Unser Parkraumkonzept - Infoversammlung für alle Einwohner: Mittwoch, den 14. November 2018 - Mertert
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Unser Parkraumkonzept Infoversammlung für alle Einwohner: Mittwoch, den 14. November 2018 um 19:00 Uhr im Kulturzentrum in Wasserbillig
Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Was die Anzahl der Vignetten angeht, haben wir Zahlen des STATEC zu Rate gezogen, die besagen, am 1. Januar 2019 tritt in Wasserbillig das „Parking dass in Wasserbillig 1672 Privatautos gemeldet résidentiel” in Kraft. sind, also rund 1,3 Fahrzeuge pro Haushalt. Auf die- Wir haben lange beraten und viele Meinungen an- ser statistischen Basis haben wir entschieden, dass gehört, wie das „Parking résidentiel” am besten in zwei Vignetten pro Haushalt ausreichen sollten. Wasserbillig umgesetzt werden könnte. Unser zent- rales Anliegen ist es, die durch die vielen Dauerpar- Kunden müssen parken können ker stark belastete Parksituation für die Anwohner merklich zu verbessern. Ein weiteres Ziel unseres Parkraumkonzeptes ist es, Fakt ist, dass in den letzten Jahrzehnten viele Woh- genügend Parkraum für die Kunden von Ärzten, Ge- nungen zu kommerziellen Zwecken umfunktioniert schäften und anderen Dienstleistern zur Verfügung wurden, was entsprechend viele Dauerparker und zu stellen. Mit über 90 gebührenpflichtigen Statio- Parkplatzsuchende in die Straßen zieht. Im neuen Bebauungsplan, der nächstes Jahr in Kraft tritt, wird nier- und Parkplätzen haben wir – im Rahmen der eine solche Umnutzung von Wohnraum zu wirt- bestehenden Möglichkeiten – ein Maximum ge- schaftlichen Zwecken innerorts neu und restriktiver schaffen. Wir alle wissen, dass nicht genügend geregelt werden. Damit wird die Parksituation aber Parkraum in der Gemeinde zur Verfügung steht, erst auf längere Sicht entschärft. was die Mehrheit im Schöffen- und Gemeinderat in Unser Parkraumkonzept soll positive Auswirkungen ihrer Auffassung bestätigt, dass die zwei geplanten auf möglichst viele Bürgerinnen, Bürger sowie Ge- Parkhäuser bitter nötig sind. schäftsleute unserer Ortschaft haben. Ausnahmere- Wir werden übrigens bei allen Instanzen darauf gelungen für einzelne gilt es dabei zu vermeiden. drängen, dass die vorgesehenen Parkhäuser Das haben wir geschafft! Und wir sind sicher, dass möglichst schnell gebaut werden. dieses Konzept die Parksituation für die Anwohner verbessern wird. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein Parkraum- konzept ist kein Artikel „von der Stange“. Wir haben Die Umsetzung des Parkaumkonzepts ist mit es vor dem Inkrafttreten gründlich durchdacht und Kosten verbunden mit Experten geplant. Wir werden sehen, wie es sich in der Praxis verhält und sollte Verbesserungs- Die Etablierung eines „Parking résidentiel” kostet na- bedarf bestehen, werden die notwendigen Anpas- türlich Geld. Es werden Informationsbroschüren, Ver- sungen vorgenommen. Wir zählen dabei auf die kehrsschilder, Parkautomaten und Vignetten benötigt. Erfahrungen unserer Bürger und wollen allen die Da die Gemeindeverwaltungen in Luxemburg dazu angehalten sind, Leistungen kostendeckend anzu- Möglichkeit bieten, uns diese per E-Mail-Adresse bieten, können wir die „Vignette résidentielle“ leider (parken@mertert.lu) oder per Post mitzuteilen. nicht kostenfrei anbieten. Auch andere Gemeinden Mit freundlichen Grüßen verlangen für die erste Vignette einen finanziellen Beitrag. Das Einhalten der Verkehrsordnung muss, Ihr Schöffenrat damit es funktioniert, natürlich auch kontrolliert wer- Jérôme Laurent; Bürgermeister den, dazu haben wir einen zweiten „Agent munici- Lucien Bechtold; Schöffe pal“ eingestellt. Nadine Lang-Boever; Schöffin 2
