InfoMail Netzwerk BE Ausgabe Februar 2021 - Landratsamt Bodenseekreis

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InfoMail Netzwerk BE Ausgabe Februar 2021 - Landratsamt Bodenseekreis
InfoMail Netzwerk BE
Ausgabe Februar 2021

 Liebe Mitglieder des Netzwerks BE,

 im neuen Design unserer Info-Mail möchten wir Ihnen aktuelle Informationen, Termine und
 Wissenswertes rund ums Thema Bürgerschaftliches Engagement im Bodenseekreis noch
 übersichtlicher darstellen.
 Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns über Ihre Rückmeldungen.

 Sie haben noch Fragen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Sie erreichen uns unter
 Tel.: 07541 204-5605 oder buergerengagement@bodenseekreis.de.

 Ihre Servicestelle BE
 Nadja Gauß & Miriam Moll
InfoMail Netzwerk BE Ausgabe Februar 2021 - Landratsamt Bodenseekreis
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Wir stellen vor: Unsere Netzwerkmitglieder

Der Betreuungsverein SKM Bodensee e.V.

„Der Betreuungsverein SKM Bodenseekreis e.V. ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband und
seit mehr als 25 Jahren aktiv. Wir sind Kooperationspartner der Betreuungsbehörde im Landratsamt
Bodenseekreis und Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Themen rechtliche
Vorsorgemöglichkeiten und rechtliche Betreuung.

240 erfahrene, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind derzeit beim SKM Bodenseekreis
registriert und leisten den Ihnen Anvertrauten im Rahmen Ihrer Aufgabenkreise Hilfe und Unterstützung.
Die rechtliche Betreuung fungiert dabei unterstützend als Entscheidungshilfe in den verschiedensten
Bereichen, z. B. der Vermögens- und Gesundheitssorge oder bei Wohnungs- und
Behördenangelegenheiten.

Der Betreuungsverein unterstützt ehrenamtliche rechtliche Betreuer, wenn zum Beispiel Antragsstellung
bei Behörden oder Krankenkassen bzw. Erklärungen und Hilfe bei der Vermögensabrechnung nötig
sind. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungsmöglichkeiten für die Ehrenamtlichen werden ergänzt
durch einen digitalen Stammtisch, der an jedem ersten Donnerstag im Monat stattfindet.

Über die Möglichkeiten der Vorsorge im Alter, bei Unfall oder Krankheit informieren wir Interessierte
regelmäßig in Vorträgen und bei Veranstaltungen. Selbst bestimmte Vorsorgeverfügungen sichern dem
Betroffenen, dass er in der Zukunft von Menschen vertreten wird, die er selbst ausgewählt hat. Eine
Patientenverfügung stellt sicher, dass der eigene Wille festgehalten ist und ggfs. durchgesetzt wird.
Zudem ist die selbst verfasste Patientenverfügung eine große Hilfe für Angehörige, die z. B. nach einem
schweren Unfall weittragende Entscheidungen treffen sollen (z. B. über lebensverlängernde
Maßnahmen, Organspende etc.). Hierzu beraten und helfen wir individuell.

Weitere Informationen sind auf der Homepage www.skm-bodensee.de zu finden. Telefonischer Kontakt:
Geschäftsstelle in Markdorf-Ittendorf Telefon-Nr. 07544 / 96 79 960.

Der SKM Bodenseekreis wird gefördert durch das Landratsamt Bodenseekreis, dem Ministerium für
Soziales und Integration Baden-Württemberg und dem SKM Diözesanverein der Erzdiözese Freiburg.“

Hier können Sie Ihre Organisation in der nächsten Info-Mail vorstellen
Seien Sie mutig und greifen Sie zum Stift bzw. zur Tastatur!
Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Organisation zu. Einige Sätze über Ihre
Handlungsfelder, Aufgaben und Mitglieder
sind völlig ausreichend. (Wer sind wir? Was tun wir? ...)
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Aktuelles

 Infos zum Wettbewerb und Frist der genossenschaftlichen Quartiersentwicklung
 Das Projekt „Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung“, das im Rahmen der
 Landesstrategie „Quartiersentwicklung 2030. Gemeinsam gestalten“ stattfindet, geht in die nächste
 Runde:
 Wettbewerb "Genossenschaftlich getragene Quartiersentwicklung" - BWGV (wir-leben-
 genossenschaft.de)

 Als Corona-Tester jobben und Pflegepersonal entlasten
 Infos bitte an Interessierte weiterleiten
 Der Bodenseekreis sucht zur Unterstützung der Pflegeheime und der Einrichtungen der
 Behindertenhilfe Freiwillige für die Durchführung von Schnelltests. Die Vermittlung in die einzelnen
 Einrichtungen erfolgt über Mitarbeiter des Jobcenters. Die Einrichtungen stellen die Freiwilligen an
 (stundenweise, Teilzeit oder Vollzeit). Die Vergütung soll sich an 20 Euro pro Stunde orientieren. Zur
 Vorbereitung findet eine Schulung durch das Deutsche Rote Kreuz statt.
 Weitere Informationen unter https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe

 Verlängerung des Corona-Hilfsprogramms
 Das Corona-Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen im
 Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurde
 verlängert. Fördermittel können bis spätestens 31. März 2021 über das Service-Portal Baden-
 Württemberg beantragt werden:
 https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-
 6004285-leistung-0.

 Die Hilfe richtet sich an Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen die
 aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind oder zu geraten drohen
 und
 bislang keine oder keine auskömmliche, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehende,
 finanzielle staatliche Unterstützung erhalten haben.

 Die Förderung von maximal 12.000 Euro erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden.

