INFORMATIONEN ZUM BELEGVERFAHREN IM BA SOZIALE ARBEIT IM SOSE 2019 AN DER ASH BERLIN

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Erstsemesterhandbuch
Sommersemester 2019

             Informationen zum Belegverfahren
     im BA Soziale Arbeit im SoSe 2019 an der ASH Berlin

Belegverfahren
Das Belegverfahren für den BA Soziale Arbeit wird durch eine Kombination des
Gemeinsamen Belegens mit anschließenden elektronischen Belegen durchgeführt. Dies ist
das verbindliche Belegverfahren, welches in studentischer Selbstverwaltung organisiert und
umgesetzt wird.1

Gemeinsames Belegen
Gemeinsames Belegen heißt, die Studierenden eines Semesters handeln untereinander aus,
wer an welcher Parallelveranstaltung teilnimmt und tragen sich in Handbeleglisten ein. Diese
Listen werden vom Tutor Valle kopiert und an die Lehrenden verteilt. Das Gemeinsame
Belegen erfolgt i.d.R. in der Woche vor Semesterbeginn. Wer verhindert ist, sollte sich nach
Möglichkeit durch eine*n Kommilliton*in vertreten lassen.
Das Bevorzugte Belegen richtet sich ausschließlich an diejenigen, die aus ZWINGENDEN
Gründen darauf angewiesen sind (kleine Kinder, chronische Erkrankungen oder
Beeinträchtigungen, …). Arbeitsverpflichtungen sowie Zeitdruck aufgrund von BAföG-
Creditvorgaben können leider nicht berücksichtigt werden.

Elektronisches Belegen
Jede*r Studierende belegt anschließend diejenigen Lehrveranstaltungen im elektronischen
Belegsystem (LSF), für die sie_er bereits in den Handbeleglisten eingetragen ist.
Für das elektronische Belegsystem besteht Belegpflicht! Ohne Belegung können keine
Credits erworben werden. Der Leitfaden zur Nutzung des elektronischen Belegsystems findet
sich oben rechts auf der Eingangsseite des Belegsystems: www.ash-berlin.eu/lsf

Nachtragungen und Wechsel einzelner Studierender
Wer das Gemeinsame Belegen verpasst hat, kann während der Sprechzeiten des Tutors
anhand der Handbelegslisten erfahren wo noch Plätze frei sind und sich dann in Absprache
mit den Dozent*innen von diesen in die Kurse nachtragen lassen.
Sollte es im Nachhinein Studierende geben, die eine Veranstaltung wechseln möchten, ist
dies nur in Absprache mit den Dozent*innen möglich. Eine späteres Nach-/Austragen liegt im
Ermessen der Lehrenden, diese können Studierende jederzeit ins elektronische Belegsystem
nach-/austragen.

Abgleich der Handbeleglisten mit dem elektronischen Belegsystem Die Handbeleglisten
werden bei Bedarf mit dem elektronischen Belegsystem abgeglichen. Wer nicht auf der
Handbelegliste steht und die Veranstaltung unzulässigerweise elektronisch belegt hat, kann
durch die entsprechenden Dozent*innen gelöscht werden!
Belegungsfrist
Die Belegfrist ist im elektronischen Belegsystem vom 01. - 22. April 2019,
für Veranstaltungen des 1.Semesters vom 04. - 22. April 2019.

1      Beschluss des Akademischen Senats vom 27.01.2009 auf Initiative der Studierenden der ASH Berlin.
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Erstsemesterhandbuch
Sommersemester 2019

Tutor für das Sommersemester 2019
Bei Fragen, Problemen und Konflikten rund ums Gemeinsame Belegen steht Valle als
Ansprechpartner zur Verfügung. Valle ist per Mail erreichbar (belegen@ash-berlin.eu) und
bietet folgende Sprechstunden an (in Raum 019, Stupa-Raum):
        Di, 02.04.19, 12.00 - 15.00 Uhr
        Do, 04.04.19, 10.00 - 13.00 Uhr
        Mo, 08.04.19, 15.00 - 18.00 Uhr

Termine des Gemeinsamen Belegens im Audimax

Montag,         Dienstag,        Mittwoch,        Donnerstag,      Freitag,         Mittwoch,
25.03.2019      26.03.2019       27.03.2019       28.03.2019       29.03.2019       03.04.2019

7.Semester      6.Semester       4.Semester       3.Semester       2.Semester       1.Semester

