Informationen für die Prozessberater/innen von unternehmensWert:Mensch - Stand: 11/2017
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Informationen für die Prozessberater/innen von unternehmensWert:Mensch Stand: 11/2017 Das Programm unternehmensWert:Mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Agenda • Das Beratungsprogramm uWM auf einen Blick • Inhaltliche Einbettung: Die Initiative Neue Qualität der Arbeit • Beratungsangebote in vier personalpolitischen Handlungsfeldern • Der Beratungsprozess im Überblick: Erst- und Prozessberatung, Ergebnisgespräch • Prüfung der Förderfähigkeit • Die vier Phasen des Erstberatungsgesprächs • Die Prozessberatung, Hinweise zum Erhalt der Autorisierung • Unterstützungsangebote von BVA und Programmkoordinierungsstelle • Öffentlichkeitsarbeit / Webseite • unternehmensWert:Mensch plus 2
Kontext und Förderung unternehmensWert:Mensch... • speist sich inhaltlich aus dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit. • steht im Gesamtkontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. • wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF)... • ...und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 4
Das Programm auf einen Blick ZIELGRUPPE Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte*) Beschäftigte Unternehmensführung ZIEL niedrigschwellige Unterstützung von KMU bei der Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Personalpolitik durch professionelle Prozessberatung FÖRDERUNG die Inanspruchnahme der Beratung Beratungsscheck kann mit bis zu 50% bzw. bis zu 80 % (Kleinstunternehmen) bezuschusst werden • In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind Förderungen nur für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten möglich. Landesprogramme bieten jedoch vergleichbare Angebote an. In Brandenburg sind in den meisten Branchen nur KMU mit weniger als 10 Beschäftigten förderfähig. Nur wenn eine Branche nicht über die Sozialpartnerrichtlinie des Landes Brandenburg abgedeckt ist, können auch Unternehmen mit bis zu 240 beschäftigten gefördert werden. 5
Ziele und Ansatz des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch • Eine mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur ist die Voraussetzung für gesunde, engagierte Beschäftigte, Innovation und einen nachhaltigen Unternehmens- erfolg. KMU verfügen in der Regel nicht über die nötigen Ressourcen zur strategischen Ausrichtung ihrer Personalpolitik. • Ziel von unternehmensWert:Mensch (uWM) ist es, KMU mit einem niedrig- schwelligen Angebot für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren und bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten Personalpolitik zu unterstützen. • Um dies zu erreichen, bietet uWM den KMU professionelle Prozessberatung in vier personalpolitischen Handlungsfeldern. • Ziele, Ansatz und konkrete Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie unternehmensWert:Mensch zu entnehmen, zu finden auf der uWM-Webseite unter http://www.unternehmens-wert-mensch.de/dasprogramm/wer-wird- gefoerdert.html. 6
Die zentralen Akteure des Programms • 100 Erstberatungsstellen - Ansprechpartner für interessierte Unternehmen - Lotsenfunktion - Erstberatung, Ergebnisgespräch, Unterstützung bei der Antragsstellung auf Förderung und Erstattung • Ca. 1.500 Prozessberater/innen* - Erfahrene Experten/innen, die für uWM autorisiert sind • Programmkoordinierungsstelle (PKS) - Fachliche Koordinierung, Steuerung und inhaltliche Begleitung des Programms - Sicherstellung einheitlicher Qualitätsstandards • Bundesverwaltungsamt - Finanztechnische Abwicklung - Bewilligung der Förderung und Erstattung - Verwaltung der Fördergelder *Stand vor der Pool- Neuöffnung im Oktober 2017 7
Steigende Anforderungen erhöhen den Druck – auf Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen demografischer rasanter Wandel Strukturwandel globaler Digitalisierung Wettbewerb Demografischer Wandel, strukturelle Umbrüche am Arbeitsmarkt sowie die zunehmende Globalisierung des Wettbewerbs erfordern von Unternehmen strategisches Handeln, um innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben. 9
