Informationen zu den Kommunalwahlen 2021 in Offenbach am Main - Wie wird gewählt? Was bedeutet "kumulieren"? Was bedeutet "panaschieren"? ...

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Informationen zu den Kommunalwahlen 2021 in Offenbach am Main - Wie wird gewählt? Was bedeutet "kumulieren"? Was bedeutet "panaschieren"? ...
Informationen zu den
Kommunalwahlen 2021
in Offenbach am Main

 Wie wird gewählt?

 Was bedeutet „kumulieren“?

 Was bedeutet „panaschieren“?

 Wer kommt in die
  Stadtverordnetenversammlung
  bzw. in den Ausländerbeirat?
Wahltag: Sonntag, 14. März 2021

    Wichtige Termine für Parteien und Wählergruppen,
                Bürgerinnen und Bürger

              Aufgabe                         Termin

                                        frühestens 41. Tag
        Beginn der Briefwahl             vor dem Wahltag
                                         Mo. 01.02.2021

          Einsicht in das           20. bis 16. Tag vor der Wahl
         Wählerverzeichnis              Mo. 22.02.2021 bis
                                           Fr. 26.02.2021

          Zusendung der               bis spätestens 21. Tag
        Wahlbenachrichtigung             vor dem Wahltag
                                         So. 21.02.2021

                                      bis 2 Tage vor der Wahl
      Letzter Tag der Briefwahl
                                           Fr. 12.03.2021
                                           bis 13:00 Uhr

     Feststellung des endgültigen       spätestens 12. Tag
          Wahlergebnisses               nach dem Wahltag
                                          Fr. 26.03.2021

2
Gesetzliche Grundlagen
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl.1 I 2005, S.142),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020
(GVBl. S. 318)

Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, S.197),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Mai 2020
(GVBl. S. 318)

Kommunalwahlordnung (KWO)
in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I 2000, S. 198),
zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Mai 2020
(GVBl. S. 367)

1
    GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen

                                                                3
Gemeinsamer Wahltag für Stadtverordnetenwahl
und Ausländerbeiratswahl
Durch eine Verordnung wurde der 14. März 2021 als Wahltag
beschlossen. Erstmals finden die Stadtverordnetenwahl und die
Ausländerbeiratswahl am gleichen Tag statt. Für beide Wahlen gilt
das gleiche Wahlsystem. Die Erläuterungen zum Wahlsystem greifen
somit für die Stadtverordnetenwahl und die Ausländerbeiratswahl
gleichermaßen.

Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen unterscheiden sich jedoch:

               Für die Stadtverordnetenwahl gilt:
        Die Wählerin / Der Wähler hat so viele Stimmen, wie
                 Vertreterinnen und Vertreter der
            Stadtverordnetenversammlung angehören,
                    in Offenbach: 71 Stimmen

                 Für die Ausländerbeiratswahl gilt:
         Die Wählerin / Der Wähler hat so viele Stimmen, wie
    Vertreterinnen und Vertreter dem Ausländerbeirat angehören,
                     in Offenbach: 25 Stimmen

4
Wer ist wahlberechtigt?

       Für die Stadtverordnetenwahl ist wahlberechtigt,
                       wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116
    Abs. 1 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines der
    übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt.

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also am 14. März
    2003 oder früher geboren ist.

  • seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens
    31. Januar 2021 in Offenbach am Main einen Hauptwohnsitz
    hat.

       Für die Ausländerbeiratswahl ist wahlberechtigt,
                      wer am Wahltag

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder
    staatenlos ist.

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also am 14. März
    2003 oder früher geboren ist.

  • seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens
    31. Januar 2021 in Offenbach am Main einen Hauptwohnsitz
    hat.

  Achtung: Personen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit
           besitzen (deutsch/ausländisch), dürfen den
           Ausländerbeirat nicht wählen.

