I. Eilmeldung - strafrecht-online.org
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LSH-Newsletter vom 24.9.2021 Herzlich willkommen zum Joah- und Öhm-Newsletter in der Sommerpause. Die selbst- grüblerische Frage „Joah, was machen wir noch?“ haben wir uns offen gestanden bislang nie gestellt. Bei uns geht es wie stets um Grundlegenderes: „Was machen wir überhaupt?“ https://strafrecht-online.org/ts-laschet-joah Ein Gedicht lernen wäre natürlich eine Möglichkeit. „Öhm, aber welches nur?“ https://strafrecht-online.org/ts-gedicht-oehm I. Eilmeldung < Wege und Umwege > Wenn Wege und Ziele in Rede stehen, ist in aller In der Philosophie wiederum wird teilweise der Regel die Philosophie gleich mit im Spiel. Denn Weg zum Ziel deklariert (Konfuzius), bisweilen gemeinhin geht es ja um mehr als die schnöde sogar der Umweg. Verbindung zwischen zwei Punkten, es sei denn, wir haben es mit unserer in vielen Punkten recht https://strafrecht-online.org/spon-blumenberg pragmatischen Bundeskanzlerin zu tun. So ver- weist sie darauf, sie werde in Berlin und in der Dies ist natürlich schon eine sehr voraussetzungs- Uckermark bleiben. „Von dort ist es durch die volle Einstellung, die von Langmut und Weitsicht schöne A20 nicht mehr weit in meinen ehemali- zeugt. Vor diesem Hintergrund hat uns besonders gen Wahlkreis.“ eine von Zoologieprofessor Phil Battley als „glücklos“ titulierte Pfuhlschnepfe beeindruckt, https://strafrecht-online.org/spon-merkel-plaene die auf ihrem Weg von Alaska nach Neuseeland nach 2000 Kilometer Flug wegen starker Winde Diese von enormen Protesten begleitete Auto- wieder umkehrte. Der Vogel war 57 Stunden bahn als „schön“ zu bezeichnen, zeugt von einer ohne Pause unterwegs – und landete wieder dort, Einstellung auch zu ökologischen Herausforde- wo er seine Reise begann. Dieselbe Schnepfe habe rungen, die sich durch 16 Jahre häufig hinhal- – so der Wissenschaftler – im vergangenen Jahr tende, vor Visionen zurückschreckende Politik schon einmal mit starken Winden zu kämpfen ge- zieht und nicht jeden Rückblick zu einer Jubelarie habt und sei für einen Monat in Neukaledonien in werden lässt. der Südsee zwischengelandet. Für Merkel geht es also darum, möglichst schnell https://strafrecht-online.org/spon-schnepfe und ohne großes Gedöns beispielsweise von der Uckermark an die Ostsee zu gelangen. Ein Um- Wir wollen insbesondere bei der Charakterisie- weg wäre in ihren Augen schlicht unnötig, dafür rung als „glücklos“ einhaken, die nur einem Na- gibt es doch kaum befahrene Autobahnen durch turwissenschaftler in den Sinn kommen kann und Naturlandschaften. daher eben auch von Angela Merkel sicher geteilt worden wäre. Wir hingegen sind uns sicher, dass diese Pfuhlschnepfe ein solcher Umweg in ihrem Leben sehr weit nach vorne gebracht hat.
