Berufssprachkurse in KURSNET - Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter

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Berufssprachkurse in KURSNET - Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter
Berufssprachkurse in KURSNET
    Transparenz über verfügbare Kursplätze

      Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter
Berufssprachkurse in KURSNET - Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter
Impressum
                Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
                Frankenstraße 210
                90461 Nürnberg

                Bundesagentur für Arbeit
                Regensburger Straße 104
                90478 Nürnberg

Stand: 16.06.2021                 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse   Seite 2 von 25
Berufssprachkurse in KURSNET - Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter
Inhaltsverzeichnis
            Impressum ............................................................................................................................................. 2
    Vorbemerkungen ............................................................................................................................................ 5
    1 Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Berufssprachkursen mit BAMF-Förderung in KURSNET ..... 6
         1.1 Zulassung als Anbieter ............................................................................................................................................ 6
         1.2 Nutzung eines Bildungsanbieter-Accounts in KURSNET ....................................................................................... 6
    2 Verfahren ..................................................................................................................................................... 6
         2.1 Eingabe-Verfahren .................................................................................................................................................. 6
         2.2 Qualitätssicherung durch die BA ............................................................................................................................. 7
         2.3 Aktualisierung der Angebote und Termine .............................................................................................................. 7
    3 Eingabe der Angebote zu Berufssprachkursen ............................................................................................ 8
         3.1 Anlage des Bildungsangebots ................................................................................................................................. 8
            3.1.1                 Bezeichnung des Bildungsangebots .............................................................................. 10
            3.1.2                 Bildungsinhalte ............................................................................................................... 10
            3.1.3                 Auswahl der Bildungsart und Kennzeichnung als Angebot mit BAMF-Förderung ........... 12
            3.1.4                 Schulart.......................................................................................................................... 13
            3.1.5                 Reha-Träger................................................................................................................... 13
            3.1.6                 Förderung ...................................................................................................................... 13
            3.1.7                 Zielgruppe ...................................................................................................................... 14
            3.1.8                 Zugang........................................................................................................................... 14
            3.1.9                 Abschlussart .................................................................................................................. 16
            3.1.10                Abschlussbezeichnung .................................................................................................. 16
            3.1.11                Anrechnung.................................................................................................................... 16
            3.1.12                Berechtigungen .............................................................................................................. 16
            3.1.13                Zusatzqualifikationen ..................................................................................................... 17
            3.1.14                Link ................................................................................................................................ 17
            3.1.15                Systematik zuordnen...................................................................................................... 18
            3.1.16                Freie Suchworte ............................................................................................................. 19
         3.2 Anlage Veranstaltungstermine .............................................................................................................................. 20
            3.2.1                 Beginn-Datum ................................................................................................................ 21
            3.2.2                 Ende-Datum ................................................................................................................... 21
            3.2.3                 Anmeldeschluss-Datum ................................................................................................. 21
            3.2.4                 Erster Tag der Veröffentlichung...................................................................................... 21
            3.2.5                 Letzter Tag der Veröffentlichung .................................................................................... 21
            3.2.6                 Individueller Einstieg ...................................................................................................... 22
            3.2.7                 Unterrichtsform .............................................................................................................. 23
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3.2.8     Unterrichtszeiten ............................................................................................................ 23
          3.2.9     Bemerkungen................................................................................................................. 23
          3.2.10    Gesamtkosten ................................................................................................................ 23
          3.2.11    Kostenbemerkung .......................................................................................................... 23
          3.2.12    Zulassung Integrationsförderung .................................................................................... 23
          3.2.13    Eigene Angebotsnummer ............................................................................................... 23
          3.2.14    Gebuchte Teilnehmeranzahl .......................................................................................... 24
          3.2.15    Maximale Teilnehmeranzahl .......................................................................................... 24
          3.2.16    Kommentar .................................................................................................................... 24
          3.2.17    Kommentar intern (wird nicht veröffentlicht) ................................................................... 24
          3.2.18    Link zum Veranstaltungstermin ...................................................................................... 24
          3.2.19    Prüfende Stelle .............................................................................................................. 24
          3.2.20    Veranstaltungsablauf ..................................................................................................... 24
          3.2.21    Veranstaltungsort ........................................................................................................... 24

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Vorbemerkungen
        Die vorliegende Anleitung soll die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
        zertifizierten Bildungsanbieter von Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG dabei
        unterstützen, die Angebote in KURSNET zu veröffentlichen. Daher wird hier vor allem auf die
        Besonderheiten eingegangen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser
        Bildungsangebote zu beachten sind. Insbesondere betrifft dies die Einrichtung und die Pflege
        des Accounts und die Eingabe und Pflege der Bildungsangebote.

