INFORMATIKMITTELSCHULE BERN - Ausbildung zum EFZ Informatiker/Informatikerin mit Berufsmaturität "Wirtschaft" - BWD Bern

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INFORMATIKMITTELSCHULE BERN - Ausbildung zum EFZ Informatiker/Informatikerin mit Berufsmaturität "Wirtschaft" - BWD Bern
INFORMATIKMITTELSCHULE
BERN
Ausbildung zum EFZ Informatiker/Informatikerin
mit Berufsmaturität „Wirtschaft“
INFORMATIKMITTELSCHULE BERN - Ausbildung zum EFZ Informatiker/Informatikerin mit Berufsmaturität "Wirtschaft" - BWD Bern
AUSBILDUNGSGANG IN KURZFORM
Die bwd IMS Informatikmittelschule Bern ist eine öffentliche Schule. Sie ist Teil des Bildungszentrums für
Wirtschaft und Dienstleistung bwd im Berner Wankdorf-Quartier, vis-à-vis des „Stade de Suisse“.

Die IMS führt in vier Jahren zum EFZ Informatiker/Informatikerin in der Fachrichtung Applikationsentwick-
lung in Kombination mit der Berufsmaturität „Wirtschaft“. Die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt im
Rahmen eines einjährigen Praktikums im Anschluss an die drei Jahre schulischer Ausbildung.

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt über eine Empfehlung der Sekundarschule für einen prüfungsfreien
Eintritt, aus dem gymnasialen Unterricht des 9. Schuljahres mit genügendem Zeugnis oder mit einer Aufnah-
meprüfung für Berufsmaturitätsniveau. In allen Fällen ist zudem eine Eignungsprüfung abzulegen, welche die
Kompetenzen überprüft, die für den Bereich Informatik vorausgesetzt werden.

Lernende, deren Eltern oder gesetzliche Vertretung den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Bern haben,
müssen kein Schulgeld entrichten. Ausserkantonale Lernende müssen über eine Kostengutsprache des
Wohnkantons verfügen oder das Schulgeld bezahlen.

Die Material- und Ausbildungskosten am bwd betragen durchschnittlich CHF 1400 im ersten und zweiten
Ausbildungsjahr und CHF 1600 im dritten Ausbildungsjahr (Bücher, Material, Kopien, Exkursionen,
Studienreise und ähnliches).
Zusätzlich zu den Kosten am bwd fallen an der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern gibb Kosten von
ungefähr CHF 500 im 1. Jahr und ungefähr CHF 200 im 2. und 3. Jahr an; diese Kosten werden direkt von der
gibb in Rechnung gestellt.

Inhalt

Aufnahmebedingungen........................................................................................ 3
Organisation und Lernorte................................................................................ 4
Schulische Ausbildung.......................................................................................... 5
Qualifikationsverfahren (QV)............................................................................8
Die Ausbildung im Überblick............................................................................. 11
Anschlussmöglichkeiten nach der Berufsmaturität......................................12
Kontakt und Information.................................................................................... 12

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1. Aufnahmebedingungen

Eintrittsalter
An die Informatikmittelschule werden Lernende zugelassen, die das 18. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai des
Eintrittsjahres vollendet haben.

Ohne BM-Aufnahmeprüfung (nur mit Eignungsprüfung)
Für einen Eintritt in die IMS ohne Aufnahmeprüfung kann empfohlen werden, wer am Ende des ersten
Semesters des 9. Schuljahres
a) den gymnasialen Unterricht besucht und ein genügendes Zeugnis vorweist oder
b) bezüglich Sachkompetenz (Sekundarschulniveau) sowie Arbeits- und Lernverhalten in den Fächern
   Deutsch, Französisch, Mathematik und NMM (Natur-Mensch-Mitwelt) im Hinblick auf den Unterricht an
   einer IMS als geeignet beurteilt wird.

Die zuständige Behörde der Volksschule beurteilt die grundsätzliche Eignung für den Besuch einer IMS und
eröffnet ihren Entscheid mit einer Verfügung.

Mit BM-Aufnahmeprüfung
Erfolgt keine Aufnahme ohne BM-Aufnahmeprüfung, kann die gesetzliche Vertretung die Schülerin oder den
Schüler zur BM-Aufnahmeprüfung an die IMS anmelden.

Die IMS führt eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und
Englisch durch. Die Prüfungspensen richten sich nach dem Sekundarschulniveau des Lehrplans für die Sekun-
darstufe I (inkl. Mittelschulvorbereitung) und werden jeweils zu Beginn des Schuljahres im Amtlichen Schul-
blatt publiziert.

