HYGIENE-KONZEPT SPIELBETRIEB - TB Richen Handball Schmiedgrundhalle Eppingen Hardwaldhalle Eppingen
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HYGIENE-KONZEPT TB Richen Handball SPIELBETRIEB Schmiedgrundhalle Eppingen Hardwaldhalle Eppingen Datum: 18.08.2021 Version 2.1 Verfasser: Abteilungsleitung Damen/Herren
Version 2.0 (04.07.2021) Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG 3 2. EINHALTUNG DER MAßNAHMEN 3 3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN 3 4. ZUTRITT- UND TEILNAHMEVERBOT 4 5. DOKUMENTATION 4 6. MUND-NASEN-SCHUTZ UND ABSTANDSREGELN 5 7. VORBEREITUNG DER SPORTSTÄTTE 5 8. SPIELABLAUF 7 9. DUSCHEN UND UMKLEIDEN 8 10. GASTRONOMIE 9 11. MAßNAHMEN BEI SITUATIVEN VERÄNDERUNGEN 9 12. Anhang 2
Version 2.0 (04.07.2021) 1. EINLEITUNG Das Konzept regelt den Spielbetrieb mit Zuschauern für die Schmiedgrundhalle (Hallen-Nr. 22047) und die Hardwaldhalle (Hallen-Nr. 22048) Eppingen. Dafür werden folgende Verordnungen und Empfehlungen berücksichtigt: o „Corona Verordnung“ (vom 14.08.2021) des Bundeslandes Baden-Württemberg o Handlungsempfehlung von Handball Baden-Württemberg e.V. (vom 01.07.2020) o Betriebsordnungen der Sporthallen Die Hygiene- und Abstandsregeln stehen zu jeder Zeit und überall dort, wo es möglich ist, im Fokus aller Beteiligten. Mit den im Weiteren dargelegten Maßnahmen soll das Infektionsrisiko der am Spiel- und Wettkampfbetrieb Beteiligten auf ein vertretbares Mindestmaß reduziert werden. Der TB Richen kommuniziert sämtliche Hygienemaßnahmen und neue Regelungen an alle Teilnehmenden, Trainer*innen und Zuschauer*innen. 2. EINHALTUNG DER MAßNAHMEN Es wird vom Verein verbindlich ein/e Hygieneverantwortliche/r benannt. Diese/r agiert als Ansprechpartner/in gegenüber dem Verband und den Gesundheitsämtern bzw. der Kommune. Er/Sie wird über den Vereinsaccount auf HVW Phoenix verpflichtend hinterlegt und seine/ihre Daten für Fragen der Gegner bzw. des Verbandes veröffentlicht. Hygieneverantwortliche des TB Richen: Svenja Dalferth Tel.: +49 15256365442 E-Mail: meine-svenja[at]web.de Sie/er ist für die Schulung, Umsetzung, Dokumentation und Kontrolle der eingeleiteten Schutzmaßnahmen verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere auch die Einweisung der Sportler*innen und Trainer*innen in das Hygienekonzepts für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs. 3. ZUTRITTS- UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Die Sporthalle betreten dürfen alle Personen, die als immunisiert gelten. Immunisierte Personen sind gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen. Diese haben einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Eine nicht-immunisierte Person ist eine Person, die weder gegen COVID-19 geimpft noch von COVID-19 genesen ist. Um an der Veranstaltung teilzunehmen haben nicht-immunisierte Personen einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis vorzulegen. 3
Version 2.0 (04.07.2021) Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser • Vor Ort durch geschultes Personal vorgenommen werden, • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder • von einem Leistungserbringer (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden zurückliegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind: • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. • Schüler*innen (der Grundschule, einer auf der Grundschule aufbauenden oder einer beruflichen Schule) 4. ZUTRITT- UND TEILNAHMEVERBOT Die oben aufgeführten Zutritts- und Teilnahmevoraussetzungen und die damit verbundenen Nachweise werden am Eingang durch Helfer*innen überprüft. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen wird der Zutritt untersagt. Es besteht ein Zutritt- und Teilnahmeverbot, für diejenigen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt weniger als 14 Tage vergangen sind. Ebenso gilt dieses Verbot, wenn typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen vorhanden sind. Rückkehrer aus Risikogebieten sind 14 Tage ausgeschlossen, wenn kein negativer Corona- Test vorliegt. Risikopatienten und Angehörigen der Risikogruppen wird von einer Teilnahme abgeraten. Im Spielfeldbereich dürfen sich ausschließlich folgende Personen aufhalten: Spieler*innen, Offizielle, Schiedsrichter*innen, Schiedsgericht, Ordner, Presse. 5. DOKUMENTATION Sämtliche Spielbeteiligte werden im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) erfasst. Entsprechende Formulare werden durch den Verein sowohl online (zum Download und Ausfüllen bereits vor dem Spiel), als auch vor Ort am Eingang bereitgestellt. Für 4
