INFORMATIONEN ZUM MASTERABSCHLUSSMODUL SOSE 2021 - STAND 09.12.2020 PROF. ARIANE RÖNTZ_VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FB 6 - UNI KASSEL

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INFORMATIONEN ZUM MASTERABSCHLUSSMODUL SOSE 2021 - STAND 09.12.2020 PROF. ARIANE RÖNTZ_VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FB 6 - UNI KASSEL
Informationen zum
                      Masterabschlussmodul
                                SoSe 2021
                                           Stand 09.12.2020

Prof. Ariane Röntz__Vorsitzende des Prüfungsausschusses FB 6
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Anmeldefrist für das SoSe 2021:   Mi., 10.02.2021
          Bearbeitungszeit 18 Wochen:       Do., 01.04.2021 – Do., 05.08.2021

                                                                      ___ Fristen
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___Regularien

          ___Vorbereitung der MA-Arbeit

          ___Antrag und Zulassung

          ___Zeitplanung

          ___MA-Kolloquium (Vorbereitung, Ablauf)

          ___Wiederholungsprüfungen

          ___Fragen?

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                                                    __Themen
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__Regularien

Folie 4
INFORMATIONEN ZUM MASTERABSCHLUSSMODUL SOSE 2021 - STAND 09.12.2020 PROF. ARIANE RÖNTZ_VORSITZENDE DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FB 6 - UNI KASSEL
Das Masterabschlussmodul wird im Wesentlichen geregelt durch:

          ___die Fachprüfungsordnung des FB 06 – ASL
             (StuPO 2012/ 2015/16, für die Studiengänge A, S und L,
             insb. § 10), mit der Modulbeschreibung „Masterarbeit“

          ___die Allgemeinen Bestimmungen der Universität Kassel
             (in der jeweils aktuellen Fassung; insb. §29)

          Siehe:http://www.uni-kassel.de/fb06/studium/master/architektur.html
                http://www.uni-kassel.de/fb06/studium/master/stadt-u-regionalplanung.html
                http://www.uni-kassel.de/fb06/studium/master/landschaftsarchitektur-u-landschaftsplanung.html

                                                                                                 ___Regularien
Folie 5
___Bsp.: Modul Masterarbeit Architektur___Auszug Modulhandbuch A_ 2015/6
Folie 6
___Bsp. Modul Masterarbeit Architektur___Auszug Modulhandbuch A_ 2015/6
Folie 7
___Bsp. Modul Masterarbeit Stadtplanung___Auszug Modulhandbuch S_ 2015/6
Folie 8
__Bsp. Modul Masterarbeit Landschaftsarch./ Landschaftspl.__Auszug Modulhandbuch L_ 2015/6
Folie 9
Lernergebnisse & Kompetenzen (Qualifikationsziele)

           Nachweis der Kompetenz, wissenschaftliche und/ oder künstlerische Methoden und
           Erkenntnisse kritisch anzuwenden und selbstständig in einer vorgegebenen Frist
           Konzept-, Planungs- und/ oder Entwurfsergebnisse zu erarbeiten.
           Nachweis des Überblickes über die Zusammenhänge des Fachwissens sowie
           gründlicher Fachkenntnisse.

           Schlüsselkompetenz: Vorlage eines Zeitplanes für die Erarbeitung
           (Arbeitsmanagement)

           StuPO 2015/6: differenziertere Modulbeschreibungen für A, S und L;
           Methodenkompetenz, Darstellungskompetenz

                                      ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch ASL 2012
Folie 10
Lernergebnisse & Kompetenzen (Qualifikationsziele)

           Nachweis der Kompetenz, wissenschaftliche und/ oder
           künstlerische Methoden und Erkenntnisse kritisch
           anzuwenden und selbstständig in einer vorgegebenen

           Frist Konzept-, Planungs- und/ oder Entwurfsergebnisse zu erarbeiten.
           Nachweis des Überblickes über die Zusammenhänge des

