Praxisworkshops 2018 Nationalagentur Erasmus+ Bildung

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Praxisworkshops 2018 Nationalagentur Erasmus+ Bildung
Nationalagentur Erasmus+ Bildung

Praxisworkshops 2018
Studierendenmobilität &
    Students-Online - BASIC

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Studienaufenthalte

•       3 – 12 Monate möglich
•       Auf Basis bilateraler Abkommen mit ausländischen
        Partnerhochschulen
•       Keine Studiengebühren an der Gasthochschule
•       Pro Studienzyklus (Bachelor / Master / PhD) bis zu 12 Monate
        (Praktikumsaufenthalte zählen zur Maximaldauer)
•       Mindestens 3 ECTS-Credits pro absolviertem Monat
•       Diplomstudien max. 24 Monate (Feld bestätigen)
•       Nominierungsfristen (laut Richtlinien)
•       Anerkennung laut Learning Agreement verpflichtend
•       Unterzeichnung des Learning Agreements vor dem Aufenthalt

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Studienaufenthalte

• Trimester: Notiz im Hinweisfeld, Ablage Ausdruck (z. B. Academic
  Calendar)
• Studierende/r bezieht österreichische Studienbeihilfe oder ein
  Selbsterhalterstipendium? > „Studienbeihilfe – ja“
• Studierende mit Beihilfe für ein Auslandsstudium erhalten einen
  anderen Vertragstyp
• Vertragsumwandlungen sind nur während der Vertragslaufzeit
  möglich

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Allgemeine Informationen SMS + SMT

• Ablauf nach Ihrer Nominierung:
         Kontrolle jedes Datensatzes durch das ER > Vergabe einer GZ >
         Berechnung der Förderhöhe > Zuerkennung und
         Vertragsausstellung > Vertragsunterzeichnung > Auszahlung >
         Abrechnung anhand Aufenthaltsbestätigung
• Änderung von Daten durch HEI nach Zurückstellen des Datensatzes
  (Bearbeiten, Speichern und nochmaliges Versenden)
• Nach Vertragsunterzeichnung keine Änderungen mehr möglich
  (z. B. Studiendauer)

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Verlängerungen von Aufenthalten SMS + SMT

•       Müssen direkt an Erstaufenthalt anschließen
•       Mindestdauer 15 Tage
•       Maximale Förderdauer von 12 Monaten darf nicht überschritten
        werden
•       Ausstellung eines neuen Learning Agreements
•       Erreichung von mind. 3 ECTS-Credits pro absolviertem Monat
•       Bewerbung einen Monat vor Ende der ursprünglichen
        Nominierung
•       Anlage spätestens 14 Tage vor Ende des Erstaufenthaltes,
        Einhaltung der Vertragslaufzeit Ihrer Hochschule (30.9. oder 31.5.)

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Praktikumsaufenthalte für Studierende

Gasteinrichtungen
• Unternehmen, NGOs, Sozialpartnereinrichtungen, Bildungs- und
   Forschungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten
   Ausgenommen sind EU Institutionen und Institutionen, die EU-
   Mittel verwalten (z.B. Nationalagenturen)
• Keine privaten Einzelpersonen
• Liste unter https://europa.eu/european-union/about-
   eu/institutions-bodies_en )

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Praktikumsaufenthalte für Studierende

•       2 – 12 Monate möglich
•       Pro Zyklus (Bachelor, Master, PhD) bis zu maximal zwölf Monaten
        (Studienaufenthalte zählen zum Kontingent)
•       Pflichtpraktika: 3 ECTS-Credits pro absolviertem Monat (zu
        beachten: z. B. 3 Monate 16 Tage - 12 ECTS)
•       Freiwillige Praktika: Anerkennung bzw. Nachweis im Diploma
        Supplement durch Heimathochschule der Studierenden
•       Nominierungen laufend möglich (unter Einhaltung der
        Nominierungsfristen)
•       Keine Zuverdienstgrenze

