HYGIENE- UND INFEKTIONSSCHUTZSKONZEPT - Altonale

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HYGIENE- UND INFEKTIONSSCHUTZSKONZEPT - Altonale
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
altonale Kulturfestival 2021
Stand: 30.08.2021, Version: 1.0

                   HYGIENE- UND
            INFEKTIONSSCHUTZSKONZEPT
          Schutzkonzept nach HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO

                          altonale Kulturfestival
                          vom 02. bis 19. September 2021

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HYGIENE- UND INFEKTIONSSCHUTZSKONZEPT - Altonale
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
altonale Kulturfestival 2021
Stand: 30.08.2021, Version: 1.0

INHALT
1 Allgemeines, Schutzziel, Risikobeurteilung .................................................................................... 3
3 Abstandsgebot, Kontaktbeschränkung, allgemeine Hygienevorgaben, Maskenpflicht ............. 4
   3.1 grundsätzliche Vorgaben/Teilnahmebedingungen .................................................................. 4
   3.2 Teilnehmerkapazitäten ................................................................................................................ 4
   3.4 Kommunikation ........................................................................................................................... 5
   3.5 Ticketverkauf/-kontrolle, Bezahlsysteme .................................................................................. 5
4 Verantwortlichkeiten, weitere Angaben und Visualisierungen ...................................................... 6
   4.1 weitere Angaben zum Festivalzentrum ..................................................................................... 6
   4.2 weitere Angaben zu der Kleinen Freiheit .................................................................................. 6
   4.3 weitere Angaben zu Buntes Altona ........................................................................................... 7
   4.4 weitere Angaben zum Kunstmarkt Open Air ............................................................................ 7
   4.5 weitere Angaben zum STAMP-Festival ..................................................................................... 8
   4.6 weitere Angaben zu Live-Musik ................................................................................................. 8
   4.7 Visualisierungen der geplanten Flächen .................................................................................. 9
5 Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten ........................................ 11
6 Absperrungen, Besucherlenkung, Reaktionen auf Regelverstoß ............................................... 12
7 Personal, Unterweisung ................................................................................................................... 13
8 Sanitäranlagen .................................................................................................................................. 15
9 Copyright, Weitergabe, Nutzungsrechte ........................................................................................ 16

Anlagen:
1 – Umgang mit der Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsregeln (folgt)
2 – Hygieneplan Gastronomie und Veranstaltungsfläche (folgt)
3 – Hygieneplan Toiletten (folgt)

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1 Allgemeines, Schutzziel, Risikobeurteilung

2021 kehrt die altonale endlich wieder zurück und bietet über drei Wochen ein umfangreiches und
abwechslungsreiches Programm rund um das Thema „Systemrelevanz“.
Geplant ist ein Festivalzentrum auf dem Platz der Republik (auf Höhe des Altonaer Museum) mit
gastronomischem Angebot sowie diverse weitere Veranstaltungen im Parkbereich. Rund um den
zentralen Platz sind weitere Kunstausstellungen und Veranstaltungen geplant, auch werden
beispielsweise das Altonaer Museum und die Christianskirche einbezogen. Vereinzelt werden auch
weiter entfernte Orte wie das Thalia an der Gaußstraße, das Mercado, das Haus Drei und der August-
Lütgens-Park bespielt, hinzu kommen Rundgänge und kleinere Angebote im gesamten Stadtteil.

Das vorliegende Hygiene- und Infektionsschutzkonzept dient zur Abstimmung, Planung und Umsetzung
der erforderlichen Maßnahmen, um eine Infektion mit dem Virus Covid-19 sowie eine weitere
Ausbreitung zu verhindern und somit den Gesundheitsschutz der Teilnehmenden, Mitarbeitenden und
von weiteren Beteiligten zu gewährleisten.

Bei der Betrachtung und den Maßnahmen werden die relevanten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere
das Infektionsschutzgesetz und die aktuelle Fassung der Hamburgischen SARS-CoV-2-
Eindämmungsverordnung, sowie die Erkenntnisse etablierter wissenschaftlicher Institutionen wie dem
Robert-Koch-Institut berücksichtigt. Aktualisierungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der
Gefährdungsbeurteilungen werden mit regelmäßigen Anpassungen der Maßnahmen Rechnung
getragen.