        Für das allgemeine Verständnis von KURSNET, dem Portal für berufliche Aus- und
        Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit (BA), und die Veröffentlichung von
        Bildungsangeboten werden die Bildungsanbieter aufgefordert, die Informationen im
        KURSNET-Portal, insbesondere das Redaktionshandbuch zu konsultieren. Im Dokument wird
        an einigen Stellen gezielt auf das Handbuch verwiesen. Das Handbuch finden Sie unter:
        https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/file?fname=Redaktionshandbuch.pdf

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Berufssprachkurse in KURSNET - Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter
1 Voraussetzungen für die
        Veröffentlichung von
        Berufssprachkursen mit BAMF-
        Förderung in KURSNET
        1.1 Zulassung als Anbieter
        Nur vorab durch das BAMF zugelassene Bildungsanbieter dürfen Berufssprachkurse nach §
        45a AufenthG in KURSNET veröffentlichen. Berechtigte Bildungsanbieter stellen ihre
        Bildungsangebote in einen bestimmten Bildungsanbieter-Account (Bildungsanbieter-ID) ein.

        1.2 Nutzung eines Bildungsanbieter-Accounts in
        KURSNET
        Zur Veröffentlichung von Angeboten in KURSNET sind Bildungsanbieter verpflichtet, einen
        entsprechenden Account in KURSNET zu nutzen und die Nutzungsbedingungen zu befolgen
        (vgl. https://www.kursnet-online.arbeitsagentur.de/onlinekurs/printNutzungsbedingungen.do).
        Prinzipiell sind alle Bildungsanbieter berechtigt, einen Account zu haben. Die Nutzung eines
        bereits vorhandenen Accounts ist für die Pflege von Sprachkursangeboten mit BAMF-
        Förderung grundsätzlich möglich.
        Für Bildungsanbieter, die über das XML-Upload-Verfahren große Volumina liefern und
        dieses Verfahren auch für die Eingabe und Pflege dieser Angebote nutzen, kann die Anlage
        weiterer Accounts zur Reduzierung der Datenpaketgröße den Nutzungsbedingungen und
        bestehenden Regelungen und Absprachen gemäß sinnvoll sein.
        Bildungsanbieter, die bislang über keinen Account in KURSNET verfügen, müssen sich neu
        registrieren und einen Account anlegen.

        2 Verfahren
        2.1 Eingabe-Verfahren
        Grundsätzlich stehen zwei Eingabeverfahren zur Erfassung dieser Angebote zur Verfügung:
        Sie können zwischen der Online-Eingabe oder dem XML-Upload-Verfahren wählen (vgl.
        Redaktionshandbuch, Kapitel I.4). Zur Eingabe und Aktualisierung der Berufssprachkurse
        nach § 45a AufenthG wird die Nutzung der Online-Eingabe empfohlen.
        Unabhängig davon können Sie prüfen, welches Eingabeverfahren Sie (z. B. abhängig von der
        Menge Ihrer Angebote) wählen wollen. Über die obige Empfehlung hinausgehende
        unterstützende Hinweise finden Sie auf den KURSNET-Portalseiten für Bildungsanbieter unter

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http://kursnet-
        finden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungsanbieter/eingabeverfahrenWaehlen.do
        Die Eingabe erfolgt durch die Kursträger selbst. Die Nutzung des Eingabe-Service der
        Bundesagentur für Arbeit ist für diesen Angebotsbereich nicht möglich.
        Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Hinweise unter 1.2 zur Nutzung
        unterschiedlicher Accounts.
        Die in dieser Anleitung beschriebenen inhaltlichen und fachlichen Vorgaben anhand des
        Beispiels der Online-Eingabe gelten übergreifend für die Datenqualität unabhängig vom
        Eingabeverfahren.

