Herzlich Willkommen zur Schulung der (stellv.) Briefabstimmungsvorsteher/innen für den Bürgerentscheid in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 ...

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Herzlich Willkommen zur Schulung der (stellv.) Briefabstimmungsvorsteher/innen für den Bürgerentscheid in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 ...
Herzlich Willkommen
               zur Schulung
der (stellv.) Briefabstimmungsvorsteher/innen
          für den Bürgerentscheid
         in der Hansestadt Lüneburg
               am 14.06.2020

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Herzlich Willkommen zur Schulung der (stellv.) Briefabstimmungsvorsteher/innen für den Bürgerentscheid in der Hansestadt Lüneburg am 14.06.2020 ...
Abstimmung / „Wahl“

• Die Durchführung eines Bürgerentscheids ist eng an
  das wahlrechtliche Verfahren angelehnt.

• Im Gegensatz zu üblichen Wahlen ist bei einem
  Bürgerentscheid die Rede von einer „Abstimmung“.

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Der Abstimmungstag im Überblick

• ab 15:45 Uhr Treffen im Abstimmungsraum
• ab 16.00 Uhr zählen und öffnen der roten
  Abstimmungsbriefe
• Ggf. Ausfall von Abstimmungshelfern
  melden
• ab 18:00 Uhr Auszählung der Stimmzettel
• Ergebnisübermittlung (tel.)
• Abschlussarbeiten und Übergabe der
  Unterlagen im Rathaus, Eingang A, Am
  Ochsenmarkt
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Abgabe der Unterlagen im Rathaus (Eingang A)
            nach der Auszählung

      Rathaus: (Am Ochsenmarkt, Haupteingang A

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Der Abstimmungsvorstand…

•   besteht aus Vorsteher, Stellvertreter und max. 3 weiteren
    Vorstandsmitgliedern.

•   ist politisch absolut neutral (keine Buttons, Wahlwerbung etc.)

•   arbeitet öffentlich, auch bei der Auszählung.

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Die Vorsteherin / Der Vorsteher …

... hat ab 16.00 Uhr folgende Aufgaben:

•   Sie/Er prüft die bereitgestellten Unterlagen auf Vollständigkeit
    (Niederschrift, Schnellmeldung und sonstiges Material vorhanden?)
     Die Abstimmungsbriefe werden ab ca. 16.00 Uhr in die Räume gebracht

•   leitet den Vorstand und weist die übrigen Vorstandsmitglieder in ihre
    Aufgaben ein

•   Sie/Er sorgt dafür, dass die folgenden Schutzmaßnahmen aufgrund des
    Coronavirus eingehalten werden
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Schutzmaßnahmen
                     aufgrund des Coronavirus

Bitte beachten Sie folgende Sicherheitsmaßnahmen:

•   Zutritt zum Raum nur mit Mund- und Nasenschutz (MNS)
    (bei Einhaltung der Abstandsregeln kann der MNS von den Vorstandsmitgliedern während der Abstimmungshandlung/Auszählung im
    Raum abgenommen werden)

•   Abstand von 1,50 m zur nächsten Person halten.

•   Ein transparentes Gesichtsvisier wird für jedes Vorstandsmitglied im Raum
    vorhanden sein und ist zu tragen, sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten
    werden (können).

•   Sorgen Sie dafür, dass der Raum ausreichend Frischluftzufuhr hat

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Datenschutz

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Bitte keine personenbezogenen Daten der Briefwähler
              im Raum verlautbaren!

                        W

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Was passiert bis 18 Uhr ?

•   Zunächst werden die roten Abstimmungsbriefe gezählt und in der Niederschrift (NS)
    unter Punkt 2.3 eingetragen (Achtung, es können noch Briefe bis ca. 18.15 Uhr
    nachgereicht werden  siehe Punkt 2.6 in der NS)

•   Die Abstimmungsbriefe werden von allen Mitgliedern geöffnet (geschlitzt)

•   Ggf. sind Abstimmungsbriefe auszusondern und zurückzuweisen (siehe 2.7 in der
    NS, hier Folie 12)

•   Der Abstimmungsschein und der blaue Stimmzettelumschlag (SZU) werden jeweils
    dem Abstimmungsbriefumschlag entnommen.

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Was passiert bis 18 Uhr ?

Prüfung:
1.   Unterschrift der abstimmenden Person („Wähler“) oder der Hilfsperson auf dem
     Abstimmungsschein vorhanden ?

