Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing

Die Seite wird erstellt Hendrik Wahl
 
WEITER LESEN
Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing
Online-Plattformen:
                               Transparenz - Fairness - Haftung
                                                      Forum Wettbewerbsrecht, München
                                                                                Freitag, 22. November 2019

Private and Confidential                                                                          Philipp Koehler
                           Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht | Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing
)

    Roadmap

    1   Einige Zahlen

    2   Transparenz & Fairness

    3   Haftung (aktuelle Rechtsprechung)

                                            2
Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing
1
Einige Zahlen
Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing
)

    Online-Bewertungsportale 2019
     83 % der Verbraucher erwerben regelmäßig Waren/Dienstleistungen über das Internet
     75 % nutzen vor dem Erwerb von Waren/Dienstleistungen zumindest gelegentlich ein
      Online-Bewertungsportal
     im Anschluss an einen Online-Erwerb geben 3 von 5 Nutzern eine Bewertung ab
     „positive Erfahrungen animieren zur Bewertung“ sagen …
        ˃ 72 % der Erwerber von Waren
        ˃ 65 % der Erwerber von Dienstleistungen
     die bekanntesten Online-Portale mit Bewertungsfunktion sind
        ˃ Amazon (97 %)
        ˃ CHECK24 (90 %)
        ˃ eBay (84 %)

    Quelle: Splendid Research GmbH 2019

                                                                                     Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   4
Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing
)

    Online-Bewertungsportale 2019
    Die wichtigste Branchen für Online-Bewertungen

                                                                                    Ärzte/
                                                  Hotels/           Elektronik    Gesundheit
                                                  Urlaub

                                                                                                 Auto/
                                   Finanzen/                      Restaurants/               Kraftfahrzeug
                                Versicherungen/                   Gastronomie
                                     Recht
                                                    Arbeitgeber                  Handwerk

    Quelle: Splendid Research GmbH 2019

                                                                                        Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   5
Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing
)

    Nutzung von Online-Handelsplattformen & Suchmaschinen von KMUs
    Eurobarometer-Umfrage 2016 der EU-Kommission
     88 % nutzen gewerbliche Online-Plattformen zum Absatz im Internet
     82 % verlassen sich bei der Online-Vermarktung auf Suchmaschinen
     66 % sagen, dass sich ihre Position in den Suchergebnissen auf den Umsatz auswirkt
     42 % nutzen Online-Marktplätze zum Verkauf ihrer Produkte

    Quelle: European Commission, Flash Eurobarometer 439, The use of online marketplaces and search engines by SMEs

                                                                                                                      Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   6
Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung - Forum Wettbewerbsrecht, München - Taylor Wessing
2
Transparenz & Fairness
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
     „Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten“
      (VO EU 2019/1150)
     einheitliche Rahmenbedingungen für das Rechtsverhältnis zw. Anbietern von intermediären Online-Plattformen
      & deren gewerblichen Nutzern, die dort wiederum Verbrauchern Waren/Dienstleistungen anbieten
       ˃ gewerbliche Nutzer & angesprochene Verbraucher müssen ihren Sitz in der EU haben, aber nicht der Anbieter
     betrifft neben intermediären Online-Plattformen z.T. auch Suchmaschinen
       ˃ hier Rahmenbedingungen für das Rechtsverhältnis zum Nutzer mit einer Unternehmenswebsite in der EU
     neben anderen europäischen Normwerken anwendbar
     ergänzende nationale Vorschriften bleiben anwendbar
       ˃ nur nationale Vorschriften, die den gleichen Aspekt regeln, werden verdrängt

         gilt ab dem 12. Juli 2020

                                                                                        Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   8
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
    Welche Online-Plattformen werden erfasst?
     Online-Marktplätze (z.B. Amazon, eBay, Rakuten)
     Hotel- & Flugbuchungsportale (z.B. Booking, HRS, Trivago, Expedia, Opodo)
     App Stores (z.B. Google Play Store, Apple App Store)
     Preis-/Leistungsvergleichsportale (z.B. Check24, Verivox, Trip Advisor)
     Social Media mit Link zu Webshops
       ˃ z.B. Facebook Shops, Shoppable Posts auf Instagram,
         Shoppable Pins auf Pinterest)

     nicht dagegen reine B2B-Vermittlungsplattformen, Peer-to-Peer-Vermittlungsdienste
      ohne Beteiligung gewerblicher Nutzer oder Online-Dienste, die keine Anbahnung
      direkter Transaktionen vermitteln (z.B. Online-Zahlungsdienste, Online-Werbebörsen)

