Hygienekonzept zur Durchführung der Heimspiele der DHG Sandesneben Saison 2021/2022

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Hygienekonzept zur Durchführung der Heimspiele der DHG Sandesneben Saison 2021/2022
Hygienekonzept zur Durchführung der Heimspiele
                der DHG Sandesneben
                  Saison 2021/2022

Mit dem Hygienekonzept der DHG Sandesneben werden die Rahmenbedingungen beschrieben,
unter denen die Durchführung der Handballsaison 21/22 im Einklang mit der geltenden Corona-
Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein möglich ist.
Dieses Hygienekonzept wird permanent an die evtl. geänderten Vorgaben des Landes bzw. der
Verbände angepasst.
Insofern ist dieses Hygienekonzept für die aktuell geltenden Vorschriften zu verstehen

Dieses Hygienekonzept gilt für alle Erwachsenen- und Jugendmannschaften der DHG Sandesneben
ohne Berücksichtigung der Liga bzw. Spielklassen.

Präambel

Die Corona-Pandemie hat den Amateursport in Schleswig-Holstein nach wie vor fest im Griff.
Im Trainings- und Spielbetrieb der Saison 2021/2022 wird es SARS-CoV-2 Fälle geben.
Die DHG Sandesneben hat zur geordneten Durchführung des Spielbetriebes, das nachfolgende
Hygienekonzept als Handlungsrahmen erstellt.

Die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes ist im Verantwortungsbereich des Heimvereines (DHG
Sandesneben) für alle Spielbeteiligten zwingend geboten.
Dieses gilt für:
     • Unmittelbar Spielbeteiligte: Spieler, Trainer, Betreuer, Offizielle, Schiedsrichter
     • Weitere Spielbeteiligte: Zeitnehmer/Sekretär, Schiedsrichter-Beobachter, Spielaufsicht und
         auch für die Begleitpersonen
Sollte es während des Spiels zu Situationen kommen, die dieses Hygienekonzept nicht regelt, so
sollen diese Situationen nach den Bestimmungen dieses Konzeptes geregelt werden, die dem
Sachverhalt am nächsten kommt.

   1. Zugang zur Halle:
           •   Geimpfte Personen (Nachweis erforderlich)
           •   Genesene Personen (Nachweis erforderlich)
           •   Getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV (Nachweis
               erforderlich – 24 Std. gültig)
               Es kann ein Test vor Ort in Anwesenheit eines Ordners/Verantwortlichen 20 Minuten
               vor Betreten der Halle durchgeführt werden. (Notlösung) Die entsprechenden
               Schnelltests sind bitte selbst mitzubringen.
           •   Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres
           •   Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule
               nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes
               regelmäßig zweimal wöchentlich getestet werden. Diese Bescheinigung wird von den
               Schulen ausgestellt.
           •
       Es werden nur symptomfreie Personen in die Halle gelassen.
Der Zugang für die Begleitpersonen erfolgt über den Haupteingang der Amtsarena.
       Darüber hinaus erfolgt eine zeitliche Entkopplung der Ankunftszeiten durch einen
       zeitlichen Puffer zwischen den einzelnen Spielen.
       Der Ausgang erfolgt über den Notausgang im Einbahnstraßensystem. Dieses ist
       entsprechend markiert und ersichtlich.
       Die Begleitpersonen haben zwingend MNS während des gesamten Aufenthaltes in der
       Halle zu tragen. (entfällt ab dem 20.09.2021) Bei Eintritt in die Halle sind die Hände zu
       desinfizieren.

       Die Spieler und Schiedsrichter betreten die Amtsarena über den Sportlereingang und
       tragen beim Betreten einen MNS. (entfällt ab dem 20.09.2021)
       Am Eingangsbereich sind die Hände zu desinfizieren.

   Zur Sicherung der Nachverfolgung werden die Kontaktdaten aller Besucher am Haupteingang
   und der Mannschaften/Offiziellen und Schiedsrichtern am Sportlereingang durch die LUCA-
   APP erfasst.

   Der Zugang zur Halle wird permanent und in Stichproben kontrolliert.

2. Vorliegen von SARS-CoV-Symptomen:
   Beim Vorliegen von SARS-CoV-Symptomen und allgemeinem Unwohlsein ist für alle
   unmittelbaren und weiteren Spielbeteiligten von einer Teilnahme am Spielbetrieb
   abzusehen. Diese gilt auch für Begleitpersonen.

3. Nachverfolgung möglicher Infektionsketten:
   Sämtliche Spielbeteiligte sowie Begleitpersonen sind im Vorfeld eines Spiels zur
   Nachverfolgung von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erfassen.
   Dieses erfolgt durch die Registrierung im Rahmen der LUCA APP.
   Ohne Alltagsmaske (MNS) ist der Zutritt in Hallen der DHG Sandesneben nicht gestattet.
   (entfällt ab dem 20.09.2021)

4. Geltungsbereichsbereich Hygienekonzept:
   Das Hygienekonzept gilt für alle Mannschaften (jeder Alters- und Spielklasse) und
   Begleitpersonen, die sich in der Amtsarena und anderen Hallen der DHG Sandesneben
   aufhalten. Eine Abweichung zum Vorteil Einzelner bzw. einzelner Mannschaften ist nicht
   zulässig.
   Individuelle Ergänzungen sind jederzeit nach Abstimmung mit dem Hallenträger etc. möglich.

