HANDREICHUNG MOBILFUNK - STAND GESAM TAUSGABE_10.06.2010 - Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung - mwvlw
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MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU HANDREICHUNG MOBILFUNK Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung STAN D GESAM TAUSGABE_10.06.201 0
HANDREICHUNG MOBILFUNK Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung I N H A LT S V E R Z E I C H N I S 1 Einleitung und Motivation der Handreichung 3 2 FAQ aus der Praxis 4 2.1 Warum sollten Kommunen beim Thema Mobilfunk aktiv werden? 4 2.2 Wie können sich Kommunen über die aktuelle Mobilfunkversorgung informieren? 5 2.3 Wie kann eine Kommune herausfinden, wo Mobilfunkstandorte existieren? 5 2.4 Welche Möglichkeiten hat eine Kommune, den Mobilfunkausbau zu beschleunigen bzw. die Versorgung vor Ort zu verbessern? 6 2.5 Wie gelingt eine umfassende Informationsbeschaffung und Bewertung des Themas Mobilfunk? 7 3 Mobilfunkausbau als Gemeinschaftsaufgabe – Zentrale Kontakte 8 3.1 Informationsstellen für interessierte Kommunen 8 3.2 Kontaktmöglichkeiten der Mobilfunknetzbetreiber 8 2
E I N L E I T U N G U N D M O T I V A T I O N D E R H A N D R E I C H U N G 1 1 Einleitung und M otivation der Handreichung S eit der Einrichtung der Clearingstelle Mobilfunk Rheinland-Pfalz im März 2020 wurden im Rahmen der operativen Arbeit Fragen von Seiten der Kommunen rund um das Thema Mobilfunk gesammelt. Dabei geht es sowohl um technische, wirtschaftliche, organisatorische aber auch inhaltliche Fragen, mit denen sich die kommunalen Entscheidungsträger konfrontiert sehen. Ziel dieser Handreichung ist es, einen praxisnahen, objektiven und schnellen Überblick über die wichtigsten Fragen zu ermöglichen. Durch den Verweis auf weiterführende Informationsquellen und relevante Akteure können Kommunen je nach Bedarf und Motivation an detailliertere Informa- tionen gelangen. Warum sollte sich eine Kommune bei der Verbesserung der Mobilfunkversorgung einbringen, wenn der Markt doch laut Telekommunikationsgesetz privatwirtschaftlich organisiert ist und umfangreiche Versorgungsauflagen bestehen? Welche Instrumente hat eine Kommune überhaupt, um die Mobilfunkversorgung zu verbessern? Wie gelingt eine umfassende und konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema Mobilfunk? Diese und weitere praxisnahe Fragen sind Gegenstand der „Handreichung Mobilfunk – Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung“. 3
HANDREICHUNG MOBILFUNK Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung 2 FAQ aus der Praxis 2.1 W arum sollten Kommunen beim Darüber hinaus steigt abgesehen von den Sprach- Thema Mobilfunk aktiv werden? minuten auch das durchschnittliche Datenvolumen der Nuter*innen deutlich.. Letzteres stieg in 2020 um Der Mobilfunkausbau ist laut Telekommunikations- ca. 45 Prozent.1 gesetz Aufgabe privatwirtschaftlicher Unternehmen. Warum sollten sich Kommunen dennoch aktiv am Neben der privaten Verwendung, nimmt die Bedeutung Mobilfunkausbau beteiligen? des mobilen Endgeräts auch für die Wirtschaft weiter zu. Dabei spielen nicht nur geschäftliche Telefonate oder Durch die Beobachtung des eigenen Nutzungsverhal- Datentransfers eine zentrale Rolle. Auch die Datenkom- tens wird den meisten Personen klar, dass Mobilfunk ein munikation zwischen Maschinen gewinnt immer mehr zentraler Bestandteil des öffentlichen Lebens und damit an Bedeutung. 2 auch für die Bürger*innen in den Kommunen von großer Relevanz ist. Daraus ergibt sich, dass eine gute Mobilfunkversorgung sowohl für Bürger*innen als auch für Unternehmen Sicher ist: Mobile Vernetzung ist zu einer wesentlichen ein Standortfaktor ist. Die Trends lassen auch für die Säule des modernen Lebens geworden. Indikatoren Zukunft erkennen, dass die Verfügbarkeit von leistungs- dafür sind sowohl wachsende Datenvolumina und fähigen Mobilfunknetzen eine hohe Bedeutung haben. Datenraten als auch die zunehmende Ausstattung der Bevölkerung mit mobilen Endgeräten und entsprechen- den Mobilfunkverträgen. Statistisch gesehen besitzt jeder Einwohner Deutschlands ca. 1,7 Mobilfunkver- träge – Tendenz steigend. Teilnehmer Mobilfunk (in Mio) 144 140 113 120 Vodafone 100 80 Telefónica 60 40 Telekom 20 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Eigene Darstellung, 2020, Bundesnetzagentur 1 2020, VATM: 22.TK-Marktanalyse Deutschland 2020 2 2019, Bundesnetzagentur: Jahresbericht 2018 4
