HYGIENESTANDARDS MASSNAHMEN, SICHERHEIT & FLEXIBILITÄT - Januar 2022 - InterContinental Berlin
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INHALT S VE R ZE I CHN IS N IS EINLEITUNG HYGIENESTANDARDS 1 UNSERE VERHALTENSREGELN 2 DAS RICHTIGE TRAGEN EINER MEDIZINISCHEN MASKE 3 MASSNAHMEN IM HOTELBEREICH 4 SCHUTZMASSNAHMEN FÜR GÄSTE 5 FRÜHSTÜCK FÜR HOTELGÄSTE (2G) 6 GASTRONOMISCHES ANGEBOT (2G+) 7 SCHUTZMASSNAHMEN IM VERANSTALTUNGSBEREICH 8 ERWEITERTES EINLASSKONZEPT 10 SCHUTZMASSNAHMEN FÜR MITARBEITER 12 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG STAND 19.11.2021 14 Seit dem 27.11.2021 dürfen in Berliner Hotels, gemäß Infek- tionsschutzverordnung des Berliner Senats, nur Personen über- nachten die geimpft oder genesen (2G) sind. In den öffentli- chen Bereichen ist eine medizinische - oder eine FFP2 Maske zu tragen.
SCHUTZMASSNAHMEN E I NLEITUN G FÜR U N S E RE HY GIEN ES TAN DARDS Das Hygienekonzept des InterContinental Berlins richtet sich strikt nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Infektionsschutzverordnung des Berliner Sen- ats (EindmaßnV) und den IHG Cleanliness and Safe Operations Procedures und setzt die dort relevanten Punkte um. Es dient dem bestmöglichen Schutz der Gäste und Mitarbeiter vor einer möglichen Infektion. I HG VE R SPR ECH EN AUF SAUBERKEIT Während sich die Welt an die neue Normalität und die Erwartungen für Reisen an- passt, verbessern wir das Aufenthaltserlebnis unserer Gäste, indem wir Sauberkeit neu definieren und uns während Ihres Aufenthalts um Ihr Wohlbefinden sorgen. Verwendung neuer Unser weltweites wissenschaftlich IHG Versprechen auf geführter Pro- Sauberkeit tokolle und Service- maßnahmen 1
SCHUTZMASSNAHMEN B I TTE B EAC HTEN S IE U N S E RE V ERHALTEN S REGELN Mindestabstand von Verpflichtendes Tragen 1,5 m wahren einer FFP2 Maske oder medizinischen Maske Händehygiene Registrierungspflicht einhalten beachten Kontaktbeschränkungen Nies- und Husten- beachten etikette wahren Handschlag und Abstände auf Wegen Umarmung meiden und Toiletten einhalten Bei Symptomen den Wenn möglich Besuch meiden kontaktlos zahlen V I E L E N D A N K FÜR IHRE TEILN AHME 2
SCHUTZMASSNAHMEN DAS R I CH T IGE TRAGEN EIN ER M E D I Z I N IS C HEN MAS KE Nicht unter Nicht auf Nicht das Kinn der Nase tragen der Nase tragen frei stehen lassen Nicht unter dem Nicht locker Tragen Sie die Maske bis Kinn tragen oder oder mit freien zum Nasenansatz und unter kurzzeitig absetzen Stellen tragen das Kinn, eng anliegend V I E L E N D A N K FÜR IHR V ERS TÄN DN IS 3
SCHUTZMASSNAHMEN S CH U T Z M A S S N AHM EN FÜR GÄS TE I M H OTELB EREIC H Das InterContinental Berlin hat zahlreiche Schutzmaßnahmen im Umgang mit COVID-19 getroffen. Im Folgenden werden diese aufgezählt und erläutert: • Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 m • Gäste tragen im gesamten Hotel eine FFP2 Maske oder eine medizinische Maske • Mitarbeiter tragen im gesamten Hotel eine medizinische Maske • Die Eingangstür in der Hotellobby öffnet sich automatisch • Gäste werden dazu angehalten, ihre Fahrzeuge eigenständig zu parken • Der Gepäckservice erfolgt nicht mehr im Zimmer und nicht im Beisein des Gastes • Gepäck kann nach vorheriger Absprache vor dem Zimmer abgeholt werden • Aufzüge dürfen von max. 2 Personen gleichzeitig genutzt werden • Nutzung von Plexiglas-Schutz Scheiben an der Rezeption • Ausweise und Pässe werden von unseren Mitarbeitern nicht mehr berührt • diese sind an der Plexiglas-Schutz-Scheibe vorzuzeigen • Die Zahlung sollte kontaktlos mit