NL vom 24.9.2021 II. Law & Politics < Im Visier > Wenn es um Exportschlager aus der DDR geht, etwas schwabbelige junge Männer“ im Stadion ins geraten wir mittlerweile ein wenig ins Grübeln. Visier nehmen, die dort „trommeln, brüllen und Nudossi, Halloren Kugeln und der grüne Pfeil fal- grölen“, wie es das LG Köln plastisch beschreibt. len uns natürlich ein, aber was noch? Hansa und Dynamo wurden ja nicht exportiert, halten sich https://strafrecht-online.org/lto-fans-vue aber immerhin ebenso hartnäckig wie Kristin Otto und der große Gegenspieler von Hans- Oder mithilfe einer Drohne Aufnahmen von ei- Georg Maaßen, Volksheld Frank Ullrich. ner „Fridays-for-Future“-Veranstaltung in Frei- burg machen. Wir möchten noch bescheiden auf die Videoüber- wachung verweisen, die für Deutschland in Das kleine Problem: Sowohl das Versammlungs- Leipzig und Ost-Berlin ihren Ausgangspunkt als auch das Polizeigesetz schwächeln bislang ein nahm. wenig, wenn es um die Königsdisziplin der anlass- losen Videoüberwachung geht. Fast bedauernd https://strafrecht-online.org/spon-vue-fotos vermerkt das VG Freiburg, an der „Sinnhaftigkeit des Einsatzes polizeilicher Drohnen zur Lenkung Als hätte es die Stasi nie gegeben, erfreut sich und Steuerung von Versammlungen zum Schutz diese Form der Überwachung mittlerweile von Versammlungsteilnehmern sowie Dritter un- deutschlandweit allergrößter Beliebtheit. Und terhalb der Gefahrenschwelle der §§ 12a, 19a Ver- auch die Parteiprogramme setzen ganz überwie- sammlG“ bestehe kein Zweifel. Nur: „Es fehle gend auf diesen Tausendsassa im Dienste der Kri- aber hierfür gegenwärtig an einer tauglichen (lan- minalitätsbekämpfung, des Sicherheitsgefühls des-)versammlungsrechtlichen Ermächtigungs- und der Aufklärung, jedenfalls dann, wenn es sich grundlage.“ um eine intelligente Videoüberwachung handelt. Da ist auch die FDP dabei, deren Chef sich die https://strafrecht-online.org/vg-drohne Augen beim nächtlichen Grübeln über Innovati- onen verdirbt. Die Grünen zieren sich zwar ein Uns hätte es eigentlich gereicht, wenn das Verwal- wenig, machen aber etwa in Baden-Württemberg tungsgericht das Recht angewendet hätte statt sei- über ihre Sicherheitspartnerschaften munter bei nem Bedauern Ausdruck zu verleihen. So könnte der Videoüberwachung mit. So harren beispiels- man es durchaus hinterfragen, ob das Grundrecht weise die kostspielig angeschafften und bereits auf Versammlungsfreiheit zur „Steuerung und seit vielen Monaten installierten Kameras in Frei- Lenkung“ tangiert werden sollte. Das wäre nicht burg ungeduldig mit den Füßen, auf dass sie sich einmal eine rechtspolitische Einschätzung, son- endlich auf Verbrecherjagd begeben dürfen. Gäbe dern eine schnöde verfassungsrechtliche Frage. es doch nur genügende von diesen Schurken! Auch im Stadion helfen – am Beispiel von Frei- https://strafrecht-online.org/swr-fr-vue burg – weder Haus- und Stadionordnung noch „Polizeiverordnung der Stadt Freiburg im Breis- Lediglich die Linken zeigen sich wieder einmal gau zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Si- mäkelig, so als hätten sie als einzige die durchge- cherheit und Ordnung“ noch das Polizeigesetz hend verheerenden empirischen Befunde auf al- des Landes weiter, wenn einfach mal die Kameras len drei Spielwiesen gelesen, auf denen die Video- auf die Fans gerichtet werden. überwachung vorgeblich reüssieren soll. https://strafrecht-online.org/sc-stadion-vo Aber diese Videoüberwachung kann noch so viel mehr, beispielsweise „meist halb nackte, teilweise
