Horn - Waidhofen/Thaya - Nr. 2/2019 - Landwirtschaftskammer ...
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019/2019 Horn – Waidhofen/Thaya Nr. 2/2019 6. März 2019 Sprechtags- und Bürobetrieb Mehrfachantrag 2019 Pflanzenschutzgeräteüberprüfung Bäuerliche Nebentätigkeiten melden Einkomensteuererklärung Borkenkäferfallen Termine und Veranstaltungen
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 3 Sprechtags- und Bürobetrieb Bezirksbauernkammer Horn Bezirksbauernkammer Waidhofen/Th. Mold 72 Raiffeisenpromenade 2/1/2 3580 Horn 3830 Waidhofen/Thaya Tel.-Nr.: 05 0259 40700 Tel.-Nr.: 05 0259 41800 e-mail: office@horn.lk-noe.at e-mail: office@waidhofen-thaya.lk-noe.at Kammerobmann nach Vereinbarung Montag von 9 bis 11 Uhr Kammersekretär und Montag und Donnerstag Montag und Donnerstag Berater von 8 bis 11.30 Uhr von 8.30 bis 12 Uhr Forstsekretär Montag von 9 bis 11.30 Uhr Donnerstag von 9 bis 12 Uhr Rechtssprechtag jeden ersten Mittwoch im Monat von jeden zweiten Donnerstag im Monat von der LK NÖ 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr 9 bis 11 Uhr ! Apriltermin: Verschiebung auf 10.4.! Sozialversicherung jeden Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und jeden Montag von 8.30 bis 12 Uhr und der Bauern von 13 bis 15 Uhr von 13 bis 15 Uhr Beratungs- und Informationsgespräche nach telefonischer Terminvereinbarung! Sondersprechtag zu sozialrechtliche Themen Voranmeldung: Telefonisch in der Bezirksbauernkammer Waidhofen/Th. unter 05 0259 41800 Termin: Wird nach Anmeldung erst bekannt gegeben - Achtung begrenzte Plätze! Ort: BBK Waidhofen/Thaya Referentin: Mag. Anna Maria Hirsch, LK NÖ Zielgruppe: Kostenlose Erstberatung für Betriebe der Organisationseinheit Themen: Fragen zur Pension, Hofübergabe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, usw… Bürobetrieb in der Mehrfachantragstellung von 25. März bis 15. Mai 2019 In dieser Zeit finden die Sprechtage nur jeweils am Montag-Vormittag statt, wobei ein Berater zur Verfügung steht. Um Verständnis und Beachtung wird ersucht. Mehrfachantrag Flächen 2019 – Informationsveranstaltungen Die inhaltlichen Schwerpunkte sind Fachliches für die Antragstellung und die notwendigen Vorberei- tungsarbeiten für die Online-Beantragung des Mehrfachantrages 2019 im Zuge der BBK. Datum Zeit Ort, Adresse Donnerstag, 21. März 2019 19 Uhr Eggenburg, Stadthotel Oppitz Montag, 25. März 2019 19 Uhr St. Marein, Landgasthof Gamerith Mittwoch, 27. März 2019 19 Uhr Japons, „Gerhard`s Wiazhaus“ Donnerstag, 21. März 2019 19.30 Uhr Windigsteig, Gemeindesaal Freitag, 29. März 2019 19.30 Uhr Dobersberg, Meli`s Cafe Dienstag, 2. April 2019 19.30 Uhr Raabs/Thaya, Hotel Thaya
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Mehrfachantrag 2019 Wie in den vergangenen Jahren kann die Antragstellung des MFA 2019 ausschließlich im graphi- schen Online-System auf folgende Arten gestellt werden: selbsttätig durch den Landwirt Betriebsnummer, AMA-PIN-Code im Wege der Bezirksbauernkammer BBK ist Dienstleister für den Landwirt Voraussetzung ist wohlvorbereiteter und sorgfältiger Landwirt Die AMA hat Anfang März 2019 jedem Antragsteller die notwendigen MFA-2019-Unterlagen im Post- weg zugesandt. Diese Unterlagen dienen ausschließlich zur Antragsvorbereitung durch den Landwirt und sind nicht Antragsbestandteil. Alle Antragsteller, die den MFA 2018 über die BBK Horn bzw. BBK Waidhofen/Th. abgewickelt haben, erhalten ein Schreiben mit dem persönlichen Abgabetermin. Landwirte, die den MFA 2019 erstmalig selbständig über e-AMA stellen, mögen uns dies telefonisch mitteilen. Eine Antragsabgabe ohne vereinbarten Termin ist aufgrund des Zeitbedarfs nicht möglich. Es wird dringend ersucht, den zugeteilten Termin einzuhalten, um eine reibungslose Antragsabgabe und eine qualitativ hochwertige Bearbeitung Ihrer Anträge zu ermöglichen. Aus zeittechnischen und perso- nellen Gründen ist es leider nur in wenigen Fällen möglich, Terminverschiebungen im Zeitraum bis 15. Mai 2019 durchzuführen. Wir bitten in Ihrem eigenen Interesse um Verständnis, damit alle Betriebe einen Termin im vorgegebenen Zeitraum wahrnehmen können. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzunehmen: Vollständig und richtig ausgefüllter „Papierantrag“ Hofkarte/Skizzen bei Feldstücksteilungen mit Längen- u. Breitenangaben in Meter Referenzflächenänderungsantrag (zB bei LSE-Veränderungen) Top up – Beantragung bei Junglandwirten – Ausbildungsnachweis bei Erstbeantragung (Bei Personengemeinschaften, jährlich das Formular zur Erklärung der Beteiligungsverhältnisse) Prüfbericht einer ev. Vor-Ort-Kontrolle Alle Projektbestätigungen (WF, K20) Hanf (Saatgutrechnungen, Etiketten) Das gegenständliche Angebot der Online-Mehrfachantragsstellung im Wege der Bezirksbauern-kam- mer umfasst das Überprüfen der Stammdaten, die Erfassung der Anträge, die Flächenerfassung, die Attributierung (= Befüllen der Schläge mit den angebauten Kulturen), den Ausdruck des Antrages und die fristgerechte Antragsweiterleitung an die AMA. Ziel ist es, möglichst alle Mehrfachanträge fristgerecht bis spätestens 15. Mai 2019 zu stellen. Da erst nach der Erfassung im Onlinesystem die zu unterschreibenden Unterlagen wie Feldstücks- liste, Verpflichtungserklärung usw. ausgedruckt werden können und diese vom Antragsteller unterschrieben werden müssen, ist die Anwesenheit des Antragstellers oder des Vertretungsbefugten bzw. –bevollmächtigten zwingend erforderlich! Für die gegenständliche Serviceleistung ist ein wohlvorbereiteter und sorgfältiger Landwirt Vorausset- zung, dh nur vollständig und richtig ausgefüllte Unterlagen, sowie Skizzen von Feldstücksteilungen mit Längen- und Breitenangaben ermöglichen eine rasche und reibungslose Abwicklung. In diesem Zusammenhang ist eine Teilnahme an einer Informationsveranstaltung empfehlenswert, um entsprechend für die Antragstellung im Wege der BBK vorbereitet zu sein.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 5 Bewirtschafterwechsel vor MFA 2019 rechtzeitig melden! Sollte ein Bewirtschafterwechsel vor der Abgabe des Mehrfachantrages notwendig sein, so muss die- ser unverzüglich bis spätestens 12. April durchgeführt werden. Die grafische Antragstellung setzt korrekte Stammdaten voraus. Erst nach Einarbeitung durch das AMA-Stammdatenreferat ist eine An- tragstellung durchführbar, andernfalls ist eine fristgerechte Abgabe des Mehrfachantrages nicht mög- lich! Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2019 Die Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2019 bei Flächenänderungen (durch Pacht, Kauf, zur Nutzung übernommen) ist bis 15. Mai 2019 möglich. Damit können ZA vom bisherigen Bewirtschafter der Flächen an den neuen Bewirtschafter übertragen werden. Klären Sie gemeinsam (Vorbewirtschaf- ter und aktueller Bewirtschafter) ab, ob und in welchem Ausmaß eine Übertragung erfolgen soll. Das aktuelle Formular für die Übertragung steht unter www.ama.at und in den Bezirksbauernkammern zur Verfügung und ist ausschließlich elektronisch im Wege der für den Übernehmer zuständigen BBK einzureichen. Bei Betriebsaufgabe ist für die Übertragung der Bescheid „Direktzahlungen 2018“ vom Übergeber unbedingt erforderlich. Um telefonische Ter- minvereinbarung wird gebeten! BBK Horn, 05 0259 40700 BBK Waidhofen/Th., 05 0259 41800 Digitalisierung zum Mehrfachantrag 2019 Jede zum Mehrfachantrag 2019 wirksame Flächenänderung (Zupachtung, Zukauf, Verpachtung, Pachtrücklassung, Nutzungsartenänderung) muss verpflichtend digitalisiert werden. ACHTUNG: Geringfügige Feldstücks- und Schlagdigitalisierungen (1 – 2 Feldstücke) werden bei der MFA-Abgabe erledigt. Es ist kein eigener Termin notwendig (außer es entsteht dadurch ein er- heblicher Mehraufwand zB: Übernahme eines ganzen Betriebes oder mehrere Feldstücksteilungen bzw. die Übernahme einer Vor-Ort-Kontrolle!!!) Eine frühe und rechtzeitige Digitalisierung bei Flächenänderungen kann unentgeltlich durchgeführt werden. Dazu ist jedenfalls eine gesonderte Ter- minvereinbarung erforderlich! BBK Horn, 05 0259 40791 - BBK Waidhofen/Th., 05 0259 41891 Pflanzenschutzgeräte nur mit gültiger Prüfplakette verwenden Seit dem 26.11.2016 dürfen in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte nur noch mit gültiger Prüf- plakette gemäß der NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung verwendet werden! Unter http://www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzgeraetekontrolle0.html kann das Register der autorisierten Werkstätten, die entsprechende Überprüfungen durchführen, ab- gerufen werden. Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufvertrag) als überprüft. Wurde eine Feldspritze zB am 10. Mai 2014 gekauft, so muss die erstmalige Überprüfung vor dem 10. Mai 2019 erfolgen. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die Vorlage des Kaufvertrages erbracht.
