HAUS 3 Hochwertige Mietwohnungen/ gefördert - LAWOG
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2 Perfekte Infrastruktur Buchkirchen ist eine Marktgemeinde in Oberösterreich im Bezirk Wels-Land im Hausruckviertel mit 4.289 Einwohnern (Stand 1. März 2021). Der zuständige Gerichtsbezirk ist Wels. Buchkirchen liegt auf 346 m Höhe im wunderschönen Haus- ruckviertel. Die Ausdehnung beträgt von Nord nach Süd 8,9 km und von West nach Ost 6,2 km. Die Gesamtfläche beträgt 32,1 km². 10,9 % der Fläche sind bewaldet und 76,9 % der Fläche sind landwirtschaftlich genutzt. Sehenswürdigkeiten • Schloss Mistelbach • Pfarrkirche Buchkirchen: Spätgotischer Baukern, 1660 ba- rockisiert. Die beiden Seitenaltarbilder Kreuzigung mit Ma- ria, Johannes und Magdalena und Taufe Jesu wurden 1798 von Martin Johann Schmidt, Kremser Schmidt genannt, ge- malt. Die Pfarrkirche Buchkirchen ist dem heiligen Jakobus geweiht. • Pfarrhof: Der Bau des Pfarrhofes wurde um 1600 begonnen und unter Pfarrer P. Jakob Holz (1639–1671) im frühbarocken W OH N B EBAU U N G B U CH K I R CH EN © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Perfekte Infrastruktur 3 Die Marktgemeinde Buchkirchen ist ein interessanter Wirtschaftsstandort, der mit dem Auto leicht zu errei- chen ist. Die beiden Betriebsbaugebiete befinden sich in bester Lage direkt am Verkehrsknotenpunkt der Auto- bahn. Nahversorger im Ortszentrum runden das Angebot ab. Stil vollendet. 2001 konnte die Generalsanierung des Pfarrho- fes abgeschlossen werden. • Filialkirche Mistelbach: 1694 erbaut, in der Kirche befinden sich Hochaltarbilder von Martin Johann Schmidt (Kremser Schmidt) W OH N B EBAU U N G B U CH K I R CHEN © OGW - Stand 06.04.2021 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
4 Perfekte Infrastruktur Infrastruktur/ Bildung/ Jugend/ Soziales • Gemeindekindergarten & Krabbelgruppe Kindergarten-Busbegleitung • Pfarrcaritaskindergarten • Hort & Schüler-/Lerngruppe • Volksschule • Mittelschule • Landesmuskischule/ Musikheim • Öko. Wirtschaft. Design. - Landw. Berufs- u. Fachschule Mistelbach • Öffentliche Bücherei • Betreubares Wohnen • Essen auf Rädern • Tagesheimstätte • Eltern- und Mutterberatungsstelle • SPIEGEL Treffpunkt Regenbogen Buchkirchen W OH N B EBAU U N G B U CH K I R CH EN © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Perfekte Infrastruktur 5 • Demenzberatungsstelle • reges Vereinsleben • vielseitige Gastronomie uvm Beliebte Geh- und Radwege ermöglichen es Groß und Klein, das Gebiet rund um Buchkirchen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erkunden und die herrliche Natur zu erleben! W OH N B EBAU U N G B U CH K I R CHEN © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
6 Objektbeschreibung ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Objektbeschreibung 7 • Die OGW errichtet in Buchkirchen eine Wohnanlage mit 30 Mietwohnungen. Die Wohnanlage wird mit Förderungsmitteln der Wohnbauförderung des Lan- des OÖ errichtet. • Die Wohnbebauung besteht aus 3 Wohngebäuden mit in Summe 15 Zweiraum- und 15 Dreiraumwohnungen. Alle Geschoße der Gebäude sind mit den im Kern der Gebäude angeordneten Treppen und den Liften barrierefrei erreichbar. • Der Zugang zu den Häusern im Erdgeschoß wird stufenlos mittels