MEDIADATEN 2014 AKTUELL INFORMATIV UNTERHALTSAM

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MEDIADATEN
      2014
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WER WIR SIND

Berliner Behindertenzeitung:
Einsatz für Menschen mit Behinderung

Die BBZ setzt sich als Interessens-      „Gesundheit“ und „Verbandsle-       hagen (Sportlerin), Mario Czaja
vertreter für die Behindertenbe-         ben“ (des Berliner Behinderten-     (CDU, Berliner Senator für Ge-
wegung ein. Sie ist ein Garant für       verband e.V.).                      sundheit und Soziales), Dr. Sigrid
gründlich recherchierte Texte aus        Nicht zu vergessen sind die in      Nikutta (Vorstandsvorsitzende
allen Bereichen des Lebens. Die          loser Reihenfolge erscheinenden     Berliner Verkehrsbetriebe), Ulf
BBZ mischt sich jedoch nicht nur         Interviews mit Persönlichkeiten     Meyer-Golling (Leiter Integra-
in die Landes- sondern auch in           aus Politik und Gesellschaft. In    tionsamt Berlin), Frank Henkel
die Bundespolitik ein, sofern die        der jüngeren Vergangenheit          (CDU, Senator für Inneres und
Themen behindertenpolitische             der BBZ gaben unter anderem         Sport, Berlin) oder Ilja Seifert (DIE
Bereiche berühren.                       folgende Personen der BBZ ein       LINKE; Bundestagsabegordneter
Regelmäßig erscheinende Rub-             Exklusiv-Interview: Ulla Schmidt    a.D.).
riken sind unter anderem: „Poli-         (SPD, Bundesgesundheitsminis-                            Domink Peter
tik“, „Berlin“, „Mobilität“, „Reisen“,   terin a.D., Bundesvorsitzende der                        Chefredakteur
„Gesellschaft“, „Recht“, „Kultur“,       Lebenshilfe), Marianne Buggen-
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UNSERE TERMIN 2014

Termine und Schwerpunktthemen 2014
AUSGABE             SCHWERPUNKT-               ANZEIGENSCHLUSS   ERSCHEINUNGS-
                    THEMA                                        DATUM
FEBRUAR             Gesundheitsspezial
                    Reise-Extra                    13.01.2014        30.01.2014
                    50 Jahre Aktion Mensch

MÄRZ                Paralympics
                    Reha & Pflege                  13.02.2014        27.02.2014
                    WfbM-Spezial

APRIL               Aktionstag 5. Mai
                    Sonderseiten Mobilität         13.03.2014        27.03.2014

MAI                 Europawahlen
                    Sonderseiten Kultur            13.04.2014        24.04.2014
                    Special Olympics

JUNI                Reise-Extra
                    Messespezial IRMA              13.05.2014        28.05.2014

JULI / AUGUST       15 Jahre Landesgleich-
                    stellungsberechtigungs-        13.06.2014        03.07.2014
                    gesetz
                    Sommer in Berlin
SEPTEMBER           Gesundheitsspezial
                    Rehacare Düsseldorf            13.08.2014        28.08.2014

OKTOBER             Sonderseiten Mobilität
                                                   12.09.2014        02.10.2014

NOVEMBER            BBV-Forum
                    Sonderseiten Kultur            13.10.2014        30.10.2014

DEZEMBER / JANUAR   25 Jahre Berliner Behin-
                    dertenverband                  13.11.2014        04.12.2014
                    Reise-Extra
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Zeitungsangaben

                  Verlag
                  c/o BBV e.V.
                  Jägerstraße 63D · 10117 Berlin
                  Tel.: 030 / 204 38 47
                  Fax: 030 / 204 50 067
                  info@berliner-behindertenzeitung.de

                  Abonnement-Preis: 15,00 Euro pro Jahr
                                          frei Haus
                  Einzelpreis:             1,50 Euro inklusive MwSt.

                  Auflage:       10.000
                  Distribution:
                  6.000 Exemplare im Direktversand an Vereinsmit-
                  glieder, Zeitungsabonnenten oder ähnliche.