                                                                                        Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   9
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
    Was sind Suchmaschinen?
     Online-Dienste, die es ermöglichen, anhand von Stichworten/Eingaben
      das Internet zu durchsuchen
       ˃ z.B. Google, Bing, Yahoo
     nicht dagegen die Suchfunktion, mit der eine Website lediglich nach
      deren Inhalten durchsucht werden kann

                                                                            Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   10
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
    Anforderungen (1/5) – AGB der Anbieter von Online-Plattformen
     klar & verständlich formuliert (vgl. auch § 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
     zu jeder Zeit leicht verfügbar & leicht auffindbar
     Benennung von Gründen, die Entscheidungsgrundlage für die Suspendierung,
      Kündigung oder sonstige Einschränkung der Dienste sein können
     Informationen zu weiteren Vermarktungsmöglichkeiten & Partnerprogrammen
     Informationen zu Einschränkungen des gewerblichen Nutzers seine
      Waren/Dienstleistungen zu anderen Bedingungen anderswo (z.B. andere Online-
      Plattform, eigene Website) anzubieten (z.B. Bestpreisklauseln, Produktmaterialparität)
     Informationen über Auswirkungen & Kontrolle des bereitgestellten geistigen
      Eigentums des gewerblichen Nutzers
                                                                                                                            §
     bei Rankings
       ˃ Darstellung der Hauptparameter & Gründe für die relative Gewichtung ggü.
         anderen Parametern
       ˃ Einfluss von direkten/indirekten Entgelten (z.B. Provisionen) auf das Ranking

                                                                                           Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   11
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
    Anforderungen (2/5) – AGB der Anbieter von Online-Plattformen
     ggf. Beschreibung von Nebenwaren/-dienstleistungen des Anbieters sowie
      Bedingungen, unter denen der gewerbliche Nutzer eigene Nebenwaren/-
      dienstleistungen anbieten kann
     Informationen zur differenzierten Behandlung von Waren/Dienstleistungen des
      Anbieters (inkl. kontrollierter Nutzer) & sonstiger gewerblicher Nutzer
     Informationen zum Zugang des Anbieters zu vom gewerblichen Nutzer bereitgestellten
      & generierten personenbezogenen Daten & Informationen
     Angabe von mind. 2 Mediatoren, mit denen der Anbieter zur Zusammenarbeit bereit
      wäre
     Änderungen von AGB
                                                                                                                         §
       ˃ dürfen i.d.R. nicht rückwirkend erfolgen
       ˃ bedürfen einer vorherigen Ankündigungsfrist von mind. 15 Tagen
     Verstöße führen zur Nichtigkeit der jeweiligen Bestimmungen

                                                                                        Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   12
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
    Anforderungen (3/5) – Nachteilige Maßnahmen & Ranking
     Einschränkung, Aussetzung & Kündigung bedürfen einer Begründung
       ˃ Begründung muss vor oder zeitgleich mit Wirksamwerden der Maßnahme
         mitgeteilt werden
       ˃ bei Kündigung muss die Begründung i.d.R. 30 Tage vorher mitgeteilt werden
     Wahrung des allg. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Einschränkung, Aussetzung
      & Beendigung der Dienste zulasten des gewerblichen Nutzers
     klare & verständliche Darstellung der ein Ranking bestimmenden Hauptparameter
      & deren relativen Gewichtung
       ˃ Online-Plattformen
          ˃ Darstellung in den AGB & Angabe der Gründe der relativen Gewichtung
                                                                                                                      §
       ˃ Suchmaschinen
          ˃ Erläuterungen der Hauptparameter & deren relativen Gewichtung
          ˃ öffentlich, aktuell & leicht verfügbar

