Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institut für Psychologie

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Anfertigung von Abschlussarbeiten
                 in den Studiengängen

       Bachelor of Science (B.Sc.) Psychologie
        Master of Science (M.Sc.) Psychologie

                      Universität Leipzig
 Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie
                   Institut für Psychologie

Sascha Krause, Mitglied der Studienkommission Psychologie
      Vera Mayer, Studienfachberatung Psychologie
       Almut Löhrmann, Prüfungsamt Psychologie
           Stefan Schmukle, Studiendekan
Regelfall: Interne Bachelor- und Masterarbeiten

• Themenvergabe am Institut für Psychologie
• in Anbindung an das Forschungsprogramm einer der neun
  Arbeitsgruppen
• Aufteilung auf die Arbeitsgruppen in zwei Schritten
   – 1. selbstständige Suche nach einer betreuenden Arbeitsgruppe
     (noch bis Januar)
      • Platzvergabe nach Entscheidung des verantwortlichen
        Hochschullehrers

   – 2. zentrale Vergabe freier Plätze am 14. Januar, 17 Uhr, HS
      • Vergabe unter bestmöglicher Berücksichtigung Ihrer Wünsche nach
        Maßgabe freier Betreuungskapazitäten

• Betreuung und Begutachtung der Arbeit wird von Mitgliedern
  des Instituts für Psychologie übernommen
Betreuung und Begutachtung interner Arbeiten
– Arbeit wird von 2 Gutachtern bewertet
– Begutachter müssen Prüfungsberechtigung haben (Hochschullehrer
  + promovierte Mitarbeiter der Abteilungen auf Haushaltsstellen,
  i.d.R. nicht Drittmittelstellen)
– Auf Antrag an Prüfungsausschuss können auch promovierte
  Mitarbeiter des Instituts ohne Prüfungsberechtigung die Arbeit
  begutachten
– Bei Bachelorarbeiten können auf Antrag auch nicht promovierte
  Mitarbeiter des Instituts begutachten
– Reihenfolge Erst- und Zweitgutachter ist egal (gleichberechtigt)
– Achtung: Begutachtung ≠ Betreuung
       es kommt (durchaus nicht selten) vor, dass der
    unmittelbare    Betreuer der Arbeit weder Erst- noch
    Zweitgutachter sein „darf“ (typischerweise bei nicht-
    promovierten Mitarbeitern)
        – strenge Regeln für Begutachtung (Vergleichbarkeit, rechtliche
          Hintergründe ...)
Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeiten

• Voraussetzungen:
    → Bachelor of Science Psychologie: Erwerb von 120 Leistungspunkten
      im bisherigen Studienverlauf

    → Master of Science Psychologie: keine

• Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit
    – ist zugleich Antrag auf Genehmigung des Themas und der beiden
      Gutachter
    – Formulare im Prüfungsamt bei Frau Löhrmann abholen oder hier
      runterladen:

http://www.biphaps.uni-leipzig.de/de/ordnungen-und-formulare/studium/psychologie.html
Formular

„Arbeitsthema“ =
vorläufiger Titel der
Arbeit
  endgültiger Titel
muss nicht identisch,
aber erkennbar
ähnlich sein
Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeiten

• Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit
    – ist zugleich Antrag auf Genehmigung des Themas und der beiden
      Gutachter
    – Formulare im Prüfungsamt bei Frau Löhrmann abholen oder hier
      runterladen:
http://www.biphaps.uni-leipzig.de/de/ordnungen-und-formulare/studium/psychologie.html
    – beide Gutachter müssen den Antrag unterschreiben

• Wenn Sie die Arbeit auf Englisch anfertigen wollen, so müssen
  Sie das nicht gesondert beantragen, sondern geben einfach
  einen englischen Titel an

• Genehmigung durch Unterschrift der Vorsitzenden des
  Prüfungsausschusses, Frau Prof. Kunzmann. Bearbeitungszeit
  läuft ab dem Tag der Genehmigung

• Nach Anmeldung erhalten Sie eine Kopie des Anmeldungs-
  formulars mit Ihrer Abgabefrist per Post zurück
Bearbeitungszeit der Abschlussarbeiten

• Bearbeitungszeit: 23 Wochen ab Zeitpunkt der Genehmigung
   – Bachelorarbeit:
       • angelegt auf Teilzeit-Bearbeitung: 10 LP ~ 300 h   13h / Woche
       • auf Antrag um 4 Wochen verlängerbar

   – Masterarbeit:
       • angelegt auf Vollzeit-Bearbeitung: 30 LP ~ 900 h   39h / Woche
       • auf Antrag um 6 Wochen verlängerbar

• Thema muss in dieser Zeit zu bewältigen sein
   – inkl.:
       •   Literaturrecherche, Einarbeitung in das Thema
       •   Konzeption der Untersuchung
       •   Probandenakquise
       •   Datenerhebung
       •   Datenauswertung
       •   Befundinterpretation
       •   Verschriftlichung
Allgemeine Anmerkungen zur Anmeldung und Abgabe

