Impfkampagne 2021 SARS-Cov 2-Impfung
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Agenda 1 Berufspolitische und organisatorische Aspekte zur SARS-CoV 2-Impfung Aktuelle Lage Aktuelle Erlasse Aktuelle Priorisierung 2 SARS-CoV 2-Impfung in der Praxis Bestellung Aufklärung Impfstoffe Impfreaktionen 3 Vergütung und Abrechnung RKI-Dokumentation Testverordnung Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Arztpraxen in WL: COVID-19-Impfungen pro Tag (Erst- und Folgeimpfungen) 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Erst- und Folgeimpfung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Mio. Januar Februar März April 0,15 0,05 0,4 0,2 0,6 0,4 1 2,1 5,5 8,2 6,4 7,4 noch zu impfen noch zu impfen noch zu impfen noch zu impfen Erstimpfung Erstimpfung Erstimpfung Erstimpfung Folgeimpfung Folgeimpfung Folgeimpfung Folgeimpfung Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Impfungen in den Impfzentren – Ausblick Wie lange bleiben Impfzentren geöffnet? Finanzierung durch den Bund bis September gesichert Frühere Schließungen möglich bei gleichzeitiger Ausdehnung des Impfens in den Arztpraxen Beibehaltung der Priorisierung? - Voraussichtlich Aufhebung im Juni 2021 Forderung: geräuschloser, vollständiger Übergang in die Arztpraxen im Sommer 2021 Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Fazit • Die niedergelassenen Ärzte sind erfolgreich in die Impfkampagne gestartet. • Durchschnittlich 88% der Hausarztpraxen impfen • Durchschnittlich 18% der Facharztpraxen impfen • Insbesondere durch AstraZeneca-Lieferungen von Impfzentren in die Arztpraxen zeigen sich Unterschiede in den Impfquoten Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Eilverordnung des BMG zur Meldepflicht von 2019-nCoV vom 01.02.2020 31 Gesetze und Verordnungen durch das BMG Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung vom 01.04.2021 Coronaschutzverordnung mit wöchentl. Änderungen Coronateststrukturverordnung Corona-Test-und Quarantäneverordnung Coronaregionalverordnung Coronaeinreiseverordnung 16 Erlasse und diverse Ergänzungserlasse Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Priorisierung der Impfung Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV auf Basis der Empfehlung der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus STIKO, deutschem Ethikrat und nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Priorisierungskriterien lt. CoronaImpfV Höchste Priorität Über 80-Jährige Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin) Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Priorisierungskriterien lt. CoronaImpfV Hohe Priorität – Folie 1 Über 70-Jährige Personen mit Trisomie 21, mit Conterganschädigung, mit Demenz, geistiger Behinderung, schwerer psychiatrischer Erkrankung, behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, schwerer chronischen Lungen-, Leber- oder Nierenerkrankung, neuromuskulärer Erkrankung, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Adipositas mit BMI über 40 und Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-Verlauf besteht mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation bis zu zwei enge Kontaktpersonen a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Priorisierungskriterien lt. CoronaImpfV Hohe Priorität – Folie 2 Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und Ärztinnen und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patienten/innenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind Personal in Kitas, Kindertagespflege, Grundschulen, Sonder- und Förderschulen Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Priorisierungskriterien lt. CoronaImpfV Erhöhte Priorität – Folie 1 Über 60-Jährige Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in der Bundeswehr, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Priorisierungskriterien lt. CoronaImpfV Erhöhte Priorität – Folie 2 Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel, in Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation tätig sind Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Digitaler Impfpass EU plant fälschungssicheren QR-Code Inhalt: Patientenname, Impfstoff, Impfdatum und digitale Signatur Anwendung: QR-Code