HYGIENE-KONZEPT SPIELBETRIEB - TB Richen Handball Schmiedgrundhalle Eppingen Hardwaldhalle Eppingen

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HYGIENE-KONZEPT SPIELBETRIEB - TB Richen Handball Schmiedgrundhalle Eppingen Hardwaldhalle Eppingen
HYGIENE-KONZEPT
       TB Richen Handball

        SPIELBETRIEB
 Schmiedgrundhalle Eppingen
   Hardwaldhalle Eppingen

            Datum: 18.08.2021
                 Version 2.1
Verfasser: Abteilungsleitung Damen/Herren
HYGIENE-KONZEPT SPIELBETRIEB - TB Richen Handball Schmiedgrundhalle Eppingen Hardwaldhalle Eppingen
Version 2.0 (04.07.2021)

Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG                                3

2. EINHALTUNG DER MAßNAHMEN                  3

3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN                  3

4. ZUTRITT- UND TEILNAHMEVERBOT              4

5. DOKUMENTATION                             4

6. MUND-NASEN-SCHUTZ UND ABSTANDSREGELN      5

7. VORBEREITUNG DER SPORTSTÄTTE              5

8. SPIELABLAUF                               7

9. DUSCHEN UND UMKLEIDEN                     8

10. GASTRONOMIE                              9

11. MAßNAHMEN BEI SITUATIVEN VERÄNDERUNGEN   9

12. Anhang

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1. EINLEITUNG
Das Konzept regelt den Spielbetrieb mit Zuschauern für die Schmiedgrundhalle (Hallen-Nr.
22047) und die Hardwaldhalle (Hallen-Nr. 22048) Eppingen. Dafür werden folgende
Verordnungen und Empfehlungen berücksichtigt:

   o „Corona Verordnung“ (vom 14.08.2021) des Bundeslandes Baden-Württemberg
   o Handlungsempfehlung von Handball Baden-Württemberg e.V. (vom 01.07.2020)
   o Betriebsordnungen der Sporthallen

Die Hygiene- und Abstandsregeln stehen zu jeder Zeit und überall dort, wo es möglich ist,
im Fokus aller Beteiligten. Mit den im Weiteren dargelegten Maßnahmen soll das
Infektionsrisiko der am Spiel- und Wettkampfbetrieb Beteiligten auf ein vertretbares
Mindestmaß reduziert werden.

Der TB Richen kommuniziert sämtliche Hygienemaßnahmen und neue Regelungen an alle
Teilnehmenden, Trainer*innen und Zuschauer*innen.

2. EINHALTUNG DER MAßNAHMEN
Es wird vom Verein verbindlich ein/e Hygieneverantwortliche/r benannt. Diese/r agiert als
Ansprechpartner/in gegenüber dem Verband und den Gesundheitsämtern bzw. der
Kommune. Er/Sie wird über den Vereinsaccount auf HVW Phoenix verpflichtend hinterlegt
und seine/ihre Daten für Fragen der Gegner bzw. des Verbandes veröffentlicht.

Hygieneverantwortliche des TB Richen:

Svenja Dalferth
Tel.: +49 15256365442
E-Mail: meine-svenja[at]web.de

Sie/er ist für die Schulung, Umsetzung, Dokumentation und Kontrolle der eingeleiteten
Schutzmaßnahmen verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere auch die Einweisung der
Sportler*innen und Trainer*innen in das Hygienekonzepts für die Wiederaufnahme des
Spielbetriebs.

3. ZUTRITTS- UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Die Sporthalle betreten dürfen alle Personen, die als immunisiert gelten.
Immunisierte Personen sind gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene
Personen. Diese haben einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen.
Eine nicht-immunisierte Person ist eine Person, die weder gegen COVID-19 geimpft noch
von COVID-19 genesen ist. Um an der Veranstaltung teilzunehmen haben nicht-immunisierte
Personen einen auf sie ausgestellten negativen Testnachweis vorzulegen.

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Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser
   •   Vor Ort durch geschultes Personal vorgenommen werden,
   •   im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal,
       das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen
       oder
   •   von einem Leistungserbringer (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht
       werden.

Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden
zurückliegen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

   •   Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht
       eingeschult sind.
   •   Schüler*innen (der Grundschule, einer auf der Grundschule aufbauenden oder einer
       beruflichen Schule)

4. ZUTRITT- UND TEILNAHMEVERBOT
Die oben aufgeführten Zutritts- und Teilnahmevoraussetzungen und die damit verbundenen
Nachweise werden am Eingang durch Helfer*innen überprüft. Bei Nichterfüllung der
Voraussetzungen wird der Zutritt untersagt.