        2.2 Qualitätssicherung durch die BA
        Die Veröffentlichung aller Bildungsangebote in KURSNET unterliegt einer
        Qualitätssicherung. Entsprechen Bildungsangebote nicht den Aufnahmevoraussetzungen
        oder treffen Ausschlusskriterien zu, so kann dies zur Ablehnung der Veröffentlichung führen.
        Darüber erhalten die Bildungsanbieter eine Information.
        Eine intensive redaktionelle Prüfung der Angebote erfolgt nicht. Es erfolgt aber eine
        Stichprobenprüfung hinsichtlich der Aufnahmegrundsätze, Ausschlusskriterien,
        Systematikzuordnung und der weiteren fachlichen Vorgaben den allgemeinen KURSNET-
        Regelungen und der vorliegenden Eingabehilfe gemäß.
        Für die erforderliche hohe Datenqualität (insb. Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität) gemäß
        den Vorgaben des BAMF und der BA sind die eingebenden Kursträger verantwortlich.

        2.3 Aktualisierung der Angebote und Termine
        Die Bildungsangebote zu Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG sind
        wöchentlich zu aktualisieren.

Stand: 16.06.2021                    BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                             Seite 7 von 25
3 Eingabe der Angebote zu
        Berufssprachkursen
        Bei der Eingabe eines Bildungsangebots in KURSNET ist zwischen „MUSS-Feldern“,
        Pflichtfeldern, die unbedingt ausgefüllt werden müssen, und „KANN-Feldern“ zu
        unterscheiden (vgl. hierzu Kapitel „II.5 Eingabebereich Bildungsangebote“ und „II.6
        Eingabebereich Veranstaltungstermine“ im KURSNET-Redaktionshandbuch). Andererseits
        wird vorgegeben, welche der KANN-Felder für die Angebote zu Berufssprachkursen
        ebenfalls obligatorisch sind bzw. welche im Folgenden gemachten Vorgaben unbedingt zu
        beachten sind. Diese Felder sind gekennzeichnet als
        „Muss-Feld für Berufssprachkurse“. Grundsätzlich gibt es Felder mit Drop-down-Menüs, bei
        denen die Kategorien durch das System KURSNET automatisch vorgegeben sind, und
        Freitextfelder, in die ein selbstgewählter Text eingegeben werden kann bzw. soll.
        Für die Erfassung von Bildungsangeboten in KURSNET zu Berufssprachkursen mit
        Förderung des BAMF muss zwingend beachtet werden, dass pro Angebotstyp nur ein
        Angebot/Kurs angelegt wird. Für die Anlage eines Berufssprachkurses bedeutet dies, dass
        hierbei sämtliche Kursbestandteile (Sprachkurs, Test) mit allen Kursen enthalten sind und
        nicht einzeln eingegeben werden dürfen. Die Veranstaltungstermine eines Angebots bilden
        dann die einzelnen Kurstermine ab, zu denen das Bildungsangebot durchgeführt wird.
        Durch die Anlage und Pflege der Angebote und Veranstaltungen führt in der Online-
        Eingabevariante der Bearbeitungsassistent (vgl. Abb. 1). Erfolgreich beendete Eingabeschritte
        werden grün hinterlegt und mit einem Haken gekennzeichnet (vgl. Abb. 3).

        3.1 Anlage des Bildungsangebots
        Im Eingabebereich Bildungsangebote erfassen Sie im Wesentlichen die grundlegenden
        inhaltlichen Aspekte Ihrer Bildungsveranstaltung (vgl. hierzu Kapitel „II.5 Eingabebereich
        Bildungsangebote“ im KURSNET-Redaktionshandbuch).

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Abbildung 1: Bildungsangebot anlegen

Stand: 16.06.2021   BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse             Seite 9 von 25
3.1.1 Bezeichnung des Bildungsangebots
        KURSNET-Muss-Feld, Freitext

        In diesem Freitextfeld wird der Titel/die Bezeichnung des Angebots erfasst.
        Bitte verwenden Sie je nach Bildungsangebot eine der nachfolgenden Bezeichnungen:
                
             Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau A2
             Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1
             Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2
             Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C1
             Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C2
             Berufsfachspezifischer Sprachkurs
             Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen 
            Berufssprachkurse, die vollständig oder teilweise im virtuellen Klassenzimmer
            stattfinden, sind im Veranstaltungstitel mit „virtuell“ bzw. mit „teilweise virtuell“ zu
            kennzeichnen, z. B. „Berufssprachkurs Ziel C1 – teilweise virtuell“.
                Folgende Bildungsangebote werden nicht in KURSNET veröffentlicht:
               Berufssprachkurse für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Gehörlose,
                Menschen mit Behinderung) werden nicht in KURSNET veröffentlicht.

        Die allgemeine Beschreibung zu Bezeichnung des Bildungsangebots befindet sich im
        Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.1.

