Herzlich Willkommen Einführungsanlass KJG/VSG Spital- und Klinikschulen 07. Oktober 2021 15.30 - 17.00 Uhr - Kanton Zürich
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Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Herzlich Willkommen Einführungsanlass KJG/VSG Spital- und Klinikschulen 07. Oktober 2021 15.30 – 17.00 Uhr
Folie 2 Agenda Thema Referent/in Zeit Begrüssung und aktueller Projektstand Magdalena Mäder 5’ Ergebnis aus Review Umsetzungsinstrumente Daniela Frank 10’ (Leitfaden Rahmenkonzept und Leistungskatalog) Weitere Themen / Neuerungen Daniela Frank 10` Personelles - Anstellungsbedingungen Beurteilung in Spital- und Klinikschulen Einverständniserklärungen PAUSE 5’ Finanzielle Abgeltung Fabio Pedretti 20’ • Neuerungen Finanzierung • Ablauf Finanzierung/Formulare • Dropouts • Ausserkantonale/ISV Offene Fragen Plenum 30’
Folie 3 Planung Gesetzgebung Thema Zeitpunkt Frist Vernehmlassung Ende Februar 2021 Bericht März/April 2021 Überarbeitung Verordnungen Mai/Juni 2021 Regierungsratsbeschluss (RRB) Oktober 2021 Inkraftsetzung Medienmitteilung, Leitungszirkular Oktober/November 2021 Voraussichtliche Inkraftsetzung 1. Januar 2022
Folie 4 Review der Umsetzungsinstrumente - Leitfaden Rahmenkonzept und Leistungskatalog wurden den Spitalschulen für Review zugestellt - Rückmeldungen Ende September eingegangen - Erste Sichtung der Rückmeldungen ist erfolgt - Auswertung der Rückmeldungen fliessen in erneute Überarbeitung ein - Umsetzungsinstrumente werden in einem zweiten Schritt auch den Heimen, die vorübergehende Beschulung anbieten, für ein Review zugestellt
Folie 5 Bedeutung Rahmenkonzept Ein genehmigtes Rahmenkonzept ist gemäss Spitalschulverordnung Grundvoraussetzung für die Erteilung der Betriebsbewilligung einer Spitalschule.
Folie 6 Leitfaden Rahmenkonzept Arbeitsgrundlage für die Erstellung und Überarbeitung des Rahmenkonzepts Prüfschema für das Volksschulamt bei der Beurteilung des eingereichten Rahmenkonzepts
Folie 7 Rückmeldungen Leitfaden Rahmenkonzept Arbeit mit Leitfaden können sich Spitalschulen gut vorstellen. Wunsch: Abgrenzung von Themen / Leistungen welche die Gesamtorganisation betreffen von Themen / Leistungen, welche «nur» Spitalschule betreffen
Folie 8 Anpassungen Rahmenkonzept Umsetzung • Anpassungen der Rahmenkonzepte müssen nicht per 1.1.2022 vorgenommen werden • Ziel: alle Spitalschulen haben das Rahmenkonzept bis Ende 2025 überarbeitet • Individuelle Fahrpläne zur Überarbeitung werden im Rahmen der Aufsicht mit Spitalschulen erstellt.
Folie 10 Leistungskatalog = Überprüfungsprotokoll - Leistungskatalog als Aufsichtsgrundlage (Überprüfungsprotokoll) - 1. Januar 2022: Start Arbeit mit Leistungskatalog als Überprüfungsprotokoll - Aufsicht vor Ort durch den Sektor Sonderpädagogik gemäss bisherigem Ablauf
Folie 11 Weitere Themen / Neuerungen Personelles: Anstellungsbedingungen Beurteilung in Spital- und Klinikschulen Einverständniserklärungen
Folie 12 Personelles - Anstellungsbedingungen Die Trägerschaft der Spitalschule stellt die Lehr- und Fachpersonen sowie die Schulleitung an Die Bestimmungen gemäss Lehrpersonalgesetz sind sinngemäss anwendbar in Bezug auf: • Anstellungsbedingungen • den Berufsauftrag für Lehrpersonen • die Mitteilungspflichten • Mitarbeiterbeurteilung
Folie 13 Anstellungsbedingungen Ein Dokument «Ausbildungsanforderungen und Stellenbesetzung in Spitalschulen und in der vorübergehenden Beschulung in Heimpflegeangeboten» ist auf Januar 2022 geplant. Keine Zulassung für Leitungspersonen durch VSA Überprüfung der Ausbildungsvoraussetzungen im Rahmen der Aufsicht → allf. vor Anstellung beim VSA nachfragen