           Fachwissens sowie gründlicher Fachkenntnisse.
           Schlüsselkompetenz: Vorlage eines Zeitplanes für die Erarbeitung

           (   Arbeitsmanagement)
                                       ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch ASL 2012
Folie 11
Lehrinhalte

           Erarbeitung einer Lösung zu einer (theoretisch-reflexiven,) konzept-, planungs- oder
           entwurfsorientierten Themenstellung aus Forschung und Praxis.
           Die Themenstellung entspricht dem fortgeschrittenen Wissensstand der Fachdisziplin
           und ggf. der Vertiefungsrichtung des gewählten Masterschwerpunktes.
           Sie kann forschungsorientiert oder anwendungsorientiert sein. Der Leistungsumfang
           beinhaltet die Darstellung des Lösungsweges.

           Die Masterarbeit im Studiengang Architektur basiert auf einer Aufgabenstellung, die
           i.d.R. zu entwurfsbezogen baulich-räumlichen Ergebnissen führt.

                                     ___Modul Masterarbeit___Auszüge Modulhandbücher PO 2015/6
Folie 12
Lehrinhalte
                            (theoretisch-reflexiven,)
           Erarbeitung einer Lösung zu einer

           konzept-, planungs- oder entwurfsorien-
           tierten Themenstellung aus Forschung und Praxis.
           Die Themenstellung entspricht dem fortgeschrittenen Wissensstand der Fachdisziplin
           und ggf. der Vertiefungsrichtung des gewählten Masterschwerpunktes.
           Sie kann forschungsorientiert oder anwendungsorientiert sein. Der Leistungsumfang

           beinhaltet die   Darstellung des Lösungsweges.
           Die Masterarbeit im Studiengang Architektur basiert auf einer Aufgabenstellung, die
           i.d.R. zu entwurfsbezogen baulich-räumlichen Ergebnissen führt.

                                     ___Modul Masterarbeit___Auszüge Modulhandbücher PO 2015/6
Folie 13
§29, Abs. 1

           Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in
           der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist entsprechend den
           Zielen gem. §3 Abs.3 und 4 umfassend und vertieft zu arbeiten. Das
           Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der vorgesehenen
           Frist bearbeitet werden kann.

    ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020
Folie 14
§29, Abs. 1

           Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in
           der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist entsprechend den
           Zielen gem. §3 Abs.3 und 4       umfassend und vertieft
           zu arbeiten.
           Das Thema muss so beschaffen sein,
           dass es innerhalb der vorgesehenen Frist
           bearbeitet werden kann.

    ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020
Folie 15
§3, Abs. 3
           Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin
           oder der Kandidat sich fachlich und wissenschaftlich spezialisiert hat,
           wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse selbstständig anwenden
           kann und auf den Übergang in die Berufspraxis vorbereitet ist.

    ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020
Folie 16
§3, Abs. 3
           Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder
                       fachlich und wissenschaftlich
           der Kandidat sich
           spezialisiert hat, wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse
           selbstständig anwenden kann und auf den
           Übergang in die Berufspraxis vorbereitet ist.

    ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020
Folie 17
§3, Abs. 4
           Durch den …. Masterabschluss soll festgestellt werden, dass die
           erworbenen instrumentalen, systemischen und kommunikativen
           Kompetenzen den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deut-
           sche Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils
           geltenden Fassung entsprechen

    ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020
Folie 18
§3, Abs. 4
           Durch den …. Masterabschluss soll festgestellt werden, dass die
           erworbenen instrumentalen, systemischen
           und kommunikativen Kompetenzen den
           Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche
           Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils
           geltenden Fassung entsprechen.

