Informationen für die Prozessberater/innen von unternehmensWert:Mensch - Stand: 11/2017

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Informationen für die Prozessberater/innen von unternehmensWert:Mensch - Stand: 11/2017
Informationen für die
                                     Prozessberater/innen von
                                    unternehmensWert:Mensch
                                           Stand: 11/2017

Das Programm unternehmensWert:Mensch
wird durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales und den Europäischen
Sozialfonds gefördert.
Informationen für die Prozessberater/innen von unternehmensWert:Mensch - Stand: 11/2017
Agenda

•   Das Beratungsprogramm uWM auf einen Blick
•   Inhaltliche Einbettung: Die Initiative Neue Qualität der Arbeit
•   Beratungsangebote in vier personalpolitischen Handlungsfeldern
•   Der Beratungsprozess im Überblick: Erst- und Prozessberatung, Ergebnisgespräch

•   Prüfung der Förderfähigkeit
•   Die vier Phasen des Erstberatungsgesprächs
•   Die Prozessberatung, Hinweise zum Erhalt der Autorisierung
•   Unterstützungsangebote von BVA und Programmkoordinierungsstelle
•   Öffentlichkeitsarbeit / Webseite
•   unternehmensWert:Mensch plus

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Das Beratungsprogramm uWM
Auf einen Blick

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Kontext und Förderung

unternehmensWert:Mensch...
•    speist sich inhaltlich aus dem Expertenwissen der
     Initiative Neue Qualität der Arbeit.

•    steht im Gesamtkontext der Fachkräfte-Offensive der
     Bundesregierung.

•    wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds der
     Europäischen Union (ESF)...

•    ...und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
     (BMAS).

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Das Programm auf einen Blick

         ZIELGRUPPE

                                     Kleine und mittlere Unternehmen
                                                          (bis zu 249 Beschäftigte*)

                         Beschäftigte                                                                         Unternehmensführung

        ZIEL
           niedrigschwellige Unterstützung von KMU bei der Entwicklung und
        Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen für eine mitarbeiterorientierte
        und zukunftsfähige Personalpolitik durch professionelle Prozessberatung

         FÖRDERUNG

                                          die Inanspruchnahme der Beratung                                                          Beratungsscheck

                                           kann mit bis zu 50% bzw. bis zu 80 %
                                         (Kleinstunternehmen) bezuschusst werden

    •   In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind Förderungen nur für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten möglich.
        Landesprogramme bieten jedoch vergleichbare Angebote an. In Brandenburg sind in den meisten Branchen nur KMU mit weniger als 10 Beschäftigten
        förderfähig. Nur wenn eine Branche nicht über die Sozialpartnerrichtlinie des Landes Brandenburg abgedeckt ist, können auch Unternehmen mit bis zu 240
        beschäftigten gefördert werden.

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Ziele und Ansatz des Förderprogramms
unternehmensWert:Mensch
•   Eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur ist die Voraussetzung für
    gesunde, engagierte Beschäftigte, Innovation und einen nachhaltigen Unternehmens-
    erfolg. KMU verfügen in der Regel nicht über die nötigen Ressourcen zur
    strategischen Ausrichtung ihrer Personalpolitik.

•   Ziel von unternehmensWert:Mensch (uWM) ist es, KMU mit einem niedrig-
    schwelligen Angebot für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren und
    bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten Personalpolitik
    zu unterstützen.

•   Um dies zu erreichen, bietet uWM den KMU professionelle Prozessberatung in vier
    personalpolitischen Handlungsfeldern.

•   Ziele, Ansatz und konkrete Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie
    unternehmensWert:Mensch zu entnehmen, zu finden auf der uWM-Webseite
    unter http://www.unternehmens-wert-mensch.de/dasprogramm/wer-wird-
    gefoerdert.html.

