Unser Parkraumkonzept - Infoversammlung für alle Einwohner: Mittwoch, den 14. November 2018 - Mertert

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Unser Parkraumkonzept - Infoversammlung für alle Einwohner: Mittwoch, den 14. November 2018 - Mertert
Unser
Parkraumkonzept

            Infoversammlung
           für alle Einwohner:
     Mittwoch, den 14. November 2018
               um 19:00 Uhr im
         Kulturzentrum in Wasserbillig
Unser Parkraumkonzept - Infoversammlung für alle Einwohner: Mittwoch, den 14. November 2018 - Mertert
Vorwort
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                           Was die Anzahl der Vignetten angeht, haben wir
                                                              Zahlen des STATEC zu Rate gezogen, die besagen,
am 1. Januar 2019 tritt in Wasserbillig das „Parking          dass in Wasserbillig 1672 Privatautos gemeldet
résidentiel” in Kraft.                                        sind, also rund 1,3 Fahrzeuge pro Haushalt. Auf die-
Wir haben lange beraten und viele Meinungen an-               ser statistischen Basis haben wir entschieden, dass
gehört, wie das „Parking résidentiel” am besten in            zwei Vignetten pro Haushalt ausreichen sollten.
Wasserbillig umgesetzt werden könnte. Unser zent-
rales Anliegen ist es, die durch die vielen Dauerpar-         Kunden müssen parken können
ker stark belastete Parksituation für die Anwohner
merklich zu verbessern.
                                                              Ein weiteres Ziel unseres Parkraumkonzeptes ist es,
Fakt ist, dass in den letzten Jahrzehnten viele Woh-
                                                              genügend Parkraum für die Kunden von Ärzten, Ge-
nungen zu kommerziellen Zwecken umfunktioniert
                                                              schäften und anderen Dienstleistern zur Verfügung
wurden, was entsprechend viele Dauerparker und
                                                              zu stellen. Mit über 90 gebührenpflichtigen Statio-
Parkplatzsuchende in die Straßen zieht. Im neuen
Bebauungsplan, der nächstes Jahr in Kraft tritt, wird         nier- und Parkplätzen haben wir – im Rahmen der
eine solche Umnutzung von Wohnraum zu wirt-                   bestehenden Möglichkeiten – ein Maximum ge-
schaftlichen Zwecken innerorts neu und restriktiver           schaffen. Wir alle wissen, dass nicht genügend
geregelt werden. Damit wird die Parksituation aber            Parkraum in der Gemeinde zur Verfügung steht,
erst auf längere Sicht entschärft.                            was die Mehrheit im Schöffen- und Gemeinderat in
Unser Parkraumkonzept soll positive Auswirkungen              ihrer Auffassung bestätigt, dass die zwei geplanten
auf möglichst viele Bürgerinnen, Bürger sowie Ge-             Parkhäuser bitter nötig sind.
schäftsleute unserer Ortschaft haben. Ausnahmere-             Wir werden übrigens bei allen Instanzen darauf
gelungen für einzelne gilt es dabei zu vermeiden.             drängen, dass die vorgesehenen Parkhäuser
Das haben wir geschafft! Und wir sind sicher, dass            möglichst schnell gebaut werden.
dieses Konzept die Parksituation für die Anwohner
verbessern wird.                                              Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein Parkraum-
                                                              konzept ist kein Artikel „von der Stange“. Wir haben
Die Umsetzung des Parkaumkonzepts ist mit                     es vor dem Inkrafttreten gründlich durchdacht und
Kosten verbunden
                                                              mit Experten geplant. Wir werden sehen, wie es
                                                              sich in der Praxis verhält und sollte Verbesserungs-
Die Etablierung eines „Parking résidentiel” kostet na-
                                                              bedarf bestehen, werden die notwendigen Anpas-
türlich Geld. Es werden Informationsbroschüren, Ver-
                                                              sungen vorgenommen. Wir zählen dabei auf die
kehrsschilder, Parkautomaten und Vignetten benötigt.
                                                              Erfahrungen unserer Bürger und wollen allen die
Da die Gemeindeverwaltungen in Luxemburg dazu
angehalten sind, Leistungen kostendeckend anzu-               Möglichkeit bieten, uns diese per E-Mail-Adresse
bieten, können wir die „Vignette résidentielle“ leider        (parken@mertert.lu) oder per Post mitzuteilen.
nicht kostenfrei anbieten. Auch andere Gemeinden              Mit freundlichen Grüßen
verlangen für die erste Vignette einen finanziellen
Beitrag. Das Einhalten der Verkehrsordnung muss,              Ihr Schöffenrat
damit es funktioniert, natürlich auch kontrolliert wer-       Jérôme Laurent; Bürgermeister
den, dazu haben wir einen zweiten „Agent munici-              Lucien Bechtold; Schöffe
pal“ eingestellt.                                             Nadine Lang-Boever; Schöffin