        3.1.2 Bildungsinhalte
        KURSNET-Muss-Feld, Freitext

        Hier werden die wesentlichen Inhalte des Angebots kurz und in strukturierter Form, ggf. in
        Stichpunkten oder mit Schlagworten, beschrieben.
        Bitte verwenden Sie je nach Bildungsangebot einen der nachfolgenden Texte:

               Für Berufssprachkurse gilt: Wenn den Teilnehmenden die technische
                Ausstattung bereitgestellt wird, halten Sie das bitte in dieser Kategorie als
                Erstes fest mit der Formulierung „Technische Ausstattung kann bereitgestellt
                werden“.

               Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau A2:

                Der Kurs A2 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das
                Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu
                erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.
                Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen
                Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und
                an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen
                Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
                DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

               Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B1:

Stand: 16.06.2021                      BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                             Seite 10 von 25
Der Kurs B1 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das
                Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu
                erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.
                Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen
                Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und
                an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen
                Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
                DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

               Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B2:

                Der Kurs B2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2
                des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
                Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt
                mit einer Zertifikatsprüfung ab.

                Bei Bedarf wird ein B2 Kurs mit einem sogenannten Brückenelement angeboten. In
                diesem werden dabei die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit
                berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten wiederholt und gefestigt.

                Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil eines
                500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses. B2-Basiskurse mit
                Brückenelement können ab dem 01.01.2019 angeboten werden.

               Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau C1:

                Der Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau C1
                des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der
                Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt
                mit einer Zertifikatsprüfung ab.

               Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau C2 (noch in Planung):

                Der Kurs C2 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das
                Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu
                erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.
                Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

               Für die Berufssprachkurse mit berufsfachspezifischer Ausrichtung:

                Der Kurs hat eine fachspezifische Ausrichtung. Der Unterricht ist für einzelne
                Berufsgruppen oder Bereiche ausgerichtet. Der Kurs umfasst in der Regel 300
                Unterrichtseinheiten. Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab.

               Für die Berufssprachkurse mit Fachsprache zur Anerkennung von
                Berufsabschlüssen:

                Der Kurs sollte in der Regel 600 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Die
                Ausrichtung ist spezifisch auf einzelne Berufsgruppen bezogen, die ein bestimmtes
                Sprachniveau im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder den
                Zugang zum Beruf benötigen. Der Kurs schließt mit dem Zertifikat, welches für die
                Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf vorgeschrieben ist, ab.

Stand: 16.06.2021                    BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                          Seite 11 von 25
Die allgemeine Beschreibung zu Bildungsinhalte befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.2

        3.1.3 Auswahl der Bildungsart und Kennzeichnung als
        Angebot mit BAMF-Förderung
        KURSNET-Muss-Feld, Dropdown

        Die Kennzeichnung des Bildungsangebots als Berufssprachkurs mit BAMF-Förderung
        erfolgt über die Angabe der Bildungsart: Hier ist unbedingt „Integrationssprachkurse
        (BAMF)“ auszuwählen, da ansonsten die Eingabe eines solchen Angebots nicht möglich ist.
        Dabei ist ausschlaggebend, dass die Kursträger als Anbieter des jeweiligen Kurstyps vom
        BAMF zugelassen wurden (vgl. Kap. 1.1) und das Angebot förderfähig ist.
        Dies ist zugleich Voraussetzung zur Zuordnung des Systematikbereiches MC (vgl. Kap.
        3.1.15).

                                               Abbildung 2: Bildungsart zuordnen

Stand: 16.06.2021                  BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                         Seite 12 von 25
3.1.4 Schulart
        KURSNET-Muss-Feld, Radiobutton

        Als anzugebende Schulart dürfen die mit „(R)“ gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten im
        Fall der Bildungsart „Integrationssprachkurse (BAMF)“ nicht verwendet werden.
        Die allgemeine Beschreibung zu Schulart befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.5.4.

        3.1.5 Reha-Träger
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Dropdown

        Die Eingabe als gleichzeitiges Reha-Angebot für die Bildungsart “Integrationssprachkurse
        (BAMF)“ ist ausgeschlossen. Daher ist hier zwingend der Wert „kein Reha-Träger“
        auszuwählen.

        3.1.6 Förderung
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext

        Bitte verwenden Sie den folgenden Text:
        Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.

        Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos.

        Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende.
        Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind

        -   Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
        -   Auszubildende;
        -   Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei
            gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.

        Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV
        geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des
        gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser
        Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.

        Die allgemeine Beschreibung zu Förderung befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.5.6.