 Antragsberechtigt sind beispielsweise:
 Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine,
 Mehrgenerationenhäuser, Migrantenvereine und – organisationen etc.
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Der Altenhilfewegweiser ist da
Die 7. Auflage der Broschüre „Hilfen im Alter - Ein Wegweiser für ältere Menschen im Bodenseekreis“
in Druckversion liegt jetzt vor.
Den Gemeinden wurden bereits einige Exemplare versendet und Bürger können sich bei Interesse
dort ein Exemplar abholen.

Sollten Sie mehr Exemplare für Ihre Beratungen oder zum Auslegen benötigen, können Sie diese
auch an der Info des Landratsamtsgebäude Albrechtsstraße 77 abholen. Wir bitten Sie vorher um eine
kurze Mitteilung an Frau Bolien (wiltrud.bolien@bodenseekreis.de) über die Menge der benötigten
Exemplare und wir legen diese dort für Sie bereit.
In Ausnahmenfällen können wir Exemplare auch an Sie verschicken.

Der Wegweiser finden Sie auch auf unserer Homepage unter
https://www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/senioren-pflege/broschuere-hilfen-im-alter/

Neue App für Jugendliche
Das Jugendamt informiert:
„Der Verein „Between The Lines“ mit Sitz in Solingen hat eine Suchmaschine entwickelt, die
Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer Probleme gezielt regionale Hilfs- und Unterstützungs-angebote
benennt. Der Verein hat sich im Zuge seiner Auszeichnung bereiterklärt, sein digitales Angebot auch
für den Raum Bodensee-Oberschwaben zu erweitern. Einrichtungen und Anbietern von
Jugendhilfeleistungen, Beratung und Unterstützung für Jugendliche wird damit ermöglicht, ihr Angebot
auf Website und App jungen Menschen zugänglich zu machen. Die für die Erfassung der Information
durch die Anbieter notwendige Registrierung ist für diese kostenfrei.“

Between The Lines (between-the-lines.info)

Träger und Anbieter von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für Jugendliche im Bodenseekreis
können sich und ihre Angebote auf der Website registrieren.

Rückfragen können über info@between-the-lines.info an den Vorstand des Vereins gerichtet werden.
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Termine

      2. DIGITALER STAMMTISCH DES NETZWERKS BE
       Der Austausch in lockerer Runde findet am 02. März 2021 von 16.00 bis 17.00 Uhr statt. Thema:
       Wie könnte ein Tag des Ehrenamtes/ Engagementtag aussehen? Anmeldung bei der Servicestelle
       BE. Sie erhalten eine Einladung per Mail mit einem Zugangslink. Ein Herunterladen zusätzlicher
       Software ist nicht notwendig.

      FOTOAUSSTELLUNG „ENGAGEMENT IN AKTION“
       wird vom 10. bis 23. Mai 2021 im Landkreispavillon auf der Landesgartenschau in Überlingen zu
       sehen sein. Die geplante Präsentation des Netzwerks BE am 2. Mai 2021 muss leider
       coronabedingt entfallen.

      SAVE THE DATE – 29. April bis 1. Mai 2021 (jeweils 9-16 Uhr)
       Online Basiskurs zum Freiwilligenkoordinator bzw. Freiwilligenkoordinatorin
       Der Basiskurs wird in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland u.a. mit
       folgenden Inhalten stattfinden:
       - Grundlagen der Freiwilligenkoordination
       - Freiwillige gewinnen, einführen und integrieren
       - Freiwillige behalten: begleiten, qualifizieren und motivieren
       - Die Tätigkeit von Freiwilligen anerkennen und würdigen
       Wir würden uns freuen, wenn Sie sich heute schon die Daten vormerken.
       Weitere Informationen zum Inhalt, Ablauf und Anmeldeverfahren werden Sie demnächst auf
       unserer Homepage www.bodenseekreis.de/jung-und-engagiert finden können oder auch über
       unseren Newsletter erhalten.

Wissenswertes

    Änderung Jahressteuergesetz 2021
                                      Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von
                                      2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale
                                      von 720 Euro auf 840 Euro jährlich.

                                      Kleinere gemeinnützige Vereine und andere steuerbegünstigte
                                      Organisationen erhalten mehr Zeit, um ihre Mittel zu verwenden:
                                      Für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von weniger als
                                      45.000 Euro gelten die strengen Maßstabe der zeitnahen
                                      Mittelverwendung nicht mehr. Sie können damit die erhaltenen
                                      Mittel auch über die für größere Organisationen weitergeltende
                                      Zweijahresgrenze für ihre Satzungszwecke einsetzen.

    Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro
    jährlich erhöht. Das soll vor allem kleinere Vereine entlasten.

    Nähere Informationen siehe  Rundschreiben des Deutschen Landkreistags im Anhang.
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    Ein Tipp aus dem Netzwerk: Kostenlose Downloads zum Thema Vereinsrecht und
    Steuern im Verein

    https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Service/Broschueren/A5_Vereine_03.2019.pdf

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/vereine_steuern_180321.pdf

Weitere Informationen

rund um das Netzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bodenseekreis erhalten Sie unter:
www.bodenseekreis.de/buergerschaftliches-engagement

Uns erreichen auch zahlreiche Newsletter zu noch zahlreicheren und nützlicheren Themen.
Ob Fördermöglichkeiten oder (digitale) Fortbildungen, in den aktuellen Newslettern
der folgenden Internetseiten werden Sie fündig:

      Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
       www.b-b-e.de

      Newsletter zum Bürgerschaftliches Engagement des Sozialministeriums
       https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/buergerengagement

      Kostenloses Online-Magazin Benedetto
       www.deutsches-ehrenamt.de

Herzliche Grüße aus der Servicestelle für Bürgerschaftliches Engagement

Nadja Gauß & Miriam Moll
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