Berufssprachkurse in KURSNET - Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter
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Berufssprachkurse in KURSNET Transparenz über verfügbare Kursplätze Eine Eingabehilfe für BAMF-zugelassene Bildungsanbieter
Impressum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 2 von 25
Inhaltsverzeichnis Impressum ............................................................................................................................................. 2 Vorbemerkungen ............................................................................................................................................ 5 1 Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Berufssprachkursen mit BAMF-Förderung in KURSNET ..... 6 1.1 Zulassung als Anbieter ............................................................................................................................................ 6 1.2 Nutzung eines Bildungsanbieter-Accounts in KURSNET ....................................................................................... 6 2 Verfahren ..................................................................................................................................................... 6 2.1 Eingabe-Verfahren .................................................................................................................................................. 6 2.2 Qualitätssicherung durch die BA ............................................................................................................................. 7 2.3 Aktualisierung der Angebote und Termine .............................................................................................................. 7 3 Eingabe der Angebote zu Berufssprachkursen ............................................................................................ 8 3.1 Anlage des Bildungsangebots ................................................................................................................................. 8 3.1.1 Bezeichnung des Bildungsangebots .............................................................................. 10 3.1.2 Bildungsinhalte ............................................................................................................... 10 3.1.3 Auswahl der Bildungsart und Kennzeichnung als Angebot mit BAMF-Förderung ........... 12 3.1.4 Schulart.......................................................................................................................... 13 3.1.5 Reha-Träger................................................................................................................... 13 3.1.6 Förderung ...................................................................................................................... 13 3.1.7 Zielgruppe ...................................................................................................................... 14 3.1.8 Zugang........................................................................................................................... 14 3.1.9 Abschlussart .................................................................................................................. 16 3.1.10 Abschlussbezeichnung .................................................................................................. 16 3.1.11 Anrechnung.................................................................................................................... 16 3.1.12 Berechtigungen .............................................................................................................. 16 3.1.13 Zusatzqualifikationen ..................................................................................................... 17 3.1.14 Link ................................................................................................................................ 17 3.1.15 Systematik zuordnen...................................................................................................... 18 3.1.16 Freie Suchworte ............................................................................................................. 19 3.2 Anlage Veranstaltungstermine .............................................................................................................................. 20 3.2.1 Beginn-Datum ................................................................................................................ 