Besondere Zürich Bedingungen für die Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung
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Besondere Zürich Bedingungen für die Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung (SRB 2012) Verfahren infolge des Vorwurfes der 3.2. Unterstützende bzw. Verletzung einer Vorschrift des verfahrensverhindernde Disziplinar- oder Standesrechts, wegen Deckungen - strafbarer fahrlässiger Handlungen Die nachfolgend angeführten oder Unterlassungen, welche mit Deckungen dienen – nach Maßgabe 1.1. Versicherungsschutz wird für die nicht mehr als 3-jähriger der im Einzelnen getroffenen Kosten von Straf- und Verwaltungs- Freiheitsstrafe bedroht sind, Regelungen – ausschließlich der strafverfahren, Disziplinar- und standes- Unterstützung der Verteidigung in rechtlichen Verfahren sowie Verfahren vor - strafbarer vorsätzlicher Handlungen bzw. der Verhinderung von Verfahren österreichischen parlamentarischen oder Unterlassungen; im Rahmen nach Art. 1. Dabei werden die für die Untersuchungsausschüssen nach eines gerichtlichen Strafverfahrens Wahrnehmung rechtlicher Interessen Maßgabe und in Zusammenwirken gilt dies aber nur, wenn diese mit des Versicherten notwendigen Kosten nicht mehr als 3-jähriger - von Art. 5, Pkt. 3, Art. 8, Pkt. 1.1. eines Rechtsanwaltes vom Versicherer Freiheitsstrafe bedroht sind. Art. 3, und 1.3. bis 1.5.; Art. 9, Pkt. 1; Art. übernommen. Pkt.1.1. gelangt jedenfalls zur 10 Pkt. 1., 2. und 3.; Art. 11 und Anwendung Kosten sind in diesem Zusammenhang 12.; Art. 15 der Allgemeinen dann notwendig, wenn die Wahr- Bedingungen für die Rechtsschutz- - Qualifizierte Vergehen nehmung rechtlicher Interessen Versicherung (ARB 2012) das sind strafbare Handlungen oder zweckentsprechend und nicht Unterlassungen, die mit mehr als 3- und mutwillig ist. jähriger Freiheitstrafe bedroht sind, - der Bestimmungen dieses wenn die dem Versicherten Der Versicherer trägt unter diesen Bedingungswerkes (SRB) geboten. vorgeworfene Tat in ihrem Voraussetzungen Grundstraftatbestand (Grund-delikt) 1.2. Soweit im Folgenden auf a) die notwendigen Kosten eines mit nicht mehr als 3-jähriger einzelne Artikel und Punkte ohne nähere Rechtsanwaltes für die Wahr- Freiheitstrafe bedroht ist und erst Bezeichnung eines Bedingungs-werkes nehmung rechtlicher Interessen des bei Vorliegen besonderer verwiesen wird, handelt es sich um Versicherten in verwaltungs- qualifizierender Tatumstände dieser Verweisungen auf Bestimmungen der Strafrahmen überschritten wird. rechtlichen Angelegenheiten in SRB. Diese Deckungserweiterung kommt österreichischen Verwaltungs- verfahren, soweit und solange diese nur zum Tragen, wenn und sobald Interessenwahrnehmung zur der Versicherungsnehmer der Unterstützung der Verteidigung in Rechtsschutzgewährung einem bereits eingeleiteten und vom ausdrücklich zustimmt. Art. 3, Pkt. Versicherungsschutz erfassten 3.1.1. gelangt jedenfalls zur Der Versicherungsschutz erstreckt sich Verfahren gemäß Art. 1 erforderlich Anwendung. ausschließlich auf Handlungen und ist. Unterlassungen des Versicherungs- Vom Versicherungsschutz umfasst ist auch die anwaltliche Vertretung im b) für Verwaltungsgutachten: die nehmers/des Versicherten, die in Rahmen eines mit Verfahren im Sinne notwendigen Kosten eines Rechts- unmittelbarem Zusammenhang mit der im des Pkt. 3.1. in Zusammenhang anwaltes für die gutachterliche Versicherungsvertrag bezeichneten stehenden Vollstreckungsverfahrens. Klärung von Rechtsfragen des Tätigkeit des Versicherungsnehmers/ des österreichischen materiellen Versicherten stehen und die sich in 3.1.1. Verurteilung wegen vorsätzlicher Verwaltungsrechts, soweit und unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Tatbegehung solange eine solche Klärung zur Tätigkeit ergeben. Unterstützung der Verteidigung in Im Falle der rechtskräftigen einem bereits eingeleiteten und vom Verurteilung wegen einer vorsätzlich Versicherungsschutz erfaßten begangenen Straftat entfällt insoweit Verfahren gemäß Art. 1 erforderlich rückwirkend der Versicherungsschutz. 