Rampen, somit ebenfalls barrierefrei ausgeführt. • In der Tiefgarage werden insgesamt 18 PKW- Stellplätze ausgeführt. Weiters werden im Freien 27 PKW-Stellplätze errichtet. • Die drei- bzw. viergeschoßigen Gebäude, die Tiefgarage sowie die Kellerräumlichkeiten werden in Massivbauweise errichtet. • Das architektonische Erscheinungsbild des Hauses wird durch eine Vollwärmeschutz-Dämmfassade mit Reibputzbeschichtung, Kunststofffenster- und Türkonstruktionen definiert. Die tragenden Außen-, Innen- und Zwischenwände bestehen aus Ziegelmauerwerk bzw., wo konstruktiv erforderlich, aus Beton. • Mit dem ca. 20 cm starken verputzten Fassadenwärmedämmverbundsystem und den technischen Energiesparmaßnahmen wird die Mindestanforderung an die Energiekennzahl eingehalten. • Als Dachformen werden Pultdächer mit Blecheindeckung ausgeführt. • Die Gebäude werden mittels Nahwärme beheizt. • Die Objekte werden an die in der direkt angrenzenden Erschließungsstraße vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser, Kanal, Nahwärme, Strom, Telefon, etc. angeschlossen. Wohnungsaufgliederung (lt. Nutzflächenaufstellung): Niedrigstenergiestandard: Haus 3 3 Stk. 2-Raum-Wohnungen Haus 3 Referenzklima spezifisch: 37 kWh/m²a fGEE : 0,69 6 Stk. 3-Raum-Wohnungen © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
8 Finanzierung Haus 3 Anzahl Anzahl Wohnung Wohnfläche Loggia Balkon Terrasse Gesamtfläche Garten Anzahl TG Mietzins *) Eigenmittel **) Räume Stpl. EG/1 3-RW 79,02 m² 2,96 m² 5,04 m² 87,02 m² 28,57 m² 1 1 € 850 € 3.410 EG/2 2-RW 54,68 m² 5,92 m² 2,08 m² 62,68 m² 38,19 m² 1 € 660 € 2.570 EG/3 3-RW 75,15 m² 2,63 m² 5,37 m² 83,15 m² 26,16 m² 1 1 € 810 € 3.270 1.OG/4 3-RW 79,02 m² 2,96 m² 5,04 m² 87,02 m² 1 1 € 800 € 3.410 1.OG/5 2-RW 54,68 m² 5,92 m² 2,08 m² 62,68 m² 1 € 590 € 2.570 1.OG/6 3-RW 75,15 m² 2,96 m² 5,04 m² 83,15 m² 1 1 € 770 € 3.270 2.OG/7 3-RW 79,02 m² 2,96 m² 5,04 m² 87,02 m² 1 1 € 800 € 3.410 2.OG/8 2-RW 54,68 m² 5,92 m² 2,08 m² 62,68 m² 1 € 590 € 2.570 2.OG/9 3-RW 75,15 m² 2,96 m² 5,04 m² 83,15 m² 1 1 € 770 € 3.270 A N M E R K U N G E N • *) Der Mietzins wird nach Maßgabe der Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes kostendeckend kalkuliert und enthält neben den Kosten der Finanzierung sämtliche Nebenkosten wie Beiträge zur Erhaltung und Verbesserung, Betriebskosten, Heizkosten, Verwaltungskosten, 1 PKW-Stellplatz in der Tiefgarage oder 1 PKW-Stellplatz im Freien bzw. 1 weiteren PKW-Stellplatz im Freien für alle 3- Raumwohnungen (inkl.USt.). • **) Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung werden die Eigenmittel mit einer einprozentigen Abwertung pro Jahr wieder rückerstattet. • Bei bestimmten sozialen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zum Bezug von Wohnbeihilfe. • Geringfügige Abweichungen der Wohnnutzflächen sind nicht auszuschließen. © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 1, EG Zimmer 3 Wohnfläche 79,02 m² Loggia 2,96 m² Terrasse 5,04 m² Summe 87,02 m² Gartenfläche: 28,57 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 2, EG Zimmer 2 Wohnfläche 54,68 m² Loggia 5,92 m² Terrasse 2,08 m² Summe 62,68 m² Gartenfläche: 38,19 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 008.