Besondere Zürich Bedingungen für die Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung

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Besondere Zürich Bedingungen für die
Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung
(SRB 2012)

                                                  Verfahren infolge des Vorwurfes der       3.2. Unterstützende bzw.
                                                  Verletzung einer Vorschrift des                verfahrensverhindernde
                                                  Disziplinar- oder Standesrechts, wegen         Deckungen
                                                  - strafbarer fahrlässiger Handlungen      Die nachfolgend angeführten
                                                    oder Unterlassungen, welche mit         Deckungen dienen – nach Maßgabe
1.1.      Versicherungsschutz wird für die
                                                    nicht mehr als 3-jähriger               der im Einzelnen getroffenen
Kosten von Straf- und Verwaltungs-
                                                    Freiheitsstrafe bedroht sind,           Regelungen – ausschließlich der
strafverfahren, Disziplinar- und standes-
                                                                                            Unterstützung der Verteidigung in
rechtlichen Verfahren sowie Verfahren vor         - strafbarer vorsätzlicher Handlungen
                                                                                            bzw. der Verhinderung von Verfahren
österreichischen parlamentarischen                  oder Unterlassungen; im Rahmen
                                                                                            nach Art. 1. Dabei werden die für die
Untersuchungsausschüssen nach                       eines gerichtlichen Strafverfahrens
                                                                                            Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Maßgabe und in Zusammenwirken                       gilt dies aber nur, wenn diese mit
                                                                                            des Versicherten notwendigen Kosten
                                                    nicht mehr als 3-jähriger
  -   von Art. 5, Pkt. 3, Art. 8, Pkt. 1.1.                                                 eines Rechtsanwaltes vom Versicherer
                                                    Freiheitsstrafe bedroht sind. Art. 3,
      und 1.3. bis 1.5.; Art. 9, Pkt. 1; Art.                                               übernommen.
                                                    Pkt.1.1. gelangt jedenfalls zur
      10 Pkt. 1., 2. und 3.; Art. 11 und
                                                    Anwendung                               Kosten sind in diesem Zusammenhang
      12.; Art. 15 der Allgemeinen
                                                                                            dann notwendig, wenn die Wahr-
      Bedingungen für die Rechtsschutz-           - Qualifizierte Vergehen
                                                                                            nehmung rechtlicher Interessen
      Versicherung (ARB 2012)                       das sind strafbare Handlungen oder
                                                                                            zweckentsprechend und nicht
                                                    Unterlassungen, die mit mehr als 3-
und                                                                                         mutwillig ist.
                                                    jähriger Freiheitstrafe bedroht sind,
  -   der Bestimmungen dieses                       wenn die dem Versicherten               Der Versicherer trägt unter diesen
      Bedingungswerkes (SRB) geboten.               vorgeworfene Tat in ihrem               Voraussetzungen
                                                    Grundstraftatbestand (Grund-delikt)
1.2.     Soweit im Folgenden auf                                                            a) die notwendigen Kosten eines
                                                    mit nicht mehr als 3-jähriger
einzelne Artikel und Punkte ohne nähere                                                        Rechtsanwaltes für die Wahr-
                                                    Freiheitstrafe bedroht ist und erst
Bezeichnung eines Bedingungs-werkes                                                            nehmung rechtlicher Interessen des
                                                    bei Vorliegen besonderer
verwiesen wird, handelt es sich um                                                             Versicherten in verwaltungs-
                                                    qualifizierender Tatumstände dieser
Verweisungen auf Bestimmungen der                   Strafrahmen überschritten wird.            rechtlichen Angelegenheiten in
SRB.                                                Diese Deckungserweiterung kommt            österreichischen Verwaltungs-
                                                                                               verfahren, soweit und solange diese
                                                    nur zum Tragen, wenn und sobald
                                                                                               Interessenwahrnehmung zur
                                                    der Versicherungsnehmer der
                                                                                               Unterstützung der Verteidigung in
                                                    Rechtsschutzgewährung
                                                                                               einem bereits eingeleiteten und vom
                                                    ausdrücklich zustimmt. Art. 3, Pkt.
                                                                                               Versicherungsschutz erfassten
                                                    3.1.1. gelangt jedenfalls zur
Der Versicherungsschutz erstreckt sich                                                         Verfahren gemäß Art. 1 erforderlich
                                                    Anwendung.
ausschließlich auf Handlungen und                                                              ist.