2.   Abstimmungsschein für Bürgerentscheid 14.06.2020 gültig ?

3.   Stimmzettelumschlag ist nicht zu beanstanden ?

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist der
     Stimmzettelumschlag geöffnet (geschlitzt), aber uneingesehen in die
     Wahlurne (Tonne) zu legen. Die dazugehörigen Abstimmungsscheine
     werden gesammelt.

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Abstimmungsschein - Muster -

                               Bürgerentscheid?

                                 Unterschrift?

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Ein Abstimmungsbrief ist
                     zurückzuweisen … (siehe 2.7)

•   wenn dem Abstimmungsbrief kein oder kein gültiger Abstimmungsschein beiliegt

•   wenn dem Wahlbrief kein Stimmzettelumschlag (blau) beigefügt war

•   wenn weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen war

•   wenn der Abstimmungsbrief mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche
    Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt
    versehenen Abstimmungsscheine enthält
•   wenn die abstimmende Person („Wähler“) oder die Hilfsperson die vorgeschriebene
    Versicherung an Eides Statt nicht unterschrieben hat
•   wenn kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden war

•   wenn ein Stimmzettelumschlag benutzt wurde, der offensichtlich in einer das
    Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich
    fühlbaren Gegenstand enthält.

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Zurückgewiesene Abstimmungsbriefe

Zurückgewiesene Abstimmungsbriefe werden samt Inhalt ausgesondert,

a)   Mit einem Vermerk über den Ungültigkeitsgrund versehen
b)   Wieder verschlossen
c)   Fortlaufend nummeriert
d)   Am Ende der Abstimmungshandlung der Niederschrift als Anlage/Paket beigefügt

    Diese Abstimmungsbriefe werden bei der Stimmenauszählung
     nicht berücksichtigt!

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Feststellung des
                 Briefabstimmungsergebnisses
                         ab 18.00 Uhr

 Die blauen Stimmzettelumschläge werden der Wahlurne/Tonne
 entnommen und gezählt.
 = Anzahl der Wähler/innen (3.2.1, Buchstabe B, zugleich B1)

Diese Anzahl muss mit der Anzahl der Abstimmungsscheine
übereinstimmen (3.2.2). Kommt es dabei zu einer Abweichung, so ist dies in
der Niederschrift anzugeben und soweit möglich zu erläutern. In diesem Fall
gilt   die   Anzahl     der   in   der    Wahlurne/Tonne       befindlichen
Stimmzettelumschläge als die Zahl der Abstimmenden („Wähler“).

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Auszählung der Stimmzettel !

    Grundsatz: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit !

Die Stimmzettel werden den Stimmzettelumschlägen entnommen.

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Was ist bei der Entnahme der Stimmzettel
                     aus den Stimmzettelumschlägen
                          zu beachten ? (3.4.3)

Sonderfälle:

a)
Enthält der Stimmzettelumschlag mehrere Stimmzettel, so gelten diese Stimmzettel als ein gültiger
Stimmzettel, wenn die Stimmabgaben gleichlauten oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist.
Sonst werden sie als ungültiger Stimmzettel gezählt.

b)
Ist ein Stimmzettelumschlag leer, so gilt der nicht abgegebene Stimmzettel als ungültig.

 Je nach Fall einen Vermerk auf dem Stimmzettelumschlag machen und diesen der NS als Anlage
  beifügen.

Die für ungültig erklärten Stimmzettel sollten gesondert notiert werden, da ansonsten keine
korrekten Ergebnisse ermittelt werden können.

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Auszählung – theoretische Grundlagen

      3. Auszählung der Stimmen - Stapelbildung -

Stapel 1: gültige Stimmzettel getrennt nach den beiden Antworten,
          denen die Stimmen zugetragen sind ( 2 Haufen )

Stapel 2: ungültige Stimmzettel
          - leere bzw. ungekennzeichnete Stimmzettel
          - Stimmzettel mit mehr als einer Stimmabgabe
          - Stimmzettel enthält Zusatz oder Vorbehalt
          - der Wille der Person ist nicht zweifelsfrei erkennbar
          - Stimmzettel ist durchgestrichen oder zerrissen

Stapel 3: Stimmzettel mit zweifelhaften Stimmabgaben, über die der
          Vorstand besonders beschließen muss
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Auszählung – theoretische Grundlagen

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                                                                                Stapel 1

Stimmzettel sortieren, ein Haufen für jede Antwort („Ja“ oder „Nein“)

                Haufen A                                                                             Haufen B
                 Stimmzettel                                                                            Stimmzettel
                         für den Bürgerentscheid                                                                für den Bürgerentscheid