Eignungsprüfung
Unabhängig davon, ob ein Eintritt ohne BM-Prüfung erfolgen kann oder ob die Bestehensbedigungen der
Aufnahmeprüfung erfüllt wurden, muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung dient dazu, die
Eignung für den Beruf Informatikerin/Informatiker abzuklären.

Das Aufgebot zur Eignungsprüfung erfolgt kurz nach Anmeldeschluss (ohne BM-Prüfung) bzw. nach Bestehen
der BM-Prüfung. Geprüft werden die Kompetenzen in den Bereichen Mathematik, Logik, Informatikanwen-
dungen und räumliche Wahrnehmung.

Regelung für Privatschulen
Für Lernende aus anerkannten Privatschulen gelten die gleichen Bedingungen für einen Eintritt ohne Aufnah-
meprüfung unter der Voraussetzung, dass sie zum Zeitpunkt der Anmeldung die Privatschule bereits im 3.
Semester ohne Unterbruch besuchen.

Probesemester
Die Aufnahme erfolgt in jedem Fall provisorisch für ein Semester.

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2. Organisation und Lernorte

Die schulische Ausbildung an der Informatikmittelschule
findet an drei Lernorten statt:
An der gibb werden 12 Lektionen Informatik pro Woche
(im 5. Semester 14) nach dem Modulbaukasten von ICT-
Berufsbildung Schweiz unterrichtet.

Am Bbc werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren
überbetriebliche Kurse üK unterrichtet. Sie dauern jeweils eine Woche und werden mit einem Kompetenz-
nachweis abgeschlossen.

Am bwd werden die Berufsmaturitätsfächer (d.h. alle Fächer ausser Informatik) unterrichtet. Das bwd ist die
federführende Schule, d.h. sie koordiniert die Ausbildung und vertritt die IMS Bern nach aussen.

2.1 Informatikmodule an der gibb
                       Die Informatikausbildung an der gibb ist modularisiert. ICT-Berufsbildung Schweiz
                       legt die Module im so genannten Modulbaukasten fest.

                            Die Ausbildung an der gibb wird mit 1.5 Tagen im Stundenplan des bwd berück-
                            sichtigt. Der Stundenplan richtet sich innerhalb dieser Zeitfenster nach den Vorga-
                            ben der gibb.

Die Module werden mit einer Leistungsbeurteilung abgeschlossen, welche einerseits die Abschlussnoten im
Qualifikationsverfahren für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ bilden und andererseits als Informatikno-
te in das bwd-Zeugnis einfliessen, aufgrund dessen die Semesterpromotion vorgenommen wird.

Der Stellenwert der Informatik ist sehr hoch: Für den Semesterdurchschnitt wird die Note doppelt gewichtet
und die Durchschnittsnote muss am Ende der Ausbildung genügend sein, damit das EFZ (und damit auch die
BM) abgegeben werden kann.

2.2 Überbetriebliche Kurse am Bbc
                          Die Module der überbetrieblichen Kurse (üK) werden durch die Bildungsplä-
                          ne festgelegt. Angehende Informatikerinnen und Informatiker besuchen in den
                          ersten beiden Ausbildungsjahren sieben üK-Module, die je fünf Kurstage
                          dauern. Insgesamt absolvieren sie also 35 üK-Tage, davon 30 im Bbc und 5 am
                          bwd.

Die üK finden weitgehend in den Schulferien statt, weil in dieser Zeit weder an der gibb noch am bwd
Unterricht stattfindet und damit fünf Tage am Stück für die üK zur Verfügung stehen.

Jeder üK wird mit einer Leistungsbeurteilung abgeschlossen. Die Noten fliessen ins Qualifikationsverfahren
für das EFZ ein und werden den Lernenden mit dem Kompetenznachweis (Notenblatt) eröffnet

2.3 Berufsmaturitätsunterricht am bwd
                        Die Lernenden besuchen die Fächer Deutsch, Französisch, Englisch, Finanz- und
                        Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht sowie Mathematik während der gesam-
                        ten drei Ausbildungsjahre. Ausserdem werden in den ersten beiden Ausbildungs-
                        jahren Geschichte sowie im zweiten Ausbildungsjahr Technik und Umwelt
                        unterrichtet.

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Alle am bwd unterrichteten Fächer sind Promotionsfächer. Ausserdem wird der Durchschnitt der Leistungs-
beurteilungen an der gibb zu einer Note verrechnet und am bwd als weiteres Promotionsfach übernommen.