21 3.2.2 Ende-Datum ................................................................................................................... 21 3.2.3 Anmeldeschluss-Datum ................................................................................................. 21 3.2.4 Erster Tag der Veröffentlichung...................................................................................... 21 3.2.5 Letzter Tag der Veröffentlichung .................................................................................... 21 3.2.6 Individueller Einstieg ...................................................................................................... 22 3.2.7 Unterrichtsform .............................................................................................................. 23 Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 3 von 25
3.2.8 Unterrichtszeiten ............................................................................................................ 23 3.2.9 Bemerkungen................................................................................................................. 23 3.2.10 Gesamtkosten ................................................................................................................ 23 3.2.11 Kostenbemerkung .......................................................................................................... 23 3.2.12 Zulassung Integrationsförderung .................................................................................... 23 3.2.13 Eigene Angebotsnummer ............................................................................................... 23 3.2.14 Gebuchte Teilnehmeranzahl .......................................................................................... 24 3.2.15 Maximale Teilnehmeranzahl .......................................................................................... 24 3.2.16 Kommentar .................................................................................................................... 24 3.2.17 Kommentar intern (wird nicht veröffentlicht) ................................................................... 24 3.2.18 Link zum Veranstaltungstermin ...................................................................................... 24 3.2.19 Prüfende Stelle .............................................................................................................. 24 3.2.20 Veranstaltungsablauf ..................................................................................................... 24 3.2.21 Veranstaltungsort ........................................................................................................... 24 Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 4 von 25
Vorbemerkungen Die vorliegende Anleitung soll die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zertifizierten Bildungsanbieter von Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG dabei unterstützen, die Angebote in KURSNET zu veröffentlichen. Daher wird hier vor allem auf die Besonderheiten eingegangen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Bildungsangebote zu beachten sind. Insbesondere betrifft dies die Einrichtung und die Pflege des Accounts und die Eingabe und Pflege der Bildungsangebote. Für das allgemeine Verständnis von KURSNET, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit (BA), und die Veröffentlichung von Bildungsangeboten werden die Bildungsanbieter aufgefordert, die Informationen im KURSNET-Portal, insbesondere das Redaktionshandbuch zu konsultieren. Im Dokument wird an einigen Stellen gezielt auf das Handbuch verwiesen. Das Handbuch finden Sie unter: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/file?fname=Redaktionshandbuch.pdf Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 5 von 25