FAQ AUS D ER PR A X IS 2 2.2 Wie können sich Kommunen über unversorgte Gebiete, sogenannte weiße Flecken, die aktuelle Mobilfunkversorgung werden von keinem Netzbetreiber versorgt, wohingegen informieren? versorgte Gebiete von einem oder allen Netzbetreiber versorgt werden können. Folglich kann ein als versorgt Kommunen können sich umfangreiche und kostenfreie gemeldetes Gebiet für den einzelnen Nutzer*in – je Informationen zur Mobilfunkversorgung ihres Gebietes nach gewähltem Mobilfunkvertrag – als Funkloch wahr- einholen. Hierfür sollten insbesondere die öffentlich genommen werden, da dieses Gebiet beispielsweise nur zugänglichen Versorgungskarten der Mobilfunknetz- von einem anderen Mobilfunknetzbetreiber versorgt betreiber (Mobilfunknetzbetreiber-Verfügbarkeit) wird. Aus diesem Grund sollten Kommunen nicht nur genutzt werden, die umfangreiche Informationen zur aggregierte, sondern zusätzlich netzbetreiberspezifische Mobilfunkversorgung – teilweise sogar unterteilt nach Informationen zur Aufnahme der aktuellen Versor- Mobilfunktechnologien – anbieten: gungslage heranziehen – dazu eignet sich insbesondere Mobilfunknetzbetreiber Internetadresse die Mobilfunk-Monitoring-Kartendarstellung der (Netzbetreiber-Verfügbarkeit) Bundesnetzagentur. Telekom Deutschland www.telekom.de/netz/ mobilfunk-netzausbau Zur Deutung der Informationen oder für ergänzende, Vodafone www.vodafone.de/hilfe/ anbieterübergreifende Informationen können sich netzabdeckung.html Kommunen auch an die Clearingstelle Mobilfunk Rhein- Telefónica www.o2online.de/service/ land-Pfalz wenden (siehe Kapitel 3). netzabdeckung/ 2.3 W ie kann eine Kommune Für netzbetreiberübergreifende Informationen zum herausfinden, wo Mobilfunkstand- Status der Mobilfunkversorgung (Technologieverfügbar- orte existieren? keit) können auch folgende Kartendienste verwendet werden: Neben den eigenen kommunalen Unterlagen können existierende Mobilfunkanlagen bei den Mobilfunknetz- Institution Internetadresse betreibern angefragt werden (siehe Kapitel 3). Bundesnetzagentur www.breitband-monitor.de/ mobilfunkmonitoring/karte Darüber hinaus können sich Kommunen unter: www.breitbandmessung.de/ www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Tele- kartenansicht-funkloch kommunikation/Verbraucher/Elektromagnetisch- Breitbandatlas des www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/ Bundes Breitbandausbau/Breitbandatlas- eFelder/elektromagnetischefelder-node.html über Karte/start.html bestehende Mobilfunkanlagen informieren. Diese interaktive Karte bietet neben der geografischen Verortung auch Aufschluss über anlagenspezifische Die Technologieverfügbarkeit der Mobilfunkversorgung Eigenschaften wie Montagehöhe, Sicherheitsab- eines Gebietes gibt die aggregierten Versorgungs- bzw. stände und Strahlungsrichtungen. Messwerte aller Mobilfunknetzbetreiber wieder. D. h. 5
HANDREICHUNG MOBILFUNK Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung 2.4 Welche Möglichkeiten hat eine Da die Mobilfunknetzinfrastruktur durch die Mobilfunk- Kommune, den Mobilfunkausbau zu netzbetreiber bzw. durch Infrastrukturgesellschaften beschleunigen bzw. die Versorgung errichtet wird, muss die Kommune auch für eine vor Ort zu verbessern? effiziente und klare externe Kommunikation sorgen. Für die Netzbetreiber besteht, resultierend aus der Obwohl die Mobilfunkversorgung von privatwirt- aktualisierten Vereinbarung über den Informations- schaftlichen Unternehmen realisiert wird, hat eine austausch und die Beteiligung der Kommunen beim Kommune eigene Möglichkeiten, die Versorgungslage zu Ausbau der Mobilfunknetze vom 08.06.2020, eine verbessern. Selbstverpflichtung zur Beteiligung der Kommunen Hierzu gehört insbesondere die Kommunikation inner- beim Mobilfunkausbau.3 Dies sorgt bereits seit 