in App (Smartphone) oder in Papierform Auslesung über Scanner Ziel: Reisefreiheit innerhalb der EU – Start voraussichtlich Juni 2021 Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Agenda 1 Berufspolitische und organisatorische Aspekte zur SARS-CoV 2-Impfung Aktuelle Lage Aktuelle Erlasse Aktuelle Priorisierung 2 SARS-CoV 2-Impfung in der Praxis Bestellung Aufklärung Impfstoffe Impfreaktionen 3 Vergütung und Abrechnung RKI-Dokumentation Testverordnung Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Bestellung der Impfstoffe Nach wöchentlicher Information der KBV Impfen in den Praxen | KVWL - Corona (corona-kvwl.de) Bestellung bei der primär beliefernden Apotheke Immer bis spätestens Dienstag 12 Uhr für die darauffolgende Woche Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Bestellung der Impfstoffe Muster 16, Kostenträger Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) - IK 100038825 Keine Kennzeichnung der Felder „Gebührenfrei“, „Impfstoff“ oder „Sprechstundenbedarf“ Damit sichergestellt werden kann, dass für die Zweitimpfung der gleiche Impfstoff zur Verfügung steht wie für die Erstimpfung, bestellen Praxen hierfür den entsprechenden Anteil impfstoffspezifisch mit dem Hinweis auf die Zweitimpfung. Impfintervall berücksichtigen: BioNTech/Pfizer 6 Wochen, AstraZeneca 12 Wochen Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, NaCl, Chargenetiketten) werden mitgeliefert Bestellung „plus erforderliches Zubehör“ Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
100038825 30 Impfstoffdosen Comirnaty® plus erforderliches Zubehör Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Ablauf Bestellprozess Bis Dienstag 12 Donnerstag: Uhr: Montagnachmittag: Verimpfung unter Rückmeldung der Berücksichtigung Bestellung in Apotheke über Impfstofflieferung der Haltbarkeit Apotheke Liefermenge Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Lieferung und Lagerung Donnerstags der Bestellwoche: Rückmeldung durch Apotheke über Liefermenge Anlieferung Montagnachmittag durch Apotheke Lagerung bei 2 – 8 °C in einem geeigneten Kühlschrank, vor Licht geschützt Comirnaty® aufgetaut und ungeöffnet max. 120 Stunden bei 2 – 8 °C haltbar Mit Lieferung wird Begleitdokument ausgehändigt, auf dem Auftauzeitpunkt und Ende der Haltbarkeit vermerkt ist Bei Raumtemperatur bis 30 °C bis zu 2 Stunden haltbar Nach Rekonstitution bei 2 bis 30 °C bis zu 6 Stunden haltbar Vaxzevria® ungeöffnet bei 2 – 8 °C bis zu 6 Monate haltbar Nach Entnahme der 1. Dosis nicht mehr als 48 Stunden im Kühlschrank Innerhalb dieses Zeitraumes bis zu 6 Stunden bei bis zu 30 °C Danach nicht wieder in den Kühlschrank zurück Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
COVID-19 Vaccine Janssen® von Johnson & Johnson Vektorimpfstoff, Adenovirus-Typ 26 basiert, ab 18 Jahre 5 Dosen à 0,5 ml Impfstoff, Einmalige Gabe, keine Rekonstitution notwendig Sinusvenenthrombosen kombiniert mit Thrombozytopenien in den USA: 6,8 Millionen Dosen verabreicht, 6 Fälle bei 18-48 Jährigen Frauen innerhalb von 6-13 Tage nach der Impfung (Stand: 13.04.2021) Lagerung & Haltbarkeit 2-8°C 3 Monate Nach Entnahme der 1.Dosis: 6 Stunden bei 2-8°C 3 Stunden bei Raumtemperatur (max. 25°C) Impfschutz 14 Tagen nach der Impfung: Wirksamkeit gegen COVID-19 Erkrankung: 66,9 % Wirksamkeit gegen schwere COVID-19-Verläufe: 76,7 % 28 Tagen nach der Impfung: Wirksamkeit gegen COVID-19 Erkrankung: 66,1 % Wirksamkeit gegen schwere COVID-19 Verläufe: 85,4 % Impfkampagne 2021 Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Rekonstitution Impfstoffe | KVWL - Corona (corona-kvwl.de) Fachinformationen der zugelassenen Impfstoffe Steckbriefe Kurzanleitungen zur Handhabung und Rekonstitution Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Handhabung Comirnaty® Ausführlichere Informationen zur Handhabung auch auf unserer Homepage Wichtig: Impfstoff wird bereits aufgetaut in die Praxis geliefert, Schritt 2 (Auftauen) entfällt somit Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Handhabung Vaxzevria® Keine Rekonstitution notwendig Aus einem Mehrdosenbehältnis können 10 Impfstoffdosen entnommen werden Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Impfaufklärung Nach kurzer eigener Vorstellung erfolgt die Überprüfung der Identität des Impflings auf allen Dokumentationsbögen „Haben Sie das Aufklärungsmerkblatt gelesen und verstanden?