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Die zentralen Akteure des Programms

     •    100 Erstberatungsstellen
            -    Ansprechpartner für interessierte Unternehmen
            -    Lotsenfunktion
            -    Erstberatung, Ergebnisgespräch, Unterstützung bei
                 der Antragsstellung auf Förderung und Erstattung

     •    Ca. 1.500 Prozessberater/innen*
            -    Erfahrene Experten/innen, die für uWM autorisiert
                 sind

     •    Programmkoordinierungsstelle (PKS)
            -    Fachliche Koordinierung, Steuerung und inhaltliche
                 Begleitung des Programms
            -    Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards

     •    Bundesverwaltungsamt
            -    Finanztechnische Abwicklung
            -    Bewilligung der Förderung und Erstattung
            -    Verwaltung der Fördergelder

*Stand vor der Pool-
Neuöffnung im Oktober 2017                                            7
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INHALTLICHE EINBETTUNG
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit

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Steigende Anforderungen erhöhen den Druck –
auf Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen

                    demografischer                        rasanter
                       Wandel                         Strukturwandel

        globaler
                                                                       Digitalisierung
       Wettbewerb

        Demografischer Wandel, strukturelle Umbrüche am Arbeitsmarkt sowie die
        zunehmende Globalisierung des Wettbewerbs erfordern von Unternehmen
          strategisches Handeln, um innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben.

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Fazit: Der Mensch rückt in den Mittelpunkt
 erfolgreichen Wirtschaftens

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                                                                                                  Arbeitsqualität,
                                                                                                  moderne
                                                                                                  Unternehmens-
                                                                 Rekrutierung von Fachkräften     kultur
                                                                   wird zur Herausforderung

                                      Durchschnittsalter aller
                                       Beschäftigten steigt

Demografie       Erwerbspersonen-
als Engpass     potenzial schrumpft

(Strukturelle
Begrenzung)

           2015                                                                            2030

                                                                                                             10
Die Initiative: Wer steht dahinter?
Wer ist Zielgruppe?
          •    Die Initiative wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins
               Leben gerufen.
          •    Im Fokus steht die gesamte Arbeitswelt: Arbeitgeber, Betriebs- /
               Personalräte und Beschäftigte.
          •    Die Initiative ist ein überparteiliches Bündnis, das sich für eine moderne
               Arbeitskultur und Personalpolitik einsetzt. Verschiedene Träger aus
               folgenden Bereichen engagieren sich im Rahmen der Initiative:

                                        Politik

        Arbeitgeberverbände                                    Unternehmen

                                      Initiative
                                        Neue
                                       Qualität
                                      der Arbeit

          Gewerkschaften                                        Stiftungen

                                                                                            11
Die Aktivitäten der Initiative Neue
Qualität der Arbeit im Überblick

           Förderung innovativer Modellprojekte
           Zur Gewinnung neuer generalisierbarer Erfahrungen
            •    z.B. „psyGA – Psychische Gesundheit       •       z.B. Diversity- und
                 in der Arbeitswelt“                               Lebensphasenorientierung in KMU

       Unterstützung unternehmensspezifischer Verbesserungsprozesse
       Durch Handlungshilfen und Beratungsangebote
       •        z.B. Checks „Guter Mittelstand“,               •     z.B. unternehmensWert:Mensch, INQA-
                „Personalführung“, Kurzcheck Pflege                  Audit Zukunftsfähige Unternehmenskultur

        Zusammenführung von Akteuren und Netzwerken
        Für den Erfahrungsaustausch

        •       z.B. TOP 100 Datenbank                 •       z.B. bundesweite und regionale
        •       z.B. Veranstaltungen, Regionalforen            Partnernetzwerke

                                                                                                               12
Die zentralen Instrumente der Initiative

                                           Auditierung

                        Beratung
   Bestandsaufnahme &
     Handlungshilfen

                           +

                                                         13
DIE HANDLUNGSFELDER
Beratungsangebote in vier personalpolitischen Handlungsfeldern

                                                                 14
Vier personalpolitische Handlungsfelder

                                 Unternehmen der Zukunft

                             Chancengleichheit                           Wissen &
   Personalführung                                 Gesundheit
                                & Diversity                             Kompetenz

     Führung und              Familie und Beruf   Physische und      Personalentwicklung
    Kommunikation                                  psychische
                                 Demografie        Gesundheit
    Partizipation und
                                                                     Lebenslanges Lernen
       Motivation
                                  Inklusion       Organisationelle
   Arbeitsorganisation                            und individuelle
                               Frauenförderung       Resilienz         Wissenstransfer
     und Arbeitszeit