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Verlängerung Sachkundeausweis (PSA) Alle Pflanzenschutzsachkundeausweise, die im Jahr 2013 ausgestellt wurden, sind bis 31.12.2019 gültig. Um einen neuen Ausweis zu erhalten, müssen 5 Stunden Weiterbildung absolviert sein und es muss ein Antrag auf Verlängerung des Pflanzenschutzsachkundeausweises in Ihrer BBK gestellt werden. Personen, die die Voraussetzung für die Verlängerung bereits erfüllt haben, wurde bereits ein Schrei- ben mit dem vorausgefüllten Antragsformular sowie eine Einzugsermächtigung (für die einmalige Abbuchung der anfallenden Kosten von 50,50 €) persönlich zugesandt. Das Antragsformular (Daten kontrollieren!!) und die Einzugsermächtigung müssen vollständig aus- gefüllt und unterschrieben sein. Bei der Abgabe muss auch ein gültiger Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, …) vorgelegt werden. Personen, welche die Weiterbildung im Frühjahr 2019 erfüllen, werden in weiterer Folge die Antrags- unterlagen ebenfalls übermittelt. Die Antragsabgabe ist in den Bezirksbauernkammern während der Büroöffnungszeiten sowie bei der MFA-Abgabe möglich! !! Falls Sie den PSA nicht verlängern möchten, melden Sie dies bitte in Ihrer zuständigen BBK !! Fruchtfolgebestimmung bei Maisanbau Seit 2012 ist zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers die Einhaltung einer Fruchtfolge verpflichtend vorgeschrieben. Maximal drei Jahre in Folge darf auf derselben Fläche Mais gesät werden. Im vierten Jahr ist verpflichtend eine andere Kultur anzubauen. Bodenuntersuchung Frühjahr 2019 Die Bodenuntersuchung ist eine freiwillige Maßnahme, um eine effiziente Düngung der einzelnen Kul- turen zu ermöglichen. Um über den (Versorgungs-)Zustand, vor allem den pH-Wert und den Phosphor- und Kaligehalt des Bodens Bescheid zu wissen, ist eine Bodenuntersuchung (Grunduntersuchung) empfehlenswert. Die Bodenprobensäckchen und die Erhebungsblätter sind ab sofort in den Bezirksbauernkammern Horn und Waidhofen/Thaya erhältlich. Abgabemöglichkeit: Datum Zeit Ort 9. April 2019 9 bis 11 Uhr BBK Horn, Mold 10. April 2019 9 bis 11 Uhr Gasthaus Trefanitz, Thaya Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich im Juli 2019 vorliegen. Bäuerliche Nebentätigkeiten – Meldung bis 30. April 2019 Betriebsführer von land(forst)wirtschaftlichen Betrieben sind verpflichtet, die Einnahmen aus einer land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeit aufzuzeichnen. Die Einnahmen aus Nebentätigkeiten (Brutto-Einnahmen inkl. MwSt. ohne Berücksichtigung von Ausgaben) sind bis spätestens 30. April des folgenden Jahres der SVB zu melden, wobei zu beachten ist, dass die Meldung bis 30. April bei der SVB eingelangt sein muss! Erfolgt die Meldung nicht fristgerecht, wird ein Beitragszuschlag im Ausmaß von 5 Prozent des ge- samten nachzuzahlenden Beitrages vorgeschrieben.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 7 Investitionsförderung Zur Erinnerung! Betriebe, welche eine Förderung für eine Investition beantragen, müssen den Antrag stellen, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Beginn des Vorhabens zählt bereits die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung einer Leistung! Der Antrag ist vor Abschluss eines Kaufvertrages, einer Zahlung, einer Bestellung oder vor Durch- führung von Arbeiten zu stellen. Wichtig: Für jede Beratung bzw. Antragsabwicklung ist eine Terminvereinbarung mit dem/der Berater/in erforderlich!!! Existenzgründungsbeihilfe - Frist für Antragstellung beachten! Der Antrag für die Gewährung der Existenzgründungsbeihilfe kann nur innerhalb des 1. Jahres ab Bewirtschaftungsbeginn (Zeitpunkt der erstmaligen Betriebsführung) gestellt werden! Junglandwirte sollten daher den Antrag unmittelbar nach dem Bewirtschaftungsbeginn (Datum am AMA-Bewirtschafterwechselformular) stellen. Abgabefristen bei Einkommensteuererklärung Bei Erfordernis zur Einkommensteuererklärung ist diese bis spätestens 30. April in Papierform bzw. bis spätestens 30. Juni in elektronischer Form (FinanzOnline) für das vorausgegangene Jahr im Nachhinein einzubringen. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (Nebenerwerbslandwirte und Pensi- onisten) liegt die Steuerfreigrenze bei 12.000 Euro/Person und Jahr, grundsätzlich dürfen jährlich bis zu 730 Euro steuerfrei hinzuverdient werden. Bei Selbstständigen (zB auch Landwirte) beträgt die Steuerfreigrenze 11.000 Euro/Person und Jahr. Vereinnahmte Pachtzinse sind dabei mit zu berück- sichtigen. Steuersprechtage – kostenlose Erstberatung Donnerstag, 21. März 2019, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr in der Bezirksbauernkammer Horn mit Mag. Roland Weber in der BBK Horn. Wenn Sie (Betriebe der Organisationseinheit) steuerliche Fragen haben, dann nutzen Sie diese Mög- lichkeit der kostenlosen Erstberatung. Eine telefonische Anmeldung in der Bezirksbauernkammer Horn unter der Tel.-Nr. 05 0259 40700 ist jedenfalls erforderlich! Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Horn, Mold 72, 3580 Horn, Tel.: 05 0259 DW 40700, Fax: 05 0259 DW 40799, E-Mail: office@horn.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/horn Bezirksbauernkammer Waidhofen/Thaya, Raiffeisenpromenade 2/1/2, 3830 Waidhofen/Thaya, Tel. 05 0259 41800,Fax: 05 0259 41899, E-Mail: office@waidhofen-thaya.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/waidhofenthaya Redaktion: Kammersekretär Ing. Leopold Weiß, Redaktionssekretariat: Günter Sprung, Carina Dörrer Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 0 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Bezirksbauernkammer Horn Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Zeckenschutz-Impfaktion 2019 Für die Teilnahme an der Impfung ist nur eine einmalige Anmeldung erforderlich. Alle Personen, die in den letzten Jahren bereits an einer SVB-Zeckenschutzimpfaktion teilgenommen haben, erhalten von der SVB ca. 2 Wochen vor dem Impftermin eine schriftliche Einladung zur Impfung. Für Informationen und Fragen zum Ablauf der Impfaktion wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen des Kompetenzzentrums der SVB unter Tel.: 02682/63116-3320. Ort Impflokal Termin Zeit Bezirksbauernkammer Donnerstag Mold 9 bis 11.30 Uhr Horn 28.3.2019 Bezirksbauernkammer Dienstag Waidhofen/Thaya 11 bis 12 Uhr Waidhofen/Thaya 26.3.2019 Trinet Borkenkäferfallen Über das Niederösterreichweite Forstschutzprogramm wurden in den Bezirken Horn und Waidhofen im Jahr 2018 in Summe über 700 Trinet-Fallen kostenlos zur Verfügung gestellt. Da weder der Wirk- stoff des Insektizids am Dreiecksnetz noch die Pheromonwirkung gegeben ist, müssen die voriges Jahr aufgestellten Fallen umgehend aus dem Wald entfernt werden. Soll die Falle stehen bleiben, gibt es für rund 70 € ein Nachrüstset, bestehend aus einem neuen Netz und zwei Ampullen Pheroprax, mit welchem die Falle reaktiviert werden kann. Das Netz hat eine Ein- satzdauer von sechs Monaten. Ab circa 16 Grad Celsius Außentemperatur an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen, dies ist unge- fähr Mitte April der Fall, ist mit den ersten Flügen des Borkenkäfers zu rechnen, dann muss die Falle reaktiviert sein. Das heißt, die Falle muss mit der ersten Ampulle Pheroprax beschickt sein. Im Juni/Juli wird die zweite Ampulle in die Falle eingesetzt und die Lockwirkung ist