Unterlassungen des Versicherungs-                 Vom Versicherungsschutz umfasst ist
                                                  auch die anwaltliche Vertretung im        b) für Verwaltungsgutachten: die
nehmers/des Versicherten, die in
                                                  Rahmen eines mit Verfahren im Sinne          notwendigen Kosten eines Rechts-
unmittelbarem Zusammenhang mit der im
                                                  des Pkt. 3.1. in Zusammenhang                anwaltes für die gutachterliche
Versicherungsvertrag bezeichneten
                                                  stehenden Vollstreckungsverfahrens.          Klärung von Rechtsfragen des
Tätigkeit des Versicherungsnehmers/ des
                                                                                               österreichischen materiellen
Versicherten stehen und die sich in
                                                3.1.1. Verurteilung wegen vorsätzlicher        Verwaltungsrechts, soweit und
unmittelbarem Zusammenhang mit dieser
                                                   Tatbegehung                                 solange eine solche Klärung zur
Tätigkeit ergeben.
                                                                                               Unterstützung der Verteidigung in
                                                  Im Falle der rechtskräftigen
                                                                                               einem bereits eingeleiteten und vom
                                                  Verurteilung wegen einer vorsätzlich
                                                                                               Versicherungsschutz erfaßten
                                                  begangenen Straftat entfällt insoweit
                                                                                               Verfahren gemäß Art. 1 erforderlich
                                                  rückwirkend der Versicherungsschutz.
  3.1. Grunddeckung                                                                            ist.
                                                  In diesem Fall ist der Versicherungs-
  Der Versicherungsschutz umfasst nach            nehmer verpflichtet, dem Versicherer      c) die notwendigen Kosten eines
  Maßgabe der in Art. 1 angeführten               die hierfür erbrachten Leistungen            Rechtsanwaltes für die Wahr-
  Bestimmungen, insbesondere Art. 2               umgehend zurückzuerstatten.                  nehmung rechtlicher Interessen in
  und Art. 7 SRB, die Kosten der                  Ausschließlich in Verwaltungsstraf-          Verwaltungs- und Abgabeverfahren
  Verteidigung und des Zeugenbei-                 verfahren bleibt der Versicherungs-          vor österreichischen Behörden und
  standes der versicherten Personen in            schutz auch in einem solchen Falle           Gerichten, soweit und solange diese
  Strafverfahren vor Gerichten oder               erhalten.                                    Interessenwahrnehmung dazu dient
  Verwaltungsbehörden sowie in                                                                 und erforderlich ist, die Einleitung
  Disziplinar- und standesrechtlichen                                                          eines vom Versicherungsschutz

                                                                                                               SRB 2012 - 1 -
erfassten Verfahrens gemäß Art. 1                                                   Strafverteidigung in einem unmittelbar
   zu verhindern.                                                                      bevorstehenden versicherten
                                                                                       Strafverfahren dient.
d) die notwendigen Kosten eines
   Rechtsanwaltes für die Wahr-                                                        Ein solches, unmittelbar drohendes
   nehmung rechtlicher Interessen des                                                  bzw. bevorstehendes Strafverfahren
   Versicherten in Verfahren vor dem                                                   muss darauf gründen, dass
   Österreichischen Verfassungs-
                                          Die Versicherung erstreckt sich auf          - gegen eine nicht versicherte Person
   gerichtshof, soweit und solange
                                          Versicherungsfälle, die während der            ein Strafverfahren eingeleitet wurde,
   diese Interessenwahrnehmung zur
                                          Laufzeit des Versicherungsvertrages            in dessen Zusammenhang auch
   Unterstützung der Verteidigung in
                                          eintreten, soweit sich aus den                 Handlungen und Unterlassungen
   einem bereits eingeleiteten und vom
                                          nachfolgenden Bestimmungen nichts              des Versicherten im Sinne des Art. 2
   Versicherungsschutz erfassten
                                          Abweichendes ergibt.                           SRB untersucht werden;
   Verfahren gemäß Art. 1 erforderlich
   ist.                                   Vom Versicherungsschutz nicht umfasst        - im Zusammenhang mit einer
                                          sind jene Versicherungsfälle, die dem           steuerlichen Betriebsprüfung bei
3.3. Wiederaufnahme von
                                          Versicherer später als fünf Jahre nach          dem versicherten Unternehmen
     Strafverfahren
                                          Beendigung des Versicherungsvertrages           Tatsachen ermittelt werden, die zu
Der Versicherungsschutz gemäß Pkt.        gemeldet werden, wenn den                       einer auf Handlungen oder
3.1. umfasst auch das in den §§ 352 ff    Versicherungsnehmer an der verspäteten          Unterlassungen im Sinne des Art. 2
Strafprozessordnung bzw. vergleich-       Meldung ein Verschulden trifft oder dieser      bezüglichen Mitteilung an die für
baren Vorschriften ausländischer          zwar unverschuldet erst nach Ablauf             die strafrechtliche Verfolgung
Rechtsordnungen geregelte Verfahren       dieser Ausschlussfrist Kenntnis vom             zuständige Behörde geführt haben;
zur Wiederaufnahme eines durch            Versicherungsfall erlangt, es dann aber
                                          unterlässt, im Sinne des § 33 Abs. 1         - im Rahmen eines gegen den
rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen
                                          VersVG unverzüglich eine Schaden-               Versicherten anhängigen Zivil- oder
Strafverfahrens, ebenso wie die sich
                                          meldung an den Versicherer zu erstatten.        Verwaltungsverfahrens die Erfüllung
gegebenenfalls daran anschließende
                                                                                          von Straftatbeständen (im Sinne des
Erneuerung des Strafverfahrens.
