INFORMATIONEN ZUM MASTERABSCHLUSSMODUL SOSE 2021 - STAND 09.12.2020 PROF. ARIANE RÖNTZ_VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FB 6 - UNI KASSEL
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationen zum Masterabschlussmodul SoSe 2021 Stand 09.12.2020 Prof. Ariane Röntz__Vorsitzende des Prüfungsausschusses FB 6
Anmeldefrist für das SoSe 2021: Mi., 10.02.2021 Bearbeitungszeit 18 Wochen: Do., 01.04.2021 – Do., 05.08.2021 ___ Fristen Folie 2
___Regularien ___Vorbereitung der MA-Arbeit ___Antrag und Zulassung ___Zeitplanung ___MA-Kolloquium (Vorbereitung, Ablauf) ___Wiederholungsprüfungen ___Fragen? Folie 3 __Themen
Das Masterabschlussmodul wird im Wesentlichen geregelt durch: ___die Fachprüfungsordnung des FB 06 – ASL (StuPO 2012/ 2015/16, für die Studiengänge A, S und L, insb. § 10), mit der Modulbeschreibung „Masterarbeit“ ___die Allgemeinen Bestimmungen der Universität Kassel (in der jeweils aktuellen Fassung; insb. §29) Siehe:http://www.uni-kassel.de/fb06/studium/master/architektur.html http://www.uni-kassel.de/fb06/studium/master/stadt-u-regionalplanung.html http://www.uni-kassel.de/fb06/studium/master/landschaftsarchitektur-u-landschaftsplanung.html ___Regularien Folie 5
___Bsp.: Modul Masterarbeit Architektur___Auszug Modulhandbuch A_ 2015/6 Folie 6
___Bsp. Modul Masterarbeit Architektur___Auszug Modulhandbuch A_ 2015/6 Folie 7
___Bsp. Modul Masterarbeit Stadtplanung___Auszug Modulhandbuch S_ 2015/6 Folie 8
__Bsp. Modul Masterarbeit Landschaftsarch./ Landschaftspl.__Auszug Modulhandbuch L_ 2015/6 Folie 9
Lernergebnisse & Kompetenzen (Qualifikationsziele) Nachweis der Kompetenz, wissenschaftliche und/ oder künstlerische Methoden und Erkenntnisse kritisch anzuwenden und selbstständig in einer vorgegebenen Frist Konzept-, Planungs- und/ oder Entwurfsergebnisse zu erarbeiten. Nachweis des Überblickes über die Zusammenhänge des Fachwissens sowie gründlicher Fachkenntnisse. Schlüsselkompetenz: Vorlage eines Zeitplanes für die Erarbeitung (Arbeitsmanagement) StuPO 2015/6: differenziertere Modulbeschreibungen für A, S und L; Methodenkompetenz, Darstellungskompetenz ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch ASL 2012 Folie 10
Lernergebnisse & Kompetenzen (Qualifikationsziele) Nachweis der Kompetenz, wissenschaftliche und/ oder künstlerische Methoden und Erkenntnisse kritisch anzuwenden und selbstständig in einer vorgegebenen Frist Konzept-, Planungs- und/ oder Entwurfsergebnisse zu erarbeiten. Nachweis des Überblickes über die Zusammenhänge des Fachwissens sowie gründlicher Fachkenntnisse. Schlüsselkompetenz: Vorlage eines Zeitplanes für die Erarbeitung ( Arbeitsmanagement) ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch ASL 2012 Folie 11
Lehrinhalte Erarbeitung einer Lösung zu einer (theoretisch-reflexiven,) konzept-, planungs- oder entwurfsorientierten Themenstellung aus Forschung und Praxis. Die Themenstellung entspricht dem fortgeschrittenen Wissensstand der Fachdisziplin und ggf. der Vertiefungsrichtung des gewählten Masterschwerpunktes. Sie kann forschungsorientiert oder anwendungsorientiert sein. Der Leistungsumfang beinhaltet die Darstellung des Lösungsweges. Die Masterarbeit im Studiengang Architektur basiert auf einer Aufgabenstellung, die i.d.R. zu entwurfsbezogen baulich-räumlichen Ergebnissen führt. ___Modul Masterarbeit___Auszüge Modulhandbücher PO 2015/6 Folie 12
