HERZLICH WILLKOMMEN ZUR INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZU DEN PRÜFUNGEN IM 1. FACHSEMESTER BACHELORSTUDIENGANG RUWIWUR WINTERSEMESTER 2020/21 MITTWOCH ...

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Herzlich willkommen
    zur Informationsveranstaltung
zu den Prüfungen im 1. Fachsemester
   Bachelorstudiengang RuWIWuR
      Wintersemester 2020/21

     Mittwoch, 28. Januar 2021,
            14 – 15 Uhr
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     Prüfungsrelevante Fragen

 Für jedes Modul gelten maximal 3
  Prüfungsversuche

 Notwendigkeit der fristgemäßen
  Klausuranmeldung (gesonderte Anmeldung zu
  den Wiederholungsklausuren)

 Wirksamer Prüfungsrücktritt
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Juristische Veranstaltungen
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Fristgemäße Klausuranmeldung
Erster Termin
• § 8 Abs. 3 S. 5 SSO R/W|W/R:
    • Bei fehlender Anmeldung ist eine Teilnahme an der
      betreffenden Prüfung ausgeschlossen beziehungsweise wird
      die trotzdem erbrachte Prüfungsleistung nicht bewertet.
• Anmeldung zum ersten Termin über ViaCampus ->
  Termine auf der Homepage
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Fristgemäße Klausuranmeldung

• Anmeldefrist - erster Termin:

    Präsenzklausuren: 7.2.2021, 23:59 Uhr (gebührenpflichtige
    Nachmeldungen bis 14 Tage vor dem jeweiligen Präsenz-
    Klausurtermin);
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Anmeldung ViaCampus
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Grundkurs I Zivilrecht –
Erster Termin
• Ihre einzige reguläre juristische Klausur in
  diesem Semester
• Prüfungstermin: 23.02.2021 – 11-13 Uhr
• Präsenzklausur (Vor Ort!)
• Anmeldung bis: 07.02.2021
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Fristgemäße Klausuranmeldung
Wiederholungsklausuren
• Achtung: Gesonderte Anmeldung für
  Wiederholungsklausuren erforderlich!
     •   Auch hier gesonderten Termin beachten!
     •   Ende der Frist für Präsenz- und online-Klausuren:
         Sonntag, 21.3.2021, 23:59 Uhr (gebührenpflichtige
         Nachmeldungen sind bei Präsenzklausuren bis 14
         Tage und bei online-Klausuren bis 7 Tage vor dem
         jeweiligen Klausurtermin im Prüfungsamt möglich).
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Grundkurs I Zivilrecht –
Wiederholungsklausur

• Prüfungstermin: 07.04.2021 – 10-12 Uhr
• Präsenzklausur (Vor Ort!)
• Anmeldung bis: 21.03.2021
     (gebührenpflichtig auch bis zum 24.03.2021 im
     Prüfungsamt möglich)
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Gebührenpflichtige Nachmeldung
• Überweisen von 5 Euro je Klausur SOWIE
• Senden des Zahlungsnachweises per E-Mail an
     •   Prüfungsamt -> R/W|W/R: Fr. Nancy Tesche; tesche@europa-
         uni.de
• Bankverbindung:
     •   Kontoinhaber: Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt
         (Oder)
     •   Kreditinstitut: Sparkasse Oder-Spree
     •   Bankleitzahl: 170 550 50
     •   Kontonummer: 300 300 300 2
     •   IBAN: DE 82 17055050 3003003002
     •   BIC-/ Swift-Code: WELA DE D1 LOS
     •   Verwendungszweck: Prüfungsanmeldung
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Klausuren-Workshop –
Übung macht den Meister
• 20.02.2021, 09 - 13 Uhr
• Leitung: Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
• Im Rahmen des Kompetenztrainings für
  Erstsemester im WS 2020/2021
• Online über Zoom
• Für weitere Infos, Aktualisierungen und
  Einwahldaten bitte in Moodle-Kurs
  einschreiben!
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Hygiene- und Abstandsregeln
vor/während/nach der Prüfung I
• Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-
  Bedeckung in der Uni: auch für die Zeit
  der Klausurbearbeitung am festen
  Sitzplatz
• Auch während der Wartezeiten sowie bei
  An- und Abreise ist der Mindestabstand
  von 1,5 Metern zu anderen Personen
  einzuhalten.
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Hygiene- und Abstandsregeln
vor/während/nach der Prüfung II
• Sie erhalten vom zuständigen Lehrstuhlsekretariat per Uni-E-
  Mail eine Zugangsberechtigung
     • Einlass erfolgt in Boardinggruppen* von max. 10 Studierenden
       gleichzeitig.
     • Ihre Boardinggruppe und die Uhrzeit, zu der Sie in das Gebäude
       eingelassen werden, entnehmen Sie bitte der Zugangsberechtigung.
• Identitätskontrolle: Personalausweis oder Reisepass und
  Studierendenausweis.
• Bei der Identitätskontrolle muss die Mund-Nase-Bedeckung
  abgenommen werden
     • entsprechend Sicherheitsvorkehrungen wurden getroffen

*entfällt bei geringer Teilnehmerzahl
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     Zugangsberechtigung
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   Wirksamer Prüfungsrücktritt –
   Pandemiesonderregeln WiSe 2020/21
    Rücktritt ohne
  Grundangabe von
Präsenz-Klausur über
    viaCampus bis                                             nach Ablauf dieser
 jeweils 1 Woche vor                                              Frist wegen
   dem jeweiligen                                              nachgewiesener
    Klausurtermin                                             Prüfungsunfähigkeit
       möglich                                                -> s. nächste Folie