                                                                 5
Der Stimmzettel
     In der Kopfleiste des Stimmzettels stehen der Name der Partei
      oder der Wählergruppe und ein Kreis für die Kennzeichnung.
     Darunter werden die Namen und Vornamen der Bewerberinnen
      und Bewerber aufgeführt.
       Damit man sich bereits vor dem Wahltag mit dem Inhalt des
        Stimmzettels vertraut machen kann, gibt es Musterstimmzettel.
        Dieser enthält Erläuterungen zur Wahl selbst, zur Briefwahl und
        über die Stimmabgabemöglichkeit. Sie sind als Muster
        gekennzeichnet und dürfen am Wahltag nicht benutzt werden.
        Jede/r Wahlberechtigte erhält im Wahllokal einen neuen
        Stimmzettel.

Möglichkeiten der Stimmabgabe
 Sie können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, also mit
  einem einzigen Kreuz eine Partei oder Wählergruppe kennzeichnen
  (Listenkreuz).

 Sie können auch einen Wahlvorschlag kennzeichnen und
  Einzelstimmen an Kandidatinnen / Kandidaten anderer
  Wahlvorschläge verteilen.
 Sie können die Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen auf
  Kandidatinnen / Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge
  verteilen –Panaschieren–.

 Sie können einzelnen Kandidatinnen / Kandidaten bis zu drei
  Stimmen geben –Kumulieren–.

 Sie können Kandidatinnen / Kandidaten streichen.
 Sie können Ihre Stimmen nur Kandidatinnen / Kandidaten geben,
  die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.

6
Beispiele für die Stimmabgabe
Anhand von Beispielen wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre
Stimmen vergeben können. Hierbei gehen wir von einer
Stadtverordnetenversammlung bzw. einem Ausländerbeirat mit
9 Mitgliedern aus, so dass Sie auch 9 Stimmen vergeben können.

Für die Wahl wurden drei Wahlvorschläge (Parteien) zugelassen,
zwei mit jeweils 9 Kandidatinnen und Kandidaten und einer mit
6 Kandidatinnen und Kandidaten.

Beispiel 1:

Unveränderte Annahme eines Wahlvorschlags, Kennzeichnung der
Partei in der Kopfleiste

                                                             7
Beispiel 2:

Verteilung der 9 Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten eines
Wahlvorschlags –Kumulieren–

Es wurden an 3 Kandidatinnen / Kandidaten mehr als eine Stimme
gegeben. Die Kennzeichnung kann sowohl durch Ankreuzen als auch
durch die Eintragung von Ziffern erfolgen.

                                             Gültige
                                             Stimmabgabe
                                                       

8
Beispiel 3:

Verteilung der 9 Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten
verschiedener Wahlvorschläge –Panaschieren–

                                                        9
Beispiel 4:

Unveränderte Annahme eines Wahlvorschlags, der weniger
Kandidatinnen und Kandidaten hat, als maximal möglich (9)

Die Kennzeichnung eines Wahlvorschlags, in dem weniger
Kandidatinnen / Kandidaten benannt wurden als Stimmen zur
Verfügung stehen, führt so weit wie möglich zum Erhalt des
Stimmenkontingents. Nachdem jedem der 6 Kandidatinnen /
Kandidaten eine Stimme zugeteilt wurde, bleiben 3 Stimmen übrig,
die in einem zweiten Schritt in der Reihenfolge des Wahlvorschlags
von oben nach unten verteilt werden. Die Kandidaten 1 bis 3 erhalten
somit eine weitere Stimme, so dass alle 9 Stimmen verteilt sind.