Lehrinhalte (theoretisch-reflexiven,) Erarbeitung einer Lösung zu einer konzept-, planungs- oder entwurfsorien- tierten Themenstellung aus Forschung und Praxis. Die Themenstellung entspricht dem fortgeschrittenen Wissensstand der Fachdisziplin und ggf. der Vertiefungsrichtung des gewählten Masterschwerpunktes. Sie kann forschungsorientiert oder anwendungsorientiert sein. Der Leistungsumfang beinhaltet die Darstellung des Lösungsweges. Die Masterarbeit im Studiengang Architektur basiert auf einer Aufgabenstellung, die i.d.R. zu entwurfsbezogen baulich-räumlichen Ergebnissen führt. ___Modul Masterarbeit___Auszüge Modulhandbücher PO 2015/6 Folie 13
§29, Abs. 1 Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist entsprechend den Zielen gem. §3 Abs.3 und 4 umfassend und vertieft zu arbeiten. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann. ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020 Folie 14
§29, Abs. 1 Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist entsprechend den Zielen gem. §3 Abs.3 und 4 umfassend und vertieft zu arbeiten. Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann. ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020 Folie 15
§3, Abs. 3 Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat sich fachlich und wissenschaftlich spezialisiert hat, wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse selbstständig anwenden kann und auf den Übergang in die Berufspraxis vorbereitet ist. ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020 Folie 16
§3, Abs. 3 Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder fachlich und wissenschaftlich der Kandidat sich spezialisiert hat, wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse selbstständig anwenden kann und auf den Übergang in die Berufspraxis vorbereitet ist. ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020 Folie 17
§3, Abs. 4 Durch den …. Masterabschluss soll festgestellt werden, dass die erworbenen instrumentalen, systemischen und kommunikativen Kompetenzen den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deut- sche Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung entsprechen ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020 Folie 18
§3, Abs. 4 Durch den …. Masterabschluss soll festgestellt werden, dass die erworbenen instrumentalen, systemischen und kommunikativen Kompetenzen den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020 Folie 19
• wissenschaftliche und/oder künstlerische Methoden • Kritisch, selbstständig • Zusammenhänge herstellen • Fachwissen • Gründlich, umfassend und vertieft • Arbeitsmanagement • Theoretisch-reflexive, konzept-, planungs- oder entwurfsorientierte Themenstellung • Darstellung des Lösungsweges • Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann. • fachlich und wissenschaftlich spezialisiert • auf Übergang in die Berufspraxis vorbereitet • instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen den _Lernergebnisse/Kompetenzen /Lehrinhalte__Die wichtigsten Stichworte_Auszüge AB und PO Folie 20
Prüfungsleistung Masterarbeit und Verteidigung: • Bericht (als vertiefte zeichnerische und schriftliche Ausarbeitung mit Präsentationsplänen/ Ausstellungstafeln, ggf. Modell) und • mündliche Prüfung in Form eines Prüfungskolloquiums (Vorstellung der Arbeit und Prüfungsgespräch gemäß Fachprüfungsordnung). Beide Teile der Prüfungsleistung müssen bestanden sein. Die Note setzt sich zusammen aus: 80% Masterarbeit, 20% Prüfungskolloqium. Die Teilnahme an der öffentlichen Ausstellung der Abschlussarbeiten ist Bestandteil des Prüfungskolloqiums. ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch A/S/L 2015/6 Folie 21
__ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 22
___Stand des Studiums ? PO 2015/ 16: - Voraussetzung zur Zulassung 84 cp - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K. (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau) * *MA-Vertiefungsrichtungen in A und MA-Vertiefungsrichtung LB (PO 2016): ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 23 zusätzliches Pflichtmodul
___Stand des Studiums ? PO 2015/ 16: - Voraussetzung zur Zulassung 84 cp* - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K. (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau) *Für die Vertiefungsrichtungen LF, LB und ULM: Regeln gemäß StuPO 2015/ 16 für die Anrechenbarkeit der tsL-Module beachten * ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 24
___Stand des Studiums ? PO 2015/16: - Voraussetzung zur Zulassung 84 cp Der Nachweis der 84 cp muss nicht zur Anmeldung (hier: zum 10.02.2021) erfolgen, sondern ist spätestens bis zur Themenausgabe zu erbringen (hier: 01.04.2021). Daher: Eine Eintragung der Modulnoten in HIS-POS bis zum 10.02.2021 ist nicht Voraussetzung für eine Einreichung Ihrer Anmeldung oder für die Zulassung. Im Zuge der Prüfung der Anmeldung erfolgt ggf. eine Abfrage fehlender Noten bei den Lehrenden durch das Studien- und Prüfungssekretariat (SPS), sollten diese noch nicht eingereicht worden sein. Die interne Prüfung betrifft auch eventuell noch falsche Zuordnungen der Modulnummern und eine Klärung der „6 Credit-ASL-Regel“ im Masterstudiengang Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung. Bitte sehen Sie daher zunächst von diesbezüglichen Nachfragen im Studien- und Prüfungssekretariat ab, da dies nicht erforderlich ist und vor allem auch kapazitär nicht zu bewältigen ist. Sollten Sie also Ihrer Meinung nach alle erforderlichen Prüfungsleistungen fristgerecht und vollständig eingereicht haben, stellt eine momentan noch fehlende HIS-POS-Eintragung der Note kein Ausschlusskriterium für Ihre Anmeldung dar. Entscheidend ist, dass Ihre Anmeldung zur Masterarbeit frist- und formgerecht eingeht. Sollte es nach interner Prüfung weiteren Klärungsbedarf geben, werden sich die Mitarbeiterinnen des SPS mit Ihnen in Verbindung setzen. ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 25
___Stand des Studiums ? PO 2015/16: - Voraussetzung zur Zulassung 84 cp Drei mögliche Szenarien: Fall A: Es sind bereits bei der Anmeldung 84 cp erreicht. > Zulassungsfähig (bezogen auf die 84-cp-Regelung) Fall B (= Regelfall): Mit den noch im laufenden Semester zu erbringenden Prüfungen/ Leistungsnachweisen werden (ein „Bestehen" bis 01.04.2021 vorausgesetzt) 84 cp erreicht. > Zulassung (ggf. zunächst unter Vorbehalt ; bezogen auf die 84-cp-Regel) Hinweis: Die Abgabe aller Prüfungsleistungen sollte spätestens in der Abgabewoche / 10.KW erfolgen; es werden durch die Lehrenden keine vorgezogenen Bestätigungen ausgestellt! Fall C: Auch mit den Modulen des laufenden Semesters können 84 cp nicht erreicht werden. > Eine Zulassung zum Masterabschlussmodul ist noch nicht möglich. Sonderregelungen im Sommersemester 2021 (Auswirkungen der Corona-Pandemie) Eine Zulassung zum Masterabschlussmodul kann ausnahmsweise dennoch erfolgen, wenn Prüfungen/ Wiederholungsprüfungen für Module „corona-bedingt“ noch nicht stattfinden konnten, die/der Student*in jedoch zur ausgefallenen Prüfung fristgerecht in HIS-POS angemeldet war. ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 26
___Stand des Studiums ? PO 2015/ 16: - Voraussetzung zur Zulassung 84 cp - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K. (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau) PRO - 2.1- xx für A PRO - 2.2- xx für S PRO - 2.3- xx für L oder PRO - 2.0- 02 für A I S I L nur 1 x möglich! * ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 27
___Stand des Studiums ? PO 2015/ 16: - Voraussetzung zur Zulassung 84 cp - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K. (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau) PRO - 2.0- 40 Vertiefung ST (ASL) PRO - 2.1- xx A PRO - 2.2- xx S PRO - 2.3- xx L * ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 28
Welche Projekte als Profilprojekte angerechnet werden können, wird jedes Semester zum VL- Start in einer Übersicht zusammengestellt, die online verfügbar ist. Eine nachträgliche Anrechnung eines Projektes, welches hier nicht aufgeführt ist/ war, ist nicht möglich. ___ Übersicht Profilprojekte Folie 29
___Stand des Studiums ? PO 2015/ 16: - Voraussetzung zur Zulassung 84 cp - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.* (gilt nicht für die L-Vertiefungsrichtung Städtebau) Anrechenbar sind A/ B/ C/ D - 2.3- xx L-Module sowie Module von L-Lehrenden mit „L-Inhalten“, die jedoch (noch) eine andere Modulnr. haben – eine Zuordnung erfolgt durch das SPS und muss nicht durch die Studierenden/ Lehrenden veranlasst werden L L * ASL L *MA-Vertiefungsrichtung LB (PO 2016): zusätzliches Pflichtmodul ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 30
Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht für das Thema der Masterarbeit. ___Thema? - im Exposé darzustellen; mit der Anmeldung einzureichen - MA-Arbeit L: Das Thema ist aus der Vertiefungsrichtung zu entwickeln - Der Themenvorschlag muss vom Prüfungsausschuss (PA) bewilligt werden. Wichtig: Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen Frist (= 18 Wochen) bearbeitet werden kann. Besondere Rahmenbedingungen für die Themenwahl im Sommersemester 2021 (Auswirkungen der Corona-Pandemie) Wir empfehlen dringend bei der Themenwahl nach Möglichkeit darauf zu achten, dass sich dieses nicht nur unter den aktuell gültigen Hygiene- und Vorsorge-Richtlinien bearbeiten lässt, sondern ggf. auch unter wieder verschärften Bedingungen um hier etwas unabhängiger von der weiteren, nicht vorhersehbaren Entwicklung der Pandemie zu sein. ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 31
Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht für die/ den Erst- und Zweitgutachter*in (Erst-/ Zweitbetreuer*in) ___ Betreuung (Erst- + Zweitgutachter*in)? - A und L: Prüfungsberechtigte aus A bzw. L - S: Prüfungsberechtigte aus S, A oder L; i.d.R. aus S; - i.d.R. mind. 1 Professor*in; - inhaltlich/thematisch begründete Ausnahmen sind auf schriftlichen Antrag möglich (formlos, im Original per Post/ keine E-Mail, an das SPS) Erst- und Zweitgutachter*in werden formal durch den PA festgelegt. Die Studierenden erhalten dazu die entsprechenden Angaben im Zulassungsbescheid. ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 32
