Duale Hochschule Baden-Württemberg - Einführung in Open Educational Resources (OER) - DHBW Karlsruhe

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Duale Hochschule Baden-Württemberg - Einführung in Open Educational Resources (OER) - DHBW Karlsruhe
Duale Hochschule
Baden-Württemberg

Einführung in Open Educational Resources (OER)
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Einführung in Open Educational Resources (OER) - DHBW Karlsruhe
IMPRESSUM

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Mai 2021
Education Support Center Karlsruhe und
Education Support Center Mosbach
in Zusammenarbeit mit den Teilnehmer*innen des OER-Camps vom 30.09.2020

OER Einstieg für Lehrende von DHBW ESC/DLC, Mai 2021

LIZENZ

OER Einstieg für Lehrende von DHBW ESC/DLC ist lizenziert unter einer Creative Commons
Namensnennung 4.0 International Lizenz.

KONTAKT

Education Support Center Karlsruhe unter esc@dhbw-karlsruhe.de

Education Support Center Mosbach unter lehren@mosbach.dhbw.de
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Einführung in Open Educational Resources (OER) - DHBW Karlsruhe
Inhaltsverzeichnis

Einführung zur OER-Handreichung ....................................................................................... 1

Was sind OER? ..................................................................................................................... 2

Welche Lizenzen gibt es bei OER? ....................................................................................... 4

Wie suche ich nach OER? ..................................................................................................... 7

Wie nutze ich OER? .............................................................................................................. 9

Wie erstelle und veröffentliche ich selbst OER? ...................................................................16

Häufig gestellte Fragen zu OER ...........................................................................................19

Häufig gestellte Rechtsfragen...............................................................................................21

Anhang .................................................................................................................................23

   Quellenverzeichnis ...........................................................................................................23

   Internetquellen zur Vertiefung ...........................................................................................23

   Hilfreiche Links zu freien Medien im Netz .........................................................................24

Abbildungsverzeichnis ..........................................................................................................25
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Einführung in Open Educational Resources (OER) - DHBW Karlsruhe
EINFÜHRUNG ZUR OER-HANDREICHUNG

Einführung zur OER-Handreichung
Wieso eine eigene OER-Handreichung für die DHBW? Mit dieser Handreichung geben wir
Ihnen einerseits allgemeingültige Tipps und Informationen rund um OER und ergänzen diese
mit DHBW-spezifische Links und Empfehlungen wie Filterstrategien oder auch Lizenzie-
rungsbeispiele.

Das folgende Dokument soll Ihnen einen Einstieg in das Thema Open Educational Re-
sources (OER) bieten und als Hilfestellung für den Umgang mit OER in der Lehre dienen.
OER sind Bildungsmaterialien wie Präsentationen, Videos, Skripte, Aufgaben o.ä., die unter
einer freien Lizenz stehen und somit auch für „juristische Laien“ unter Berücksichtigung von
verständlich gemachten Richtlinien auf Basis des bestehenden Urheberrechts verwendet
werden dürfen.

In diesem Leitfaden wird zunächst genau definiert, was unter OER zu verstehen ist. An-
schließend wird erklärt, wie OER funktionieren und wie Sie diese bspw. im Internet recher-
chieren können. Sie erfahren ferner, wie Sie OER für Ihre Lehre nutzen oder auch selbst
OER erstellen und veröffentlichen können.

Unter jedem Kapitel finden Sie hilfreiches Zusatzmaterial und weiterführende Informationen,
die Sie ganz einfach mit den abgebildeten QR-Codes aufrufen können. Am Ende des Leitfa-
dens werden häufig gestellte Fragen und auch typische Bedenken beim Nutzen und Teilen
von offenen Bildungsmaterialien geklärt. Links zur weiterführenden Vertiefung in die Thema-
tik finden Sie im Anhang dieses Dokuments.

ZUSATZMATERIAL für Lehrende und Mitarbeiter*innen der DHBW:
          Sie möchten alles Wissenswerte lieber online recherchieren?
          In unserem Moodle-Kursraum finden Sie Videos, Links, Materialien und sogar
          eine Online-Schulung:
          https://moodle.dhbw.de/course/view.php?id=1963

                                                                                               1
Duale Hochschule Baden-Württemberg - Einführung in Open Educational Resources (OER) - DHBW Karlsruhe
WAS SIND OER?

Was sind OER?
Hier geben wir Ihnen die wichtigsten Definitionen und Informationen zu OER im Allgemeinen.

Die folgende Definition der UNESCO beschreibt OER sehr ausführlich:
"Open Educational Resources (OER) sind jegliche Arten von Lehr-Lern-Materialien, die
gemeinfrei oder mit einer freien Lizenz bereitgestellt werden. Das Wesen dieser offenen Ma-
terialien liegt darin, dass jedermann sie legal und kostenfrei vervielfältigen, verwenden,
verändern und verbreiten kann. OER umfassen Lehrbücher, Lehrpläne, Lehrveranstal-
tungskonzepte, Skripte, Aufgaben, Tests, Projekte, Audio-, Video- und Animationsformate."
(Deutsche Übersetzung von Jöran Muuß-Merholz, 2015a 1)
Der recht vielschichtige Begriff “Open” - und damit das große Potenzial von OER - ist in der
untenstehenden Grafik, der so genannten 5V, gut erläutert.

Abbildung 1: „5 V-Freiheiten für Offenheit“ von Julia Eggestein (Grafik), Jöran Muuß-Merholz (inhaltliche Übersetzung, Anpas-
sung und vorsichtige Erweiterung) und Jörg Lohrer (Wortschöpfer), online unter: https://open-educational-resources.de/5rs-auf-
deutsch/ (abgerufen am 29.01.2021), Lizenz: CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de

1
    Verfügbar unter http://open-educational-resources.de/unesco-definition-zu-oer-deutsch/ [03.12.2020]; Hervorhebungen durch
    A. Büchler.

