INFORMATIONEN ZUM BELEGVERFAHREN IM BA SOZIALE ARBEIT IM SOSE 2019 AN DER ASH BERLIN
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Erstsemesterhandbuch Sommersemester 2019 Informationen zum Belegverfahren im BA Soziale Arbeit im SoSe 2019 an der ASH Berlin Belegverfahren Das Belegverfahren für den BA Soziale Arbeit wird durch eine Kombination des Gemeinsamen Belegens mit anschließenden elektronischen Belegen durchgeführt. Dies ist das verbindliche Belegverfahren, welches in studentischer Selbstverwaltung organisiert und umgesetzt wird.1 Gemeinsames Belegen Gemeinsames Belegen heißt, die Studierenden eines Semesters handeln untereinander aus, wer an welcher Parallelveranstaltung teilnimmt und tragen sich in Handbeleglisten ein. Diese Listen werden vom Tutor Valle kopiert und an die Lehrenden verteilt. Das Gemeinsame Belegen erfolgt i.d.R. in der Woche vor Semesterbeginn. Wer verhindert ist, sollte sich nach Möglichkeit durch eine*n Kommilliton*in vertreten lassen. Das Bevorzugte Belegen richtet sich ausschließlich an diejenigen, die aus ZWINGENDEN Gründen darauf angewiesen sind (kleine Kinder, chronische Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, …). Arbeitsverpflichtungen sowie Zeitdruck aufgrund von BAföG- Creditvorgaben können leider nicht berücksichtigt werden. Elektronisches Belegen Jede*r Studierende belegt anschließend diejenigen Lehrveranstaltungen im elektronischen Belegsystem (LSF), für die sie_er bereits in den Handbeleglisten eingetragen ist. Für das elektronische Belegsystem besteht Belegpflicht! Ohne Belegung können keine Credits erworben werden. Der Leitfaden zur Nutzung des elektronischen Belegsystems findet sich oben rechts auf der Eingangsseite des Belegsystems: www.ash-berlin.eu/lsf Nachtragungen und Wechsel einzelner Studierender Wer das Gemeinsame Belegen verpasst hat, kann während der Sprechzeiten des Tutors anhand der Handbelegslisten erfahren wo noch Plätze frei sind und sich dann in Absprache mit den Dozent*innen von diesen in die Kurse nachtragen lassen. Sollte es im Nachhinein Studierende geben, die eine Veranstaltung wechseln möchten, ist dies nur in Absprache mit den Dozent*innen möglich. Eine späteres Nach-/Austragen liegt im Ermessen der Lehrenden, diese können Studierende jederzeit ins elektronische Belegsystem nach-/austragen. Abgleich der Handbeleglisten mit dem elektronischen Belegsystem Die Handbeleglisten werden bei Bedarf mit dem elektronischen Belegsystem abgeglichen. Wer nicht auf der Handbelegliste steht und die Veranstaltung unzulässigerweise elektronisch belegt hat, kann durch die entsprechenden Dozent*innen gelöscht werden! Belegungsfrist Die Belegfrist ist im elektronischen Belegsystem vom 01. - 22. April 2019, für Veranstaltungen des 1.Semesters vom 04. - 22. April 2019. 1 Beschluss des Akademischen Senats vom 27.01.2009 auf Initiative der Studierenden der ASH Berlin. 1
Erstsemesterhandbuch Sommersemester 2019 Tutor für das Sommersemester 2019 Bei Fragen, Problemen und Konflikten rund ums Gemeinsame Belegen steht Valle als Ansprechpartner zur Verfügung. Valle ist per Mail erreichbar (belegen@ash-berlin.eu) und bietet folgende Sprechstunden an (in Raum 019, Stupa-Raum): Di, 02.04.19, 12.00 - 15.00 Uhr Do, 04.04.19, 10.00 - 13.00 Uhr Mo, 08.04.19, 15.00 - 18.00 Uhr Termine des Gemeinsamen Belegens im Audimax Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Mittwoch, 25.03.2019 26.03.2019 27.03.2019 28.03.2019 29.03.2019 03.04.2019 7.Semester 6.Semester 4.Semester 3.Semester 2.Semester 1.Semester 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr Bevorzugtes