                                                                                     Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   13
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
    Anforderungen (4/5) – Sonstiges
     kein Ungleichbehandlungsverbot, aber Transparenzgebot
     insb. wenn Anbieter ihre Online-Plattform selbst als Händler nutzen (Doppelrolle), u.a.
      bzgl.
       ˃ Datenzugang & Datennutzung
       ˃ Ranking
       ˃ Offenlegung der Bevorzugung eigener Angebote („self-preferencing“)
       ˃ Angebote von Zusatzprodukten
           ˃ bei Vermittlung eines Flugs z.B. eigener Vertrieb von Umbuchungsversicherung,
             Mietwagen, Flughafentransfer, Gepäckabholung, Krankenversicherung
                                                                                                                             §
                                                                                            Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   14
)

    Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO)
    Anforderungen (5/5) – Beschwerdemanagement & Mediation
     Errichtung eines internen Beschwerdemanagements
        für Nutzer leicht zugänglich & kostenlos
        Bearbeitung der Beschwerde innerhalb eines angemessenen Zeitraumes
        jährliche Berichtspflichten, die aggregiert öffentlich zugänglich sein müssen

                                                                                                                          §
     erforderliche Informationen in AGB
        Erläuterung über Zugang & Funktionsweise des Beschwerdemanagements
        Pflicht zur Benennung von mind. 2 Mediatoren
           Mediation aber nicht verpflichtend

                      keine Verpflichtung für kleine Plattformen mit
                      < 50 Mitarbeitern & ≤ 10 Mio. € Jahresumsatz

     Verbandsklagebefugnis

                                                                                         Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   15
3
Haftung (aktuelle Rechtsprechung)
)

    Aktuelle Rechtsprechung
    BGH Urt. v. 04.04.2017 – VI ZR 123/16 –
    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals

    Sachverhalt                                        Urteil
     Beklagter (Bewertungsportalbetreiber) & Kläger    der Beklagte haftet für von Dritten in das Bewertungsportal
      (Privatklinik) streiten um Unterlassung von        eingestellte Äußerungen, wenn er sich diese Äußerungen „zu eigen
      Äußerungen eines Patienten auf dem                 gemacht“ hat
      Bewertungsportal                                  ein derartiges Zueigenmachen liegt vor, wenn der
     nach Abmahnung durch den Kläger, nahm der          Bewertungsportalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche
      Beklagte ohne Rücksprache mit dem Patienten        Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte übernommen hat, was
      Änderungen an den getätigten Äußerungen vor        insb. durch eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung auf
                                                         Vollständigkeit & Richtigkeit indiziert wird
                                                        hier (+), indem der Beklagte selbstständig (insb. ohne Rücksprache
                                                         mit dem Patienten) entschieden hat, welche Äußerungen des
                                                         Patienten beibehalten & welche gelöscht werden (~ eigene
                                                         Modifizierung der Äußerung)

                                                                                         Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   17
)

    Aktuelle Rechtsprechung
    OLG München, Urt. v. 13.11.2018 – 18 U 1280/16 – Yelp