für weitere 10-12 Wochen gesichert. Ab diesem Zeitpunkt sollte die Falle fängisch sein, um möglichst viele Borkenkäfer noch vor der Eiablage zu bekämpfen. Der Bezug des Nachrüstsets ist sachkundepflichtig. Bitte beach- ten Sie auch die entsprechenden Sicherheitsabstände zum nächsten grünen Baum, circa 20 m, beim Aufstellen der Falle auf einer Kahlschlagfläche. Lehrstelle in der Bildungswerkstatt Mold In der Landmaschinenwerkstätte der Bildungswerkstatt Mold, einer Einrichtung der NÖ Landes-Land- wirtschaftskammer, wird ab Sommer 2019 eine Lehrstelle zum/zur Landmaschinentechniker/in vergeben. Die Lehrzeit beträgt 3,5 Jahre, Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr 675 € (brutto). Bewerbungen an: Bildungswerkstatt Mold zH Herrn Ing. Karl Müllner 3580 Mold 72 Mail: karl.muellner@mold.lk-noe.at Tel: 05 0259 29507
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 2/2019 Seite 9 Neuer Verein „Boden.Leben“ Veranstaltung am Montag, 25. März ist Startschuss für Vereinsarbeit Am Montag, dem 25. März, steht in der Landwirtschaftskammer Niederösterreich der Boden im Mittel- punkt. Grund dafür ist die Startveranstaltung des Vereins „Boden.Leben“. Dabei wird nicht nur der Verein und seine Schwerpunkte vorgestellt. Auch künftige Versuchsreihen, Projekte, Fachtage, Feld- tage, Seminare und Workshops werden eine zentrale Rolle spielen. Zusätzlich wird ein Referat von Jana Epperlein, Geschäftsführerin der Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung für neue Inputs sorgen. Termin: Montag, 25. März 2019, 8 bis 13 Uhr Ort: Landwirtschaftskammer NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten Die Teilnahme ist kostenlos! Eine Anmeldung unter anmeldung@boden-leben.at ist unbedingt erforderlich! Nähere Informationen zum Verein, unserem Bodenschatz, den Bewirtschaftungsweisen, Veranstal- tungshinweise sowie Beratungen auf www.boden-leben.at. Ackerbautag „Einsparpotenziale für Ackerbauprofis“ Die Bezirksbauernkammer Waidhofen/Thaya veranstaltet gemeinsam mit der Bildungswerkstatt Mold einen Ackerbautag am Freitag, dem 12. April 2019 von 9 bis 15 Uhr unter dem Motto: „Einsparpotenziale für Ackerbauprofis“. Programm: Vormittag (Theorie): Energieeffizienz in der Außenwirtschaft Landwirtschaftsreifen – theoretische Grundlagen Bodenbearbeitungstechnik – wo kann noch eingespart/optimiert werden? Nachmittag: Praxisstationen im Freien Referenten: Ing. Robert Diem, Ing. Christoph Wolfesberger, Ing. Christoph Berndl Kosten: 45 € pro Person Anmeldung: BBK Waidhofen/Thaya, Tel.-Nr. 05 0259 41800 bis 8. April 2019 Ort: wird noch fixiert Fragenänderung beim F-Führerschein – letzte Chance nutzen! Ein Update des Fragenkataloges für die theoretische Führerscheinprüfung hat unter anderem auch Auswirkungen auf die Prüfungsfragen der Klasse F. Ab 1. Juni 2019 erhöht sich die Anzahl der möglichen Prüfungsfragen für die theoretische Prüfung beim Modul F von aktuell 162 auf künftig 412!!! Somit trifft diese Änderung ab 1. Juni auch alle Personen, die ihre bestehende Lenkberechtigung der Klasse B auf die Klasse F ausdehnen möchten. Bei der praktischen Prüfung der Klasse F kommt es zu keinen Änderungen. Nutzen Sie daher noch die Chance zum „einfacheren“ Ablegen der Theorieprüfung der Klasse F, falls Bedarf besteht! Die Bildungswerkstatt Mold bietet unter anderem Führerscheinergänzungskurse der Klasse F und BEF (Kombinationskurs) für FührerscheinbesitzerInnen der Klasse B an. Nächster Termin bei dem die Theorieprüfung noch nach „altem System“ stattfindet: 6. bis 10. Mai 2019 Infos und Anmeldung unter: 05 0259 29500 bzw. www.bildungswerkstatt-mold.at
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