Einleitung Um der aktuellen Parkraumproblematik in der Was ändert sich ab dem Gemeinde Mertert entgegenzuwirken, entschied 1. Januar 2019? der Gemeinderat, in seiner Sitzung vom 5. Juli 2018, die Einführung des „Stationnement rési- Die neue Parkraumbewirtschaftung in der Ge- dentiel“ in der Ortschaft Wasserbillig, sowie das meinde Mertert, welche ab dem 01.01.2019 in Stationierungsverbot für Kleinlaster und Wohn- Kraft treten wird, besteht aus folgenden Ele- mobile in der Gemeinde mit Ausnahme der menten: ausgewiesenen Zonen. Vor allem im Hinblick auf die anstehenden Baustellen in Wasserbillig • Einführung des „Stationnement résidentiel“ und den dadurch entstehenden Impakt auf den in der Ortschaft Wasserbillig (Aufteilung in 2 Parkraum ist der Handlungsbedarf einer Umge- Sektoren, Sektor A und Sektor B); staltung der aktuellen Parkraumbewirtschaftung • Optimierung der bestehenden Parkraum- besonders akut. reglementierung der öffentlichen Parkplät- Das neue Parkraumkonzept verfolgt dabei ver- ze; schiedene Ziele: • Stationierungsverbot für Kleinlaster und Wohnmobile in der Gemeinde (außer von • Optimierung des Parkraums; montags bis samstags zwischen 8:00 und • Vermeidung von Langzeitparken; 18:00 Uhr). • Attraktive Parkrotation in Zentrumsnähe; • Attraktivitätssteigerung der kommunalen Ge- schäftswelt; • Förderung der sanften Mobilität [Fuß- und Radverkehr] auf intrakommunalen Wegen; • Steigerung der Lebensqualität aller Einwoh- ner. An dieser Stelle soll zudem erwähnt werden, dass das Konzept des „Stationnement résiden- tiel“ zum 01.01.2020 auch in der Ortschaft Mer- tert eingeführt werden soll. Die nötigen Studien werden durchgeführt und die in Wasserbillig ge- sammelten Erfahrungen werden mit einfließen. Bei Bedarf kann das Konzept in beiden Ort- schaften angepasst werden. Musterbeispiel 3
Einführung des „Parking résidentiel“ in der Ortschaft Wasserbillig Vignette de stationnement résidentiel • Rue Duchscher • Route d’Echternach • Rue François Mathieu • Rue des Gaulois • Grand-Rue • Am Härewengert • Rue des Jardins • Route de Luxembourg • Enner Maeschbierg Die „Vignette de stationnement résidentiel“ des • Rue des Marais jeweiligen Sektors erlaubt das Parken in den • Rue de Mertert gekennzeichneten Straßen. Die maximale Park- • Rue des Pépinières dauer von 48 Stunden darf laut Verkehrsregle- • Rue Roger Streff ment jedoch nicht überschritten werden. Für • Rue des Romains Fahrzeughalter ohne die entsprechende „Vignet- • Rue des Roses te résidentielle“ ist das Parken in diesen Straßen • Rue des Sports nur möglich, indem die zeitlichen Begrenzun- • Rue St. Martin gen mittels Parkscheibe („Disque“), beziehungs- • Rue Nicolas Ueberecken weise Parkticket, eingehalten werden. • Rue de la Sûre • Val Fleuri Das „Stationnement résidentiel“ gilt aus- • Rue des Vignes schließlich von montags bis freitags zwi- schen 08:00 und 18:00 Uhr! Außerhalb die- Zu Sektor B (südlich der Eisenbahntrasse) ge- ser Zeiten wird sich nichts ändern! hören folgende Straßen: Im Rahmen des „Parking résidentiel“ in Wasserbillig, • Rue des Bâteliers werden zwei verschiedene Sektoren eingeführt. • Esplanade