Bevorzugtes Bevorzugtes Bevorzugtes Bevorzugtes Bevorzugtes Belegen Belegen Belegen Belegen Belegen Belegen 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames Belegen Belegen Belegen Belegen Belegen Belegen Kontakt und Ansprechpersonen Bei Fragen zum Nach- und Umtragen in den Handbelegslisten Tutor Valle belegen@ash-berlin.eu Bei Fragen zum Belegverfahren allgemein: Studiengangskoordination Bachelor Soziale Arbeit Ruth Adler-Würtenberger, Astrid Theiler und Jana Jelitzki Sprechzeiten (persönlich): Di. 14-16 Uhr und Do. 10-12 Uhr Raum 328, Telefon: 030-99 245 -550 oder -370 Bei technischen Fragen und Problemen beim elektronischen Belegen: itservice@ash- berlin.eu Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung: pruefungsamt@ash-berlin.eu In beiden Fällen senden Sie bitte eine ausführliche Fehlermeldung mit Matrikelnummer, Veranstaltung und Gruppe bzw. Prüfung zu der Sie sich anmelden möchten. Ein Screenshot (Bildschirmfoto) ist ebenfalls sehr hilfreich. Erstellt von der Studiengangskoordination BA Soziale Arbeit, Januar 2019 2
Erstsemesterhandbuch Sommersemester 2019 Leitfaden für das gemeinsame Belegen von eurem Tutor Valle Mit der Einführung des Bachelors im Studiengang Soziale Arbeit sollte das Gemeinsame Belegen als bisheriges Belegverfahren durch ein rein elektronisches Belegverfahren abgelöst werden. Dagegen wehrten sich die Studierenden vehement und forderten in einer Vollversammlung am 14.11.2005 das Beibehalten des Gemeinsamen Belegens und dessen schriftliche Fixierung als offizielles Belegverfahren in den entsprechenden Gesetzen, Ordnungen und Satzungen. Seither gibt es an der ASH das elektronische Belegverfahren (LSF) als verbindliches Belegsystem seitens der Hochschulverwaltung und das Gemeinsame Belegen in studentischer Selbstverwaltung. Zum Ende des WS 2008/2009 startete die Hochschulleitung einen neuerlichen Versuch, das Gemeinsame Belegen abzuschaffen. Die Studierenden der ASH haben sich in einer Vollversammlung am 26.01.2009 mit einer eindeutigen Mehrheit von 277 Stimmen gegenüber einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme für das Gemeinsame Belegen als offizielles Belegverfahren ausgesprochen. Damit haben sie die Einführung eines ausschließlich elektronischen Belegverfahrens erneut abgelehnt und forderten wie bereits 2005 die schriftliche Fixierung des Gemeinsamen Belegens als offizielles und verbindliches Belegverfahren in den entsprechenden Gesetzen, Ordnungen und Satzungen. Aber warum der ganze Aufwand? Warum sich einen ganzen Tag lang und gleich zu Beginn des Semesters mit den Kommiliton*innen streiten? Warum nicht einfach und bequem von Zuhause aus seinen Stundenplan eintragen? Weil es so einfach nicht geht: Rein elektronisch zu belegen bedeutet, dass das System die Studierenden per Zufallsprinzip den Kursen zuordnet. Die einzige Möglichkeit, die den Studierenden bleibt, ist eine Prioritätsangabe. Was dabei herauskommt ist für alle ungewiss, da jegliche Verantwortung für sich und andere einem Computersystem überlassen wird! Jede*r von uns hat aber ein Interesse daran und ein Recht darauf, unter möglichst guten Bedingungen zu studieren und die Voraussetzungen dafür sind bei allen sehr unterschiedlich. Das Gemeinsame Belegen ist ein demokratischer Prozess, in dem sich die Studierenden gemeinsam und im Austausch miteinander auf die verschiedenen Seminare verteilen und die Umstände der Einzelnen berücksichtigt werden sollten. Lerngruppen, die sich gefunden haben, können ihre Kurse aufeinander abstimmen und jede*r weiß im Vorhinein, wer mit ihm*ihr zusammen an den einzelnen