Informationen zu den Kommunalwahlen 2021 in Offenbach am Main - Wie wird gewählt? Was bedeutet "kumulieren"? Was bedeutet "panaschieren"? ...
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Informationen zu den Kommunalwahlen 2021 in Offenbach am Main Wie wird gewählt? Was bedeutet „kumulieren“? Was bedeutet „panaschieren“? Wer kommt in die Stadtverordnetenversammlung bzw. in den Ausländerbeirat?
Wahltag: Sonntag, 14. März 2021 Wichtige Termine für Parteien und Wählergruppen, Bürgerinnen und Bürger Aufgabe Termin frühestens 41. Tag Beginn der Briefwahl vor dem Wahltag Mo. 01.02.2021 Einsicht in das 20. bis 16. Tag vor der Wahl Wählerverzeichnis Mo. 22.02.2021 bis Fr. 26.02.2021 Zusendung der bis spätestens 21. Tag Wahlbenachrichtigung vor dem Wahltag So. 21.02.2021 bis 2 Tage vor der Wahl Letzter Tag der Briefwahl Fr. 12.03.2021 bis 13:00 Uhr Feststellung des endgültigen spätestens 12. Tag Wahlergebnisses nach dem Wahltag Fr. 26.03.2021 2
Gesetzliche Grundlagen Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl.1 I 2005, S.142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, S.197), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I 2000, S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Mai 2020 (GVBl. S. 367) 1 GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 3
Gemeinsamer Wahltag für Stadtverordnetenwahl und Ausländerbeiratswahl Durch eine Verordnung wurde der 14. März 2021 als Wahltag beschlossen. Erstmals finden die Stadtverordnetenwahl und die Ausländerbeiratswahl am gleichen Tag statt. Für beide Wahlen gilt das gleiche Wahlsystem. Die Erläuterungen zum Wahlsystem greifen somit für die Stadtverordnetenwahl und die Ausländerbeiratswahl gleichermaßen. Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen unterscheiden sich jedoch: Für die Stadtverordnetenwahl gilt: Die Wählerin / Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung angehören, in Offenbach: 71 Stimmen Für die Ausländerbeiratswahl gilt: Die Wählerin / Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter dem Ausländerbeirat angehören, in Offenbach: 25 Stimmen 4
Wer ist wahlberechtigt? Für die Stadtverordnetenwahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt. • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also am 14. März 2003 oder früher geboren ist. • seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens 31. Januar 2021 in Offenbach am Main einen Hauptwohnsitz hat. Für die Ausländerbeiratswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder staatenlos ist. • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also am 14. März 2003 oder früher geboren ist. • seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens 31. Januar 2021 in Offenbach am Main einen Hauptwohnsitz hat. Achtung: Personen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen (deutsch/ausländisch), dürfen den Ausländerbeirat nicht wählen. 5
Der Stimmzettel In der Kopfleiste des Stimmzettels stehen der Name der Partei oder der Wählergruppe und ein Kreis für die Kennzeichnung. Darunter werden die Namen und Vornamen der Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt. Damit man sich bereits vor dem Wahltag mit dem Inhalt des Stimmzettels vertraut machen kann, gibt es Musterstimmzettel. Dieser enthält Erläuterungen zur Wahl selbst, zur Briefwahl und über die Stimmabgabemöglichkeit. Sie sind als Muster gekennzeichnet und dürfen am Wahltag nicht benutzt werden. Jede/r Wahlberechtigte erhält im Wahllokal einen neuen Stimmzettel. Möglichkeiten der Stimmabgabe Sie können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, also mit einem einzigen Kreuz eine Partei oder Wählergruppe kennzeichnen (Listenkreuz). Sie können auch einen Wahlvorschlag kennzeichnen und Einzelstimmen an Kandidatinnen / Kandidaten anderer Wahlvorschläge verteilen. Sie können die Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen auf Kandidatinnen / Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge verteilen –Panaschieren–. Sie können einzelnen Kandidatinnen / Kandidaten bis zu drei Stimmen geben –Kumulieren–. Sie können Kandidatinnen / Kandidaten streichen. Sie können Ihre Stimmen nur Kandidatinnen / Kandidaten geben, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. 6