                                            4.1. Versicherungsfall                        Art 2 SRB) durch Versicherte
Versicherungsschutz besteht auch für
                                                                                          behauptet und die Einleitung eines
die anwaltliche Tätigkeit zur Stellung      Als Versicherungsfall gilt - soweit sich
                                                                                          Strafverfahrens gegen diese
eines Antrags auf Wiederaufnahme.           aus den nachfolgenden Bestimmungen
                                                                                          angedroht wird.
                                            nichts Abweichendes ergibt - der tat-
3.4. Parlamentarische
                                            sächliche oder behauptete Verstoß des      - in Presseveröffentlichungen oder
     Untersuchungsausschüsse
                                            Versicherten gegen Rechtspflichten            sonst der Allgemeinheit
Der Versicherungsschutz umfasst nach        oder Rechtsvorschriften; der                  zugänglichen Schriftstücken oder
Maßgabe der in Art. 1 angeführten           Versicherungsfall gilt in dem Zeitpunkt       Medien ausdrücklich die Erfüllung
Bestimmungen, insbesondere Art. 2           als eingetreten, in dem der Versicherte       von Straftatbeständen (im Sinne des
und Art. 7 SRB, auch die                    begonnen hat oder begonnen haben              Art. 2 SRB) durch Versicherte
Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes      soll, gegen Rechtspflichten oder              behauptet wird.
in Verfahren vor Österreichischen           Rechtsvorschriften zu verstoßen. Bei
                                            mehreren Verstößen ist der erste           4.3. Durchsuchungen und
parlamentarischen Untersuchungs-
                                            adäquat ursächliche Verstoß                     Beschlagnahmen
ausschüssen.
                                            maßgeblich, der ein Verfahren im Sinne     Ist der Versicherte von Durch-
3.5. Verbandsverantwortlichkeits-           des Art. 1 auslöst.                        suchungen oder Beschlagnahme nicht
     gesetz
                                            4.2. Vorsorglicher Rechtsschutz            selbst als Verdächtiger oder
Versichert ist das als Versicherungs-                                                  Beschuldigter betroffen, gilt als
nehmer bezeichnete Unternehmen              Nur bei vorheriger ausdrücklicher          Versicherungsfall der Beginn dieser
nach Maßgabe der in Art. 1                  Zustimmung des Versicherers im             Maßnahmen.
angeführten Bestimmungen,                   jeweiligen Anlassfall werden –
                                            abweichend von Art. 7 Pkt. 2.a. – auch     4.4. Parlamentarische
insbesondere Art. 2 und Art. 7. SRB, in
                                            die Kosten einer notwendigen ersten             Untersuchungsausschüsse
außergerichtlichen und gerichtlichen
Verfahren nach dem                          Beratung durch einen Rechtsanwalt          Als Versicherungsfall gilt die erstmalige
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz           oder sonstigen Verteidiger, wenn eine      Zustellung der Ladung zur Aussage vor
(Unternehmensstrafrecht) unter der          solche bereits vor Vornahme der ersten     dem parlamentarischen Unter-
Voraussetzung, dass die vollständige        behördlichen oder gerichtlichen            suchungsausschuss an den
Mitarbeiteranzahl angezeigt und als         Verfolgungshandlung gegen den              Versicherten.