Fazit: Der Mensch rückt in den Mittelpunkt erfolgreichen Wirtschaftens Gute Arbeitsqualität, moderne Unternehmens- Rekrutierung von Fachkräften kultur wird zur Herausforderung Durchschnittsalter aller Beschäftigten steigt Demografie Erwerbspersonen- als Engpass potenzial schrumpft (Strukturelle Begrenzung) 2015 2030 10
Die Initiative: Wer steht dahinter? Wer ist Zielgruppe? • Die Initiative wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen. • Im Fokus steht die gesamte Arbeitswelt: Arbeitgeber, Betriebs- / Personalräte und Beschäftigte. • Die Initiative ist ein überparteiliches Bündnis, das sich für eine moderne Arbeitskultur und Personalpolitik einsetzt. Verschiedene Träger aus folgenden Bereichen engagieren sich im Rahmen der Initiative: Politik Arbeitgeberverbände Unternehmen Initiative Neue Qualität der Arbeit Gewerkschaften Stiftungen 11
Die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit im Überblick Förderung innovativer Modellprojekte Zur Gewinnung neuer generalisierbarer Erfahrungen • z.B. „psyGA – Psychische Gesundheit • z.B. Diversity- und in der Arbeitswelt“ Lebensphasenorientierung in KMU Unterstützung unternehmensspezifischer Verbesserungsprozesse Durch Handlungshilfen und Beratungsangebote • z.B. Checks „Guter Mittelstand“, • z.B. unternehmensWert:Mensch, INQA- „Personalführung“, Kurzcheck Pflege Audit Zukunftsfähige Unternehmenskultur Zusammenführung von Akteuren und Netzwerken Für den Erfahrungsaustausch • z.B. TOP 100 Datenbank • z.B. bundesweite und regionale • z.B. Veranstaltungen, Regionalforen Partnernetzwerke 12
Die zentralen Instrumente der Initiative Auditierung Beratung Bestandsaufnahme & Handlungshilfen + 13
DIE HANDLUNGSFELDER Beratungsangebote in vier personalpolitischen Handlungsfeldern 14
Vier personalpolitische Handlungsfelder Unternehmen der Zukunft Chancengleichheit Wissen & Personalführung Gesundheit & Diversity Kompetenz Führung und Familie und Beruf Physische und Personalentwicklung Kommunikation psychische Demografie Gesundheit Partizipation und Lebenslanges Lernen Motivation Inklusion Organisationelle Arbeitsorganisation und individuelle Frauenförderung Resilienz Wissenstransfer und Arbeitszeit Faire und verlässliche Arbeitsbedingungen 15
Der Beratungsprozess im Überblick Erstberatung, Prozessberatung und Ergebnisgespräch 16
Alle Prozessschritte auf einen Blick Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch (max. 10 Tage à 1.000€ netto) Gespräch in der Erstberatungsstelle • Erarbeitung von Handlungs- Gespräch in der Erstberatungsstelle zielen und passgenauen • Klärung der Förderfähigkeit Maßnahmen auf Basis einer • Resümee der umgesetzten eines Unternehmens individuellen Analyse Maßnahmen (3 bis 6 Monate nach Abschluss der Prozessberatung) • Ermittlung des Veränderungs- • Begleitung erster Umsetzungs- bedarfes (in den vier INQA- schritte vor Ort • Bei Bedarf Hinweise auf weitere Handlungsfeldern) Förderoptionen/Handlungshilfen. • Initiierung von Veränderungs- • ggf. Ausstellung eines Beratungs- prozessen unter Beteiligung der • ggf. Ausstellung eines zweiten schecks Beschäftigten Beratungsschecks • Nach Prozessberatung Antrag auf Förderung und Erstattung der Beratung sowie Feedback, • bei Bedarf Unterstützung durch die Erstberatungsstelle 17
Verfahren & Fristen Erst- Ergebnis- Ergebnis- beratung gespräch 1 gespräch 2 Ausgabe ggfs. Beratungs- Beratungsscheck 1 scheck 2 max. 9 Monate max. 9 Monate Durchführung 3–6 Durchführung 3 – 63 – 6 Monate Monate Monate Prozessberatung 1 Prozessberatung 2 1 Monat 1 Monat Antrag auf Antrag auf Förderung Förderung Gesamtzeitraum: bis max. Ende Laufzeit des Programms uWM (Juli 2020) 18