    ___Auszug aus den Allg. Bestimmungen der Uni Kassel_Fassung 10.02.2016/geändert 28.07.2020
Folie 19
•   wissenschaftliche und/oder künstlerische Methoden
           •   Kritisch, selbstständig
           •   Zusammenhänge herstellen
           •   Fachwissen
           •   Gründlich, umfassend und vertieft
           •   Arbeitsmanagement
           •   Theoretisch-reflexive, konzept-, planungs- oder entwurfsorientierte
               Themenstellung
           •   Darstellung des Lösungsweges
           •   Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb der
               vorgesehenen Frist bearbeitet werden kann.
           •   fachlich und wissenschaftlich spezialisiert
           •   auf Übergang in die Berufspraxis vorbereitet
           •   instrumentale, systemische und kommunikative Kompetenzen den

           _Lernergebnisse/Kompetenzen /Lehrinhalte__Die wichtigsten Stichworte_Auszüge AB und PO
Folie 20
Prüfungsleistung

           Masterarbeit und Verteidigung:
           • Bericht (als vertiefte zeichnerische und schriftliche Ausarbeitung mit
             Präsentationsplänen/ Ausstellungstafeln, ggf. Modell) und
           • mündliche Prüfung in Form eines Prüfungskolloquiums (Vorstellung
             der Arbeit und Prüfungsgespräch gemäß Fachprüfungsordnung).

           Beide Teile der Prüfungsleistung müssen bestanden sein.
           Die Note setzt sich zusammen aus:
           80% Masterarbeit, 20% Prüfungskolloqium.

           Die Teilnahme an der öffentlichen Ausstellung der Abschlussarbeiten
           ist Bestandteil des Prüfungskolloqiums.

                                 ___Modul Masterarbeit___Auszug Modulhandbuch A/S/L 2015/6
Folie 21
__ Vorbereitung der MA-Arbeit

Folie 22
___Stand des Studiums ?
              PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                                   - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                                   - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                                   - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                                                                                         (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                              *

               *MA-Vertiefungsrichtungen in A und MA-Vertiefungsrichtung LB (PO 2016):                                ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 23        zusätzliches Pflichtmodul
___Stand des Studiums ?
              PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp*
                                   - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                                   - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                                   - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                                          (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                                 *Für die Vertiefungsrichtungen LF, LB und ULM: Regeln gemäß StuPO 2015/ 16 für
                                                                   die Anrechenbarkeit der tsL-Module beachten

                          *

                                                                         ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 24
___Stand des Studiums ?
          PO 2015/16:          - Voraussetzung zur Zulassung                                              84 cp

       Der Nachweis der 84 cp muss nicht zur Anmeldung (hier: zum 10.02.2021)
       erfolgen, sondern ist spätestens bis zur Themenausgabe zu erbringen (hier:
       01.04.2021).

       Daher: Eine Eintragung der Modulnoten in HIS-POS bis zum 10.02.2021 ist nicht Voraussetzung für eine
       Einreichung Ihrer Anmeldung oder für die Zulassung. Im Zuge der Prüfung der Anmeldung erfolgt ggf. eine Abfrage
       fehlender Noten bei den Lehrenden durch das Studien- und Prüfungssekretariat (SPS), sollten diese noch nicht
       eingereicht worden sein. Die interne Prüfung betrifft auch eventuell noch falsche Zuordnungen der Modulnummern
       und eine Klärung der „6 Credit-ASL-Regel“ im Masterstudiengang Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung.
       Bitte sehen Sie daher zunächst von diesbezüglichen Nachfragen im Studien- und Prüfungssekretariat ab, da dies
       nicht erforderlich ist und vor allem auch kapazitär nicht zu bewältigen ist.
       Sollten Sie also Ihrer Meinung nach alle erforderlichen Prüfungsleistungen fristgerecht und vollständig eingereicht
       haben, stellt eine momentan noch fehlende HIS-POS-Eintragung der Note kein Ausschlusskriterium für Ihre
       Anmeldung dar. Entscheidend ist, dass Ihre Anmeldung zur Masterarbeit frist- und formgerecht eingeht.
       Sollte es nach interner Prüfung weiteren Klärungsbedarf geben, werden sich die Mitarbeiterinnen des SPS mit
       Ihnen in Verbindung setzen.