Infektionsrisiken für Viren, insbesondere CoViD-19, besteht nach aktuellen Erkenntnissen durch:
    • Tröpfchen und Aerosole
    • Aufnahme in die Schleimhäute

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
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3 Abstandsgebot, Kontaktbeschränkung, allgemeine Hygienevorgaben, Maskenpflicht

3.1 grundsätzliche Vorgaben/Teilnahmebedingungen

Abgeleitet von der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der
Freien und Hansestadt Hamburg in der aktuell gültigen Fassung gelten grundsätzlich folgende
Vorgaben zum Besuch der Gastronomie und zur Teilnahme an den Veranstaltungen sowie Märkten:
• Der körperliche Kontakt zwischen Personen ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
• Erfassung der Kontaktdaten aller teilnehmenden Personen
• Personen müssen, wenn immer möglich, zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern
    einhalten.
• Das Tanzen der Teilnehmenden ist nur bei einzelnen Veranstaltungen unter besonderen
    Schutzmaßnahmen gestattet
• Personen mit festgestellter Infektion, Symptomen oder Kontakt zu Infizierten bzw. Verdachtsfällen
    erhalten keinen Zugang. Als häufige Symptome gelten Fieber, trockener Husten und Kurzatmigkeit
    (seit der Dominanz der Delta-Variante nun auch Hals- und Kopfschmerzen sowie Schnupfen).

Alle Anwesenden werden aufgefordert in Wartebereichen und bei Enge medizinische Maske zu tragen.
Die Information erfolgt im Vorfeld durch den Veranstalter. Vor Ort machen Hinweisschilder und das
Personal nochmals auf die Vorgaben aufmerksam und sensibilisieren die Besucher.

Die Teilnehmer sind angehalten, medizinische Masken mitzubringen. Es werden weiterhin ausreichend
medizinische Masken vorgehalten, um sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer einen Schutz tragen
kann.

3.2 Teilnehmerkapazitäten

Festivalzentrum (Gastronomie mit Sitzplätzen): 100 Teilnehmende
Kleine Freiheit (Veranstaltungen mit Sitzplätzen): ca. 40 Teilnehmende
Kunstmarkt, Buntes Altona (Märkte): ca. 320 Teilnehmende (1 je zehn Quadratmeter der Nettofläche)
STAMP-Festival (Veranstaltung ohne Sitzplätze): ca. 340 Teilnehmende
STAMP-Festival (Veranstaltung mit Sitzplätzen): ca. 300 Teilnehmende
Live-Musik (Tanzveranstaltungen mit Sitzplätzen): tba

Die Obergrenzen für gleichzeitig anwesende Teilnehmende stellt sicher, dass die vorgeschriebenen
Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Die Anzahl der zugelassenen Personen für die
Veranstaltungen wird möglichst bereits im Vorwege der durch ein limitiertes Ticketangebot begrenzt und
vor Ort permanent überwacht.

Die Veranstaltungen finden zu unterschiedlichen Zeiten statt, um eine Begegnung der jeweiligen
Teilnehmer zu vermeiden.

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3.3 Reinigung, Desinfektion

Zusätzlich zu den an der Toilettenanlage verfügbaren Desinfektionsspendern stehen auf den
Gastronomie- und Veranstaltungsflächen ebenfalls kontaktlose Handdesinfektionsspender bereit.

Häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die
Reinigung aller Kontaktflächen wie Thekenflächen, Toilettenbereiche, Tischoberflächen, Cateringzonen
etc. wird im Rahmen eines angepassten Hygieneplans durchgeführt und dokumentiert.

3.4 Kommunikation

Informationsplakate in den Eingangsbereichen und bei den Toilettenkabinen informieren die Besucher
regelmäßig über die notwendigen Hygienemaßnahmen.

Die Teilnehmer der Veranstaltung werden durch den Veranstalter im Vorfeld darüber informiert, das für
den Fall, dass ein Teilnehmer Erkältungssymptome aufweist, kein Einlass zur Gastronomie oder zum
Veranstaltungsort gewährt werden kann. Im Eingangsbereich wird bereits vor Betreten des Parks
nochmal auf diese Regel per Aushang entsprechend hingewiesen.

3.5 Ticketverkauf/-kontrolle, Bezahlsysteme

Die Tickets für die Veranstaltungen werden ausschließlich online angeboten. Beim Zugang werden die
Eintrittskarten auf Sicht kontaktlos kontrolliert und mit den vorliegenden Teilnehmerlisten abgeglichen.