Stand: 16.06.2021                   BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                         Seite 13 von 25
3.1.7 Zielgruppe
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext

        In dem Freitextfeld Zielgruppe sind Angaben zur Personengruppe zu machen, an die sich
        das Angebot richtet. Die Angabe muss der Auswahl des Systematikendpunkts
        entsprechen.

        Bitte verwenden Sie nachfolgenden Text.
        Für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:
                Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem
                fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und
                Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an
                Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit
                Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung
                oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine
                Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld
                bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um
                den Arbeitsalltag zu meistern.
               Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule
               besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

        Die allgemeine Beschreibung zu Zielgruppe befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.5.7.

        3.1.8 Zugang
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext

        In diesem Freitextfeld sind Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen, die für eine
        Teilnahme an der Bildungsmaßnahme erforderlich sind, zu machen.
        Bitte verwenden Sie nachfolgenden Text für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:
        Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende
        Zugangsvoraussetzungen:

               o    Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche
                    Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen
                    Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die
                    Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1.
               o    Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten
                    (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler
                    Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit
                    Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
               o    Seit der Änderung der DeuFöV im Zuge des Inkrafttretens des
                    Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 können
                    arbeitsmarktnahe Geduldete nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum
                    Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2
                    und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für
                    Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, der sogenannten
                    Ausbildungsduldung. Arbeitsmarktnahe Gestattete mit mindestens 3-monatiger

Stand: 16.06.2021                   BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                         Seite 14 von 25
Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.2019 können
                    Basisberufssprachkurse B2 oder C1 (oder auch perspektivisch C2) besuchen,
                    sofern sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen.
               o    Erziehende Gestattete können vom Bundesamt eine Teilnahmeberechtigung
                    erhalten, auch wenn sie nicht unmittelbar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
                    stehen.
               o    Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wird
                    der Zugang zu den Berufssprachkursen für eine neue Zielgruppe eröffnet:
                    Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige
                    Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem
                    Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten.
                    Diese Zielgruppe hat auch die Möglichkeit, den Antrag auf
                    Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen. In diesem Fall muss
                    dem Bundesamt eine zustellfähige Anschrift in Deutschland zur Verfügung
                    gestellt werden, z. B. kann dem Antrag eine Postvollmacht für die
                    Bildungseinrichtung oder den Arbeitgeber in Deutschland beigefügt werden. Die
                    Teilnahmeberechtigung wird in diesem Fall an die bevollmächtigte Stelle
                    zugestellt, die den Antragstellenden eine Kopie der Teilnahmeberechtigung zur
                    Vorlage im Visumverfahren übermittelt.

        Die allgemeine Beschreibung zu Zugang befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.5.8.

Stand: 16.06.2021                   BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                       Seite 15 von 25
3.1.9 Abschlussart
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext

        In diesem Freitextfeld tragen Sie bitte zum Bildungsangebot Berufssprachkurse nach §
        45a AufenthG) den nachfolgenden Text ein:

        Die Kursarten A2, B1, B2, C1 und C2 (geplant ab 2022) enden mit der entsprechenden
        Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
        Die Spezialberufssprachkurse zur Anerkennung enden mit den für die Berufsanerkennung
        oder den Berufszugang vorgeschriebenen Zertifikatsprüfungen oder Fachspracheprüfung
        der zuständigen Stelle.
        Die Kursträger ermöglichen den Teilnehmenden das Ablegen der Zertifikatsprüfung nach
        dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Teilnehmende erhalten
        nach Auswertung der Prüfung ein Zertifikatsergebnis.
        Teilnehmende, die keine Zertifikatsprüfung ablegen (bei Kursen mit fachspezifischer
        Ausrichtung) oder die Prüfung auch bei der Wiederholung nicht bestehen, erhalten von
        den Kursträgern eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu den erreichten
        Lernfortschritten enthält.
        Die allgemeine Beschreibung zu Abschlussart befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.5.9.

        3.1.10 Abschlussbezeichnung
        KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse

        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.1.11 Anrechnung
        KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse

        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.1.12 Berechtigungen
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext
        In diesem Freitextfeld tragen Sie bitte den nachfolgenden Text ein:
        Die Berufssprachkurse erweitern das Sprachförderangebot des Bundes für Menschen mit
        Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung der Chancen der Teilnehmenden auf
        Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen bzw.
        der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Berufssprachkurse vermitteln arbeitsuchenden und
        beschäftigten Migrantinnen und Migranten ebenso wie Geflüchteten berufsbezogene
        Deutschkenntnisse zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt.
        Berufssprachkurse bieten Zugewanderten, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Deutschen
        mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt,
        in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen zu verbessern.
        Die allgemeine Beschreibung zu Berechtigungen befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.5.12.