    Sachverhalt                                          Urteil
     Kläger (Fitnessstudio) & Beklagter                  nach Ansicht des OLG München versteht der verständige Nutzer der
      (Bewertungsportalbetreiber) streiten um              Bewertungsplattform die Gesamtbewertung dergestalt, dass es sich
      Unterlassung einer Gesamtbewertung in Form           um eine Auswertung aller Einzelbewertungen handelt, zumal hier
      einer Durchschnittsnote des Klägers (insb. deren     auch keine Aufklärung über die Kalkulationsgrundlage erfolgte
      Kalkulationsgrundlage) auf dem Bewertungsportal     der Kläger haftet für die Darstellung der Gesamtbewertung, wenn er
     bei der Gesamtbewertung wurden nicht alle,           nicht den nach mathematischen Gesetzmäßigkeiten aus allen
      sondern nur solche Einzelbewertungen                 Einzelbewertungen errechneten Durchschnitt veröffentlicht, sondern
      berücksichtigt, die von einer                        unter den abgegebenen Einzelbewertungen nur diejenigen auswählt,
      Empfehlungssoftware (Algorithmus) nach               die er für vertrauenswürdig & nützlich hält, & den Durchschnitt nur aus
      verschiedenen Kriterien ausgewählt & mit dem         diesen errechnet (hier 95 % der Einzelbewertungen nicht
      Prädikat „empfohlen“ versehen wurden                 berücksichtigt)
     diese Gesamtbewertung fiel schlechter aus als       mangels Aufklärung verzerrte „Gesamtbewertung“, die dem
      die Gesamtbewertung sämtlicher                       repräsentativen Wesen eines Bewertungsportals entgegen steht
      Einzelbewertungen

                                                                                             Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   18
)

    Aktuelle Rechtsprechung
    LG Frankenthal, Urt. v. 18.09.2018 – 6 O 39/18

    Sachverhalt                                         Urteil
     Beklagter (Bewertungsportalbetreiber) & Kläger     ein Bewertungsportalbetreiber haftet jedenfalls dann, wenn für eine
      (Arzt) streiten um Unterlassung einer negativen     auf dem Bewertungsportal veröffentlichte negative Bewertung keine
      Bewertung                                           belastbare Anknüpfungstatsache für ein Behandlungsverhältnis
     nach Abmahnung wurde diese negative                 nachgewiesen wurde
      Bewertung zunächst vollständig vom                 hier (+), weil der Beklagte i.R.d. eingeleiteten Prüfverfahrens (~
      Bewertungsportal entfernt & der Bewertende um       Moderation zw. Arzt & Bewertendem) keine Anknüpfungstatsache
      Stellungnahme gebeten                               für ein Behandlungsverhältnis vom Bewertendem bereitstellen
     der Bewertende stellte eine vollständig             konnte
      geschwärzte Abschlussbescheinigung bereit             ˃    die Abschlussbescheinigung konnte dies nicht belegen
      (ohne jegliche Anknüpfungstatsachen für ein           ˃    Beklagter hätte weitere Nachweise anfordern oder Bewertung
      Behandlungsverhältnis), die der Beklagte für               löschen müssen
      ausreichend erachtete & die Bewertung wieder
      online stellte

                                                                                            Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   19
)

    Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung
    LG Braunschweig, Urt. v. 28.11.2018 – 9 O 2616/17
    (zustimmend OLG Braunschweig, Urt. v. 18.06.2019 – 2 U 97/18)

    Sachverhalt                                          Urteil
     Beklagter (Bewertungsportalbetreiber) & Kläger      der Bewertungsportalbetreiber kann i.R.d. ihm obliegenden
      (Arzt) streiten um Unterlassung einer negativen      Sorgfaltspflichten gehalten sein, von dem Patienten/Autor einer
      Bewertung                                            anonymen Bewertung zu verlangen, eine Auskunft gem. § 305 SGB
     der Kläger wendete sich gg. die Prüfungspraxis &     V vorzulegen, um ein tatsächliches Behandlungsverhältnis darzulegen
      behauptete, die Prüf- & Sorgfaltspflichten des      zur Vermeidung einer Haftung ist der Bewertungsportalbetreiber
      Prüfverfahrens einer beanstandeten Bewertung         verpflichtet, (bei substantiierten Einwänden des Arztes) die
      umfassen auch die Vorlage von Unterlagen des         Behandlung im Beanstandungsfall durch obj. Beweismittel (z.B.
      Bewertenden, dass der bewertete Arztbesuch           Rechnungen, Terminkarten, Rezepte) belegen zu lassen, um seiner
      tatsächlich stattgefunden hat                        Prüfpflicht angemessen nachzukommen
                                                          dies war vorliegend nicht der Fall