•   Nach Anmeldung der Arbeit ist Abgabefrist bindend

– bei längerer Krankheit während der Bearbeitungszeit Krankenschein
  im Prüfungsamt einreichen – Bearbeitungszeit verlängert sich
  entsprechend
        • unter Angabe der Matrikelnummer und des Hinweises, dass die
          Krankschreibung für die Bachelor-/Masterarbeit geltend gemacht wird
        • während der Zeit der Krankschreibung dürfen keine sonstigen
          Studienleistungen (z.B. Prüfungen, Praktika) erbracht werden

• Achtung: Für alle Bachelorstudenten gilt, dass sie sich im
  Sommersemester in das Modul „Empiriepraktikum II“ eintragen
  müssen (Pflichtmodul)
        -> i.d.R. in der Arbeitsgruppe des begutachtenden Hochschullehrers
Allgemeine Anmerkungen zur Anmeldung und Abgabe
• Wichtige Hinweise:

– Sie bestimmen, wann die Arbeit angemeldet wird. Beachten Sie
  jedoch auch Anfangsfristen der Abteilung.

– Melden Sie erst an, wenn Sie auch effektiv beginnen können

– Arbeiten können vor Ablauf der Abgabefrist abgegeben werden
  (allerdings sollte Bearbeitungszeit plausibel sein)

– unter Umständen ist eine spätere Anmeldung nötig, um bis
  einschließlich September BaFöG zu erhalten; bitte erkundigen Sie
  sich nach den aktuellen Regelungen.

– Die Arbeit ist in zweifacher Ausführung (Exemplare für die
  Gutachter) im Prüfungsamt einzureichen (Sprechzeiten beachten)

– Es können auch Gruppenarbeiten geschrieben werden
       -> getrennte Bewertung (Übersicht mit individueller
       Abschnittszuweisung)
       -> separate Anmeldung der Arbeit (Gruppenverweis auf Formular)
Zeitplan II (für künftige Masterstudenten)

• Bearbeitungszeit: 23 Wochen ab Zeitpunkt der Genehmigung
• Beispielfall Leipzig: Sie sollten die Bearbeitung so planen, dass Sie
  die Arbeit bis spätestens zum 30.09.2015 abgeben, bevor Sie zum
  01.10.2015 das M.Sc.-Studium aufnehmen (in Ausnahmefällen ist
  eine spätere Abgabe aber möglich)
     Unabhängig davon, wann die Arbeit angemeldet wurde!
• Bitte erkundigen Sie sich an anderen Universitäten nach Modalitäten
  des Masterbeginns (z.T. muss die Arbeit vor Masterbeginn nicht nur
  abgegeben, sondern bereits benotet sein)
• Wichtige Fristen:
– nach Abgabe 6 Wochen für die Korrektur einplanen,
– weitere 2-3 Wochen zur Ausstellung des B.Sc.-Zeugnisses mit allen
  Unterschriften
– Gutachter können Arbeiten vor Benotung annehmen (Ausstellung
  einer Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss möglich)
Ausnahmefall: Betreuung und Begutachtung externer
Bachelor- und Masterarbeiten

 Die Arbeit betreut ein Mitarbeiter einer externen Institution
 (=unmittelbarer Ansprechpartner); z.B. MPI, Universitätsklinikum
 Leipzig, andere Universitäten, nichtwissenschaftliche Institutionen wie
 Fachkliniken, Schulpsychologischer Dienst etc.

 Auch hier gilt: Betreuung ≠ Begutachtung

 Stellen Sie sicher, dass Sie bei externen Arbeiten 2 geeignete
 Gutachter finden

 Es gilt: der Erstgutachter ist Hochschullehrer (Prof.) am Institut für
 Psychologie oder HonorarprofessorIn unserer Fakultät (hier aktuell
 Prof. Friederici, Prof. Tomasello vom MPI erlaubt)

 Zweitgutachter:
  - anderer Hochschullehrer am Institut für Psychologie ODER
  - Mitarbeiter des Instituts für Psychologie mit Prüfungsberechtigung
  ODER
  - externer Zweitgutachter (unter besonderen Bedingungen)
Regelungen externer Zweitgutachter
in der Regel werden Univ.-Professoren unbedenklich als
Zweitgutachter akzeptiert und es muss kein gesonderter Antrag an
den Prüfungsausschuss gestellt werden

Bei allen anderen Personen muss ein Antrag beim
Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Prüfungsausschuss kann
entscheiden, dass bei hinreichender Qualifikation auch ein nicht-
prüfungsberechtigter Mitarbeiter zum Gutachter bestellt werden
kann. Er kann aber auch entscheiden, dass die Begutachtung
komplett psychologie-intern erfolgen soll

       Antrag enthält akademischen Lebenslauf des externen Gutachters
       und kurze Erklärung, warum Arbeit nur durch diese Person
       begutachtet werden kann

       Empfehlung: Erst nach Bestätigung des zweiten Gutachters
       Abschlussarbeit anmelden

Sollte Erstgutachter Prof. Friederici oder Prof. Tomasello sein, muss
Zweitgutachter vom Institut kommen (entw. Prof. oder Person mit
Begutachtungserlaubnis)
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