Praxisworkshops 2018 Nationalagentur Erasmus+ Bildung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Studierendenmobilität & Students-Online - BASIC 2
Studienaufenthalte • 3 – 12 Monate möglich • Auf Basis bilateraler Abkommen mit ausländischen Partnerhochschulen • Keine Studiengebühren an der Gasthochschule • Pro Studienzyklus (Bachelor / Master / PhD) bis zu 12 Monate (Praktikumsaufenthalte zählen zur Maximaldauer) • Mindestens 3 ECTS-Credits pro absolviertem Monat • Diplomstudien max. 24 Monate (Feld bestätigen) • Nominierungsfristen (laut Richtlinien) • Anerkennung laut Learning Agreement verpflichtend • Unterzeichnung des Learning Agreements vor dem Aufenthalt 3
Studienaufenthalte • Trimester: Notiz im Hinweisfeld, Ablage Ausdruck (z. B. Academic Calendar) • Studierende/r bezieht österreichische Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalterstipendium? > „Studienbeihilfe – ja“ • Studierende mit Beihilfe für ein Auslandsstudium erhalten einen anderen Vertragstyp • Vertragsumwandlungen sind nur während der Vertragslaufzeit möglich 4
Allgemeine Informationen SMS + SMT • Ablauf nach Ihrer Nominierung: Kontrolle jedes Datensatzes durch das ER > Vergabe einer GZ > Berechnung der Förderhöhe > Zuerkennung und Vertragsausstellung > Vertragsunterzeichnung > Auszahlung > Abrechnung anhand Aufenthaltsbestätigung • Änderung von Daten durch HEI nach Zurückstellen des Datensatzes (Bearbeiten, Speichern und nochmaliges Versenden) • Nach Vertragsunterzeichnung keine Änderungen mehr möglich (z. B. Studiendauer) 5
Verlängerungen von Aufenthalten SMS + SMT • Müssen direkt an Erstaufenthalt anschließen • Mindestdauer 15 Tage • Maximale Förderdauer von 12 Monaten darf nicht überschritten werden • Ausstellung eines neuen Learning Agreements • Erreichung von mind. 3 ECTS-Credits pro absolviertem Monat • Bewerbung einen Monat vor Ende der ursprünglichen Nominierung • Anlage spätestens 14 Tage vor Ende des Erstaufenthaltes, Einhaltung der Vertragslaufzeit Ihrer Hochschule (30.9. oder 31.5.) 6
Praktikumsaufenthalte für Studierende Gasteinrichtungen • Unternehmen, NGOs, Sozialpartnereinrichtungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten Ausgenommen sind EU Institutionen und Institutionen, die EU- Mittel verwalten (z.B. Nationalagenturen) • Keine privaten Einzelpersonen • Liste unter https://europa.eu/european-union/about- eu/institutions-bodies_en ) 7
Praktikumsaufenthalte für Studierende • 2 – 12 Monate möglich • Pro Zyklus (Bachelor, Master, PhD) bis zu maximal zwölf Monaten (Studienaufenthalte zählen zum Kontingent) • Pflichtpraktika: 3 ECTS-Credits pro absolviertem Monat (zu beachten: z. B. 3 Monate 16 Tage - 12 ECTS) • Freiwillige Praktika: Anerkennung bzw. Nachweis im Diploma Supplement durch Heimathochschule der Studierenden • Nominierungen laufend möglich (unter Einhaltung der Nominierungsfristen) • Keine Zuverdienstgrenze 8
Graduiertenpraktika • Bewerbung und Auswahl noch während des aktiven Studiums • Mobilitäten des vorhergegangen Studienzyklus einberechnen – maximale Dauer: 12 Monate pro Studienniveau • Nominierung laufend möglich (Nominierungsfristen) • Studium muss bei Antritt nachweislich abgeschlossen sein • Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Studiums enden 9
Praktikumsaufenthalte: Nominierungsfristen Stichtage sind jeweils der 1. und der 15. eines Monats Beispiele: • Wird am 1. des Monats nominiert - Förderung ab dem 15. des selben Monats möglich (Nominiert am 01.10.2018 – Förderung ab frühestens 15.10.2018) • Nominierung am 15. eines Monats ist die Förderung ab dem 1. des folgenden Monats möglich. (Nominiert am 15.10.2018 – Förderung ab frühestens 01.11.2018) • Nominierungen nach dem 15. eines Monats - Förderung erst ab 15. des Folgemonats möglich (Nominiert am 17.10.2018 – Förderung frühestens ab dem 15.11.2018) 10
Praktikumsaufenthalte: Nominierungsfristen • Aufenthalte unter der Mindestdauer von 2 ganzen Monaten sind nicht eligibel – keine Nominierung! • Längere Vorlaufszeiten gewährleisten eine reibungslose Abwicklung • Zu späte Einreichung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen: Nominierung mit nächst möglichem Fördertermin (siehe Fristen) 11
Mobilität von Studierenden zwischen Programmländern Vor dem Aufenthalt: • Bewerbung und Auswahl • Nominierung in Students-Online • OLS-Assessment • Learning Agreement: • Heimatinstitution Studierende/r Gastinstitution • Inhalt: Ziele, Rechte, Verpflichtungen, Arbeitsinhalte • Vertrag / Finanzierungsvereinbarung: • Studierende/r OeAD • Inhalt: Bedingungen der Mobilität, Rechte, Pflichten, Fristen 12
Mobilität von Studierenden zwischen Programmländern Während des Aufenthaltes: • Wenn nötig: Änderung des Learning Agreements • Heimatinstitution Studierende/r Gastinstitution • Inhalt: Ziele, Rechte, Verpflichtungen, Arbeitsinhalte • Gegen Ende des Aufenthaltes: zweites OLS-Assessment 13
Mobilität von Studierenden zwischen Programmländern Nach dem Aufenthalt: • Aufenthaltsbestätigung • Einreichung im Original ( mit genauer Angabe der tatsächlich absolvierten Dauer) im jeweiligen Erasmus-Referat • EU-Survey (Participant Report) • Automatischer Versand durch MT+ • Regelmäßiger monatlicher Upload der Daten durch die Heimatinstitutionen notwendig! • EU-Survey zur Anerkennung (45 Tage nach Beendigung falls Frage bei der ersten Erfassung übergangen wurde • Transcript of Records – Anerkennung der absolvierten ECTS-Credits 14
Erasmus-Referate Graz: Eva Weixler - erasmus-graz@oead.at Innsbruck: Susanna Steiner – erasmus-innsbruck@oead.at Klagenfurt: Ulrike Wallenko – erasmus-klagenfurt@oead.at Leoben: Lisa Genger – erasmus-leoben@oead.at Linz: Andreas Szelegowitz – erasmus-linz@oead.at Salzburg: Carmen Schwaighofer– erasmus-salzburg@oead.at Wien: Lisa Frühauf, Sandra Küfhaber, Melanie Neubauer – erasmus-wien@oead.at 15
Sie können auch lesen