Welche Aspekte haben auch noch Einfluss auf das Gelingen des Masterabschlussmoduls und sollten in eine optimale Vorbereitung einbezogen werden? ___Das individuelle Zeitbudget während der 18 Wochen Bearbeitungszeit ? Die Masterarbeit ist ein „Fulltime-Job“ ___Gibt es Beeinträchtigungen, die für Sie einen Nachteil darstellen, z.B. chronische Erkrankungen, die Pflege von Angehörigen, als Alleinerziehende ? Ggf. kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden (spätestens mit der Anmeldung zum Masterabschlussmodul). Siehe: https://www.uni-kassel.de/themen/barrierefreie-hochschule/studium-und-behinderung/neuerwebauftritt/ studienalltag-und-hilfen/pruefungen-und-nachteilsausgleich.html ___Haben Sie einen geeigneten Arbeitsort? Momentan ist pandemiebedingt leider nicht davon auszugehen, dass Arbeitsplätze an der Universität zur Verfügung stehen werden. ___ Vorbereitung der MA-Arbeit Folie 33
__Antrag und Zulassung Folie 34
Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten: Schritt 1_ Online-Formular ausfüllen zur Registrierung auf der Anmeldeplattform Die Plattform wird ca. 10 Tage vor der Anmeldefrist freigeschaltet (Siehe FB-Webseite/ „Semesterinfos“).. Link zur Plattform: https://login.asl.uni-kassel.de/master-registration/ Die Plattform ist nur bis einschließlich Mittwoch, den 10.02.2021, 23:59 Uhr freigeschaltet und wird um 0:00 Uhr des Folgetages wieder geschlossen, so dass dann eine Registrierung (und damit Anmeldung) im Sommersemester 2021 nicht mehr möglich ist. Dem eigentlichen Online-Antragsformular ist ein ausführliches Anleitungs- und Hinweisblatt vorgeschaltet, welches bitte aufmerksam zu lesen ist. Nach erfolgter Registrierung sind das Antragsformular und die Anlagen auszudrucken und zu unterschreiben. ___ Antrag und Zulassung Folie 35
1. Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19 ___ Antrag und Zulassung Folie 36
1. Die Auswahlmöglichkeit im Online- Formular ersetzt nicht eine vorherige intensive Suche und Abstimmung mit Die Erst- und Zweitbetreuer*innen. Andernfalls werden die Betreuer*innen die Betreuung ablehnen! Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19 ___ Antrag und Zulassung Folie 37
Schritt 2_ Das ausgedruckte, unterschriebene Anmeldeformular ist mit allen erforderlichen Anlagen im Original im Studien- und Prüfungssekre- tariat fristgerecht einzureichen. Ausschlussfrist: Mi., 10.02.2021 Die Online-Registrierung ersetzt nicht die Anmeldung!!! Welche Anlagen werden für eine vollständige Anmeldung benötigt? − ein Exposé der Arbeit, welches den Themenvorschlag aussagekräftig erläutert − ein aktueller Leistungsnachweis (Ausdruck aus eCampus); − ein statistischer Erhebungsbogen zur Anerkennung von Leistungen, die im Ausland erworben wurden (das Formular ist auf der Online-Plattform hinterlegt und muss von allen Studierenden eingereicht werden, auch wenn keine Leistungen erworben wurden). Sonderregelung im Sommersemester 2021 (Auswirkungen der Corona-Pandemie) Die vollständigen Antragsunterlagen sind per Post an das Studien- und Prüfungssekretariat zu senden. Die Unterlagen sind spätestens am Mi., den 10.02.2021 einzusenden. Es gilt der Posttagesstempel der Einreichung, unabhängig von der Uhrzeit. Sollten die Universitätsgebäude bis zur Abgabefrist bereits wieder öffentlich zugänglich sein, kann alternativ auch ein Einwurf der Unterlagen in den Briefkasten des Studien- und Prüfungssekretariates (1.OG, links neben der Tür) erfolgen. Auch dann gilt Mi., der 10.02.2021 als Einreichfrist. ___ Antrag und Zulassung Folie 38
2. ___ Antrag und Zulassung Folie 39 Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19