Prämienberechnungsgrundlage                 Versicherten erfolgt, vom Versicherer
herangezogen wurde.                         ersetzt, sofern diese Beratung der
                                            Abwendung eines unmittelbar
                                            drohenden bzw. der Vorbereitung der

                                                                                                                 SRB 2012 - 2 -
Neugründung bzw. den Erwerb zu            Wird zwischen dem Rechtsanwalt und
                                             erstatten. Art. 9 findet Anwendung.       dem Versicherten eine Vergütung
                                                                                       vereinbart, sind für die Beurteilung der
                                             6.2. Geltendmachung durch
                                                                                       Angemessenheit der Vergütung die
                                                  versicherte Personen                 Autonomen Honorar-Kriterien für
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf
                                             Die versicherten Personen können den      Rechtsanwälte zugrunde zu legen. Zu
Versicherungsfälle, die innerhalb Europas
                                             Anspruch auf Versicherungsschutz          berücksichtigen sind insbesondere die
(im geographischen Sinn), in außer-
                                             selbständig geltend machen;               voraussichtliche Leistung und
europäischen Mittelmeeranrainer-staaten,
                                             ausgenommen sind jene Fälle, in           Mühewaltung des Rechtsanwaltes, das
auf den kanarischen Inseln, Madeira und
                                             welchen explizit auf eine vorherige       angestrebte Ergebnis sowie die
den Azoren, - auch auf Flug- und
                                             Zustimmung des Versicherungs-             persönlichen Verhältnisse des
Schiffsreisen innerhalb der Grenzen
                                             nehmers abgestellt wird (siehe Art 3.     Versicherten.
dieses Geltungsbereiches eintreten, wenn
auch die Wahrnehmung rechtlicher             Pkt. 3.1 – Qualifizierte Vergehen).       Soweit die folgenden Bestimmungen
Interessen in diesem Geltungsbereich         6.3. Widerspruchsrecht des                zusätzlich auf die Notwendigkeit der
erfolgt und das jeweilige Verfahren               Versicherungsnehmers                 Kosten bzw. einzelner Maßnahmen
gemäß Art. 1 vor einem Gericht, einer                                                  und Veranlassungen abstellen, ist auch
Verwaltungs-, bzw. Disziplinarbehörde        Der Versicherungsnehmer kann der          Art. 3. Pkt. 3.2. zu beachten.
oder einer Standesvertretung innerhalb       Rechtsschutzgewährung für versicherte
dieses Raumes abgeführt wird.                natürliche Personen widersprechen,        Der Versicherer trägt die ange-
                                             soweit gegen diese Vorwürfe wegen         messenen Kosten für folgende
                                             Handlungen oder Unterlassungen            Tätigkeiten des Rechtsanwaltes:
                                             erhoben werden, die sich gegen die          a) Ermittlungsverfahren
                                             Vermögensinteressen des
                                             Versicherungsnehmers oder                   Die Wahrnehmung rechtlicher
                                             mitversicherten Unternehmen richten         Interessen des Versicherten ab der
                                             oder gerichtet haben (sollen).              ersten nach außen in Erscheinung
                                                                                         tretenden Verfolgungshandlung der
                                             6.4. Versicherung für fremde                zur Strafverfolgung berechtigten
                                                  Rechnung                               Behörde.
Versichert sind
                                             Soweit anderen Personen als dem             b) Firmenstellungnahme
   - das als Versicherungsnehmer im
                                             Versicherungsnehmer Versicherungs-
     Versicherungsvertrag bezeichnete        schutz geboten wird, sind alle in dem        Ist ein Unternehmen Versicherungs-
     Unternehmen sowie die im                Versicherungsvertrag bezüglich des           nehmer und richtet sich die
     Versicherungsvertrag als Versicherte    Versicherungsnehmers getroffenen             Verfolgungshandlung gegen dieses
     angeführten natürlichen Personen        Bestimmungen auch auf diese                  oder ein mitversichertes Unter-
     bzw. Unternehmen                        Personen sinngemäß anzuwenden; sie           nehmen, ohne dass zunächst
   - die im Versicherungsvertrag             sind insbesondere neben dem                  namentlich benannte Personen
     angeführten Niederlassungen des         Versicherungsnehmer im gleichen              betroffen sind, besteht
     versicherten Unternehmens im In-        Umfang wie dieser für die Erfüllung der      Versicherungsschutz für eine
     und Ausland (gemäß Art. 5); diese       Obliegenheiten verantwortlich.               notwendige rechtsanwaltliche
     sind nur solange mitversichert, als                                                  Stellungnahme des Unternehmens.
