Informationen zur Baustellenverordnung - Unfallkasse Nord

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Informationen zur Baustellenverordnung - Unfallkasse Nord
Informationen zur
Baustellenverordnung

Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
Informationen zur Baustellenverordnung - Unfallkasse Nord
Sehr geehrte Damen und Herren,              Durch diese Maßnahmen ergeben sich            Welche Aufgaben haben Sie zu erfüllen?
                                            für Sie positive Effekte:
mit der konsequenten Anwendung und                                                        Das Bauvorhaben ankündigen
Umsetzung der Baustellenverordnung,         •   verbesserte Kostentransparenz, indem
BauStellV, können Sie die Wirtschaft-           schon in der Ausschreibung auf not-       •   Baustellen mit einem voraussichtli-
lichkeit Ihres Bauvorhabens steigern            wendige und gegebenenfalls gemein-            chen Umfang von mehr als 30 Tagen
und erheblich dazu beitragen, die Sicher-       sam zu nutzende Einrichtungen ver-            Arbeitsdauer und mehr als 20 gleich-
heit, den Gesundheitsschutz und die             wiesen wird, deren nachträgliche              zeitig tätigen Beschäftigten oder
Leistungsfähigkeit der auf Baustellen           Berücksichtigung das Bauvorhaben          •   500 Personentagen sind der Staat-
arbeitenden Menschen zu verbessern.             verteuern würde,                              lichen Arbeitsschutzbehörde bei der
Die BauStellV richtet sich an Sie als       •   Optimierung des Bauablaufes, indem            Unfallkasse Nord, StAUK, spätestens
Veranlasserin oder Veranlasser eines            Störungen vermieden, das Terminver-           zwei Wochen vor ihrer Einrichtung
Bauvorhabens, die Bauherrin und den             zugsrisiko vermindert und die Quali-          anzukündigen
Bauherrn, und überträgt Ihnen bei der           tät der geleisteten Arbeit erhöht wird,
Planung der Ausführung und während          •   Reduzierung der Kosten für spätere        Formular unter:
der Bauphase folgende Pflichten:                Wartungs- und Instandsetzungs-            https://www.uk-nord.de/fileadmin/
                                                arbeiten am Bauwerk, indem schon          user_upload/pdf/Formulare/
                                                bei der Planung der Ausführung die        Baustell_V_Paragr_2.pdf
•   Berücksichtigung der allgemeinen            erforderlichen Vorkehrungen für spä-
    Arbeitsschutzpflichten                      tere Arbeiten berücksichtigt und in
•   Vorankündigung bei der Behörde bei          einer Unterlage für spätere Arbeiten      Die Vorankündigung ist auf der Baustelle
    größeren Bauvorhaben                        an der baulichen Anlage dokumen-          sichtbar auszuhängen und bei erhebli-
•   Bestellung einer Koordinatorin oder         tiert werden.                             chen Änderungen zu aktualisieren.
    eines Koordinators, wenn Beschäftigte
    mehrerer Unternehmen auf der
    Baustelle tätig werden
•   Erarbeitung eines Sicherheits- und
    Gesundheitsschutzplanes, bei größe-
    ren Baustellen und bei besonders
    gefährlichen Arbeiten
•   Zusammenstellung einer Unterlage
    für spätere Arbeiten an der baulichen
    Anlage                                                                          WICHTIG:
Sie können diese Aufgaben selbst wahr-                                       Vorankündigung
nehmen. Sollten Sie nicht über entspre-
chende Fachkenntnisse verfügen, können                                           zwei Wochen
Sie die Aufgaben geeigneten Dritten über-
tragen.                                                                    vor der Einrichtung
                                                                                 der Baustelle
Eine Koordinatorin oder einen               Einen Sicherheits- und Gesundheits-         Eine Unterlage für spätere Arbeiten an
Koordinator einsetzen                       schutzplan erarbeiten                       der baulichen Anlage zusammenstellen