1 Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Berufssprachkursen mit BAMF- Förderung in KURSNET 1.1 Zulassung als Anbieter Nur vorab durch das BAMF zugelassene Bildungsanbieter dürfen Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG in KURSNET veröffentlichen. Berechtigte Bildungsanbieter stellen ihre Bildungsangebote in einen bestimmten Bildungsanbieter-Account (Bildungsanbieter-ID) ein. 1.2 Nutzung eines Bildungsanbieter-Accounts in KURSNET Zur Veröffentlichung von Angeboten in KURSNET sind Bildungsanbieter verpflichtet, einen entsprechenden Account in KURSNET zu nutzen und die Nutzungsbedingungen zu befolgen (vgl. https://www.kursnet-online.arbeitsagentur.de/onlinekurs/printNutzungsbedingungen.do). Prinzipiell sind alle Bildungsanbieter berechtigt, einen Account zu haben. Die Nutzung eines bereits vorhandenen Accounts ist für die Pflege von Sprachkursangeboten mit BAMF- Förderung grundsätzlich möglich. Für Bildungsanbieter, die über das XML-Upload-Verfahren große Volumina liefern und dieses Verfahren auch für die Eingabe und Pflege dieser Angebote nutzen, kann die Anlage weiterer Accounts zur Reduzierung der Datenpaketgröße den Nutzungsbedingungen und bestehenden Regelungen und Absprachen gemäß sinnvoll sein. Bildungsanbieter, die bislang über keinen Account in KURSNET verfügen, müssen sich neu registrieren und einen Account anlegen. 2 Verfahren 2.1 Eingabe-Verfahren Grundsätzlich stehen zwei Eingabeverfahren zur Erfassung dieser Angebote zur Verfügung: Sie können zwischen der Online-Eingabe oder dem XML-Upload-Verfahren wählen (vgl. Redaktionshandbuch, Kapitel I.4). Zur Eingabe und Aktualisierung der Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG wird die Nutzung der Online-Eingabe empfohlen. Unabhängig davon können Sie prüfen, welches Eingabeverfahren Sie (z. B. abhängig von der Menge Ihrer Angebote) wählen wollen. Über die obige Empfehlung hinausgehende unterstützende Hinweise finden Sie auf den KURSNET-Portalseiten für Bildungsanbieter unter Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 6 von 25
http://kursnet- finden.arbeitsagentur.de/kurs/portal/bildungsanbieter/eingabeverfahrenWaehlen.do Die Eingabe erfolgt durch die Kursträger selbst. Die Nutzung des Eingabe-Service der Bundesagentur für Arbeit ist für diesen Angebotsbereich nicht möglich. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Hinweise unter 1.2 zur Nutzung unterschiedlicher Accounts. Die in dieser Anleitung beschriebenen inhaltlichen und fachlichen Vorgaben anhand des Beispiels der Online-Eingabe gelten übergreifend für die Datenqualität unabhängig vom Eingabeverfahren. 2.2 Qualitätssicherung durch die BA Die Veröffentlichung aller Bildungsangebote in KURSNET unterliegt einer Qualitätssicherung. Entsprechen Bildungsangebote nicht den Aufnahmevoraussetzungen oder treffen Ausschlusskriterien zu, so kann dies zur Ablehnung der Veröffentlichung führen. Darüber erhalten die Bildungsanbieter eine Information. Eine intensive redaktionelle Prüfung der Angebote erfolgt nicht. Es erfolgt aber eine Stichprobenprüfung hinsichtlich der Aufnahmegrundsätze, Ausschlusskriterien, Systematikzuordnung und der weiteren fachlichen Vorgaben den allgemeinen KURSNET- Regelungen und der vorliegenden Eingabehilfe gemäß. Für die erforderliche hohe Datenqualität (insb. Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität) gemäß den Vorgaben des BAMF und der BA sind die eingebenden Kursträger verantwortlich. 2.3 Aktualisierung der Angebote und Termine Die Bildungsangebote zu Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG sind wöchentlich zu aktualisieren. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 7 von 25
3 Eingabe der Angebote zu Berufssprachkursen Bei der Eingabe eines Bildungsangebots in KURSNET ist zwischen „MUSS-Feldern“, Pflichtfeldern, die unbedingt ausgefüllt werden müssen, und „KANN-Feldern“ zu unterscheiden (vgl. hierzu Kapitel „II.5 Eingabebereich Bildungsangebote“ und „II.6 Eingabebereich Veranstaltungstermine“ im KURSNET-Redaktionshandbuch). Andererseits wird vorgegeben, welche der KANN-Felder für die Angebote zu Berufssprachkursen ebenfalls obligatorisch sind bzw. welche im Folgenden gemachten Vorgaben unbedingt zu beachten sind. Diese Felder sind gekennzeichnet als „Muss-Feld für Berufssprachkurse“. Grundsätzlich gibt es Felder mit Drop-down-Menüs, bei denen die Kategorien durch das System KURSNET automatisch vorgegeben sind, und Freitextfelder, in die ein selbstgewählter Text eingegeben werden kann bzw. soll. Für die Erfassung von Bildungsangeboten in KURSNET zu Berufssprachkursen mit Förderung des BAMF muss zwingend beachtet werden, dass pro Angebotstyp nur ein Angebot/Kurs angelegt wird. Für die Anlage eines Berufssprachkurses bedeutet dies, dass hierbei sämtliche Kursbestandteile (Sprachkurs, Test) mit allen Kursen enthalten sind und nicht einzeln eingegeben werden dürfen. Die Veranstaltungstermine eines Angebots bilden dann die einzelnen Kurstermine ab, zu denen das Bildungsangebot durchgeführt wird. Durch die Anlage und Pflege der Angebote und Veranstaltungen führt in der Online- Eingabevariante der Bearbeitungsassistent (vgl. Abb. 1). Erfolgreich beendete Eingabeschritte werden grün hinterlegt und mit einem Haken gekennzeichnet (vgl. Abb. 3). 3.1 Anlage des Bildungsangebots Im Eingabebereich Bildungsangebote erfassen Sie im Wesentlichen die grundlegenden inhaltlichen Aspekte Ihrer Bildungsveranstaltung (vgl. hierzu Kapitel „II.5 Eingabebereich Bildungsangebote“ im KURSNET-Redaktionshandbuch). Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 8 von 25