     sie rechtlich nicht selbständig sind.                                               c) Verteidigung in Straf- und
   - die als Versicherungsnehmer im                                                           Verwaltungsstrafverfahren
     Versicherungsvertrag bezeichnete(n)                                                  Der Versicherer trägt die Kosten der
     natürliche(n) Person(en).                                                            anwaltlichen Verteidigung des
  6.1. Vorsorgeversicherung:                 7.1. Verfahrenskosten                        Versicherten im Strafverfahren
                                                                                          einschließlich Rechtsmittel- und
   Im Sinne des Art. 9 gilt für während      Der Versicherer trägt die dem Ver-           Strafvollstreckungsverfahren.
   der Vertragslaufzeit neu                  sicherten auferlegten Kosten der
   hinzukommende, rechtlich nicht            gemäß Art. 3 versicherten Verfahren.        d) Staatsanwaltliche Diversion
   selbständige Niederlassungen des                                                       Der Versicherungsschutz umfasst die
   versicherten Unternehmens:                7.2. Rechtsanwaltskosten
                                                                                          Kosten der anwaltlichen
   Diese sind ab dem Zeitpunkt der           Der Versicherer trägt die                    Beistandsleistung bei
   Rechtswirksamkeit der Neugründung         angemessenen Kosten eines für den            staatsanwaltlicher Diversion.
   bzw. des Erwerbs vom Versicherungs-       Versicherten tätigen Rechtsanwaltes.
   schutz mitumfasst.                        Sind in einem Versicherungsfall             e) Verteidigung in Disziplinar- und
                                             mehrere Versicherte betroffen, trägt            Standesverfahren
   Insbesondere ist dem Versicherer
   unverzüglich, längstens jedoch binnen     der Versicherer die Kosten eines je          Der Versicherer trägt die Kosten der
   eines Monats Anzeige über die             Versicherten tätigen Rechtsanwaltes.         anwaltlichen Verteidigung des
                                                                                                                SRB 2012 - 3 -
Versicherten in disziplinar- und        7.3. Reisekosten des Rechtsanwaltes           sprechend den Steuerrichtlinien in
standesrechtlichen Verfahren.                                                         der am Tage des Reiseeintritts
                                        Der Versicherer trägt die tariflichen
                                                                                      geltenden Fassung bis zur Höhe der
f) Zeugenbeistand                       Kosten bzw. die Kosten nach den
                                                                                      bei Benutzung öffentlicher
                                        Autonomen Honorar-Richtlinien für
Der Versicherungsschutz umfasst die                                                   Verkehrsmittel (siehe oben)
                                        notwendige Reisen des Rechtsanwaltes
Beistandsleistung durch einen                                                         anfallenden Kosten;
                                        des Versicherten an den Ort des
Rechtsanwalt, wenn der Versicherte
                                        zuständigen Gerichtes bzw. der             - anfallende Tages- oder Über-
in einem Straf- oder Verwaltungs-
                                        Gerichtsverhandlung oder den Sitz der        nachtungsgelder entsprechend den
strafverfahren als Zeuge vernommen
                                        für die Strafverfolgung zuständigen          Steuerrichtlinien in der am Tage des
wird und man die Gefahr einer
                                        Behörde.                                     Reiseantrittes geltenden Fassung.
Selbstbelastung des Versicherten
annehmen muss.                          7.4. Beauftragung sonstiger                Dem Versicherer sind die Belege
                                             Verteidiger                           vorzulegen. Die angefallenen Reise-
Nur bei vorheriger ausdrücklicher
                                                                                   kosten werden in Euro, Beträge in
Zustimmung des Versicherers im          Wird – soweit dies gesetzlich zulässig     fremder Währung unter Umrechnung
jeweiligen Anlassfall sind Beistands-   ist – kein Rechtsanwalt, sondern ein       in Euro entsprechend dem Wechselkurs
leistungen durch einen Rechts-          Steuerberater, eine sonst gesetzlich zur   des ersten Reisetages erstattet.