                                                                                                                                2
WAS SIND OER?

Die 5V-Freiheiten für Offenheit bauen aufeinander auf. Das Recht zu verwahren und zu ver-
vielfältigen, also Kopien eines Inhalts zu besitzen oder anzufertigen, bildet dabei die Basis.
Darauf aufbauend ist die Verwendung des Inhalts in verschiedenen Zusammenhängen und
auf der dritten Stufe die Freiheit zur Verarbeitung beschrieben. Mit der Vermischung ist das
Recht auf die Kombination verschiedener Inhalte im Original oder in der bearbeiteten Version
festgehalten und das letzte „V“ steht für das Recht der Verbreitung also dem offenen Teilen
von Inhalten im Original oder auch in Überarbeitungen. Dank dieser 5V bieten OER die Mög-
lichkeit, einen Austausch von Bildungsmaterialien voranzutreiben. OER leisten somit einen
Beitrag zu einer kooperativen, interfakultären und interdisziplinären Hochschuldidaktik.
Ziel von OER ist es, den Zugang zu Bildungsmaterialien zu vereinfachen und die Lehre
durch gegenseitige Unterstützung in Form von frei zugänglichen Materialien zu berei-
chern.

ZUSATZMATERIAL:
          Was ist OER und was ist es nicht?
          Hier finden Sie ein kurzes Video zur Erklärung von OER und häufigen Fehlan-
          nahmen:

              https://youtu.be/lIfURsXNk9c
              Urheberrecht, CC-Lizenzen, OER und Schrankenregelung – wie ist das recht-
              lich alles geregelt?
              Dieser Praxisleitfaden gibt einen rechtlichen Überblick. Abrufbar unter:

              https://irights.info/wp-content/uploads/2017/11/Leitfaden_Rechtsfra-
              gen_Digitalisierung_in_der_Lehre_2017-UrhWissG.pdf

              Was ist gesetzlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt?
              Das KIT hat dies auch zusammenfassend in einer Grafik veranschaulicht:

              https://elearning.studium.kit.edu/Info60aUrhG.php#gallery

                                                                                             3
WELCHE LIZENZEN GIBT ES BEI OER?

Welche Lizenzen gibt es bei OER?
Von Public Domain bis CC BY NC ND - was kompliziert klingt, ist in sich logisch aufgebaut
und mit ein wenig Hintergrundwissen entsprechend leicht nachvollziehbar. In diesem Kapitel
stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Lizenztypen vor und geben Empfehlungen für die
Wahl einer CC-Lizenz.

Bildungsmaterialien werden zu OER durch Veröffentlichung unter einer offenen Lizenz. Eine
Veröffentlichung unter einer offenen Lizenz ist dabei für die verschiedensten Lehr-/Lernmate-
rialien möglich. Als Lizenz werden hierzu im Bildungsbereich die so genannten Creative
Commons-Lizenzen verwendet.

Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die den gesetzlichen Standard-
schutz geistigen Eigentums „alle Rechte vorbehalten“ um weitere Standardlizenzen erweitert
hat, um Urheber*innen mehr Freiheit in der Verbreitung ihrer Inhalte zu geben und einen si-
cheren Rechtsrahmen bei der Nutzung vor allem digitaler Inhalte zu schaffen. Die CC-Li-
zenzverträge werden von den Urheber*innen zur Lizenzierung ihrer Werke übernommen und
in eigener Verantwortung verwendet, um klarzustellen, was mit ihren Inhalten geschehen
darf und was nicht (vgl. https://de.creativecommons.net/was-ist-cc/).

Eine CC-Lizenz kann mit unterschiedlichen Bedingungen verknüpft sein, wie z. B. der Er-
laubnis oder auch der Beschränkung der Nutzung. Diese Bedingungen werden als Kürzel an
die CC-Buchstaben gesetzt. So erkennt man schon am Namen der Lizenz, was die Bedin-
gungen bei der Nutzung des Inhalts sind.

Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt von den Nutzer*innen (Lizenznehmer*innen) ledig-
lich die Namensnennung des/der Urheber*in/Rechteinhaber*in (Lizenzgeber*in). Darüber
hinaus können auch weitere Einschränkungen vorgenommen werden, je nachdem, ob
der/die Rechteinhaber*in eine kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung zulassen will und un-
ter welchen Voraussetzungen eine Bearbeitung zulässig ist (vgl. https://de.creativecom-
mons.net/was-ist-cc/).

Durch die Kombination dieser Bedingungen ergeben sich insgesamt sechs verschiedene
CC-Lizenzen, die dem/der Rechteinhaber*in in offizieller deutscher Übersetzung derzeit in
der Version 4.0 zur Verfügung stehen. Sie werden im Folgenden dargestellt und erläutert.

                                                                                             4
WELCHE LIZENZEN GIBT ES BEI OER?

CC0                CC0
                   Die Nutzung und Verbreitung sind an keine Bedingungen geknüpft.
                   Der*die Urheber*in sagt: “Stellt mit meinem Werk an was und wie ihr
                   es wollt - null Einschränkung. Auch meinen Namen müsst ihr nicht
                   nennen.”

CC BY 4.0          Namensnennung 4.0
                   Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in,
                   Quelle; Rechteinhaber*in) erlaubt.
                   Der*die Urheber*in sagt: “Stellt mit meinem Werk an was und wie ihr
                   es wollt, aber nennt meinen Namen.”

CC BY SA 4.0       Namensnennung – Share Alike 4.0
                   Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in,
                   Quelle; Rechteinhaber*in) erlaubt. Bearbeitungen dürfen nur unter
                   den gleichen oder vergleichbaren Lizenzbestimmungen veröffentlicht
                   werden (Share Alike).
                   Der*die Urheber*in sagt: “Stellt mit meinem Werk an was und wie ihr
                   es wollt, aber nennt meinen Namen und gebt es unter gleichen Be-
                   dingungen weiter.”

CC BY NC 4.0       Namensnennung – Nicht kommerziell 4.0
                   Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in,
                   Quelle; Rechteinhaber*in) erlaubt. Die kommerzielle Nutzung ist je-
                   doch ausgeschlossen.
                   Der*die Urheber*in sagt: “Stellt mit meinem Werk an was und wie ihr
                   es wollt, aber nennt meinen Namen und verdient kein Geld damit.“

CC BY ND 4.0       Namensnennung – Keine Bearbeitungen 4.0
                   Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in,
                   Quelle; Rechteinhaber*in) erlaubt. Die Bearbeitung ist jedoch ausge-
                   schlossen.
                   Der*die Urheber*in sagt: “Ihr dürft mein Werk nutzen, aber nichts da-
                   ran ändern. Und ihr müsst meinen Namen nennen.”