10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr 10:00-12:00 Uhr
Bevorzugtes     Bevorzugtes     Bevorzugtes     Bevorzugtes     Bevorzugtes     Bevorzugtes
Belegen         Belegen         Belegen         Belegen         Belegen         Belegen

12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr 12:30-18:00 Uhr
Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames Gemeinsames
Belegen         Belegen         Belegen         Belegen         Belegen         Belegen

Kontakt und Ansprechpersonen
Bei Fragen zum Nach- und Umtragen in den Handbelegslisten
       Tutor Valle belegen@ash-berlin.eu

Bei Fragen zum Belegverfahren allgemein: Studiengangskoordination Bachelor Soziale Arbeit
       Ruth Adler-Würtenberger, Astrid Theiler und Jana Jelitzki
       Sprechzeiten (persönlich): Di. 14-16 Uhr und Do. 10-12 Uhr
       Raum 328, Telefon: 030-99 245 -550 oder -370

Bei technischen Fragen und Problemen beim elektronischen Belegen: itservice@ash-
berlin.eu

Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung: pruefungsamt@ash-berlin.eu
       In beiden Fällen senden Sie bitte eine ausführliche Fehlermeldung mit
Matrikelnummer,     Veranstaltung und Gruppe bzw. Prüfung zu der Sie sich anmelden
möchten. Ein
       Screenshot (Bildschirmfoto) ist ebenfalls sehr hilfreich.

                   Erstellt von der Studiengangskoordination BA Soziale Arbeit, Januar 2019

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Erstsemesterhandbuch
Sommersemester 2019

Leitfaden für das gemeinsame Belegen von eurem Tutor Valle
Mit der Einführung des Bachelors im Studiengang Soziale Arbeit sollte das Gemeinsame Belegen
als bisheriges Belegverfahren durch ein rein elektronisches Belegverfahren abgelöst werden.
Dagegen wehrten sich die Studierenden vehement und forderten in einer Vollversammlung am
14.11.2005 das Beibehalten des Gemeinsamen Belegens und dessen schriftliche Fixierung als
offizielles Belegverfahren in den entsprechenden Gesetzen, Ordnungen und Satzungen. Seither
gibt es an der ASH das elektronische Belegverfahren (LSF) als verbindliches Belegsystem seitens
der Hochschulverwaltung und das Gemeinsame Belegen in studentischer Selbstverwaltung.
Zum Ende des WS 2008/2009 startete die Hochschulleitung einen neuerlichen Versuch, das
Gemeinsame Belegen abzuschaffen. Die Studierenden der ASH haben sich in einer
Vollversammlung am 26.01.2009 mit einer eindeutigen Mehrheit von 277 Stimmen gegenüber
einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme für das Gemeinsame Belegen als offizielles
Belegverfahren ausgesprochen. Damit haben sie die Einführung eines ausschließlich
elektronischen Belegverfahrens erneut abgelehnt und forderten wie bereits 2005 die schriftliche
Fixierung des Gemeinsamen Belegens als offizielles und verbindliches Belegverfahren in den
entsprechenden Gesetzen, Ordnungen und Satzungen.

Aber warum der ganze Aufwand? Warum sich einen ganzen Tag lang und gleich zu Beginn des
Semesters mit den Kommiliton*innen streiten? Warum nicht einfach und bequem von Zuhause
aus seinen Stundenplan eintragen?
Weil es so einfach nicht geht: Rein elektronisch zu belegen bedeutet, dass das System die
Studierenden per Zufallsprinzip den Kursen zuordnet. Die einzige Möglichkeit, die den
Studierenden bleibt, ist eine Prioritätsangabe. Was dabei herauskommt ist für alle ungewiss, da
jegliche Verantwortung für sich und andere einem Computersystem überlassen wird! Jede*r von
uns hat aber ein Interesse daran und ein Recht darauf, unter möglichst guten Bedingungen zu
studieren und die Voraussetzungen dafür sind bei allen sehr unterschiedlich.
Das Gemeinsame Belegen ist ein demokratischer Prozess, in dem sich die Studierenden
gemeinsam und im Austausch miteinander auf die verschiedenen Seminare verteilen und die
Umstände der Einzelnen berücksichtigt werden sollten. Lerngruppen, die sich gefunden haben,
können ihre Kurse aufeinander abstimmen und jede*r weiß im Vorhinein, wer mit ihm*ihr
zusammen an den einzelnen Seminaren teilnehmen wird (denn auch eine funktionierende bzw.
nicht funktionierende Seminargruppe beeinflusst den Lernerfolg…). Vor allem aber kann jede*r
selbst entscheiden, wo er*sie Kompromisse eingeht und wo sie*er Prioritäten setzt, anstatt dies
dem Ellenbogenprinzip, einem Computersystem, oder dem Zufall zu überlassen.
Das Gemeinsame Belegen ist also unsere Möglichkeit auf selbstbestimmte, individuelle
Studiumsgestaltung und Mitbestimmung in einem sonst sehr straff organisierten Studium und
damit ein Privileg, das es an anderen Hochschulen nicht gibt.