anwalt für einen Dritten, der als       Vertretung in Strafverfahren
Entlastungszeuge in einem gegen         berechtigte oder eine Person, die an       7.7. Sachverständigenkosten
die versicherte Person eingeleiteten    einer inländischen Universität die
                                                                                   Nur bei vorheriger ausdrücklicher
Straf- oder Verwaltungsstraf-           Lehrbefugnis für Strafrecht und
                                                                                   Zustimmung des Versicherers im
verfahren vernommen wird, vom           Strafprozessrecht erworben hat, mit
                                                                                   jeweiligen Anlassfall trägt dieser auch
Versicherungsschutz mit umfasst.        der Verteidigung beauftragt, werden
                                                                                   die angemessenen Kosten für solche
                                        deren Kosten nach den für diese
g) Durchsuchungen und                                                              Sachverständigengutachten, die der
                                        geltenden Richtlinien, höchstens jedoch
    Beschlagnahmen                                                                 Versicherte selbst zur notwendigen
                                        bis zur Höhe der Allgemeinen Honorar-
                                                                                   Unterstützung seiner Verteidigung
Der Versicherungsschutz umfasst die     Kriterien für Rechtsanwälte
                                                                                   veranlasst.
notwendige anwaltliche Interessen-      übernommen.
wahrnehmung bei Durchsuchungs-                                                     7.8. Übersetzungskosten
                                        7.5. Kollisionskurator
und Beschlagnahmemaßnahmen,
                                                                                   Der Versicherer trägt die Übersetzungs-
unabhängig davon, ob der                Ergeben sich bei der Verteidigung des
                                                                                   kosten der für die Verteidigung und
Versicherte von der Maßnahme als        versicherten Unternehmens und
                                                                                   den Zeugenbeistand des Versicherten
Verdächtiger oder in sonstiger          versicherter natürlicher Personen
                                                                                   im Ausland notwendigen schriftlichen
Eigenschaft betroffen ist.              Interessenskollisionen, gelten die
                                                                                   Unterlagen.
                                        notwendigen Kosten eines
h) Verwaltungsrechtliche Tätigkeit
                                        Kollisionskurators mitversichert.          7.9. Dolmetscherkosten
Der Versicherer trägt die
                                        7.6. Reisekosten der versicherten          Der Versicherer trägt die Kosten eines
notwendigen Kosten für die
                                             Personen                              für die Verteidigung erforderlichen
verwaltungsrechtliche Tätigkeit
                                                                                   Dolmetschers in einem versicherten
eines Rechtsanwaltes gemäß Art. 3,      Der Versicherer trägt die Reisekosten
                                                                                   Verfahren im Ausland.
Pkt. 2, lit. a bis c.                   des Versicherten für Reisen an den Ort
                                        des zuständigen ausländischen              7.10. Kosten des Privatbeteiligten
i) Verfassungs-Rechtsschutz
                                        Gerichtes (nicht aber einer anderen
                                        Behörde), wenn dessen persönliches         Der Versicherer trägt die einem
Der Versicherer trägt die
                                        Erscheinen als Beschuldigter vom           Privatbeteiligten in einem
notwendigen Kosten eines Rechts-
                                        Gericht angeordnet wurde oder zur          österreichischen Strafverfahren gegen
anwalts für die Wahrnehmung der
                                        Vermeidung erheblicher Rechtsnach-         den Versicherten entstandenen Kosten,
rechtlichen Interessen gemäß Art. 3,
                                        teile erforderlich ist.                    soweit der Versicherte diese freiwillig
Pkt. 3.2, lit. d.
                                                                                   übernimmt, um zu erreichen, dass das
j) Verteidigungskoordinator             Erstattet werden:                          Verfahren eingestellt wird, obwohl ein
                                                                                   hinreichender Tatverdacht fortbesteht;
Nur bei vorheriger ausdrücklicher       - anfallende Fahrtkosten für ein
                                                                                   dies unter der Voraussetzung, dass das
Zustimmung des Versicherers im            öffentliches Verkehrsmittel, und
                                                                                   Strafverfahren gegen den Versicherten
jeweiligen Anlassfall trägt dieser        zwar der jeweiligen Staatsbahn in
                                                                                   tatsächlich eingestellt wird.
auch Kosten des Rechtsanwaltes,           der ersten Wagenklasse. Ist der Ort
                                                                                   Die Rechtsanwaltskosten des
die dadurch entstehen, dass dieser        der Einvernahme mehr als 1.500 km
                                                                                   gegnerischen Privatbeteiligten trägt der
die Verteidigung eines Versicherten       vom Versicherten entfernt, erfolgt
                                                                                   Versicherer bis zur Höhe der
mit den Verteidigern anderer im           eine Kostenerstattung für einen
                                                                                   gesetzlichen Vergütung gemäß
selben Verfahren betroffener -            Linienflug der Economy-Klasse.
                                                                                   Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
versicherter und nicht versicherter
                                        - anfallende Fahrtkosten mit dem
Personen abstimmt.