“ „Sie möchten geimpft werden?“ „Dann werde ich jetzt abklären, ob Sie geimpft werden können!“ Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Impfaufklärung Frage nach akuter Erkrankung (Fieber über 38,5°C): Verschiebung des Termins Besteht eine chronische Erkrankung oder eine Immunschwäche? Hinweis an Impfling: es gibt keine Daten über Wirksamkeit der Impfung bei Immunproblemen; eine geringere Schutzwirkung ist nicht auszuschließen Leiden Sie unter einer Blutgerinnungsstörung oder nehmen Sie „blutverdünnende Medikamente“ (Phenprocoumon, DOAKS)? Konsequenz: Impfung nur verschieben, wenn INR extrem hoch ist (über 3,5) sonst impfen aber: Stichstelle nach der Impfung mindestens 2 Minuten komprimieren lassen und nach 15 Minuten Überprüfung auf verstärkte Nachblutung Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Impfaufklärung Sind Allergien bekannt? NUR bei Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfstoffe nicht Impfen. z.B. PEG (Polyethylen-Glykole) enthalten in Macrogolen und Kosmetika ggf. bei über 60-jährigen dann mit AstraZeneca impfen bei ängstlichen Impflingen anbieten, die Impfung als Arzt selbst durchzuführen Traten bei früheren Impfungen unerwünschte Reaktionen auf ? bei Neigung zu Ohnmachtsanfällen: im Liegen impfen Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung können schmerzlindernde / fiebersenkende Medikamente eingenommen werden. Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Impfaufklärung bei Frauen im gebärfähigen Alter: besteht eine Schwangerschaft oder planen Sie in den kommenden Monaten schwanger zu werden? Impfung nicht kontraindiziert aber Impfung nur, wenn aus Sicht der zu Impfenden das Nutzen-Risikoverhältnis der Impfung überwiegt es gibt bei keinem der Impfstoffe Daten zu möglichen Nebenwirkungen oder Komplikationen bisher keine Meldungen über Komplikationen bei Impfungen während einer Schwangerschaft Impfung während der Stillzeit: ggf. Rat einzelne Tage Formulamilch zu füttern auch hierzu keine sicheren Daten, aber STIKO sieht keine große Gefahr bei Übergang der Impfstoffe in die Muttermilch Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Impfaufklärung Abstand zu anderen Impfungen: Zu anderen planbaren Impfungen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen vor Beginn und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden (Notfallimpfungen sind davon ausgenommen). Impfung nach durchgemachter COVID-19-Infektion: nach 6 Monaten Zeitpunkt nach letzter COVID-19-Impfung BioNTech/Pfizer: 2 Dosen intramuskulär im Abstand von 6 Wochen, das heißt nach der CorornaImpfV soll die zweite Dosis 6 Wochen nach der ersten Dosis verabreicht werden. AstraZeneca: 2 Dosen intramuskulär im Abstand von 12 Wochen, das heißt nach der CorornaImpfV soll die zweite Dosis 12 Wochen nach der ersten Dosis verabreicht werden. dann bei über 60-jährigen: zweite Impfung mit AstaZeneca bei bis 60-jährigen: Empfehlung der Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff oder mit AstraZeneca nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
RKI-Faktenblatt https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ Materialien/Faktenblaetter/COVID- 19.pdf; jsessionid=1CFAC8F0A406E1E565686FD364E DE0BC.internet102?__blob=publicationFile, Abruf 25.1.2021 Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
RKI-Faktenblatt COVID-19-Impfung: Impfreaktionen https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Faktenblaetter/COVID-19.pdf;jsessionid=1CFAC8F0A406E1E565686FD364EDE0BC.internet102?__blob=publicationFile, Abruf 25.1.2021 Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Ersatzformular zur Dokumentation der durchgeführten Impfung https://www.corona-kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/praxisinfos/corona_impfungen/Ersatzbescheinigung_Schutzimpfung_barrierefrei.pdf Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Meldungen von Nebenwirkungen Meldung an Gesundheitsamt Namentliche Meldepflicht einer unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) gem. Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt leitet Meldung weiter an Landesbehörde und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Und Meldung an Arzneimittelkommission Berufsrechtliche Verpflichtung zur Meldung von Nebenwirkungen an die AMK AMK leitet Meldung pseudonymisiert an PEI weiter Meldung kann zusätzlich auch direkt digital an BfArM oder PEI erfolgen Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Weitere Informationen www.corona-kvwl.de Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