Abbildung 1: Bildungsangebot anlegen Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 9 von 25
3.1.1 Bezeichnung des Bildungsangebots KURSNET-Muss-Feld, Freitext In diesem Freitextfeld wird der Titel/die Bezeichnung des Angebots erfasst. Bitte verwenden Sie je nach Bildungsangebot eine der nachfolgenden Bezeichnungen: Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau A2 Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1 Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B2 Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C1 Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau C2 Berufsfachspezifischer Sprachkurs Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen Berufssprachkurse, die vollständig oder teilweise im virtuellen Klassenzimmer stattfinden, sind im Veranstaltungstitel mit „virtuell“ bzw. mit „teilweise virtuell“ zu kennzeichnen, z. B. „Berufssprachkurs Ziel C1 – teilweise virtuell“. Folgende Bildungsangebote werden nicht in KURSNET veröffentlicht: Berufssprachkurse für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Gehörlose, Menschen mit Behinderung) werden nicht in KURSNET veröffentlicht. Die allgemeine Beschreibung zu Bezeichnung des Bildungsangebots befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.1. 3.1.2 Bildungsinhalte KURSNET-Muss-Feld, Freitext Hier werden die wesentlichen Inhalte des Angebots kurz und in strukturierter Form, ggf. in Stichpunkten oder mit Schlagworten, beschrieben. Bitte verwenden Sie je nach Bildungsangebot einen der nachfolgenden Texte: Für Berufssprachkurse gilt: Wenn den Teilnehmenden die technische Ausstattung bereitgestellt wird, halten Sie das bitte in dieser Kategorie als Erstes fest mit der Formulierung „Technische Ausstattung kann bereitgestellt werden“. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau A2: Der Kurs A2 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B1: Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 10 von 25
Der Kurs B1 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau B2: Der Kurs B2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Bei Bedarf wird ein B2 Kurs mit einem sogenannten Brückenelement angeboten. In diesem werden dabei die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten wiederholt und gefestigt. Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil eines 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses. B2-Basiskurse mit Brückenelement können ab dem 01.01.2019 angeboten werden. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau C1: Der Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Für die Berufssprachkurse mit Zielsprachniveau C2 (noch in Planung): Der Kurs C2 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Für die Berufssprachkurse mit berufsfachspezifischer Ausrichtung: Der Kurs hat eine fachspezifische Ausrichtung. Der Unterricht ist für einzelne Berufsgruppen oder Bereiche ausgerichtet. Der Kurs umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten. Der Kurs schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Für die Berufssprachkurse mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen: Der Kurs sollte in der Regel 600 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. Die Ausrichtung ist spezifisch auf einzelne Berufsgruppen bezogen, die ein bestimmtes Sprachniveau im Zusammenhang mit Verfahren zur Berufsanerkennung oder den Zugang zum Beruf benötigen. Der Kurs schließt mit dem Zertifikat, welches für die Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf vorgeschrieben ist, ab. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 11 von 25