Verlängerung Programmlaufzeit uWM Fristen zur Ausgabe von Beratungsschecks NEU: Richtlinienänderung vom 14. September 2017 Ø Letztmöglicher Durchlauf mit voller Laufzeit (Prozessberatung max. 9 Monate) Erstberatung Durchführung Ergebnis- Beratungsscheck 3 Monate Prozessberatung gespräch bis zu 10 Tage Bis 31.07.2019 max. 9 Monate + 3 Monate 31.07.2020 Ø Letztmöglicher Durchlauf insgesamt (Prozessberatung max. 6 Monate) Erstberatung Durchführung Ergebnis- Beratungsscheck 3 Monate bis zu 10 Tagen Prozessberatung gespräch Bis 31.10.2019 max. 6 Monate + 3 Monate 31.07.2020 19
Schritt 1 – Die Erstberatung Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch 20
Die vier Phasen des Erstberatungs- gespräches für KMU Information und Prüfung der Förderfähigkeit • Aufklärung über die Förderkonditionen des Programms uWM 1. • Prüfung formaler Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Prozessberatung Analyse der Ausgangslage des Unternehmens • Bestimmung der Bedarfs- und Problemlagen im Unternehmen 2. • Sensibilisierung für weitergehende Fragestellungen Handlungsempfehlung • Erstellen einer konkreten Handlungsempfehlung 3. • Formulierung von notwendigen Handlungsschritten im Unternehmen (z. B. Veränderungsprozesse) Förderempfehlung • sofern Förderfähigkeit und Beratungsbedarf gegeben à Ausstellung Beratungsscheck 4. • Hinweis auf den Prozessberaterpool, • Alternativ: Hinweis auf weitere Förderprogramme und Handlungshilfen 21
Analyse der Ausgangslage des Unternehmens • Im Rahmen der Erstberatung analysieren Unternehmen und Erstberater/in gemeinsam vorhandene Problemlagen. • Mit Hilfe des Handlungsradars wird der konkrete Handlungsbedarf in den vier Handlungsfeldern von uWM erfasst. 22
Die Handlungsempfehlungen als Einstieg in die Prozessberatung • Die Analyse mit dem Handlungsradar dient als Grundlage für die zu erstellende Handlungsempfehlung. • In der Handlungsempfehlung werden die mit dem Handlungsradar ermittelten, individuellen Schwerpunkte der Prozessberatung festgehalten. • Darüber hinaus können erste Veränderungsziele und Prioritäten bezüglich der nächsten Handlungsschritte festgehalten werden. • Am Ende der Erstberatung bekommen die Unternehmen die Handlungsempfehlung von ihrer Erstberaterin/ihrem Erstberater ausgehändigt. • Die Handlungsempfehlung schafft einen Rahmen für Vorgehensweise und Ziele der Prozessberatung. 23
Förderempfehlung • sofern Förderfähigkeit und Beratungsbedarf gegeben: ü Beratungsprotokoll ü Ausstellung Beratungsscheck • Alternativ zum Beratungscheck: Hinweis auf weitere Förderprogramme und Handlungshilfen • Hinweis auf den Prozessberaterpool • keine Empfehlungen von Prozessberatern/innen • keine Vermittlung an/durch Dritte über zwischengeschaltete Instanzen • keine Provisionen oder anderslautende Honorare • keine Provisions- oder Honorarzahlungen im Nachhinein 24
Schritt 2 – Die Prozessberatung Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch Antragstellung auf Förderung und Erstattung sowie Feedback 25
Professionelle Beratung vor Ort • Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen die im Beratungscheck festgelegten Beratungstage zur Verfügung. • Es können max. 10 Beratungstage gefördert werden. • Die Förderung der Beratung beträgt pro Beratungstage à 1.000 € netto bis zu 50% bzw. 80 % bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. • Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt und wird durch autorisierte Prozessberater/innen durchgeführt. • Gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten/der Mitarbeitervertretung erarbeiten sie passgenaue Lösungsstrategien für den identifizierten Handlungsbedarf in dem jeweiligen Unternehmen. • Auf Basis einer individuellen Analyse des Unternehmens werden konkrete Handlungsziele und Maßnahmen erarbeitet. Die Umsetzung der ersten Schritte erfolgt ebenfalls im Rahmen der Prozessberatung – in enger Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und Ihnen. Auf diese Weise initiiert uWM nachhaltige Veränderungsprozesse. • Die Prozessberatung muss innerhalb eines Zeitraums von max. neun Monaten erfolgen. 26