Version 2.0 (04.07.2021) Schiedsrichter, Schiedsgericht und die beiden Mannschaften liegen separate Dokumentationsbögen bereit. Folgende Daten werden dokumentiert: • Vor- und Nachname • Anschrift • Datum • Zeitraum der Anwesenheit • Telefonnummer Die erhobenen Daten werden anschließend für 4 Wochen aufbewahrt. Alternativ kann die App „EventTracer“ zur Dokumentation genutzt werden. Zuschauer können sich mittels eines QR-Codes bei Betreten der Halle registrieren. Im Verdachtsfall werden die Daten durch den Veranstalter abgerufen. Wenn Personen die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, werden sie von der Teilnahme ausgeschlossen. 6. MUND-NASEN-SCHUTZ UND ABSTANDSREGELN Grundsätzlich sind während der gesamten Veranstaltung alle Anwesenden (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren) zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet. Unmittelbar Spielbeteiligten ist es gestattet, den Mund-Nasen-Schutz im Spielfeldbereich abzunehmen. Zwischen den Zuschauer*innen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies gilt nicht für das nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen des § 7 CoronaVO zulässige Zusammentreffen mehrerer Personen. Alle Anwesenden führen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit sich. Ist kein solcher Schutz vorhanden, kann dieser am Eingang käuflich erworben werden. 7. VORBEREITUNG DER SPORTSTÄTTE Folgende Hygieneausrüstung liegt in ausreichendem Umfang vor: o Flächendesinfektionsmittel o Handdesinfektionsmittel mit Spendern o Flüssigseife mit Spendern o Papierhandtücher o Einmalhandschuhe o Mund-Nasenschutz-Masken 5
Version 2.0 (04.07.2021) REINIGUNG/DESINFEKTION Grundsätzlich wird die regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten durch die Stadt Eppingen koordiniert und gewährleistet. o An folgenden Orten werden Desinfektionsmittelspender positioniert: Haupteingang, Zeitnehmertisch (siehe Hallenplan). o Die Mannschaftsbänke sind bei mehreren Spielen vor dem Eintreffen der Mannschaften und nach dem Spiel durch den Heimverein zu desinfizieren bzw. zu reinigen. o Die Bänke im Zuschauerbereich werden zwischen den Spielen desinfiziert bzw. gereinigt. o Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften inkl. der gesamten Ausstattung des Zeitnehmertischs (z.B. grüne Karte) werden vor und nach dem Spiel gereinigt. o Alle genutzten Räumlichkeiten werden regelmäßig durchlüftet, sowie gereinigt. Bei mehreren Spielen am Tag, stehen den Mannschaften unterschiedliche Kabinen zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, werden zwischen der Kabinennutzung Pausen eingehalten, die u.a. zur Reinigung und Durchlüftung genutzt werden. AUSHÄNGE o Die Einteilung der Umkleiden und Duschen für Heim- und Gastmannschaft ist durch Aushänge sichtbar gemacht. o Beschriftung der Ein- und Ausgänge und von Laufwegen. o Die allgemein geltenden Regelungen werden verständlich erklärt und gut sichtbar in der Halle angebracht. EINGANG o Der Eintritt in die Halle erfolgt in Zeitfenstern für Mannschaften und jene für weitere Spielbeteiligte. Die Zeitfenster werden im Vorfeld des Spiels vom Verein kommuniziert. Heimmannschaft: 60 Minuten vor Anpfiff Gastmannschaft: 50 Minuten vor Anpfiff Schiedsrichter: 40 Minuten vor Anpfiff Zeitnehmer/Sekretär: 40 Minuten vor Anpfiff Zuschauer und sonstige Beteiligte: frühestens 20 Minuten vor Anpfiff o Zur Vermeidung von Kontakt mit Türklinken, sind die Eingangstüren während der Veranstaltung möglichst dauerhaft geöffnet. 6