Die allgemeine Beschreibung zu Bildungsinhalte befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.2 3.1.3 Auswahl der Bildungsart und Kennzeichnung als Angebot mit BAMF-Förderung KURSNET-Muss-Feld, Dropdown Die Kennzeichnung des Bildungsangebots als Berufssprachkurs mit BAMF-Förderung erfolgt über die Angabe der Bildungsart: Hier ist unbedingt „Integrationssprachkurse (BAMF)“ auszuwählen, da ansonsten die Eingabe eines solchen Angebots nicht möglich ist. Dabei ist ausschlaggebend, dass die Kursträger als Anbieter des jeweiligen Kurstyps vom BAMF zugelassen wurden (vgl. Kap. 1.1) und das Angebot förderfähig ist. Dies ist zugleich Voraussetzung zur Zuordnung des Systematikbereiches MC (vgl. Kap. 3.1.15). Abbildung 2: Bildungsart zuordnen Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 12 von 25
3.1.4 Schulart KURSNET-Muss-Feld, Radiobutton Als anzugebende Schulart dürfen die mit „(R)“ gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten im Fall der Bildungsart „Integrationssprachkurse (BAMF)“ nicht verwendet werden. Die allgemeine Beschreibung zu Schulart befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.4. 3.1.5 Reha-Träger KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Dropdown Die Eingabe als gleichzeitiges Reha-Angebot für die Bildungsart “Integrationssprachkurse (BAMF)“ ist ausgeschlossen. Daher ist hier zwingend der Wert „kein Reha-Träger“ auszuwählen. 3.1.6 Förderung KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext Bitte verwenden Sie den folgenden Text: Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen. Die allgemeine Beschreibung zu Förderung befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.6. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 13 von 25
3.1.7 Zielgruppe KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext In dem Freitextfeld Zielgruppe sind Angaben zur Personengruppe zu machen, an die sich das Angebot richtet. Die Angabe muss der Auswahl des Systematikendpunkts entsprechen. Bitte verwenden Sie nachfolgenden Text. Für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG: Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Die allgemeine Beschreibung zu Zielgruppe befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.7. 3.1.8 Zugang KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld sind Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen, die für eine Teilnahme an der Bildungsmaßnahme erforderlich sind, zu machen. Bitte verwenden Sie nachfolgenden Text für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG: Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen: o Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1. o Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich. o Seit der Änderung der DeuFöV im Zuge des Inkrafttretens des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01.08.2019 können arbeitsmarktnahe Geduldete nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, der sogenannten Ausbildungsduldung. Arbeitsmarktnahe Gestattete mit mindestens 3-monatiger Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 14 von 25
Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.2019 können Basisberufssprachkurse B2 oder C1 (oder auch perspektivisch C2) besuchen, sofern sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen. o Erziehende Gestattete können vom Bundesamt eine Teilnahmeberechtigung erhalten, auch wenn sie nicht unmittelbar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. o Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 01.03.2020 wird der Zugang zu den Berufssprachkursen für eine neue Zielgruppe eröffnet: Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten. Diese Zielgruppe hat auch die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen. In diesem Fall muss dem Bundesamt eine zustellfähige Anschrift in Deutschland zur Verfügung gestellt werden, z. B. kann dem Antrag eine Postvollmacht für die Bildungseinrichtung oder den Arbeitgeber in Deutschland beigefügt werden. Die Teilnahmeberechtigung wird in diesem Fall an die bevollmächtigte Stelle zugestellt, die den Antragstellenden eine Kopie der Teilnahmeberechtigung zur Vorlage im Visumverfahren übermittelt. Die allgemeine Beschreibung zu Zugang befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.8. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 15 von 25
