Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige - Kurzinformation 27.3.2020 - Pöchhacker Innovation Consulting

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Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige - Kurzinformation 27.3.2020 - Pöchhacker Innovation Consulting
Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für
Selbstständige

Kurzinformation
27.3.2020

PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH
Hofgasse 3 | A-4020 Linz | Tel +43-732-890038-0 | E-Mail office@p-ic.at | Web www.p-ic.at
Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige - Kurzinformation 27.3.2020 - Pöchhacker Innovation Consulting
Das Wichtigste im Überblick
  Ziel der Sondermaßnahme: Erste-Hilfe-Maßnahme zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten von Selbstständigen, welche derzeit
  keine Umsätze haben und durch die Corona-Krise in eine akute finanzielle Notlage geraten sind.

  Inhalt der Fördermaßnahme: Teilweiser Ersatz von entgangenen Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit und aus
  Gewerbebetrieben durch finanzielle Zuschüsse.

  Zielgruppe: Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige Gesellschafter, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer
  und freie Berufe

  Art der Förderung: Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, zwei Phasen
  − Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03.2020): Zuschuss von bis zu € 1.000
  − Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung): Zuschuss von max. € 2.000 pro Monat auf
    maximal 3 Monate

  Antragstellung und Abwicklung:
  − Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
  − Online-Antrag über Homepage der WKO: www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html
  − Anträge sind bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet

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Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige - Kurzinformation 27.3.2020 - Pöchhacker Innovation Consulting
Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds
beantragen?
 Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
 − Ein-Personen-Unternehmer
 − Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme
   aufweisen.
 − Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
 − Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
 − Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
 − Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

 Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand
 eigener Förderrichtlinien (werden noch ausgearbeitet)

 Vorliegen eines „Härtefalles“:
 − nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder
 − von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder
 − Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
 − Nachweis bei Einreichung ist nicht notwendig, es muss jedoch eidesstattlich erklärt werden, dass eine wirtschaftlich signifikante
   Bedrohung vorliegt

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Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige - Kurzinformation 27.3.2020 - Pöchhacker Innovation Consulting
Förderkriterien
 Unternehmensgründung bis 31.12.2019
 Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
 Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen
 Höchstbeitragsgrundlage betragen - wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
 Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - Einkünfte von zumindest € 5.527,92 p.a.
 Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 460,66), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
 Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
 Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
 Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen
 – eine spätere Anrechnung ist möglich
 Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive
 Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein
 Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder
 aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.
 Der Steuerbescheid muss zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger vorliegen.

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Wie hoch ist die Förderung?
 Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe)
 − Förderungswerber, die über einen Steuerbescheid zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger, verfügen, erhalten
   ▪ bei einem Nettoeinkommen von weniger als € 6.000,-- p.a. einen Zuschuss von € 500,--
   ▪ bei einem Nettoeinkommen ab € 6.000,-- p.a. einen Zuschuss von € 1.000,--
 − Förderungswerber, welche über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von € 500,--.

 Auszahlungsphase 2
 − Genaue Kriterien und Zeitpunkt der Veröffentlichung sind noch in Ausarbeitung
 − Zuschuss wird max. € 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen
 − Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbußen

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Beantragung und Auszahlung
 Folgende Unterlagen werden benötigt:
 − Persönliche Steuernummer
 − KUR oder GLN (entfällt bei freien Dienstnehmern)
   ▪ KUR: Kennziffer des Unternehmensregisters
   ▪ GLN: Global Location Number
 − Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation

 Link zum Online-Antrag bei der WKO: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html#

 Einreichung ist bis 31.12.2020 möglich
 Anträge werden von der WKO nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet
 Nach Prüfung und nach Erhalt des Zusageschreibens wird die Überweisung auf das angegebene Konte am darauffolgenden Tag
 veranlasst.

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Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Antragstellung!

                      Mag. Gerlinde Pöchhacker-Tröscher                              Johannes Scherk, B.Sc
                      Geschäftsführerin                                              Consulting & Forschung
                      gerlinde.poechhacker@p-ic.at                                   johannes.scherk@p-ic.at
                      0664-9150053                                                   0664-8544642

                      Senay Ince                                                     Karina Wagner, M.Sc
                      Assistenz der Geschäftsführung                                 Consulting & Forschung
                      senay.ince@p-ic.at                                             karina.wagner@p-ic.at
                      0664-8354507                                                   0664-2054096

                                          Hofgasse 3 , 4020 Linz
                                          Tel: +43-732-890038-0
                                          E-Mail: office@p-ic.at; Web: www.p-ic.at

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