Die Gäste werden aufgefordert in der Gastronomie möglichst bargeldlos zu bezahlen. Sollte dies nicht
möglich sein, erfolgt eine Barzahlung.

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4 Verantwortlichkeiten, weitere Angaben und Visualisierungen

BETREIBER/VERANSTALTER                          altonale gmbh,
                                                Hohenzollernring 123, 22763 Hamburg

GESCHÄFTSFÜHRUNG                                Heike Gronholz, mobil +49 173 6059363

4.1 weitere Angaben zum Festivalzentrum

DAUER DES BETRIEBS                              02. bis 19. September 2021

ÖFFNUNGS- UND VERKAUFSZEITEN                    täglich 12 Uhr bis 22 Uhr

Das Festivalzentrum ist, anders als alle sonstigen Programmpunkte des altonale Kulturfestivals, für die
gesamte dreiwöchige Dauer geplant.

Durch das gastronomische Angebot handelt es sich um eine gaststättenähnliche Einrichtung mit festen
Sitzplätzen im Außenbereich nach §15 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
Sie ist als solche auf öffentlicher Fläche genehmigungspflichtig, macht unter anderem die Einhaltung
der allgemeinen Hygienevorschriften und eine Kontaktdatenerfassung notwendig.

Angebot Bar: alkoholfreie und alkoholische Getränke
Angebot Food: tba

Das Angebot gibt es zum Verzehr vor Ort an den aufgestellten Sitzplätzen oder zur Mitnahme. Es wird
ein Cateringkonzept mit Selbstbedienung umgesetzt. Es gibt keine Darreichung von
Lebensmittelproben zum Direktverzehr. Für die Rückgabe von Pfandflaschen und -gläsern wird eine
separate Annahmestelle eingerichtet.

Am 10. September erfolgt ab 18:30 Uhr an einem zusätzlichen Stand die Ausgabe von 100 Paketen mit
verpackten Lebensmitteln im Rahmen der Nachhaltigkeitskampagne „Kulturfutter“.

Es sind Tische mit jeweils vier Sitzplätzen und einem Abstand von 4,5 Metern untereinander geplant.
Insgesamt stehen 100 feste Sitzplätze für die Gäste zur Verfügung.

besondere Schutzmaßnahmen:
• Kontaktdatenerfassung am Tisch über luca
• Begrenzung der Teilnehmenden auf 100 Personen
• Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Wartebereichen und bei Enge

4.2 weitere Angaben zu der Kleinen Freiheit

VERANSTALTUNGSZEITEN                            tba

Bei den Veranstaltungen in der „Kleinen Freiheit“ handelt es sich um Veranstaltungen mit festen
Sitzplätzen nach §9 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie sind als solche
auf öffentlicher Fläche genehmigungspflichtig, machen unter anderem die Einhaltung der allgemeinen
Hygienevorschriften und eine Kontaktdatenerfassung notwendig. Sie finden unter einer Überdachung
ohne Seitenwänden statt.

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besondere Schutzmaßnahmen:
• feste Sitzplätze
• Kontaktdatenerfassung über luca
• Begrenzung der Teilnehmenden auf 40 Personen
• Anmeldung im Vorwege erforderlich
• Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
• Abstand von 2,5 Metern zwischen Szenefläche und Publikum

4.3 weitere Angaben zu Buntes Altona

VERANSTALTUNGSZEITEN                           4. September, 11 bis 18 Uhr

Bis zum Beginn der Pandemie war die Infomeile „Buntes Altona“ ein zentraler Bestandteil der altonale
im Juni. Im September wollen wir diese Tradition wieder aufnehmen, wenn auch – Pandemie bedingt –
etwas kleiner, d.h. mit weniger teilnehmenden Organisationen.

Am ersten Wochenende präsentieren sich Vereine und Organisationen, die in und um Hamburg aktiv
sind, rund um das Festivalzentrum. Auf dem Platz der Republik können Sie sich über die vielfältige
Hamburger Vereinslandschaft informieren und viele engagierte Menschen nichtgewerblicher
Organisationen kennenlernen. Lokale Institutionen und Initiativen informieren über ihre Angebote und
die Möglichkeit einer Mitarbeit, laden zum Mitmachen vor Ort ein und stellen sich mit Aktionen vor.
Bei dem Kunstmarkt Open Air handelt es sich um einen Markt nach §13 der Hamburgischen SARS-
CoV-2-Eindämmungsverordnung. Er ist als solcher auf öffentlicher Fläche genehmigungspflichtig und
macht unter anderem die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften notwendig.