Bedingungen zur Förderfähigkeit einer Prozessberatung Als förderfähige Prozessberatungen werden nur Beratungen anerkannt, die... • mit Beteiligung von Unternehmensvertretern/innen und Beschäftigten/-vertretung • im Unternehmen stattgefunden haben • durch eine/n für das Programm autorisierte Prozessberater/in durchgeführt wurden • … siehe dazu uWM-Förderrichtlinie auf der uWM-Webseite unter 4.1 Darüber hinaus zeichnet sich eine förderfähige Prozessberatung durch folgende Elemente aus: à Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens hinsichtlich der in der Erstberatung ausgewiesenen Handlungsempfehlungen und Handlungsfelder à Entwicklung von Lösungswegen in den ausgewählten Handlungsfeldern à Maßnahmen-Festlegung in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan à erste Maßnahmen-Umsetzung gemäß zeitlicher und finanzieller Möglichkeiten des jeweiligen Unternehmens 27
Nicht förderfähige Themen der Prozessberatung • Marketing • Vertrieb von bestimmten Waren, Dienstleistungen oder weiteren Beratungen • steuerrechtliche Beratung, gutachterliche Stellungnahmen • Rechts- und Versicherungsfragen • betriebswirtschaftliche Beratung • Einzelmaßnahmen wie Führungskräftetraining, Weiterbildung oder Coaching, die nicht in die Prozessberatung eingebettet sind (Anteil mehr als 40 %) • Beratungen, die auf einen Personalabbau hinzielen • Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung • Zertifizierungs- oder QM-Maßnahmen (z. B. nach ISO 9000 ff.) • …. • à siehe Förderrichtlinie 28
Dokumentationspflichten für Prozessberater/innen Prozessberater/innen dokumentieren ihre Tätigkeit für das auftraggebende Unternehmen und für die zuständige Erstberatungsstelle mit folgenden Dokumenten: 1. Übersichtsliste der Beratungstage • Übersicht aller Tagesprotokolle jeweils mit zeitlichem Umfang der Beratung • Übersichtsliste dient später als Verwendungsnachweis im Rahmen der Antragstellung des Unternehmens auf Förderung und Erstattung der Beratung beim BVA 2. Tagesprotokoll der Prozessberatung • für jeden Beratungstag ist ein separates Dokument durch den/die Prozessberater/in auszufüllen • ist jeweils innerhalb einer Woche beim Auftrag gebenden Unternehmen vorzulegen • jeweils Unterzeichnung von Prozessberater/in und Unternehmen • Versand des ersten Tagesprotokolls an die zuständige Erstberatungsstelle (als Information über Beginn der Prozessberatung) 3. Betrieblicher Handlungsplan • Ergebnisdokumentation der Prozessberatung und Vorausplanung der Nach-Beratungsphase • enthält u. a. Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten, Zeitangaben und (angestrebte) Ergebnisse à Vorlagen für diese drei Dokumente finden Sie unter: http://www.unternehmens-wert-mensch.de/fuer-prozessberaterinnen/materialien-zum- download/ 29
Erfolgsfaktoren der Prozessberatung ZEIT EINBINDUNG Geschäftsleitung, Führungskräfte und Leitung und Führungsebene Mitarbeitende nehmen sich ermöglichen den Mitarbeitenden eine ausreichend Zeit für die aktive intensive, transparente Einbindung in Beteiligung am Beratungsprozess den ganzen Beratungsprozess KMU KLARHEIT ERGEBNISOFFENHEIT gemeinsame Festlegung die Beratung erfolgt beid- klarer Beratungsziele und - seitig ergebnissoffen (keine rollen sowie deren „Lieblingslösungen“ der regelmäßige Überprüfung Berater/innen) Prozess- VERSTÄNDNIS FLEXIBILITÄT RÜCKSICHT berater/ für die Situation des hinsichtlich der zeit- für einen konstruktiven Unternehmens und lichen und wirtschaft- Umgang mit den KMU- innen seiner Belegschaft lichen Rahmenbedin- Ansprechpersonen (neben Mittelstands- gungen der beratenen sowie ihren Befindlich- und Branchenwissen) Unternehmen keiten und Eigenheiten 30