CC BY NC SA 4.0 Namensnennung – Nicht kommerziell – Share Alike 4.0
                Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in,
                Quelle; Rechteinhaber*in) erlaubt. Die kommerzielle Nutzung ist je-
                doch ausgeschlossen. Bearbeitungen dürfen nur unter den gleichen
                oder vergleichbaren Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden
                (Share Alike).
                Der*die Urheber*in sagt: “Ihr dürft mein Werk nutzen, aber nennt
                meinen Namen, verdient kein Geld damit und gebt es unter gleichen
                Bedingungen weiter.”

                                                                                           5
WELCHE LIZENZEN GIBT ES BEI OER?

  CC BY NC ND                Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0
  4.0                        Die Nutzung und Verbreitung ist unter Lizenzangaben (Autor*in,
                             Quelle; Rechteinhaber*in) erlaubt. Sowohl kommerzielle Nutzung als
                             auch Bearbeitungen sind vollständig ausgeschlossen.
                             Der*die Urheber*in sagt: “Ihr dürft mein Werk nutzen, aber nicht be-
                             arbeiten und auch kein Geld damit verdienen und ihr müsst meinen
                             Namen nennen.”

 Quelle: “Was ist CC?” von CC Germany, online unter: https://de.creativecommons.net/was-ist-cc/ (Abruf am 29.01.2021),
 Lizenz: CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/, Ergänzung von Beispielen DHBW Baden-Württemberg)

                            Unter welcher Lizenz Sie Ihr Material veröffentlichen, bleibt natürlich
                            Ihnen überlassen. Im Sinne der Offenheit raten wir im Lehr-/Lernkontext
                            jedoch von einer Veröffentlichung unter den Lizenzen CC BY ND oder
                            CC BY NC ND ab.

                            Je mehr Bedingungen für die Weiternutzung vorausgesetzt werden,
                            desto weniger offen ist das Material. Zu den OER-Lizenzen im engeren
                            Sinne gehören vor diesem Hintergrund nur die Lizenz-Kombinationen
                            CC0, CC BY und CC BY SA. Zahlreiche OER-Repositorien veröffentli-
                            chen aber auch Materialien, für die auch die ND oder die NC Bedingung
                            mit verwendet wird.
Abbildung 2: CC-Lizenz-Spektrum von "Public Domain" bis "all rights reserved", Autor: Shaddim, Original bei Wikimedia Commons: https://com-
mons.wikimedia.org/wiki/File:Creative_commons_license_spectrum.svg (Abruf 21.01.2021); Lizenz: CC-BY 4.0 https://creativecommons.org/licen-
ses/by/4.0/deed.de

 ZUSATZMATERIAL:
           CC Lizenzen und ihre Auflagen:
           Hier finden Sie ein kurzes Video zur Erklärung der unterschiedlichen Lizenz-
           kombinationen:

                    https://youtu.be/qDnXgMEH1vU

                                                                                                                         6
WIE SUCHE ICH NACH OER?

Wie suche ich nach OER?
Wie Sie auch in konventionellen Suchmaschinen gezielt nach OER-Materialien suchen kön-
nen, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten nach OER zu suchen. Dabei gibt es einige Besonder-
heiten, die zu beachten sind. Die Angebote entwickeln sich ständig weiter, verändern sich
und sind unter Umständen für das eigene Fachgebiet nicht immer ideal geeignet. Vor diesem
Hintergrund werden die folgenden hilfreichen Suchstrategien empfohlen:

Filterstrategie
In Suchmaschinen oder auf Plattformen können Inhalte oft nach Lizenz gefiltert werden.
Diese Filtermöglichkeit ist zum Teil etwas versteckt. Bei Google lassen sich die gewünschten
Lizenzen zum Beispiel in den erweiterten Sucheinstellungen auswählen.

Abbildung 3: Erweiterte Sucheinstellungen bei Google-Suchen
(Quelle: https://www.google.com/advanced_search )

Auch auf Medien-Plattformen, wie YouTube oder Flickr, finden Sie entsprechende Filteroptio-
nen. Dennoch ist es nicht immer leicht, das Material zu finden, welches zu den eigenen Vor-
stellungen passt, um es auch unter Berücksichtigung der Lizenz verwenden zu können.

                                                                                           7
WIE SUCHE ICH NACH OER?

Repositorien und OER-Plattformen
Hochschulen bzw. Hochschulverbünde haben Repositorien oder spezifische OER-Plattfor-
men aufgebaut, die für die Suche nach Bildungsmaterialien genutzt werden können. Die je-
weiligen Institutionen bzw. ihre Lehrenden sind hier ein möglicher Indikator guter Qualität
hinsichtlich der Inhalte und bieten eine hilfreiche Orientierung für erste Recherchen.

Die Hochschulen in Baden-Württemberg veröffentlichen OER auf der Plattform ZOERR
(Zentrales OER-Repositorium). Erreichbar ist dieses Repositorium über die URL
https://www.oerbw.de/. Weitere Hochschul-Repositorien listet die Hochschul-Suchmaschine
des so genannten OER-Hörnchen (einer META-Suchmaschine in OER-Repositorien) unter
beta2.oerhoernchen.de/hochschule auf. Zahlreiche weitere mögliche Quellen gibt es im eng-
lischsprachigen Raum - so z.B. das OCW Educator Portal des MIT.

Auch in den Hochschul-Repositorien ist es wichtig, die verwendete Lizenz zu prüfen. Gerade
Hochschulen haben in ihren OER-Sammlungen oft auch Inhalte, die mit dem Lizenz-Bau-
stein “Nicht Kommerziell” (NC) versehen sind, teilweise auch mit “Keine Veränderungen”
(ND). Materialien mit NC-Klausel dürfen in kostenpflichtigen Studiengängen nicht verwendet
werden. Bei einer ND-Klausel muss das Material so belassen werden, wie es ist. Es kann so-
mit nicht spezifisch für den Lehr-/Lernkontext angepasst werden.