Karte erfolgen • Die CC Terminals werden regelmäßig desinfiziert • Zertifizierte Teststation (in Zusammenarbeit mit Paramedic Berlin) • Es liegen keine Zeitungen und Zeitschriften aus • Die Arbeitsplätze der Rezeption werden regelmäßig desinfiziert • Kennzeichnung des Mindestabstands in „Wartezonen“ und Aufzügen • Aufstellung von Desinfektionsmittelspendern in allen öffentlichen Bereichen • Aufstellung von Hinweisschildern in allen öffentlichen Bereichen • Anbringen von Bodenmarkierungen in Wartebereichen • Sicherstellung der Nachverfolgung von Kontakten 5
SCHUTZMASSNAHMEN FRÜHSTÜCK AUSSCHLIEßLICH FÜR HOTELGÄSTE ES GILT DIE 2G-REGEL Die 2G-Verordnung deligiert, dass Hotelgäste geimpft oder genesen sein müssen. Der Nachweis kann in Digital- oder Druckformat erfolgen und muss mit einem Personalausweis vorgelegt werden. Leitsystem zur Einhaltung des Sicherheitsabstands: • Vermeidung von Warteschlangen • Eierspeisen und warme Gerichte zubereitet in der Showküche • Ausgabe nur mit nötigem Mindestabstand • Gäste werden platziert um sicherzustellen, dass Vorschriften eingehalten werden • Sonderwünsche als à la carte Service • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken für die Mitarbeiter • Pflicht zum Tragen von Handschuhen für die Mitarbeiter • Pflicht zum Tragen von FFP2 Maske ode medizinische Maske für Gäste (ausgenommen sind Gäste am Tisch) • Platzierung von Food-Stationen, Vermeidung von Warteschlangen • Desinfektionsmittel im Frühstücksbereich vorhanden • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der genutzten Bereiche Die folgenden Punkte im Bereich der Lobby werden regelmäßig desinfiziert: • Türgriffe Eingangstür/ VIP Eingang • Aufzugsknöpfe • Kofferwagen • Garagenautomat + Klingel 6
SCHUTZMASSNAHMEN GASTRONOMISCHES ANGEBOT IN UNSEREN RESTAURANTS 2G-PLUS-REGEL In unseren Restaurants, exklusive dem L.A. Café, gilt die 2G-Plus-Regel: Alle Gäste müssen genesen oder vollständig geimpft sein UND einen Test (max 24h alt) ODER eine Auffrischungsimpfung vorzeigen. Der Nachweis kann in Digital- oder Druckformat erfolgen und muss mit einem Personalausweis vorgelegt werden. Maßnahmen für einen sicheren Umgang mit Lebensmitteln: • Individuelle Gestaltung von Foodkonzepten unter Berücksichtigung der Hygieneregeln • Vermeidung von direktem Kontakt z.B. Küche stellt Speisen auf eine Zwischenablage • Ausgabe der Speisen nach Hygieneregeln • Speisen und Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden • Sichere Abdeckung und Verwahrung von Lebensmitteln • Umgestaltung der Arbeitszeiten und -flächen garantieren Mindestabstand in der Küche • Platzierung von Foodstationen in ausreichender Menge: • keine Schlangen, keine Ansammlungen, dafür eine große Variation an Speisen • Personal trägt eine FFP2 Maske oder eine medizinische Maske • Personal trägt Handschuhe bei der Ausgabe von Speisen und Getränken 7
SCHUTZMASSNAHMEN S CH U T Z M A S S N AHM EN FÜR GÄS TE I M VE R AN STALTUN GS B EREIC H Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die 2G-Plus-Regel. FFP2-Maskenpflicht – auch bei fest zugewiesenem Platz. Es besteht die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation durch den Veranstalter. Das InterContinental Berlin hat zahlreiche Schutzmaßnahmen im Umgang mit COVID-19 getroffen. Im Folgenden werden diese aufgezählt und erläutert: • Gäste tragen im gesamten Hotel eine FFP2 Maske und während der gesamten Dauer der Ver- anstaltung - auch am zugewiesenen Platz • Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 m • Aufbau der