MEDIADATEN 2014 AKTUELL INFORMATIV UNTERHALTSAM
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WER WIR SIND Berliner Behindertenzeitung: Einsatz für Menschen mit Behinderung Die BBZ setzt sich als Interessens- „Gesundheit“ und „Verbandsle- hagen (Sportlerin), Mario Czaja vertreter für die Behindertenbe- ben“ (des Berliner Behinderten- (CDU, Berliner Senator für Ge- wegung ein. Sie ist ein Garant für verband e.V.). sundheit und Soziales), Dr. Sigrid gründlich recherchierte Texte aus Nicht zu vergessen sind die in Nikutta (Vorstandsvorsitzende allen Bereichen des Lebens. Die loser Reihenfolge erscheinenden Berliner Verkehrsbetriebe), Ulf BBZ mischt sich jedoch nicht nur Interviews mit Persönlichkeiten Meyer-Golling (Leiter Integra- in die Landes- sondern auch in aus Politik und Gesellschaft. In tionsamt Berlin), Frank Henkel die Bundespolitik ein, sofern die der jüngeren Vergangenheit (CDU, Senator für Inneres und Themen behindertenpolitische der BBZ gaben unter anderem Sport, Berlin) oder Ilja Seifert (DIE Bereiche berühren. folgende Personen der BBZ ein LINKE; Bundestagsabegordneter Regelmäßig erscheinende Rub- Exklusiv-Interview: Ulla Schmidt a.D.). riken sind unter anderem: „Poli- (SPD, Bundesgesundheitsminis- Domink Peter tik“, „Berlin“, „Mobilität“, „Reisen“, terin a.D., Bundesvorsitzende der Chefredakteur „Gesellschaft“, „Recht“, „Kultur“, Lebenshilfe), Marianne Buggen-
UNSERE TERMIN 2014 Termine und Schwerpunktthemen 2014 AUSGABE SCHWERPUNKT- ANZEIGENSCHLUSS ERSCHEINUNGS- THEMA DATUM FEBRUAR Gesundheitsspezial Reise-Extra 13.01.2014 30.01.2014 50 Jahre Aktion Mensch MÄRZ Paralympics Reha & Pflege 13.02.2014 27.02.2014 WfbM-Spezial APRIL Aktionstag 5. Mai Sonderseiten Mobilität 13.03.2014 27.03.2014 MAI Europawahlen Sonderseiten Kultur 13.04.2014 24.04.2014 Special Olympics JUNI Reise-Extra Messespezial IRMA 13.05.2014 28.05.2014 JULI / AUGUST 15 Jahre Landesgleich- stellungsberechtigungs- 13.06.2014 03.07.2014 gesetz Sommer in Berlin SEPTEMBER Gesundheitsspezial Rehacare Düsseldorf 13.08.2014 28.08.2014 OKTOBER Sonderseiten Mobilität 12.09.2014 02.10.2014 NOVEMBER BBV-Forum Sonderseiten Kultur 13.10.2014 30.10.2014 DEZEMBER / JANUAR 25 Jahre Berliner Behin- dertenverband 13.11.2014 04.12.2014 Reise-Extra
Zeitungsangaben Verlag c/o BBV e.V. Jägerstraße 63D · 10117 Berlin Tel.: 030 / 204 38 47 Fax: 030 / 204 50 067 info@berliner-behindertenzeitung.de Abonnement-Preis: 15,00 Euro pro Jahr frei Haus Einzelpreis: 1,50 Euro inklusive MwSt. Auflage: 10.000 Distribution: 6.000 Exemplare im Direktversand an Vereinsmit- glieder, Zeitungsabonnenten oder ähnliche. 4.000 Exemplare gehen an zentrale Auslegestellen. Dies sind unter anderem: Vereine, Behörden, Orga- nisationen, Parteien, Einrichtungen, Begegnungs- stätten, Arztpraxen, Seniorenzentren, Physiothera- peuten, Behindertenwerkstätten, Sanitätshäuser oder ähnliche. Erscheinungsweise: 10 mal jährlich, Juli / August und Dezember / Januar als Doppelausgabe Erscheinungstermin: siehe Tabelle auf Seite 3 Zeitungsformat: 255 x 350 mm (Breite und Höhe) Satzspiegel: 222 x 320 mm (4 Spalten zu je 52 mm) Druckverfahren: Zeitungsoffset
Anzeigen Anzeigenaufträge: Heiko Müller Jägerstr. 63 D, 10117 Berlin Tel.: 030 / 204 38 47 Mobil: 0170 / 260 17 65 anzeigen@berliner-behindertenzeitung.de Anzeigenschluss: Jeweils der 13. des Vormonats (fällt der Tag auf ein Wochenende, dann jeweils der letzte Freitag davor) Datenformate für Anzeigen: TIF-, EPS-, JPG-, PDF-Dateien Auflösung: min 300 dpi Bei Sonderformaten fragen Sie bitte nach. Mengenrabatte: 4 mal – 5% 8 mal – 10% 10 mal – 15% Zahlungskonditionen: Sofort nach Rechnungserhalt; Bankverbindung: Berliner Volksbank eG IBAN: DE47 1009 0000 7083 7050 05 BIC: BEVODEBB Gern helfen wir Ihnen bei der werbewirksamen Gestaltung Ihrer Anzeige. Preis auf Nachfrage.