3.1. Grunddeckung ist. In diesem Fall ist der Versicherungs- Der Versicherungsschutz umfasst nach nehmer verpflichtet, dem Versicherer c) die notwendigen Kosten eines Maßgabe der in Art. 1 angeführten die hierfür erbrachten Leistungen Rechtsanwaltes für die Wahr- Bestimmungen, insbesondere Art. 2 umgehend zurückzuerstatten. nehmung rechtlicher Interessen in und Art. 7 SRB, die Kosten der Ausschließlich in Verwaltungsstraf- Verwaltungs- und Abgabeverfahren Verteidigung und des Zeugenbei- verfahren bleibt der Versicherungs- vor österreichischen Behörden und standes der versicherten Personen in schutz auch in einem solchen Falle Gerichten, soweit und solange diese Strafverfahren vor Gerichten oder erhalten. Interessenwahrnehmung dazu dient Verwaltungsbehörden sowie in und erforderlich ist, die Einleitung Disziplinar- und standesrechtlichen eines vom Versicherungsschutz SRB 2012 - 1 -
erfassten Verfahrens gemäß Art. 1 Strafverteidigung in einem unmittelbar zu verhindern. bevorstehenden versicherten Strafverfahren dient. d) die notwendigen Kosten eines Rechtsanwaltes für die Wahr- Ein solches, unmittelbar drohendes nehmung rechtlicher Interessen des bzw. bevorstehendes Strafverfahren Versicherten in Verfahren vor dem muss darauf gründen, dass Österreichischen Verfassungs- Die Versicherung erstreckt sich auf - gegen eine nicht versicherte Person gerichtshof, soweit und solange Versicherungsfälle, die während der ein Strafverfahren eingeleitet wurde, diese Interessenwahrnehmung zur Laufzeit des Versicherungsvertrages in dessen Zusammenhang auch Unterstützung der Verteidigung in eintreten, soweit sich aus den Handlungen und Unterlassungen einem bereits eingeleiteten und vom nachfolgenden Bestimmungen nichts des Versicherten im Sinne des Art. 2 Versicherungsschutz erfassten Abweichendes ergibt. SRB untersucht werden; Verfahren gemäß Art. 1 erforderlich ist. Vom Versicherungsschutz nicht umfasst - im Zusammenhang mit einer sind jene Versicherungsfälle, die dem steuerlichen Betriebsprüfung bei 3.3. Wiederaufnahme von Versicherer später als fünf Jahre nach dem versicherten Unternehmen Strafverfahren Beendigung des Versicherungsvertrages Tatsachen ermittelt werden, die zu Der Versicherungsschutz gemäß Pkt. gemeldet werden, wenn den einer auf Handlungen oder 3.1. umfasst auch das in den §§ 352 ff Versicherungsnehmer an der verspäteten Unterlassungen im Sinne des Art. 2 Strafprozessordnung bzw. vergleich- Meldung ein Verschulden trifft oder dieser bezüglichen Mitteilung an die für baren Vorschriften ausländischer zwar unverschuldet erst nach Ablauf die strafrechtliche Verfolgung Rechtsordnungen geregelte Verfahren dieser Ausschlussfrist Kenntnis vom zuständige Behörde geführt haben; zur Wiederaufnahme eines durch Versicherungsfall erlangt, es dann aber unterlässt, im Sinne des § 33 Abs. 1 - im Rahmen eines gegen den rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen VersVG unverzüglich eine Schaden- Versicherten anhängigen Zivil- oder Strafverfahrens, ebenso wie die sich meldung an den Versicherer zu erstatten. Verwaltungsverfahrens die Erfüllung gegebenenfalls daran anschließende von Straftatbeständen (im Sinne des Erneuerung des Strafverfahrens. 