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Agenda 1 Berufspolitische und organisatorische Aspekte zur SARS-CoV 2-Impfung Aktuelle Lage Aktuelle Erlasse Aktuelle Priorisierung 2 SARS-CoV 2-Impfung in der Praxis Bestellung Aufklärung Impfstoffe Impfreaktionen 3 Vergütung und Abrechnung RKI-Dokumentation Testverordnung Impfkampagne 2021 - 27.04.2021
Vergütung Die Höhe der Vergütung für ärztliche Leistungen bei der COVID-19-Schutzimpfung legt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Coronavirus-Impfverordnung fest. Demnach erhalten Ärztinnen und Ärzte: 20 Euro je Impfung (Erst- und Abschlussimpfung: insgesamt 40 Euro ) Die Leistung umfasst • die Aufklärung und Impfberatung • die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien • die Verabreichung des Impfstoffs • die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und • die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen • die RKI-Dokumentation • Eintragung in den Impfpass Seite: 41 Impfkampagne 2021
Seite: 42 Impfkampagne 2021
Welcher Impfstoff - welche Ziffer – welche Vergütung? BioNTech/Pfizer – Wirkstoff: Comirnaty® Impfung Erstimpfung Abschlussimpfung allgemeine Indikation 88331A 88331B berufliche Indikation 88331V 88331W Pflegeheimbewohner 88331G 88331H Es ist zu jeder Impfleistung in der Feldkennung 5010 die verwendete Chargennummer einzutragen! pro Impfung 20 Euro Seite: 43 Impfkampagne 2021
Welcher Impfstoff - welche Ziffer – welche Vergütung? AstraZeneca – Wirkstoff: Vaxzevria® Impfung Erstimpfung Abschlussimpfung allgemeine Indikation 88333A 88333B berufliche Indikation 88333V 88333W Pflegeheimbewohner 88333G 88333H Es ist zu jeder Impfleistung in der Feldkennung 5010 die verwendete Chargennummer einzutragen! pro Impfung 20 Euro Seite: 44 Impfkampagne 2021
Welcher Impfstoff - welche Ziffer – welche Vergütung? Moderna – Wirkstoff: Vaccine Moderna® (wird zurzeit noch nicht an Praxen geliefert) Impfung Erstimpfung Abschlussimpfung allgemeine Indikation 88332A 88332B berufliche Indikation 88332V 88332W Pflegeheimbewohner 88332G 88332H Es ist zu jeder Impfleistung in der Feldkennung 5010 die verwendete Chargennummer einzutragen! pro Impfung 20 Euro Seite: 45 Impfkampagne 2021
Welcher Impfstoff - welche Ziffer – welche Vergütung? Janssen/Johnson & Johnson – Wirkstoff: Vaccine Janssen® Impfung allgemeine Indikation 88334 berufliche Indikation 88334Y Pflegeheimbewohner 88334I Es ist zu jeder Impfleistung in der Feldkennung 5010 die verwendete Chargennummer einzutragen! Einmalige Impfung 20 Euro Seite: 46 Impfkampagne 2021
Weitere Impfstoffe werden folgen… Alle aktuellen Informationen sowie den Leitfaden zur Abrechnung der Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 finden Sie unter www.corona-kvwl.de Seite: 47 Impfkampagne 2021
Welche weiteren Leistungen sind neben der Impfung abrechnungsfähig? GOP Leistungsinhalt Vergütung 88320 Ausstellung Zeugnis (Vorerkrankung) 5,00 Euro Wichtig: im Kontext der CoronaImpfV Die Abrechnung einer Impfberatung neben der Impfung 88321 Portopauschale 0,90 Euro bzw. Besuch und/oder Mitbesuch im Kontext der CoronaImpfV ist im Krankheitsfall 88322 Ausschließliche Impfberatung 10,00 Euro ausgeschlossen! (§ 9 Abs. 2 CoronaImpfV) Einmalig je Impfberechtigtem; die Beratung kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde erfolgen 88323 Besuch im Rahmen einer Impfung 35,00 Euro (§ 9 Abs. 1 S. 3 CoronaImpfV) 88324 Besuch einer weiteren Person in derselben 15,00 Euro sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung (§ 9 Abs. 1 S. 3 CoronaImpfV) Seite: 48 Impfkampagne 2021
Seite: 49 Impfkampagne 2021