besondere Schutzmaßnahmen:
• Kontaktdatenerfassung über luca
• Begrenzung der Teilnehmenden auf ca. 320 Personen (1 je zehn Quadratmeter der Nettofläche)
• Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

4.4 weitere Angaben zum Kunstmarkt Open Air

VERANSTALTUNGSZEITEN                           11. September, 10 bis 18 Uhr

Dieses Jahr baut der Kunstmarkt seine weißen Zelte im Grünen auf. Im Park vorm Altonaer Museum
zeigen Kunstschaffende aktuelle Arbeiten und bieten diese zum Verkauf an. Alle Künstler*innen sind
persönlich vor Ort und freuen sich, mit dem interessierten Publikum in Kontakt zu treten. Das Spektrum
reicht von Malerei und Zeichnung, über Graphik und Fotografie bis hin zu Skulptur und Urban Art.
Freude macht auch die große Kunst-Auktion, die wieder spanndende Originale zu kleinen Preisen unter
den Hammer bringt.

Bei dem Kunstmarkt Open Air handelt es sich um einen Markt nach §13 der Hamburgischen SARS-
CoV-2-Eindämmungsverordnung. Er ist als solcher auf öffentlicher Fläche genehmigungspflichtig und
macht unter anderem die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften notwendig.

besondere Schutzmaßnahmen:
• Kontaktdatenerfassung über luca
• Begrenzung der Teilnehmenden auf ca. 320 Personen (1 je zehn Quadratmeter der Nettofläche)
• Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

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4.5 weitere Angaben zum STAMP-Festival

VERANSTALTUNGSZEITEN                            16. bis 19. September 2021, tba

STAMP ist das Festival für performative Künste im öffentlichen Raum in Hamburg – und der Begriff
„Raum“ nimmt dabei einen immer höheren Stellenwert ein. Unsere Künstler*innen entwickeln ihre
Performances für und an einem bestimmten Ort, der ihre Kunst in unterschiedlichem Maße bestimmt,
in jedem Fall aber beeinflusst.

STAMP ist international. Wir definieren STAMP heute als Teil eines internationalen Netzwerks von
Festivals, das voneinander lernt und miteinander langfristige Projekte aufsetzt, die über ein einmaliges
Event weit hinaus gehen. Dabei setzen wir uns gemeinsam mit aktuellen gesellschaftlichen Debatten
auseinander und wollen aktiv daran mitwirken, Kunst und Kultur einen höheren Stellenwert in unserem
alltäglichen Leben zu geben. Das STAMP Festival wird von der altonale GmbH und vom
Stadtteilkulturzentrum HausDrei durchgeführt.

Bei den Veranstaltungen des STAMP-Festivals handelt es sich um Veranstaltungen mit und ohne festen
Sitzplätzen nach §9 der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie sind als solche
auf öffentlicher Fläche genehmigungspflichtig, machen unter anderem die Einhaltung der allgemeinen
Hygienevorschriften und eine Kontaktdatenerfassung notwendig. Sie finden unter Freiem Himmel statt.

besondere Schutzmaßnahmen:
• Kontaktdatenerfassung über luca
• Begrenzung der Teilnehmenden auf ca. 340 Personen (Fläche ohne Sitzplätze) und ca. 300
   Personen (Fläche mit Sitzplätzen)
• Abstand von 2,5 Metern zwischen Szenefläche und Publikum

4.6 weitere Angaben zu Live-Musik

VERANSTALTUNGSZEITEN                            tba

Bei den Veranstaltungen mit Live-Musik Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen nach §9 der
Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Sie sind als solche auf öffentlicher Fläche
genehmigungspflichtig, machen unter anderem die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften und
eine Kontaktdatenerfassung notwendig. Sie finden unter Freiem Himmel statt.

besondere Schutzmaßnahmen:
• feste Sitzplätze
• Kontaktdatenerfassung über luca
• Begrenzung der Teilnehmenden
• Anmeldung im Vorwege erforderlich
• Abstand von 2,5 Metern zwischen Szenefläche und Publikum
• Testkonzept bei Tanzlustbarkeiten nach §15a HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO

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4.7 Visualisierungen der geplanten Flächen

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5 Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten

Bei den Veranstaltungen, Märkten und an den Sitzplätzen der Gastronomie erfolgt die
Kontaktdatenerfassung wahlweise mit einem Smartphone über einen QR-Code von luca oder einen
Meldezettel zum Ausfüllen.

