"Der Gemeindehaushalt" - Infoveranstaltung für Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder der Stadt Pirmasens am 29.01.2020 - Hr. Maurer

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"Der Gemeindehaushalt" - Infoveranstaltung für Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder der Stadt Pirmasens am 29.01.2020 - Hr. Maurer
Kommunales Haushaltsrecht

     „Der Gemeindehaushalt“

 Infoveranstaltung für Ortsvorsteher und
Ortsbeiratsmitglieder der Stadt Pirmasens
             am 29.01.2020
"Der Gemeindehaushalt" - Infoveranstaltung für Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder der Stadt Pirmasens am 29.01.2020 - Hr. Maurer
Überblick

1.   Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft
2.   Drei-Komponenten-System des kommunalen Haushalts
3.   Haushaltsplan
4.   Haushaltssatzung
5.   Haushaltskreislauf – Phasen der Haushaltswirtschaft
6.   Haushaltssituation der Stadt Pirmasens

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"Der Gemeindehaushalt" - Infoveranstaltung für Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder der Stadt Pirmasens am 29.01.2020 - Hr. Maurer
Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft

 Wirkung des kommunalen Haushaltsplans
 1.) Ermächtigungs- und Bindungswirkung:
  Die im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen stellen
   für die Verwaltung Ermächtigungen dar, jedoch keine Verpflichtungen.
  Mit der Höhe der Aufwands- und Auszahlungsansätze wird durch die Festsetzung
   des Haushaltsplans eine Obergrenze gezogen, die nur unter bestimmtem
   Voraussetzungen überschritten werden darf.
  Liegt für einen Geschäftsvorfall keine Ermächtigung im Haushaltsplan vor, darf die
   Aufwendung oder Auszahlung nicht geleistet werden.
  Grundsatz: Keine Auszahlung oder Aufwendung ohne entsprechende
   Veranschlagung im Haushaltsplan!

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Grundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft

 Wirkung des kommunalen Haushaltsplans
 2.) Innenwirkung:
  Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Mit Erlass der Haushaltssatzung
   wird der Haushaltsplan für die Haushaltsführung der Gemeinde rechtlich
   verbindlich; die Verwaltung ist an den Haushaltsplan gebunden.
  Er hat jedoch keinerlei Außenwirkung! Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter
   werden durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgehoben.

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Drei-Komponenten-System des kommunalen Haushalts

               Mittelverwendung    Mittelherkunft

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Haushaltsplan

1. Definition:
 ist Teil der Haushaltssatzung
 ist die Grundlage für die kommunale Haushalts- und Wirtschaftsführung
 ist für die Haushaltswirtschaft verbindlich
 enthält alle
             im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr)
             für die Erfüllung der Aufgaben
             voraussichtlich
             anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen
             entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen
             und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen

 Der Haushaltsplan = konkrete Richtlinie für die im Haushaltsjahr zu erfüllenden
  kommunalen Aufgaben und politischen Zielvorgaben!

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Haushaltsplan

2. Bestandteile und Anlagen:
                                    Haushaltssatzung
                                     Haushaltsplan

1. Ergebnishaushalt        2. Finanzhaushalt           Anlagen zum Haushaltsplan
Erträge                    Einzahlungen                 Vorbericht
Aufwendungen               Auszahlungen                 die letzte Bilanz
                                                        die letzte Gesamtbilanz
               3. Teilhaushalte                         Übersicht Verpflichtungs-
Teilergebnishaushalt     Teilfinanzhaushalt              ermächtigungen
Erträge                  Einzahlungen                   Übersicht Verbindlichkeiten
Aufwendungen             Auszahlungen                   Wirtschaftspläne
                                                         (WSP inkl. Abfallentsorgung,
                         einzelne Investitionen
                                                         Abwasserbeseitigungsbetrieb)
       ergänzt um Ziele, Kennzahlen, …
                                                                 4. Stellenplan

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Auszug Haushaltsplan 2020/2021

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Auszug Haushaltsplan 2020/2021

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Auszug Haushaltsplan 2020/2021

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Auszug Haushaltsplan 2020/2021

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Haushaltssatzung

  1. Rechtsnatur und Bedeutung
Grundgesetz und Landesverfassung RLP gewährleistet den Gemeinden die
Selbstverwaltungsgarantie und damit auch deren Finanz- und Haushaltshoheit