                              am 14. Juni 2020                                                                       am 14. Juni 2020

                      in der Hansestadt Lüneburg                                                             in der Hansestadt Lüneburg

                                Sie haben 1 Stimme                                                                     Sie haben 1 Stimme
        Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig.                   Wenn Sie mehr als eine Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig.
               Bitte nur das Wort „Ja“ oder „Nein“ auf eindeutige Weise                               Bitte nur das Wort „Ja“ oder „Nein“ auf eindeutige Weise
                (z. B. Kreuz) im entsprechenden Kreis kennzeichnen.                                    (z. B. Kreuz) im entsprechenden Kreis kennzeichnen.

                                Abstimmungsfrage:                                                                      Abstimmungsfrage:

    „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e.V. einen              „Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem Luftsportverein Lüneburg e.V. einen
              Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg                                Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg
               über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“                                  über den 31.10.2020 hinaus für 15 Jahre abschließen?“

                       Ja                                        Nein                                         Ja                                        Nein

                                                                                                                                                                       18
Auszählung – theoretische Grundlagen

         3. Auszählung der Stimmen – Stapel 1

•   Jeweils die gültigen Stimmen für „Ja“ und „Nein“ ermitteln
•   Sofern keine zweifelhaften Stimmzettel (Stapel 3) vorhanden sind,
    können die jeweils gültigen Stimmen in der Niederschrift unter
    Punkt 4 bei den entsprechenden Antworten (D1 und D2)
    eingetragen werden.
•   Anderenfalls sollten diese Stimmen vorab notiert und erst nach
    Auswertung und Berücksichtigung der Stimmzettel aus Stapel 3 in
    die Niederschrift eingetragen werden.
•   Die Gesamtzahl der gültigen Stimmen („Ja“ + „Nein“) ist unter dem
    Buchstaben D zu erfassen.

                        Tip:
                        Jeden Haufen von 2 Personen auszählen
                        lassen mit gegenseitiger Kontrolle !            19
Auszählung – theoretische Grundlagen

            3. Auszählung der Stimmen – Stapel 3
                            Zweifelhafte Stimmzettel

•   Über jeden zweifelhaften Stimmzettel beschließt der Vorstand gemeinsam, ob die Stimme „gültig“
    oder „ungültig“ ist.

•   Der Beschluss ist auf der Rückseite des jeweiligen Stimmzettels zu vermerken.
     entweder „ungültig“ oder „gültig für Ja“ oder „gültig für Nein“

•   Bei Uneinigkeit oder Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstehers den Ausschlag.
•   Gültige Stimmen zur jeweiligen Zahl aus Stapel 1 dazu addieren.
•   Ungültige Stimmen bzw. Stimmzettel nach Auswertung von Stapel 2 dazu addieren.

Alle Beschlussstimmzettel sind auf der Rückseite fortlaufend zu nummerieren und nach der
Auszählung im vorgesehenen Umschlag als Anlage zur Niederschrift beizufügen.

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Auszählung – theoretische Grundlagen

                  3. Auszählung der Stimmen – Stapel 2
                            Ungültige Stimmzettel

•   Die Vorsteherin/Der Vorsteher stellt die Zahl der ungültigen Stimmzettel fest.

•   Bei der Feststellung sind die für ungültig beschlossen Stimmzettel aus Stapel 3
    einzubeziehen.

•   Die Vorsteherin/Der Vorsteher gibt die Gesamtzahl der ungültigen Stimmzettel laut
    bekannt.

•   Die Gesamtzahl der ungültigen Stimmzettel ist in der Niederschrift unter Punkt 4,
    Buchstabe C zu notieren.

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Auszählung – theoretische Grundlagen

        4. Rechenkontrolle anhand der Niederschrift

Ungültige                 Gültige              Abstimmende
Stimmzettel
                 +      Stimmzettel
                                       =      (bzw. „Wähler“)

    C            +          D          =              B

                                                                22
Auszählung – theoretische Grundlagen

5. Ergebnis in der Schnellmeldung zusammenfassen und tel. übermitteln

• Ergebnis aus der Niederschrift in den Vordruck „Schnellmeldung“ übertragen

 Danach Ergebnis tel. unter der Ringschaltung 04131/309-3500 durchgeben.

und danach….