Version 2.0 (04.07.2021) o Der Eingangsbereich ist entsprechend durch Verantwortliche des Vereins besetzt. Mit Hilfe von Eintrittskarten wird die Erfassung aller Zuschauer und die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen gewährleistet. o Folgende verpflichtende Maßnahmen sind bei Ankunft aller Spielbeteiligten durchzuführen: Desinfektion der Hände bei Betreten der Halle am bereitgestellten Desinfektionsmittelspender. o Der Zutritt und das Verlassen der Halle erfolgt getrennt durch die zwei Eingangstüren der Halle bzw. im Rechts-Verkehr(Markierung). o Der Zugang zur Zuschauertribüne der Hardwaldhalle erfolgt über die Treppe im Einbahnverkehr, der durch Aushänge sichtbar gemacht wird. 8. SPIELABLAUF ZUGANG ZUM SPIELFELD Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang muss zu allen Zeitpunkten (Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) eingehalten werden. Eine Entzerrung des Spielfeldzugangs erfolgt beispielsweise über rechts/ links-Verkehr und zeitlich getrenntes Betreten des Spielfelds. AUSWECHSELBEREICH/-BÄNKE Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen. Auf der Bank gilt die Abstandsregelung nicht. In der Halbzeit werden die Bänke getauscht bzw. gereinigt oder es wird in Absprache mit der gegnerischen Mannschaft und dem Schiedsrichter kein Seitenwechsel durchgeführt. ZEITNEHMER Die Zeitnehmer sollen vor und nach dem Spiel, sowie in der Halbzeit die Hände reinigen und sind zu jeder Zeit dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die Gegebenheiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen. Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. TECHNISCHE BESPRECHUNG 7
Version 2.0 (04.07.2021) Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen Mannschaftsvertreter und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Vor und nach der Eingabe müssen die Hände gereinigt werden. Für die technische Besprechung kann der *Technik-Raum* (siehe jeweiliger Hallenplan) genutzt werden. Auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Besprechung auch auf dem Spielfeld durchgeführt werden. An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, sowie jeweils max. ein Vertreter des Heim- und Gastvereins. EINLAUFPROZEDERE Das Betreten der Spielfläche (Einlauf) erfolgt nebeneinander mit ausreichendem Abstand zwischen Schiedsrichter, Heim- und Gastmannschaft. Die Mannschaften gehen nach dem Einlaufen zum Bankbereich bzw. begeben sich zum Beginn des Spiels in ihre jeweilige Feldhälfte. Alternativ wird auf das gemeinsame Einlaufen verzichtet. HALBZEIT/NACH DEM SPIEL Die Halbzeitbesprechung erfolgt auf dem Spielfeld. Das Spielfeld wird von Schiedsrichter, Heim- und Gastmannschaft in ausreichendem Abstand verlassen (und nach der Pause ebenso wieder betreten). Wenn mehrere Spiele nacheinander stattfinden, betritt die nachfolgende Mannschaft den Spielfeldbereich erst, wenn die zuvor spielende diesen verlassen hat. 9. DUSCHEN UND UMKLEIDEN Die Umkleidekabinen werden am jeweiligen Spieltag mit den Mannschaftsnamen gekennzeichnet. In den Duschen und Umkleiden ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu achten. Um dies gewährleisten zu können, sollten sich in den Umkleiden nie mehr als 6 Personen, in den Duschen nicht mehr als 3 Personen zur gleichen Zeit aufhalten. Sollte dies pro Mannschaft nicht ausreichen, sind kleinere Gruppen zu bilden, welche die Umkleiden nacheinander nutzen. Dafür sollte von den Mannschaften genug Zeit eingeplant werden. Die Verweildauer sollte auf ein Minimum reduziert werden. Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, wird den Gastmannschaften der Vortritt gelassen. Den Spieler*innen wird empfohlen, die Toiletten in den Umkleiden zu nutzen, um die Trennung zwischen Zuschauer*innen und Spieler*innen aufrechtzuerhalten. 8