Die Lernenden erhalten jeweils auf Semesterende ein promotionsrelevantes Zeugnis. Es werden halbe oder
ganze Noten eingetragen. Als genügende Noten gelten: 6.0 – 4.0, als ungenügende Noten gelten: 3.5 – 1.0. Im
Zeugnis werden ausserdem die Anzahl entschuldigter resp. nicht entschuldigter Lektionen sowie allfällige
weitere Bemerkungen festgehalten.

2.4 Praktikum in einem Betrieb
Das einjährige Langzeitpraktikum folgt direkt im Anschluss an die drei Jahre Schule. Während des Praktikums
wird eine individuelle praktische Arbeit IPA verfasst.
Die Lernenden bewerben sich auf von der Schule vermittelte Stellen oder auf dem freien Markt angebotene
Praktikumsstellen. Die Praktikumsverträge werden dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung be-
triebliche Bildung, zur Genehmigung vorgelegt.

3. Schulische Ausbildung

3.1. Promotionsfächer
Folgende Fächer sind nach Art. 33r BerDV für die Semesterpromotion relevant:

 Promotionsfächer                                       1. Jahr                2. Jahr    3. Jahr
 Deutsch                                                x                      x          x
 Französisch                                            x                      x          x
 Englisch                                               x                      x          x
 Finanz- und Rechnungswesen                             x                      x          x
 Wirtschaft und Recht                                   x                      x          x
 Informatik (gibb)*                                     x                      x          x
 Mathematik                                             x                      x          x
 Geschichte                                             x                      x
 Technik und Umwelt                                                            x
 Anzahl Promotionsfächer                                8                      9          7

* Informatik zählt für den Notendurchschnitt doppelt. Als Promotionsnoten für das Semesterzeugnis werden
die Modulnoten der gibb auf eine Dezimale eingetragen und erst der Durchschnitt für das Zeugnis auf 0.5
gerundet. Im Rahmen des QV hingegen werden die Modulnoten als Erfahrungsnoten in jedem Modul auf 0.5
gerundet.

3.2 Probesemester und Promotionsbedingungen

Grundlagen
- Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung vom 6. April 2006
  (BerDV)
- Verordnung über die Berufsmaturität vom 24. Juni 2009 (Berufsmaturitätsverordnung, BMV)

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Probesemester und definitive Aufnahme
Art. 33p BerDV
3. Provisorische Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt provisorisch für ein Semester.

Art. 33q BerDV
Entscheid bei Ende des Probesemesters
1
  Definitiv aufgenommen wird, wer am Ende des Probesemesters die Promotionsbedingungen gemäss
Artikel 33r erfüllt.

Hinweis: Die Eltern bzw. die gesetzliche Vertretung von Lerndenden, welche die Bedingungen für eine definiti-
ve Aufnahme Mitte des Probesemesters nicht erfüllen, erhalten eine schriftliche Mitteilung.

Art. 33q BerDV
2
  Wer die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
3
  Die Schulleitung kann das Provisorium in begründeten Fällen um ein Semester verlängern.

Hinweis: Begründete Fälle liegen unter anderem vor bei schwerwiegenden biografischen Ereignissen, Unfällen,
Spitalaufenthalten oder längeren Erkrankungen im Verlauf des Probesemesters.

Promotionsbedingungen
Art. 33r BerDV
Promotion
[…] Die Promotion ins nächste Semester setzt voraus, dass
a der Durchschnitt aller für die Promotion zählenden Noten mindestens 4,0 beträgt, wobei das Fach Informa-
tik für den Durchschnitt doppelt zählt,
b höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und
c die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert von 2,0 nicht übersteigt.

Art. 33s BerDV
Provisorische Promotion bzw. Nichtpromotion, Repetition und Ausschluss
1. Wer am Ende eines Semesters die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert.
   Dies ist letztmals ein halbes Jahr vor Abschluss der Ausbildung möglich.
2. Wer zum zweiten Mal die Promotionsbedingungen nicht erfüllt, wird nicht promoviert und muss die
   letzten zwei Semester repetieren. Eine Verlängerung des Provisoriums gemäss Artikel 33q Absatz 3 wird
   nicht mitberücksichtigt.
3. Während der Ausbildungszeit kann nur einmal repetiert werden.
4. Wer die Promotionsbedingungen ein weiteres Mal nicht erfüllt, wird vom Unterricht ausgeschlossen.
5. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von Absatz 2 bis 4 beschliessen.

Hinweis: Über die Leistungen von Lernenden, die nur provisorisch promoviert wurden, werden Mitte der
Schulsemester Zwischennoten erstellt. Genügen diese Leistungen wiederum nicht, so erhält die bzw. der
Lernende oder die gesetzliche Vertretung eine Mitteilung.