                                          eigenen Kraftfahrzeug ent-
                                                                                                             SRB 2012 - 4 -
verbundenen Verfahren, so trägt der         des Versicherers eine höhere als die
7.11. Strafkaution
                                             Versicherer die Kosten bloß anteilig.       vereinbarte Prämie, kann der Versicherer
Der Versicherer sorgt vorschussweise                                                     die solcherart erhöhte Prämie vom Eintritt
für jene Beträge, die vom                                                                dieses Umstandes an verlangen.
Versicherungsnehmer aufgewendet
                                                                                         Unrichtige oder unterbliebene Angaben
werden müssen, um einstweilen von
                                                                                         zum Nachteil des Versicherers berechtigen
Strafverfolgungsmaßnahmen verschont
                                                                                         diesen, die Leistungen nur insoweit zu
zu bleiben (Strafkaution). Dieser         Kein Versicherungsschutz besteht
                                                                                         erbringen, als es dem Verhältnis der
Vorschuss ist mit maximal 50% der
                                             - bei rechtskräftiger Verurteilung          vereinbarten Prämie zu der Prämie
Versicherungssumme begrenzt und ist
                                               wegen einer Vorsatztat im Sinne           entspricht, die bei richtigen und
vom Versicherungsnehmer binnen 6
                                               von Art. 3, Pkt. 3.1.1..                  vollständigen Angaben hätte gezahlt
Monaten ab Zahlung des Versicherers
                                                                                         werden müssen. Diese Kürzung der
rückzuerstatten.                             - für die Wahrnehmung rechtlichen           Leistungen tritt nicht ein, wenn der
                                               Interessen aus dem Bereich des            Versicherungsnehmer beweist, dass die
                                               Steuer-, Zoll- und sonstigen              Unrichtigkeit oder das Unterbleiben der
                                               Abgabenrechtes.                           Angaben nicht auf seinem Verschulden
7.12. Die Versicherungssumme stellt          - für die Verteidigung gegen den            beruht.
die Höchstleistung des Versicherers für        Vorwurf der Verletzung einer              9.3.      Wird die höhere Gefahr nach
einen Versicherungsfall dar; dies auch         Vorschrift des Kartellrechtes sowie       den für den Geschäftsbetrieb des
dann, wenn sich der Versicherungs-             einer anderen Straf- oder                 Versicherers maßgebenden Grundsätzen
schutz auf mehrere Versicherte                 Verwaltungsstrafvorschrift, welche        auch gegen eine höhere Prämie nicht
erstreckt.                                     in unmittelbarem Zusammenhang             übernommen, kann der Versicherer
                                               mit Kartellverfahren verfolgt wird.       innerhalb eines Monates von dem
7.13. Der Versicherer leistet für
sämtliche innerhalb eines                    - für die Verteidigung gegen den            Zeitpunkt an, in welchem er von dem für
Versicherungsjahres eingetretenen              Vorwurf der Verletzung einer              die höhere Gefahr erheblichen Umstand
Versicherungsfälle höchstens das               Vorschrift der Straßenverkehrs-           Kenntnis erlangt hat, den
Zweifache der Versicherungssumme.              ordnung, des Kraftfahrgesetzes, des       Versicherungsvertrag unter Einhaltung
                                               Führerscheingesetzes, des Gefahr-         einer Frist von einem Monat kündigen.
7.14. Richtet sich dasselbe Verfahren          gutbeförderungsgesetzes (jeweils
gegen mehrere Versicherte oder                                                           Bei unrichtigen oder unterbliebenen
                                               einschließlich hierzu erlassener          Angaben zum Nachteil des Versicherers ist
werden in demselben Verfahren                  Verordnungen), sonstiger Verkehrs-
mehrere Versicherte zur Zeugen-                                                          dieser von der Verpflichtung zur Leistung
                                               und Verkehrssicherheitsvorschriften       frei, außer der Versicherungsnehmer
aussage aufgefordert oder sind von             sowie entsprechender ausländischer
einem Wiederaufnahmeverfahren                                                            beweist, dass die Unrichtigkeit oder das
                                               Rechtsvorschriften.                       Unterbleiben der Angaben nicht auf
mehrere Versicherte betroffen, handelt
es sich um ein und denselben, also                                                       seinem Verschulden beruht.