3.1.9 Abschlussart KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld tragen Sie bitte zum Bildungsangebot Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG) den nachfolgenden Text ein: Die Kursarten A2, B1, B2, C1 und C2 (geplant ab 2022) enden mit der entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Spezialberufssprachkurse zur Anerkennung enden mit den für die Berufsanerkennung oder den Berufszugang vorgeschriebenen Zertifikatsprüfungen oder Fachspracheprüfung der zuständigen Stelle. Die Kursträger ermöglichen den Teilnehmenden das Ablegen der Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Teilnehmende erhalten nach Auswertung der Prüfung ein Zertifikatsergebnis. Teilnehmende, die keine Zertifikatsprüfung ablegen (bei Kursen mit fachspezifischer Ausrichtung) oder die Prüfung auch bei der Wiederholung nicht bestehen, erhalten von den Kursträgern eine Teilnahmebescheinigung, die Angaben zu den erreichten Lernfortschritten enthält. Die allgemeine Beschreibung zu Abschlussart befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.9. 3.1.10 Abschlussbezeichnung KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.1.11 Anrechnung KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.1.12 Berechtigungen KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld tragen Sie bitte den nachfolgenden Text ein: Die Berufssprachkurse erweitern das Sprachförderangebot des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist die Verbesserung der Chancen der Teilnehmenden auf Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen bzw. der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Berufssprachkurse vermitteln arbeitsuchenden und beschäftigten Migrantinnen und Migranten ebenso wie Geflüchteten berufsbezogene Deutschkenntnisse zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Berufssprachkurse bieten Zugewanderten, EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Deutschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt, in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen zu verbessern. Die allgemeine Beschreibung zu Berechtigungen befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.12. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 16 von 25
3.1.13 Zusatzqualifikationen KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.1.14 Link KURSNET-Kann-Feld für Berufssprachkurse, Freitext In diesem Freitextfeld können Links auf vertiefendes Material eingegeben werden, die sich auf das beschriebene Bildungsangebot beziehen. Die allgemeine Beschreibung zu Link befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.14. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 17 von 25
3.1.15 Systematik zuordnen KURSNET-Muss-Feld Da in KURSNET eine große Anzahl an Angeboten veröffentlicht ist, ist eine klare Struktur/Kategorisierung der Angebote erforderlich, auf die im Folgenden als Systematik referenziert wird. Die Systematik ist ein Ordnungssystem aus hierarchisch gegliederten Systematik-Positionen, das es ermöglicht, innerhalb von KURSNET inhaltlich vergleichbare Bildungsangebote thematisch in Gruppen zusammenzufassen. Einem Angebot muss bei der Erfassung eine korrekte Systematik-Position zugewiesen werden. Die Zuordnung der Systematik erfolgt durch die Kursträger selbst. Der Service der KURSNET-Redaktion zur Zuordnung ist hier nicht zu nutzen. Die allgemeine Beschreibung zu Systematik zuordnen befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.16. Abbildung 3: Systematik zuordnen Für Berufssprachkurse steht im Systematikbereich M "Besondere Bildungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund (BAMF-Förderung und Anerkennungsmaßnahmen)" ein eigener Systematikbereich MC Berufsbezogene Sprachkurse gem. §45a AufenthG/DeuFöV zur Verfügung. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 18 von 25
Abbildung 4: Passende Systematikposition auswählen Dabei ist ausschlaggebend, dass die Kursträger als Bildungsanbieter der jeweiligen Kursart vom BAMF zugelassen wurden und das Angebot förderfähig ist (vgl. Kap 1.1). Es darf pro Angebot nur eine exakt passende Systematikposition zugeordnet werden. 3.1.16 Freie Suchworte KURSNET-Kann-Feld, Freitext Suchworte erleichtern es Bildungsinteressierten, über die schlagwortbasierte Schnellsuche die passenden Bildungsangebote in KURSNET zu finden. Suchworte werden zum einen in KURSNET automatisch vergeben (abgeleitet aus der Systematik-Position und der Bezeichnung des Bildungsangebots). Diese Suchworte sind nicht änderbar. Des Weiteren können Sie bis zu 30 zusätzliche Suchworte (sog. freie Suchworte) zuweisen. Bei den fachspezifischen Berufssprachkursen sowie Anerkennungskursen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 1 DeuFöV sind folgende freie Suchworte einzutragen: Ärztinnen und Ärzte Zahnärztinnen und Zahnärzte Apothekerinnen und Apotheker Pflege Gewerbe/Technik Einzelhandel Die allgemeine Beschreibung zu Suchworte befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.19. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 19 von 25