Es besteht ein Zutritt- und Teilnahmeverbot, für diejenigen, die in Kontakt zu einer mit dem
Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt weniger
als 14 Tage vergangen sind. Ebenso gilt dieses Verbot, wenn typische Symptome einer
Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber,
Husten sowie Halsschmerzen vorhanden sind.
Rückkehrer aus Risikogebieten sind 14 Tage ausgeschlossen, wenn kein negativer Corona-
Test vorliegt.
Risikopatienten und Angehörigen der Risikogruppen wird von einer Teilnahme abgeraten.

Im Spielfeldbereich dürfen sich ausschließlich folgende Personen aufhalten: Spieler*innen,
Offizielle, Schiedsrichter*innen, Schiedsgericht, Ordner, Presse.

5. DOKUMENTATION
Sämtliche Spielbeteiligte werden im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von
Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) erfasst.

Entsprechende Formulare werden durch den Verein sowohl online (zum Download und
Ausfüllen bereits vor dem Spiel), als auch vor Ort am Eingang bereitgestellt. Für

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Schiedsrichter, Schiedsgericht und die beiden Mannschaften liegen separate
Dokumentationsbögen bereit.

Folgende Daten werden dokumentiert:

   •   Vor- und Nachname
   •   Anschrift
   •   Datum
   •   Zeitraum der Anwesenheit
   •   Telefonnummer

Die erhobenen Daten werden anschließend für 4 Wochen aufbewahrt.

Alternativ kann die App „EventTracer“ zur Dokumentation genutzt werden. Zuschauer
können sich mittels eines QR-Codes bei Betreten der Halle registrieren. Im Verdachtsfall
werden die Daten durch den Veranstalter abgerufen.

Wenn Personen die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, werden sie von der Teilnahme
ausgeschlossen.

6. MUND-NASEN-SCHUTZ UND ABSTANDSREGELN
Grundsätzlich sind während der gesamten Veranstaltung alle Anwesenden (ausgenommen
Kinder unter 6 Jahren) zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet.
Unmittelbar Spielbeteiligten ist es gestattet, den Mund-Nasen-Schutz im Spielfeldbereich
abzunehmen.

Zwischen den Zuschauer*innen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten
werden. Dies gilt nicht für das nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen des § 7
CoronaVO zulässige Zusammentreffen mehrerer Personen.

Alle Anwesenden führen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit sich. Ist kein solcher Schutz
vorhanden, kann dieser am Eingang käuflich erworben werden.

7. VORBEREITUNG DER SPORTSTÄTTE
Folgende Hygieneausrüstung liegt in ausreichendem Umfang vor:

   o   Flächendesinfektionsmittel
   o   Handdesinfektionsmittel mit Spendern
   o   Flüssigseife mit Spendern
   o   Papierhandtücher
   o   Einmalhandschuhe
   o   Mund-Nasenschutz-Masken

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REINIGUNG/DESINFEKTION

Grundsätzlich wird die regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten durch die Stadt Eppingen
koordiniert und gewährleistet.

   o An folgenden Orten werden Desinfektionsmittelspender positioniert:
     Haupteingang, Zeitnehmertisch (siehe Hallenplan).

   o Die Mannschaftsbänke sind bei mehreren Spielen vor dem Eintreffen der
     Mannschaften und nach dem Spiel durch den Heimverein zu desinfizieren bzw. zu
     reinigen.

   o Die Bänke im Zuschauerbereich werden zwischen den Spielen desinfiziert bzw.
     gereinigt.

   o Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur
     Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften inkl. der
     gesamten Ausstattung des Zeitnehmertischs (z.B. grüne Karte) werden vor und nach
     dem Spiel gereinigt.

   o Alle genutzten Räumlichkeiten werden regelmäßig durchlüftet, sowie gereinigt.
     Bei mehreren Spielen am Tag, stehen den Mannschaften unterschiedliche Kabinen
     zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, werden zwischen der Kabinennutzung Pausen
     eingehalten, die u.a. zur Reinigung und Durchlüftung genutzt werden.

AUSHÄNGE

   o Die Einteilung der Umkleiden und Duschen für Heim- und Gastmannschaft ist durch
     Aushänge sichtbar gemacht.
   o Beschriftung der Ein- und Ausgänge und von Laufwegen.
   o Die allgemein geltenden Regelungen werden verständlich erklärt und gut sichtbar in
     der Halle angebracht.

EINGANG

   o Der Eintritt in die Halle erfolgt in Zeitfenstern für Mannschaften und jene für weitere
     Spielbeteiligte. Die Zeitfenster werden im Vorfeld des Spiels vom Verein
     kommuniziert.