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 3, EG Zimmer 3 Wohnfläche 75,15 m² Loggia 2,63 m² Terrasse 5,37 m² Summe 83,15 m² Gartenfläche: 26,16 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 4, 1.OG Zimmer 3 Wohnfläche 79,02 m² Loggia 2,96 m² Balkon 5,04 m² Summe 87,02 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 008.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 5, 1.OG Zimmer 2 Wohnfläche 54,68 m² Loggia 5,92 m² Balkon 2,08 m² Summe 62,68 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 6, 1.OG Zimmer 3 Wohnfläche 75,15 m² Loggia 2,96 m² Balkon 5,04 m² Summe 83,15 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 008.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 7, 2.OG Zimmer 3 Wohnfläche 79,02 m² Loggia 2,96 m² Balkon 5,04 m² Summe 87,02 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 8, 2.OG Zimmer 2 Wohnfläche 54,68 m² Loggia 5,92 m² Balkon 2,08 m² Summe 62,68 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 008.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Wohnbebauung Buchkirchen Haus 3 - Kreuzlandstr. 15c Miete - gefördert Haus 3, Wohnung 9, 2.OG Zimmer 3 Wohnfläche 75,15 m² Loggia 2,96 m² Balkon 5,04 m² Summe 83,15 m² Ÿ Planung: amm ZT-GmbH, St. Florian Lage: Ÿ Raumflächen beziehen sich auf Rohbaumaße Ÿ Fenster sind Rohbaumaße RD Ÿ Naturmaße nehmen NO Maßstab 1:100 Ÿ Ÿ Planungsstand laut Plan vom 30.03.2021 Änderungen und Druckfehler vorbehalten © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Notizen 19 ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
20 Die Ausstattung Ihrer neuen Wohnung Jede Wohnung wird gemäß nachstehendem Ausstattungsumfang bezugsfertig ausgestattet, wobei allfällige Änderungen der Ausführung und Ausstattung, begründet durch technische bzw. wirtschaftliche Erfordernisse und behördliche Vorschriften, der OGW vorbehalten bleiben. 1. WOHNUNGSEINGANGSTÜRE: 4. FUSSBÖDEN: Vollbautüre in Stahlzarge, Oberfläche weiß lackiert, Drückergarnitur mit Holzklebeparkett (Eiche): Wohnzimmer samt Küche, Schlaf- und Kinder- Profilzylinder, einbruchshemmend (Widerstandsklasse WKII), Türspion zimmer 2. INNENTÜREN: Keramische Fliesen: WC, Bad, AR, Vorraum (Format 30/60cm, grau) Vollbautürblätter in Stahlzargen, Oberfläche weiß lackiert, Drückergarnitur mit Buntbartschloss bzw. WC-Beschlag. Betonplattenbelag: Balkone, Loggien, Terrassen 3. FENSTER UND BALKONTÜREN: 5. WANDOBERFLÄCHEN: Die Wohnung wird mit weißen Kunststofffenstern mit Mehrkammerprofilen, Falzdichtungen und Dreh- bzw. Drehkippbeschlägen ausgestattet. (Fenster bei Keramische Fliesen: Bad (Format 20/40cm, weiß) welchen keine Absturzgefahr besteh, werden den dzt. geltenden Vorschriften (bis Oberkante Türzarge ca. 2,0m über Fußboden- entsprechend ohne Sicherheitsglas ausgeführt.) oberkante) Die Fenster, bzw. Balkontüren werden mit einer Stockverbreiterung im Sturzbe- WC (mit Bodenfliese Format 30/60cm, grau, bis ca. reich gefertigt. Auf der Stockverbreiterung kann vom Bewohner auf eigene Kos- 1,5m über Fußbodenoberkante an Rückwand) ten ein Sonnenschutz angebracht werden. (Sonderwunschgenehmigung durch OGW erforderlich!) Gemalte Oberfläche: Im gesamten Wohnbereich wird ein mineralischer Wand- und Deckenanstrich in Weiß ausgeführt. Die Innenfensterbänke bestehen aus beschichteten