Stimmzettel verpacken, beschriften (Bezirksnummer + Bürgerentscheid 2020) und
versiegeln:
- 1 Paket mit den Stimmzetteln (Stapel 1 + Stapel 2)
- Beschlussstimmzettel (Stapel 3) im vorgesehenen Umschlag der Niederschrift beifügen
- Ein Paket mit den Abstimmungsscheinen

                                                                                 23
Bitte verpacken Sie die Stimmzettel
fest, damit diese auch einen weiteren
Transport überstehen !

In den Koffern liegen ausreichend Bögen mit Packpapier und Paketschnur. Es kostet
Sie nur ein oder zwei Minuten zusätzliche Zeit – uns erspart es aber dutzende Pakete
ggf. neu verpacken zu müssen.

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Auszahlung der Aufwandsentschädigung

Nachdem das Abstimmungsergebnis vorliegt und alle
Vorstandsmitglieder die Niederschrift unterschrieben haben
(siehe 5.6) kann die Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden.

- Vorsteher/in: 35 €  (1x)
- Alle anderen Vorstandsmitglieder: 25 €  (4x)

                                                                25
War‘s das nun endlich ???

Nein! Nach Beendigung aller Aufgaben bringt der/die Vorsteher/in

- die Niederschrift mit Anlage (insbes. Umschlag mit Beschlussstimmzettel - Stapel 3 -)
- die Schnellmeldung,
- das Paket mit den Stimmzetteln (Stapel 1 + 2),
- das Paket mit den Abstimmungsscheinen
- das Paket mit den zurückgewiesenen Abstimmungsbriefen nach 2.7 der Niederschrift

zur Wahlorganisation in das Rathaus,    (Eingang A / Am Ochsenmarkt).

Die aufgeschlitzten und leeren Umschläge bitte in den bereitgestellten Müllsack und
anschließend in die Tonne packen. Diese verbleiben im Raum. Die restlichen
Materialien (Kugelschreiber, Brieföffner etc.) bitte in der (Post-)Kiste verstauen.

                                                                                          26
Auszählung – praktische Übung

    Beispiele für mögliche
    Beschlussstimmzettel (Stapel 3)

 Stimme:           Gültig für „Nein“

Hinweis: Da die Stimmabgabe auf diesem Stimmzettel
zweifelsfrei ist, kann der Stimmzettel auch von
vornherein unter Stapel 1 zugeordnet werden.
                                                          27
Auszählung – praktische Übung

    Beispiele für mögliche
    Beschlussstimmzettel (Stapel 3)

 Stimmzettel:

Hinweis: Da der Stimmzettel einen Zusatz (hier:
Helikopter) enthält, kann der Stimmzettel auch von
vornherein unter Stapel 2 zugeordnet werden.
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Auszählung – praktische Übung
     Beispiele für mögliche
     Beschlussstimmzettel (Stapel 3)

    Stimme:            Gültig für „Ja“

Hinweis: Da die Stimmabgabe auf diesem Stimmzettel
zweifelsfrei ist (offensichtlich verschrieben), kann der
Stimmzettel auch von vornherein unter Stapel 1
zugeordnet werden.                                         29
Auszählung – praktische Übung
    Beispiele für mögliche
    Beschlussstimmzettel (Stapel 3)

 Stimme:           Gültig für „Nein“

Hinweis: Die Kennzeichnung der Stimmabgabe ist
auch auf andere Weise als durch ein Kreuz möglich
(z. B. Strich oder Punkt etc.). Die Stimmabgabe auf
diesem Stimmzettel ist zweifelsfrei. Daher kann dieser
Stimmzettel auch von vornherein unter Stapel 1
zugeordnet werden.                                       30
Auszählung – praktische Übung
   Beispiele für mögliche
   Beschlussstimmzettel (Stapel 3)

 Stimme:           Gültig für „Ja“

Hinweis: Die Kennzeichnung der Stimmabgabe ist
auch durch ein Ausmalen des Kreises möglich. Daher
kann dieser Stimmzettel auch von vornherein unter
Stapel 1 zugeordnet werden.

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Damit ist der
Abstimmungstag
für Sie beendet!

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???

      Sollten Sie noch Fragen haben:

        Rufen Sie uns gerne an.
Auch am Abstimmungstag stehen wir Ihnen
    selbstverständlich zur Verfügung:

     Telefon-Nr.: 04131/ 309-3212

Am 14.06.2020 zusätzlich auch unter der
      Telefon-Nr.: 04131/ 309-3170        33
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Für den Abstimmungstag beim
       1. Bürgerentscheid in der
Hansestadt Lüneburg wünschen wir Ihnen
      einen angenehmen Verlauf.

      Ihr Team von der Wahlorganisation

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