       Heimmannschaft: 60 Minuten vor Anpfiff
       Gastmannschaft: 50 Minuten vor Anpfiff
       Schiedsrichter: 40 Minuten vor Anpfiff
       Zeitnehmer/Sekretär: 40 Minuten vor Anpfiff
       Zuschauer und sonstige Beteiligte: frühestens 20 Minuten vor Anpfiff

   o Zur Vermeidung von Kontakt mit Türklinken, sind die Eingangstüren während der
     Veranstaltung möglichst dauerhaft geöffnet.

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   o Der Eingangsbereich ist entsprechend durch Verantwortliche des Vereins besetzt. Mit
     Hilfe von Eintrittskarten wird die Erfassung aller Zuschauer und die Einhaltung der
     Kapazitätsgrenzen gewährleistet.

   o Folgende verpflichtende Maßnahmen sind bei Ankunft aller Spielbeteiligten
     durchzuführen: Desinfektion der Hände bei Betreten der Halle am bereitgestellten
     Desinfektionsmittelspender.

   o Der Zutritt und das Verlassen der Halle erfolgt getrennt durch die zwei Eingangstüren
     der Halle bzw. im Rechts-Verkehr(Markierung).

   o Der Zugang zur Zuschauertribüne der Hardwaldhalle erfolgt über die Treppe im
     Einbahnverkehr, der durch Aushänge sichtbar gemacht wird.

8. SPIELABLAUF
ZUGANG ZUM SPIELFELD

Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang muss zu allen Zeitpunkten (Betreten des
Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) eingehalten werden. Eine Entzerrung des
Spielfeldzugangs erfolgt beispielsweise über rechts/ links-Verkehr und zeitlich getrenntes
Betreten des Spielfelds.

AUSWECHSELBEREICH/-BÄNKE

Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende
Entzerrung zu schaffen.

Auf der Bank gilt die Abstandsregelung nicht.

In der Halbzeit werden die Bänke getauscht bzw. gereinigt oder es wird in Absprache mit der
gegnerischen Mannschaft und dem Schiedsrichter kein Seitenwechsel durchgeführt.

ZEITNEHMER

Die Zeitnehmer sollen vor und nach dem Spiel, sowie in der Halbzeit die Hände reinigen und
sind zu jeder Zeit dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die
Gegebenheiten die Einhaltung des Mindestabstands nicht zulassen.

Für die Kommunikation des Kampfgerichts mit den Mannschaften, z.B. bei Unstimmigkeiten
im Spielgeschehen, muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

TECHNISCHE BESPRECHUNG

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Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel müssen durch die zuständigen
Mannschaftsvertreter und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Vor und nach der Eingabe müssen
die Hände gereinigt werden.

Für die technische Besprechung kann der *Technik-Raum* (siehe jeweiliger Hallenplan)
genutzt werden. Auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten. Sollte dies nicht möglich
sein, kann die Besprechung auch auf dem Spielfeld durchgeführt werden.

An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, sowie
jeweils max. ein Vertreter des Heim- und Gastvereins.

EINLAUFPROZEDERE

Das Betreten der Spielfläche (Einlauf) erfolgt nebeneinander mit ausreichendem Abstand
zwischen Schiedsrichter, Heim- und Gastmannschaft. Die Mannschaften gehen nach dem
Einlaufen zum Bankbereich bzw. begeben sich zum Beginn des Spiels in ihre jeweilige
Feldhälfte.
Alternativ wird auf das gemeinsame Einlaufen verzichtet.

HALBZEIT/NACH DEM SPIEL

Die Halbzeitbesprechung erfolgt auf dem Spielfeld.

Das Spielfeld wird von Schiedsrichter, Heim- und Gastmannschaft in ausreichendem Abstand
verlassen (und nach der Pause ebenso wieder betreten).

Wenn mehrere Spiele nacheinander stattfinden, betritt die nachfolgende Mannschaft den
Spielfeldbereich erst, wenn die zuvor spielende diesen verlassen hat.

9. DUSCHEN UND UMKLEIDEN
Die Umkleidekabinen werden am jeweiligen Spieltag mit den Mannschaftsnamen
gekennzeichnet.
In den Duschen und Umkleiden ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m zu
achten. Um dies gewährleisten zu können, sollten sich in den Umkleiden nie mehr als 6
Personen, in den Duschen nicht mehr als 3 Personen zur gleichen Zeit aufhalten.
Sollte dies pro Mannschaft nicht ausreichen, sind kleinere Gruppen zu bilden, welche die
Umkleiden nacheinander nutzen. Dafür sollte von den Mannschaften genug Zeit eingeplant
werden.
Die Verweildauer sollte auf ein Minimum reduziert werden.

Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, wird den Gastmannschaften der Vortritt
gelassen.
Den Spieler*innen wird empfohlen, die Toiletten in den Umkleiden zu nutzen, um die
Trennung zwischen Zuschauer*innen und Spieler*innen aufrechtzuerhalten.