                  4.000 Exemplare gehen an zentrale Auslegestellen.
                  Dies sind unter anderem: Vereine, Behörden, Orga-
                  nisationen, Parteien, Einrichtungen, Begegnungs-
                  stätten, Arztpraxen, Seniorenzentren, Physiothera-
                  peuten, Behindertenwerkstätten, Sanitätshäuser
                  oder ähnliche.

                  Erscheinungsweise:
                  10 mal jährlich,
                  Juli / August und Dezember / Januar
                  als Doppelausgabe

                  Erscheinungstermin:
                  siehe Tabelle auf Seite 3

                  Zeitungsformat:
                  255 x 350 mm (Breite und Höhe)

                  Satzspiegel:
                  222 x 320 mm (4 Spalten zu je 52 mm)

                  Druckverfahren:
                  Zeitungsoffset
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Anzeigen

Anzeigenaufträge:
Heiko Müller
Jägerstr. 63 D, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 204 38 47
Mobil: 0170 / 260 17 65
anzeigen@berliner-behindertenzeitung.de

Anzeigenschluss:
Jeweils der 13. des Vormonats (fällt der Tag auf ein
Wochenende, dann jeweils der letzte Freitag davor)

Datenformate für Anzeigen:
TIF-, EPS-, JPG-, PDF-Dateien
Auflösung: min 300 dpi
Bei Sonderformaten fragen Sie bitte nach.

Mengenrabatte:        4 mal – 5%
                      8 mal – 10%
                      10 mal – 15%

Zahlungskonditionen:
Sofort nach Rechnungserhalt;

Bankverbindung:
Berliner Volksbank eG
IBAN: DE47 1009 0000 7083 7050 05
BIC: BEVODEBB

Gern helfen wir Ihnen bei der werbewirksamen
Gestaltung Ihrer Anzeige. Preis auf Nachfrage.
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Preise

Anzeigenpreise Stand 01.01.2014
 Anzeigengröße                              Anzeigenformat                        Preis
                                            im Satzspiegel                        im Vierfarben-
                                               Breite (mm)        Höhe (mm)       druck
                                                                                  (Euro)

 1/1 Seite                                           230              320              1.400,00

 1/2 Seite                                           230              150               730,00

 1/3 Seite                                           230              100               510,00

 1/4 Seite             quer                          230               75               400,00

 1/4 Seite             hoch                          108              150               400,00

 1/6 Seite             quer                          230               55               310,00

 1/6 Seite             hoch                          108              108               310,00

 1/8 Seite             quer                          108               75               250,00

 1/8 Seite             hoch                          50               150               250,00

 Fliesstext für redaktionelle Beiträge mit nicht kommerziellen Hintergrund oder
für Kleinanzeigen 2,50 Euro je Zeile (ca. 33 Zeichen).

 Beilagen: bis 25 g und im Format bis max. DIN A5: 80,- Euro pro Tausend,
zzgl. 190,- Euro Postgebühren für eine geringe Teilauflage.

 Für Vereine, Selbtshilfegruppen und gemeinnützige Firmen können Rabatte
gewährt werden.

 Alle Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen
und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages.
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Formate

Anzeigenformate Stand 01.01.2014

     1/1 Seite        1/2 Seite        1/3 Seite

     230 x 320        230 x 150        230 x 100

   1/4 Seite hoch   1/4 Seite quer   1/6 Seite hoch

     108 x 150         230 x 75        108 x 108

   1/6 Seite quer   1/8 Seite hoch   1/8 Seite quer

     230 x 55         50 x 150          108 x 75
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Berliner-Behindertenzeitung.de

Werben in der Online-Ausgabe
Mit Ihren Anzeigen auf der Onlineseite der Berliner Behindertenzeitung profitieren Sie in mehrfacher
Hinsicht:

 erreichen eine junge dynamische Leserschaft;
 erreichen eine Leserschaft, die neuen Technologien aufgeschlossen ist, denn rund 25 Prozent der
 Nutzer ein mobiles Endgerät oder ein Tablet (Quelle: Google Analytics);
 erreichen eine bundesweite Leserschaft: 30 Prozent der Nutzer kommen aus Berlin, 65 Prozent aus
 dem restlichen Deutschland (Quelle: Google Analytics);
 stellen sich einer klar umrissenen Zielgruppe vor;
 erreichen eine treue Leserschaft;
 ermöglichen und unterstützen unabhängigen Journalismus und die Behindertenbewegung.
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Preise & Rabatte

