Herzlich Willkommen zur Schulung der (stellv.) Briefabstimmungsvorsteher/innen für den Bürgerentscheid in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 ...
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Herzlich Willkommen zur Schulung der (stellv.) Briefabstimmungsvorsteher/innen für den Bürgerentscheid in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 1
Abstimmung / „Wahl“ • Die Durchführung eines Bürgerentscheids ist eng an das wahlrechtliche Verfahren angelehnt. • Im Gegensatz zu üblichen Wahlen ist bei einem Bürgerentscheid die Rede von einer „Abstimmung“. 2
Der Abstimmungstag im Überblick • ab 15:45 Uhr Treffen im Abstimmungsraum • ab 16.00 Uhr zählen und öffnen der roten Abstimmungsbriefe • Ggf. Ausfall von Abstimmungshelfern melden • ab 18:00 Uhr Auszählung der Stimmzettel • Ergebnisübermittlung (tel.) • Abschlussarbeiten und Übergabe der Unterlagen im Rathaus, Eingang A, Am Ochsenmarkt 3
Abgabe der Unterlagen im Rathaus (Eingang A) nach der Auszählung Rathaus: (Am Ochsenmarkt, Haupteingang A 4
Der Abstimmungsvorstand… • besteht aus Vorsteher, Stellvertreter und max. 3 weiteren Vorstandsmitgliedern. • ist politisch absolut neutral (keine Buttons, Wahlwerbung etc.) • arbeitet öffentlich, auch bei der Auszählung. 5
Die Vorsteherin / Der Vorsteher … ... hat ab 16.00 Uhr folgende Aufgaben: • Sie/Er prüft die bereitgestellten Unterlagen auf Vollständigkeit (Niederschrift, Schnellmeldung und sonstiges Material vorhanden?) Die Abstimmungsbriefe werden ab ca. 16.00 Uhr in die Räume gebracht • leitet den Vorstand und weist die übrigen Vorstandsmitglieder in ihre Aufgaben ein • Sie/Er sorgt dafür, dass die folgenden Schutzmaßnahmen aufgrund des Coronavirus eingehalten werden 6
Schutzmaßnahmen aufgrund des Coronavirus Bitte beachten Sie folgende Sicherheitsmaßnahmen: • Zutritt zum Raum nur mit Mund- und Nasenschutz (MNS) (bei Einhaltung der Abstandsregeln kann der MNS von den Vorstandsmitgliedern während der Abstimmungshandlung/Auszählung im Raum abgenommen werden) • Abstand von 1,50 m zur nächsten Person halten. • Ein transparentes Gesichtsvisier wird für jedes Vorstandsmitglied im Raum vorhanden sein und ist zu tragen, sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden (können). • Sorgen Sie dafür, dass der Raum ausreichend Frischluftzufuhr hat 7
Was passiert bis 18 Uhr ? • Zunächst werden die roten Abstimmungsbriefe gezählt und in der Niederschrift (NS) unter Punkt 2.3 eingetragen (Achtung, es können noch Briefe bis ca. 18.15 Uhr nachgereicht werden siehe Punkt 2.6 in der NS) • Die Abstimmungsbriefe werden von allen Mitgliedern geöffnet (geschlitzt) • Ggf. sind Abstimmungsbriefe auszusondern und zurückzuweisen (siehe 2.7 in der NS, hier Folie 12) • Der Abstimmungsschein und der blaue Stimmzettelumschlag (SZU) werden jeweils dem Abstimmungsbriefumschlag entnommen. 9
Was passiert bis 18 Uhr ? Prüfung: 1. Unterschrift der abstimmenden Person („Wähler“) oder der Hilfsperson auf dem Abstimmungsschein vorhanden ? 2. Abstimmungsschein für Bürgerentscheid 14.06.2020 gültig ? 3. Stimmzettelumschlag ist nicht zu beanstanden ? Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist der Stimmzettelumschlag geöffnet (geschlitzt), aber uneingesehen in die Wahlurne (Tonne) zu legen. Die dazugehörigen Abstimmungsscheine werden gesammelt. 10