4.1. Versicherungsfall Art 2 SRB) durch Versicherte Versicherungsschutz besteht auch für behauptet und die Einleitung eines die anwaltliche Tätigkeit zur Stellung Als Versicherungsfall gilt - soweit sich Strafverfahrens gegen diese eines Antrags auf Wiederaufnahme. aus den nachfolgenden Bestimmungen angedroht wird. nichts Abweichendes ergibt - der tat- 3.4. Parlamentarische sächliche oder behauptete Verstoß des - in Presseveröffentlichungen oder Untersuchungsausschüsse Versicherten gegen Rechtspflichten sonst der Allgemeinheit Der Versicherungsschutz umfasst nach oder Rechtsvorschriften; der zugänglichen Schriftstücken oder Maßgabe der in Art. 1 angeführten Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt Medien ausdrücklich die Erfüllung Bestimmungen, insbesondere Art. 2 als eingetreten, in dem der Versicherte von Straftatbeständen (im Sinne des und Art. 7 SRB, auch die begonnen hat oder begonnen haben Art. 2 SRB) durch Versicherte Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes soll, gegen Rechtspflichten oder behauptet wird. in Verfahren vor Österreichischen Rechtsvorschriften zu verstoßen. Bei mehreren Verstößen ist der erste 4.3. Durchsuchungen und parlamentarischen Untersuchungs- adäquat ursächliche Verstoß Beschlagnahmen ausschüssen. maßgeblich, der ein Verfahren im Sinne Ist der Versicherte von Durch- 3.5. Verbandsverantwortlichkeits- des Art. 1 auslöst. suchungen oder Beschlagnahme nicht gesetz 4.2. Vorsorglicher Rechtsschutz selbst als Verdächtiger oder Versichert ist das als Versicherungs- Beschuldigter betroffen, gilt als nehmer bezeichnete Unternehmen Nur bei vorheriger ausdrücklicher Versicherungsfall der Beginn dieser nach Maßgabe der in Art. 1 Zustimmung des Versicherers im Maßnahmen. angeführten Bestimmungen, jeweiligen Anlassfall werden – abweichend von Art. 7 Pkt. 2.a. – auch 4.4. Parlamentarische insbesondere Art. 2 und Art. 7. SRB, in die Kosten einer notwendigen ersten Untersuchungsausschüsse außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren nach dem Beratung durch einen Rechtsanwalt Als Versicherungsfall gilt die erstmalige Verbandsverantwortlichkeitsgesetz oder sonstigen Verteidiger, wenn eine Zustellung der Ladung zur Aussage vor (Unternehmensstrafrecht) unter der solche bereits vor Vornahme der ersten dem parlamentarischen Unter- Voraussetzung, dass die vollständige behördlichen oder gerichtlichen suchungsausschuss an den Mitarbeiteranzahl angezeigt und als Verfolgungshandlung gegen den Versicherten. Prämienberechnungsgrundlage Versicherten erfolgt, vom Versicherer herangezogen wurde. ersetzt, sofern diese Beratung der Abwendung eines unmittelbar drohenden bzw. der Vorbereitung der SRB 2012 - 2 -
Neugründung bzw. den Erwerb zu Wird zwischen dem Rechtsanwalt und erstatten. Art. 9 findet Anwendung. dem Versicherten eine Vergütung vereinbart, sind für die Beurteilung der 6.2. Geltendmachung durch Angemessenheit der Vergütung die versicherte Personen Autonomen Honorar-Kriterien für Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Die versicherten Personen können den Rechtsanwälte zugrunde zu legen. Zu Versicherungsfälle, die innerhalb Europas Anspruch auf Versicherungsschutz berücksichtigen sind insbesondere die (im geographischen Sinn), in außer- selbständig geltend machen; voraussichtliche Leistung und europäischen Mittelmeeranrainer-staaten, ausgenommen sind jene Fälle, in Mühewaltung des Rechtsanwaltes, das auf den kanarischen Inseln, Madeira und welchen explizit auf eine vorherige angestrebte Ergebnis sowie die den Azoren, - auch auf Flug- und Zustimmung des Versicherungs- persönlichen Verhältnisse des Schiffsreisen innerhalb der Grenzen nehmers abgestellt wird (siehe Art 3. Versicherten. dieses Geltungsbereiches eintreten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Pkt. 3.1 – Qualifizierte Vergehen). Soweit die folgenden Bestimmungen Interessen in diesem Geltungsbereich 6.3. Widerspruchsrecht des zusätzlich auf die Notwendigkeit der erfolgt und das jeweilige Verfahren Versicherungsnehmers Kosten bzw. einzelner Maßnahmen gemäß Art. 1 vor einem Gericht, einer und