                                                                                 ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 25
___Stand des Studiums ?
          PO 2015/16:          - Voraussetzung zur Zulassung                                                     84 cp

       Drei mögliche Szenarien:
       Fall A:     Es sind bereits bei der Anmeldung 84 cp erreicht. > Zulassungsfähig
                   (bezogen auf die 84-cp-Regelung)
       Fall B (= Regelfall):
                  Mit den noch im laufenden Semester zu erbringenden Prüfungen/ Leistungsnachweisen
                  werden (ein „Bestehen" bis 01.04.2021 vorausgesetzt) 84 cp erreicht.
                  > Zulassung (ggf. zunächst unter Vorbehalt ; bezogen auf die 84-cp-Regel)
                   Hinweis: Die Abgabe aller Prüfungsleistungen sollte spätestens in der Abgabewoche / 10.KW erfolgen; es werden
                   durch die Lehrenden keine vorgezogenen Bestätigungen ausgestellt!

       Fall C:     Auch mit den Modulen des laufenden Semesters können 84 cp nicht erreicht werden.
                   > Eine Zulassung zum Masterabschlussmodul ist noch nicht möglich.

       Sonderregelungen im Sommersemester 2021 (Auswirkungen der Corona-Pandemie)
       Eine Zulassung zum Masterabschlussmodul kann ausnahmsweise dennoch erfolgen, wenn Prüfungen/
       Wiederholungsprüfungen für Module „corona-bedingt“ noch nicht stattfinden konnten, die/der Student*in jedoch zur
       ausgefallenen Prüfung fristgerecht in HIS-POS angemeldet war.

                                                                                      ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 26
___Stand des Studiums ?
              PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                                   - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                                   - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                                   - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                                          (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                                    PRO - 2.1- xx              für A
                                                                    PRO - 2.2- xx              für S
                                                                    PRO - 2.3- xx              für L
                                                                    oder
                                                                    PRO - 2.0- 02              für A I S I L
                                                                                               nur 1 x möglich!

                          *

                                                                       ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 27
___Stand des Studiums ?
              PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                                   - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                                   - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                                   - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.
                                          (gilt nicht für die Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                                 PRO - 2.0- 40             Vertiefung ST (ASL)
                                                                 PRO - 2.1- xx             A
                                                                 PRO - 2.2- xx             S
                                                                 PRO - 2.3- xx             L

                          *

                                                                       ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 28
Welche Projekte als Profilprojekte angerechnet werden können, wird jedes Semester zum VL-
       Start in einer Übersicht zusammengestellt, die online verfügbar ist. Eine nachträgliche Anrechnung
       eines Projektes, welches hier nicht aufgeführt ist/ war, ist nicht möglich.
                                                                            ___ Übersicht Profilprojekte
Folie 29
___Stand des Studiums ?
              PO 2015/ 16:         - Voraussetzung zur Zulassung           84 cp
                                   - Projektwahl im jeweiligen Studiengang und
                                   - Profilprojekt der Vertiefungsrichtung
                                   - In L: max 6 cp WP aus Angebot ASL/ Uni K.*
                                                                                 (gilt nicht für die L-Vertiefungsrichtung Städtebau)

                                                                                 Anrechenbar sind
                                                                                 A/ B/ C/ D - 2.3- xx L-Module
                                                                                 sowie
                                                                                 Module von L-Lehrenden mit „L-Inhalten“,
                                                                                 die jedoch (noch) eine andere Modulnr. haben
                                                                                 – eine Zuordnung erfolgt durch das SPS und
                                                                                 muss nicht durch die Studierenden/
                                                                                 Lehrenden veranlasst werden

                       L                    L
                                                *
                    ASL                     L
               *MA-Vertiefungsrichtung LB (PO 2016): zusätzliches Pflichtmodul                      ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 30
Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht für das Thema der
           Masterarbeit.