Folie 14 Anstellungsbedingungen Anstellungsbedingung: Zulassung zum Schuldienst gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die Lehrerbildung wobei Stufenfremdes Unterrichten möglich ist VSA: Grundsätzlich Lehrpersonen mit dem entsprechenden Stufendiplom einsetzten und nur stufenfremdes Unterrichten ermöglichen, wenn eine Spitalschule mehrere Schulstufen anbietet Stellenbeschriebe berücksichtigen den Berufsauftrag für Lehrpersonen Abgleich von neuen Lehr- und Leitungspersonen mit EDK Liste Äquivalenzprüfung von ausländische Diplomen
Folie 15 Beurteilung in Spital- und Klinikschulen Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich Anspruch auf eine Beurteilung ihrer Leistungen. Das Zeugnis wird jeweils von der Schule ausgestellt, die für die Erfüllung der Schulpflicht verantwortlich ist. Die Dauer des Spitalschulbesuchs wird nicht als Absenz erfasst. Der Spitalbesuch darf im Zeugnis auch nicht ersichtlich sein – genauso wenig wie allfällige Diagnosen. Sollte eine Beurteilung nichtmöglich sein, wird der Notenverzicht unter Bemerkungen begründet (z.B. «Notenverzicht gemäss §10 Zeugnisreglement – Spitalaufenthalt»). In einem solchen Fall empfiehlt das VSA, dem Zeugnis einen Lernbericht beizulegen. Die Spital- und Klinikschulen unterstützen die Schule bei der Erstellung eines allfälligen Lernberichts und bei der Beurteilung der Leistungen, abgestimmt auf den Einzelfall.
Folie 16 Auszug aus Überprüfungsprotokoll
Folie 17 Einverständniserklärungen Die Spitalschule holt vor der Aufnahme die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung der Kinder und Jugendlichen ein (§4 Abs 1 SpiV). Keine Zustimmung wird für Austausch mit Herkunftsschule / abnehmender Schule benötigt, da beide Parteien der Schweigepflicht unterstellt sind und es sich um eine Zweckbindung (Datenschutzrecht) handelt. Ausnahme: Erziehungsberechtigte wünschen explizit keinen Austausch
Folie 18 Erläuterungen zur Verordnung: Die Aufnahme in die Spitalschule erfolgt mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Mit der Zustimmung holt die Spitalschule die Ermächtigung ein, die für die Organisation des Unterrichts nötigen Informationen mit der angestammten Schule der Kinder und Jugendlichen auszutauschen. Bei einer allfälligen Ablehnung sind die Eltern für die Sicherstellung der Beschulung verantwortlich.
Folie 19 PAUSE
Folie 20 Finanzielle Abgeltung Inhalt: Finanzierung Spital- und Klinikschulen (SKS) bisher /neu Wichtigste Neuerungen Ablauf Finanzierung SKS Relevante Formulare Dropoutregelung Regelung Ausserkantonale Interkantonale Spitalschulvereinbarung (ISV)
Folie 21 Finanzierung SKS bisher Gemeinde Versorgertaxe (AK) MBA SKS Gemeinde Defizit Defizit = Aufwand .\. Anteil MBA (ZH) .\. Anteil Gemeinden ZH .\. Anteil Gemeinden ausserkantonal (AK) .\. Weitere Erträge Kosten .\. Nicht beitragsberechtigte Kosten Dropouts GD VSA
Folie 22 Finanzierung SKS neu Vollkosten- Gemeinde- taxe Defizit anteil Gemeinde VSA Gemeinde SKS (AK) (ZH) Gemeindeanteil Defizit = Aufwand = 65% der Vollkosten .\. Anteil Gemeinden AK Gesamtkosten -taxe .\. Weitere Erträge aufgeteilt nach Anzahl .\. Nicht beitragsberechtigte Einwohner per 31.12. Kosten X MBA
Folie 23 Finanzierung: Wichtigste Neuerungen • Volksschulamt (VSA) übernimmt weiterhin das Defizit (der beitragsberechtigten Kosten) • VSA leistet (weiterhin) Vorauszahlungen • Keine Versorgertaxen mehr • VSA rechnet mit Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) und Gemeinden ZH ab • SKS rechnet weiterhin für Ausserkantonale ab • Dropouts: Finanzierung neu durch VSA und MBA, kein Beitrag mehr durch die Gesundheitsdirektion (GD) • Zusätzliches Formular: MBA Leistungstage