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10. GASTRONOMIE
Der Verkauf von Speisen und Getränken findet unter den geltenden Hygieneregeln im Foyer
statt. Die Helfer bei der Bewirtung tragen einen Mund-Nasen-Schutz.

Beim Warten in der Schlange ist 1,5m Abstand zwischen den wartenden Personen zu halten.
Das Warten erfolgt im Einbahnverkehr.
Beim Verzehr darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, der Mindestabstand gilt
dennoch.
Es werden keine Tische oder Sitzmöglichkeiten aufgestellt.

Die Ausgabe des Essens erfolgt unter Verwendung von Einweggeschirr.

11. MAßNAHMEN BEI SITUATIVEN VERÄNDERUNGEN
Bei Änderungen der CoronaVO oder neuen Verordnungen wird das Hygienekonzept
entsprechend angepasst und erneut mit dem Halleneigner abgestimmt.

Sollte es zu einem kritischen Infektionsaufkommen kommen, beispielsweise der Infektion
von Spielern/Zuschauern oder zu regionalen Lockdowns, werden folgende Maßnahmen
ergriffen:

   1. Meldung beim lokalen Gesundheitsamt und Übermittlung der dokumentierten Daten
   2. Information des Staffelleiters

12. Anhang
   o   Hallenpläne
   o   Dokumentation Mannschaften
   o   Formular zur Dokumentation der Zuschauer
   o   Dokumentation Schiedsrichter & Schiedsgericht

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Schmiedgrundhalle Eppingen
Hardwaldhalle Eppingen
DOKUMENTATIONSBOGEN HEIMMANNSCHAFT
 Verein:

 Trainer*in: _____________________________________

 Ort: ______________________            Datum: _________________               Zeit: ____:____ Uhr bis ____:____ Uhr

Nr.   Name Sportler*innen / Trainer*innen          Anschrift                                      Telefonnummer                      *     Unterschrift

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 * Bestätigung, dass keine Infizierung mit dem Coronavirus vorliegt, kein Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person besteht oder bestand und keine typischen
 Symptome vorhanden sind
DOKUMENTATIONSBOGEN GASTMANNSCHAFT
 Verein:

 Trainer*in: _____________________________________

 Ort: ______________________            Datum: _________________               Zeit: ____:____ Uhr bis ____:____ Uhr

Nr.   Name Sportler*innen / Trainer*innen          Anschrift                                      Telefonnummer                      *     Unterschrift

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20
 * Bestätigung, dass keine Infizierung mit dem Coronavirus vorliegt, kein Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person besteht oder bestand und keine typischen
 Symptome vorhanden sind
Datenerhebung nach Corona-Verordnung
Bitte pro Haushalt/Familie separat ausfüllen

Herzlich willkommen,
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Nach §6 Abs. 1 CoronaVO sind wir
verpflichtet, folgende Daten zu erheben:

 Vor- und Nachname

 Anschrift

 Datum und Zeitraum der
 Anwesenheit

 Telefonnummer

*Mit dem Ausfüllen dieses Formulars bestätigen Sie, dass keine Infizierung mit dem Corona-Virus vorliegt, kein
Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person besteht oder bestand und keine typischen Symptome
vorhanden sind. Des weiteren, dass weder Sie noch Angehörige ihres Haushalts Rückkehrer aus einem
Risikogebiet sind.

Datenschutz-Hinweise zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO

Zu Zwecken der Nachverfolgung möglicher Infektionswege gegenüber den zuständigen Behörden erheben und speichern wir
folgende Daten:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Datum und Zeitraum der Anwesenheit
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §6
Absatz 1 CoronaVO (Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
SARS-CoV-2) vom 23. Juni 2020 in der seit dem 6. August 2020 gültigen Fassung.
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachts sind die zuständigen Behörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz
Empfänger dieser Daten.

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.

Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben vom Veranstalter
nicht überprüft. Sollten Sie uns Ihre personenbezogenen Daten allerdings nicht zur Verfügung stellen, sind Sie von der
Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten;
Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur
Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht
beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstrasse 10a, Stuttgart
zu.
DOKUMENTATION SCHIEDSRICHTER/-GERICHT
   Verein:         TB Richen            Liga:

   Begegnung:                                   vs.

   Halle:          HW          SG   Datum:                  Zeit: ________bis__________

                        Name, Vorname             Adresse                Telefonnummer

Schiedsrichter 1

Schiedsrichter 2

  Zeitnehmer

   Sekretär

   DOKUMENTATION SCHIEDSRICHTER/-GERICHT
   Verein:         TB Richen            Liga:

   Begegnung:                                   vs.

   Halle:          HW          SG   Datum:                  Zeit: ________bis__________

                        Name, Vorname             Adresse                Telefonnummer

Schiedsrichter 1

Schiedsrichter 2

  Zeitnehmer

   Sekretär
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