Seminaren teilnehmen wird (denn auch eine funktionierende bzw. nicht funktionierende Seminargruppe beeinflusst den Lernerfolg…). Vor allem aber kann jede*r selbst entscheiden, wo er*sie Kompromisse eingeht und wo sie*er Prioritäten setzt, anstatt dies dem Ellenbogenprinzip, einem Computersystem, oder dem Zufall zu überlassen. Das Gemeinsame Belegen ist also unsere Möglichkeit auf selbstbestimmte, individuelle Studiumsgestaltung und Mitbestimmung in einem sonst sehr straff organisierten Studium und damit ein Privileg, das es an anderen Hochschulen nicht gibt. Da nicht immer alles rund läuft und immer wieder Konflikte entstehen ist dies ein grober Leitfaden mit Minimalanforderungen und Anregungen für das Gemeinsame Belegen. Grundsätzlich geht es aber um Austausch unter den Studierenden und solidarische, selbstbestimmte und -verwaltete Studiumsgestaltung. Daher sind alle Verfahren und Absprachen während des Gemeinsamen Belegens in Ordnung, sofern dadurch niemand benachteiligt wird und sich das Semester gemeinsam dazu entschlossen hat. 3
Erstsemesterhandbuch Sommersemester 2019 Die Organisation des Gemeinsamen Belegens 1. Es besteht Belegpflicht, d.h. Leistungen können nur anerkannt werden, wenn das Seminar auch belegt wurde. Die Hochschulverwaltung bietet hierzu das elektronische Belegsystem LSF an. Es entspricht aber dem Wunsch der Studierenden zuvor gemeinsam zu belegen. Das Gemeinsame Belegen findet immer kurz vor Beginn des neuen Semesters statt. Die Studierenden handeln untereinander aus, wer in welche Lehrveranstaltungen geht und tragen sich dementsprechend in Handbeleglisten ein. Es soll eine Gleichverteilung angestrebt werden. Wenn es schon beim Gemeinsamen Belegen zu einer Überbelegung des Kurses kommt und evtl. Tauschmöglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte sich der zukünftige Kurs gemeinsam einigen, welche Studierenden sich auf den Handbeleglisten über die maximale Teilnehmer_innenzahl („unter den Strich“) hinaus eintragen. Erfahrungsgemäß sollten dies nicht mehr als fünf Personen sein. Der Kurs wendet sich dann bei der ersten Sitzung an die Dozent_innen, um mit ihr_ihm zu klären, ob alle an dem Seminar teilnehmen dürfen. Falls die Dozent_innen ablehnen, müssen die Studierenden weiter unter sich aushandeln, wer teilnehmen kann. An den Tagen nach den Belegveranstaltungen wird das elektronische Belegsystem LSF freigeschaltet und die Studierenden belegen so, wie sie sich beim Gemeinsamen Belegen verständigt und in die Handbeleglisten eingetragen haben. 2. Die Handbeleglisten sind verbindlich! Studierende, die einfach nur elektronisch belegen, werden aus den Kursen wieder ausgetragen! 3. Das Gemeinsame Belegen ist komplett in studentischer Selbstverwaltung. Somit wählt jedes Semester 3-4 Studierende aus, die das Gemeinsame Belegen ihres Semesters organisieren und sich für den Arbeitsaufwand in 3 Kursen bevorzugt eintragen dürfen. Die Handbeleglisten befinden sich in digitaler Form bei der_ m jeweils zuständigen Tutor_ in. Im Vorhinein werden diese per Mail an die Organisationsteams verschickt, welche die Handbeleglisten dann für die Belegveranstaltungen vorbereiten. Des Weiteren verwaltet und moderiert das Organisationsteam die Belegveranstaltung, der_ die Tutor_in unterstützt sie dabei und steht als Ansprechpartner_ in zur Verfügung. 4. Das Gemeinsame Belegen gilt für die neu beginnenden Module. Welche dies sind, ist dem Studienplan zu entnehmen. Fortlaufende Seminare können direkt elektronisch im LSF belegt werden. 