Folie 24 Ablauf Finanzierung Vorjahr Berichtsjahr Berichtsjahr Folgejahr Folgejahr 4. Quartal 1. Quartal 3. Quartal 1. Quartal 2. Quartal MBA Leistungstage Budget Spitalschule (inkl. approx. 31. Januar Abschluss) Berichterstattung 30. November 31. März Prüfung Budget 1. Teilzahlung 2. Teilzahlung • Prüfung 31. März 31. Juli • Schlussrechnung Volksschulamt Berechnung VKT • Kostenanteil MBA • Gemeindeanteil 30. Juni
Folie 25 Relevante Formulare • Budget/approximativer Abschluss (angepasstes Formular) • KORE – Kostenrechnungsformular (angepasstes Formular) • PER – Personalformular (aktualisiertes Formular) • Neu: MBA Leistungstage
Folie 26 Review MBA Leistungstage • MBA Leistungstage zur Erfassung/Überprüfung der Unterrichtstage auf Stufe Sek II • Formular durch die SKS bis 31. Januar im Folgejahr auszufüllen und ans VSA einzureichen • Entwurf MBA Leistungstage an alle SKS zum Review (Oktober/November 2021)
Folie 27 SpiVo: Dropoutregelung Verordnungstext gemäss Vernehmlassung: SpiVo § 2. 1 Die Schulen von Spitälern und Kliniken (Spitalschulen) bieten Unterricht für Kinder und Jugendliche ab dem Volksschulalter an. Erläuterungen: Kinder und Jugendliche, die keine Bildungseinrichtung besuchen (sogenannte Dropouts), werden gleichermassen unterrichtet. Die Finanzierung der Schulung erfolgt nach Massgabe der jeweils letzten Bildungsstufe, die von der Schülerin / dem Schüler besucht wurde. Bedeutung für die SKS: Die SKS erfassen die Dropouts entweder als Volksschüler/in (KORE) oder als Sekundarstufe-II-Schüler/in (KORE und MBA-Leistungsblatt) gemäss der jeweils letzten Bildungsstufe. Die Kosten für ZH-Dropouts werden somit vollumfänglich übernommen.
Folie 28 SpiVo: Finanzielle Abgeltung von Ausserkantonalen (1) Verordnungstext gemäss Vernehmlassung: SpiVo § 3. 1 Der Unterricht für Kinder und Jugendliche mit ausserkantonalem Wohnsitz oder Lehrort setzt eine Kostengutsprache des Wohnsitz- oder Lehrortskantons voraus. Erläuterung VSA: Im dualen Berufsbildungssystem (Ausbildung im Betrieb und in der Berufsfachschule) ist der massgebende Anknüpfungspunkt für eine Kostenübernahme der Lehrort. Liegt dieser im Kanton Zürich, ist keine Kostengutsprache erforderlich
Folie 29 SpiVo: Finanzielle Abgeltung von Ausserkantonalen (2) Verordnungstext gemäss Vernehmlassung: SpiVo § 3. 2 Nimmt eine Spitalschule Kinder oder Jugendliche ohne Kostengutsprache in die Spitalschule auf, gehen die Kosten zu ihren Lasten. Erläuterung VSA: Beschult die Spitalschule Kinder und Jugendliche mit ausserkantonalem Wohnsitz oder Lehrort ohne Kostengutsprache des zuständigen Kantons, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Bedeutung für die SKS: Der Kanton Zürich beteiligt sich nicht mehr an den Kosten für die Beschulung von ausserkantonalen Schüler/innen.
Folie 30 ISV: Interkantonale Spitalschulvereinbarung • Vereinbarung zwischen den Kantonen zur Übernahme der Spitalschulkosten (Konkordat) • Vernehmlassung bis Ende 2021 • Frühstmöglicher Beginn: 2023 • Derzeit noch ungewiss • ob eine ISV zu Stande kommt, • welche Kantone sie unterschreiben werden, • welche Tarife übernommen würden.
Folie 31 Termine Umsetzung Thema Zeitpunkt Zugang Portal September 2021 Budget einreichen via Portal (angepasstes 30. November 2021 Formular) Leistungskatalog als Aufsichtsgrundlage Ab 1. Januar 2022 Institutionsspezifische Fahrpläne Verlauf 2022/23 im Rahmen Überarbeitung Rahmenkonzept von Aufsicht approximativer Abschluss 2022 / Budget 2023 30. November 2022 (angepasstes Formular) Formular MBA Leistungstage 31. Januar 2023 Berichterstattung 2022 31. März 2023 • KORE – Kostenrechnungsformular (angepasstes Formular) • PER – Personalformular (aktualisiertes Formular) Überarbeitung Rahmenkonzept Bis Ende 2025
Folie 32 Fragen
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