Preise Anzeigenpreise Stand 01.01.2014 Anzeigengröße Anzeigenformat Preis im Satzspiegel im Vierfarben- Breite (mm) Höhe (mm) druck (Euro) 1/1 Seite 230 320 1.400,00 1/2 Seite 230 150 730,00 1/3 Seite 230 100 510,00 1/4 Seite quer 230 75 400,00 1/4 Seite hoch 108 150 400,00 1/6 Seite quer 230 55 310,00 1/6 Seite hoch 108 108 310,00 1/8 Seite quer 108 75 250,00 1/8 Seite hoch 50 150 250,00 Fliesstext für redaktionelle Beiträge mit nicht kommerziellen Hintergrund oder für Kleinanzeigen 2,50 Euro je Zeile (ca. 33 Zeichen). Beilagen: bis 25 g und im Format bis max. DIN A5: 80,- Euro pro Tausend, zzgl. 190,- Euro Postgebühren für eine geringe Teilauflage. Für Vereine, Selbtshilfegruppen und gemeinnützige Firmen können Rabatte gewährt werden. Alle Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages.
Formate Anzeigenformate Stand 01.01.2014 1/1 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 230 x 320 230 x 150 230 x 100 1/4 Seite hoch 1/4 Seite quer 1/6 Seite hoch 108 x 150 230 x 75 108 x 108 1/6 Seite quer 1/8 Seite hoch 1/8 Seite quer 230 x 55 50 x 150 108 x 75
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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeit- schriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages 1.“Anzeigenauftrag“ im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen 9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch, und wenn dies eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten zum Zwecke der technisch möglich ist, geliefert. Der Auftraggeber haftet für die Richtig- Verbreitung in einer Druckschrift. keit der zurückgesandten Druckabzüge, wobei der Verlag Fehlerkorrek- turen, die ihm innerhalb einer von ihm bei Übersendung der Probeab- 2. Anzeigen sind mangels abweichender Vereinbarung innerhalb eines züge gesetzten Frist mitgeteilt werden, berücksichtigt. Farbandrucke Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Anzei- werden nur gegen Berechnung der anfallenden Mehrkosten geliefert. genauftrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist die erste Anzeige innerhalb der voranstehenden Jahresfrist abzuru- 10. Es wird die tatsächliche Abdruckhöhe berechnet, sofern der Auftrag- fen. Die weiteren Anzeigen sind innerhalb eines Jahres seit Erscheinen geber keine besonderen Größenvorschriften vorgibt. der ersten Anzeige abzurufen. 11. Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom 3. Bei Anzeigenaufträgen über mehrere Anzeigen kann der Auftragge- Rechnungserhalt an laufenden Frist zu zahlen, sofern keine anderen ber -vorbehaltlich der Zustimmung des Auftragnehmers - innerhalb der Zahlungsfristen bzw. Vorauszahlungen vereinbart wurden. vereinbarten bzw. der in voranstehender Ziffer 2 genannten Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen ab- 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einzie- rufen. hungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Anzeigenaufträgen bis zur Be- 4. Anzeigen und/oder Fremdbeilagen werden nur aufgrund bestimm- zahlung zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ter Weisung des Auftraggebers und Bestätigung durch den Verlag in zu verlangen. bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift abgedruckt. Bei rubrizierten Anzeigen erfolgt 13. Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragge- der Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dafür eine besondere bers vor, so kann der Verlag auch während der Laufzeit eines Anzeigen- Vereinbarung erfolgen muss. Platzierungsangaben durch den Auftrag- abschlusses ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungs- geber werden nicht als verbindliche Weisung, sondern als unverbindli- ziel, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Zahlung offenstehender cher Platzierungswunsch akzeptiert. Rechnungsbeträge sowie Vorauszahlungen der weiteren Anzeigen abhängig machen. Auf Wunsch liefert der Verlag zusammen mit der 5. Anzeigen, die zum Beispiel aufgrund einer redaktionellen Aufma- Rechnung einen Anzeigenbeleg. Dafür werden je nach Art und Umfang chung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden vom Verlag durch des Anzeigenauftrages Ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Be- Hinzufügung des Wortes „Anzeige“ deutlich als Anzeigen kenntlich ge- legnummern geliefert. Anstelle eines nicht mehr beschaffbaren Belegs macht. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge - auch tritt eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über Erscheinen einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge und Verbreitung der Anzeige. wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzuleh- nen. Die gilt insbesondere, wenn der Verlag aufgrund pflichtgemäßen 14. Falls der Abdruck einer Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, un- Ermessens einen Verstoß der Anzeige oder Beilage gegen Gesetze, richtig oder unvollständig ist, kann der Auftraggeber eine Zahlungsmin- behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten feststellt oder die derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige fordern, dies jedoch nur Veröffentlichung dem Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge werden in Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dem auch dann nicht durchgeführt, wenn die Beilagen durch Format oder Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht zu, sofern der Verlag eine ihm ge- Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift erwecken stellte angemessene Nachfrist zum Abdruck einer ordnungsgemäßen oder Fremdanzeigen enthalten. Außerdem behält sich der Verlag vor, Ersatzanzeige nicht erfüllt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit Beilagenaufträge aus technischen oder vertrieblichen Gründen bis zur der Leistung und aus Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Vorlage eines Musters der Beilage und ihrer Billigung abzulehnen. Das Schadens bis zur Höhe des für die betreffende Anzeige oder Beilage voranstehende gilt ebenfalls für Aufträge, die bei Vertretern, Geschäfts- zu zahlenden Entgelts beschränkt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe stellen oder Annahmestellen aufgegeben werden. Der Verlag wird be- Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines müht sein, die Ablehnung eines Anzeigenauftrages dem Auftraggeber Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Feh- möglichst unverzüglich mitzuteilen. lens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe 6. Nachlässe gemäß Anzeigenpreisliste werden nur für innerhalb eines Fahrlässigkeit von Erfüllungshilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Jahres erscheinende Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf Frist für Nachlassaufträge beginnt mit dem Erscheinen der ersten nach- den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen- lassberechtigten Anzeige. entgeltes beschränkt. 7. Kann ein Anzeigenauftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertre- 15. Im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr können Ansprüche we- ten hat, nicht erfüllt werden, so steht dem Verlag unbeschadet weiterer gen offensichtlicher Mängel von Anzeigenveröffentlichungen nur gel- Rechte, ein Erstattungsanspruch in Höhe des Unterschieds zwischen tend gemacht werden, wenn diese Mängel binnen zwei Wochen nach dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Erscheinen der Anzeige beim Verlag gerügt worden sind. Im kaufmän- Nachlasses zu. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung vom Verlag zu nischen Geschäftsverkehr sind Mängel jeglicher Art unverzüglich zu vertreten ist. rügen. 8. Der Auftraggeber hat den Anzeigentext und einwandfreie Druckun- 16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist, soweit das terlagen bzw. die Beilagen dem Auftraggeber rechtzeitig zu liefern. Der Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Verlag ist bemüht, für erkennbar fehlerhafte Druckunterlagen unverzüg- Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der lich Ersatz anzufordern. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der durch Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten für den belegten Titel nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt übliche Druckqualität. aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der