           ___Thema?               - im Exposé darzustellen; mit der Anmeldung einzureichen
                                   - MA-Arbeit L: Das Thema ist aus der Vertiefungsrichtung
                                     zu entwickeln
                                   - Der Themenvorschlag muss vom Prüfungsausschuss
                                     (PA) bewilligt werden.
                Wichtig:           Das Thema muss so beschaffen sein, dass es innerhalb
                                   der vorgesehenen Frist (= 18 Wochen) bearbeitet werden
                                   kann.
           Besondere Rahmenbedingungen für die Themenwahl im Sommersemester 2021
           (Auswirkungen der Corona-Pandemie)
           Wir empfehlen dringend bei der Themenwahl nach Möglichkeit darauf zu achten, dass sich dieses nicht nur unter
           den aktuell gültigen Hygiene- und Vorsorge-Richtlinien bearbeiten lässt, sondern ggf. auch unter wieder
           verschärften Bedingungen um hier etwas unabhängiger von der weiteren, nicht vorhersehbaren Entwicklung der
           Pandemie zu sein.

                                                                                  ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 31
Die Studierenden haben ein Vorschlagsrecht für die/ den Erst- und
           Zweitgutachter*in (Erst-/ Zweitbetreuer*in)

           ___ Betreuung (Erst- + Zweitgutachter*in)?
                           - A und L: Prüfungsberechtigte aus A bzw. L
                           - S: Prüfungsberechtigte aus S, A oder L; i.d.R. aus S;
                           - i.d.R. mind. 1 Professor*in;
                           - inhaltlich/thematisch begründete Ausnahmen sind auf
                             schriftlichen Antrag möglich (formlos, im Original per Post/ keine E-Mail, an das SPS)

           Erst- und Zweitgutachter*in werden formal durch den PA festgelegt. Die
           Studierenden erhalten dazu die entsprechenden Angaben im
           Zulassungsbescheid.

                                                                              ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 32
Welche Aspekte haben auch noch Einfluss auf das Gelingen des
       Masterabschlussmoduls und sollten in eine optimale Vorbereitung
       einbezogen werden?

       ___Das individuelle Zeitbudget während der 18 Wochen Bearbeitungszeit ?
           Die Masterarbeit ist ein „Fulltime-Job“

       ___Gibt es Beeinträchtigungen, die für Sie einen Nachteil darstellen,
           z.B. chronische Erkrankungen, die Pflege von Angehörigen, als Alleinerziehende ?
           Ggf. kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden (spätestens mit der Anmeldung
           zum Masterabschlussmodul).
           Siehe: https://www.uni-kassel.de/themen/barrierefreie-hochschule/studium-und-behinderung/neuerwebauftritt/
           studienalltag-und-hilfen/pruefungen-und-nachteilsausgleich.html

       ___Haben Sie einen geeigneten Arbeitsort?
           Momentan ist pandemiebedingt leider nicht davon auszugehen, dass Arbeitsplätze an der
           Universität zur Verfügung stehen werden.

                                                                                      ___ Vorbereitung der MA-Arbeit
Folie 33
__Antrag und Zulassung

Folie 34
Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten:

           Schritt 1_ Online-Formular ausfüllen zur Registrierung auf der
           Anmeldeplattform

           Die Plattform wird ca. 10 Tage vor der Anmeldefrist freigeschaltet (Siehe FB-Webseite/ „Semesterinfos“)..
           Link zur Plattform: https://login.asl.uni-kassel.de/master-registration/
           Die Plattform ist nur bis einschließlich Mittwoch, den 10.02.2021, 23:59 Uhr freigeschaltet und wird um 0:00
           Uhr des Folgetages wieder geschlossen, so dass dann eine Registrierung (und damit Anmeldung) im
           Sommersemester 2021 nicht mehr möglich ist.
           Dem eigentlichen Online-Antragsformular ist ein ausführliches Anleitungs- und Hinweisblatt vorgeschaltet,
           welches bitte aufmerksam zu lesen ist.

           Nach erfolgter Registrierung sind das Antragsformular und die Anlagen
           auszudrucken und zu unterschreiben.

