Informationen zur Baustellenverordnung - Unfallkasse Nord
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Sehr geehrte Damen und Herren, Durch diese Maßnahmen ergeben sich Welche Aufgaben haben Sie zu erfüllen? für Sie positive Effekte: mit der konsequenten Anwendung und Das Bauvorhaben ankündigen Umsetzung der Baustellenverordnung, • verbesserte Kostentransparenz, indem BauStellV, können Sie die Wirtschaft- schon in der Ausschreibung auf not- • Baustellen mit einem voraussichtli- lichkeit Ihres Bauvorhabens steigern wendige und gegebenenfalls gemein- chen Umfang von mehr als 30 Tagen und erheblich dazu beitragen, die Sicher- sam zu nutzende Einrichtungen ver- Arbeitsdauer und mehr als 20 gleich- heit, den Gesundheitsschutz und die wiesen wird, deren nachträgliche zeitig tätigen Beschäftigten oder Leistungsfähigkeit der auf Baustellen Berücksichtigung das Bauvorhaben • 500 Personentagen sind der Staat- arbeitenden Menschen zu verbessern. verteuern würde, lichen Arbeitsschutzbehörde bei der Die BauStellV richtet sich an Sie als • Optimierung des Bauablaufes, indem Unfallkasse Nord, StAUK, spätestens Veranlasserin oder Veranlasser eines Störungen vermieden, das Terminver- zwei Wochen vor ihrer Einrichtung Bauvorhabens, die Bauherrin und den zugsrisiko vermindert und die Quali- anzukündigen Bauherrn, und überträgt Ihnen bei der tät der geleisteten Arbeit erhöht wird, Planung der Ausführung und während • Reduzierung der Kosten für spätere Formular unter: der Bauphase folgende Pflichten: Wartungs- und Instandsetzungs- https://www.uk-nord.de/fileadmin/ arbeiten am Bauwerk, indem schon user_upload/pdf/Formulare/ bei der Planung der Ausführung die Baustell_V_Paragr_2.pdf • Berücksichtigung der allgemeinen erforderlichen Vorkehrungen für spä- Arbeitsschutzpflichten tere Arbeiten berücksichtigt und in • Vorankündigung bei der Behörde bei einer Unterlage für spätere Arbeiten Die Vorankündigung ist auf der Baustelle größeren Bauvorhaben an der baulichen Anlage dokumen- sichtbar auszuhängen und bei erhebli- • Bestellung einer Koordinatorin oder tiert werden. chen Änderungen zu aktualisieren. eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen auf der Baustelle tätig werden • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, bei größe- ren Baustellen und bei besonders gefährlichen Arbeiten • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage WICHTIG: Sie können diese Aufgaben selbst wahr- Vorankündigung nehmen. Sollten Sie nicht über entspre- chende Fachkenntnisse verfügen, können zwei Wochen Sie die Aufgaben geeigneten Dritten über- tragen. vor der Einrichtung der Baustelle
Eine Koordinatorin oder einen Einen Sicherheits- und Gesundheits- Eine Unterlage für spätere Arbeiten an Koordinator einsetzen schutzplan erarbeiten der baulichen Anlage zusammenstellen Je nach Art und Umfang des Bauvorha- Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Die Unterlage ist vor der Ausschreibung bens sind, wenn Beschäftigte mehrerer plan ist während der Planung der Bau- der Bauleistungen zu erarbeiten. Sie ist Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig ausführung zu erarbeiten, wenn bei Änderungen in der Planung und/oder werden, für die Planung der Ausführung – Beschäftigte mehrerer Unternehmen Ausführung anzupassen. sowie für die Ausführung des Bauvorha- tätig werden und eine Vorankündi- bens eine oder mehrere Personen zu gung erforderlich ist oder Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und bestellen, die die Koordination gemäß – Beschäftigte mehrerer Unternehmen gesundheitsgerechtes späteres Arbeiten BauStellV wahrnehmen. Die Koordina- tätig und gefährliche Arbeiten durch- an der baulichen Anlage, z. B. bei War- torin oder der Koordinator hat für das geführt werden. tungs- und Instandsetzungsarbeiten. Tätigwerden von Beschäftigten mehrerer Unternehmen auf der Baustelle die erfor- Inhalt: Inhalt: derlichen Maßnahmen der Arbeitssicher- heit und des Gesundheitsschutzes festzu- • Maßnahmen zum Schutz vor • Aufstellung der zu erwartenden legen, zu koordinieren und ihre Gefährdungen bei der Zusammen- späteren Arbeiten an der baulichen Einhaltung zu überprüfen. arbeit mehrerer Unternehmen Anlage und deren Häufigkeit • Maßnahmen zur gemeinsamen • Gefährdungsbeurteilung und Auswahl Die eingesetzte Person muss geeignet Nutzung sicherheitstechnischer sicherheitstechnischer Einrichtungen sein, d. h. sie muss über baufachliche Einrichtungen Kenntnisse verfügen. Zusätzlich sind Die Koordinatorin oder der Koordinator arbeitsschutzfachliche und spezielle Die Koordinatorin oder der Koordinator stellt die Unterlage zusammen und über- Kenntnisse zur Koordination erforderlich. überwacht die Durchführung des Planes gibt sie nach Abschluss des Vorhabens Die Bestellung muss rechtzeitig und und passt ihn an geänderte Bedingungen der Bauherrin oder dem Bauherrn. schriftlich durch die Bauherrin oder den an. Bauherrn erfolgen.
Auskunft und Beratung Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Lan- Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich desregierung herausgegeben. Sie darf weder von an Ihr Architektur- oder Planungsbüro, Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung vorlageberechtigte Bauingenieure, die oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Staatliche Arbeitsschutzbehörde oder Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Ihren Unfallversicherungsträger. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorste- henden Wahl darf diese Druckschrift nicht in einer Quellen Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Grup- Verordnung über Sicherheit und Gesund- pen verstanden werden könnte. Den Parteien ist heitsschutz auf Baustellen, BauStellV es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) in ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. der aktuellen Fassung Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen, u. a. RAB 30 Geeignete/r Koordinator/in (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) BArbBl. 6/2003, S. 64 ff. Stand: 27.03.2003 Weitere Informationen unter www.Baua.de Link zu unseren Info-Flyern Ihr Kontakt zur Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord Kiel Seekoppelweg 5 a – 24113 Kiel Telefon 0431 220040-10 Herausgeber: Fax 0431 220040-650 Staatliche Arbeitsschutzbehörde poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de bei der Unfallkasse Nord Lübeck Seekoppelweg 5 a – 24113 Kiel Stand: 11/2020 Bei der Lohmühle 62 – 23554 Lübeck Itzehoe Telefon 0431 220040-10 Telefon 0451 317501-0 Oelixdorfer Str. 2 – 25524 Itzehoe Fax 0431 220040-650 Fax 0451 317501-210 Telefon 04821 66-0, Fax 04821 66-2807 poststelle-hl@arbeitsschutz.uk-nord.de poststelle-iz@arbeitsschutz.uk-nord.de www.arbeitsschutz.uk-nord.de
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