3.2 Anlage Veranstaltungstermine Im Eingabebereich Veranstaltungstermine erfassen Sie im Wesentlichen die terminlichen Aspekte Ihrer Bildungsveranstaltung, (vgl. hierzu Kapitel „II.6 Eingabebereich Veranstaltungstermine“ im KURSNET-Redaktionshandbuch). Zu einem Bildungsangebot muss zur Veröffentlichung mindestens ein Veranstaltungstermin angegeben werden. Im Veröffentlichungstermin werden die konkreten Angaben in Ergänzung zu einem Angebot gemacht. Die Anlage mehrerer Veranstaltungstermine (Kurse) zu einem Angebot ist möglich und wird im Falle der Gleichartigkeit des Angebots auch aufgrund der geringeren redaktionellen Pflegeintensität dringend empfohlen. Für jeden konkreten Kurs ist vor Kursbeginn ein eigener Veranstaltungstermin zum Angebot anzulegen. Die erneute Nutzung bereits ausgelaufener Veranstaltungstermine durch Korrektur des Beginn-Termins ist nicht zulässig. Die nachfolgenden Angaben zu den einzelnen Veranstaltungsterminen (Kursen) sind wöchentlich zu aktualisieren. Abbildung 5: Veranstaltungstermin anlegen Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 20 von 25
3.2.1 Beginn-Datum KURSNET-Muss-Feld, Datumsfunktion In diesem Feld wird das Startdatum der konkreten Veranstaltung/des Kurses eingetragen. Die Daten können entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender-Element daneben ausgewählt werden. Da die Anlage der Kurse vor Kursbeginn erfolgt, liegt das Beginndatum bei Eingabe in der Zukunft. Die Auswahl "Regelmäßiger Start" ist nicht zulässig. Die allgemeine Beschreibung zu Beginn-Datum befindet sich im Redaktionshandbuch Kapitel II.6.1. 3.2.2 Ende-Datum KURSNET-Muss-Feld, Datumsfunktion In diesem Feld wird das Endedatum der konkreten Veranstaltung/des Kurses eingetragen. Die Daten können entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender-Element daneben ausgewählt werden. Die allgemeine Beschreibung zu Ende-Datum befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.2. Hinweis: Wenn die Felder „Beginn-Datum“ und „Ende-Datum“ belegt sind, wird die Angabe der Zeitdauer automatisch berechnet und die passende Option vom System eingestellt. 3.2.3 Anmeldeschluss-Datum KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext Für Berufssprachkurse sind folgende Eintragungen vorzunehmen: o Bei Vollzeitkursen: 1 Woche nach Kursbeginn o Bei Teilzeitkursen: 2 Wochen nach Kursbeginn 3.2.4 Erster Tag der Veröffentlichung KURSNET-Muss-Feld, Datumsfunktion In das Feld Erster Tag der Veröffentlichung wird eingegeben, ab welchem Datum der Veranstaltungstermin auf dem KURSNET-Portal veröffentlicht wird. Die Daten können entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender- Element daneben ausgewählt werden. In der Regel sollte die Veröffentlichung mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Die allgemeine Beschreibung zu Erster Tag der Veröffentlichung befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.7. 3.2.5 Letzter Tag der Veröffentlichung KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Datumsfunktion In das Feld Letzter Tag der Veröffentlichung ist einzugeben, bis zu welchem Datum der Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 21 von 25
Veranstaltungstermin auf dem KURSNET-Portal veröffentlicht wird. Die Daten können entweder nach dem Schema „TT.MM.JJJJ“ direkt in das Feld eingegeben oder im Kalender- Element daneben ausgewählt werden. Im Regelfall läuft die Veröffentlichung mit dem Beginndatum eines Angebots ab. Allerdings kann der maximal mögliche Zeitraum der Veröffentlichung im Fall der Aktivierung des Feldes „Individueller Einstieg“ (Späteinstieg in laufende Kurse möglich) bis zum Kursende verlängert werden. Bei den Berufsbezogenen Sprachkursen sind folgende Eintragungen vorzunehmen: o Bei Vollzeitkursen: 1 Woche nach Kursbeginn o Bei Teilzeitkursen: 2 Wochen nach Kursbeginn. Falls im Kursverlauf die Kurskapazitäten erschöpft sein sollten, ist der Veröffentlichungszeitraum zu verkürzen und das Angebot aus der Veröffentlichung zu nehmen (inaktiver Veranstaltungstermin). Wenn im Kursverlauf ein Späteinstieg von Teilnehmenden nicht mehr sinnvoll erscheint, kann dies ebenso geschehen. Die allgemeine Beschreibung zu Letzter Tag der Veröffentlichung befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.8. 