Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institut für Psychologie
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Anfertigung von Abschlussarbeiten in den Studiengängen Bachelor of Science (B.Sc.) Psychologie Master of Science (M.Sc.) Psychologie Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institut für Psychologie Sascha Krause, Mitglied der Studienkommission Psychologie Vera Mayer, Studienfachberatung Psychologie Almut Löhrmann, Prüfungsamt Psychologie Stefan Schmukle, Studiendekan
Regelfall: Interne Bachelor- und Masterarbeiten • Themenvergabe am Institut für Psychologie • in Anbindung an das Forschungsprogramm einer der neun Arbeitsgruppen • Aufteilung auf die Arbeitsgruppen in zwei Schritten – 1. selbstständige Suche nach einer betreuenden Arbeitsgruppe (noch bis Januar) • Platzvergabe nach Entscheidung des verantwortlichen Hochschullehrers – 2. zentrale Vergabe freier Plätze am 14. Januar, 17 Uhr, HS • Vergabe unter bestmöglicher Berücksichtigung Ihrer Wünsche nach Maßgabe freier Betreuungskapazitäten • Betreuung und Begutachtung der Arbeit wird von Mitgliedern des Instituts für Psychologie übernommen
Betreuung und Begutachtung interner Arbeiten – Arbeit wird von 2 Gutachtern bewertet – Begutachter müssen Prüfungsberechtigung haben (Hochschullehrer + promovierte Mitarbeiter der Abteilungen auf Haushaltsstellen, i.d.R. nicht Drittmittelstellen) – Auf Antrag an Prüfungsausschuss können auch promovierte Mitarbeiter des Instituts ohne Prüfungsberechtigung die Arbeit begutachten – Bei Bachelorarbeiten können auf Antrag auch nicht promovierte Mitarbeiter des Instituts begutachten – Reihenfolge Erst- und Zweitgutachter ist egal (gleichberechtigt) – Achtung: Begutachtung ≠ Betreuung es kommt (durchaus nicht selten) vor, dass der unmittelbare Betreuer der Arbeit weder Erst- noch Zweitgutachter sein „darf“ (typischerweise bei nicht- promovierten Mitarbeitern) – strenge Regeln für Begutachtung (Vergleichbarkeit, rechtliche Hintergründe ...)
Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeiten • Voraussetzungen: → Bachelor of Science Psychologie: Erwerb von 120 Leistungspunkten im bisherigen Studienverlauf → Master of Science Psychologie: keine • Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit – ist zugleich Antrag auf Genehmigung des Themas und der beiden Gutachter – Formulare im Prüfungsamt bei Frau Löhrmann abholen oder hier runterladen: http://www.biphaps.uni-leipzig.de/de/ordnungen-und-formulare/studium/psychologie.html
Formular „Arbeitsthema“ = vorläufiger Titel der Arbeit endgültiger Titel muss nicht identisch, aber erkennbar ähnlich sein
Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeiten • Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit – ist zugleich Antrag auf Genehmigung des Themas und der beiden Gutachter – Formulare im Prüfungsamt bei Frau Löhrmann abholen oder hier runterladen: http://www.biphaps.uni-leipzig.de/de/ordnungen-und-formulare/studium/psychologie.html – beide Gutachter müssen den Antrag unterschreiben • Wenn Sie die Arbeit auf Englisch anfertigen wollen, so müssen Sie das nicht gesondert beantragen, sondern geben einfach einen englischen Titel an • Genehmigung durch Unterschrift der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Frau Prof. Kunzmann. Bearbeitungszeit läuft ab dem Tag der Genehmigung • Nach Anmeldung erhalten Sie eine Kopie des Anmeldungs- formulars mit Ihrer Abgabefrist per Post zurück
Bearbeitungszeit der Abschlussarbeiten • Bearbeitungszeit: 23 Wochen ab Zeitpunkt der Genehmigung – Bachelorarbeit: • angelegt auf Teilzeit-Bearbeitung: 10 LP ~ 300 h 13h / Woche • auf Antrag um 4 Wochen verlängerbar – Masterarbeit: • angelegt auf Vollzeit-Bearbeitung: 30 LP ~ 900 h 39h / Woche • auf Antrag um 6 Wochen verlängerbar • Thema muss in dieser Zeit zu bewältigen sein – inkl.: • Literaturrecherche, Einarbeitung in das Thema • Konzeption der Untersuchung • Probandenakquise • Datenerhebung • Datenauswertung • Befundinterpretation • Verschriftlichung