NL vom 24.9.2021 So verlangt § 44 PolG BW ein besonderes Ge- das vielgerühmte polizeiliche Erfahrungswissen fährdungsrisiko, damit Bild- und Tonaufzeich- abgestellt wird, reichen bloße Vermutungen rei- nungen von Personen zur Erkennung und Ab- chen hierfür nicht aus. wehr von Gefahren hergestellt werden dürfen. Dass im Stadion erfahrungsgemäß erhebliche Ge- Der Polizei werden diese Hürden ein Dorn im fahren für die öffentliche Sicherheit entstehen Auge sein und sie wird auf ihre Praxis bei den sog. können, so die weitere Voraussetzung nach § 44 gefährlichen Orten verweisen: Immer dann, wenn Abs. 1 S. 2 Nr. 2, fällt auch deshalb schwer zu be- man ganz genau auf einen Ort und die üblichen gründen, weil die erwähnten anderen Instrumen- Verdächtigen schaue, werde man schon was fin- tarien genau derartige Gefahren zu verhindern den. So könne es doch auch im Stadion funktio- vermögen. Auch wenn zur Gefahrenprognose auf nieren! III. Wissenschaft < Soziale Medien als Triebfeder physischer Gewalt? > Was im materiellen Strafrecht häufig nicht mehr Die solchen Studien immer zugrunde liegende Su- als die knappe Feststellung von Offensichtlichem che nach „natürlichen Experimenten“, also Sach- ist, kann Kriminologinnen und Kriminologen vor verhalten, die einen Vorher-Nachher-Vergleich eine unlösbare Herausforderung stellen. Die Rede zulassen, ohne dabei Probandinnen und Proban- ist von der Feststellung eines Ursache-Wirkungs- den mehr oder weniger aktiv zu Straftaten heraus- Zusammenhangs, kurz: von Kausalitäten. zufordern, hat durchaus etwas Erfrischendes für interessierte Kriminologinnen und Kriminologen. Insbesondere seitens der Rechtspolitik werden an die Kriminologie regelmäßig vorhandene Kausa- Das gilt auch für den Ansatz der Ökonomen Mül- litätsannahmen herangetragen. Eine der bekann- ler und Schwarz zur Ermittlung möglicher Zu- testen ist wohl jene, der Konsum von Alkohol sammenhänge zwischen rechten Hasspostings im führe zu Straftaten. Würde man dieser Hypothese Internet und Übergriffen auf Geflüchtete in folgen, erschienen Alkoholverkaufsverbote als Deutschland. Als Gradmesser für die in bestimm- probates Mittel der Kriminalitätsprävention. ten Regionen bestehenden Ressentiments gegen- über Geflüchteten fungierte in der Studie die Während sich die Kriminologie in diesem Zusam- AfD-Facebook-Seite und die Zahl der dort gepos- menhang allenfalls auf den Standpunkt stellt, Al- teten, geteilten und kommentierten Beiträge der kohol als einen von vielen erleichternden Fakto- AfD-Administratorinnen und -Administratoren ren zu akzeptieren, sind es in letzter Zeit vor allem sowie Nutzerinnen und Nutzer. Wo ein Anstieg die Wirtschaftswissenschaften, die meinen, aus ih- entsprechender Beiträge zu verzeichnen war, stieg ren Studien Kausalitäten ableiten zu können. Da- auch die Zahl der gegen Geflüchtete gerichteten bei liegt der Fokus allerdings nicht auf den kon- Hassverbrechen. kreten Wirkmechanismen im Einzelfall, sondern vielmehr auf den größeren Zusammenhängen, https://sz.de/1.5398425 beispielsweise zwischen der Existenz eines Alko- holverkaufsverbots und den registrierten Körper- Der quasi-experimentelle Rahmen kommt zu- verletzungsdelikten in bestimmten räumlichen stande, wenn man deutschlandweite Ausfälle von Bereichen (zu einer kritischen Einschätzung RH Facebook sowie lokale Internetstörungen in die in: FS für Hans-Jörg Albrecht [2021], S. 379 ff.). Betrachtung einbezieht. Wäre das Treiben auf der Facebook-Seite der AfD ohne Einfluss auf die https://strafrecht-online.org/alkoholverkaufsverbot Zahl der Übergriffe gegen Geflüchtete, dürften -3-