Abstimmungsschein - Muster - Bürgerentscheid? Unterschrift? 11
Ein Abstimmungsbrief ist zurückzuweisen … (siehe 2.7) • wenn dem Abstimmungsbrief kein oder kein gültiger Abstimmungsschein beiliegt • wenn dem Wahlbrief kein Stimmzettelumschlag (blau) beigefügt war • wenn weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen war • wenn der Abstimmungsbrief mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehenen Abstimmungsscheine enthält • wenn die abstimmende Person („Wähler“) oder die Hilfsperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt nicht unterschrieben hat • wenn kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war • wenn ein Stimmzettelumschlag benutzt wurde, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält. 12
Zurückgewiesene Abstimmungsbriefe Zurückgewiesene Abstimmungsbriefe werden samt Inhalt ausgesondert, a) Mit einem Vermerk über den Ungültigkeitsgrund versehen b) Wieder verschlossen c) Fortlaufend nummeriert d) Am Ende der Abstimmungshandlung der Niederschrift als Anlage/Paket beigefügt Diese Abstimmungsbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt! 13
Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses ab 18.00 Uhr Die blauen Stimmzettelumschläge werden der Wahlurne/Tonne entnommen und gezählt. = Anzahl der Wähler/innen (3.2.1, Buchstabe B, zugleich B1) Diese Anzahl muss mit der Anzahl der Abstimmungsscheine übereinstimmen (3.2.2). Kommt es dabei zu einer Abweichung, so ist dies in der Niederschrift anzugeben und soweit möglich zu erläutern. In diesem Fall gilt die Anzahl der in der Wahlurne/Tonne befindlichen Stimmzettelumschläge als die Zahl der Abstimmenden („Wähler“). 14
Auszählung der Stimmzettel ! Grundsatz: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit ! Die Stimmzettel werden den Stimmzettelumschlägen entnommen. 15
Was ist bei der Entnahme der Stimmzettel aus den Stimmzettelumschlägen zu beachten ? (3.4.3) Sonderfälle: a) Enthält der Stimmzettelumschlag mehrere Stimmzettel, so gelten diese Stimmzettel als ein gültiger Stimmzettel, wenn die Stimmabgaben gleichlauten oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist. Sonst werden sie als ungültiger Stimmzettel gezählt. b) Ist ein Stimmzettelumschlag leer, so gilt der nicht abgegebene Stimmzettel als ungültig. Je nach Fall einen Vermerk auf dem Stimmzettelumschlag machen und diesen der NS als Anlage beifügen. Die für ungültig erklärten Stimmzettel sollten gesondert notiert werden, da ansonsten keine korrekten Ergebnisse ermittelt werden können. 16
Auszählung – theoretische Grundlagen 3. Auszählung der Stimmen - Stapelbildung - Stapel 1: gültige Stimmzettel getrennt nach den beiden Antworten, denen die Stimmen zugetragen sind ( 2 Haufen ) Stapel 2: ungültige Stimmzettel - leere bzw. ungekennzeichnete Stimmzettel - Stimmzettel mit mehr als einer Stimmabgabe - Stimmzettel enthält Zusatz oder Vorbehalt - der Wille der Person ist nicht zweifelsfrei erkennbar - Stimmzettel ist durchgestrichen oder zerrissen Stapel 3: Stimmzettel mit zweifelhaften Stimmabgaben, über die der Vorstand besonders beschließen muss 17