Agenda 1 Berufspolitische und organisatorische Aspekte zur SARS-CoV 2-Impfung Aktuelle Lage Aktuelle Erlasse Aktuelle Priorisierung 2 SARS-CoV 2-Impfung in der Praxis Bestellung Aufklärung Impfstoffe Impfreaktionen 3 Vergütung und Abrechnung RKI-Dokumentation Testverordnung Seite: 50 Impfkampagne 2021
RKI Dokumentation Impfsurveillance der Coronavirus-Impfverordnung Seite 51 Impfkampagne 2021
RKI Dokumentation Voraussetzung der Coronavirus-Impfverordnung zur Beobachtung des Impfgeschehens Anmeldung direkt über KVWL-Mitgliederportal Meldung pro Praxis, auch wenn dort mehrere Ärzte impfen (MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften) Tägliche Meldung über Impf-DokuPortal der KBV bis 23.59 Uhr: Anzahl Erstimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff Abschlussimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff Anzahl über 60-Jähriger bei Erst- und Abschlussimpfungen Korrekturen im Laufe eines Tages möglich, Nachmeldungen mit der nächsten Tagesmeldung möglich Seite 52 Impfkampagne 2021
Seite 53 Impfkampagne 2021
Agenda 1 Berufspolitische und organisatorische Aspekte zur SARS-CoV 2-Impfung Aktuelle Lage Aktuelle Erlasse Aktuelle Priorisierung 2 SARS-CoV 2-Impfung in der Praxis Bestellung Aufklärung Impfstoffe Impfreaktionen 3 Vergütung und Abrechnung RKI-Dokumentation Testverordnung Seite: 54 Impfkampagne 2021
Seite: 55 Impfkampagne 2021
Wer kann sich präventiv testen lassen? Bürgertest (§ 4a TestV) • Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich präventiv mindestens einmal pro Woche testen lassen • Berechtigungsnachweis nicht erforderlich • Der Anspruch besteht sowohl für GKV-Versicherte als auch für Personen, die nicht gesetzlich versichert sind SNR Leistung Vergütung Kodierung Zulässige Testart 97120 Ärztliche Leistung 15 Euro U99.0 G und Z11 G PoC-Antigen-Test 97122 Sachkosten PoC-Antigen-Test 6 Euro Seite: 56 Impfkampagne 2021
Bestätigende Diagnostik mittels PCR-Testung § 4b TestV Personen, nach einem positiven Antigen-Test (PoC-Test) haben Anspruch auf einen Bestätigungstest mittels Nukleinsäurenachweis (PCR-Test) SNR Leistung Vergütung Kodierung Zulässige Testart 97120 Ärztliche Leistung 15 Euro PCR-Test U99.0G und Z11G (Muster OEGD) Keine Abrechnung nach EBM! Abrechnung durch Labor Seite: 57 Impfkampagne 2021
Weitere Testungen Kontaktpersonen (§ 2 TestV) Testungen nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen/Unternehmen (§ 3 TestV) Testungen zur Beendigung der Quarantäne SNR Leistung Vergütung Kodierung Zulässige Testarten 97120 Ärztliche Leistung 15 Euro 1. PCR-Test (Muster OEGD), 97126 Vergütung für Gespräch, sofern die Person 5 Euro Abrechnung durch Labor nicht als Kontaktperson festgestellt werden U99.0G und Z11G 2. Labor-Antigen-Test konnte und kein Abstrich erfolgt ist (Muster OEGD), 97122 Sachkosten PoC-Antigen-Test 6 Euro Abrechnung durch Labor 3. PoC-Antigen-Test 97124 Ärztliche Schulung des Personals zur 70 Euro Anwendung und Auswertung von PoC-Tests Seite: 58 Impfkampagne 2021
Hinweis: Bei eigenem Personal bis zu 10 PoC-Tests Weitere Testungen pro Monat und Person Testungen von eigenem Praxispersonal SNR Leistung Vergütung Kodierung Zulässige Testarten 97122 Sachkosten PoC-Antigen-Test 6 Euro U99.0G und Z11G 1. PoC-Antigen-Test 2. Labor-Antigen-Test (Muster OEGD), Abrechnung durch Labor Kein PCR-Test! Seite: 59 Impfkampagne 2021
Testungen von symptomatischen Personen Seite: 60 Impfkampagne 2021
Hinweis: Der Vertrag über die Durchführung, Abrechnung und Vergütung von Corona-Tests für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in NRW wurde beendet! Alle aktuellen Informationen sowie Abrechnungs-Übersichten finden Sie unter www.corona-kvwl.de Seite: 61 Impfkampagne 2021
Beschaffung Die Point-of-Care-Antigen-Test (PoC-Test) sind von der Praxis in Eigenverantwortung zu beschaffen! Welche Tests sind zugelassen? Die präventiven Testungen mittels PoC-Test können ausschließlich durchgeführt werden, mit denen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht hat. Die Liste der Antigentests finden Sie unter: bfarm.de Seite: 62 Impfkampagne 2021
Weitere Informationen www.corona-kvwl.de Seite 63 Impfkampagne 2021
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 64 Impfkampagne 2021
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