                         Faire und verlässliche Arbeitsbedingungen

                                                                                           15
Der Beratungsprozess im Überblick
Erstberatung, Prozessberatung und Ergebnisgespräch

                                                     16
Alle Prozessschritte auf einen Blick

           Erstberatung                       Prozessberatung                            Ergebnisgespräch
                                            (max. 10 Tage à 1.000€ netto)

Gespräch in der Erstberatungsstelle   • Erarbeitung von Handlungs-              Gespräch in der Erstberatungsstelle
                                        zielen und passgenauen
• Klärung der Förderfähigkeit           Maßnahmen auf Basis einer               • Resümee der umgesetzten
  eines Unternehmens                    individuellen Analyse                     Maßnahmen (3 bis 6 Monate nach
                                                                                  Abschluss der Prozessberatung)
• Ermittlung des Veränderungs-        • Begleitung erster Umsetzungs-
  bedarfes (in den vier INQA-           schritte vor Ort                        • Bei Bedarf Hinweise auf weitere
  Handlungsfeldern)                                                               Förderoptionen/Handlungshilfen.
                                      • Initiierung von Veränderungs-
• ggf. Ausstellung eines Beratungs-     prozessen unter Beteiligung der         • ggf. Ausstellung eines zweiten
  schecks                               Beschäftigten                             Beratungsschecks

                                                            • Nach Prozessberatung Antrag auf
                                                              Förderung und Erstattung der
                                                              Beratung sowie Feedback,
                                                            • bei Bedarf Unterstützung durch die
                                                              Erstberatungsstelle

                                                                                                                      17
Verfahren & Fristen

   Erst-                                           Ergebnis-                                                Ergebnis-
 beratung                                         gespräch 1                                               gespräch 2
     Ausgabe                                          ggfs. Beratungs-
Beratungsscheck 1                                        scheck 2

                max. 9 Monate                                            max. 9 Monate
             Durchführung                     3–6                  Durchführung                   3 – 63 – 6
                                             Monate                                              Monate
                                                                                                     Monate
           Prozessberatung 1                                     Prozessberatung 2

                                 1 Monat                                                  1 Monat
                                Antrag auf                                               Antrag auf
                                Förderung                                                Förderung

                    Gesamtzeitraum: bis max. Ende Laufzeit des Programms uWM (Juli 2020)

                                                                                                                        18
Verlängerung Programmlaufzeit uWM
Fristen zur Ausgabe von Beratungsschecks

   NEU: Richtlinienänderung vom 14. September 2017

 Ø Letztmöglicher Durchlauf mit voller Laufzeit (Prozessberatung max. 9 Monate)

   Erstberatung                         Durchführung                              Ergebnis-
     Beratungsscheck                                                  3 Monate
                                       Prozessberatung                            gespräch
      bis zu 10 Tage

   Bis 31.07.2019                   max. 9 Monate    +   3 Monate                 31.07.2020

 Ø Letztmöglicher Durchlauf insgesamt (Prozessberatung max. 6 Monate)

                        Erstberatung             Durchführung                     Ergebnis-
                          Beratungsscheck                             3 Monate
                          bis zu 10 Tagen
                                                Prozessberatung                   gespräch

                       Bis 31.10.2019         max. 6 Monate   +     3 Monate     31.07.2020

                                                                                               19
Schritt 1 – Die Erstberatung

     Erstberatung     Prozessberatung   Ergebnisgespräch

                                                           20
Die vier Phasen des Erstberatungs-
gespräches für KMU
      Information und Prüfung der Förderfähigkeit
      • Aufklärung über die Förderkonditionen des Programms uWM
1.    • Prüfung formaler Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Prozessberatung

      Analyse der Ausgangslage des Unternehmens
      • Bestimmung der Bedarfs- und Problemlagen im Unternehmen
2.    • Sensibilisierung für weitergehende Fragestellungen

      Handlungsempfehlung
      • Erstellen einer konkreten Handlungsempfehlung
3.    • Formulierung von notwendigen Handlungsschritten im Unternehmen (z. B.
        Veränderungsprozesse)

      Förderempfehlung
      • sofern Förderfähigkeit und Beratungsbedarf gegeben à Ausstellung Beratungsscheck
4.    • Hinweis auf den Prozessberaterpool,
      • Alternativ: Hinweis auf weitere Förderprogramme und Handlungshilfen

                                                                                       21
Analyse der Ausgangslage des
Unternehmens

•   Im Rahmen der Erstberatung analysieren Unternehmen und Erstberater/in
    gemeinsam vorhandene Problemlagen.
•   Mit Hilfe des Handlungsradars wird der konkrete Handlungsbedarf in den vier
    Handlungsfeldern von uWM erfasst.