                                                                                        ___ Antrag und Zulassung
Folie 35
1.

           Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19

           ___ Antrag und Zulassung
Folie 36
1.
                 Die Auswahlmöglichkeit im Online-
                 Formular ersetzt nicht eine vorherige
                 intensive Suche und Abstimmung mit
           Die
                 Erst- und Zweitbetreuer*innen.
                 Andernfalls werden die Betreuer*innen
                 die Betreuung ablehnen!

                                                         Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19

                                                         ___ Antrag und Zulassung
Folie 37
Schritt 2_ Das ausgedruckte, unterschriebene Anmeldeformular ist mit
           allen erforderlichen Anlagen im Original im Studien- und Prüfungssekre-
           tariat fristgerecht einzureichen. Ausschlussfrist: Mi., 10.02.2021
           Die Online-Registrierung ersetzt nicht die Anmeldung!!!

           Welche Anlagen werden für eine vollständige Anmeldung benötigt?
           − ein Exposé der Arbeit, welches den Themenvorschlag aussagekräftig erläutert
           − ein aktueller Leistungsnachweis (Ausdruck aus eCampus);
           − ein statistischer Erhebungsbogen zur Anerkennung von Leistungen, die im Ausland erworben wurden (das
              Formular ist auf der Online-Plattform hinterlegt und muss von allen Studierenden eingereicht werden, auch
              wenn keine Leistungen erworben wurden).

           Sonderregelung im Sommersemester 2021 (Auswirkungen der Corona-Pandemie)
           Die vollständigen Antragsunterlagen sind per Post an das Studien- und Prüfungssekretariat zu senden. Die
           Unterlagen sind spätestens am Mi., den 10.02.2021 einzusenden. Es gilt der Posttagesstempel der
           Einreichung, unabhängig von der Uhrzeit.
           Sollten die Universitätsgebäude bis zur Abgabefrist bereits wieder öffentlich zugänglich sein, kann alternativ
           auch ein Einwurf der Unterlagen in den Briefkasten des Studien- und Prüfungssekretariates (1.OG, links neben
           der Tür) erfolgen. Auch dann gilt Mi., der 10.02.2021 als Einreichfrist.

                                                                                       ___ Antrag und Zulassung
Folie 38
2.

                                                      ___ Antrag und Zulassung
Folie 39   Online-Anmeldeformular Stand WS 2018/ 19
___ Antrag und Zulassung
Folie 40
Schritt 3_ Zusätzlich íst das Exposé (pdf-Format) auf Moodle, in den
           Ordner des jeweiligen Studiengangs hochzuladen.

           Der entsprechende Link wird im Zuge der Online-Registrierung mitgeteilt.

           Es ist auf eine korrekte Benennung der Datei zu achten:
           NameVorname_Exposé_(A/S/L)
           Beispiele:       MustermannMax_Exposé_S
                            MusterfrauManuela_Exposé_L

                                                             ___ Antrag und Zulassung
Folie 41
Dem Prüfungsausschuss ist zur Beurteilung der Zulassungsfähigkeit/
           des vorgeschlagenen Themas ein           Exposé vorzulegen:
           •   Titel der Arbeit                                      > vorläufiger Arbeitstitel (kurz+bündig)

           •   Fragestellung(en) und Zielsetzung(en) der Arbeit
           •   Methodische Vorgehensweise                            > vorläufige Gliederung, erste Quellen

           •   Untersuchungsort (soweit thematisch einschlägig)      > Fotos, Lageplan o.ä.

           •   ca. 3.000 Zeichen                                     > (1 bis) 2 Seiten Text

           Das Exposé ist mit Erst- und Zweitbetreuer*in vorab abzustimmen.

           (Anmerkung: Das Exposé ist eine wertvolle Arbeitshilfe – auch für “Entwerfer”.)