ZUSATZMATERIAL:
          (Über) 100 gute Quellen für OER
          In dieser Webtalk-Reihe werden Quellen für OER
          thematisch sortiert vorgestellt:

              https://www.oercamp.de/webinare/top100/

                                                                                              8
WIE NUTZE ICH OER?

Wie nutze ich OER?
Nachdem Sie das passende OER-Material gefunden haben, stellt sich schnell die Frage, wo-
rauf bei der Nutzung zu achten ist. Mit einigen einfachen Regeln ist das mit OER ganz ein-
fach. In diesem Kapitel geben wir Ihnen einige hilfreiche Beispiele für die korrekte Kenn-
zeichnung von verschiedenen OER-Materialien.

Sie haben ein spannendes Video oder Arbeitsblatt für Ihr Fach gefunden und möchten
dieses gerne nutzen, ggf. verändern und zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen?
Wenn das Material als OER d.h. unter einer offenen Lizenz veröffentlicht ist, dann ist das
möglich. Bei der Nutzung müssen Sie einen Lizenzhinweis angeben und die weiteren Lizenz-
bestimmungen beachten.

Ein Lizenzhinweis muss den Titel, die/den Urheber*in, den Link zur Lizenz, die Lizenz und
den Ursprungsort beinhalten. Die sogenannte TULLU-Regel kann dabei helfen, sich die Be-
standteile zu merken und Lizenzhinweise vollständig und damit rechtlich sicher zu schreiben:

                                                                                           9
WIE NUTZE ICH OER?

Abbildung 4: Die TULLU Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken, OERinfo – Informationsstelle OER,
online verfügbar unter: https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel/ (Abruf 22.01.2021), Lizenz: https://creativecom-
mons.org/licenses/by/4.0/

                                                                                                                                  10
WIE NUTZE ICH OER?

Titel:               Titel des Materials angeben.
Urheber*in:          Name der/des Urheber*innen, genauso wie von ihm/ihr selbst erfasst.
                     Hier können auch Gruppen-, Firmen- oder Vereinsnamen angegeben
                     sein.
Lizenz:              Die Lizenzversion mit allen Bestandteilen nennen. Angaben zur Versi-
                     onsnummer und ggf. die Angabe, ob es sich um eine portierte (an die
                     Gesetzgebung eines Landes angepasste) Version handelt, sind rele-
                     vant.
Link zur Lizenz:     Link auf die Lizenz angeben. Wo kann der Lizenztext gefunden wer-
                     den?
Ursprungsort:        Link zum Ursprungsort angeben, sodass der Ausgangsort nachvollzo-
                     gen werden kann.

Für die Formulierung des Lizenzhinweises gibt es keine formalen Vorgaben. Sie können die
einzelnen Bestandteile als Text ausformulieren oder auch nur nacheinander nennen. Wichtig
ist lediglich, dass alle Lizenzbestandteile enthalten sind.

Den Lizenzbestandteil der Lizenz können Sie in Kurzform (z.B. CC BY 4.0) oder ausge-
schrieben (z.B. Creative Commons Namensnennung 4.0) oder auch in Mischformen (z.B.
CC Namensnennung 4.0) schreiben. Beim Link zur Lizenz müssen Sie bei einer Verwen-
dung in gedruckten Werken beachten, dass Sie die URL ausschreiben.

Am folgenden Beispiel können Sie die Benennung und Lizensierung nachvollziehen.

                                                                                         11
WIE NUTZE ICH OER?

                                                                                       Bei Material, das nicht in di-
                                                                                         gitaler Form veröffentlicht
                                                                                       wird, ist die Nennung der Li-
                                                                                        zenz als Abkürzung oder /
                                                                                       und Piktogramm mit einem
                                                                                       nachfolgenden Textlink üb-
                                                                                        lich. Bei Texten, die digital
                                                                                          veröffentlicht werden, ist
                                                                                        eine Verlinkung des Pikto-
                                                                                          gramms bzw. der Abkür-
                                                                                        zung üblich. Achtung: Erst
                                                                                        die Verlinkung mit dem Li-
                                                                                       zenztext bzw. die Nennung
                                                                                          der (URL bei gedruckten
                                                                                       Texten) macht die Nennung
                                                                                           der Lizenz vollständig
                                                                                              rechtsverbindlich.
 Bild: Global Open Educational                 Video: Das Video zum                   Text: Der Gold-Standard für
 Resources (OER) Logo - Black                  Gold-Standard für OER                  Texte als OER
 and White variation von Jo-                   bei Texten                             Urheber: Jöran Muuß-Mer-
 nathasmello, Online bei Wiki-                 von Henry Steinhau für                 holz und Sonja Borski für O-
 media Commons:                                OERinfo                                ERinfo – Informationsstelle
 https://upload.wikime-                        Online verfügbar:                      OER
 dia.org/wikipedia/com-                        https://www.y-                         Online verfügbar: https://o-
 mons/b/bb/Global_Open_Edu-                    outube.com/watch?v=Hhd                 pen-educational-re-
 cational_Re-                                  qJDfANWc&t=4s (Abruf                   sources.de/oer-tullu-regel/
 sources_%28OER%29_Logo_                       22.01.2021)                            (Abruf 22.01.2021)
 -_Black_and_White_varia-                      Lizenz: CC BY 4.0                      Lizenz: CC BY 4.0
 tion.svg (Abruf 12.01.2021)                   https://creativecom-                   https://creativecom-
 Lizenz: CC BY 3.0                             mons.org/licen-                        mons.org/licen-
 https://commons.wikime-                       ses/by/4.0/deed.de                     ses/by/4.0/deed.de
 dia.org/wiki/Category:CC-BY-
 3.0
Abbildung 5: Beispiele für vollständige Lizenzhinweise zu Bild, Video oder Texten (eigene Darstellung)

Neben dem Lizenzhinweis müssen Sie bei Weiternutzung von OER die jeweiligen Lizenzbe-
stimmungen beachten. Bei einer CC BY-Lizenz haben Sie mit der Angabe des Lizenzhinwei-
ses bereits alle Bestimmungen beachtet. Bei dem Zusatz NC oder ND dürfen Sie - wie oben
beschrieben - keine kommerzielle Nutzung bzw. keine Veränderungen am Material vorneh-
men.