Räume mit 1,5 m Sicherheitsabstand zwischen den Plätzen • Aufbau der Veranstaltungen nach Hygieneregeln • Leitsysteme zur Einhaltung des Abstands und zur Vermeidung von Warteschlangen • Konzepte zur Einhaltung von Regeln in den Gruppenräumen, Aufzügen und Toiletten • Bodenmarkierungen in Wartebereichen zur Sicherung des Mindestabstands • Hinweisschilder mit Verhaltensregeln zur Einhaltung der Hygieneregeln • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der genutzten Bereiche • Desinfektionsmittel in den Veranstaltungsflächen vorhanden • Sicherstellung der Nachverfolgung von Kontakten • Verhaltensanordnung bei möglichen Infektionsfällen • Individuelle Erstellung von Sicherheitskonzepten in Bezug auf die Hygieneregeln • Individuell erstellte Veranstaltungskonzepte entsprechend der Hygienevorschriften Erstellung der Konzepte erfolgt unter Einhaltung der MeetSAFE Guidelines • Hotelangebot: zertifiziertes Test-Zentrum durch Partnerfirma “Paramedic Berlin“ für Antigen-Schnelltest und PCR Test • Der Nachweis für Impfung oder Genesung muss vom Veranstalter verifiziert werden 8
SCHUTZMASSNAHMEN • Vor Dienstbeginn von externen Dienstleistern ist der 3G Status zu kontrollieren • Raumlufttechnische Anlage in allen Veranstaltungsräumen vorhanden und entsprechen dem Hygienekonzept der Berliner Senatsverwaltung • Individuelle Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mehr informationen unter: www.psav.com/meetsafe 9
SCHUTZMASSNAHMEN E RWEITERTES E I N L AS S KON Z EPT Gemäß §4 SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung für Hotels & Veranstaltungen Einlass Infektionsschutz Akkreditierung Veranstaltung Auslass • Siehe Punkt 1 + 2 • Sanitätsdienstliche • Kontrolle der • Bestuhlungsplan • Personenführung • Personenführung Kontrolle und Akkreditierung • Überwachung der (nur Auslass) (nur Einlass) Beratung bei • Unterstützung des Hygienevorschriften • Sichtkontrolle Verdachtsfällen Trouble Counters (FFP2 Maske, (Maske) • Testangebot Abstandsregeln) • Bedarfsweise • Impf- und • Information und Maskenausgabe Genesenenstatus Eskalation an kontorlle Veranstalter 1) Der Veranstalter ist verpflichtet die Teilnehmerliste mit den folgenden Angaben der Teilneh- mer bis spätestens 4 Tage vor Anreise / Veranstaltungsbeginn an den Mitarbeiter im Event-Sales in schriftlicher Form zu übersenden: Name und Datum der Veranstaltung, Vor- und Nachname, Anschrift, Telefon-Nummer, E-Mail-Adresse, Status Geimpft (2 oder 3 Mal) / Genesen 2) Der Veranstalter muss täglich die Organisation vor Ort übernehmen und eine schriftliche An- wesenheitsliste führen. Der Genesen- oder Geimpft-Status muss täglich durch den Veranstalter digital mit einer Corona App via QR Code festgehalten oder in Druckforom kontrolliert werden. Tägliches Einfordern sowie Aufbewahrung der schriftlichen Anwesenheitsliste mit Unterschriften liegt beim InterContinental Berlin. • Maskenpflicht, gillt auch für Mitarbeiter und für Veranstaltungen innerhalb der gebuchten Räumlichkeiten (ausgenommen am Platz) • Außerhalb von Veranstaltungsräumen wie z.B. Wintergarten, Toiletten besteht Maskenpflicht • Gewerbliche Veranstaltungen nur unter 2G-Plus-Bedingungen • Geschäftliche Tagungen und Veranstaltungen dürfen in unserem Hotel in geschlossenen Räumen mit technischer Belüftung und gesonderten Hygienerahmenkonzept mit bis zu 2.000 Personen durchgeführt werden. • Veranstaltung muss “gewerblich durchgeführt” werden, mit gewerblichen Personal und Nutzung der Gaststättenin- frastruktur (Bar, Küche Sanitärbereich etc.) • Unter Einhaltung der 2G-Plus-Bedingungen darf in geschlossenen Räumen, bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hoch- zeit) ohne Publikumsverkehr getanzt werden 10