                                                                                  22
Die Handlungsempfehlungen als
Einstieg in die Prozessberatung
•   Die Analyse mit dem Handlungsradar dient als Grundlage für die zu erstellende
    Handlungsempfehlung.
•   In der Handlungsempfehlung werden die mit dem Handlungsradar ermittelten,
    individuellen Schwerpunkte der Prozessberatung festgehalten.
•   Darüber hinaus können erste Veränderungsziele und Prioritäten bezüglich der
    nächsten Handlungsschritte festgehalten werden.
•   Am Ende der Erstberatung bekommen die Unternehmen die Handlungsempfehlung
    von ihrer Erstberaterin/ihrem Erstberater ausgehändigt.
•   Die Handlungsempfehlung schafft einen Rahmen für Vorgehensweise und Ziele
    der Prozessberatung.

                                                                                  23
Förderempfehlung

•   sofern Förderfähigkeit und Beratungsbedarf gegeben:
     ü Beratungsprotokoll
     ü Ausstellung Beratungsscheck

•   Alternativ zum Beratungscheck: Hinweis auf weitere Förderprogramme und Handlungshilfen

•   Hinweis auf den Prozessberaterpool

•   keine Empfehlungen von Prozessberatern/innen

•   keine Vermittlung an/durch Dritte über zwischengeschaltete Instanzen

•   keine Provisionen oder anderslautende Honorare

•   keine Provisions- oder Honorarzahlungen im Nachhinein

                                                                                        24
Schritt 2 – Die Prozessberatung

     Erstberatung    Prozessberatung                      Ergebnisgespräch

                              Antragstellung auf Förderung und
                                 Erstattung sowie Feedback

                                                                             25
Professionelle Beratung vor Ort

•   Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen die im Beratungscheck festgelegten
    Beratungstage zur Verfügung.

•   Es können max. 10 Beratungstage gefördert werden.

•   Die Förderung der Beratung beträgt pro Beratungstage à 1.000 € netto bis zu 50% bzw.
    80 % bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.

•   Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt und wird durch autorisierte
    Prozessberater/innen durchgeführt.

•   Gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten/der Mitarbeitervertretung
    erarbeiten sie passgenaue Lösungsstrategien für den identifizierten Handlungsbedarf in
    dem jeweiligen Unternehmen.

•   Auf Basis einer individuellen Analyse des Unternehmens werden konkrete Handlungsziele
    und Maßnahmen erarbeitet. Die Umsetzung der ersten Schritte erfolgt ebenfalls im
    Rahmen der Prozessberatung – in enger Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und
    Ihnen. Auf diese Weise initiiert uWM nachhaltige Veränderungsprozesse.

•   Die Prozessberatung muss innerhalb eines Zeitraums von max. neun Monaten erfolgen.

                                                                                         26
Bedingungen zur Förderfähigkeit einer
Prozessberatung
Als förderfähige Prozessberatungen werden nur Beratungen anerkannt, die...
•   mit Beteiligung von Unternehmensvertretern/innen und Beschäftigten/-vertretung
•   im Unternehmen stattgefunden haben
•   durch eine/n für das Programm autorisierte Prozessberater/in durchgeführt wurden
•   … siehe dazu uWM-Förderrichtlinie auf der uWM-Webseite unter 4.1

Darüber hinaus zeichnet sich eine förderfähige Prozessberatung durch
folgende Elemente aus:
à Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der in der
  Erstberatung ausgewiesenen Handlungsempfehlungen und Handlungsfelder
à Entwicklung von Lösungswegen in den ausgewählten Handlungsfeldern
à Maßnahmen-Festlegung in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan
à erste Maßnahmen-Umsetzung gemäß zeitlicher und finanzieller Möglichkeiten des
  jeweiligen Unternehmens

                                                                                       27
Nicht förderfähige Themen der
Prozessberatung

•   Marketing

•   Vertrieb von bestimmten Waren, Dienstleistungen oder weiteren Beratungen

•   steuerrechtliche Beratung, gutachterliche Stellungnahmen

•   Rechts- und Versicherungsfragen

•   betriebswirtschaftliche Beratung

•   Einzelmaßnahmen wie Führungskräftetraining, Weiterbildung oder Coaching, die nicht in die
    Prozessberatung eingebettet sind (Anteil mehr als 40 %)

•   Beratungen, die auf einen Personalabbau hinzielen

•   Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung

•   Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen (z. B. nach ISO 9000 ff.)