NL vom 24.9.2021 entsprechende Ausfälle auf die physische Hasskri- die Hand geben. Die verschärfte Kriminalisierung minalität keine Auswirkungen haben. Das Gegen- von Hassrede im Internet müsste nicht länger auf teil scheint jedoch der Fall zu sein: Der temporäre die Gefährdung eines schwer fassbaren „öffentli- deutschlandweite Ausfall der Facebook-Server chen Friedens“ oder der wie auch immer konstru- führt, so die Studie, tatsächlich dazu, dass die ierten „Verletzung“ der Ehre gestützt werden, Übergriffe auf Geflüchtete zurückgehen, insbe- sondern man könnte auf die manifesten Folgen sondere in Regionen, die sich sonst durch eine von Hassrede in Form der Förderung physischer hohe Beteiligung auf der AfD-Facebook-Seite Gewalt verweisen. auszeichnen. Doch zeigt sich gerade bei dem Versuch, der Stu- Ein ähnlicher Befund ergab die Studie in Konstel- die konkrete rechtspolitische Ableitungen zu ent- lationen vollständiger Internetausfälle von min- nehmen, die Schwäche derartiger Ansätze, die destens 24 Stunden an bestimmten Orten. 313 von der Ökonomie an die Kriminologie herange- derartige Ereignisse wurden in die Studie einbe- tragen werden: Der bloße Zahlenvergleich auf zogen. Selbst bei einer deutschlandweit hohen Makroebene gibt noch keine Aufschlüsse über die Zahl flüchtlingsfeindlicher Beiträge auf der Face- Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge auf der Mi- book-Seite der AfD, mit der eine deutschlandweit kroebene. Mit anderen Worten wird die Frage hohe Zahl von flüchtlingsfeindlichen Angriffen nach Kausalitäten über ein solches Studiendesign einherging, verschwand dieser Effekt in Gemein- nicht beantwortet. Warum also Internetausfällen den, in denen das Internet ausgefallen war. an bestimmten Orten und Rückgänge flüchtlings- feindlicher Straftaten zusammenfallen, bleibt eine Schwarz und Müller betonen in der Folge, hiermit „Black Box“ und gibt deshalb keinen Anhalts- solle keineswegs behauptet werden, soziale Me- punkt für eine mögliche (gesetzgeberische) Inter- dien würden Hassverbrechen gegenüber Geflüch- vention. Eine solche kann wohl kaum in einem teten „out of thin air“ verursachen. Ganz im Abschalten von sozialen Netzwerken oder gar des Sinne des kriminologischen Forschungsstandes Internets liegen. zu den Wechselwirkungen zwischen Medienkon- sum und Gewalt begnügen sich die Autoren mit Stattdessen birgt die Studie die Gefahr, einer im- der Einordnung von sozialen Medien als auf be- mer weiteren Vorverlagerung der Strafbarkeit reits vorhandene Ressentiments verstärkend wir- Vorschub zu leisten. Sie lässt Reformen wie die kender Faktor. kürzlich unter Verweis auf Hasskriminalität im Internet erfolgte Erweiterung des § 140 StGB um Die Studie fällt in eine Zeit, in der nicht nur die das Billigen einer noch nicht begangenen Straftat wissenschaftlichen Forschungsarbeiten zu sozia- sinnvoll erscheinen und nimmt dabei keine Rück- len Medien und Hasskriminalität zugenommen sicht auf die Grenzen eines rechtsstaatlichen haben. Auch der Gesetzgeber ist in diesem Be- Strafrechts. reich in den vergangenen Jahren mehrfach tätig geworden. 