Beispiele für die Stimmabgabe Anhand von Beispielen wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Stimmen vergeben können. Hierbei gehen wir von einer Stadtverordnetenversammlung bzw. einem Ausländerbeirat mit 9 Mitgliedern aus, so dass Sie auch 9 Stimmen vergeben können. Für die Wahl wurden drei Wahlvorschläge (Parteien) zugelassen, zwei mit jeweils 9 Kandidatinnen und Kandidaten und einer mit 6 Kandidatinnen und Kandidaten. Beispiel 1: Unveränderte Annahme eines Wahlvorschlags, Kennzeichnung der Partei in der Kopfleiste 7
Beispiel 2: Verteilung der 9 Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlvorschlags –Kumulieren– Es wurden an 3 Kandidatinnen / Kandidaten mehr als eine Stimme gegeben. Die Kennzeichnung kann sowohl durch Ankreuzen als auch durch die Eintragung von Ziffern erfolgen. Gültige Stimmabgabe 8
Beispiel 3: Verteilung der 9 Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge –Panaschieren– 9
Beispiel 4: Unveränderte Annahme eines Wahlvorschlags, der weniger Kandidatinnen und Kandidaten hat, als maximal möglich (9) Die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags, in dem weniger Kandidatinnen / Kandidaten benannt wurden als Stimmen zur Verfügung stehen, führt so weit wie möglich zum Erhalt des Stimmenkontingents. Nachdem jedem der 6 Kandidatinnen / Kandidaten eine Stimme zugeteilt wurde, bleiben 3 Stimmen übrig, die in einem zweiten Schritt in der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten verteilt werden. Die Kandidaten 1 bis 3 erhalten somit eine weitere Stimme, so dass alle 9 Stimmen verteilt sind. Gültige Stimmabgabe 10
Beispiel 5: Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und Streichung von 2 Kandidatinnen / Kandidaten Durch die Streichung von 2 Kandidatinnen / Kandidaten hat die Wählerin / der Wähler zunächst nur 7 Stimmen vergeben; die 2 Reststimmen werden von oben nach unten den ersten nicht gestrichenen Kandidatinnen / Kandidaten zugeteilt, so dass diese dann jeweils 2 Stimmen erhalten. Das der Wählerin / dem Wähler zur Verfügung stehende Stimmenkontingent (9) wird damit voll ausgeschöpft. Gültige Stimmabgabe 11
Beispiel 6: Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und Vergabe von Einzelstimmen in mehreren Wahlvorschlägen sowie Streichung eines Kandidaten (mit Kumulieren und Panaschieren) 12
Es wurden nur 6 Einzelstimmen verteilt; da außerdem der Wahlvorschlag A in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde, werden die 3 Reststimmen den Kandidatinnen / Kandidaten in der Reihenfolge von oben nach unten (ohne den gestrichenen) zugeteilt. Gültige Stimmabgabe 13
Beispiel 7: Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge in der Kopfleiste und Vergabe von 6 Einzelstimmen (weniger als zur Verfügung stehen) Gültige Stimmabgaben jedoch ohne Berücksichtigung der Kennzeichnung in der Kopfleiste 14
Beispiel 8: Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge in der Kopfleiste und Vergabe von 14 Einzelstimmen (mehr als zur Verfügung stehen) Ungültige Stimmabgabe 15
Beispiel 9: Vergabe von 17 Einzelstimmen innerhalb eines Wahlvorschlags (mehr als zur Verfügung stehen) Die Wählerin / Der Wähler hat die ihr / ihm zur Verfügung stehende Stimmenzahl (9) um 8 Stimmen überschritten. Die zu viel abgegebenen Stimmen bleiben wie folgt unberücksichtigt: 16
In umgekehrter Reihenfolge der Kandidatinnen / Kandidaten (von unten nach oben) wird den Kandidatinnen / Kandidaten in drei Durchgängen jeweils eine Stimme abgezogen Endgültige Stimmenzuteilung Gültige Stimmabgabe 17
Die Ergebnisermittlung Durch die große Zahl der Stimmen ist es nicht mehr möglich, die Ergebnisermittlung am Wahlabend vorzunehmen. Der Wahlvorstand wird – wie bisher auch – am Wahlabend lediglich die Stimmzettel nach bestimmten Kriterien ordnen und zählen. Eine Aussage zu den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern kann somit am Wahlsonntag nicht gemacht werden, da die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten von der erhaltenen Stimmenanzahl abhängig ist. Die Ermittlung der Personenstimmen wird erst ab Montag nach der Wahl von Auszählungsvorständen vorgenommen. Für die Auszählungsvorstände gelten die gleichen Bestimmungen wie für die allgemeinen Wahlvorstände auch. Diese Auszählungsvorstände erfassen die einzelnen Stimmzettel mit den Personenstimmen an einem PC mit einem speziellen Ergebniserfassungsprogramm. Dieses Programm berücksichtigt alle Auslegungsregelungen und unterstützt die Auszählungsvorstände weitestgehend bei ihrer Arbeit. Dabei liest eine Person den Stimmzettel vor, eine weitere erfasst die Angaben am PC und eine dritte / vierte Person kontrolliert, ob die Stimmzettel korrekt erfasst wurden. 18