SCHUTZMASSNAHMEN S CH U TZ MAS S N AHMEN F Ü R MITARB EITER Das InterContinental Berlin hat zahlreiche Schutzmaßnahmen im Umgang mit COVID-19 getroffen. Im Folgenden werden diese aufgezählt und erläutert: • Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,5 m • Tragen einer medizinischen Maske im gesamten Hotel Nutzung einer FFP2 Maske Gemäß §4 SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats vom 1. April 2021 und der Gefährdungsbeurteilung „Coronavirus“ des InterContinental Berlin beste- ht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske oder einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen. Grundsätzlich gilt, die Einhaltung der Hygieneregeln und 1,5 m Sicherheitsabstand. Folgende Situationen dienen als Handlungsbeispiele: • In allen Situationen mit unmittelbarem Gästekontakt (z.B. Entgegennahme von Gastgepäck, Doorman bei Anreise). • In allen Bereichen mit Kontakt zu Gästen, externen Firmen und Mitarbeitern z.B.: Marlene Bar, L.A. Café, Roomservice, Hugos Restaurant, Club Lounge, Veranstaltungen • Grundsätzlich beim Servieren von Speisen und Getränken (Service und Küche) 11
SCHUTZMASSNAHMEN S CH U TZ MAS S N AHMEN F Ü R MITARB EITER 1) Arbeitsabläufe in allen betrieblichen Bereichen überprüfen und anpassen 2) Alle betrieblichen Bereiche auf maximale Kapazitäten (Anzahl der Mitarbeiter und Gäste) überprüfen und anpassen 3) Sicherstellung, dass die Lauf- und Verkehrswege breit genug sind 4) Zahl der Personen bei der Nutzung von Aufzügen, auf 2 Personen pro Aufzug, begrenzen 5) Zeitliche Entzerrung der Sanitär-und Pausenzeiten durch geeignete Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten 6) Abstand zwischen Gästen und Beschäftigten, durch ausreichend breiten Tresen, einhalten Anbringen von Markierungen am Boden zur Einhaltung des Abstands z. B. an Countern oder der Rezeption 7) Beim Servieren und Abräumen in den Restaurants oder der Marlene Bar sind Hilfsmittel wie Tabletts oder Servierwagen zu nutzen, um den erforderlichen Abstand zu den Gästen einhalten zu können 8) Kann der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, ist zur Vermeidung der Infektionsübertragung eine räumliche Trennung zwischen den jeweiligen Arbeitsplätzen/Personen vorzusehen (z. B. ausreichend hohe Barrieren aus durchsichtigem Material wie Plexiglas o. ä.) 9) Ist bei bestimmten Tätigkeiten ein ausreichender Abstand bzw. eine Abtrennung aus betriebs- technischen Gründen nicht möglich, sind den Beschäftigten medizinische Masken in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind über die richtige Verwendung, die maximale Tragedauer sowie die Pflege der medizinischen Maske zu unterweisen. In bestimmten betrieblichen Situationen besteht eine Tragepflicht von medizinischen Masken. (siehe aktuelle Dienstanweisung ) 10) Ein direkter Handkontakt zwischen Personen (Händeschütteln, Übergabe von Gegenständen) ist zu vermeiden 11) Für die Veranstaltungsbereiche sind aktualisierte Bestuhlungspläne, unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5 m, zu erstellen 12) Die Arbeitssysteme sind zu überprüfen und anzupassen. So kann der Service in einem Veranstaltungsraum zukünftig nur erfolgen, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird und sich keine weiteren Personen mehr im Raum befinden 13) Die Anzahl der Fremdfirmen und der externen Mitarbeiter (z.B. Aufbaucrews für Veranstaltungen) sind auf ein Minimum zu beschränken. Alle externen Mitarbeiter sind vor Dienstbeginn namentlich zu erfassen und nachweislich in Hygienestandards und Abstandsregeln zu unterweisen 14) Durch Sicherheitspersonal sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, die Vermeidung von Warteschlangen und die Beachtung des Abstandsgebots bei Ansammlungen von Menschen umzusetzen 12