2017 trat das Netzwerkdurchsetzungs- Damit ist ein Grundproblem des steigenden Ein- gesetz (NetzDG) in Kraft, das für die Betreiber flusses von Ökonomen auf die Kriminalpolitik von sozialen Netzwerken bestimmte (bußgeldbe- angesprochen: Für den Schaden, den das Straf- wehrte) Lösch- und Berichtspflichten vorsieht. recht als Instrument des subsidiären Rechtsgüter- Erst kürzlich, im Juli 2021, ist das Gesetzespaket schutzes nimmt, wenn der gesetzgeberische Ex- zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der zess im Bereich der Hasskriminalität im Internet Hasskriminalität in Kraft getreten, das neben er- anhält, ist im Rahmen einer ökonomischen Ana- weiterten Meldepflichten für Anbieter sozialer lyse kein Platz. Netzwerke sowie Strafverfolgungserleichterun- gen auch einige Strafschärfungen in diesem Be- Es bleibt somit die Aufgabe der Strafrechtswis- reich enthält. senschaft, die aus der Studie zu ziehenden Kon- sequenzen kritisch zu beurteilen. So scheint es an- Derartigen Reformen dürfte die Studie auf den gezeigt, die Netzwerkbetreiber in die Pflicht zu ersten Blick genügend Argumentationsmaterial an nehmen, wie es ursprünglich auch im NetzDG -4-
NL vom 24.9.2021 vorgesehen war. „Löschen statt Strafen“ bei Pos- sollte das Credo sein. Hiervon scheint sich der tings, deren Auswirkungen auf die reale Welt sich Gesetzgeber mit dem Gesetzespaket gegen Hass- in der Mehrzahl der Fälle nicht bestimmen lassen, kriminalität aber leider verabschiedet zu haben. IV. News aus der Regio < Reicht´s? > Voller Sorgen fragt die Badische Zeitung, unser staatlich zertifizierter Hofberichterstatter, wie ef- Falsch. Das Sicherheitsgefühl hat durch die fektiv der Freiburger Kommunale Ordnungs- Morde keinen schweren Schaden genommen, für dienst (KOD) mit seiner reduzierten Besetzung das Sicherheitsgefühl sind ganz andere Umstände von 14 Personen denn noch sei. wie etwa die Sorge um die soziale Lage maßgeb- lich. So hat auch die Evaluation der Sicherheits- https://strafrecht-online.org/bz-kod-reduziert partnerschaft gezeigt, dass der KOD gerade nicht das Sicherheitsgefühl gestärkt hat. So hat die Liste ihrer Aufgaben und Tätigkeiten einen derartig gewaltigen Umfang, dass selbst 19 Sicherheit und Sauberkeit sind wichtige Standort- Kräfte viel zu wenig erscheinen. Wir dürfen sie faktoren. Einzelhandel und Gastronomie brau- noch einmal aufzählen: chen daher einen machtvollen KOD. Der KOD muss der Polizei den Rücken freihalten Irrelevant. Der KOD ist kein Instrument zur Stär- und ist ein integraler Bestandteil des Sicherheits- kung des Mittelstandes. Setzt der Vollzugsdienst paktes von Land und Stadt. Vorstellungen einer „ordentlichen Stadt“ um, werden soziale Schieflagen und alternative Le- Falsch. Polizei und KOD haben diametral unter- bensformen schlicht verdrängt. Vor diesem Hin- schiedliche Aufgabenbereiche. Der KOD hat sich tergrund ist jeder eingesparte Euro ein Gewinn, insbesondere um die Polizei-Verordnung „zur Si- sofern er in entsprechende Angebote für die in cherung der öffentlichen Ordnung und gegen den Augen der Ordnungshüter „anderen“ umge- umweltschädliches Verhalten“ zu kümmern, bei widmet wird. der es um Lärm, nicht