einzigen, Versicherungsfall.                                                             9.4.      Tritt nach Vertragsabschluss ein
7.15. Bei mehreren Versicherungs-                                                        für die Übernahme der Gefahr erheblicher
fällen, die einen ursächlich                                                             Umstand ein, der nach dem Tarif eine
zusammenhängenden einheitlichen                                                          geringere als die vereinbarte Prämie
Vorgang darstellen, steht die             9.1.      Ergibt sich eine Erhöhung oder       rechtfertigt, kann der
Versicherungssumme nur einmal zur         betriebs- oder berufsbedingte Erweiterung      Versicherungsnehmer verlangen, dass die
Verfügung. Ihre Höhe bestimmt sich        des versicherten Risikos nach Abschluss        Prämie vom Eintritt dieses Umstandes an
nach dem Zeitpunkt des ersten             des Vertrages, besteht sofortiger              herabgesetzt wird. Zeigt der
Versicherungsfalles                       Versicherungsschutz im Rahmen des              Versicherungsnehmer diesen Umstand
                                          Versicherungsvertrages. Dies gilt allerdings   dem Versicherer später als einen Monat
7.16. Sind mehrere Delikte                                                               nach dessen Eintritt an, wird die Prämie
                                          nicht für bei Änderungen des
Gegenstand eines Strafverfahrens, für                                                    vom Eingang der Anzeige an
                                          versicherten Risikos, die über eine bloße
die teils Versicherungsschutz besteht,                                                   herabgesetzt.
                                          Erhöhung oder Erweiterung desselben
teils nicht, trägt der Versicherer die
                                          hinausgehen.                                   9.5       Wird eine Erhöhung des
Kosten anteilig im Verhältnis der
Bemessungsgrundlagen für die              Dem Versicherer ist unverzüglich,              versicherten Risikos durch Änderung oder
Honorierung anwaltlicher Leistungen       längstens jedoch binnen eines Monats           Neuschaffung von Rechtsnormen oder
zueinander.                               nach Erhöhung bzw. Erweiterung des             durch eine Änderung der Judikatur der
                                          versicherten Risikos Anzeige darüber zu        Höchstgerichte bewirkt, so kann der
7.17. Erfolgt die Verteidigung bzw.                                                      Versicherer innerhalb eines Jahres ab
                                          erstatten.
Vertretung versicherter und nicht                                                        Inkrafttreten der Rechtsnormen oder
versicherter Personen durch denselben     9.2.      Rechtfertigt eine Erhöhung bzw.      Veröffentlichung der geänderten
Verteidiger im selben Verfahren oder in   betriebs- oder berufsbedingte Erweiterung      Judikatur mittels eingeschriebenen Briefes
                                          des versicherten Risikos nach dem Tarif
                                                                                                                     SRB 2012 - 5 -
dem Versicherungsnehmer eine Änderung
des Versicherungs-vertrages anbieten,
oder
  - den Versicherungsvertrag unter                                                       Es gilt österreichisches Recht.
    Einhaltung einer Frist von einem
                                             Für sämtliche Anzeigen, Erklärungen und
    Monat kündigen.
                                             Informationen des Versicherungsnehmers
     Ein solches Anbot des Versicherers      an den Versicherer ist die geschriebene
     zur Änderung des Versicherungs-         Form erforderlich, sofern die Schriftform
     vertrages gilt als abgelehnt, wenn es   nicht ausdrückliche und mit gesonderter
     innerhalb eines Monates nach            Erklärung vereinbart wurde.
     seinem Empfang nicht
                                             Der geschriebenen Form wird durch
     angenommen wird.
                                             Zugang eines Textes in Schriftzeichen
     Bei Nichtannahme des Anbotes gilt
                                             entsprochen, aus dem die Person des
     der Versicherungsvertrag als vom
                                             Erklärenden hervorgeht. Eine
     Versicherer gekündigt. In diesem Fall
                                             eigenhändige Unterschrift des Erklärenden
     endet der Versicherungsvertrag
                                             ist in der geschriebenen Form nicht
     einen Monat nach Zugang der
                                             erforderlich. Anzeigen, Erklärungen und
     Ablehnung beim Versicherer.
                                             Informationen in geschriebener Form
     Im Anbot zur Vertragsänderung hat
                                             können z.B. per Telefax, E-Mail oder auf
     der Versicherer auf diese
                                             dem Postweg übermittelt werden.
     Rechtsfolgen ausdrücklich
     hinzuweisen.                            Schriftform bedeutet, dass dem
                                             Erklärungsempfänger das Original der
                                             Erklärung mit eigenhändiger
                                             Originalunterschrift des Erklärenden
                                             zugehen muss.

                                                                                                                       SRB 2012 - 6 -
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