3.3 Interdisziplinäres Arbeiten (IDA)
Der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität gibt vor, dass 10% des Unterrichts dem interdisziplinären
Arbeiten gewidmet sind. Dieses umfasst das „Interdisziplinäre Arbeiten in den Fächern“ (IDAF) und die
„Interdisziplinäre Projektarbeit“ (IDPA).
BM-Lernende sind in der Lage, ein Thema selbständig zu untersuchen oder zu gestalten sowie die Ergebnisse
in geeigneter Form zu präsentieren. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund: Erweiterung und Anwen-
dung von Fachwissen, Denken in Zusammenhängen und Systemen, wissenschaftliches Recherchieren und
Dokumentieren, Team- und Einzelarbeit, Diskussionsfähigkeit, kritisches Reflektieren.

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Im Berufsmaturitätszeugnis wird IDA als eigenständiges Prüfungsfach mit einer Note ausgewiesen, welche sich
aus den Noten für vier IDAF-Module sowie der Note für die IDPA zusammensetzt.

Interdisziplinäres Arbeiten in den Fächern (IDAF)
Im Verlauf des zweiten Ausbildungsjahres werden vier IDAF-Module durchgeführt und bewertet. Im Mittel-
punkt steht jeweils ein geeignetes Thema aus den Lerngebieten zweier oder mehrerer Fächer. Das Thema
knüpft an die Interessen der Lernenden an, steht in Bezug zur Arbeitswelt und vereinigt inhaltliche und
methodische Aspekte dieser Fächer. Mit den IDAF-Modulen werden die Lernenden auf die IDPA vorbereitet.

Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA)
Gegen Ende des Bildungsgangs verfassen die Lernenden eine IDPA. Diese stellt Bezüge zur Arbeitswelt sowie
zu mindestens zwei Fächern des Unterrichts her; die IDPA ist Teil der Berufsmaturitätsprüfung.
An der bwd IMS wird die IDPA als schriftliche Arbeit (Studie zu einem Thema aus dem Berufsfeld) oder als
Informatikprojekt (mit entsprechender Dokumentation) durchgeführt und einem Publikum präsentiert. Die
Lernenden werden von zwei Lehrkräften betreut, welche die IDPA auch bewerten.

3.4 Die Blockwochen
In zwei Wochen pro Jahr werden in allen schulischen Ausbildungsjahrgängen Sonderwochen durchgeführt. In
dieser Zeit findet der Unterricht am bwd nach einem Sonderstundenplan statt. Der Stundenplan der gibb gilt
jedoch in diesen Wochen mit wenigen Ausnahmen weiterhin. Diese Blockwochen behandeln
u.a. folgende Themen:
     -- Spiel- und Sporttag
     -- üK 302 Fortgeschrittene Funktionen von Officewerkzeugen nutzen
     -- Präsentationen IDPA
     -- Besuchstag Fachhochschule Informatik
     -- Prüfungsvorbereitungen für das QV
     -- Informatikprojekt

3.5 Studienreise
Gegen Ende des letzten Ausbildungsjahres wird eine Auslandsreise mit kulturellen und historischen Zielset-
zungen organisiert.

3.6 Ferien
Die IMS richtet sich grundsätzlich nach dem Ferienplan der Stadt Bern. Allerdings findet der grösste Teil der
überbetrieblichen Kurse (üK) ausserhalb der regulären Schulwochen statt. Zu den Details vgl. Kapitel 5
(„Die Ausbildung im Überblick“).
Für die IMS gilt daher folgender Ferienplan:

                                  Kalenderwochen
                   1. Jahr                           2. Jahr         3. Jahr
 Herbst            40, 41                            39, 40          39 - 41
 Winter            52, 1                             52, 1           52, 1
 Februar           6 (gibb-Untericht findet statt)   6               6
 Frühling          16                                16              15, 16
 Sommer            29 - 32                           28 - 32         ab 28

Bitte beachten: Aufgrund von längeren Sommerferien oder Feiertagen während üK-Wochen
können sich üK und damit auch die Ferien verschieben.

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4. Qualifikationsverfahren (QV)

4.1. EFZ Informatikerin/Informatiker
Das QV in Informatik umfasst die Noten der gibb-Module, der üK und der IPA (vgl. Tabelle)

gibb, Modulbaukasten

 Semester         Inhalte (Module nach Modulbaukasten) Note für das QV

 1. Semester      4 Module                                        Erfahrungsnote
 2. Semester      4 Module                                        Erfahrungsnote
 3. Semester      4 Module                                        Erfahrungsnote
 4. Semester      4 Module                                        Erfahrungsnote
 5. Semester      5 Module                                        Erfahrungsnote
 6. Semester      4 Module                                        Erfahrungsnote

Hinweis: Im Rahmen des QV werden die Erfahrungsnoten in jedem Modul auf 0.5 gerundet. Als Promotions-
noten für das Semesterzeugnis am bwd werden die Modulnoten hingegen auf eine Dezimale eingetragen und
erst der Durchschnitt für das Zeugnis auf 0.5 gerundet.