angeleinte Hunde und das Füttern von Tauben geht. Die Polizei wiederum https://strafrecht-online.org/nl-2021-03-26 [S. 6 f.] sorgt für die öffentliche Sicherheit. Da hält keiner dem anderen den Rücken frei. Nicht umsonst hat im Polizeirecht das Begriffs- paar der „Sicherheit und Ordnung“ nach ganz https://www.strafrecht-online.org/nl-2020-06-26 [S. 1 ff.] überwiegender Ansicht ausgedient. Es geht allein noch um die öffentliche Sicherheit, die freilich mit Vor diesem Hintergrund dieser unterschiedlichen aller Macht verteidigt wird. Über den KOD dür- Wertigkeit der Tätigkeitsbereiche ist auch die fen krude Ordnungsvorstellungen der Herrschen- Ausstattung des KOD mit Schlagstöcken voll- den nicht wieder eine Renaissance erfahren. kommen unverhältnismäßig, die eilig in Schnell- kursen auf ihren Job vorbereitet werden. Fazit: Ja, es reicht. Es reicht mit den Behauptun- gen, ohne den KOD bleibe Freiburg eine in Der KOD stärkt das fragile Sicherheitsgefühl der Furcht erstarrte Stadt, die dem Mob der Straße Freiburger Bevölkerung, das durch die Morde hilflos ausgeliefert sei. Wir pfeifen auf die Gur- schweren Schaden genommen hat. kenkönige. -5-
NL vom 24.9.2021 V. Die Kategorie, die man nicht braucht < Die Karten werden neu gemischt > Fünf Jahre ist es her, dass wir unser allseits belieb- nämlich nicht mehr so ganz sicher, seit seiner tes Hochschullehrer-Quartett auflegten. Auf diese Emeritierung ist es ruhiger um ihn geworden. Weise konnten wir weitgehend sorgenfrei in den Tag hineinleben, während in der Nacht die Bur- Auch Pegida-Schmeichler Werner Josef Patzelt schenschaftler Thomas Rauscher gegen Werner befindet sich im verdienten wie symptomatischen Josef Patzelt in Kategorien wie Wissenschaftsver- Ruhestand. Er betreibt zwar noch seinen Polit- ständnis, Freunde, Motto oder Gemütszustand blog, aber in seiner tendenziösen Analyse des im Kampf um den SIEG antreten ließen. Wahlkampfs bleibt er anders als früher weitge- hend außen vor. https://www.strafrecht-online.org/nl-2016-11-04 [S. 1 f.] https://wjpatzelt.de/ https://www.strafrecht-online.org/nl-2016-11-25 [S. 1] Jörg Baberowski („Und wenn man nicht bereit ist, Wer sich nun ein wenig selbstgrüblerisch fragt, Geiseln zu nehmen, Dörfer niederzubrennen, wer denn dieser Rauscher sei, hat das kleine Prob- Menschen aufzuhängen und Furcht und Schre- lem auf den Punkt gebracht. Während in unserem cken zu verbreiten, wie es die Terroristen tun, Dinosaurier-Quartett Tyrannosaurus Rex eine wird man eine solche Auseinandersetzung nicht konstante Größe ist, dessen Beißkraft unwider- gewinnen.“) war da schon mit seinem gescheiter- ruflich feststeht, ändert sich die Schlagkraft unse- ten Projekt eines Zentrums für Diktaturfor- rer rechten Größen je nach ihrer Schaffenskraft in schung medial präsenter und fand in RCDS und dynamischer Weise. Auch bei FIFA variieren die Liberaler Hochschulgruppe auch studentische Spielerwerte von Jahr zu Jahr. Unterstützung, die in ihm einen bedauernswerten Fall von Cancel Culture sahen. Wir wollen nun nicht so weit gehen, die bereits erwähnten Rauscher und Patzelt sowie die eben- https://strafrecht-online.org/ts-dikaturforschung falls 2016 in unser Quartett aufgenommenen Ralph Weber und Jörg Baberowski aus diesem https://strafrecht-online.org/dlf-baberowski rauszuwerfen und durch neue mit den Hufen scharrende Kräfte zu