Anzeigenpreise in der Onlineausgabe

Anzeigen in der rechten Spalte (Banner im max. Format Breite x Höhe: 200 Pixel x 150 Pixel)

Startseite
1 Monat: 150 Euro
2 Monate: 280 Euro
Jeder weitere Monat: 110 Euro

Rubrikseiten
1 Monat: 120 Euro
2 Monate: 220 Euro
Jeder weitere Monat: 90 Euro

Rabatte:
-Bei 12-monatiger Schaltung 25% Rabatt
-Bei gleichzeitiger Schaltung einer Anzeige im Printmediun 25% Rabatt.

Der Mindestpreis für eine Schaltung beträgt 120 Euro. Die Erstellung eines Werbebanners können wir
gerne für Sie übernehmen (ab 80 Euro).

Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungsstellung erfolgt mit der Online-stellung des
Werbebanners, zahlbar 14 Tage netto.
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeit-
schriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages
1.“Anzeigenauftrag“ im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen      9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch, und wenn dies
eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten zum Zwecke der            technisch möglich ist, geliefert. Der Auftraggeber haftet für die Richtig-
Verbreitung in einer Druckschrift.                                          keit der zurückgesandten Druckabzüge, wobei der Verlag Fehlerkorrek-
                                                                            turen, die ihm innerhalb einer von ihm bei Übersendung der Probeab-
2. Anzeigen sind mangels abweichender Vereinbarung innerhalb eines          züge gesetzten Frist mitgeteilt werden, berücksichtigt. Farbandrucke
Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Anzei-         werden nur gegen Berechnung der anfallenden Mehrkosten geliefert.
genauftrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so
ist die erste Anzeige innerhalb der voranstehenden Jahresfrist abzuru-      10. Es wird die tatsächliche Abdruckhöhe berechnet, sofern der Auftrag-
fen. Die weiteren Anzeigen sind innerhalb eines Jahres seit Erscheinen      geber keine besonderen Größenvorschriften vorgibt.
der ersten Anzeige abzurufen.
                                                                            11. Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom
3. Bei Anzeigenaufträgen über mehrere Anzeigen kann der Auftragge-          Rechnungserhalt an laufenden Frist zu zahlen, sofern keine anderen
ber -vorbehaltlich der Zustimmung des Auftragnehmers - innerhalb der        Zahlungsfristen bzw. Vorauszahlungen vereinbart wurden.
vereinbarten bzw. der in voranstehender Ziffer 2 genannten Frist über
die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen ab-           12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einzie-
rufen.                                                                      hungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug
                                                                            die weitere Ausführung von laufenden Anzeigenaufträgen bis zur Be-
4. Anzeigen und/oder Fremdbeilagen werden nur aufgrund bestimm-             zahlung zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung
ter Weisung des Auftraggebers und Bestätigung durch den Verlag in           zu verlangen.
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen der Druckschrift abgedruckt. Bei rubrizierten Anzeigen erfolgt      13. Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragge-
der Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dafür eine besondere        bers vor, so kann der Verlag auch während der Laufzeit eines Anzeigen-
Vereinbarung erfolgen muss. Platzierungsangaben durch den Auftrag-          abschlusses ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungs-