Bbc/bwd üK

 Semester        Inhalte (Module nach Modulbaukasten) Note für das QV
 1. Semester     2 überbetriebliche Kurse                         Erfahrungsnote
 2. Semester     2 überbetriebliche Kurse                         Erfahrungsnote
 3. Semester     1 überbetrieblicher Kurs                         Erfahrungsnote
 4. Semester     2 überbetriebliche Kurse                         Erfahrungsnote

Praktikum
Im Praktikumsjahr verfassen alle Lernenden eine individuelle praktische Arbeit (IPA), für die sie zehn Tage Zeit
haben. Die Themen werden jeweils von der verantwortlichen Fachperson im Betrieb ausgewählt.

 Semester         Inhalte                                         Note für das QV
 8. Semester      Individuelle praktische Arbeit (IPA)            Note aus Bericht, Präsentation und
                                                                  Fachgespäch
Das QV in Informatik gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt.

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QV Informatik für das EFZ

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4.2 Berurfsmaturität „Wirtschaft“

 Fach                                 Erfahrungsnote                  Prüfung
 Deutsch                              1. - 6. Semester                mündlich und schriftlich
 Französisch                          1. - 6. Semester                mündlich und schriftlich*
 Englisch                             1. - 6. Semester                mündlich und schriftlich*
 Mathematik                           1. - 6. Semester                schriftlich
 Finanz- und Rechnungswesen           1. - 6. Semester                schriftlich
 Wirtschaft und Recht                 1. - 6. Semester                schriftlich
 Gechichte und Politik                1. - 4. Semester                -
 Technik und Umwelt                   3. /4. Semester                 -
 Interdisziplinäres Arbeiten IDA      Note IDAF 3. /4. Semester       IDPA
* Zertifikate: In den Fremdsprachen können Zertifikate erworben werden (DFP, BEC). Fremdsprachenzertifi-
kate können nach einer Umrechnung in Noten als Ersatz für die schulischen Abschlussprüfungen übernom-
men werden.

Bestehensbedingungen
Bestehensbedingungen
Die Berufsmaturität gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als
zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr
als 2.0 Notenpunkte beträgt.

Hinweis: Der Berufsmaturitätsausweis kann nur abgegeben werden, wenn das QV Informatik bestanden
wurde.

Seite 10
5. Die Ausbildung im Überblick
Bei der folgenden Übersicht handelt es sich um eine immerwährende Planung. Je nach Daten der Ferien und
Feiertage in den einzelnen Jahren können die Termine jedoch ändern.

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6. Anschlussmöglichkeiten nach der Berufsmaturität

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es eine grosse Auswahl an Anschlussmöglichkeiten:
• Fachhochschulen für Informatik, Medizininformatik oder für Wirtschaft und Verwaltung
• Nach entsprechender Vorbereitung auch Fachhochschulen anderer Richtung
• „Passerelle“ (Vorbereitungskurs auf die Ergänzungsprüfung zur Zulassung zum Studium an Universitäten
    und Eidg.Technischen Hochschulen)
• Höhere Fachschulen im Informatikbereich
• Fachprüfungen im Informatikbereich
• Mit Aufnahmeprüfung an die Pädagogische Hochschule PH Bern

7. Kontakt und Information

Websites
Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung         www.bwdbern.ch
Informatikmittelschule Bern                               www.bwdbern.ch/ims
Gewerblich-Industrielle Berufsschule Bern                 www.gibb.ch
ICT Berufsbildungscenter AG                               www.berufsbildungscenter.ch
Erziehungsdirektion des Kantons Bern                      www.erz.be.ch

Wichtige Links
ICT-Berufsbildung Schweiz                                 www.ict-berufsbildung.ch
ICT-Berufsbildung Kanton Bern                             www. ict-berufsbildung-bern.ch
Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation    www.sbfi.admin.ch
Berufsberatungsplattform                                  www.berufsberatung.ch

Kontakt bwd für Auskünfte
Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung (bwd)
Informatikmittelschule Bern
Papiermühlestrasse 65
3014 Bern

Telefon 031 330 19 90
E-Mail informatikmittelschule@bwdbern.ch

Version Dezember 2017/V7.2

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