Die SA-Bedingung ist etwas komplexer und insbesondere relevant, wenn Sie mehrere OER
miteinander kombinieren wollen. Da bei ‘SA’ die Weiternutzung ‘unter den gleichen Bedin-
gungen’ erfolgen muss, können Sie OER mit SA-Bedingung zum Beispiel nicht mit einem
Material unter NC oder ND-Bedingungen verbinden. Außerdem dürfen Sie Ihr eigenes Werk

                                                                                                                     12
WIE NUTZE ICH OER?

nicht unter einer CC BY – Lizenz veröffentlichen, wenn Sie in diesem auch Inhalte mit CC BY
SA verwendet und verändert haben, da sich die zu vergebende Lizenz nach der restriktivsten
Lizenz richtet, die sie in Ihrem OER verwendet haben. Kreutzer beschreibt diese Lizenzin-
kompatibilität folgendermaßen: „Unterschiedliche SA-Lizenzen sind daher in der Regel in-
kompatibel, was zur Folge hat, dass die hierunter stehenden Inhalte nicht miteinander kombi-
niert werden dürfen. Denn die Einhaltung der einen Lizenz würde unweigerlich zur Verlet-
zung der anderen führen“ (2016, S.25). „Da SA-Lizenzen (wie alle restriktiven Lizenzen) das
Problem der Lizenzinkompatibilität vergrößern, sollte ihre Verwendung gründlich überdacht
werden“ (ebd., S.63). Aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheiten bei SA-Lizenzierungen
empfehlen wir Ihnen in diesem Fall bei Bedarf eine juristische Prüfung der möglichen Lizen-
zierung.

Wenn Sie ein Werk verändern wollen, müssen Sie diese Veränderungen auch in der Kenn-
zeichnung des Materials kenntlich machen. Wenn die Veränderungen zu einem eigenständi-
gen neuen Material führen, sollten Sie zudem neben der originalen Lizenzierung Ihren eige-
nen Lizenzhinweis ergänzen.

                                                              Bei Material, das nicht in digitaler Form ver-
                                                                öffentlicht wird, ist die Nennung der Lizenz
                                                               als Abkürzung oder / und Piktogramm mit ei-
                                                               nem nachfolgenden Textlink üblich. Bei Tex-
                                                               ten, die digital veröffentlicht werden, ist eine
                                                              Verlinkung des Piktogramms bzw. der Abkür-
                                                              zung üblich (sollte das Material zusätzlich zur
                                                                digitalen Version gedruckt werden, verwen-
                                                                      den Sie unbedingt den Textlink!).
                                                                 Achtung: Erst die Verlinkung mit dem Li-
                                                               zenztext bzw. die Nennung der (URL bei ge-
                                                               druckten Texten) macht die Nennung der Li-
                                                                     zenz vollständig rechtsverbindlich.
 Bild: Global Open Educational Resources                      Text: Der Gold-Standard für Texte als OER
 (OER) Logo - Black and White variation                       Urheber: Jöran Muuß-Merholz und Sonja
 von Jonathasmello, Online bei Wikimedia                      Borski für OERinfo – Informationsstelle OER
 Commons:                                                     Online verfügbar: https://open-educational-re-
 https://upload.wikimedia.org/wikipe-                         sources.de/oer-tullu-regel/ (Abruf 22.01.2021)
 dia/commons/b/bb/Global_Open_Educati-                        Lizenz: CC BY 4.0 https://creativecom-
 onal_Resources_%28OER%29_Logo_-                              mons.org/licenses/by/4.0/deed.de, Bear-
 _Black_and_White_variation.svg (Abruf                        beitung (Hervorhebung und Ergänzung) Du-
 12.01.2021)                                                  ale Hochschule Baden-Württemberg
 Lizenz: CC BY 3.0
 https://commons.wikimedia.org/wiki/Cate-
 gory:CC-BY-3.0, Bearbeitung (rot) Duale
 Hochschule Baden-Württemberg
Abbildung 6: Beispiele für vollständige Lizenzhinweise bei Veränderungen von Bild oder Texten (eigene Darstellung)

                                                                                                                     13
WIE NUTZE ICH OER?

In der folgenden Übersicht sind die Kompatibilitäten für die Verwendung von OER-Materia-
lien tabellarisch aufgeführt:

Abbildung 7: Kombinationsmöglichkeiten bei der Nutzung mehrerer OER-Materialien, online verfügbar unter:: https://wiki.crea-
tivecommons.org/wiki/File:CC_License_Compatibility_Chart.png (Abruf 29.01.2021), Lizenz: CC0 https://creativecom-
mons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de

Deutlich einfacher ist die Weiternutzung bei OER unter der Lizenz CC0. Hier hat die urhe-
bende Person vollständig auf ihr Urheberrecht verzichtet. Das bedeutet, dass Sie weder ei-
nen Lizenzhinweis angeben noch irgendwelche weiteren Lizenzbestimmungen beachten
müssen.

                                                                                                                           14
WIE NUTZE ICH OER?

ZUSATZMATERIAL:
          Wie funktioniert die TULLU-Regel?
          Hier finden Sie eine ausführliche Erläuterung mit Beispielen
          aus der Praxis:

             https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel/
             In der PROFIL-Handreichung des Saarlands für Lehrer*innenfinden Sie diese
             und weitere hilfreiche Tipps:

             https://open-educational-resources.de/wp-content/uplo-
             ads/20171017_Broschu%CC%88re_ProfIL_OER.pdf
             Gold-Standards für OER
             Hier finden Sie eine Videosammlung zu den wichtigsten Standards für nahezu
             alle Formate (Arbeitsblätter, Online-Kurse, Podcasts u.v.m.):

             https://www.youtube.com/c/Open-educational-resourcesDe
             Best Practice Beispiele für Lizenzhinweise
             Gute Beispiele für ideale Lizenzhinweise auch bei veränderten Grafiken erhal-
             ten Sie hier:

             https://wiki.creativecommons.org/wiki/Best_practices_for_attribu-
             tion#This _is_a_good_attribution_for_material_you_modified_slightly

                                                                                        15
WIE ERSTELLE UND VERÖFFENTLICHE ICH SELBST OER?

Wie erstelle und veröffentliche ich selbst OER?
Wer OER nutzt tut Gutes, wenn er selbst Bildungsmaterialien für andere im Rahmen von
OER zur Verfügung stellt. Hier erfahren Sie was Sie dabei beachten müssen und wie Sie Ihr
OER-Material ganz leicht mit einer CC-Lizenz versehen können.