geber werden nicht als verbindliche Weisung, sondern als unverbindli-       ziel, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Zahlung offenstehender
cher Platzierungswunsch akzeptiert.                                         Rechnungsbeträge sowie Vorauszahlungen der weiteren Anzeigen
                                                                            abhängig machen. Auf Wunsch liefert der Verlag zusammen mit der
5. Anzeigen, die zum Beispiel aufgrund einer redaktionellen Aufma-          Rechnung einen Anzeigenbeleg. Dafür werden je nach Art und Umfang
chung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag durch            des Anzeigenauftrages Ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Be-
Hinzufügung des Wortes „Anzeige“ deutlich als Anzeigen kenntlich ge-        legnummern geliefert. Anstelle eines nicht mehr beschaffbaren Belegs
macht. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge - auch        tritt eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über Erscheinen
einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge          und Verbreitung der Anzeige.
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzuleh-
nen. Die gilt insbesondere, wenn der Verlag aufgrund pflichtgemäßen         14. Falls der Abdruck einer Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, un-
Ermessens einen Verstoß der Anzeige oder Beilage gegen Gesetze,             richtig oder unvollständig ist, kann der Auftraggeber eine Zahlungsmin-
behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten feststellt oder die          derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige fordern, dies jedoch nur
Veröffentlichung dem Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge werden         in Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dem
auch dann nicht durchgeführt, wenn die Beilagen durch Format oder           Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht zu, sofern der Verlag eine ihm ge-
Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift erwecken        stellte angemessene Nachfrist zum Abdruck einer ordnungsgemäßen
oder Fremdanzeigen enthalten. Außerdem behält sich der Verlag vor,          Ersatzanzeige nicht erfüllt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit
Beilagenaufträge aus technischen oder vertrieblichen Gründen bis zur        der Leistung und aus Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren
Vorlage eines Musters der Beilage und ihrer Billigung abzulehnen. Das       Schadens bis zur Höhe des für die betreffende Anzeige oder Beilage
voranstehende gilt ebenfalls für Aufträge, die bei Vertretern, Geschäfts-   zu zahlenden Entgelts beschränkt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe
stellen oder Annahmestellen aufgegeben werden. Der Verlag wird be-          Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines
müht sein, die Ablehnung eines Anzeigenauftrages dem Auftraggeber           Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Feh-
möglichst unverzüglich mitzuteilen.                                         lens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen
                                                                            Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
6. Nachlässe gemäß Anzeigenpreisliste werden nur für innerhalb eines        Fahrlässigkeit von Erfüllungshilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Jahres erscheinende Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die           Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf
Frist für Nachlassaufträge beginnt mit dem Erscheinen der ersten nach-      den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen-
lassberechtigten Anzeige.                                                   entgeltes beschränkt.