2001 halb der eigenen Kommune. Dabei geht es konkret um dafür, dass Kommunen aktiv und frühzeitig in Ausbau- Themen wie: pläne einbezogen werden. Diese Möglichkeiten sollten Kommunen nutzen, um die eigene Bevölkerung einzube- Klärung der aktuellen Beschlusslage und der Abspra- ziehen und eine optimale Lösung für die Standortsuche chen mit den Mobilfunknetzbetreibern zu finden. Definition von Zielen und Vorgehensweisen Um die Mobilfunkversorgung in der eigenen Kommune die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften zu verbessern ist es unabdingbar, dass die Kommune aktiv einen Kommunikationskanal zu den Mobilfunk- die Vereinfachung und Beschleunigung der netzbetreibern aufbaut. Diese haben in der Regel lokale kommunalen Genehmigungsprozesse Ansprechpartner, welche nicht nur Versorgungsanfragen die intensive, transparente Befassung und darauf aufnehmen, sondern den Prozess dauerhaft und aufbauende Meinungsbildung in den kommunalen konstruktiv begleiten. Im Hinblick auf wirtschaftliche Beschlussgremien Gesichtspunkte, schwierige Standortsuchen und zu erfüllende Versorgungsauflagen ist es für die Mobil- Identifizierung eines zentralen und kompetenten funknetzbetreiber nur von Vorteil, wenn eine Kommune Ansprechpartners die relevanten Prozesse aktiv begleitet und potentielle Ergänzend hierzu ist der stetige Erfahrungsaustausch Versorgungslücken aufzeigt. mit anderen Kommunen und innerhalb der Verbands- Im Falle von Schwierigkeiten auf der Kommunikations- gemeinde sinnvoll. Denn wie beim Breitbandausbau ebene zwischen Kommune und Mobilfunknetzbetrei- gilt auch für den Mobilfunkausbau, dass auf höheren bern, bzw. Infrastrukturgesellschaften, ist die eigens kommunalen Verwaltungsebenen entsprechende hierfür eingerichtete Clearingstelle Mobilfunk Rhein- Synergieeffekte existieren. land-Pfalz der richtige Ansprechpartner (siehe Kapitel 3). 3 www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Mobilfunk/Mobilfunkvereinbarung%202020/Mobilfunkvereinbarung%202020.pdf 6
FAQ AUS D ER PR A X IS 2 2.5 Wie gelingt eine umfassende Als wissenschaftlich gesichert gilt die thermische Informationsbeschaffung und Wirkung von Mobilfunk auf den Körper, welche Bewertung des Themas Mobilfunk? jedoch durch die gesetzlichen Grenzwerte unter- bunden werden. Mit Blick auf die Nutzung der Mobilfunknetze und die öffentlichen Diskussionen, welche das Thema Mobilfunk Die Immissionen von Mobilfunkstationen im begleiten, zeichnet sich ein ambivalentes Stimmungs- öffentlich zugänglichem Raum liegen üblicher- bild hinsichtlich der Bewertung von Chancen und weise weit unter den festgeschriebenen Grenz- Risiken des Mobilfunks ab. Einerseits muss konstatiert werten (Immission, die von der Mobilfunkanlage werden, dass der Mobilfunk eine eminente und zentrale ausgeht) Bedeutung für das private und wirtschaftliche Leben Im Gegensatz dazu können die Teilkörpergrenz- hat, andererseits gibt es auch zu diesem Themenfeld werte beim körpernahen Einsatz von Endgeräten kritische Stimmen. Größtenteils dreht sich die Kritik um ausgeschöpft werden (bspw. Immission, die vom die Definition der Grenzwerte zum Schutz von Personen Smartphone ausgeht) in elektromagnetischen Feldern (EMF) von Funkanlagen und der Befürchtung von negativen gesundheitlichen Gesundheitliche Auswirkungen durch Strahlungen Auswirkungen auf Grund einer EMF-Exposition. des Mobilfunks sind umfangreich untersucht und die Ergebnisse führen zur Definition der Grenzwerte, die Folgende grundsätzliche Hinweise dienen der Orien- ständig an die neuesten Studienergebnisse angegli- tierung, wenn eine Kommune mit kritischen Stimmen chen werden. konfrontiert wird: Für alle Kommunen, die sich mit dem Thema EMF Die Ängste und Bedenken der Kritiker müssen ernst konfrontiert sehen und sich intensiv damit auseinander- genommen und Ihnen muss objektiv begegnet setzen möchten, stellt die Online-Sprechstunde des werden. Bundesamts für Strahlenschutz den idealen ersten Zur Unterstützung bei Gemeinde- oder Stadtratssit- Anlaufpunkt dar: zungen können Expert*innen hinzugezogen werden, www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/ die den aktuellen, Stand der Wissenschaft wieder- online-sprechstunde/online-sprechstunde.html geben können (siehe Kapitel 3). Weiteres Basiswissen zum Thema Elektromagnetische In Vorbereitung auf eine (interne oder externe) Aus Felder erhalten Sie unter folgenden Internetadressen: einandersetzung mit dem Thema sollten Recherchen, bzw. ein fachlicher Austausch mit Expert*innen www.bfs.de/DE/home durchgeführt werden, um eine belastbare Einschät- www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/ zung der Risiken und Chancen zu erreichen. strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/strahlen- Folgende Aussagen können als Ausgangspunkt der schutz-beim-mobilfunk Recherche genutzt werden, da diese in Bezug auf das Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: Thema Mobilfunk als wissenschaftlich bestätigt gelten: www.emf.bundesnetzagentur.de Es existieren keine wissenschaftlichen Belege für gesundheitsschädliche Langzeitwirkungen oder akute www.emf-portal.org/de negative gesundheitliche Wirkungen auf den Men- schen, bei Einhaltung aller Vorgaben und Grenzwerte. 7
HANDREICHUNG MOBILFUNK Kommunale Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung 3 Mobilfunkausbau als Gemeinschafts aufgabe – Zentrale Kontakte 3.1 I nformationsstellen für interessierte Informationszentrum Mobilfunk1: Kommunen Umfangreiches, praxisnahes Informationsangebot rund Die folgenden Informationsstellen ermöglichen eine um das Thema Mobilfunk erste, nicht abschließende Übersicht zum Thema www.informationszentrum-mobilfunk.de Mobilfunk. Für eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Thema Mobilfunk und immanenter Heraus- info@informationszentrum-mobilfunk.de forderungen bedarf es der direkten Auseinandersetzung mit lokalen Rahmenbedingungen und Akteuren. 3.2 K ontaktmöglichkeiten der Mobilfunknetzbetreiber Clearingstelle Mobilfunk Rheinland-Pfalz: Zur Identifikation des lokalen Ansprechpartners und Zentraler Anlaufpunkt des Landes bei konkreten zum Aufbau eines direkten Kommunikationskanals mit Problemen und Fragen rund um das Thema Mobilfunk den Mobilfunknetzbetreibern können folgende Kontakt- daten verwendet werden. www.mwvlw.rlp.de/de/themen/wirtschaftszweige/ telekommunikation/clearingstelle/ info@rlp-clearingstelle.de Telekom Deutschland: rheinland-pfalz.mobilfunk@telekom.de Dialoginitiative des BMVI „Deutschland spricht über 5G“. Telefónica Germany: Die Initiative der Bundesregierung informiert über das https://www.telefonica.de/netze/mobilfunknetz/kom- aktuelle Geschehen mit Fakten und Details rund um den munen/kontakt-fuer-kommunen.html Mobilfunknetzausbau www.deutschland-spricht-ueber-5g.de/ Vodafone: Bettina Kröckel, Senior Expertin Mobilfunk und Umwelt, Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des bettina.kroeckel@vodafone.com BfS: Zentraler Anlaufpunkt des Bundes bei Fragen rund um das Thema Elektromagnetische Felder Drillisch Netz AG: www.bfs.de/kompetenzzentrum kommunaldialog@1und1-drillisch.de ePost@bfs.de 1 D as Informationszentrum Mobilfunk wird durch die Mobilfunknetzbetreiber: Telekom Deutschland, Telefónica Germany, Vodafone und Drillisch Netz AG unterstützt. 8
A U S G A N G S S I T U AT I O N 2 Politischer Rahmen 2.1 Impressum Herausgeber Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Stiftsstraße 9 55116 Mainz Ansprechpartner: Klaus Eichler, Clearingstelle Mobilfunk RLP c/o Referat 8401, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, info@rlp-clearingstelle.de Redaktion TÜV Rheinland Consulting GmbH Bildnachweis Titelbild –pixabay/STERN_Photo Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirt- schaft und Weinbau Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch von Wahlwerberinnen und Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahmen der Landesregierung zugunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte. Stand Februar 2021 © Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Vervielfältigung und Nachdruck – auch auszugsweise – nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. 9
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