Die Kontaktdaten der eingesetzten Mitarbeiter und der Dienstleister werden ebenfalls im Vorwege der
Veranstaltung abgefragt und erfasst. Eventuelle Änderungen werden vor Ort dokumentiert.

Die Kontaktdaten werden einzeln datenschutz-konform erfasst und vor dem Zugang unberechtigter
Dritter geschützt. Sie können auf Verlangen der Behörden zwecks Kontaktermittlung herausgegen
werden und werden für diesen Zweck vier Wochen lang gespeichert. So keine weitere Aufbewahrung
vereinbart oder vorgeschrieben ist, werden die Kontaktdaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von
vier Wochen gelöscht.

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6 Absperrungen, Besucherlenkung, Reaktionen auf Regelverstoß

Wartebereiche und größere Bewegungsflächen der Gastronomie sowie der Veranstaltungen und
Märkte werden nach Bedarf durch die Aufstellung von Kordeln und Zäunen so organisiert, dass die
Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Der Mindestabstand wird auch bei parallel geführten
Warteschlangen sichergestellt.
Die Zuwegung, die Befüllung, sowie die Entleerung der Flächen werden möglichst über getrennte
Routen organisiert. Diese werden durch eindeutige Beschilderung deutlich gemacht. Auch diese
Maßnahmen werden personell unterstützt und kontrolliert.

Es erfolgt eine Absperrung der Veranstaltungsfläche während der Veranstaltungszeiten zur Vermeidung
von „Zaungästen“.

Die Einhaltung der aufgestellten Teilnahme- und Hygieneregeln hat oberste Priorität der der Umsetzung
des gastronomischen und kulturellem Angebots. Um diesen auch bei teilweise freiem Zugang zu den
Flächen gerecht zu werden, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
• häufige Kommunikation der Teilnahmeregeln über Schilder und persönliche Ansprache
• Sensibilisierung aller Mitarbeiter und Einsatz zum Durchsetzen der Regeln
• klare Besucherlenkung durch Schilder und Absperrungen
• bei Regelverstößen einzelner Besucher: zunächst Ansprache, später Platzverweis

Sollte sich ein zu großer Zustrom an Personen abzeichnen oder häufige Regelverstöße auftreten, kann
mit einer stufenweisen Einstellung des Betriebs reagiert werden:
1. Verkaufsstopp für alkoholische Getränke
2. Ausweitung von Absperrungen zur Schaffung nicht zugänglicher Flächen
3. Pausierung einzelner Programmpunkte oder Aktionen
4. kompletter Verkaufsstopp
5. Abbruch aller Programmpunkte und Aktionen

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7 Personal, Unterweisung

Auswahl und Bereitstellung:
• kein Einsatz von Mitarbeitern mit Symptomen oder Kontakt zu Infizierten bzw. Verdachtsfällen
   → als häufige Symptome gelten: Fieber, trockener Husten, Kurzatmigkeit
• Vorhalten von Ersatzpersonal/Stellvertretern in Schlüsselfunktionen

Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
• Mund- und Nasen-Bedeckungen (einfache Gesichtsmaske, „Community-Maske“, keine
    Visiere/Gesichtsshields)
• Einweghandschuhe (nach Bedarf)

Alle Mitarbeiter, welche an Berührungspunkten (Gastronomie, Ticketkontrolle, Toiletten) eingesetzt
sind, tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung und je nach Tätigkeit Einweghandschuhe.

Unterweisung des eingesetzten Personals:
• Abläufe und Zuständigkeiten
• Flächen
• Schutzmaßnahmen (besonders: Hygiene, Abstände, Sensibilisierung)
• Vermeidung von Kontakt zwischen Personal und Besuchern
• Vorgaben zur Teilnahme

Alle Beteiligten werden vor Veranstaltungsbeginn in Bezug auf die hier beschriebenen Maßnahmen
unterwiesen. Die Unterweisung erfolgt durch der Veranstaltungsleitung oder einer von ihr beauftragten
Person. Weiterhin werden alle Hygienemaßnahmen über die beteiligten Mitarbeiter an die Teilnehmer
kommuniziert.