Bevor Sie selbst erstellte Bildungsmaterialien mit anderen als OER teilen können, sollten Sie
prüfen, ob Ihr Material als OER veröffentlicht werden kann. Wenn in Ihrem Material urheber-
rechtlich geschützte Inhalte enthalten sind, dann müssen Sie diese Inhalte zunächst entfer-
nen. Andere OER im Rahmen Ihres Werkes weiter zu nutzen ist hingegen möglich. In die-
sem Fall müssen Sie vor Veröffentlichung Ihres Werkes sicherstellen, dass Sie die Lizenz-
hinweise für die verwendeten OER korrekt angegeben haben, keine sonstigen Lizenzbestim-
mungen verletzen und die Kombinationsmöglichkeiten berücksichtigt haben (siehe Abbildung
7).

Bei OER, die unter der Lizenz CC0 stehen, ist ein Lizenzhinweis nicht erforderlich. Für an-
dere ist die Nutzung dennoch erleichtert, wenn ein entsprechender Hinweis hierzu gemacht
wurde.
Wenn Ihr Werk keine urheberrechtlich geschützten Inhalte enthält und die Lizenzhinweise
angegeben sowie Lizenzbestimmungen eingehalten wurden, müssen Sie sich vor Veröffentli-
chung für eine der sechs OER-Lizenzen entscheiden. Am besten nutzen Sie dazu den Li-
cence Chooser (Link: https://creativecommons.org/choose/) von Creative Commons, der Sie
Schritt für Schritt durch die Lizenzwahl führt. Sie können die gewählte Lizenz anschließend
direkt kopieren. Die Lizenz ist in diesem Fall maschinenlesbar und Ihre OER können somit
auch von Suchmaschinen als solche erkannt werden. Nach Möglichkeit sollten Sie bei der
Lizenz-Erstellung Angaben zur Weiternutzung machen, insbesondere helfen Sie damit ande-
ren, wenn Sie angeben, wie die Namensnennung erfolgen soll.

                                                                                           16
WIE ERSTELLE UND VERÖFFENTLICHE ICH SELBST OER?

Abbildung 8: Lizenzcodekopierfunktion des Licence Choosers bei Creative Commons (Screenshot: Homepage von Creative
Commons: https://creativecommons.org/choose/?lang=de, erstellt am 30.09.2020)

Mit der Veröffentlichung Ihres Werkes mit der gewählten Lizenz ist Ihr Material als OER ge-
teilt. Um nicht nur rechtliche, sondern auch technische Offenheit, also eine einfache Wei-
ternutzung und Bearbeitung zu gewährleisten, empfiehlt sich das Teilen der Datei als .odt o-
der .docx-Dokument anstelle eines PDFs. Vor allem .odt-Formate haben den Vorteil, dass
sie auch von kostenlosen Office-Programmen gelesen und bearbeitet werden können und
keine kostenpflichtige Software benötigt wird.

                                                                                                                     17
WIE ERSTELLE UND VERÖFFENTLICHE ICH SELBST OER?

                          CHECKLISTE ZUR ERSTELLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG VON
                                           OER MATERIALIEN:
               Nur selbst erstelltes oder als OER lizenziertes Material verwenden
               Kennzeichnung des Materials entsprechend der TULLU Regel
               Möglichst offene Formate (odt., docx., etc.) und CC-Lizenzen (CC 0,
                   CC BY, CC BY SA) verwenden

               Bei Nutzung von fremdem CC lizenzierten Material das Licence Compa-
                   tibility Chart (siehe Abbildung 6 in dieser Broschüre) zu Hilfe nehmen,
                   um Kombinierbarkeit der Lizenzen zu prüfen

               Bei unterschiedlicher Lizenzierung des fremden Materials alle vorkom-
                   menden Lizenzen einzeln nennen

               Bei Verarbeitung entsteht ein neues eigenständiges Werk, das neu li-
                   zenziert wird, dabei aber (mindestens) die Lizenzierung des beinhalte-
                   ten Materials mit den meisten Einschränkungen haben muss

               Zur Erstellung der Lizenz das Tool unter https://creativecommons.org
                   verwenden

               Für Lehrende gilt: eventuell beim Justiziariat nachfragen, ob während
                   der Arbeitszeit erstelltes Material als OER veröffentlicht werden darf

               Bei Veröffentlichung OER Material mit Metadaten bzw. Schlagworten
                   kennzeichnen

               Veröffentlichung in einem Repositorium o. ä.
Abbildung 9: Checkliste zur Erstellung und Veröffentlichung von OER Materialien (eigene Darstellung)

ZUSATZMATERIAL:
          Was bedeutet „Lizenz nehmen“ versus „Lizenz geben“?
          Hier finden Sie ein kurzes Video zur Erklärung:

                   https://youtu.be/hyogmf68k4I

                   Was müssen Sie alles beim Erstellen und Veröffentlichen beachten?
                   Dieses kurze Video gibt einen kurzen gezielten Überblick:

                   https://youtu.be/-oihukvhsAY

                                                                                                       18
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU OER

Häufig gestellte Fragen zu OER
Ein kleines FAQ für alles, was Sie sich vielleicht beim Lesen der Handreichung gefragt ha-
ben könnten. Dabei finden Sie Informationen nicht nur ausschließlich zu OER sondern auch
zum Urheberrecht.

 „Durch die Schrankenregelungen des Urheberrechts kann ich doch auch Material nutzen,
das keine OER-Lizenzen besitzt. Hier ist der Pool viel größer. Da lohnt es sich doch gar
nicht, sich mit OER zu befassen.“
      Die Anwendung der Schranken des Urheberrechts für die Lehre sind nicht einfach an-
      zuwenden und können leicht zu fehlerhafter oder unzulässiger Nutzung dieser ge-
      schützten Objekte führen. Gerade bei der Online-Lehre werden mögliche Schranken
      oft überschritten. OER sind vertraglich vereinbarte Lizenzen, die den spezifischen Fall
      im Sinne des Lizenzgebers genau erfassen können. Die Schrankenregelungen gelten
      als gesetzliche Erlaubnis zusätzlich.