                                                 Gültige
                                                 Stimmabgabe
                                                            

10
Beispiel 5:
Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und Streichung von
2 Kandidatinnen / Kandidaten

Durch die Streichung von 2 Kandidatinnen / Kandidaten hat die
Wählerin / der Wähler zunächst nur 7 Stimmen vergeben; die
2 Reststimmen werden von oben nach unten den ersten nicht
gestrichenen Kandidatinnen / Kandidaten zugeteilt, so dass diese
dann jeweils 2 Stimmen erhalten. Das der Wählerin / dem Wähler zur
Verfügung stehende Stimmenkontingent (9) wird damit voll
ausgeschöpft.
                                                Gültige
                                                Stimmabgabe
                                                          

                                                                11
Beispiel 6:

Kennzeichnung eines Wahlvorschlags und Vergabe von
Einzelstimmen in mehreren Wahlvorschlägen sowie Streichung eines
Kandidaten (mit Kumulieren und Panaschieren)

12
Es wurden nur 6 Einzelstimmen verteilt; da außerdem der
Wahlvorschlag A in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde, werden die
3 Reststimmen den Kandidatinnen / Kandidaten in der Reihenfolge
von oben nach unten (ohne den gestrichenen) zugeteilt.

                                               Gültige
                                               Stimmabgabe
                                                          

                                                                13
Beispiel 7:

Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge in der Kopfleiste und
Vergabe von 6 Einzelstimmen (weniger als zur Verfügung stehen)

                                     Gültige Stimmabgaben
                                                         
                                      jedoch ohne
                                       Berücksichtigung
                                       der Kennzeichnung
                                       in der Kopfleiste

14
Beispiel 8:

Kennzeichnung mehrerer Wahlvorschläge in der Kopfleiste und
Vergabe von 14 Einzelstimmen (mehr als zur Verfügung stehen)

                                              Ungültige
                                              Stimmabgabe
                                                   

                                                               15
Beispiel 9:

Vergabe von 17 Einzelstimmen innerhalb eines Wahlvorschlags
(mehr als zur Verfügung stehen)

Die Wählerin / Der Wähler hat die ihr / ihm zur Verfügung stehende
Stimmenzahl (9) um 8 Stimmen überschritten. Die zu viel
abgegebenen Stimmen bleiben wie folgt unberücksichtigt:

16
In umgekehrter Reihenfolge der Kandidatinnen / Kandidaten (von
unten nach oben) wird den Kandidatinnen / Kandidaten in drei
Durchgängen jeweils eine Stimme abgezogen

                           Endgültige Stimmenzuteilung

                                        Gültige
                                        Stimmabgabe
                                                  

                                                            17
Die Ergebnisermittlung
Durch die große Zahl der Stimmen ist es nicht mehr möglich, die
Ergebnisermittlung am Wahlabend vorzunehmen. Der Wahlvorstand
wird – wie bisher auch – am Wahlabend lediglich die Stimmzettel nach
bestimmten Kriterien ordnen und zählen.

Eine Aussage zu den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern kann
somit am Wahlsonntag nicht gemacht werden, da die Reihenfolge der
Kandidatinnen und Kandidaten von der erhaltenen Stimmenanzahl
abhängig ist.

Die Ermittlung der Personenstimmen wird erst ab Montag nach der
Wahl von Auszählungsvorständen vorgenommen. Für die
Auszählungsvorstände gelten die gleichen Bestimmungen wie für die
allgemeinen Wahlvorstände auch.

Diese Auszählungsvorstände erfassen die einzelnen Stimmzettel mit
den Personenstimmen an einem PC mit einem speziellen
Ergebniserfassungsprogramm. Dieses Programm berücksichtigt alle
Auslegungsregelungen und unterstützt die Auszählungsvorstände
weitestgehend bei ihrer Arbeit.

Dabei liest eine Person den Stimmzettel vor, eine weitere erfasst die
Angaben am PC und eine dritte / vierte Person kontrolliert, ob die
Stimmzettel korrekt erfasst wurden.

18
Die Sitzverteilung
Die Sitze werden nach dem Verhältnis der für die einzelnen
Wahlvorschläge insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen verteilt.
Die Wahlberechtigten können aber auch durch die Vergabe von
Personenstimmen direkt zum Ausdruck bringen, welcher Kandidatin
oder welchem Kandidaten eines Wahlvorschlages sie den Vorzug
geben.

Entscheidend ist für die Vergabe der Sitze die von den
Wahlberechtigten erhaltene Stimmenzahl, nicht der von der Partei
bestimmte Listenplatz.