de la Moselle • Montée de la Moselle Zu Sektor A (nördlich der Eisenbahntrasse) ge- • Rue des Ponts hören folgende Straßen: Achtung: Die „Vignette résidentielle“ des Sek- • Rue Auguste Hansen tors A ist nicht im Sektor B gültig, und umge- • Montée des Aulnes kehrt. Die Anwohner des Sektors A müssen al- • Rue des Bergers so die Parkscheibe im Sektor B benutzen, wäh- • Am Berreg rend die Einwohner des Sektors B im Sektor A • Rue du Bocksberg die Parkscheibe benutzen müssen. • Rue des Celtes • Rue de la 87e Division 4
Wer darf eine Wie werden die Vignette beantragen? Vignetten beantragt? Jeder Besitzer oder Halter eines Pkw (soweit „Vignette permanente“ dieser auf den Halter angemeldet ist), welcher Der Antrag zum Erhalt der „Vignette permanen- im Einwohnerregister der Gemeinde Mertert in- te“ muss beim Einwohnermeldeamt der Ge- nerhalb einer der oben angeführten Sektoren meinde eingereicht werden. Das Antragsformular gemeldet ist, kann eine Vignette beantragen. ist in der Gemeinde oder unter www.mertert.lu erhältlich. Erforderliche Dokumente: Fahrzeug- „Vignette permanente“ brief (carte grise) und Zahlungsnachweis der Vignette(n). Die Vignette wird per Post zugestellt. Jeder Haushalt der Ortschaft Wasserbillig kann im Sektor A bzw. Sektor B, bis zu zwei „Vignet- „Vignette provisoire“ tes permanentes“ beantragen. Pro Vignette kön- Die „Vignette provisoire“ muss mittels Antragsfor- nen zwei Pkw (zwei unterschiedliche Kennzei- mular, das auf der Gemeinde oder im Internet chen) angemeldet werden. Die „Vignette perma- (www.mertert.lu) erhältlich ist, beantragt werden. nente“ wird zum 1. Januar ausgestellt und jähr- lich verlängert, vorausgesetzt, dass die hierfür Parkraumreglementierung der erforderlichen Bedingungen weiterhin bestehen. öffentlichen Parkplätze Die erste Vignette (für maximal 2 Pkw) wird da- bei für 50€/Jahr angeboten. Bei Bedarf einer Folgende Parkplätze wurden im Rahmen des zweiten Vignette (für maximal 2 Pkw), kann die- „Stationnement résidentiel“ neu reglementiert: se für weitere 100€/Jahr beantragt werden. EINKAUFSSTRASSE GRAND-RUE „Vignette provisoire“ (MAXIMUM 1 STUNDE, kostenpflichtig) Kostenpflichtiges Stationieren, von Montag bis Die „Vignette provisoire“ kann, wie die „Vignette Samstag, von 8 bis 18 Uhr, max. 1 Stunde. permanente“, nur an Anwohner, welche inner- ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste). halb von Sektor A bzw. Sektor B wohnhaft sind, Oder 1 Stunde: 0,50€ ausgestellt werden, um eine gewisse Flexibilität in Ausnahmefällen zu gewährleisten (z. B. Er- PARKING KIRCHE satzfahrzeug oder Neuanmeldung in der Ort- (MAXIMUM 1 STUNDE, kostenpflichtig) schaft Wasserbillig). Diese Vignette ist kostenlos Kostenpflichtiges Parken, von Montag bis und auf maximal 2 Monate begrenzt. Samstag, von 8 bis 18 Uhr, max. 1 Stunde. ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste). Oder 1 Stunde: 0,50€ 6