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Unser Parkraumkonzept - Infoversammlung für alle Einwohner: Mittwoch, den 14. November 2018 - Mertert
Einleitung
Um der aktuellen Parkraumproblematik in der                     Was ändert sich ab dem
Gemeinde Mertert entgegenzuwirken, entschied                       1. Januar 2019?
der Gemeinderat, in seiner Sitzung vom 5. Juli
2018, die Einführung des „Stationnement rési-           Die neue Parkraumbewirtschaftung in der Ge-
dentiel“ in der Ortschaft Wasserbillig, sowie das       meinde Mertert, welche ab dem 01.01.2019 in
Stationierungsverbot für Kleinlaster und Wohn-          Kraft treten wird, besteht aus folgenden Ele-
mobile in der Gemeinde mit Ausnahme der                 menten:
ausgewiesenen Zonen. Vor allem im Hinblick
auf die anstehenden Baustellen in Wasserbillig            • Einführung des „Stationnement résidentiel“
und den dadurch entstehenden Impakt auf den                 in der Ortschaft Wasserbillig (Aufteilung in 2
Parkraum ist der Handlungsbedarf einer Umge-                Sektoren, Sektor A und Sektor B);
staltung der aktuellen Parkraumbewirtschaftung            • Optimierung der bestehenden Parkraum-
besonders akut.                                             reglementierung der öffentlichen Parkplät-
Das neue Parkraumkonzept verfolgt dabei ver-                ze;
schiedene Ziele:                                          • Stationierungsverbot für Kleinlaster und
                                                            Wohnmobile in der Gemeinde (außer von
• Optimierung des Parkraums;                                montags bis samstags zwischen 8:00 und
• Vermeidung von Langzeitparken;                            18:00 Uhr).
• Attraktive Parkrotation in Zentrumsnähe;
• Attraktivitätssteigerung der kommunalen Ge-
  schäftswelt;
• Förderung der sanften Mobilität [Fuß- und
  Radverkehr] auf intrakommunalen Wegen;
• Steigerung der Lebensqualität aller Einwoh-
  ner.

An dieser Stelle soll zudem erwähnt werden,
dass das Konzept des „Stationnement résiden-
tiel“ zum 01.01.2020 auch in der Ortschaft Mer-
tert eingeführt werden soll. Die nötigen Studien
werden durchgeführt und die in Wasserbillig ge-
sammelten Erfahrungen werden mit einfließen.
Bei Bedarf kann das Konzept in beiden Ort-
schaften angepasst werden.

                                                                                              Musterbeispiel
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Unser Parkraumkonzept - Infoversammlung für alle Einwohner: Mittwoch, den 14. November 2018 - Mertert
Einführung des „Parking résidentiel“ in der
Ortschaft Wasserbillig

Vignette de stationnement
résidentiel
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                                                             •   Route d’Echternach
                                                             •   Rue François Mathieu
                                                             •   Rue des Gaulois
                                                             •   Grand-Rue
                                                             •   Am Härewengert
                                                             •   Rue des Jardins
                                                             •   Route de Luxembourg
                                                             •   Enner Maeschbierg
Die „Vignette de stationnement résidentiel“ des              •   Rue des Marais
jeweiligen Sektors erlaubt das Parken in den                 •   Rue de Mertert
gekennzeichneten Straßen. Die maximale Park-                 •   Rue des Pépinières
dauer von 48 Stunden darf laut Verkehrsregle-                •   Rue Roger Streff
ment jedoch nicht überschritten werden. Für                  •   Rue des Romains
Fahrzeughalter ohne die entsprechende „Vignet-               •   Rue des Roses
te résidentielle“ ist das Parken in diesen Straßen           •   Rue des Sports
nur möglich, indem die zeitlichen Begrenzun-                 •   Rue St. Martin
gen mittels Parkscheibe („Disque“), beziehungs-              •   Rue Nicolas Ueberecken
weise Parkticket, eingehalten werden.                        •   Rue de la Sûre
                                                             •   Val Fleuri
Das „Stationnement résidentiel“ gilt aus-                    •   Rue des Vignes
schließlich von montags bis freitags zwi-
schen 08:00 und 18:00 Uhr! Außerhalb die-                  Zu Sektor B (südlich der Eisenbahntrasse) ge-
ser Zeiten wird sich nichts ändern!                        hören folgende Straßen:

Im Rahmen des „Parking résidentiel“ in Wasserbillig,         •   Rue des Bâteliers
werden zwei verschiedene Sektoren eingeführt.                •   Esplanade de la Moselle
                                                             •   Montée de la Moselle
Zu Sektor A (nördlich der Eisenbahntrasse) ge-               •   Rue des Ponts
hören folgende Straßen:
                                                           Achtung: Die „Vignette résidentielle“ des Sek-
  •   Rue Auguste Hansen                                   tors A ist nicht im Sektor B gültig, und umge-
  •   Montée des Aulnes                                    kehrt. Die Anwohner des Sektors A müssen al-
  •   Rue des Bergers                                      so die Parkscheibe im Sektor B benutzen, wäh-
  •   Am Berreg                                            rend die Einwohner des Sektors B im Sektor A
  •   Rue du Bocksberg                                     die Parkscheibe benutzen müssen.
  •   Rue des Celtes
  •   Rue de la 87e Division

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Wasserbillig

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Wer darf eine                                           Wie werden die
           Vignette beantragen?                                     Vignetten beantragt?

Jeder Besitzer oder Halter eines Pkw (soweit             „Vignette permanente“
dieser auf den Halter angemeldet ist), welcher           Der Antrag zum Erhalt der „Vignette permanen-
im Einwohnerregister der Gemeinde Mertert in-            te“ muss beim Einwohnermeldeamt der Ge-
nerhalb einer der oben angeführten Sektoren              meinde eingereicht werden. Das Antragsformular
gemeldet ist, kann eine Vignette beantragen.             ist in der Gemeinde oder unter www.mertert.lu
                                                         erhältlich. Erforderliche Dokumente: Fahrzeug-
          „Vignette permanente“                          brief (carte grise) und Zahlungsnachweis der
                                                         Vignette(n). Die Vignette wird per Post zugestellt.
Jeder Haushalt der Ortschaft Wasserbillig kann
im Sektor A bzw. Sektor B, bis zu zwei „Vignet-          „Vignette provisoire“
tes permanentes“ beantragen. Pro Vignette kön-           Die „Vignette provisoire“ muss mittels Antragsfor-
nen zwei Pkw (zwei unterschiedliche Kennzei-             mular, das auf der Gemeinde oder im Internet
chen) angemeldet werden. Die „Vignette perma-            (www.mertert.lu) erhältlich ist, beantragt werden.
nente“ wird zum 1. Januar ausgestellt und jähr-
lich verlängert, vorausgesetzt, dass die hierfür              Parkraumreglementierung der
erforderlichen Bedingungen weiterhin bestehen.                   öffentlichen Parkplätze
Die erste Vignette (für maximal 2 Pkw) wird da-
bei für 50€/Jahr angeboten. Bei Bedarf einer             Folgende Parkplätze wurden im Rahmen des
zweiten Vignette (für maximal 2 Pkw), kann die-          „Stationnement résidentiel“ neu reglementiert:
se für weitere 100€/Jahr beantragt werden.
                                                         EINKAUFSSTRASSE GRAND-RUE
           „Vignette provisoire“                         (MAXIMUM 1 STUNDE, kostenpflichtig)
                                                         Kostenpflichtiges Stationieren, von Montag bis
Die „Vignette provisoire“ kann, wie die „Vignette        Samstag, von 8 bis 18 Uhr, max. 1 Stunde.
permanente“, nur an Anwohner, welche inner-              ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste).
halb von Sektor A bzw. Sektor B wohnhaft sind,           Oder 1 Stunde: 0,50€
ausgestellt werden, um eine gewisse Flexibilität
in Ausnahmefällen zu gewährleisten (z. B. Er-            PARKING KIRCHE
satzfahrzeug oder Neuanmeldung in der Ort-               (MAXIMUM 1 STUNDE, kostenpflichtig)
schaft Wasserbillig). Diese Vignette ist kostenlos       Kostenpflichtiges Parken, von Montag bis
und auf maximal 2 Monate begrenzt.                       Samstag, von 8 bis 18 Uhr, max. 1 Stunde.
                                                         ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste).
                                                         Oder 1 Stunde: 0,50€

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ESPLANADE DE LA MOSELLE, No 30-96,                    PARKING FUNPARK
SEITE BEBAUUNG                                        (MAXIMUM 2 STUNDEN, Parkscheibe)
(MAXIMUM 2 STUNDEN, kostenpflichtig)                  Parken mit Parkscheibe, von Montag bis Freitag,
Kostenpflichtiges Stationieren, von Montag bis        von 8 bis 18 Uhr, max. 2 Stunden.
Freitag, von 8 bis 18 Uhr, max. 2 Stunden.            Für die Anwohner, im Besitz einer „Vignette rési-
½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste).         dentielle“ Sektor B, ist das Parken nicht zeitlich
Oder 1 Stunde: 1€                                     begrenzt.
Oder 2 Stunden: 2€