„Ich bin mir nicht sicher, ob die Qualität meiner Materialien ausreichend ist. Außerdem
möchte ich mich nicht der Kritik anderer aussetzen. Die Gefahr ist groß beim Zustand der
Materialien. Mir fehlt einfach die Zeit das Material so aufzubereiten, dass es die richtige Qua-
lität hat.“
      Wenn sich eine Kultur des Teilens eingespielt hat, wird es für alle zeitökonomischer.
      Denn die Zeit, die zur Aufbereitung von Bildungsmaterial aufgewendet wird, wird bei
      der Verwendung von Materialien anderer eingespart.
      Außerdem hilft es, OER als ‘Materialien im Prozess’ zu verstehen. In diesem Sinne
      können auch ‘unfertige’ Materialien geteilt werden. Oft kommt es gerade dann zu ei-
      nem spannenden Austausch.

„Mit einem Tausch könnte ich mich anfreunden. Aber einfach meine Materialien freigeben,
ohne zu wissen, ob ich etwas zurückbekomme, kann ich mir nicht vorstellen.“
      Es gibt bereits jetzt zahlreiche Kolleg*innen, die Materialien geteilt haben - ohne dafür
      eine Gegenleistung zu erwarten. Sie können diese OER nutzen. Wenn Sie selbst tei-
      len, geben Sie dafür etwas zurück.

                                                                                              19
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU OER

„Ich teile gerne mit Kolleg*innen, die ich kenne, aber nicht mit anonymen Nutzer*innen. Ein
Teilen am Standort wäre möglich. Ein Teilen unter allen DHBW-Standorten käme noch in-
frage, aber nicht mit aller Welt.“
     Gerade an der DHBW, bei der manche Lehrveranstaltungen mehrfach parallel gehal-
     ten werden, ist es quasi eine Ressourcenverschwendung, wenn Material nicht geteilt
     wird. Das DHBW-Modell ist prädestiniert, das Teilen von Materialien systematisch zu
     verankern. Wenn die Materialien bereits für den DHBW-Gebrauch qualitätsgesichert
     sind, ist es ein kleiner Schritt, diese auch als OER freizugeben.
     Für eine DHBW-interne Freigabe fehlt es an einer rechtlichen Grundlage. Hierfür eine
     ‘eigene Lizenz’ zu entwickeln, wäre sehr aufwendig, müsste juristisch begleitet werden
     und die Hochschulen würden sich dadurch isolieren.

„Mit gemeinsamen Materialien entstehen eine Standardisierung und Gleichschaltung der
Lehrenden, die der Freiheit der Lehre entgegenstehen.“
     Das ist nicht Absicht des Ansatzes des Teilens. Es geht dabei nicht um Vereinheitli-
     chung, sondern um Austausch und Kollaboration. OER müssen nicht eins zu eins über-
     nommen werden, sondern können angepasst, verändert und dann in das eigene Lehr-
     konzept eingefügt werden.

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HÄUFIG GESTELLTE RECHTSFRAGEN

Häufig gestellte Rechtsfragen
Ein kleines FAQ für alles, was Sie sich vielleicht beim Lesen der Handreichung gefragt ha-
ben könnten. Dabei finden Sie Informationen nicht nur ausschließlich zu OER sondern auch
zum Urheberrecht.

„Darf ich Bilder aus dem Internet oder Abbildungen/Schaubilder aus einem (Online-)Buch in
meine Präsentationsfolien einbinden und meinen Studierenden z.B. über Moodle zur Verfü-
gung stellen?“

     Dies hängt von den Lizenzbedingungen am Bild und von der Art der Einbindung des
     Bilds in die Präsentation ab. In jedem Fall ist wegen § 13 UrhG eine korrekte Zitier-
     weise erforderlich. Erfolgt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit genau diesem Bild,
     so ist ein Bildzitat gem. § 51 Nr. 1 UrhG zulässig. Dient das Bild hingegen als reines
     Beiwerk, z.B. zur Aufheiterung/pädagogischen Aspekten, so ist die Verwendung des
     Bildes nur mit einer entsprechenden Zustimmung möglich.

 „Darf ich Videos/Podcasts aus dem Internet herunterladen und in meinem Moodle-Kurs be-
reitstellen?“

     Unter Einhaltung von § 60a UrhG ja. Kurze Werke i.S.v. § 60a Abs. 2 UrhG sind bei Fil-
     men 5 Minuten Dauer. Es gilt das Zitiergebot.

„Darf ich meinen Studierenden einen umfangreichen wissenschaftlichen Auszug aus einer
Fachzeitschrift online zur Verfügung stellen?“

     Im Rahmen des § 60a Abs. 1 Nr. 1 UrhG ja. Das Zitiergebot gilt auch hier.

„Darf ich einen für einen bestimmten DHBW Standort lizenzierten Aufsatz (über die Online-
Bibliothek) herunterladen und meinen Studierenden in einem Moodle-Kurs bereitstellen?“

     Da der Aufsatz in einer Zeitschrift ein kurzes Werk ist, ist dies gem. § 60a Abs. 1 Nr. 1
     UrhG zulässig. Sollte dieser Aufsatz jedoch bisher noch nicht veröffentlicht sein, so ist
     dies unzulässig. Aufsätze, die in Zeitschriften angeboten werden, sind veröffentlicht.