___ Antrag und Zulassung Folie 40
Schritt 3_ Zusätzlich íst das Exposé (pdf-Format) auf Moodle, in den Ordner des jeweiligen Studiengangs hochzuladen. Der entsprechende Link wird im Zuge der Online-Registrierung mitgeteilt. Es ist auf eine korrekte Benennung der Datei zu achten: NameVorname_Exposé_(A/S/L) Beispiele: MustermannMax_Exposé_S MusterfrauManuela_Exposé_L ___ Antrag und Zulassung Folie 41
Dem Prüfungsausschuss ist zur Beurteilung der Zulassungsfähigkeit/ des vorgeschlagenen Themas ein Exposé vorzulegen: • Titel der Arbeit > vorläufiger Arbeitstitel (kurz+bündig) • Fragestellung(en) und Zielsetzung(en) der Arbeit • Methodische Vorgehensweise > vorläufige Gliederung, erste Quellen • Untersuchungsort (soweit thematisch einschlägig) > Fotos, Lageplan o.ä. • ca. 3.000 Zeichen > (1 bis) 2 Seiten Text Das Exposé ist mit Erst- und Zweitbetreuer*in vorab abzustimmen. (Anmerkung: Das Exposé ist eine wertvolle Arbeitshilfe – auch für “Entwerfer”.) ___ Antrag und Zulassung Folie 42
Exposé__Häufige Defizite: • Fehlen einer knappen, präzisen Fragestellung/ These/ Ziel • Keine/ unzureichende Angaben zur Methodik (bei Plänen: vorläufige Angabe von Planarten + Maßstäben fehlt) • Vorläufige Quellen-/ Literaturangaben fehlen (themenabhängig) • Fehlen einer vorläufigen Gliederung der MA-Arbeit • Fehlen von geeigneten Abbildungen/ Übersichtsplänen/ Karten o.ä. zum Verständnis des Ortes/ Themas/ Fragestellung • Bei Gruppenarbeiten: keine Differenzierung des individuellen Anteils ___ Antrag und Zulassung Folie 43
Mit Ihrer Online-Registrierung holen wir automatisch die Einwilligung Ihrer beiden Betreuer*innen ein. Sie müssen sich nicht um deren Unterschrift bemühen. Da die Betreuer*innen allerdings auch ablehnen können, empfiehlt sich unbedingt eine vorherige Abstimmung Ihres Arbeitsvorhabens. Die entsprechenden Bescheide der Zulassung zum Masterabschluss- modul und die Ausgabe des Themas erfolgt online/ per E-Mail an die bei Ihrer Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie erhalten mit der Themenausgabe auch ein ausführliches Infoblatt mit allen relevanten Fristen und bezugnehmenden Regelungen. ___ Antrag und Zulassung Folie 44
__ Zeitplanung Folie 45
18 Wochen Bearbeitungszeit 5 h Kontaktstudium Dies ist die maximale, gemeinsame Betreuungszeit für Erst- und Zweitbetreuer*in. Momentan müssen Sie sich darauf einstellen, dass die Betreuung Ihrer Arbeit ggf über Telefon, E-Mail und/ oder das Webkonferenz-Tool Zoom digital erfolgen muss. ___Zeitplanung Folie 46
Wenn es Schwierigkeiten gibt Ihre Masterarbeit zu bearbeiten/ fertigzu- stellen, haben Sie formal folgende Möglichkeiten: • Rückgabe des Themas Nur einmal möglich, ohne Angabe von Gründen, kein Fehlversuch Nur innerhalb von 5 Wochen nach Bearbeitungsbeginn nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit (PO 2012) Eine Neuanmeldung der Arbeit ist frühestens im darauf folgenden Semester möglich. Eine Änderung des Themas im selben Bearbeitungszeitraum ist nicht möglich. ___Zeitplanung Folie 47
Wenn es Schwierigkeiten gibt Ihre Masterarbeit zu bearbeiten/ fertigzu- stellen, haben Sie formal folgende Möglichkeiten: • max. 4 Wochen Verlängerung der Bearbeitungszeit bei nicht vom Studierenden zu verantwortenden Hinderungsgründen (i.d.R. akute Erkrankung) (Antrag vor dem ersten Abgabetermin stellen, Nachweise erforderlich!, Genehmigung durch PA) • Bei längerer (= über die 4 Wochen hinausgehende), nicht zu verantwortender Verhinderung: Masterand*in kann von der Prüfungsleistung zurücktreten (schriftlicher Antrag, Genehmigung durch PA notwendig – dann kein Fehlversuch) ___Zeitplanung Folie 48