Fensterbänken, die Außen- fensterbänke sind aus Aluminium. Symbolfotos W OH N B EBAU U N G B U CH K I R CH EN © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Die Ausstattung Ihrer neuen Wohnung 21 6. SANITÄRE INSTALLATIONEN UND EINRICHTUNGEN: Küche: Kalt- und Warmwasseranschluss (inkl. Kombieckventil für Geschirrspüler) Bad: Waschbecken (weiß) mit Armatur (Format ca. 60/47cm) Einbauwanne (weiß) mit Füll- und Brausearmatur (Format 170/75cm) Waschmaschinenanschluss WC: Wand WC-Schale (weiß) mit Unterputzspülkasten 7. BEHEIZUNG/ WARMWASSER Die Gebäude werden mittels Fernwärme beheizt. Die Wärme- und Warmwasserversor- gung erfolgt über die wohnungseigene Wohnungsstation. Es kommt eine Fußbodenheizung zur Ausführung. 8. LÜFTUNG: Die Wohneinheiten werden mit dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung in den Wohn- und Schlafräumen be- bzw. entlüftet. In den innenliegenden Sanitärräumen (Bad, WC) werden Abluftventilatoren eingebaut. Symbolfotos W OH N B EBAU U N G B U CH K I R CHEN © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
22 Die Ausstattung Ihrer neuen Wohnung 9. ELEKTROINSTALLATIONEN: • Waschküche und Trockenraum im Kellergeschoß Haus 2+3 • Nische Kinderwagenraum im Erdgeschoß Haus 1 bzw. Kindewagenraum im Die Elektroinstallation der Wohnung beginnt ab dem Elektrounterverteiler. Im Kellergeschoß Haus 2+3 Lieferumfang sind Schalter und Steckdosen enthalten. Lampen und Elektrogeräte • Haus-Brieffachanlage sind nicht enthalten. • Grünanlage samt Kleinkinderspielplatz • Müllentsorgung nach Vorgaben des örtlichen Entsorgungsunternehmens. 10. PKW-ABSTELLPLÄTZE: 13. SONSTIGES In der Tiefgarage werden 18 Parkplätze errichtet, die den 3- Raumwohnungen bzw. 3 Stück 2- Raumwohnungen zugeordnet sind. Für Telefon, Kabel- TV und Internet sind in der Wohnung entsprechende Leerverrohrungen (siehe Pkt. Elektroinstallationen) vorgesehen. Ein Anschluss Im Freien werden gesamt 27 Parkplätze errichtet. (2- Raumwohnungen 1 Parkplatz, der jeweiligen Wohnung an das Netz der örtlichen Betreiber ist vom Mieter 3- Raumwohnungen 2 Parkplätze) selbst zu beauftragen und zu veranlassen. (LIWEST, A1, Energie AG, Telekom) Insgesamt werden 45 Parkplätze errichtet. 14. SONDERWÜNSCHE 11. KELLERABTEIL BZW. KELLERERSATZRAUM: Um Ihnen die Abwicklung Ihrer Sonderwünsche zu erleichtern, erlauben wir uns, Ihnen folgende grundsätzliche Informationen zu geben: Jeder Wohnung ist ein Kellerabteil im Kellergeschoß zugeordnet. (Kellerräumlich- keiten Haus 1 teilweise im Haus 2 und Haus 3) Sonderwünsche sind ausschließlich im Rahmen des Sonderwunschkataloges möglich, unter der Voraussetzung, dass es der Baufortschritt zulässt und es 12. ALLGEMEINEINRICHTUNGEN dadurch zu keiner Verzögerung kommt. Aufgrund der Gebäudegrundrisse ist die Lage der nachstehend angeführten Räu- me nicht in jedem Gebäude gleich! • Personenlift zur stufenlosen Erreichbarkeit aller Geschoße • Fahrradraum im Kellergeschoß Haus 3 Symbolfotos W OH N B EBAU U N G B U CH K I R CH EN © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Was geschieht mit den monatlichen Zahlungen 23 Rücklage - Reparaturfonds | Anteiliger Ansparbetrag für laufende Erhaltungs- und Verbesserungsar- beiten an den allgemeinen Teilen der Wohnanlage. Verwaltungskosten | Entgelt für unsere Verwaltertätigkeit (Büro- und Personalaufwand). Betriebskosten | Werden eingehoben, um die laufenden Kosten (z.B. Kanal- und Müllgebühren, Grundsteuer, Objektversicherung, Lift, Allgemeinstrom usw.) zu bezahlen. Ebenso enthalten sind die Kosten für den Winterdienst, die Innenreinigung der Stiegenhäuser, der allgemei- nen Flächen und die Pflege der Außenanlagen. Umsatzsteuer | Steuersatz nach gültiger Gesetzeslage. ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
24 Die Wohnbeihilfe Folgende Unterlagen benötigt das Land von Ihnen: • Einkommensnachweis(e) des letzten Kalenderjahres (Jahreslohnzettel, • Bestätigung der Gemeinde auf dem Ansuchen oder Privathaushalts- Einkommensteuerbescheid, Einheitswertbescheid, Bestätigung über bestätigung; Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, Not- standshilfe, bedarfsorientierte Mindestsicherung/Sozialhilfe, Ausland- • Bei Lehrlingen bzw. Studierenden: Lehrvertrag bzw. Inskriptionsbestäti- seinkünfte u.dgl., Einkünfte aus Ferialarbeit, Nachweis über Unterhalt gung und gegebenenfalls Studienbeihilfenbescheid; und Alimente, Witwen- oder Waisenpension, Versicherungsdatenauszug mit Beitragsgrundlagen, Nachweis über Abfertigung, Nachweis über Un- • Bei Präsenz- und Zivildienern: Bestätigung über Präsenz-/Zivildienst (ge- fallrente und alle weiteren Einkünfte) bzw. aktueller Monatslohnzettel gebenenfalls Bescheid über Wohnkostenbeihilfe); (bei Arbeitsbeginn) aller in der gemeinsamen Wohnung lebenden Per- sonen. • Bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde und Vergleichsausfer- tigung, Nachweis über aktuelle Unterhaltsleistungen und Alimente • Nachweis der Staatsbürgerschaft (Ablichtung/Kopie des Reisepasses) • Bei Alleinerziehenden: Nachweis der aktuellen Alimentationszahlung in • Bei Personen, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Staates sind: Kopie Form von Beschluss des Bezirksgerichtes bzw. Bestätigung der Kinder- des Reisepasses und Meldebestätigungen über 5 Jahre Hauptwohnsitz und Jugendhilfe und Geburtsurkunde; in Österreich (nur bei Erstansuchen notwendig), Aufenthaltstitel aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, Versicherungsdatenauszug • Bei erheblicher Behinderung: Bescheid des Sozialministeriumservices, über die letzten fünf Jahre bzw. 240 Versicherungsmonate. bei Kindern Bescheinigung des Finanzamtes über erhöhte Familienbei- hilfe; • Nachweis Deutschkenntnisse: Gemäß Oö. Wohbauförderung-Deutsch- kenntnis-Verordnung 2020 (Infor unter: www.land-oberoesterreich. • Bei Schülern: Schulbesuchsbestätigung ab dem 18. Lebensjahr; gv.at/wohnbeihilfe.htm) • Bei Pensionisten: Pensionsverständigung des Vorjahres • Bei Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen: Mietvertrag (bei Erstansuchen, Wohnungswechsel) ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Die Wohnbeihilfe 25 Wovon ist die Wohnbeihilfe abhängig? • Von der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung leben. Enthalten sind aber: Umsatzsteuer, Verzinsung der Grundkosten, Erhal- tungs- und Verbesserungsbeiträge. • Vom Haushaltseinkommen = Einkommen aller in der Wohnung leben- den Personen im Jahreszwölftel (Sonderzahlungen sind einzurechnen). • Für Pauschalmieten kann