Hinweise zum Erhalt der Autorisierung als Prozessberater/in (PB) • Nach der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung zum Programm ist die Autorisierung als PB bis Ende 2018 gültig. • Die Autorisierung als PB ist nicht übertragbar und gilt immer für Einzelpersonen, nicht für Unternehmen. • Das BVA behält sich vor, die Bewerbungsunterlagen, Nachweise und Selbsterklärungen von PB stichprobenartig zu prüfen. • Der Prozessberaterpool mit den Kontaktdaten der autorisierten PB ist auf der Programm-Website öffentlich zugänglich. • Die Adressen im Prozessberaterpool dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden. • Für den Erhalt der Autorisierung ist die jährliche Teilnahme an einem uWM- Erfahrungsaustausch erforderlich. • Der Erfahrungsaustausch zwischen PB wird im Rahmen des Programms jeweils regional durch die regionale EBS angeboten und durchgeführt. Die EBS werden über diese Veranstaltungen rechtzeitig informieren und einladen. 31
Schritt 3 – Das Ergebnisgespräch Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch 32
Resümee der Maßnahmen im Rahmen eines Ergebnisgesprächs • Ca. drei bis sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung: Angebot der EBS: Ergebnisgespräch als Resümee der umgesetzten Maßnahmen • Ziel des Ergebnisgesprächs ist es zu reflektieren, wie die Handlungsempfehlungen aus der Erstberatung umgesetzt und ob die damit verbundenen Zielsetzungen erreicht wurden. • Sofern weiterer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht: - kann entweder ein zweiter Beratungsscheck ausgestellt werden – sofern der Umfang an maximalen Beratungstagen und die zur Verfügung stehenden Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind und die Dauer des gesamten Folgeprozesses (Prozessberatung und Ergebnisgespräch) nicht die Laufzeit des Programms (Juli 2020) überschreitet. - oder die Unternehmen erhalten Hinweise auf alternative Förderoptionen und Handlungshilfen. • Mögliche weiterführende Angebote werden besprochen, damit die durch die Prozessberatung angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können. 33
Öffentlichkeitsarbeit Hinweise 34
Grundlegende Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit • Für den Auftritt der Prozessberater/innen in der Öffentlichkeit stehen das Zertifikat und das Logo „autorisierte/r Prozessberater/in“ zur Verfügung. • Weitere Logos (EU, ESF, BMAS, unternehmensWert:Mensch, INQA etc) dürfen von den Prozessberatern/innen nicht verwendet werden. • zu beachten: in Fließtexten auf die korrekte Schreibweise des Programm- namens unternehmensWert:Mensch. Dieser wird immer ohne Anführungszeichen, kursiv und ohne Leerzeichen verwendet. 35
Toolbox für KMU • nach erfolgreich durchlaufender Prozessberatung haben KMU die Möglichkeit, folgende Elemente zu integrieren: Online Banner E-Mail Signatur 36
DIE WEBSEITE www.unternehmens-wert-mensch.de 37
Alle Informationen finden Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de 38
Alle Informationen finden Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de 39
Suche nach Erstberatungsstellen 40
Prozessberater/innen – Pool 41
unternehmensWert:Mensch plus 42
Das Programm auf einen Blick Zielgruppe • Kleine und mittlere Unternehmen • bis zu 249 Beschäftigte (in allen Bundesländern) BESCHÄFTIGTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Fördergegenstand • Personalpolitische oder arbeitsorganisatorische Veränderungsprozesse im Zusammenhang mit einer digitalen Transformation innerhalb des Betriebes Förderung Beratungsscheck • Beratung: 12 Tage • Fördersatz: 80 Prozent 43
Akkreditierung • Autorisierte uWM Prozessberater/innen haben die Möglichkeit, sich durch die Teilnahme an einer eintägigen Schulung für uWM plus zu akkreditieren. • Im 1. Quartal 2018 wird es weitere Schulungsmöglichkeiten geben. 44
Weiterführende Hinweise, Unterlagen • Förderrichtlinie zum Programm unternehmensWert:Mensch sowie unternehmensWert:Mensch plus • Leitfaden für Prozessberater/innen zu uWM und uWM plus • Leitfaden für KMU zu uWM • Handreichung zur weiteren Unterstützung von KMU (u.a. INQA Angebote, Instrumente…) • Hinweise zu Schulungsveranstaltungen • Verlinkungen zu regionalen Netzwerken • Aktuelle Hinweise 45
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Weitere Informationen finden Sie unter: www.unternehmens-wert-mensch.de www.inqa.de
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