Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige - Kurzinformation 27.3.2020 - Pöchhacker Innovation Consulting
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Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbstständige Kurzinformation 27.3.2020 PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH Hofgasse 3 | A-4020 Linz | Tel +43-732-890038-0 | E-Mail office@p-ic.at | Web www.p-ic.at
Das Wichtigste im Überblick Ziel der Sondermaßnahme: Erste-Hilfe-Maßnahme zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten von Selbstständigen, welche derzeit keine Umsätze haben und durch die Corona-Krise in eine akute finanzielle Notlage geraten sind. Inhalt der Fördermaßnahme: Teilweiser Ersatz von entgangenen Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit und aus Gewerbebetrieben durch finanzielle Zuschüsse. Zielgruppe: Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige Gesellschafter, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und freie Berufe Art der Förderung: Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, zwei Phasen − Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03.2020): Zuschuss von bis zu € 1.000 − Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung): Zuschuss von max. € 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate Antragstellung und Abwicklung: − Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) − Online-Antrag über Homepage der WKO: www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html − Anträge sind bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet © PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH 2
Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beantragen? Antragsberechtigt sind folgende Gruppen: − Ein-Personen-Unternehmer − Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen. − Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind − Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten − Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer − Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien (werden noch ausgearbeitet) Vorliegen eines „Härtefalles“: − nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder − von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen oder − Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres − Nachweis bei Einreichung ist nicht notwendig, es muss jedoch eidesstattlich erklärt werden, dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung vorliegt © PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH 3
Förderkriterien Unternehmensgründung bis 31.12.2019 Sitz oder Betriebsstätte in Österreich Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen - wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - Einkünfte von zumindest € 5.527,92 p.a. Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (€ 460,66), z.B. aus Vermietung und Verpachtung Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19 Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf - die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen. Der Steuerbescheid muss zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger vorliegen. © PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH 4
Wie hoch ist die Förderung? Auszahlungsphase 1 (Soforthilfe) − Förderungswerber, die über einen Steuerbescheid zumindest für das Steuerjahr 2017 oder jünger, verfügen, erhalten ▪ bei einem Nettoeinkommen von weniger als € 6.000,-- p.a. einen Zuschuss von € 500,-- ▪ bei einem Nettoeinkommen ab € 6.000,-- p.a. einen Zuschuss von € 1.000,-- − Förderungswerber, welche über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von € 500,--. Auszahlungsphase 2 − Genaue Kriterien und Zeitpunkt der Veröffentlichung sind noch in Ausarbeitung − Zuschuss wird max. € 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen − Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbußen © PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH 5
Beantragung und Auszahlung Folgende Unterlagen werden benötigt: − Persönliche Steuernummer − KUR oder GLN (entfällt bei freien Dienstnehmern) ▪ KUR: Kennziffer des Unternehmensregisters ▪ GLN: Global Location Number − Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation Link zum Online-Antrag bei der WKO: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html# Einreichung ist bis 31.12.2020 möglich Anträge werden von der WKO nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet Nach Prüfung und nach Erhalt des Zusageschreibens wird die Überweisung auf das angegebene Konte am darauffolgenden Tag veranlasst. © PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH 6
Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Antragstellung! Mag. Gerlinde Pöchhacker-Tröscher Johannes Scherk, B.Sc Geschäftsführerin Consulting & Forschung gerlinde.poechhacker@p-ic.at johannes.scherk@p-ic.at 0664-9150053 0664-8544642 Senay Ince Karina Wagner, M.Sc Assistenz der Geschäftsführung Consulting & Forschung senay.ince@p-ic.at karina.wagner@p-ic.at 0664-8354507 0664-2054096 Hofgasse 3 , 4020 Linz Tel: +43-732-890038-0 E-Mail: office@p-ic.at; Web: www.p-ic.at © PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH 7
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