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3.1.13 Zusatzqualifikationen
        KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse

        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.1.14 Link
        KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse, Freitext

        In diesem Freitextfeld können Links auf vertiefendes Material eingegeben werden, die sich
        auf das beschriebene Bildungsangebot beziehen.
        Die allgemeine Beschreibung zu Link befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.14.

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3.1.15 Systematik zuordnen
        KURSNET-Muss-Feld

        Da in KURSNET eine große Anzahl an Angeboten veröffentlicht ist, ist eine klare
        Struktur/Kategorisierung der Angebote erforderlich, auf die im Folgenden als Systematik
        referenziert wird. Die Systematik ist ein Ordnungssystem aus hierarchisch gegliederten
        Systematik-Positionen, das es ermöglicht, innerhalb von KURSNET inhaltlich vergleichbare
        Bildungsangebote thematisch in Gruppen zusammenzufassen.
        Einem Angebot muss bei der Erfassung eine korrekte Systematik-Position zugewiesen
        werden. Die Zuordnung der Systematik erfolgt durch die Kursträger selbst. Der Service der
        KURSNET-Redaktion zur Zuordnung ist hier nicht zu nutzen.
        Die allgemeine Beschreibung zu            Systematik        zuordnen      befindet   sich   im
        Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.16.

                                               Abbildung 3: Systematik zuordnen

        Für Berufssprachkurse steht im Systematikbereich M "Besondere Bildungsangebote für
        Menschen mit Migrationshintergrund (BAMF-Förderung und Anerkennungsmaßnahmen)" ein
        eigener Systematikbereich MC Berufsbezogene Sprachkurse gem. §45a AufenthG/DeuFöV
        zur Verfügung.

Stand: 16.06.2021                  BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                               Seite 18 von 25
Abbildung 4: Passende Systematikposition auswählen

        Dabei ist ausschlaggebend, dass die Kursträger als Bildungsanbieter der jeweiligen Kursart
        vom BAMF zugelassen wurden und das Angebot förderfähig ist (vgl. Kap 1.1).
        Es darf pro Angebot nur eine exakt passende Systematikposition zugeordnet werden.

        3.1.16       Freie Suchworte
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext

        Suchworte erleichtern es Bildungsinteressierten, über die schlagwortbasierte Schnellsuche
        die passenden Bildungsangebote in KURSNET zu finden. Suchworte werden zum einen in
        KURSNET automatisch vergeben (abgeleitet aus der Systematik-Position und der
        Bezeichnung des Bildungsangebots). Diese Suchworte sind nicht änderbar. Des Weiteren
        können Sie bis zu 30 zusätzliche Suchworte (sog. freie Suchworte) zuweisen.
        Bei den fachspezifischen Berufssprachkursen sowie Anerkennungskursen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 1
        DeuFöV sind folgende freie Suchworte einzutragen:
               Ärztinnen und Ärzte
               Zahnärztinnen und Zahnärzte
               Apothekerinnen und Apotheker
               Pflege
               Gewerbe/Technik
               Einzelhandel
        Die allgemeine Beschreibung zu Suchworte befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.5.19.

Stand: 16.06.2021                  BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                         Seite 19 von 25
3.2 Anlage Veranstaltungstermine
        Im Eingabebereich Veranstaltungstermine erfassen Sie im Wesentlichen die terminlichen
        Aspekte Ihrer Bildungsveranstaltung, (vgl. hierzu Kapitel „II.6 Eingabebereich
        Veranstaltungstermine“ im KURSNET-Redaktionshandbuch).
        Zu einem Bildungsangebot muss zur Veröffentlichung mindestens ein Veranstaltungstermin
        angegeben werden. Im Veröffentlichungstermin werden die konkreten Angaben in
        Ergänzung zu einem Angebot gemacht.
        Die Anlage mehrerer Veranstaltungstermine (Kurse) zu einem Angebot ist möglich und wird
        im Falle der Gleichartigkeit des Angebots auch aufgrund der geringeren redaktionellen
        Pflegeintensität dringend empfohlen.
        Für jeden konkreten Kurs ist vor Kursbeginn ein eigener Veranstaltungstermin zum Angebot
        anzulegen. Die erneute Nutzung bereits ausgelaufener Veranstaltungstermine durch
        Korrektur des Beginn-Termins ist nicht zulässig.
        Die nachfolgenden Angaben zu den einzelnen Veranstaltungsterminen (Kursen) sind
        wöchentlich zu aktualisieren.