• Unbedingt Fristen und Schriftform (d.h. Originalschreiben mit Unterschrift, keine E-Mail) beachten! • Die Anträge und Nachweise (insbesondere Atteste) sind umgehend einzureichen (nur vorab per E-Mail möglich). “Falls die Kandidatin/der Kandidat nicht persönlich dazu in der Lage ist, zum Prüfungsamt zu gehen, ist es auch möglich, die Dokumente per Post zu senden oder jemanden damit zu beauftragen… In der Regel sollte ein Attest aber spätestens drei Tage nach Krankheitsbeginn vorliegen. Bitte beachten Sie: Eine E-Mail gilt nicht als schriftliche Anzeige, die Schriftform setzt ein Papier-Dokument mit eigenhändiger Unterschrift voraus.“ ( siehe: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/pruefungsordnungen/pruefungen-hinweise-rechte-und-pflichten/, Zugriff 03.12.18) Verspätet im Studien- und Prüfungssekretariat eingegangene Nachweise werden nicht anerkannt. ___Zeitplanung Folie 49
__MA-Kolloquium Folie 50
• Zulassungsvoraussetzung: Masterarbeit mind. „ausreichend“ (4,0) • Drei Prüfer*innen: Erst- (oder Zweitbetreuer*in), 1 Prof., 1 WB (aus dem jeweiligen Studiengang) • 20%-Anteil an der Note des „Masterabschlussmoduls“ • Dauer des Kolloquiums: max. 45 Min. (A, L) bzw. 50 Min. (S), davon ca. 20 Min. Vortrag/ ca. 25 Min. Diskussion/ Fachgespräch (A, L) bzw. ca. 30 Min./ ca. 20 Min. (S) • Präsentation der MA-Arbeit in der MA-Ausstellung verpflichtend • Prüfungswoche im SoSe 2021: Mo., 20.09. - Fr., 24.09.2021 ___ MA-Kolloquium Folie 51
• Individuelle und spezifische Vorbereitung auf das Kolloquium als eigenständiger Prüfungsteil • Das Setting der Prüfung steuern! • Den Vortrag mit den Betreuern konzeptionell durchsprechen • Vor geeignetem Publikum (mehrfach) üben • „Gasthörer“ sein – Kolloquien im WiSe 2020/ 2021 vom 22.03. – 26.03.21 Pandemiebedingte Sonderregelungen im SoSe 2021: Voraussichtlich ist die Anzahl der Gäste bei den Kolloquien auch noch im März 2021 stark limitiert, ca. 4 Gäste/Prüfung. Das SPS wird daher voraussichtlich Ende Februar/ Anfang März 2021 einen Aufruf starten (E-Mail), so dass sich zukünftige Masterand*innen des SoSe 2021 für einzelne Prüfungen namentlich anmelden können. ___ MA-Kolloquium Folie 52
__Wiederholungsprüfungen Folie 53
Fall 1 - Schriftliche Masterarbeit „nicht bestanden“: • Arbeit nicht fristgerecht eingereicht oder • Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt (Bewertung schlechter als 4,0) • oder bei Plagiat Eine Wiederholung der schriftl. Arbeit möglich, neues Thema verpflichtend, neue Betreuer*innen möglich, Anmeldung i.d.R. frühestens zum SoSe 2022 möglich (zeitliche Überschneidung mit der Anmeldefrist für das WiSe 2021/ 2022) Fall 2 - Kolloquium „nicht bestanden“: Eine Wiederholung möglich, Thema identisch Gremium der 3 Prüfer*innen bleibt nach Möglichkeit gleich Erster möglicher Termin - Ende November 2021 Aktive Anmeldung notwendig! Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, kann das Studium nicht weiter fortgesetzt werden. ___ Wiederholungsprüfungen Folie 54
__Fragen ? …senden Sie eine E-Mail an das Studien- und Prüfungssekretariat : sps_fb06@asl.uni-kassel.de Bitte nennen Sie Name, Matrikelnr., Studiengang sowie möglichst präzise und knapp Ihr Anliegen. Folie 55
Sie können auch lesen