Auszählung – theoretische Grundlagen 3. Auszählung der Stimmen Stapel 1 Stimmzettel sortieren, ein Haufen für jede Antwort („Ja“ oder „Nein“) Haufen A Haufen B Stimmzettel Stimmzettel für den Bürgerentscheid für den Bürgerentscheid am 14. Juni 2020 am 14. Juni 2020 in der Hansestadt Lüneburg in der Hansestadt Lüneburg Sie haben 1 Stimme Sie haben 1 Stimme Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig. Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig. Bitte nur das Wort „Ja“ oder „Nein“ auf eindeutige Weise Bitte nur das Wort „Ja“ oder „Nein“ auf eindeutige Weise (z. B. Kreuz) im entsprechenden Kreis kennzeichnen. (z. B. Kreuz) im entsprechenden Kreis kennzeichnen. Abstimmungsfrage: Abstimmungsfrage: „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e.V. einen „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e.V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“ über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“ Ja Nein Ja Nein 18
Auszählung – theoretische Grundlagen 3. Auszählung der Stimmen – Stapel 1 • Jeweils die gültigen Stimmen für „Ja“ und „Nein“ ermitteln • Sofern keine zweifelhaften Stimmzettel (Stapel 3) vorhanden sind, können die jeweils gültigen Stimmen in der Niederschrift unter Punkt 4 bei den entsprechenden Antworten (D1 und D2) eingetragen werden. • Anderenfalls sollten diese Stimmen vorab notiert und erst nach Auswertung und Berücksichtigung der Stimmzettel aus Stapel 3 in die Niederschrift eingetragen werden. • Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen („Ja“ + „Nein“) ist unter dem Buchstaben D zu erfassen. Tip: Jeden Haufen von 2 Personen auszählen lassen mit gegenseitiger Kontrolle ! 19
Auszählung – theoretische Grundlagen 3. Auszählung der Stimmen – Stapel 3 Zweifelhafte Stimmzettel • Über jeden zweifelhaften Stimmzettel beschließt der Vorstand gemeinsam, ob die Stimme „gültig“ oder „ungültig“ ist. • Der Beschluss ist auf der Rückseite des jeweiligen Stimmzettels zu vermerken. entweder „ungültig“ oder „gültig für Ja“ oder „gültig für Nein“ • Bei Uneinigkeit oder Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstehers den Ausschlag. • Gültige Stimmen zur jeweiligen Zahl aus Stapel 1 dazu addieren. • Ungültige Stimmen bzw. Stimmzettel nach Auswertung von Stapel 2 dazu addieren. Alle Beschlussstimmzettel sind auf der Rückseite fortlaufend zu nummerieren und nach der Auszählung im vorgesehenen Umschlag als Anlage zur Niederschrift beizufügen. 20
Auszählung – theoretische Grundlagen 3. Auszählung der Stimmen – Stapel 2 Ungültige Stimmzettel • Die Vorsteherin/Der Vorsteher stellt die Zahl der ungültigen Stimmzettel fest. • Bei der Feststellung sind die für ungültig beschlossen Stimmzettel aus Stapel 3 einzubeziehen. • Die Vorsteherin/Der Vorsteher gibt die Gesamtzahl der ungültigen Stimmzettel laut bekannt. • Die Gesamtzahl der ungültigen Stimmzettel ist in der Niederschrift unter Punkt 4, Buchstabe C zu notieren. 21
Auszählung – theoretische Grundlagen 4. Rechenkontrolle anhand der Niederschrift Ungültige Gültige Abstimmende Stimmzettel + Stimmzettel = (bzw. „Wähler“) C + D = B 22
Auszählung – theoretische Grundlagen 5. Ergebnis in der Schnellmeldung zusammenfassen und tel. übermitteln • Ergebnis aus der Niederschrift in den Vordruck „Schnellmeldung“ übertragen Danach Ergebnis tel. unter der Ringschaltung 04131/309-3500 durchgeben. und danach…. Stimmzettel verpacken, beschriften (Bezirksnummer + Bürgerentscheid 2020) und versiegeln: - 1 Paket mit den Stimmzetteln (Stapel 1 + Stapel 2) - Beschlussstimmzettel (Stapel 3) im vorgesehenen Umschlag der Niederschrift beifügen - Ein Paket mit den Abstimmungsscheinen 23