keine Wohnbeihilfe gewährt werden. • Unterhaltsleistungen für Kinder und Waisenrenten können beim Bezie- Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: her bis zu 174,00 Euro als Einkommen gerechnet werden. Für jedes Kind, welches nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und für das Unterhalt Amt der Oö. Landesregierung - Direktion Soziales und Gesundheit geleistet wird, können bis 174,00 Euro beim Leistenden vom Einkommen Abteilung Wohnbauförderung in Abzug gebracht werden. Eine Berücksichtigung erfolgt jedoch nur bis Bahnhofplatz 1 - 4021 Linz zur tatsächlichen Höhe. Telefon (+43 732) 77 20-141 40 Fax (+43 732) 77 20-21 43 95 • Von der angemessenen Wohnnutzfläche E-Mail wo.post@ooe.gv.at maximal 45 m² für die erste Person maximal 15 m² für jede weitere Person. • Vom anrechenbaren Wohnungsaufwand. Die Höchstgrenze beträgt 3,70 Euro pro m² Nutzfläche. • Der anrechenbare Wohnungsaufwand ist jener Betrag, der monatlich von Hauptmietern zu entrichten ist. Dieser Betrag vermindert sich um die Betriebskosten, öffentliche Abgaben, besondere Aufwendungen (z.B. Kosten für die Wärmeversorung) und die Verwaltungskosten. ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
26 Die Wohnbeihilfe Ab 1.1.2021 gelten folgende Einkommensgrenzen für den Bezug der höchstmöglichen Wohn- beihilfe. Wird die Obergrenze überschritten, ist die Bewilligung einer Wohnbeihilfe nicht mehr möglich. Im Haushalt leben Einkommensgrenze Obergrenze * m2 1 Person 1.073,00 1.232,50 45 2 Personen 1.693,60 1.908,60 60 3 Personen 2.157,60 2.428,10 75 4 Personen 2.621,60 2.947,60 90 5 Personen 3.085,60 3.467,10 105 *) Ist die tatsächliche Wohnnutzfläche kleiner als die angemessene Wohnnutzfläche oder liegt der Wohnungsaufwand unter 3,70 Euro pro m² verringert sich die Obergrenze entsprechend. Anmerkung: Im Falle einer erheblichen Behinderung kommt es zu einer Erhöhung des Gewich- tungsfaktors und dadurch zu einer Erhöhung der Obergrenze. Bitte beachten Sie: Je näher Ihr Haushaltseinkommen der in der obigen Tabelle angeführten Obergrenze kommt, desto niedriger wird die Wohnbeihilfe. Weitere Informationen über Förderungen des Landes OÖ erhalten Sie unter: Abteilung Wohnbauförderung, Tel.: 0 732 . 77 20, Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at >> [Themen] >> [Bauen und Wohnen] >> [Förderungen] ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Förderungsvoraussetzung des Landes OÖ 27 • Die Wohnbeihilfenwerberin bzw. der Wohnbeihilfenwerber muss die geförderte Wohnung zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses mit Hauptwohnsitz dau- ernd bewohnen. • Die Wohnbeihilfenwerberin bzw. der Wohnbeihilfenwerber muss österreichische(r) Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger oder „EWR-Bürgerin“ bzw. „EWR-Bürger“ sein. • Personen, die nicht Staatsangehörige eines EWR-Staates sind, darf eine Förderung nur gewährt werden, wenn diese • ununterbrochen und rechtmäßig mehr als fünf Jahre in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, • Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten, sowie innerhalb der letzten fünf Jahre 54 Monate lang oben genannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben oder in Summe über 240 Monate derartiger Zeiten verfügen