   Spezielle Bestimmungen am Spieltag
       Die ausschließliche Nutzung des digitalen Spielberichtes zur Kontaktnachverfolgung und
       – Aufnahme bei möglichen Infektionen ist u. a. aus datenschutzrechtlicher Sicht ggf. nicht
       ausreichend/umsetzbar.

       Die Amtsarena wird regelmäßig, durch Öffnung der Notausgangstüren, zwischen den
       Spielen und in den Halbzeitpausen gelüftet
1. Kabinen/Räume:
   Die Spieler und Schiedsrichter begeben sich nach desinfizieren der Hände direkt die für
   Sie gekennzeichneten Kabinen.

   Die Betreuer und Offiziellen betreten die Halle durch den „Mittelgang“.

   Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spielmüssen durch die zuständigen
   Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Im Falle eines
   angekündigten Einspruchs müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um
   die Abstände einzuhalten.

   Der Aufenthalt in den Kabinen bzw. Umkleideräumen ist auf ein Minimum zu reduzieren.

2. Spielfeldzugang:
   Die Mannschaften verlassen die Kabinen gemeinsam und zeitlich versetzt nach Heim-
   und Gastmannschaft. Dieses erfolgt nach einer Absprache zwischen den Mannschaften.
   Sollte es zu Ausnahmen kommen, ist hier die Mindestabstandsregelung einzuhalten, um
   einen geordneten und abstandswahrenden Zu- und Abgang zu gewährleisten.

3. Auswechselbereich und Mannschaftsbänke:
   Der Platz für die Mannschaftsbänke wird großmöglich gewählt, um eine entsprechende
   Entzerrung zu schaffen.
   Die Mannschaftsbänke sind vor dem Eintreffen der Mannschaften und in der Halbzeit
   durch den Heimverein zu desinfizieren.

   Die Erweiterung der Auswechselbänke über die vorgesehenen Coaching-Zonen-Vorgaben
   in Richtung Torauslinien wird durch die Schiedsrichter zugelassen.

4. Zeitnehmer & Sekretär-Tisch:
   Der Laptop zur Eingabe des Elektronischen Spielberichtes, das Bedienpult sowie weitere
   technischen Gerätschaften sind vor und nach dem Spiel zu desinfizieren.

   Für die Kommunikation mit Zeitnehmer & Sekretär durch die Mannschaften – bzw.
   Unstimmigkeiten im Spielgeschehen – müssen weiterhin Sicherheitsabstände
   eingehalten werden.

5. Aufwärmphase:
   Heim- und Gastmannschaften betreten und verlassen das Spielfeld mit einer
   Verzögerung (mind. 1 Min.) – wenn möglich – auch über verschiedene Aus- und
   Eingänge.

6. Technische Besprechung:
   An der technischen Besprechung nehmen Schiedsrichter sowie ein Vertreter von Heim-
   und Gastverein teil.
   Die technische Besprechung ist in einer ausreichend großen Räumlichkeit oder alternativ
   im Außenbereich vorzunehmen.
Die Begrüßung der Teilnehmer erfolgt durch den „Ellenbogen-Gruß“ oder wird alternativ
   unterlassen.

7. Einlauf-Prozedere:
   Im Spielbetrieb des HVSH wird auf ein Einlauf-Prozedere verzichtet. Die Spieler stellen
   sich zum Anwurf regelkonform auf.

8. Sonstiges:
   „Open-Door-Prinzip“ zur Vermeidung von Kontakt mit Türklinken.

9. Zuschauer:
   Zuschauer/Eltern sind auf ein Minimum zu begrenzen.

   Die Begleitpersonen haben zwingend MNS während des gesamten Aufenthaltes in der
   Halle zu tragen. (entfällt ab dem 20.09.2021)
   Bei Eintritt in die Halle sind die Hände zu desinfizieren.

   Die Begleitpersonen haben sich – im Vorwege- über die LUCA-APP einzuloggen.

   Risikopatienten und Angehörigen von Risikogruppen wird von der Begleitung zu Spielen
   abgeraten.

   Sitzplätze stehen den Begleitpersonen grundsätzlich nicht zur Verfügung. In Einzelfällen
   kann es hier Ausnahmen geben.

   Es erfolgt eine Bereitstellung von Desinfektionsmitteln am Eingangsbereich.

10. Gastronomie:
   Eine Umsetzung von behördlichen Anordnungen ist zu gewährleisten.
11. Umgang mit Verdachtsfällen:
   Bei Verdachtsfällen ist eine Information an die Gesundheitsbehörde zu richten und das
   Spiel abzubrechen.

   Bleibt gesund !!!!

   DHG Sandesneben                           Sandesneben 13.09.2021
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