"Der Gemeindehaushalt" - Infoveranstaltung für Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder der Stadt Pirmasens am 29.01.2020 - Hr. Maurer
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Kommunales Haushaltsrecht „Der Gemeindehaushalt“ Infoveranstaltung für Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder der Stadt Pirmasens am 29.01.2020
Überblick 1. Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft 2. Drei-Komponenten-System des kommunalen Haushalts 3. Haushaltsplan 4. Haushaltssatzung 5. Haushaltskreislauf – Phasen der Haushaltswirtschaft 6. Haushaltssituation der Stadt Pirmasens 29.01.2020 2
Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft Wirkung des kommunalen Haushaltsplans 1.) Ermächtigungs- und Bindungswirkung: Die im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen stellen für die Verwaltung Ermächtigungen dar, jedoch keine Verpflichtungen. Mit der Höhe der Aufwands- und Auszahlungsansätze wird durch die Festsetzung des Haushaltsplans eine Obergrenze gezogen, die nur unter bestimmtem Voraussetzungen überschritten werden darf. Liegt für einen Geschäftsvorfall keine Ermächtigung im Haushaltsplan vor, darf die Aufwendung oder Auszahlung nicht geleistet werden. Grundsatz: Keine Auszahlung oder Aufwendung ohne entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan! 29.01.2020 3
Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft Wirkung des kommunalen Haushaltsplans 2.) Innenwirkung: Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Mit Erlass der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan für die Haushaltsführung der Gemeinde rechtlich verbindlich; die Verwaltung ist an den Haushaltsplan gebunden. Er hat jedoch keinerlei Außenwirkung! Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgehoben. 29.01.2020 4
Haushaltsplan 1. Definition: ist Teil der Haushaltssatzung ist die Grundlage für die kommunale Haushalts- und Wirtschaftsführung ist für die Haushaltswirtschaft verbindlich enthält alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen Der Haushaltsplan = konkrete Richtlinie für die im Haushaltsjahr zu erfüllenden kommunalen Aufgaben und politischen Zielvorgaben! 29.01.2020 6
Haushaltsplan 2. Bestandteile und Anlagen: Haushaltssatzung Haushaltsplan 1. Ergebnishaushalt 2. Finanzhaushalt Anlagen zum Haushaltsplan Erträge Einzahlungen Vorbericht Aufwendungen Auszahlungen die letzte Bilanz die letzte Gesamtbilanz 3. Teilhaushalte Übersicht Verpflichtungs- Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt ermächtigungen Erträge Einzahlungen Übersicht Verbindlichkeiten Aufwendungen Auszahlungen Wirtschaftspläne (WSP inkl. Abfallentsorgung, einzelne Investitionen Abwasserbeseitigungsbetrieb) ergänzt um Ziele, Kennzahlen, … 4. Stellenplan 29.01.2020 7
Auszug Haushaltsplan 2020/2021 29.01.2020 11
Haushaltssatzung 1. Rechtsnatur und Bedeutung Grundgesetz und Landesverfassung RLP gewährleistet den Gemeinden die Selbstverwaltungsgarantie und damit auch deren Finanz- und Haushaltshoheit Haushaltssatzung = Pflichtsatzung (ist für jedes Jahr aufzustellen) HH-Satzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft 01.01. ggf. auch rückwirkend! HH-Satzung gilt für das Haushaltsjahr also zeitlich begrenzt (Planungsgrundsatz: Jährlichkeit / Ausführungsgrundsatz: zeitliche Bindung) Ausnahmen: z. B. Übertragbarkeit von Ausgabeansätzen ins Folgejahr. HH-Satzung kann Festsetzungen für zwei Jahre enthalten (Doppelhaushalt PS!!!). Die Ansätze sind für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen. Doppelhaushalt keine Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit! 29.01.2020 12
Haushaltssatzung 1. Rechtsnatur und Bedeutung HH-Satzung ist der Aufsichtsbehörde vorzulegen Dies soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. HH-Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für 1. die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 2. den Gesamtbetrag der Investitionskredite ohne zinslose Kredite und Kredite zur Umschuldung. HH-Satzung keine Außenwirkung Ausnahme: Abgabensätze / Hebesätze 29.01.2020 13
Haushaltssatzung 2. Inhalt: Wesentliche Pflichtinhalte: 1. Festsetzungen des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrags a) der Erträge und der Aufwendungen sowie deren Saldo b) der ordentl. und außerordentl. Ein- und Auszahlungen sowie des jeweiligen Saldos c) der Ein- und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie des jeweiligen Saldos d) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen u. Investitionsförderungsmaßn. e) der Verpflichtungsermächtigungen 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 3. Steuersätze, insbesondere Realsteuerhebesätze (Grund- und Gewerbesteuer) 29.01.2020 14