PARKING GRENZBRÜCKE                                   Die Eingabe des Autokennzeichens ist für jedes
(MAXIMUM 3 STUNDEN, kostenpflichtig)                  Parkticket erforderlich. Auch für das kostenlose
Kostenpflichtiges Parken, von Montag bis              Parken muss, mittels Brötchentaste und Eingabe
Samstag, von 8 bis 18 Uhr, max. 3 Stunden.            des Autokennzeichens, ein Ticket gezogen wer-
½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste).         den.
Oder 1 Stunde: 1€
Oder 2 Stunden: 2€
Oder 3 Stunden: 4€                                    Das kostenpflichtige Stationieren oder die Bröt-
                                                      chentaste stehen pro Fahrzeug täglich 2 mal
PARKING CENTRE CULTUREL, RECHTE SEITE                 zur Verfügung (1 Ticket zwischen 08:00 Uhr und
(MAXIMUM 3 STUNDEN, kostenpflichtig)                  12:00 Uhr und 1 Ticket zwischen 12:00 Uhr und
Kostenpflichtiges Parken, von Montag bis              18:00 Uhr).
Freitag, von 8 bis 18 Uhr, max. 3 Stunden.
½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste).
Oder 1 Stunde: 1€                                     Die restlichen nicht oben aufgeführten Parkplätze
Oder 2 Stunden: 2€                                    in Wasserbillig sind auf 2 Stunden mit Parkschei-
Oder 3 Stunden: 4€                                    be begrenzt. Für Anwohner der jeweiligen Sekto-
                                                      ren, welche im Besitz einer „Vignette résidentiel-
PARKING CENTRE CULTUREL,                              le“ sind, ist das Parken jedoch nicht zeitlich be-
AUSGEWIESENE PARKPLÄTZE                               grenzt.
(MAXIMUM 4 STUNDEN, Parkscheibe)
Parken mit Parkscheibe, von Montag bis Freitag,
von 8 bis 18 Uhr, max. 4 Stunden.                     „Die öffentlichen Parkplätze in Mertert (rue
                                                      Haute, rue du Parc, etc.) werden zum
                                                      01.01.2020 reorganisiert.“

                                                  7
Überblick über die einzelnen

CR141

                 Wasserbillig

           A1

                        N1

            8
Parkraumreglementierungen

                             le
                          el
                        os
                  laM
               de
          de
      ana
   pl
 Es

                  Parking Centre Culturel (Rechte Seite)         Grand-Rue und Parking Kirche
                  Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr, max. 3 Stunden         Mo-Sa: 08:00-18:00 Uhr, max. 1 Stunde
                  ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste)   ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste)
                  oder 1 Stunde: 1€, oder 2 Stunden: 2€,         oder 1 Stunde: 0,50€
                  oder 3 Stunden: 4€
                                                                 Esplanade de la Moselle
                  Parking Grenzbrücke                            Seite Bebauung
                  Mo-Sa: 08:00-18:00 Uhr, max. 3 Stunden         Mo-Fr: 08:00-18:00 Uhr, max. 2 Stunden
                  ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste)   ½ Stunde: kostenloses Ticket (Brötchentaste)
                  oder 1 Stunde: 1€, oder 2 Stunden: 2€,         oder 1 Stunde: 1€, oder 2 Stunden: 2€
                  oder 3 Stunden: 4€

                                                          9
Parkmöglichkeiten für Kle

       CR141

                              Wasser

                         A1

               Mertert

  1.
         10
einlaster und Wohnmobile
                                        3.

rbillig

                                                             2.

                                    e
                                 ell
                               os
                          aM
                        el
                    ded
               a na
            pl
          Es

 N1

                             1. Parkplatz Kreisverkehr Mertert
                             2. Parkplatz Grenzbrücke
                             3. Parkstreifen route d'Echternach
                              (Kreuzung rue des Pépinières - Nr.92)

                                             11
Stationierungsverbot für Kleinlaster und
      Wohnmobile in der Gemeinde                       Für beide Fahrzeugkategorien werden 3 alter-
                                                       native Parkplätze angeboten:
Zusätzlich zum „Stationnement résidentiel“ wird
zum 1. Januar 2019 ein Stationierungsverbot für        • Parkplatz Kreisverkehr Mertert
Kleinlaster und Wohnmobile in der Gemeinde             • Parkplatz Grenzbrücke
eingeführt. Diese neue Reglementierung unter-          • Parkstreifen in der route d’Echternach
sagt das Parken und Stationieren im öffentli-            (Kreuzung zur rue des Pépinières - No92)
chen Raum, außer von montags bis samstags
                              von 08:00-18:00
                              Uhr.                            Für weitere Informationen:

                                                       Administration communale de Mertert
                                                       Service de l’Ordre
                                                       Tel.: 74 00 16 90
                                                       E-Mail: vignette@mertert.lu
                                                       Fax: 74 00 16 94

Musterbeispiel

                                                  12
Sie können auch lesen