Veranlassungen abstellen, ist auch Verwaltungs-, bzw. Disziplinarbehörde Der Versicherungsnehmer kann der Art. 3. Pkt. 3.2. zu beachten. oder einer Standesvertretung innerhalb Rechtsschutzgewährung für versicherte dieses Raumes abgeführt wird. natürliche Personen widersprechen, Der Versicherer trägt die ange- soweit gegen diese Vorwürfe wegen messenen Kosten für folgende Handlungen oder Unterlassungen Tätigkeiten des Rechtsanwaltes: erhoben werden, die sich gegen die a) Ermittlungsverfahren Vermögensinteressen des Versicherungsnehmers oder Die Wahrnehmung rechtlicher mitversicherten Unternehmen richten Interessen des Versicherten ab der oder gerichtet haben (sollen). ersten nach außen in Erscheinung tretenden Verfolgungshandlung der 6.4. Versicherung für fremde zur Strafverfolgung berechtigten Rechnung Behörde. Versichert sind Soweit anderen Personen als dem b) Firmenstellungnahme - das als Versicherungsnehmer im Versicherungsnehmer Versicherungs- Versicherungsvertrag bezeichnete schutz geboten wird, sind alle in dem Ist ein Unternehmen Versicherungs- Unternehmen sowie die im Versicherungsvertrag bezüglich des nehmer und richtet sich die Versicherungsvertrag als Versicherte Versicherungsnehmers getroffenen Verfolgungshandlung gegen dieses angeführten natürlichen Personen Bestimmungen auch auf diese oder ein mitversichertes Unter- bzw. Unternehmen Personen sinngemäß anzuwenden; sie nehmen, ohne dass zunächst - die im Versicherungsvertrag sind insbesondere neben dem namentlich benannte Personen angeführten Niederlassungen des Versicherungsnehmer im gleichen betroffen sind, besteht versicherten Unternehmens im In- Umfang wie dieser für die Erfüllung der Versicherungsschutz für eine und Ausland (gemäß Art. 5); diese Obliegenheiten verantwortlich. notwendige rechtsanwaltliche sind nur solange mitversichert, als Stellungnahme des Unternehmens. sie rechtlich nicht selbständig sind. c) Verteidigung in Straf- und - die als Versicherungsnehmer im Verwaltungsstrafverfahren Versicherungsvertrag bezeichnete(n) Der Versicherer trägt die Kosten der natürliche(n) Person(en). anwaltlichen Verteidigung des 6.1. Vorsorgeversicherung: 7.1. Verfahrenskosten Versicherten im Strafverfahren einschließlich Rechtsmittel- und Im Sinne des Art. 9 gilt für während Der Versicherer trägt die dem Ver- Strafvollstreckungsverfahren. der Vertragslaufzeit neu sicherten auferlegten Kosten der hinzukommende, rechtlich nicht gemäß Art. 3 versicherten Verfahren. d) Staatsanwaltliche Diversion selbständige Niederlassungen des Der Versicherungsschutz umfasst die versicherten Unternehmens: 7.2. Rechtsanwaltskosten Kosten der anwaltlichen Diese sind ab dem Zeitpunkt der Der Versicherer trägt die Beistandsleistung bei Rechtswirksamkeit der Neugründung angemessenen Kosten eines für den staatsanwaltlicher Diversion. bzw. des Erwerbs vom Versicherungs- Versicherten tätigen Rechtsanwaltes. schutz mitumfasst. Sind in einem Versicherungsfall e) Verteidigung in Disziplinar- und mehrere Versicherte betroffen, trägt Standesverfahren Insbesondere ist dem Versicherer unverzüglich, längstens jedoch binnen der Versicherer die Kosten eines je Der Versicherer trägt die Kosten der eines Monats Anzeige über die Versicherten tätigen Rechtsanwaltes. anwaltlichen Verteidigung des SRB 2012 - 3 -