                                           Abbildung 5: Veranstaltungstermin anlegen

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3.2.1 Beginn-Datum
        KURSNET-Muss-Feld, Datumsfunktion

        In diesem Feld wird das Startdatum der konkreten Veranstaltung/des Kurses eingetragen.
        Die Daten können entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben
        oder im Kalender-Element daneben ausgewählt werden.
        Da die Anlage der Kurse vor Kursbeginn erfolgt, liegt das Beginndatum bei Eingabe in der
        Zukunft.
        Die Auswahl "Regelmäßiger Start" ist nicht zulässig.
        Die allgemeine Beschreibung zu Beginn-Datum befindet sich im Redaktionshandbuch
        Kapitel II.6.1.

        3.2.2 Ende-Datum
        KURSNET-Muss-Feld, Datumsfunktion

        In diesem Feld wird das Endedatum der konkreten Veranstaltung/des Kurses eingetragen. Die
        Daten können entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben oder
        im Kalender-Element daneben ausgewählt werden.
        Die allgemeine Beschreibung zu Ende-Datum befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel
        II.6.2.
        Hinweis: Wenn die Felder „Beginn-Datum“ und „Ende-Datum“ belegt sind, wird die Angabe der
        Zeitdauer automatisch berechnet und die passende Option vom System eingestellt.

        3.2.3 Anmeldeschluss-Datum
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext

        Für Berufssprachkurse sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
            o   Bei Vollzeitkursen: 1 Woche nach Kursbeginn
            o   Bei Teilzeitkursen: 2 Wochen nach Kursbeginn

        3.2.4 Erster Tag der Veröffentlichung
        KURSNET-Muss-Feld, Datumsfunktion

        In das Feld Erster Tag der Veröffentlichung wird eingegeben, ab welchem Datum der
        Veranstaltungstermin auf dem KURSNET-Portal veröffentlicht wird. Die Daten können
        entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender-
        Element daneben ausgewählt werden. In der Regel sollte die Veröffentlichung mindestens 4
        Wochen vor Kursbeginn erfolgen.
        Die allgemeine Beschreibung zu Erster Tag der Veröffentlichung befindet sich im
        Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.7.

        3.2.5 Letzter Tag der Veröffentlichung
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Datumsfunktion

        In das Feld Letzter Tag der Veröffentlichung ist einzugeben, bis zu welchem Datum der

Stand: 16.06.2021                   BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                        Seite 21 von 25
Veranstaltungstermin auf dem KURSNET-Portal veröffentlicht wird. Die Daten können
        entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender-
        Element daneben ausgewählt werden.
        Im Regelfall läuft die Veröffentlichung mit dem Beginndatum eines Angebots ab. Allerdings
        kann der maximal mögliche Zeitraum der Veröffentlichung im Fall der Aktivierung des Feldes
        „Individueller Einstieg“ (Späteinstieg in laufende Kurse möglich) bis zum Kursende verlängert
        werden.
        Bei den Berufsbezogenen Sprachkursen sind folgende Eintragungen vorzunehmen:
            o Bei Vollzeitkursen: 1 Woche nach Kursbeginn
            o Bei Teilzeitkursen: 2 Wochen nach Kursbeginn.
        Falls im Kursverlauf die Kurskapazitäten erschöpft sein sollten, ist der
        Veröffentlichungszeitraum zu verkürzen und das Angebot aus der Veröffentlichung zu nehmen
        (inaktiver Veranstaltungstermin). Wenn im Kursverlauf ein Späteinstieg von Teilnehmenden
        nicht mehr sinnvoll erscheint, kann dies ebenso geschehen.

        Die allgemeine Beschreibung zu Letzter Tag der Veröffentlichung befindet sich im
        Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.8.