•   ….

•   à siehe Förderrichtlinie

                                                                                                28
Dokumentationspflichten für
Prozessberater/innen
Prozessberater/innen dokumentieren ihre Tätigkeit für das auftraggebende Unternehmen
und für die zuständige Erstberatungsstelle mit folgenden Dokumenten:

1. Übersichtsliste der Beratungstage
   • Übersicht aller Tagesprotokolle jeweils mit zeitlichem Umfang der Beratung
   • Übersichtsliste dient später als Verwendungsnachweis im Rahmen der Antragstellung des
       Unternehmens auf Förderung und Erstattung der Beratung beim BVA

2. Tagesprotokoll der Prozessberatung
   •   für jeden Beratungstag ist ein separates Dokument durch den/die Prozessberater/in auszufüllen
   •   ist jeweils innerhalb einer Woche beim Auftrag gebenden Unternehmen vorzulegen
   •   jeweils Unterzeichnung von Prozessberater/in und Unternehmen
   •   Versand des ersten Tagesprotokolls an die zuständige Erstberatungsstelle (als Information über Beginn
       der Prozessberatung)

3. Betrieblicher Handlungsplan
   • Ergebnisdokumentation der Prozessberatung und Vorausplanung der Nach-Beratungsphase
   • enthält u. a. Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten, Zeitangaben und (angestrebte) Ergebnisse

à Vorlagen für diese drei Dokumente finden Sie unter:
  http://www.unternehmens-wert-mensch.de/fuer-prozessberaterinnen/materialien-zum-
  download/

                                                                                                          29
Erfolgsfaktoren der Prozessberatung

                            ZEIT                                    EINBINDUNG
             Geschäftsleitung, Führungskräfte und            Leitung und Führungsebene
                  Mitarbeitende nehmen sich             ermöglichen den Mitarbeitenden eine
                ausreichend Zeit für die aktive         intensive, transparente Einbindung in
               Beteiligung am Beratungsprozess              den ganzen Beratungsprozess
  KMU

                         KLARHEIT                           ERGEBNISOFFENHEIT
                    gemeinsame Festlegung                     die Beratung erfolgt beid-
                  klarer Beratungsziele und -                seitig ergebnissoffen (keine
                       rollen sowie deren                      „Lieblingslösungen“ der
                   regelmäßige Überprüfung                          Berater/innen)

  Prozess-    VERSTÄNDNIS                  FLEXIBILITÄT                   RÜCKSICHT
  berater/    für die Situation des        hinsichtlich der zeit-      für einen konstruktiven
               Unternehmens und          lichen und wirtschaft-        Umgang mit den KMU-
  innen        seiner Belegschaft         lichen Rahmenbedin-            Ansprechpersonen
             (neben Mittelstands-        gungen der beratenen          sowie ihren Befindlich-
             und Branchenwissen)              Unternehmen              keiten und Eigenheiten

                                                                                                 30
Hinweise zum Erhalt der Autorisierung als
Prozessberater/in (PB)

•   Nach der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zum Programm ist die
    Autorisierung als PB bis Ende 2018 gültig.
•   Die Autorisierung als PB ist nicht übertragbar und gilt immer für Einzelpersonen,
    nicht für Unternehmen.
•   Das BVA behält sich vor, die Bewerbungsunterlagen, Nachweise und
    Selbsterklärungen von PB stichprobenartig zu prüfen.
•   Der Prozessberaterpool mit den Kontaktdaten der autorisierten PB ist auf der
    Programm-Website öffentlich zugänglich.
•   Die Adressen im Prozessberaterpool dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden.
•   Für den Erhalt der Autorisierung ist die jährliche Teilnahme an einem uWM-
    Erfahrungsaustausch erforderlich.
     •   Der Erfahrungsaustausch zwischen PB wird im Rahmen des Programms jeweils regional
         durch die regionale EBS angeboten und durchgeführt. Die EBS werden über diese
         Veranstaltungen rechtzeitig informieren und einladen.