15) Es ist sicherzustellen, dass Arbeits-, Sanitär- und Pausenräume regelmäßig gereinigt und gelüftet werden. Lüftungsanlagen bzw. raumlufttechnische Anlagen (RLT) sind fachkundig zu betreiben, Filter sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu tauschen 16) Soweit möglich sind Werkzeuge und Arbeitsmittel so bereitzustellen, dass sie personenbezogen verwendet werden können. Falls mehrere Personen nacheinander ein Werkzeug bzw. ein Arbeitsmittel verwenden müssen, sind die Oberflächen, die berührt werden (Griffe etc.) vor Gebrauch zu reinigen. Unter Umständen können auch kurzzeitig Einweghandschuhe verwendet werden, sofern die Arbeit damit gefahrlos möglich ist (Einzugs- und Fanggefahren müssen ausgeschlossen sein). Die Einweghand- schuhe sind nach Benutzung sofort zu entsorgen und die Hände gemäß der Hygienestandards zu reinigen 17) Die Beschäftigten sind darüber zu unterweisen, dass sie nicht zur Arbeit kommen, wenn sie sich krank fühlen, sondern eine ärztliche Abklärung vor einem Wiederantritt der Arbeit erforderlich ist. Sie sind außerdem darüber zu informieren, dass wenn entsprechende Krankheitssymptome während der Arbeitszeit auftreten, die Arbeit umgehend einzustellen ist 13
SCHUTZMASSNAHMEN GE F ÄH RDUN GS B EURTEILUN G S TA N D 1 9 . 1 1 . 2 0 2 1 Konkrete Gefährdung und Gefahrenquelle: Infektion mit dem Coronavirus durch Arbeitskollegen-/kolleginnen, Kunden, Gäste oder betriebsfremde Personen. Risiko Das Risiko einer Ansteckung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gastverkehr im Hotel, An- zahl der Mitarbeiter im Hotel, Impfstatus und Einhaltung der 3G Regeln. Unter Berücksichtigung der genannten Punkte, wird die Gefahr einer Ansteckung im InterContinental Berlin momentan als möglich eingeschätzt. Maßnahmen Die betrieblichen Abläufe sind so zu gestalten, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird. Dies gilt für alle betrieblichen Bereiche, einschließlich der Verkehrswege und des Mitarbeiterrestaurants. Von den Abteilungsleitern ist täglich zu überprüfen ob ein aktueller 3G Nachweis der Mit- arbeiter vorliegt. Bei nicht geimpften Personen muss alle 24h ein Nachweis über eine Testung erbracht werden. Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2 Maske im gesamten Hotel sowie bei der Ausführung aller Tätigkeiten. Strikte Umsetzung der relevanten Punkte aus der aktuell gültigen Infektionsschutz- verordnung des Berliner Senats. Konkretisierung der Maßnahmen 1) Die Arbeitsabläufe in allen betrieblichen Bereichen sind laufend zu überprüfen und anzupassen. 2) Alle betrieblichen Bereiche auf maximale Kapazitäten überprüfen und anpassen (Anzahl der Mitarbeiter und Gäste). 3) Sicherstellung das die Lauf- und Verkehrswege breit genug sind. 4) Zahl der Personen bei der Nutzung von Aufzügen begrenzen, auf 4 Personen pro Aufzug . 5) Zeitliche Entzerrung der Sanitär-und Pausenzeiten durch geeignete Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten. 6) Abstand zwischen Gästen und Beschäftigten einhalten durch ausreichend breite Tresen. Anbringen von Markierungen am Boden zur Einhaltung des Abstands z. B. an Countern oder der Rezeption. 7) Beim Servieren und Abräumen im den Restaurants oder der Marlene Bar sind Hilfs- mittel wie Tabletts oder Servierwagen zu nutzen, um den erforderlichen Abstand zu 14