AGB Sitz der Verlagsniederlassung in Berlin vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. g. Ein Rücktritt vom Anzeigenauftrag ist jeweils nur bis zum Anzeigen- schluss der jeweiligen Ausgabe möglich. Danach erwartet der Verlag die 17. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Mo- Bereitstellung der Druckunterlagen. Erfolgt dieses nicht, ist der Verlag nate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung eines neutralen Textes oder einer vorliegenden An- eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. zeige berechtigt. Die Anzeigenrechnung muss auch in diesem Fall vom Auftraggeber ohne Abzug voll bezahlt werden. Der Verlag behält sich 18. Der Wunsch nach einer von Vorlagen abweichenden Druckwieder- außerdem die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. gabe kann Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität von An- zeigen hervorrufen. Etwaige Ansprüche hieraus können lediglich im h. Der Auftraggeber besorgt die pünktliche Lieferung einwandfreier, Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 14 der Allgemeinen Ge- geeigneter Druckunterlagen (s. Mediadaten). Bei der Lieferung von un- schäftsbedingungen geltend gemacht werden. Der Verlag behält sich tauglichen Daten (fehlende/fehlerhafte Elemente) trägt der Auftragge- seinerseits die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. ber das Risiko. Der Auftraggeber muss sich an die genannten Anzeigen- formate halten. 19. Die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verla- ges gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder i. Auf Wunsch kann die Herstellung der Anzeigen durch den Verlag ver- sonstige technische Sonderausführungen. mittelt werden. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Kosten für die Herstellung der Druck- unterlagen sowie Änderungen gehen zulasten des Auftraggebers. Die Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Ver lages Berechnung erfolgt nach Aufwand und wird auf Anfrage genannt. Für die ordnungsgemäße Druckformerstellung haftet der Verlag nicht. Et- a. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Ver- waige Ansprüche hieraus können lediglich im Rahmen der Ziffern 8 und lag rechtsverbindlich. 14 geltend gemacht werden. Erfolgt bis zum Anzeigenschluss keine Ein- sendung, ist der Verlag zur Veröffentlichung eines neutralen Textes oder b. Werbungsvermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in einer älteren Anzeige berechtigt. Die Anzeigenrechnung muss auch in ihren Angeboten, Verträgen -und Abrechnungen mit den Werbungtrei- diesem Fall vom Auftraggeber ohne Abzug voll bezahlt werden. Der benden an die jeweils gültige Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag behält sich außerdem die Berechnung entstehender Mehrkos- Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ten vor. Bei rechtzeitiger Lieferung des Anzeigentextes erfolgt schnellst- ganz noch teilweise weitervergeben werden. möglich die Zusendung eines Korrekturabzugs. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Korrektur- c. Bei Preisanpassungen treten die neuen Tarife auch für laufende Auf- abzugs. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die spätestens träge mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dies gilt nicht gegenüber Nicht- zum Druckunterlagenschluss mitgeteilt werden. Bei nicht zurückerhal- kaufleuten bei Aufträgen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertrags- tenen Korrekturabzügen gilt die Druckreife als erteilt. abschluss abgewickelt werden sollen. d. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt (zum Beispiel Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, Allgemeiner Roh- stoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages, als auch in Betrieben, deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der garantierten Auflage erfüllt sind. Bei geringeren Leistungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. e. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Verlag vor Ansprü- chen Dritter frei, die diesen aus der Durchführung des Auftrags, auch wenn er storniert werden sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Ver- lag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 14 der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen zu. f. Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Coupons Rücken an Rücken zu platzieren. Das Fehlen von Kontrollkennziffern in Coupons etc. berechtigt nicht zu Minderungsansprüchen. Anzeigen- farbausschluss für die gleiche Seite kann nur für Formate ab 2/3 Seite zugesagt werden; Ausschluss für redaktionelle Verwendung von Farbe im Umfeld der Anzeige kann nicht zugesagt werden. Auch bei einer Platzierungszusage kann der Verlag, wenn es technische oder redakti- onelle Umstände erfordern, die Anzeige in Ausnahmefällen anderswo platzieren.
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