→ siehe beiliegende Anlage „Umgang mit der Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsregeln“

Das gesamte Einsatzpersonal wird im Vorfeld des altonale Kulturfestivals über die einzuhaltenden
Hygieneregeln unterrichtet:

    a) für die eigene Person (Hygienekonzept für Mitarbeiter)
    b) und in Bezug auf die Besucher

    •   auf einer Infoveranstaltung
    •   in einer schriftlichen Einweisung, welches die am Ort jeweils geltenden Hygieneregeln sowie
        mit Vermittlung des u.a. Notfallplans beinhaltet.
    •   mit einem finalen „Hygienesteckbrief“, der vorab an die Freiwilligen, die Koordinatoren und an
        die Gesamtleitung versendet und zudem an den Veranstaltungsorten ausgelegt wird

Anzahl und Zuständigkeiten des Personals:
Zuständig für den Ablauf während es Festivals, damit vorrangig die Aufsicht über die Einhaltung der
Hygieneregeln sind die Mitarbeiter der altonale sowie die Freiwilligen (s. auch Schaubild
„Kommunikations- und Notfallplan“ unten).

Anzahl der zuständigen Aufsichtspersonen am open air-Festivalbereich pro Tag:
   • Ebene 1: Acht Freiwillige vor Ort, verteilt auf vier „Infopoints“ am Platz der Republik sowie im
       mobilen Einsatz auf der Gesamtfläche („MEM-Mobil“)
   • Ebene 2: Zwei Koordinatoren vor Ort als Ansprechpartner für die Freiwilligen
   • Ebene 3: Eine Gesamtleitung als Ansprechpartner für den Koordinator für die Open-Air
       Fläche

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Kommunikations- und Notfallplan:

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8 Sanitäranlagen

Am Rande der Fläche stehen einzelne Toilettenkabinen (2x Herren, 2x Damen) zur Verfügung.
In den Toilettenräumen werden kontaktlose Desinfektionsstellen an den Ein- und Ausgängen platziert.

Es wird eine Nutzungsgebühr für die Toiletten erhoben oder um Spende gebeten. Die Zahlung erfolgt
kontaktlos über ein hierfür aufgestelltes Gefäß.

Der Zugangsbereich zu den Toilettenkabinen wird mit einer Personenvereinzelung konzipiert. Zur
Orientierung und Begrenzung dienen Markierungen am Boden und Absperrkordeln oder -zäune.
Hinweisschilder und das Personal weisen auf die Maskenpflicht und auf den einzuhaltenden
Mindestabstand sowie die Handhygiene hin. Mit größeren Warteschlangen ist aufgrund des entzerrten
und wenigen Programms nicht zu rechnen.

Zur Vermeidung von Kontakten zwischen Besuchern und Reinigungspersonal wird der Zugang zur den
Toilettenkabinen für die Reinigungsabläufe kurzzeitig gesperrt. Die regelmäßige Reinigung und
Desinfektion der Toilettenräume wird in einem Hygieneplan dokumentiert.

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9 Copyright, Weitergabe, Nutzungsrechte

Die in diesem Konzept aufgeführten Gedanken, Ideen, Texte, Grafiken und Gestaltungsvorschläge sind
(soweit nicht anders angegeben) geistiges Eigentum der der EventMind UG (haftungsbeschränkt),
unterliegen den geltenden Urhebergesetzen und wurden im Auftrag der altonale gmbh zur Planung und
Durchführung der benannten Projekte erstellt.

Verfasser/Beratung:

Dominic Blechert – Geschäftsführer EventMind UG (haftungsbeschränkt)

•   Geprüfter Veranstaltungsfachwirt (Handelskammer Hamburg)
•   Professional Certificate in Event Safety & Security Management (IBIT, Edinburgh Napier University,
    Mind Over Consultancy)
•   Planungskoordinator für Veranstaltungssicherheit (TÜV SÜD Akademie)
•   CoViD-19: Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte für Betreiber und Veranstalter (IBIT)
•   Crowd Safety Management (IBIT)

Kontakt:
EventMind UG (haftungsbeschränkt), Buttstraße 3, 22767 Hamburg
Tel. +49 40 22857779, info@eventmind.de

Die Verwirklichung des Konzepts und der darin beschriebenen Maßnahmen ist nur mit vorheriger
vertraglicher Vereinbarung mit den Rechteinhabern möglich. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung
sowie jede Weitergabe an Dritte sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Der Empfänger dieses
Konzeptes haftet bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe an Dritte für daraus entstehenden
Schaden.

Hamburg, August 2021

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