Bitte verpacken Sie die Stimmzettel fest, damit diese auch einen weiteren Transport überstehen ! In den Koffern liegen ausreichend Bögen mit Packpapier und Paketschnur. Es kostet Sie nur ein oder zwei Minuten zusätzliche Zeit – uns erspart es aber dutzende Pakete ggf. neu verpacken zu müssen. 24
Auszahlung der Aufwandsentschädigung Nachdem das Abstimmungsergebnis vorliegt und alle Vorstandsmitglieder die Niederschrift unterschrieben haben (siehe 5.6) kann die Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden. - Vorsteher/in: 35 € (1x) - Alle anderen Vorstandsmitglieder: 25 € (4x) 25
War‘s das nun endlich ??? Nein! Nach Beendigung aller Aufgaben bringt der/die Vorsteher/in - die Niederschrift mit Anlage (insbes. Umschlag mit Beschlussstimmzettel - Stapel 3 -) - die Schnellmeldung, - das Paket mit den Stimmzetteln (Stapel 1 + 2), - das Paket mit den Abstimmungsscheinen - das Paket mit den zurückgewiesenen Abstimmungsbriefen nach 2.7 der Niederschrift zur Wahlorganisation in das Rathaus, (Eingang A / Am Ochsenmarkt). Die aufgeschlitzten und leeren Umschläge bitte in den bereitgestellten Müllsack und anschließend in die Tonne packen. Diese verbleiben im Raum. Die restlichen Materialien (Kugelschreiber, Brieföffner etc.) bitte in der (Post-)Kiste verstauen. 26
Auszählung – praktische Übung Beispiele für mögliche Beschlussstimmzettel (Stapel 3) Stimme: Gültig für „Nein“ Hinweis: Da die Stimmabgabe auf diesem Stimmzettel zweifelsfrei ist, kann der Stimmzettel auch von vornherein unter Stapel 1 zugeordnet werden. 27
Auszählung – praktische Übung Beispiele für mögliche Beschlussstimmzettel (Stapel 3) Stimmzettel: Hinweis: Da der Stimmzettel einen Zusatz (hier: Helikopter) enthält, kann der Stimmzettel auch von vornherein unter Stapel 2 zugeordnet werden. 28
Auszählung – praktische Übung Beispiele für mögliche Beschlussstimmzettel (Stapel 3) Stimme: Gültig für „Ja“ Hinweis: Da die Stimmabgabe auf diesem Stimmzettel zweifelsfrei ist (offensichtlich verschrieben), kann der Stimmzettel auch von vornherein unter Stapel 1 zugeordnet werden. 29
Auszählung – praktische Übung Beispiele für mögliche Beschlussstimmzettel (Stapel 3) Stimme: Gültig für „Nein“ Hinweis: Die Kennzeichnung der Stimmabgabe ist auch auf andere Weise als durch ein Kreuz möglich (z. B. Strich oder Punkt etc.). Die Stimmabgabe auf diesem Stimmzettel ist zweifelsfrei. Daher kann dieser Stimmzettel auch von vornherein unter Stapel 1 zugeordnet werden. 30
Auszählung – praktische Übung Beispiele für mögliche Beschlussstimmzettel (Stapel 3) Stimme: Gültig für „Ja“ Hinweis: Die Kennzeichnung der Stimmabgabe ist auch durch ein Ausmalen des Kreises möglich. Daher kann dieser Stimmzettel auch von vornherein unter Stapel 1 zugeordnet werden. 31
Damit ist der Abstimmungstag für Sie beendet! 32
??? Sollten Sie noch Fragen haben: Rufen Sie uns gerne an. Auch am Abstimmungstag stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung: Telefon-Nr.: 04131/ 309-3212 Am 14.06.2020 zusätzlich auch unter der Telefon-Nr.: 04131/ 309-3170 33
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Für den Abstimmungstag beim 1. Bürgerentscheid in der Hansestadt Lüneburg wünschen wir Ihnen einen angenehmen Verlauf. Ihr Team von der Wahlorganisation 34
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