Versicherten in disziplinar- und 7.3. Reisekosten des Rechtsanwaltes sprechend den Steuerrichtlinien in standesrechtlichen Verfahren. der am Tage des Reiseeintritts Der Versicherer trägt die tariflichen geltenden Fassung bis zur Höhe der f) Zeugenbeistand Kosten bzw. die Kosten nach den bei Benutzung öffentlicher Autonomen Honorar-Richtlinien für Der Versicherungsschutz umfasst die Verkehrsmittel (siehe oben) notwendige Reisen des Rechtsanwaltes Beistandsleistung durch einen anfallenden Kosten; des Versicherten an den Ort des Rechtsanwalt, wenn der Versicherte zuständigen Gerichtes bzw. der - anfallende Tages- oder Über- in einem Straf- oder Verwaltungs- Gerichtsverhandlung oder den Sitz der nachtungsgelder entsprechend den strafverfahren als Zeuge vernommen für die Strafverfolgung zuständigen Steuerrichtlinien in der am Tage des wird und man die Gefahr einer Behörde. Reiseantrittes geltenden Fassung. Selbstbelastung des Versicherten annehmen muss. 7.4. Beauftragung sonstiger Dem Versicherer sind die Belege Verteidiger vorzulegen. Die angefallenen Reise- Nur bei vorheriger ausdrücklicher kosten werden in Euro, Beträge in Zustimmung des Versicherers im Wird – soweit dies gesetzlich zulässig fremder Währung unter Umrechnung jeweiligen Anlassfall sind Beistands- ist – kein Rechtsanwalt, sondern ein in Euro entsprechend dem Wechselkurs leistungen durch einen Rechts- Steuerberater, eine sonst gesetzlich zur des ersten Reisetages erstattet. anwalt für einen Dritten, der als Vertretung in Strafverfahren Entlastungszeuge in einem gegen berechtigte oder eine Person, die an 7.7. Sachverständigenkosten die versicherte Person eingeleiteten einer inländischen Universität die Nur bei vorheriger ausdrücklicher Straf- oder Verwaltungsstraf- Lehrbefugnis für Strafrecht und Zustimmung des Versicherers im verfahren vernommen wird, vom Strafprozessrecht erworben hat, mit jeweiligen Anlassfall trägt dieser auch Versicherungsschutz mit umfasst. der Verteidigung beauftragt, werden die angemessenen Kosten für solche deren Kosten nach den für diese g) Durchsuchungen und Sachverständigengutachten, die der geltenden Richtlinien, höchstens jedoch Beschlagnahmen Versicherte selbst zur notwendigen bis zur Höhe der Allgemeinen Honorar- Unterstützung seiner Verteidigung Der Versicherungsschutz umfasst die Kriterien für Rechtsanwälte veranlasst. notwendige anwaltliche Interessen- übernommen. wahrnehmung bei Durchsuchungs- 7.8. Übersetzungskosten 7.5. Kollisionskurator und Beschlagnahmemaßnahmen, Der Versicherer trägt die Übersetzungs- unabhängig davon, ob der Ergeben sich bei der Verteidigung des kosten der für die Verteidigung und Versicherte von der Maßnahme als versicherten Unternehmens und den Zeugenbeistand des Versicherten Verdächtiger oder in sonstiger versicherter natürlicher Personen im Ausland notwendigen schriftlichen Eigenschaft betroffen ist. Interessenskollisionen, gelten die Unterlagen. notwendigen Kosten eines h) Verwaltungsrechtliche Tätigkeit Kollisionskurators mitversichert. 7.9. Dolmetscherkosten Der Versicherer trägt die 7.6. Reisekosten der versicherten Der Versicherer trägt die Kosten eines notwendigen Kosten für die Personen für die Verteidigung erforderlichen verwaltungsrechtliche Tätigkeit Dolmetschers in einem versicherten eines Rechtsanwaltes gemäß Art. 3, Der Versicherer trägt die Reisekosten Verfahren im Ausland. Pkt. 2, lit. a bis c. des Versicherten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen 7.10. Kosten des Privatbeteiligten i) Verfassungs-Rechtsschutz Gerichtes (nicht aber einer anderen Behörde), wenn dessen persönliches Der Versicherer trägt die einem Der Versicherer trägt die Erscheinen als Beschuldigter vom Privatbeteiligten in einem notwendigen Kosten eines Rechts- Gericht angeordnet wurde oder zur österreichischen Strafverfahren gegen anwalts für die Wahrnehmung der Vermeidung erheblicher Rechtsnach- den Versicherten entstandenen Kosten, rechtlichen Interessen gemäß Art. 3, teile erforderlich ist. soweit der Versicherte diese freiwillig Pkt. 3.2, lit. d. übernimmt, um zu erreichen, dass das j) Verteidigungskoordinator Erstattet werden: Verfahren eingestellt wird, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht; Nur bei vorheriger ausdrücklicher - anfallende Fahrtkosten für ein