Die Wählerin oder der Wähler kann also durch die Vergabe von
Personenstimmen die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber
auf dem Stimmzettel verändern und damit beeinflussen wer ein
Mandat erhalten soll.

         Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge:
   Nach dem Wegfall der 5 %-Sperrklausel nehmen alle Parteien
          und Wählergruppen an der Sitzverteilung teil.
    Die Sitze werden nach dem Verfahren der mathematischen
               Proportion (Hare-Niemeyer) verteilt.
    Dabei wird die Zahl der auf der Liste entfallenden Stimmen
     zunächst mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze
       multipliziert und dann durch die Gesamtanzahl aller
                   vergebenen Stimmen dividiert.
    Nachfolgend ist ein Beispiel zur Sitzverteilung dargestellt.

                                                                   19
Von der Wählerstimme zum Mandat
(nach Hare-Niemeyer)
Verfahren der Stimmenverrechnung                     am     Beispiel     von    9      zu
vergebenden Sitzen

Partei A:               6.500 Stimmen erhalten
Partei B:               3.950 Stimmen erhalten
Partei C:               4.250 Stimmen erhalten
                        = 14.700 Stimmen insgesamt

Für jede Partei / Wählergruppe wird berechnet:

             Gesamtzahl der Sitze x Stimmenanzahl der Partei
                 Gesamtzahl der Stimmen aller Parteien

                                                     Hinter dem Komma werden die
                         Vor dem Komma ist           dann noch zu vergebenen Sitze
                         abzulesen, wie viele        den Parteien in der Reihenfolge
                         Sitze jede Partei erhält.   der größten Zahlenbruchteile
                                                     zugeteilt.

     Für Partei A:       3,98  3 Sitze              3,98  ergibt 4 Sitze insgesamt
     9 x 6.500 = 3,98
      14.700
                         2,42  2 Sitze              2,42  ergibt 2 Sitze insgesamt
     Für Partei B:
     9 x 3.950 = 2,42
      14.700
                         2,60  2 Sitze              2,60  ergibt 3 Sitze insgesamt
     Für Partei C:
     9 x 4.250 = 2,60
      14.700

Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Stellen
aus dieser Position entstehen. Danach noch zu vergebende Sitze sind
in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zu verteilen.

Die einem Wahlvorschlag zugeteilten Sitze werden den
Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge ihrer errechneten
Stimmen zugewiesen, bei gleicher Stimmenzahl erhält diejenige
Bewerberin oder derjenige Bewerber den Sitz, der auf dem
Stimmzettel weiter oben steht.
20
BITTE BEACHTEN:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vorab schriftlich oder
durch persönliche Vorsprache möglich. Außerdem besteht die
Möglichkeit, im Briefwahllokal ab dem 01. Februar 2021 zu wählen.

                Das Briefwahllokal befindet sich im

             Wahlamt der Stadt Offenbach am Main
                      Rathaus, 3. Stock
                     Berliner Straße 100
                  63065 Offenbach am Main

                     Telefon: 069 - 8065 3400
               E-Mail: statistikwahlen@offenbach.de
                Internet: www.offenbach.de/wahlen

Öffnungszeiten des Briefwahllokals:

Montag bis Freitag                09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Montag und Donnerstag             14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag       14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ab 20.02.2021 Samstag             10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Aktuelles zu unseren Öffnungszeiten und weitere Informationen
haben wir auf www.offenbach.de/wahlen für Sie zusammengestellt.

  Achtung: Letzte Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahl
           Freitag, den 12. März 2021 bis 13:00 Uhr!

                                                                  21
Mit der Vorbereitung und organisatorischen Durchführung der Wahlen
in Offenbach am Main ist das Wahlamt als Geschäftsstelle des
Gemeindewahlleiters beauftragt (Anschrift siehe S. 21).

Wenn Sie …

… zu diesem Wahlsystem noch Fragen haben oder
… vielleicht sogar am Wahltag in einem Wahl- oder Briefwahlvorstand
 mitarbeiten wollen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

22
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