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HÄUFIG GESTELLTE RECHTSFRAGEN

„Darf ich einen ganzen Moodle-Kurs als OER kennzeichnen oder könnte ich hier gegen Ur-
heberrechtsregelungen verstoßen?“

     Dies hängt vom Inhalt des Moodle-Kurses ab. Dabei sind die Bestandteile des Moodle-
     Kurses einzeln zu bewerten. Zusätzlich ist eine Gesamtschau erforderlich, wenn z.B.
     die bisher einzeln zulässigen Vervielfältigungen zusammen die zulässigen Höchstgren-
     zen überschreiten würden. Befinden sich im Moodle-Kurs beispielsweise nach § 60a
     Abs. 1 Nr. 1 UrhG zulässige Vervielfältigungen, so ist eine OER-Kennzeichnung und
     Zugänglichmachung über die Zwecke in § 60a UrhG hinaus unzulässig. OER ist mög-
     lich, wo das Recht einen Verhandlungsspielraum zulässig. Hier kann OER eine Erleich-
     terung darstellen. Bei einem Verstoß gegen zwingendes Recht, setzt sich dieses durch
     und OER kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung. Kapitel zwei: Fotos

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ANHANG

Anhang
QUELLENVERZEICHNIS

Borski, S. (2020) Lehren und Lernen mit freien Bildungsmaterialien an der DHBW – Einstieg
      in Open Educational Resources (OER). Agentur J&K. Verfügbar unter
      https://docs.google.com/document/d/1AkimVrYgL-
      wAYvrvX7N8BIAMKk7_6h0xtjJmQq7EqkiY/edit# [03.12.2020].
Creative Commons (CC). Was ist CC? Verfügbar unter https://de.creativecommons.net/was-
      ist-cc/ [03.12.2020].
Creative Commons (deutschsprachige Version), verfügbar unter https://de.creativecom-
      mons.net/start/ [03.12.2020].
Kreutzer, Till (2016). Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative Com-
      mons-Lizenzen. Deutsche UNESCO-Kommission e. V. Bonn. Online verfügbar unter:
      https://irights.info/wp-content/uploads/2015/10/Open_Content_-_Ein_Praxisleitfa-
      den_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf [25.01.2021]
Muuß-Merholz, J. (2015a). UNESCO veröffentlicht neue Definition zu OER (Übersetzung
      auf Deutsch). Verfügbar unter https://open-educational-resources.de/unesco-definition-
      zu-oer-deutsch/ [03.12.2020].
Muuß-Merholz, J. (2015b). Zur Definition von „Open“ in „Open Educational Resources“ – die
5 R-Freiheiten nach David Wiley auf Deutsch als die 5 V-Freiheiten. Verfügbar unter
https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/ [03.12.2020].

Synergies Praxis (2017). Open Educational Resources (OER) 2017. Universität Hamburg.
     Verfügbar unter https://open-educational-resources.de/wp-content/uplo-
     ads/oer20172.pdf [03.12.2020].

INTERNETQUELLEN ZUR VERTIEFUNG

Muuß-Merholz, J. (2018). Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst
    machen und teilen. Alles über Open Educational Resources. Bletz: Weinheim Basel.
    Verfügbar unter: https://www.was-ist-oer.de/wp-content/uploads/sites/17/2018/01/Jo-
    eran-Muuss-Merholz-Freie-Unterrichtsmaterialien-Beltz-2018.pdf [03.12.2020].

Offener Selbstlernkurs zu Open Educational Resources (OER), verfügbar unter https://ein-
     stiegoer.de [03.12.2020].

Austausch mit Akteurinnen und Akteuren der OER Community via Facebook-Gruppe „OER -
     Open Educational Resources im deutschsprachigen Raum“ (https://www.face-
     book.com/groups/OERde/) und/ oder Twitter-Hashtag #OERde.

OERinfo | Informationsstelle Open Educational Resources. Information – Transfer – Vernet-
    zung, verfügbar unter https://open-educational-resources.de/ [03.12.2020].

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ANHANG

HILFREICHE LINKS ZU FREIEN MEDIEN IM NETZ

Bilder:                     https://pixabay.com/

                            https://commons.wikimedia.org

                            https://www.flickr.com

                            https://stockup.sitebuilderreport.com/

                            https://www.pexels.com

                            https://www.openclipart.org

                            http://images.google.de
Audio:                      https://soundcloud.com/

                            https://www.freemusicarchive.org/

                            https://freesound.org/
OER/ Bildungsmaterialien:   https://www.bildungsserver.de/elixier/

                            https://www.open.edu/openlearn/

                            https://www.oercommons.org/

                                                                         24
ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: „5 V-Freiheiten für Offenheit“ von Julia Eggestein (Grafik), Jöran Muuß-Merholz
(inhaltliche Übersetzung, Anpassung und vorsichtige Erweiterung) und Jörg Lohrer
(Wortschöpfer), online unter: https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/
(abgerufen am 29.01.2021), Lizenz: CC BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-
sa/4.0/deed.de ...................................................................................................................... 2
Abbildung 2: CC-Lizenz-Spektrum von "Public Domain" bis "all rights reserved", Autor:
Shaddim, Original bei Wikimedia Commons:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Creative_commons_license_spectrum.svg (Abruf
21.01.2021); Lizenz: CC-BY 4.0 https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de ......... 6
Abbildung 3: Erweiterte Sucheinstellungen bei Google-Suchen (Quelle:
https://www.google.com/advanced_search ) ......................................................................... 7
Abbildung 4: Die TULLU Regel zur korrekten Verwendung von offen lizenzierten Werken,
OERinfo – Informationsstelle OER, online verfügbar unter: https://open-educational-
resources.de/oer-tullu-regel/ (Abruf 22.01.2021), Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ .......................................................................10
Abbildung 5: Beispiele für vollständige Lizenzhinweise zu Bild, Video oder Texten (eigene
Darstellung) ..........................................................................................................................12
Abbildung 6: Beispiele für vollständige Lizenzhinweise bei Veränderungen von Bild oder
Texten (eigene Darstellung) .................................................................................................13
Abbildung 7: Kombinationsmöglichkeiten bei der Nutzung mehrerer OER-Materialien, online
verfügbar unter::
https://wiki.creativecommons.org/wiki/File:CC_License_Compatibility_Chart.png (Abruf
29.01.2021), Lizenz: CC0 https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de ......14
Abbildung 8: Lizenzcodekopierfunktion des Licence Choosers bei Creative Commons
(Screenshot: Homepage von Creative Commons:
https://creativecommons.org/choose/?lang=de, erstellt am 30.09.2020)...............................17
Abbildung 9: Checkliste zur Erstellung und Veröffentlichung von OER Materialien (eigene
Darstellung) ..........................................................................................................................18

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