5. Das Gemeinsame Belegen ist das offizielle Belegverfahren! Wer aus wichtigen, persönlichen Gründen (Krankheit, Auslandsaufenthalt, etc.) nicht selbst am Gemeinsamen Belegen teilnehmen kann, soll eine_n Kommiliton_in als Stellvertreter_in beauftragen. Dem_Der Stellvertretenden soll er_sie mind. 3 verschiedene Alternativstundenpläne zur Verfügung stellen und falls möglich während des Gemeinsamen Belegens telefonisch erreichbar sein. Tutor für das Sommersemester 2019: Valle. Bei Fragen, Problemen und Konflikten rund ums Gemeinsame Belegen steht Valle als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontakt per E-Mail: belegen@ash-berlin.eu oder einfach bei den Belegveranstaltungen ansprechen… Es werden Sprechzeiten angeboten, in denen Student_innen sich gegebenenfalls auf freie Plätze in Seminaren nachtragen können. 4
Erstsemesterhandbuch Sommersemester 2019 Die Sprechstunden des Tutoriums werden im Raum 019 (Stupa-Raum) angeboten: Di, 02.04.19, 12.00 - 15.00 Uhr Do, 04.04.19, 10.00 - 13.00 Uhr Mo, 08.04.19, 15.00 - 18.00 Uhr Was ist beim Gemeinsamen Belegen zu berücksichtigen? 1. Keine Diskriminierung von Eltern und Menschen mit Behinderungen! Es muss gewährleistet werden, dass Menschen mit Kind(ern) und Menschen mit Be_hinderung oder chronischen oder schweren Krankheiten, die in dieser Gesellschaft ohnehin strukturellen Benachteiligungen unterworfen sind, die gleichen Chancen für ein bestmögliches Studium erhalten. Deshalb dürfen diese Menschen sich bevorzugt, nach ihren Wünschen und Bedürfnissen, in einem kleineren Rahmen, in die Handbeleglisten eintragen. Zu der Bevorzugung bitte ich alle, sich an die Prinzipien der Solidarität und der Selbstverantwortung zu halten. Wir werden nicht akzeptieren, dass Menschen nachweisen müssen, warum sie ein Recht auf das bevorzugte Belegen haben. Schätzt eure Situation also bitte selbst ein und vertraut darauf, dass dies auch alle Anderen tun. Wer sich trotzdem benachteiligt fühlt, kann sich an die entsprechenden Kommissionen oder an das Tutorium wenden. Frauen*beauftragte: frauenbeauftragte@ash-berlin.eu Schwerbehindertenvertretung: barrierefrei@ash-berlin.eu QueerRef - Das queere AstA-Referat: queerref@asfh-berlin.de Antifaschismus/Antirassismus Referat: antirafa@asfh-berlin.de Antidiskriminierungs Referat: antidis@ash-berlin.eu 2. Die gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse, mit denen wir uns in den Seminaren auseinandersetzen, können einen Einfluss auf das gemeinsame Belegen haben. Denn auch die studentische Selbstverwaltung ist nicht frei von diesen Verhältnissen. Wer ist privilegiert in dieser Gesellschaft und wenig gewohnt Kompromisse einzugehen? Wer muss(te) in seinem Leben auf Grund verschiedener (Diskriminierungs)erfahrungen oft Kompromisse eingehen? Wir verstehen das gemeinsame Belegen als eine Möglichkeit, zu lernen, uns solidarisch miteinander zu verhalten. Ziel des gemeinsamen Belegens ist es daher nicht, dass wir in Konkurrenz zueinander um unsere Studienpläne „kämpfen“, sondern genau solchen, individualistischen Dynamiken gemeinsam entgegenwirken. Selbstverantwortung bedeutet für uns auch Mitverantwortung. Daher halten wir es für wichtig, ehrlich darüber nachzudenken, welche Spielräume und Möglichkeiten uns jeweils zur Verfügung stehen. 3. Nach Absprache mit den Erzieher_innen der hochschuleigenen Kinderbetreuung besteht die Möglichkeit einer Betreuung (maximal 4 Stunden) für Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum schulpflichtigen Alter. Kinderbetreuung Raum 112 Telefon: 030/ 99245-114 Email: kinderbetreuung@ash-berlin.eu Eurer Tutor Valle (Januar 2019) 5
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