Je nach Art und Umfang des Bauvorha-        Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-     Die Unterlage ist vor der Ausschreibung
bens sind, wenn Beschäftigte mehrerer       plan ist während der Planung der Bau-       der Bauleistungen zu erarbeiten. Sie ist
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig      ausführung zu erarbeiten, wenn              bei Änderungen in der Planung und/oder
werden, für die Planung der Ausführung      – Beschäftigte mehrerer Unternehmen         Ausführung anzupassen.
sowie für die Ausführung des Bauvorha-          tätig werden und eine Vorankündi-
bens eine oder mehrere Personen zu              gung erforderlich ist oder              Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und
bestellen, die die Koordination gemäß       – Beschäftigte mehrerer Unternehmen         gesundheitsgerechtes späteres Arbeiten
BauStellV wahrnehmen. Die Koordina-             tätig und gefährliche Arbeiten durch-   an der baulichen Anlage, z. B. bei War-
torin oder der Koordinator hat für das          geführt werden.                         tungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer
Unternehmen auf der Baustelle die erfor-    Inhalt:                                     Inhalt:
derlichen Maßnahmen der Arbeitssicher-
heit und des Gesundheitsschutzes festzu-    •   Maßnahmen zum Schutz vor                •   Aufstellung der zu erwartenden
legen, zu koordinieren und ihre                 Gefährdungen bei der Zusammen-              späteren Arbeiten an der baulichen
Einhaltung zu überprüfen.                       arbeit mehrerer Unternehmen                 Anlage und deren Häufigkeit
                                            •   Maßnahmen zur gemeinsamen               •   Gefährdungsbeurteilung und Auswahl
Die eingesetzte Person muss geeignet            Nutzung sicherheitstechnischer              sicherheitstechnischer Einrichtungen
sein, d. h. sie muss über baufachliche          Einrichtungen
Kenntnisse verfügen. Zusätzlich sind                                                    Die Koordinatorin oder der Koordinator
arbeitsschutzfachliche und spezielle        Die Koordinatorin oder der Koordinator      stellt die Unterlage zusammen und über-
Kenntnisse zur Koordination erforderlich.   überwacht die Durchführung des Planes       gibt sie nach Abschluss des Vorhabens
Die Bestellung muss rechtzeitig und         und passt ihn an geänderte Bedingungen      der Bauherrin oder dem Bauherrn.
schriftlich durch die Bauherrin oder den    an.
Bauherrn erfolgen.
Auskunft und Beratung                         Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent-
                                                                                       lichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Lan-
                                         Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich        desregierung herausgegeben. Sie darf weder von
                                         an Ihr Architektur- oder Planungsbüro,        Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung
                                         vorlageberechtigte Bauingenieure, die         oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum
                                         Staatliche Arbeitsschutzbehörde oder          Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
                                         Ihren Unfallversicherungsträger.              Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorste-
                                                                                       henden Wahl darf diese Druckschrift nicht in einer
                                         Quellen                                       Weise verwendet werden, die als Parteinahme
                                                                                       der Landesregierung zugunsten einzelner Grup-
                                         Verordnung über Sicherheit und Gesund-        pen verstanden werden könnte. Den Parteien ist
                                         heitsschutz auf Baustellen, BauStellV         es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung
                                         vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) in        ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
                                         der aktuellen Fassung

                                         Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen,
                                         u. a. RAB 30
                                         Geeignete/r Koordinator/in
                                         (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
                                         BArbBl. 6/2003, S. 64 ff. Stand: 27.03.2003

                                         Weitere Informationen unter
                                         www.Baua.de

                                                                                       Link zu unseren Info-Flyern

                                                                                                              Ihr Kontakt zur
                                                                                           Staatlichen Arbeitsschutzbehörde
                                                                                                    bei der Unfallkasse Nord
                                         Kiel
                                         Seekoppelweg 5 a – 24113 Kiel
                                         Telefon 0431 220040-10                        Herausgeber:
                                         Fax 0431 220040-650                           Staatliche Arbeitsschutzbehörde
                                         poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de        bei der Unfallkasse Nord
Lübeck                                                                                 Seekoppelweg 5 a – 24113 Kiel
                                                                                                                                        Stand: 11/2020

Bei der Lohmühle 62 – 23554 Lübeck       Itzehoe                                       Telefon 0431 220040-10
Telefon 0451 317501-0                    Oelixdorfer Str. 2 – 25524 Itzehoe            Fax 0431 220040-650
Fax 0451 317501-210                      Telefon 04821 66-0, Fax 04821 66-2807
poststelle-hl@arbeitsschutz.uk-nord.de   poststelle-iz@arbeitsschutz.uk-nord.de        www.arbeitsschutz.uk-nord.de
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