SCHUTZMASSNAHMEN GE F ÄH RDUN GS B EURTEILUN G S TA N D 1 9 . 1 1 . 2 0 2 1 Konkretisierung der Maßnahmen 8) Zur Vermeidung der Infektionsübertragung ist eine räumliche Trennung zwischen den jeweiligen Arbeitsplätzen/Personen vorzusehen. Es ist darauf zu achten, dass möglichst wenigeMitarbeiter gleichzeitig in einem Bereich arbeiten. Die Möglichkeit von Home Office ist zu prüfen. 9) Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen oder FFP2 Maske im gesamten Hotel. Die medizinischen Masken sind den Beschäftigten in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind über die richtige Verwendung, die maximale Tragedauer zu unterweisen. 10) Ein direkter Handkontakt zwischen Personen (Händeschütteln, Übergabe von Gegenständen) ist zu vermeiden. 11) Für die Veranstaltungsbereiche sind Bestuhlungspläne zu erstellen und den aktuellen Vorschriften anzupassen. 12) Die Arbeitssysteme sind zu überprüfen und anzupassen. 13) Die Anzahl der Fremdfirmen und der externen Mitarbeiter (z.B. Aufbaucrews für Veranstaltungen) sind auf ein Minimum zu beschränken. Von allen externen Mitarbeit- er sind vor Dienstbeginn der aktuelle 3G Status zu überprüfen. Alle externen Mit- arbeiter sind namentlich zu erfassen und nachweislich, in den Hygienestandards und Abstandsregeln, zu unterweisen. 14) Durch Sicherheitspersonal sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, die Vermei- dung von Warteschlangen und die Beachtung des Abstandsgebots bei Ansammlungen von Menschen umzusetzen. 15) Es ist sicherzustellen, dass Arbeits-, Sanitär- und Pausenräume regelmäßig gereinigt und gelüftet werden. Lüftungsanlagen bzw. raumlufttechnische Anlagen (RLT) sind fachkundig zu betreiben, Filter sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu tauschen. 16) Soweit möglich sind Werkzeuge und Arbeitsmittel so bereitzustellen, dass sie person- enbezogen verwendet werden können. Falls mehrere Personen nacheinander ein Werkzeug bzw. ein Arbeits- mittel verwenden müssen, sind die Oberflächen, die berührt werden (Griffe etc.) vor Gebrauch zu reinigen. Unter Umständen können auch kurzzeitig Einweghandschuhe verwendet werden, sofern die Arbeit damit gefahr- los möglich ist (Einzugs- und Fanggefahren müssen ausgeschlossen sein). Die Ein- weghandschuhe sind nach Benutzung sofort zu entsorgen und die Hände gemäß der Hygienestandards zu reinigen. 17) Die Beschäftigten sind darüber zu unterweisen, dass sie nicht zur Arbeit kommen, wenn sie sich krank fühlen, sondern eine ärztliche Abklärung vor einem Wiederantritt der Arbeit erforderlich ist. Sie sind außerdem darüber zu informieren, dass dann, wenn entsprechende Krankheitssymptome während der Arbeitszeit auftreten, die Arbeit umgehend einzustellen ist. 15
Eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln ist zu beachten. VIELEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG Ihr Team des InterContinental Berlin InterContinental Hotel Berlin GmbH Budapester Strasse 2 D-10787 Berlin Tel.: +49 30 - 30 2602 0 Fax: +49 30 2602 1182 E-Mail: berlin@ihg.com www.berlin.intercontinental.com www.intercontinental.com InterContinental Hotel Berlin GmbH Sitz der Gesellschaft: Frankfurt Handelsregister: HRB90954 Geschäftsführer: Aernout de Jong, Mario Maxeiner, Thomas Hoffelner Steuernummer: 29/441/06384
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