividiert man den Verkehrswert durch die Wohnnutzfläche mit 24,10 m2 zzgl. 40 % der Loggiafläche von 2,80 m2, somit 25,22 m2, so errechnet sich daraus ein m2-Preis von € 4.350,--. Gemäß dem soeben erschienenen Marktbericht 2020, Wohnen & Wirt- schaften in Innsbruck, betrug der Mittelwert von insgesamt 162 Wiederverkäufen in der Höttinger Au im Jahre 2019 € 4.479,--/m2. Der ausgewiesene Verkehrswert ist als absolut plausibel einzustufen. SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 16 von 17
IV. ZUSAMMENFASSUNG aus Vergleichswerten abgeleiteter Wert € 109.700,-- Zubehör ohne Bewertung Somit beträgt der Verkehrswert der 1-Zimmer-Wohnung Top C 1 in 6020 Innsbruck, Tiergartenstraße 25b, EZ 3864 KG 81111 Hötting, 24/9310 Wohnungseigentum- Anteile, B-LNR 136, inklusive Mehrwertsteuer € 109.700,-- Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Unterzeichner Helmut Pintarelli Datum/Zeit-UTC 2020-09-24T09:59:41+02:00 Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at Hinweis Dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Dokument ist gemäß EU Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS) einem handschriftlich unterzeichneten Dokument grundsätzlich rechtlich gleichgestellt. Landeck, 24.9.2020 SV Helmut Pintarelli - GA 20 E 21/20g Seite 17 von 17
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