3.2.6 Individueller Einstieg KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Checkbox Ein individueller Einstieg ist dann in einer Veranstaltung möglich, wenn auch nach Beginn der Veranstaltung/des Kurses noch Teilnehmende beginnen können. Der Haken bei Individueller Einstieg ist immer zu setzen. Die Veranstaltung bleibt dann bis zum Ablauf des Enddatums veröffentlicht und ist bearbeitbar (z. B. zur Anpassung von Teilnehmeranzahlen und Aktualisierung offener Plätze). Die allgemeine Beschreibung zu Individueller Einstieg befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.5. Hinweis: Zusammenhang der Datumsfelder Die Felder Beginn- und Ende-Datum bestimmen die Laufzeit des Angebots. Die Felder Erster/Letzter Tag der Veröffentlichung bestimmen den Zeitraum der Veröffentlichung des Termins in KURSNET. Bei Angeboten ohne individuellen Einstiegstermin kann der letzte Tag der Veröffentlichung bis maximal vor dem Beginndatum des Termins eingegeben werden. Bei Angeboten mit individuellem Einstieg kann der letzte Tag der Veröffentlichung frei eingestellt werden bis maximal bis zum Endedatum des Termins. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 22 von 25
3.2.7 Unterrichtsform KURSNET-Muss-Feld, Dropdown Im Feld Unterrichtsform wird eingetragen, in welcher Form der Berufssprachkurs stattfindet. KURSNET gibt unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten vor. Die Angabe ist zwingend erforderlich. Es sind folgende Auswahlmöglichkeiten zulässig: Vor-Ort-Vollzeit Vor-Ort-Teilzeit E-Learning/ Blended Learning/ Virtuelles Klassenzimmer Die allgemeine Beschreibung zu Unterrichtsform befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.9. 3.2.8 Unterrichtszeiten KURSNET-Muss-Feld für Berufssprachkurse, Freitext In diesem Feld sind die Unterrichtszeiten sowohl mit Angabe der Wochentage als auch der Uhrzeiten von/bis einzutragen. Des Weiteren ist die durchschnittliche Stundenzahl des Unterrichts pro Woche einzutragen. Die allgemeine Beschreibung zu Unterrichtszeiten befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.10. 3.2.9 Bemerkungen KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.10 Gesamtkosten KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.11 Kostenbemerkung KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.12 Zulassung Integrationsförderung KURSNET-Muss-Feld, Dropdown Aus dem Drop-down-Menü ist der Wert "Integrationskurse (BAMF-Förderung)" auszuwählen. 3.2.13 Eigene Angebotsnummer KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 23 von 25
3.2.14 Gebuchte Teilnehmeranzahl KURSNET-Muss-Feld, Freitext In diesem Feld ist die Anzahl der bereits bekannten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzutragen (gebuchte, reservierte Plätze bzw. nach Kursbeginn belegte Plätze). Bitte stellen Sie sicher, dass diese wichtige Angabe im Rahmen der wöchentlichen Aktualisierung angepasst wird. Die allgemeine Beschreibung zu Teilnehmeranzahl befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.16. 3.2.15 Maximale Teilnehmeranzahl KURSNET-Muss-Feld, Freitext In diesem Freitextfeld muss die maximale Teilnehmeranzahl für das Bildungsangebot eingetragen werden. Tragen Sie daher folgende Werte ein: Berufssprachkurse gem. § 45a AufenthG: 25 Die allgemeine Beschreibung zu Teilnehmeranzahl befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.6.16. 3.2.16 Kommentar KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.17 Kommentar intern (wird nicht veröffentlicht) KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.18 Link zum Veranstaltungstermin KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.19 Prüfende Stelle KURSNET-Kann-Feld, Freitext In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.20 Veranstaltungsablauf KURSNET-Kann-Feld In diesem Feld sind keine Eintragungen zu machen. 3.2.21 Veranstaltungsort KURSNET-Muss-Feld Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 24 von 25
Im Eingabebereich Veranstaltungsorte ordnen Sie die Adressen der Orte aus Ihrem Account zu, an denen Ihre Bildungsveranstaltungen stattfinden. Die allgemeine Beschreibung zum Eingabebereich Veranstaltungsorte befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.4. Stand: 16.06.2021 BAMF-Eingabehilfe Berufssprachkurse Seite 25 von 25
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