und • Deutschkenntnisse nachweisen • Sonstige Zuschüsse zur Minderung des Wohnungsaufwandes, auf die ein Rechtsanspruch besteht (z.B. Mietzinsbeihilfe nach dem Einkommensteuerge- setz oder Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz), verringern den Anspruch auf Wohnbeihilfe. • Von Familien, bei denen ein erheblich behindertes Kind im Sinne des § 8 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 im gemeinsamen Haushalt wohnt, ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. • Von Personen, die im Beruf stehen und deren Erwerbsfähigkeit zu mindestens 60 Prozent gemindert ist sowie von Personen im Ruhestand, bei denen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von mindestens 60 % bereits während der Dauer der Berufsausübung festgestellt wurde, ist ein entspre- chender Nachweis zu erbringen. • Mindesteinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze • Studierenden, die keine Studienbeihilfe beziehen und kein Mindesteinkommen nachweisen können, kann eine um 50 Prozent verminderte Wohnbeihilfe gewährt werden. ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
28 Kompetenz und Erfahrung Durch die Übernahme der Vollbetreuung der OGW ab Bisher wurden 39 Wohnobjekte mit insgesamt 565 1.1.2019 durch die LAWOG, Gemeinnützige Landes- Wohnungen und 301 Garagen durch die OGW selbst wohnungsgenossenschaft für Oberösterreich einge- errichtet. tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung, kam es zum Standortwechsel des Unternehmens in die Garnisonstraße 22, 4021 Linz. Ursprünglich gegründet wurde das Unternehmen mit Gesellschaftsvertrag vom 12.8.1949 als „OKA- Siedlungswerk“ Gemeinnützige Gesellschaft m.b.H., mit dem Geschäftskreis, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen OKA (nunmehr Energie AG Oberösterreich) im Bereich von Betriebsstätten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Seit 1998 ist die Energie AG Oberösterreich alleinige Eigentümerin der OGW. Das Betätigungsfeld der OGW liegt heute in ganz Oberösterreich und umfasst Wohnungs- und Eigen- heimneubauten sowie die laufende Verwaltung be- stehender Objekte. Neben unserem eigenen Verwaltungsbestand wer- den auch Objekte anderer Eigentümer (Wohnungsei- gentümergemeinschaften) betreut. ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Ihre Ansprechpartner 29 Kontakt und Informationen zum Projekt: Marktgemeinde Buchkirchen Hauptstraße 11, 4611 Buchkirchen Tel.: +43 7242 280 050 | Fax: +43 7242 280 05 81 Web: www.buchkirchen.at E-Mail: gemeinde@buchkirchen.ooe.gv.at LAWOG Garnisonsstraße 22, 4021 Linz Tel.: +43 732 9396-0 Fax: +43 732 9396-306 Web: www.lawog.at E-Mail: wohnungsvergabe@lawog.at Fertigstellung: Herbst 2022 ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten
HAU S3 Hochwertige Mietwohnungen/ gefördert W OHNBEBAUUNG BUCHK I RCHEN OGW - Oberösterreichische gemeinnützige Bau- und Wohngesellschaft m.b.H Garnisonstraße 22 | 4021 Linz | Telefon: 0732 9396 0| Telefax: 0732 9396 261 | E-Mail ogw@lawog.at www.ogw.at ...Ort guten Wohnens © OGW - Stand 08.11.2021 - Änderungen und Druckfehler vorbehalten Fotos: OÖ Tourismus, 123.com, LAWOG, ENVATO, Buchkirchen.at, WIKIPEDIA, FOTOGRAFIE MARIANNE MITTERMAYR
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