7. Kann ein Anzeigenauftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertre-    15. Im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr können Ansprüche we-
ten hat, nicht erfüllt werden, so steht dem Verlag unbeschadet weiterer     gen offensichtlicher Mängel von Anzeigenveröffentlichungen nur gel-
Rechte, ein Erstattungsanspruch in Höhe des Unterschieds zwischen           tend gemacht werden, wenn diese Mängel binnen zwei Wochen nach
dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden                  Erscheinen der Anzeige beim Verlag gerügt worden sind. Im kaufmän-
Nachlasses zu. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung vom Verlag zu       nischen Geschäftsverkehr sind Mängel jeglicher Art unverzüglich zu
vertreten ist.                                                              rügen.

8. Der Auftraggeber hat den Anzeigentext und einwandfreie Druckun-          16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist, soweit das
terlagen bzw. die Beilagen dem Auftraggeber rechtzeitig zu liefern. Der     Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den
Verlag ist bemüht, für erkennbar fehlerhafte Druckunterlagen unverzüg-      Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
lich Ersatz anzufordern. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der durch       Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten für den belegten Titel          nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
übliche Druckqualität.                                                      aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
AGB

Sitz der Verlagsniederlassung in Berlin vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                            g. Ein Rücktritt vom Anzeigenauftrag ist jeweils nur bis zum Anzeigen-
                                                                             schluss der jeweiligen Ausgabe möglich. Danach erwartet der Verlag die
17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Mo-          Bereitstellung der Druckunterlagen. Erfolgt dieses nicht, ist der Verlag
nate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich       zur Veröffentlichung eines neutralen Textes oder einer vorliegenden An-
eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.                               zeige berechtigt. Die Anzeigenrechnung muss auch in diesem Fall vom
                                                                             Auftraggeber ohne Abzug voll bezahlt werden. Der Verlag behält sich
18. Der Wunsch nach einer von Vorlagen abweichenden Druckwieder-             außerdem die Berechnung entstehender Mehrkosten vor.
gabe kann Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität von An-
zeigen hervorrufen. Etwaige Ansprüche hieraus können lediglich im            h. Der Auftraggeber besorgt die pünktliche Lieferung einwandfreier,
Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 14 der Allgemeinen Ge-             geeigneter Druckunterlagen (s. Mediadaten). Bei der Lieferung von un-
schäftsbedingungen geltend gemacht werden. Der Verlag behält sich            tauglichen Daten (fehlende/fehlerhafte Elemente) trägt der Auftragge-
seinerseits die Berechnung entstehender Mehrkosten vor.                      ber das Risiko. Der Auftraggeber muss sich an die genannten Anzeigen-
                                                                             formate halten.
19. Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verla-
ges gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder        i. Auf Wunsch kann die Herstellung der Anzeigen durch den Verlag ver-
sonstige technische Sonderausführungen.                                      mittelt werden. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes ist der
                                                                             Auftraggeber verantwortlich. Die Kosten für die Herstellung der Druck-
                                                                             unterlagen sowie Änderungen gehen zulasten des Auftraggebers. Die
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Ver              lages                  Berechnung erfolgt nach Aufwand und wird auf Anfrage genannt. Für
                                                                             die ordnungsgemäße Druckformerstellung haftet der Verlag nicht. Et-
a. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Ver-     waige Ansprüche hieraus können lediglich im Rahmen der Ziffern 8 und
lag rechtsverbindlich.                                                       14 geltend gemacht werden. Erfolgt bis zum Anzeigenschluss keine Ein-
                                                                             sendung, ist der Verlag zur Veröffentlichung eines neutralen Textes oder
b. Werbungsvermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in          einer älteren Anzeige berechtigt. Die Anzeigenrechnung muss auch in
ihren Angeboten, Verträgen -und Abrechnungen mit den Werbungtrei-            diesem Fall vom Auftraggeber ohne Abzug voll bezahlt werden. Der
benden an die jeweils gültige Preisliste des Verlages zu halten. Die vom     Verlag behält sich außerdem die Berechnung entstehender Mehrkos-
Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder            ten vor. Bei rechtzeitiger Lieferung des Anzeigentextes erfolgt schnellst-
ganz noch teilweise weitervergeben werden.                                   möglich die Zusendung eines Korrekturabzugs. Der Auftraggeber trägt
                                                                             die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Korrektur-
c. Bei Preisanpassungen treten die neuen Tarife auch für laufende Auf-       abzugs. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die spätestens
träge mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dies gilt nicht gegenüber Nicht-      zum Druckunterlagenschluss mitgeteilt werden. Bei nicht zurückerhal-
kaufleuten bei Aufträgen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertrags-         tenen Korrekturabzügen gilt die Druckreife als erteilt.
abschluss abgewickelt werden sollen.

d. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt (zum Beispiel
Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, Allgemeiner Roh-
stoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb
des Verlages, als auch in Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung
seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle
Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 %
der garantierten Auflage erfüllt sind. Bei geringeren Leistungen wird der
Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte
Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.

e. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und
die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Verlag vor Ansprü-
chen Dritter frei, die diesen aus der Durchführung des Auftrags, auch
wenn er storniert werden sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Ver-
lag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte
Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur
im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 14 der Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen zu.

f. Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Coupons
Rücken an Rücken zu platzieren. Das Fehlen von Kontrollkennziffern in
Coupons etc. berechtigt nicht zu Minderungsansprüchen. Anzeigen-
farbausschluss für die gleiche Seite kann nur für Formate ab 2/3 Seite
zugesagt werden; Ausschluss für redaktionelle Verwendung von Farbe
im Umfeld der Anzeige kann nicht zugesagt werden. Auch bei einer
Platzierungszusage kann der Verlag, wenn es technische oder redakti-
onelle Umstände erfordern, die Anzeige in Ausnahmefällen anderswo
platzieren.
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