dies unter der Voraussetzung, dass das Zustimmung des Versicherers im öffentliches Verkehrsmittel, und Strafverfahren gegen den Versicherten jeweiligen Anlassfall trägt dieser zwar der jeweiligen Staatsbahn in tatsächlich eingestellt wird. auch Kosten des Rechtsanwaltes, der ersten Wagenklasse. Ist der Ort Die Rechtsanwaltskosten des die dadurch entstehen, dass dieser der Einvernahme mehr als 1.500 km gegnerischen Privatbeteiligten trägt der die Verteidigung eines Versicherten vom Versicherten entfernt, erfolgt Versicherer bis zur Höhe der mit den Verteidigern anderer im eine Kostenerstattung für einen gesetzlichen Vergütung gemäß selben Verfahren betroffener - Linienflug der Economy-Klasse. Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). versicherter und nicht versicherter - anfallende Fahrtkosten mit dem Personen abstimmt. eigenen Kraftfahrzeug ent- SRB 2012 - 4 -
verbundenen Verfahren, so trägt der des Versicherers eine höhere als die 7.11. Strafkaution Versicherer die Kosten bloß anteilig. vereinbarte Prämie, kann der Versicherer Der Versicherer sorgt vorschussweise die solcherart erhöhte Prämie vom Eintritt für jene Beträge, die vom dieses Umstandes an verlangen. Versicherungsnehmer aufgewendet Unrichtige oder unterbliebene Angaben werden müssen, um einstweilen von zum Nachteil des Versicherers berechtigen Strafverfolgungsmaßnahmen verschont diesen, die Leistungen nur insoweit zu zu bleiben (Strafkaution). Dieser Kein Versicherungsschutz besteht erbringen, als es dem Verhältnis der Vorschuss ist mit maximal 50% der - bei rechtskräftiger Verurteilung vereinbarten Prämie zu der Prämie Versicherungssumme begrenzt und ist wegen einer Vorsatztat im Sinne entspricht, die bei richtigen und vom Versicherungsnehmer binnen 6 von Art. 3, Pkt. 3.1.1.. vollständigen Angaben hätte gezahlt Monaten ab Zahlung des Versicherers werden müssen. Diese Kürzung der rückzuerstatten. - für die Wahrnehmung rechtlichen Leistungen tritt nicht ein, wenn der Interessen aus dem Bereich des Versicherungsnehmer beweist, dass die Steuer-, Zoll- und sonstigen Unrichtigkeit oder das Unterbleiben der Abgabenrechtes. Angaben nicht auf seinem Verschulden 7.12. Die Versicherungssumme stellt - für die Verteidigung gegen den beruht. die Höchstleistung des Versicherers für Vorwurf der Verletzung einer 9.3. Wird die höhere Gefahr nach einen Versicherungsfall dar; dies auch Vorschrift des Kartellrechtes sowie den für den Geschäftsbetrieb des dann, wenn sich der Versicherungs- einer anderen Straf- oder Versicherers maßgebenden Grundsätzen schutz auf mehrere Versicherte Verwaltungsstrafvorschrift, welche auch gegen eine höhere Prämie nicht erstreckt. in unmittelbarem Zusammenhang übernommen, kann der Versicherer mit Kartellverfahren verfolgt wird. innerhalb eines Monates von dem 7.13. Der Versicherer leistet für sämtliche innerhalb eines - für die Verteidigung gegen den Zeitpunkt an, in welchem er von dem für Versicherungsjahres eingetretenen Vorwurf der Verletzung einer die höhere Gefahr erheblichen Umstand Versicherungsfälle höchstens das Vorschrift der Straßenverkehrs- Kenntnis erlangt hat, den Zweifache der Versicherungssumme. ordnung, des Kraftfahrgesetzes, des Versicherungsvertrag unter Einhaltung Führerscheingesetzes, des Gefahr- einer Frist von einem Monat kündigen. 7.14. Richtet sich dasselbe Verfahren gutbeförderungsgesetzes (jeweils gegen mehrere Versicherte oder Bei unrichtigen oder unterbliebenen einschließlich hierzu erlassener Angaben zum Nachteil des Versicherers ist werden in demselben Verfahren Verordnungen), sonstiger Verkehrs- mehrere Versicherte zur Zeugen- dieser von der Verpflichtung zur Leistung und Verkehrssicherheitsvorschriften frei, außer der Versicherungsnehmer aussage aufgefordert oder sind von sowie entsprechender ausländischer einem Wiederaufnahmeverfahren beweist, dass die Unrichtigkeit oder das Rechtsvorschriften. Unterbleiben der Angaben nicht auf mehrere Versicherte betroffen, handelt es sich um ein und denselben, also seinem Verschulden beruht. einzigen, Versicherungsfall. 