Haushaltssatzung 2. Inhalt: Die Haushaltssatzung kann um weitere Bestimmungen ergänzt werden: Zusätzlich in Haushaltssatzung der Stadt Pirmasens enthalten, bspw.: Hunde- und Vergnügungssteuer Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen Abwasserentgelte Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst Abfallentsorgungsgebühren Friedhofsgebühren Gebühren der Feuerwehr, Volkshochschule und Bücherei 29.01.2020 15
Haushaltssatzung 3. Vorläufige Haushaltsführung = Interimswirtschaft: Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekanntgemacht. Gemeinde darf dann nur eingeschränkt tätig werden, insbesondere nur 1. Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet (Vertrag oder Gesetz) ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; Fortsetzung von Investitionen, für die im Haushalt des Vorjahres entsprechende Ansätze vorgesehen waren 2. Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben 29.01.2020 16
Haushaltssatzung 4. Nachtragshaushaltssatzung: Die HH-Satzung kann bis zum Ablauf des Haushaltsjahres jederzeit durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen muss dies sogar erfolgen. (z. B. Änderung der Abgabensätze) Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit ohne Erlass einer Nachtragshaushaltsatzung überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben zu leisten. Bei Überschreitung einer bestimmten Wertgrenze ist jedoch die vorherige Zustimmung des Stadtrates erforderlich. Pirmasens jährlich eine Nachtragshaushaltssatzung , dient als Finanzzwischenbericht, Info des Stadtrates über aktuelle Finanzsituation 29.01.2020 17
Haushaltskreislauf – Phasen der Haushaltswirtschaft 1.) Planung und Aufstellung des Haushaltsplans ( zu Vorlage an Aufsichtsbehörde und Bekanntmachung) 2.) Ausführung / Vollzug Bewirtschaftung, Buchführung Planung Ausführung/ Vollzug 3.) Jahresabschluss / Kontrolle Erstellung des Jahresabschlusses Rechnungsprüfung durch Ausschuss oder Rechnungsprüfungsamt Feststellung des Jahresabschlusses und Jahres- Entlastung Bürgermeister/Beigeordnete abschluss/ Kontrolle 29.01.2020 18
Haushaltssituation der Stadt Pirmasens Eckdaten Ergebnishaushalt: 2019 2020 2021 - in Mio. Euro - Erträge 141,3 139,9 138,3 Aufwendungen 153,1 157,0 154,0 Jahresfehlbetrag - 11,8 - 17,1 - 15,7 29.01.2020 19
Erträge 2020 – 139,9 Mio. € Privatrechtl. Entgelte / Kostenerst. 5,5 Mio. € Sonst. Erträge 3,1 Mio. € Öffentl. rechtl. Entgelte Finanzerträge 5,4 Mio. € 0,8 Mio. € Soziale Sicherung 24,5 Mio. € Steuern 53,1 Mio. € Schlüssel- zuweisungen / KEF u.a. 47,5 Mio. € 29.01.2020 20
Aufwendungen 2020 – 157 Mio. € Sonstige lfd. Aufwendungen Finanzaufwendungen 9,4 Mio. € 5,6 Mio. € Soziale Sicherung Personalauf- 53,1 Mio. € wendungen 43,5 Mio. € Zuwendungen, Umlagen u. Transferaufwendungen Sach- u. 10,7 Mio. € Dienstleistungen Abschreibungen 24,5 Mio. € 10,2 Mio. € 29.01.2020 21
Übersicht Teilhaushalte (in €) Ergebnishaushalt Planung 2019 Planung 2020 Planung 2021 Teilhaushalte Saldo Saldo Saldo Teilhaushalt 1 - Dezernat I -62.100.970 -64.570.920 -66.121.120 Teilhaushalt 2 - Dezernat II -21.700.620 -23.787.830 -22.955.080 Teilhaushalt 3 - Dezernat III -9.429.510 -9.991.780 -10.039.290 Teilhaushalt 4 - Zentrale Finanzleistungen 81.437.170 81.274.170 83.387.670 Gesamt -11.793.930 -17.076.360 -15.727.820 29.01.2020 22
Entwicklung der Fehlbedarfe im Sozialetat Anteil Jahr Ausgaben Einnahmen Fehlbedarf Schlüsselzuweisungen - EURO - 2019 75.384.200 32.374.490 13.975.000 - 29.034.710 2020 75.438.510 31.158.600 11.811.000 - 32.468.910 2021 76.309.210 30.838.280 11.811.000 - 33.659.930 29.01.2020 23
Investitionsvolumen 2020 – 27,3 Mio. € Wofür? Wie finanziert? Jugend und Bildung 18,8 Mio. € Zuweisungen 15,2 Mio. € Straßenbaumaßnahmen 3,2 Mio. € Beiträge 2,3 Mio. € Grundstücksverkehr 1,3 Mio. € Kreditaufnahme 9,8 Mio. € Stadtentwicklung 2,6 Mio. € Feuerwehr u. Dienstfahrzeuge 0,8 Mio. € Übrige Maßnahmen 0,6 Mio. € 29.01.2020 24
Haushaltsansätze der Ortsbezirke - in € - Ansatz Ansatz Ansatz Ortsbezirk 2019 2020 2021 Erlenbrunn 2.970 3.000 3.000 Niedersimten 2.090 4.180 2.100 Winzeln 3.820 3.900 3.900 Gersbach 2.910 2.900 2.900 Windsberg 1.490 1.500 1.500 Fehrbach 2.890 2.900 2.900 Hengsberg 990 1.000 1.000 29.01.2020 25
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! 29.01.2020 26
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