ESPLANADE DE LA MOSELLE, No 30-96, PARKING FUNPARK SEITE BEBAUUNG (MAXIMUM 2 STUNDEN, Parkscheibe) (MAXIMUM 2 STUNDEN, kostenpflichtig) Parken mit Parkscheibe, von Montag bis Freitag, Kostenpflichtiges Stationieren, von Montag bis von 8 bis 18 Uhr, max. 2 Stunden. Freitag, von 8 bis 18 Uhr, max. 2 Stunden. Für die Anwohner, im Besitz einer „Vignette rési- ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste). dentielle“ Sektor B, ist das Parken nicht zeitlich Oder 1 Stunde: 1€ begrenzt. Oder 2 Stunden: 2€ PARKING GRENZBRÜCKE Die Eingabe des Autokennzeichens ist für jedes (MAXIMUM 3 STUNDEN, kostenpflichtig) Parkticket erforderlich. Auch für das kostenlose Kostenpflichtiges Parken, von Montag bis Parken muss, mittels Brötchentaste und Eingabe Samstag, von 8 bis 18 Uhr, max. 3 Stunden. des Autokennzeichens, ein Ticket gezogen wer- ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste). den. Oder 1 Stunde: 1€ Oder 2 Stunden: 2€ Oder 3 Stunden: 4€ Das kostenpflichtige Stationieren oder die Bröt- chentaste stehen pro Fahrzeug täglich 2 mal PARKING CENTRE CULTUREL, RECHTE SEITE zur Verfügung (1 Ticket zwischen 08:00 Uhr und (MAXIMUM 3 STUNDEN, kostenpflichtig) 12:00 Uhr und 1 Ticket zwischen 12:00 Uhr und Kostenpflichtiges Parken, von Montag bis 18:00 Uhr). Freitag, von 8 bis 18 Uhr, max. 3 Stunden. ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste). Oder 1 Stunde: 1€ Die restlichen nicht oben aufgeführten Parkplätze Oder 2 Stunden: 2€ in Wasserbillig sind auf 2 Stunden mit Parkschei- Oder 3 Stunden: 4€ be begrenzt. Für Anwohner der jeweiligen Sekto- ren, welche im Besitz einer „Vignette résidentiel- PARKING CENTRE CULTUREL, le“ sind, ist das Parken jedoch nicht zeitlich be- AUSGEWIESENE PARKPLÄTZE grenzt. (MAXIMUM 4 STUNDEN, Parkscheibe) Parken mit Parkscheibe, von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr, max. 4 Stunden. „Die öffentlichen Parkplätze in Mertert (rue Haute, rue du Parc, etc.) werden zum 01.01.2020 reorganisiert.“ 7
Überblick über die einzelnen CR141 Wasserbillig A1 N1 8
Parkraumreglementierungen le el os laM de de ana pl Es Parking Centre Culturel (Rechte Seite) Grand-Rue und Parking Kirche Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr, max. 3 Stunden Mo-Sa: 08:00-18:00 Uhr, max. 1 Stunde ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste) ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste) oder 1 Stunde: 1€, oder 2 Stunden: 2€, oder 1 Stunde: 0,50€ oder 3 Stunden: 4€ Esplanade de la Moselle Parking Grenzbrücke Seite Bebauung Mo-Sa: 08:00-18:00 Uhr, max. 3 Stunden Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr, max. 2 Stunden ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste) ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste) oder 1 Stunde: 1€, oder 2 Stunden: 2€, oder 1 Stunde: 1€, oder 2 Stunden: 2€ oder 3 Stunden: 4€ 9
Parkmöglichkeiten für Kle CR141 Wasser A1 Mertert 1. 10
einlaster und Wohnmobile 3. rbillig 2. e ell os aM el ded a na pl Es N1 1. Parkplatz Kreisverkehr Mertert 2. Parkplatz Grenzbrücke 3. Parkstreifen route d'Echternach (Kreuzung rue des Pépinières - Nr.92) 11
Stationierungsverbot für Kleinlaster und Wohnmobile in der Gemeinde Für beide Fahrzeugkategorien werden 3 alter- native Parkplätze angeboten: Zusätzlich zum „Stationnement résidentiel“ wird zum 1. Januar 2019 ein Stationierungsverbot für • Parkplatz Kreisverkehr Mertert Kleinlaster und Wohnmobile in der Gemeinde • Parkplatz Grenzbrücke eingeführt. Diese neue Reglementierung unter- • Parkstreifen in der route d’Echternach sagt das Parken und Stationieren im öffentli- (Kreuzung zur rue des Pépinières - No92) chen Raum, außer von montags bis samstags von 08:00-18:00 Uhr. Für weitere Informationen: Administration communale de Mertert Service de l’Ordre Tel.: 74 00 16 90 E-Mail: vignette@mertert.lu Fax: 74 00 16 94 Musterbeispiel 12
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