                         Eine Woche vor dem jeweiligen
                       Klausurtermin (d.h. innerhalb einer
                       Woche bis einschließlich zum Tag
                                vor der Prüfung)
                        z.B. Grundkurs I Zivilrecht, erster
                           Termin: Abmeldung bis zum
                              16.02.2021 möglich
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Wirksamer Prüfungsrücktritt –
Pandemiesonderregeln WiSe 2020/21
• Rücktritt nach Ablauf der Frist wegen nachgewiesener
  Prüfungsunfähigkeit
• Triftiger Grund nötig!
     •   Prüfungsausschuss (PA) unverzüglich schriftlich (vorgesehenes
         Formular!) anzeigen und glaubhaft machen
 •   Grundlage für die Entscheidung des PA sind folgende
     (formale) Anforderungen:
     •   Zum Prüfungszeitpunkt mit Covid-19 infiziert oder sich vorsorglich
         in Quarantäne befindend: anstelle des (amts-)ärztlichen
         Attestes/Zeugnisses möglich den Bescheid (bzw. eine E-Mail) des
         Gesundheitsamtes über die Anordnung der Quarantäne vorlegen;
     •   sonstige Erkrankungen: anstelle des (amts-)ärztlichen
         Attestes/Zeugnisses in Papierform auch möglich eine E-Mail des
         behandelnden Arztes vorlegen.
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Täuschungsversuche
-        §21 ASPO (bitte lesen!)
-        Täuschungen sind insbesondere:
             Plagiat (bitte richtige Zitierweise unbedingt beachten – Hinweise dazu
              finden Sie auf der Homepage der Juristischen Fakultät!)
             Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel
             unzulässige Hilfe anderer Prüfungsteilnehmer oder Dritter
             unzulässiges Einwirken auf Prüfungsorgane oder von diesen beauftragte
              Personen
              Rechtsfolge (nach Anhörung des/der Studierenden):
             Bewertung mit 0 Punkten
              und
             bei Vorliegen eines schwerwiegenden Falls: ggf. Exmatrikulation!
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Regelung über Eintragungen in
Gesetzbüchern bei Prüfungen
• Regelung über Eintragungen in Gesetzbüchern bei
  Prüfungen
• Grundkursklausuren + Klausuren in den Übungen für
  Fortgeschrittene und ähnlichen Klausuren an der
  Juristischen Fakultät folgende Eintragungen in den Gesetz-
  büchern zulässig:
     • Unterstreichungen,
     • Farbmarkierungen,
     • bis zu drei Zahlenverweise auf andere Vorschriften pro
       Druckseite.
 • Zulässig ist außerdem das Verwenden von
   Gesetzesregistern (Markierungen, die das Auffinden
   bestimmter Gesetze erleichtern) -> 1. Seite des Gesetzes
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Regelung über Eintragungen in
Gesetzbüchern bei Prüfungen
• Darüber hinausgehende Eintragungen (z.B.
  Prüfungsschemata, Definitionen) oder Beifügungen dürfen die
  Gesetzestexte nicht enthalten.
• Wer Gesetzbücher verwendet, in denen sich unzulässige
  Eintragungen, Beilagen oder Beiheftungen finden, riskiert,
  dass seine Klausur wegen der Benutzung unzulässiger
  Hilfsmittel mit "ungenügend" (0 Punkte) bewertet wird.
• Dasselbe gilt erst recht für den, der Lehrbücher,
  Vorlesungsmitschriften oder sonstige unzulässige Hilfsmittel
  mit sich führt.
• In schwerwiegenden Fällen (insbesondere im
  Wiederholungsfall) kann der Prüfungsausschuss Kandidaten
  von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.
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HANDYS!!!
• Alle elektronischen Geräte sind
  auszuschalten und in die Reihe davor
  in einer verschlossenen Tasche oder
  in Jackentasche zu legen.
• Allein das ausgeschaltete Handy z.B.
  in der Hosentasche sowie ein
  eingeschaltetes Handy in der Reihe
  davor gilt automatisch als
  Täuschungsversuch!
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Wirtschaftswissenschaftliche
Veranstaltungen
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Allgemeines

• Pflicht zur fristgerechten Anmeldung
• Ohne Anmeldung sind Sie von der Teilnahme an
  der Klausur ausgeschlossen
• Prüfungen - Frist:
     •   Ende 2. Block: 14.02.2021, 23:59 Uhr (jedoch
         regulär keine WiWi-Prüfungen im 1.Fachsemester)
     •   Nachtermin: 07.03.2021, 23:59 Uhr
 • Nach Ablauf der Anmeldefrist keine Anmeldung
   mehr möglich.
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Externes Rechnungswesen /
Internationales Management
• Nachtermine (online)
     • Ext. RW: 16.03.2021 (12:30-14:30 Uhr)
     • Int. Man.: 23.03.2021 (09.00-11:00 Uhr)
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Kontakt

• Fragen zu Juristischen Veranstaltungen
  und Studienvariante Recht und Wirtschaft:
     • Fr. Ewa Szkarłat (wirtschaftsrecht@europa-
       uni.de)
 • Fragen zu Wirtschaftswissenschaftlichen
   Veranstaltungen und Studienvariante
   Wirtschaft und Recht:
     • Hr. Frank Rudovsky (rudovsky@europa-
       uni.de)
Fragen?
Vielen Dank für Ihre
  Aufmerksamkeit
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