                                                                                        31
Schritt 3 – Das Ergebnisgespräch

     Erstberatung    Prozessberatung   Ergebnisgespräch

                                                          32
Resümee der Maßnahmen im Rahmen
eines Ergebnisgesprächs
•   Ca. drei bis sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung: Angebot der EBS:
    Ergebnisgespräch als Resümee der umgesetzten Maßnahmen

•   Ziel des Ergebnisgesprächs ist es zu reflektieren, wie die Handlungsempfehlungen aus
    der Erstberatung umgesetzt und ob die damit verbundenen Zielsetzungen erreicht
    wurden.

•   Sofern weiterer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht:
     -   kann entweder ein zweiter Beratungsscheck ausgestellt werden – sofern der Umfang an
         maximalen Beratungstagen und die zur Verfügung stehenden Fördermittel noch nicht
         ausgeschöpft sind und die Dauer des gesamten Folgeprozesses (Prozessberatung und
         Ergebnisgespräch) nicht die Laufzeit des Programms (Juli 2020) überschreitet.
     -   oder die Unternehmen erhalten Hinweise auf alternative Förderoptionen und Handlungshilfen.

•   Mögliche weiterführende Angebote werden besprochen, damit die durch die
    Prozessberatung angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten
    können.

                                                                                                33
Öffentlichkeitsarbeit
Hinweise

                        34
Grundlegende Anforderungen an die
Öffentlichkeitsarbeit

•   Für den Auftritt der Prozessberater/innen in der Öffentlichkeit stehen das Zertifikat
    und das Logo „autorisierte/r Prozessberater/in“ zur Verfügung.

•   Weitere Logos (EU, ESF, BMAS, unternehmensWert:Mensch, INQA etc) dürfen von
    den Prozessberatern/innen nicht verwendet werden.

•   zu beachten: in Fließtexten auf die korrekte Schreibweise des Programm-
    namens unternehmensWert:Mensch. Dieser wird immer ohne Anführungszeichen,
    kursiv und ohne Leerzeichen verwendet.

                                                                                            35
Toolbox für KMU

•   nach erfolgreich durchlaufender Prozessberatung haben KMU die Möglichkeit,
    folgende Elemente zu integrieren:

     Online Banner                          E-Mail Signatur

                                                                                 36
DIE WEBSEITE
www.unternehmens-wert-mensch.de

                                  37
Alle Informationen finden Sie unter
www.unternehmens-wert-mensch.de

                                      38
Alle Informationen finden Sie unter
www.unternehmens-wert-mensch.de

                                      39
Suche nach Erstberatungsstellen

                                  40
Prozessberater/innen – Pool

                              41
unternehmensWert:Mensch plus

                               42
Das Programm auf einen Blick

  Zielgruppe
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • bis zu 249 Beschäftigte (in allen Bundesländern)
                                                         BESCHÄFTIGTE     UNTERNEHMENSFÜHRUNG

  Fördergegenstand
  • Personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse im
     Zusammenhang mit einer digitalen Transformation innerhalb des Betriebes

  Förderung                                                        Beratungsscheck

  • Beratung: 12 Tage
  • Fördersatz: 80 Prozent

                                                                                                43
Akkreditierung

•   Autorisierte uWM Prozessberater/innen haben die Möglichkeit, sich durch
    die Teilnahme an einer eintägigen Schulung für uWM plus zu akkreditieren.

•   Im 1. Quartal 2018 wird es weitere Schulungsmöglichkeiten geben.

                                                                              44
Weiterführende Hinweise, Unterlagen

•   Förderrichtlinie zum Programm unternehmensWert:Mensch sowie
    unternehmensWert:Mensch plus
•   Leitfaden für Prozessberater/innen zu uWM und uWM plus

•   Leitfaden für KMU zu uWM

•   Handreichung zur weiteren Unterstützung von KMU (u.a. INQA Angebote,
    Instrumente…)

•   Hinweise zu Schulungsveranstaltungen

•   Verlinkungen zu regionalen Netzwerken

•   Aktuelle Hinweise

                                                                           45
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Weitere Informationen finden Sie unter:

             www.unternehmens-wert-mensch.de

             www.inqa.de
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