Allgemeine Anmerkungen zur Anmeldung und Abgabe • Nach Anmeldung der Arbeit ist Abgabefrist bindend – bei längerer Krankheit während der Bearbeitungszeit Krankenschein im Prüfungsamt einreichen – Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend • unter Angabe der Matrikelnummer und des Hinweises, dass die Krankschreibung für die Bachelor-/Masterarbeit geltend gemacht wird • während der Zeit der Krankschreibung dürfen keine sonstigen Studienleistungen (z.B. Prüfungen, Praktika) erbracht werden • Achtung: Für alle Bachelorstudenten gilt, dass sie sich im Sommersemester in das Modul „Empiriepraktikum II“ eintragen müssen (Pflichtmodul) -> i.d.R. in der Arbeitsgruppe des begutachtenden Hochschullehrers
Allgemeine Anmerkungen zur Anmeldung und Abgabe • Wichtige Hinweise: – Sie bestimmen, wann die Arbeit angemeldet wird. Beachten Sie jedoch auch Anfangsfristen der Abteilung. – Melden Sie erst an, wenn Sie auch effektiv beginnen können – Arbeiten können vor Ablauf der Abgabefrist abgegeben werden (allerdings sollte Bearbeitungszeit plausibel sein) – unter Umständen ist eine spätere Anmeldung nötig, um bis einschließlich September BaFöG zu erhalten; bitte erkundigen Sie sich nach den aktuellen Regelungen. – Die Arbeit ist in zweifacher Ausführung (Exemplare für die Gutachter) im Prüfungsamt einzureichen (Sprechzeiten beachten) – Es können auch Gruppenarbeiten geschrieben werden -> getrennte Bewertung (Übersicht mit individueller Abschnittszuweisung) -> separate Anmeldung der Arbeit (Gruppenverweis auf Formular)
Zeitplan II (für künftige Masterstudenten) • Bearbeitungszeit: 23 Wochen ab Zeitpunkt der Genehmigung • Beispielfall Leipzig: Sie sollten die Bearbeitung so planen, dass Sie die Arbeit bis spätestens zum 30.09.2015 abgeben, bevor Sie zum 01.10.2015 das M.Sc.-Studium aufnehmen (in Ausnahmefällen ist eine spätere Abgabe aber möglich) Unabhängig davon, wann die Arbeit angemeldet wurde! • Bitte erkundigen Sie sich an anderen Universitäten nach Modalitäten des Masterbeginns (z.T. muss die Arbeit vor Masterbeginn nicht nur abgegeben, sondern bereits benotet sein) • Wichtige Fristen: – nach Abgabe 6 Wochen für die Korrektur einplanen, – weitere 2-3 Wochen zur Ausstellung des B.Sc.-Zeugnisses mit allen Unterschriften – Gutachter können Arbeiten vor Benotung annehmen (Ausstellung einer Bescheinigung über erfolgreichen Abschluss möglich)
Ausnahmefall: Betreuung und Begutachtung externer Bachelor- und Masterarbeiten Die Arbeit betreut ein Mitarbeiter einer externen Institution (=unmittelbarer Ansprechpartner); z.B. MPI, Universitätsklinikum Leipzig, andere Universitäten, nichtwissenschaftliche Institutionen wie Fachkliniken, Schulpsychologischer Dienst etc. Auch hier gilt: Betreuung ≠ Begutachtung Stellen Sie sicher, dass Sie bei externen Arbeiten 2 geeignete Gutachter finden Es gilt: der Erstgutachter ist Hochschullehrer (Prof.) am Institut für Psychologie oder HonorarprofessorIn unserer Fakultät (hier aktuell Prof. Friederici, Prof. Tomasello vom MPI erlaubt) Zweitgutachter: - anderer Hochschullehrer am Institut für Psychologie ODER - Mitarbeiter des Instituts für Psychologie mit Prüfungsberechtigung ODER - externer Zweitgutachter (unter besonderen Bedingungen)
Regelungen externer Zweitgutachter in der Regel werden Univ.-Professoren unbedenklich als Zweitgutachter akzeptiert und es muss kein gesonderter Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden Bei allen anderen Personen muss ein Antrag beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Prüfungsausschuss kann entscheiden, dass bei hinreichender Qualifikation auch ein nicht- prüfungsberechtigter Mitarbeiter zum Gutachter bestellt werden kann. Er kann aber auch entscheiden, dass die Begutachtung komplett psychologie-intern erfolgen soll Antrag enthält akademischen Lebenslauf des externen Gutachters und kurze Erklärung, warum Arbeit nur durch diese Person begutachtet werden kann Empfehlung: Erst nach Bestätigung des zweiten Gutachters Abschlussarbeit anmelden Sollte Erstgutachter Prof. Friederici oder Prof. Tomasello sein, muss Zweitgutachter vom Institut kommen (entw. Prof. oder Person mit Begutachtungserlaubnis)
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