Version 2.0 (04.07.2021) 10. GASTRONOMIE Der Verkauf von Speisen und Getränken findet unter den geltenden Hygieneregeln im Foyer statt. Die Helfer bei der Bewirtung tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Beim Warten in der Schlange ist 1,5m Abstand zwischen den wartenden Personen zu halten. Das Warten erfolgt im Einbahnverkehr. Beim Verzehr darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, der Mindestabstand gilt dennoch. Es werden keine Tische oder Sitzmöglichkeiten aufgestellt. Die Ausgabe des Essens erfolgt unter Verwendung von Einweggeschirr. 11. MAßNAHMEN BEI SITUATIVEN VERÄNDERUNGEN Bei Änderungen der CoronaVO oder neuen Verordnungen wird das Hygienekonzept entsprechend angepasst und erneut mit dem Halleneigner abgestimmt. Sollte es zu einem kritischen Infektionsaufkommen kommen, beispielsweise der Infektion von Spielern/Zuschauern oder zu regionalen Lockdowns, werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Meldung beim lokalen Gesundheitsamt und Übermittlung der dokumentierten Daten 2. Information des Staffelleiters 12. Anhang o Hallenpläne o Dokumentation Mannschaften o Formular zur Dokumentation der Zuschauer o Dokumentation Schiedsrichter & Schiedsgericht 9
Schmiedgrundhalle Eppingen
Hardwaldhalle Eppingen
DOKUMENTATIONSBOGEN HEIMMANNSCHAFT Verein: Trainer*in: _____________________________________ Ort: ______________________ Datum: _________________ Zeit: ____:____ Uhr bis ____:____ Uhr Nr. Name Sportler*innen / Trainer*innen Anschrift Telefonnummer * Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 * Bestätigung, dass keine Infizierung mit dem Coronavirus vorliegt, kein Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person besteht oder bestand und keine typischen Symptome vorhanden sind
DOKUMENTATIONSBOGEN GASTMANNSCHAFT Verein: Trainer*in: _____________________________________ Ort: ______________________ Datum: _________________ Zeit: ____:____ Uhr bis ____:____ Uhr Nr. Name Sportler*innen / Trainer*innen Anschrift Telefonnummer * Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 * Bestätigung, dass keine Infizierung mit dem Coronavirus vorliegt, kein Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person besteht oder bestand und keine typischen Symptome vorhanden sind
Datenerhebung nach Corona-Verordnung Bitte pro Haushalt/Familie separat ausfüllen Herzlich willkommen, Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach §6 Abs. 1 CoronaVO sind wir verpflichtet, folgende Daten zu erheben: Vor- und Nachname Anschrift Datum und Zeitraum der Anwesenheit Telefonnummer *Mit dem Ausfüllen dieses Formulars bestätigen Sie, dass keine Infizierung mit dem Corona-Virus vorliegt, kein Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person besteht oder bestand und keine typischen Symptome vorhanden sind. Des weiteren, dass weder Sie noch Angehörige ihres Haushalts Rückkehrer aus einem Risikogebiet sind. Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO Zu Zwecken der Nachverfolgung möglicher Infektionswege gegenüber den zuständigen Behörden erheben und speichern wir folgende Daten: - Vor- und Nachname - Anschrift - Datum und Zeitraum der Anwesenheit - Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §6 Absatz 1 CoronaVO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2) vom 23. Juni 2020 in der seit dem 6. August 2020 gültigen Fassung. Im Falle eines konkreten Infektionsverdachts sind die zuständigen Behörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht. Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben vom Veranstalter nicht überprüft. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung stellen, sind Sie von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Hinweis auf Betroffenenrechte: Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstrasse 10a, Stuttgart zu.
DOKUMENTATION SCHIEDSRICHTER/-GERICHT Verein: TB Richen Liga: Begegnung: vs. Halle: HW SG Datum: Zeit: ________bis__________ Name, Vorname Adresse Telefonnummer Schiedsrichter 1 Schiedsrichter 2 Zeitnehmer Sekretär DOKUMENTATION SCHIEDSRICHTER/-GERICHT Verein: TB Richen Liga: Begegnung: vs. Halle: HW SG Datum: Zeit: ________bis__________ Name, Vorname Adresse Telefonnummer Schiedsrichter 1 Schiedsrichter 2 Zeitnehmer Sekretär
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