9.4. Tritt nach Vertragsabschluss ein 7.15. Bei mehreren Versicherungs- für die Übernahme der Gefahr erheblicher fällen, die einen ursächlich Umstand ein, der nach dem Tarif eine zusammenhängenden einheitlichen geringere als die vereinbarte Prämie Vorgang darstellen, steht die 9.1. Ergibt sich eine Erhöhung oder rechtfertigt, kann der Versicherungssumme nur einmal zur betriebs- oder berufsbedingte Erweiterung Versicherungsnehmer verlangen, dass die Verfügung. Ihre Höhe bestimmt sich des versicherten Risikos nach Abschluss Prämie vom Eintritt dieses Umstandes an nach dem Zeitpunkt des ersten des Vertrages, besteht sofortiger herabgesetzt wird. Zeigt der Versicherungsfalles Versicherungsschutz im Rahmen des Versicherungsnehmer diesen Umstand Versicherungsvertrages. Dies gilt allerdings dem Versicherer später als einen Monat 7.16. Sind mehrere Delikte nach dessen Eintritt an, wird die Prämie nicht für bei Änderungen des Gegenstand eines Strafverfahrens, für vom Eingang der Anzeige an versicherten Risikos, die über eine bloße die teils Versicherungsschutz besteht, herabgesetzt. Erhöhung oder Erweiterung desselben teils nicht, trägt der Versicherer die hinausgehen. 9.5 Wird eine Erhöhung des Kosten anteilig im Verhältnis der Bemessungsgrundlagen für die Dem Versicherer ist unverzüglich, versicherten Risikos durch Änderung oder Honorierung anwaltlicher Leistungen längstens jedoch binnen eines Monats Neuschaffung von Rechtsnormen oder zueinander. nach Erhöhung bzw. Erweiterung des durch eine Änderung der Judikatur der versicherten Risikos Anzeige darüber zu Höchstgerichte bewirkt, so kann der 7.17. Erfolgt die Verteidigung bzw. Versicherer innerhalb eines Jahres ab erstatten. Vertretung versicherter und nicht Inkrafttreten der Rechtsnormen oder versicherter Personen durch denselben 9.2. Rechtfertigt eine Erhöhung bzw. Veröffentlichung der geänderten Verteidiger im selben Verfahren oder in betriebs- oder berufsbedingte Erweiterung Judikatur mittels eingeschriebenen Briefes des versicherten Risikos nach dem Tarif SRB 2012 - 5 -
dem Versicherungsnehmer eine Änderung des Versicherungs-vertrages anbieten, oder - den Versicherungsvertrag unter Es gilt österreichisches Recht. Einhaltung einer Frist von einem Für sämtliche Anzeigen, Erklärungen und Monat kündigen. Informationen des Versicherungsnehmers Ein solches Anbot des Versicherers an den Versicherer ist die geschriebene zur Änderung des Versicherungs- Form erforderlich, sofern die Schriftform vertrages gilt als abgelehnt, wenn es nicht ausdrückliche und mit gesonderter innerhalb eines Monates nach Erklärung vereinbart wurde. seinem Empfang nicht Der geschriebenen Form wird durch angenommen wird. Zugang eines Textes in Schriftzeichen Bei Nichtannahme des Anbotes gilt entsprochen, aus dem die Person des der Versicherungsvertrag als vom Erklärenden hervorgeht. Eine Versicherer gekündigt. In diesem Fall eigenhändige Unterschrift des Erklärenden endet der Versicherungsvertrag ist in der geschriebenen Form nicht einen Monat nach Zugang der erforderlich. Anzeigen, Erklärungen und Ablehnung beim Versicherer. Informationen in geschriebener Form Im Anbot zur Vertragsänderung hat können z.B. per Telefax, E-Mail oder auf der Versicherer auf diese dem Postweg übermittelt werden. Rechtsfolgen ausdrücklich hinzuweisen. Schriftform bedeutet, dass dem Erklärungsempfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Originalunterschrift des Erklärenden zugehen muss. SRB 2012 - 6 -
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