                                                                                                Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   20
)

    2.2 Werbung mit Bewertungen
    BGH, Urt. v. 20.02.2018 – VI ZR 30/17 – Ärztebewertungsportal III

    Sachverhalt                                              Urteil
     Kläger (Arzt) verlangt vom Beklagten                    der Betreiber eines an potenzielle Patienten/Kunden gerichteten
      (Bewertungsportalbetreiber), dass sein dort ohne         Bewertungsportals ist kein „neutraler“ Informationsmittler mehr,
      Einwilligung eingestelltes Ärzteprofil gelöscht wird     wenn er einzelnen Ärzten durch die Art der Werbung, die er ihnen auf
     das Bewertungsportal war so ausgestaltet, dass           diesem Bewertungsportal bietet, verdeckte Vorteile verschafft
      mit dem Abruf des klägerischen Ärzteprofils             für einen in einem solchen Bewertungsportal aufgeführten Arzt besteht
      Profile von konkurrierenden Ärzten in der                daher ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der
      Umgebung angezeigt wurden, die vom Beklagten             Erhebung/Speicherung seiner Daten & infolgedessen ein Löschungs-
      ein kostenpflichtiges Ärzteprofil bezogen                /Unterlassungsanspruch
     bei den kostenpflichtigen Ärzteprofilen gab es          bei einem Bewertungsportal, dass sich auf Basisdaten, Noten &
      dagegen keine Anzeige konkurrierender Ärzte              Freitextkommentare beschränkt, ist das dagegen nicht der Fall (BGH,
                                                               Urt. v. 23.09.2014 – VI ZR 358/13 – Ärztebewertungsportal II)

                                                                                                Online-Plattformen: Transparenz - Fairness - Haftung   21
)

    Ihr Ansprechpartner
                                        Philipp Koehler ist als Mitglied der Practice Area Technology, Media & Telecoms (TMT) auf den Bereich
                                        Medien, IT und E-Commerce spezialisiert. Dort berät Herr Koehler in erster Linie zu urheber-,
                                        wettbewerbs-, buchpreisbindungs-, presse- bzw. äußerungs-, IT-, fernabsatz- und
                                        datenschutzrechtlichen Themen sowie sonstigen technologierechtlich relevanten Fragestellungen.
                                        Einen besonderen Schwerpunkt seiner Expertise bildet dabei die Gestaltung und Verhandlung von
    Philipp Koehler
                                        komplexen IP/IT-Verträgen sowie die Beratung zu Geschäftsmodellen und Marketingkonzepten unter
    Salary Partner                      wettbewerbs-, buchpreisbindungs-, datenschutz- und fernabsatzrechtlichen Aspekten. Durch diverse
    München
                                        Secondments bei verschiedenen Mandanten verfügt Herr Koehler über weitreichende praxisnahe
    +49 89 210 38-138
    p.koehler@taylorwessing.com         Erfahrungen in der Telekommunikations- und E-Commerce-Branche.

    Beratungsschwerpunkte
                                        Herr Koehler ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für
     Informationstechnologie/
                                        Informationstechnologierecht. Er ist zudem Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Ludwig-
      Telekommunikation                 Maximilians-Universität (LMU) in München.
     Urheber- & Medienrecht
                                        Sprachen
     Litigation & Dispute Resolution
                                         Deutsch, Englisch

                                                                                                                                      22
)

    Europe > Middle East > Asia                                                                                                                                                                                                                              taylorwessing.com
    © Taylor Wessing 2019
    This publication is not intended to constitute legal advice. Taylor Wessing entities operate under one brand but are legally distinct, either being or affiliated to a member of Taylor Wessing Verein. Taylor Wessing Verein does not itself provide services. Further information can be
    found on our regulatory page at https://deutschland.taylorwessing.com/en/regulatory.                                                                                                                                                                                         23
Sie können auch lesen