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Graduiertenpraktika

•       Bewerbung und Auswahl noch während des aktiven Studiums
•       Mobilitäten des vorhergegangen Studienzyklus einberechnen –
        maximale Dauer: 12 Monate pro Studienniveau
•       Nominierung laufend möglich (Nominierungsfristen)
•       Studium muss bei Antritt nachweislich abgeschlossen sein
•       Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des
        Studiums enden

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Praktikumsaufenthalte: Nominierungsfristen

Stichtage sind jeweils der 1. und der 15. eines Monats

Beispiele:
• Wird am 1. des Monats nominiert - Förderung ab dem 15. des
    selben Monats möglich (Nominiert am 01.10.2018 – Förderung ab frühestens
         15.10.2018)
•        Nominierung am 15. eines Monats ist die Förderung ab dem 1. des
         folgenden Monats möglich. (Nominiert am 15.10.2018 – Förderung ab frühestens
         01.11.2018)
•        Nominierungen nach dem 15. eines Monats - Förderung erst ab
         15. des Folgemonats möglich (Nominiert am 17.10.2018 – Förderung frühestens
         ab dem 15.11.2018)

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Praktikumsaufenthalte: Nominierungsfristen

•    Aufenthalte unter der Mindestdauer von 2 ganzen Monaten
     sind nicht eligibel – keine Nominierung!
•    Längere Vorlaufszeiten gewährleisten eine reibungslose
     Abwicklung
•    Zu späte Einreichung der erforderlichen
     Bewerbungsunterlagen: Nominierung mit nächst möglichem
     Fördertermin (siehe Fristen)

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Mobilität von Studierenden zwischen
Programmländern
Vor dem Aufenthalt:
• Bewerbung und Auswahl
• Nominierung in Students-Online
• OLS-Assessment
• Learning Agreement:
    • Heimatinstitution  Studierende/r  Gastinstitution
    • Inhalt: Ziele, Rechte, Verpflichtungen, Arbeitsinhalte
• Vertrag / Finanzierungsvereinbarung:
    • Studierende/r  OeAD
    • Inhalt: Bedingungen der Mobilität, Rechte, Pflichten, Fristen

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Mobilität von Studierenden zwischen
Programmländern
Während des Aufenthaltes:
• Wenn nötig: Änderung des Learning Agreements
   • Heimatinstitution  Studierende/r  Gastinstitution
   • Inhalt: Ziele, Rechte, Verpflichtungen, Arbeitsinhalte
• Gegen Ende des Aufenthaltes: zweites OLS-Assessment

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Mobilität von Studierenden zwischen
Programmländern
Nach dem Aufenthalt:
• Aufenthaltsbestätigung
   • Einreichung im Original ( mit genauer Angabe der tatsächlich
      absolvierten Dauer) im jeweiligen Erasmus-Referat
• EU-Survey (Participant Report)
   • Automatischer Versand durch MT+
   • Regelmäßiger monatlicher Upload der Daten durch die
      Heimatinstitutionen notwendig!
   • EU-Survey zur Anerkennung (45 Tage nach Beendigung falls
      Frage bei der ersten Erfassung übergangen wurde
• Transcript of Records – Anerkennung der absolvierten ECTS-Credits

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Erasmus-Referate

Graz: Eva Weixler - erasmus-graz@oead.at
Innsbruck: Susanna Steiner – erasmus-innsbruck@oead.at
Klagenfurt: Ulrike Wallenko – erasmus-klagenfurt@oead.at
Leoben: Lisa Genger – erasmus-leoben@oead.at
Linz: Andreas Szelegowitz – erasmus-linz@oead.at
Salzburg: Carmen Schwaighofer– erasmus-salzburg@oead.at
Wien: Lisa Frühauf, Sandra Küfhaber, Melanie Neubauer –
erasmus-wien@oead.at

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Sie können auch lesen