Da nicht immer alles rund läuft und immer wieder Konflikte entstehen ist dies ein grober
Leitfaden mit Minimalanforderungen und Anregungen für das Gemeinsame Belegen.
Grundsätzlich geht es aber um Austausch unter den Studierenden und solidarische,
selbstbestimmte und -verwaltete Studiumsgestaltung. Daher sind alle Verfahren und
Absprachen während des Gemeinsamen Belegens in Ordnung, sofern dadurch niemand
benachteiligt wird und sich das Semester gemeinsam dazu entschlossen hat.

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Erstsemesterhandbuch
Sommersemester 2019

Die Organisation des Gemeinsamen Belegens
   1. Es besteht Belegpflicht, d.h. Leistungen können nur anerkannt werden, wenn das Seminar
      auch belegt wurde. Die Hochschulverwaltung bietet hierzu das elektronische Belegsystem
      LSF an. Es entspricht aber dem Wunsch der Studierenden zuvor gemeinsam zu belegen.
      Das Gemeinsame Belegen findet immer kurz vor Beginn des neuen Semesters statt.
      Die Studierenden handeln untereinander aus, wer in welche Lehrveranstaltungen geht
      und tragen sich dementsprechend in Handbeleglisten ein. Es soll eine Gleichverteilung
      angestrebt werden. Wenn es schon beim Gemeinsamen Belegen zu einer Überbelegung
      des Kurses kommt und evtl. Tauschmöglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte sich der
      zukünftige Kurs gemeinsam einigen, welche Studierenden sich auf den Handbeleglisten
      über die maximale Teilnehmer_innenzahl („unter den Strich“) hinaus eintragen.
      Erfahrungsgemäß sollten dies nicht mehr als fünf Personen sein. Der Kurs wendet sich
      dann bei der ersten Sitzung an die Dozent_innen, um mit ihr_ihm zu klären, ob alle an
      dem Seminar teilnehmen dürfen. Falls die Dozent_innen ablehnen, müssen die
      Studierenden weiter unter sich aushandeln, wer teilnehmen kann. An den Tagen nach den
      Belegveranstaltungen wird das elektronische Belegsystem LSF freigeschaltet und die
      Studierenden belegen so, wie sie sich beim Gemeinsamen Belegen verständigt und in die
      Handbeleglisten eingetragen haben.
   2. Die Handbeleglisten sind verbindlich! Studierende, die einfach nur elektronisch belegen,
      werden aus den Kursen wieder ausgetragen!
   3. Das Gemeinsame Belegen ist komplett in studentischer Selbstverwaltung. Somit wählt
      jedes Semester 3-4 Studierende aus, die das Gemeinsame Belegen ihres Semesters
      organisieren und sich für den Arbeitsaufwand in 3 Kursen bevorzugt eintragen dürfen.
      Die Handbeleglisten befinden sich in digitaler Form bei der_ m jeweils zuständigen Tutor_
      in. Im Vorhinein werden diese per Mail an die Organisationsteams verschickt, welche die
      Handbeleglisten dann für die Belegveranstaltungen vorbereiten. Des Weiteren verwaltet
      und moderiert das Organisationsteam die Belegveranstaltung, der_ die Tutor_in
      unterstützt sie dabei und steht als Ansprechpartner_ in zur Verfügung.
   4. Das Gemeinsame Belegen gilt für die neu beginnenden Module. Welche dies sind, ist dem
      Studienplan zu entnehmen. Fortlaufende Seminare können direkt elektronisch im LSF
      belegt werden.
   5. Das Gemeinsame Belegen ist das offizielle Belegverfahren! Wer aus wichtigen,
      persönlichen Gründen (Krankheit, Auslandsaufenthalt, etc.) nicht selbst am
      Gemeinsamen Belegen teilnehmen kann, soll eine_n Kommiliton_in als Stellvertreter_in
      beauftragen. Dem_Der Stellvertretenden soll er_sie mind. 3 verschiedene
      Alternativstundenpläne zur Verfügung stellen und falls möglich während des
      Gemeinsamen Belegens telefonisch erreichbar sein.