                                                                          ___ Antrag und Zulassung
Folie 42
Exposé__Häufige Defizite:
           • Fehlen einer knappen, präzisen Fragestellung/ These/ Ziel
           • Keine/ unzureichende Angaben zur Methodik
              (bei Plänen: vorläufige Angabe von Planarten + Maßstäben fehlt)
           • Vorläufige Quellen-/ Literaturangaben fehlen (themenabhängig)
           • Fehlen einer vorläufigen Gliederung der MA-Arbeit
           • Fehlen von geeigneten Abbildungen/ Übersichtsplänen/ Karten o.ä.
              zum Verständnis des Ortes/ Themas/ Fragestellung
           • Bei Gruppenarbeiten: keine Differenzierung des individuellen Anteils

                                                             ___ Antrag und Zulassung
Folie 43
Mit Ihrer Online-Registrierung holen wir automatisch die Einwilligung
           Ihrer beiden Betreuer*innen ein. Sie müssen sich nicht um deren
           Unterschrift bemühen. Da die Betreuer*innen allerdings auch ablehnen
           können, empfiehlt sich unbedingt eine vorherige Abstimmung Ihres
           Arbeitsvorhabens.

           Die entsprechenden Bescheide der Zulassung zum Masterabschluss-
           modul und die Ausgabe des Themas erfolgt online/ per E-Mail an die
           bei Ihrer Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse.
           Sie erhalten mit der Themenausgabe auch ein ausführliches Infoblatt
           mit allen relevanten Fristen und bezugnehmenden Regelungen.

                                                            ___ Antrag und Zulassung
Folie 44
__ Zeitplanung

Folie 45
18 Wochen Bearbeitungszeit

           5 h Kontaktstudium
           Dies ist die maximale, gemeinsame Betreuungszeit für Erst- und Zweitbetreuer*in.
           Momentan müssen Sie sich darauf einstellen, dass die Betreuung Ihrer Arbeit ggf über Telefon, E-Mail und/
           oder das Webkonferenz-Tool Zoom digital erfolgen muss.

                                                                                                   ___Zeitplanung
Folie 46
Wenn es Schwierigkeiten gibt Ihre Masterarbeit zu bearbeiten/ fertigzu-
           stellen, haben Sie formal folgende Möglichkeiten:

           • Rückgabe des Themas
             Nur einmal möglich, ohne Angabe von Gründen, kein Fehlversuch
             Nur innerhalb von 5 Wochen nach Bearbeitungsbeginn nur innerhalb des
              ersten Drittels der Bearbeitungszeit (PO 2012)

              Eine Neuanmeldung der Arbeit ist frühestens im darauf folgenden
              Semester möglich.
              Eine Änderung des Themas im selben Bearbeitungszeitraum ist nicht
              möglich.

                                                                       ___Zeitplanung
Folie 47
Wenn es Schwierigkeiten gibt Ihre Masterarbeit zu bearbeiten/ fertigzu-
           stellen, haben Sie formal folgende Möglichkeiten:

           • max. 4 Wochen Verlängerung der Bearbeitungszeit bei nicht vom
             Studierenden zu verantwortenden Hinderungsgründen (i.d.R. akute
             Erkrankung)
              (Antrag vor dem ersten Abgabetermin stellen, Nachweise erforderlich!, Genehmigung durch PA)

           • Bei längerer (= über die 4 Wochen hinausgehende), nicht zu
             verantwortender Verhinderung: Masterand*in kann von der
             Prüfungsleistung zurücktreten
              (schriftlicher Antrag, Genehmigung durch PA notwendig – dann kein Fehlversuch)

                                                                                                 ___Zeitplanung
Folie 48
• Unbedingt Fristen und Schriftform (d.h. Originalschreiben mit
             Unterschrift, keine E-Mail) beachten!

           • Die Anträge und Nachweise (insbesondere Atteste) sind umgehend
             einzureichen (nur vorab per E-Mail möglich).