Die Sitzverteilung Die Sitze werden nach dem Verhältnis der für die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen verteilt. Die Wahlberechtigten können aber auch durch die Vergabe von Personenstimmen direkt zum Ausdruck bringen, welcher Kandidatin oder welchem Kandidaten eines Wahlvorschlages sie den Vorzug geben. Entscheidend ist für die Vergabe der Sitze die von den Wahlberechtigten erhaltene Stimmenzahl, nicht der von der Partei bestimmte Listenplatz. Die Wählerin oder der Wähler kann also durch die Vergabe von Personenstimmen die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel verändern und damit beeinflussen wer ein Mandat erhalten soll. Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge: Nach dem Wegfall der 5 %-Sperrklausel nehmen alle Parteien und Wählergruppen an der Sitzverteilung teil. Die Sitze werden nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer) verteilt. Dabei wird die Zahl der auf der Liste entfallenden Stimmen zunächst mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und dann durch die Gesamtanzahl aller vergebenen Stimmen dividiert. Nachfolgend ist ein Beispiel zur Sitzverteilung dargestellt. 19
Von der Wählerstimme zum Mandat (nach Hare-Niemeyer) Verfahren der Stimmenverrechnung am Beispiel von 9 zu vergebenden Sitzen Partei A: 6.500 Stimmen erhalten Partei B: 3.950 Stimmen erhalten Partei C: 4.250 Stimmen erhalten = 14.700 Stimmen insgesamt Für jede Partei / Wählergruppe wird berechnet: Gesamtzahl der Sitze x Stimmenanzahl der Partei Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien Hinter dem Komma werden die Vor dem Komma ist dann noch zu vergebenen Sitze abzulesen, wie viele den Parteien in der Reihenfolge Sitze jede Partei erhält. der größten Zahlenbruchteile zugeteilt. Für Partei A: 3,98 3 Sitze 3,98 ergibt 4 Sitze insgesamt 9 x 6.500 = 3,98 14.700 2,42 2 Sitze 2,42 ergibt 2 Sitze insgesamt Für Partei B: 9 x 3.950 = 2,42 14.700 2,60 2 Sitze 2,60 ergibt 3 Sitze insgesamt Für Partei C: 9 x 4.250 = 2,60 14.700 Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Stellen aus dieser Position entstehen. Danach noch zu vergebende Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zu verteilen. Die einem Wahlvorschlag zugeteilten Sitze werden den Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge ihrer errechneten Stimmen zugewiesen, bei gleicher Stimmenzahl erhält diejenige Bewerberin oder derjenige Bewerber den Sitz, der auf dem Stimmzettel weiter oben steht. 20
BITTE BEACHTEN: Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vorab schriftlich oder durch persönliche Vorsprache möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Briefwahllokal ab dem 01. Februar 2021 zu wählen. Das Briefwahllokal befindet sich im Wahlamt der Stadt Offenbach am Main Rathaus, 3. Stock Berliner Straße 100 63065 Offenbach am Main Telefon: 069 - 8065 3400 E-Mail: statistikwahlen@offenbach.de Internet: www.offenbach.de/wahlen Öffnungszeiten des Briefwahllokals: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Montag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ab 20.02.2021 Samstag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr Aktuelles zu unseren Öffnungszeiten und weitere Informationen haben wir auf www.offenbach.de/wahlen für Sie zusammengestellt. Achtung: Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahl Freitag, den 12. März 2021 bis 13:00 Uhr! 21
Mit der Vorbereitung und organisatorischen Durchführung der Wahlen in Offenbach am Main ist das Wahlamt als Geschäftsstelle des Gemeindewahlleiters beauftragt (Anschrift siehe S. 21). Wenn Sie … … zu diesem Wahlsystem noch Fragen haben oder … vielleicht sogar am Wahltag in einem Wahl- oder Briefwahlvorstand mitarbeiten wollen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. 22
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