        3.2.6 Individueller Einstieg
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Checkbox

        Ein individueller Einstieg ist dann in einer Veranstaltung möglich, wenn auch nach Beginn
        der Veranstaltung/des Kurses noch Teilnehmende beginnen können.
        Der Haken bei Individueller Einstieg ist immer zu setzen. Die Veranstaltung bleibt dann
        bis zum Ablauf des Enddatums veröffentlicht und ist bearbeitbar (z. B. zur Anpassung von
        Teilnehmeranzahlen und Aktualisierung offener Plätze).
        Die allgemeine Beschreibung zu Individueller Einstieg befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.6.5.
        Hinweis: Zusammenhang der Datumsfelder
         Die Felder Beginn- und Ende-Datum bestimmen die Laufzeit des Angebots. Die Felder Erster/Letzter
         Tag der Veröffentlichung bestimmen den Zeitraum der Veröffentlichung des Termins in KURSNET.
         Bei Angeboten ohne individuellen Einstiegstermin kann der letzte Tag der Veröffentlichung
         bis maximal vor dem Beginndatum des Termins eingegeben werden. Bei Angeboten mit
         individuellem Einstieg kann der letzte Tag der Veröffentlichung frei eingestellt werden bis
         maximal bis zum Endedatum des Termins.

Stand: 16.06.2021                   BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                           Seite 22 von 25
3.2.7 Unterrichtsform
        KURSNET-Muss-Feld, Dropdown

        Im Feld Unterrichtsform wird eingetragen, in welcher Form der Berufssprachkurs
        stattfindet. KURSNET gibt unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten vor. Die Angabe ist
        zwingend erforderlich.

        Es sind folgende Auswahlmöglichkeiten zulässig:
            Vor-Ort-Vollzeit
            Vor-Ort-Teilzeit
            E-Learning/ Blended Learning/ Virtuelles Klassenzimmer

        Die allgemeine Beschreibung zu Unterrichtsform befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.9.

        3.2.8 Unterrichtszeiten
        KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext

        In diesem Feld sind die Unterrichtszeiten sowohl mit Angabe der Wochentage als auch der
        Uhrzeiten von/bis einzutragen. Des Weiteren ist die durchschnittliche Stundenzahl des
        Unterrichts pro Woche einzutragen.
        Die allgemeine Beschreibung zu Unterrichtszeiten befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.6.10.

        3.2.9 Bemerkungen
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext
        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.10        Gesamtkosten
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext

        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.11 Kostenbemerkung
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext

        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.12 Zulassung Integrationsförderung
        KURSNET-Muss-Feld, Dropdown

        Aus dem Drop-down-Menü ist der Wert "Integrationskurse (BAMF-Förderung)"
        auszuwählen.

        3.2.13 Eigene Angebotsnummer
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext
        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

Stand: 16.06.2021                    BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                          Seite 23 von 25
3.2.14 Gebuchte Teilnehmeranzahl
        KURSNET-Muss-Feld, Freitext

        In diesem Feld ist die Anzahl der bereits bekannten Teilnehmerinnen und Teilnehmer
        einzutragen (gebuchte, reservierte Plätze bzw. nach Kursbeginn belegte Plätze). Bitte
        stellen Sie sicher, dass diese wichtige Angabe im Rahmen der wöchentlichen
        Aktualisierung angepasst wird.
        Die allgemeine Beschreibung zu Teilnehmeranzahl befindet sich im Redaktionshandbuch,
        Kapitel II.6.16.

        3.2.15 Maximale Teilnehmeranzahl
        KURSNET-Muss-Feld, Freitext

        In diesem Freitextfeld muss die maximale Teilnehmeranzahl für das Bildungsangebot
        eingetragen werden. Tragen Sie daher folgende Werte ein:

               Berufssprachkurse gem. § 45a AufenthG: 25

            Die allgemeine Beschreibung zu Teilnehmeranzahl befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel
            II.6.16.

        3.2.16 Kommentar
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext
        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.17 Kommentar intern (wird nicht veröffentlicht)
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext
        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.18 Link zum Veranstaltungstermin
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext
        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.19 Prüfende Stelle
        KURSNET-Kann-Feld, Freitext

        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.20 Veranstaltungsablauf
        KURSNET-Kann-Feld

        In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen.

        3.2.21 Veranstaltungsort
        KURSNET-Muss-Feld
Stand: 16.06.2021                   BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                         Seite 24 von 25
Im Eingabebereich Veranstaltungsorte ordnen Sie die Adressen der Orte aus Ihrem Account
        zu, an denen Ihre Bildungsveranstaltungen stattfinden.

        Die allgemeine Beschreibung zum Eingabebereich Veranstaltungsorte befindet sich im
        Redaktionshandbuch, Kapitel II.4.

Stand: 16.06.2021                 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse                        Seite 25 von 25
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