              “Falls die Kandidatin/der Kandidat nicht persönlich dazu in der Lage ist, zum Prüfungsamt zu gehen, ist es
              auch möglich, die Dokumente per Post zu senden oder jemanden damit zu beauftragen… In der Regel
              sollte ein Attest aber spätestens drei Tage nach Krankheitsbeginn vorliegen. Bitte beachten Sie:
              Eine E-Mail gilt nicht als schriftliche Anzeige, die Schriftform setzt ein Papier-Dokument mit eigenhändiger
              Unterschrift voraus.“
              ( siehe: https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/pruefungsordnungen/pruefungen-hinweise-rechte-und-pflichten/, Zugriff 03.12.18)

              Verspätet im Studien- und Prüfungssekretariat eingegangene
              Nachweise werden nicht anerkannt.

                                                                                                                               ___Zeitplanung
Folie 49
__MA-Kolloquium

Folie 50
• Zulassungsvoraussetzung:
              Masterarbeit mind. „ausreichend“ (4,0)
           • Drei Prüfer*innen: Erst- (oder Zweitbetreuer*in), 1 Prof., 1 WB (aus
              dem jeweiligen Studiengang)
           • 20%-Anteil an der Note des „Masterabschlussmoduls“
           • Dauer des Kolloquiums: max. 45 Min. (A, L) bzw. 50 Min. (S), davon
              ca. 20 Min. Vortrag/ ca. 25 Min. Diskussion/ Fachgespräch (A, L) bzw.
              ca. 30 Min./ ca. 20 Min. (S)
           • Präsentation der MA-Arbeit in der MA-Ausstellung verpflichtend

           • Prüfungswoche im SoSe 2021: Mo., 20.09. - Fr., 24.09.2021
                                                                   ___ MA-Kolloquium
Folie 51
• Individuelle und spezifische Vorbereitung auf das Kolloquium als
             eigenständiger Prüfungsteil
           • Das Setting der Prüfung steuern!
           • Den Vortrag mit den Betreuern konzeptionell durchsprechen
           • Vor geeignetem Publikum (mehrfach) üben
           • „Gasthörer“ sein – Kolloquien im WiSe 2020/ 2021 vom 22.03. –
               26.03.21
           Pandemiebedingte Sonderregelungen im SoSe 2021:
           Voraussichtlich ist die Anzahl der Gäste bei den Kolloquien auch noch im März 2021 stark limitiert, ca.
           4 Gäste/Prüfung. Das SPS wird daher voraussichtlich Ende Februar/ Anfang März 2021 einen Aufruf starten
           (E-Mail), so dass sich zukünftige Masterand*innen des SoSe 2021 für einzelne Prüfungen namentlich
           anmelden können.

                                                                                           ___ MA-Kolloquium
Folie 52
__Wiederholungsprüfungen

Folie 53
Fall 1 - Schriftliche Masterarbeit „nicht bestanden“:
           •   Arbeit nicht fristgerecht eingereicht oder
           •   Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt (Bewertung
               schlechter als 4,0)
           • oder bei Plagiat
           Eine Wiederholung der schriftl. Arbeit möglich, neues Thema verpflichtend, neue
           Betreuer*innen möglich, Anmeldung i.d.R. frühestens zum SoSe 2022 möglich
           (zeitliche Überschneidung mit der Anmeldefrist für das WiSe 2021/ 2022)

           Fall 2 - Kolloquium „nicht bestanden“:
           Eine Wiederholung möglich, Thema identisch
           Gremium der 3 Prüfer*innen bleibt nach Möglichkeit gleich
           Erster möglicher Termin - Ende November 2021
           Aktive Anmeldung notwendig!
           Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, kann das Studium nicht weiter
           fortgesetzt werden.

                                                                    ___ Wiederholungsprüfungen
Folie 54
__Fragen ?
      …senden Sie eine E-Mail an das Studien- und Prüfungssekretariat : sps_fb06@asl.uni-kassel.de
     Bitte nennen Sie Name, Matrikelnr., Studiengang sowie möglichst präzise und knapp Ihr Anliegen.

Folie 55
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