ersetzen, derer es einige Thor Steinar Ralph Weber thront aber zweifels- gibt. frei über ihnen und ist mit seinen 60 Jahren voller Schaffenskraft. Nachdem er in der AfD bei der https://www.faz.net/-gzh-a3upr Kandidatenaufstellung auf dem Parteitag ab- schmierte und auch die Kandidatur für seinen Di- https://www.strafrecht-online.org/nl-2016-09-16 [S. 1] rektwahlkreis in Wolgast/Usedom verlor, hat er die Messer gewetzt und möchte der „Gur- https://www.strafrecht-online.org/nl-2016-10-14 [S. 1 f.] kentruppe“ von Autoschiebern und Inkasso-Ab- zockern an den Kragen. Auf eine juristische Aus- Dafür haben sie einfach über lange Zeit allzu Ver- einandersetzung mit seinen ehemaligen Partei- heerendes geleistet. Aber auf die Schlagkraft der freunden freut sich der Greifswalder Hochschul- Quartettkarten wollen wir doch einen kritischen lehrer schon. Blick werfen und uns versichern, nach wie vor mit Thomas Rauscher („Europa den Europäern, Af- https://strafrecht-online.org/ndr-weber rika den Afrikanern, Arabien den Arabern“) alle Trümpfe in der Hand zu haben. Da sind wir uns -6-
NL vom 24.9.2021 Wer es schafft, die AfD zu einem Parteiaus- schlussverfahren zu veranlassen, hat sich in unse- Ohne Weber in der Hand, kann man sich allen- ren Augen einen neuen Spitzenwert in unserem falls noch mit ein paar schändlichen und von uns Hochschullehrer-Quartett verdient. selbstverständlich abgelehnten Winkelzügen wie Körpergröße über Wasser halten. https://strafrecht-online.org/ndr-weber-afd VI. Das Beste zum Schluss Das Baseballspiel fasziniert RH schon seit Langem. Er hat sogar die Hoffnung, eine Antwort auf die zu Beginn des NL gestellte Frage „Was machen wir überhaupt?“ zu bekommen. Viele Stunden Baseball schauen und darauf warten, dass etwas passiert. Vielleicht würde RH mit der Zeit auch hinter die Feinheiten dieses Spiels kommen, bei dem es um Home Runs geht, klar, manchmal aber auch altertümliche Telefon- apparate zum Einsatz kommen, sehr viel gespuckt und eben sehr lange gewartet wird. http://www.strafrecht-online.org/nl-2017-06-30 [S. 5 f.] http://www.strafrecht-online.org/nl-2016-02-12 [S. 8 f.] Baseball ist aber noch viel mehr. Man ist sich einig: Kein anderer Sport betone auf die gleiche Weise ein Zusammenspiel zwischen Individualismus und Kollektivismus, also der Leistung des Einzelnen und dem Abschneiden als Team. Und in der Einstellung hierzu spiegeln sich auch riesige sportkulturelle Unter- schiede. https://strafrecht-online.org/zeit-baseball-2021 Wir sind uns nicht zwar ganz so sicher, ob diese Sportart damit nicht doch ein wenig überhöht wird. Wir haben aber zumindest so viel kapiert, dass das folgende Verhalten ausnahmsweise sogar von Japan und den USA in gleicher Weise als nicht akzeptabel angesehen würde. Wir würden da auf jeden Fall zum Hörer greifen. https://strafrecht-online.org/twitter-olympia Ihr LSH, uns interessiert wenig mehr als uns selbst. Bisherige Newsletter finden Sie hier: https://strafrecht-online.org/newsletter/ Unter dem nachfolgenden Link können Sie Ihr Newsletter-Abonnement verwalten: https://strafrecht-online.org/newsletter/verwaltung/#TOKEN Roland Hefendehl & Team Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Tel.: +49 (0)761 / 203-2210 Mail: hefendehl@jura.uni-freiburg.de Netz: https://strafrecht-online.org -7-
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