Tutor für das Sommersemester 2019: Valle.
Bei Fragen, Problemen und Konflikten rund ums Gemeinsame Belegen steht Valle als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontakt per E-Mail: belegen@ash-berlin.eu oder einfach bei den Belegveranstaltungen
ansprechen… Es werden Sprechzeiten angeboten, in denen Student_innen sich gegebenenfalls auf
freie Plätze in Seminaren nachtragen können.

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Erstsemesterhandbuch
Sommersemester 2019

Die Sprechstunden des Tutoriums werden im Raum 019 (Stupa-Raum) angeboten:
       Di, 02.04.19, 12.00 - 15.00 Uhr
       Do, 04.04.19, 10.00 - 13.00 Uhr
       Mo, 08.04.19, 15.00 - 18.00 Uhr

Was ist beim Gemeinsamen Belegen zu berücksichtigen?
   1. Keine Diskriminierung von Eltern und Menschen mit Behinderungen! Es muss
      gewährleistet werden, dass Menschen mit Kind(ern) und Menschen mit Be_hinderung
      oder chronischen oder schweren Krankheiten, die in dieser Gesellschaft ohnehin
      strukturellen Benachteiligungen unterworfen sind, die gleichen Chancen für ein
      bestmögliches Studium erhalten. Deshalb dürfen diese Menschen sich bevorzugt, nach
      ihren Wünschen und Bedürfnissen, in einem kleineren Rahmen, in die Handbeleglisten
      eintragen. Zu der Bevorzugung bitte ich alle, sich an die Prinzipien der Solidarität und der
      Selbstverantwortung zu halten. Wir werden nicht akzeptieren, dass Menschen
      nachweisen müssen, warum sie ein Recht auf das bevorzugte Belegen haben. Schätzt eure
      Situation also bitte selbst ein und vertraut darauf, dass dies auch alle Anderen tun. Wer
      sich trotzdem benachteiligt fühlt, kann sich an die entsprechenden Kommissionen oder
      an das Tutorium wenden.
      Frauen*beauftragte: frauenbeauftragte@ash-berlin.eu
      Schwerbehindertenvertretung: barrierefrei@ash-berlin.eu
      QueerRef - Das queere AstA-Referat: queerref@asfh-berlin.de
      Antifaschismus/Antirassismus Referat: antirafa@asfh-berlin.de
      Antidiskriminierungs Referat: antidis@ash-berlin.eu

   2. Die gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse, mit denen wir uns in den
      Seminaren auseinandersetzen, können einen Einfluss auf das gemeinsame Belegen
      haben. Denn auch die studentische Selbstverwaltung ist nicht frei von diesen
      Verhältnissen. Wer ist privilegiert in dieser Gesellschaft und wenig gewohnt
      Kompromisse einzugehen? Wer muss(te) in seinem Leben auf Grund verschiedener
      (Diskriminierungs)erfahrungen oft Kompromisse eingehen?
      Wir verstehen das gemeinsame Belegen als eine Möglichkeit, zu lernen, uns solidarisch
      miteinander zu verhalten. Ziel des gemeinsamen Belegens ist es daher nicht, dass wir in
      Konkurrenz zueinander um unsere Studienpläne „kämpfen“, sondern genau solchen,
      individualistischen Dynamiken gemeinsam entgegenwirken.
      Selbstverantwortung bedeutet für uns auch Mitverantwortung. Daher halten wir es für
      wichtig, ehrlich darüber nachzudenken, welche Spielräume und Möglichkeiten uns
      jeweils zur Verfügung stehen.

   3. Nach Absprache mit den Erzieher_innen der hochschuleigenen Kinderbetreuung besteht
      die Möglichkeit einer Betreuung (maximal 4 Stunden) für Kinder im Alter von 6 Monaten
      bis zum schulpflichtigen Alter.
      Kinderbetreuung Raum 112
      Telefon: 030/ 99245-114
      Email: kinderbetreuung@ash-berlin.eu
                                                        Eurer Tutor Valle (Januar 2019)

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