 Haushaltssatzung = Pflichtsatzung (ist für jedes Jahr aufzustellen)
 HH-Satzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft  01.01. ggf. auch rückwirkend!
 HH-Satzung gilt für das Haushaltsjahr  also zeitlich begrenzt
  (Planungsgrundsatz: Jährlichkeit / Ausführungsgrundsatz: zeitliche Bindung)
  Ausnahmen: z. B. Übertragbarkeit von Ausgabeansätzen ins Folgejahr.
 HH-Satzung kann Festsetzungen für zwei Jahre enthalten (Doppelhaushalt  PS!!!).
  Die Ansätze sind für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.
   Doppelhaushalt keine Ausnahme vom Grundsatz der Jährlichkeit!

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Haushaltssatzung

  1. Rechtsnatur und Bedeutung
 HH-Satzung ist der Aufsichtsbehörde vorzulegen
   Dies soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.
 HH-Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für
  1. die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen
     Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
  2. den Gesamtbetrag der Investitionskredite ohne zinslose Kredite und Kredite zur
     Umschuldung.
 HH-Satzung keine Außenwirkung
  Ausnahme: Abgabensätze / Hebesätze

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Haushaltssatzung

  2. Inhalt:
Wesentliche Pflichtinhalte:
1. Festsetzungen des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrags
   a) der Erträge und der Aufwendungen sowie deren Saldo
   b) der ordentl. und außerordentl. Ein- und Auszahlungen sowie des jeweiligen Saldos
   c) der Ein- und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie des
      jeweiligen Saldos
   d) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen u. Investitionsförderungsmaßn.
   e) der Verpflichtungsermächtigungen
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
3. Steuersätze, insbesondere Realsteuerhebesätze (Grund- und Gewerbesteuer)

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Haushaltssatzung

 2. Inhalt:
Die Haushaltssatzung kann um weitere Bestimmungen ergänzt werden:

Zusätzlich in Haushaltssatzung der Stadt Pirmasens enthalten, bspw.:

   Hunde- und Vergnügungssteuer
   Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen
   Abwasserentgelte
   Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst
   Abfallentsorgungsgebühren
   Friedhofsgebühren
   Gebühren der Feuerwehr, Volkshochschule und Bücherei

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Haushaltssatzung

 3. Vorläufige Haushaltsführung = Interimswirtschaft:
 Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekanntgemacht.

Gemeinde darf dann nur eingeschränkt tätig werden, insbesondere nur

1. Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich
   verpflichtet (Vertrag oder Gesetz) ist oder die für die Weiterführung notwendiger
   Aufgaben unaufschiebbar sind; Fortsetzung von Investitionen, für die im Haushalt des
   Vorjahres entsprechende Ansätze vorgesehen waren
2. Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben

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Haushaltssatzung

 4. Nachtragshaushaltssatzung:
 Die HH-Satzung kann bis zum Ablauf des Haushaltsjahres jederzeit durch
  Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
 Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen muss dies sogar erfolgen.
  (z. B. Änderung der Abgabensätze)

Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit ohne Erlass einer Nachtragshaushaltsatzung
überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben zu leisten. Bei Überschreitung einer
bestimmten Wertgrenze ist jedoch die vorherige Zustimmung des Stadtrates erforderlich.

Pirmasens  jährlich eine Nachtragshaushaltssatzung , dient als Finanzzwischenbericht,
            Info des Stadtrates über aktuelle Finanzsituation

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Haushaltskreislauf – Phasen der Haushaltswirtschaft

 1.) Planung und Aufstellung des Haushaltsplans
    ( zu Vorlage an Aufsichtsbehörde und
    Bekanntmachung)

 2.) Ausführung / Vollzug
    Bewirtschaftung, Buchführung                   Planung                Ausführung/
                                                                            Vollzug
 3.) Jahresabschluss / Kontrolle
  Erstellung des Jahresabschlusses
  Rechnungsprüfung durch Ausschuss
    oder Rechnungsprüfungsamt
  Feststellung des Jahresabschlusses und                      Jahres-
    Entlastung Bürgermeister/Beigeordnete                    abschluss/
                                                              Kontrolle

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Haushaltssituation der Stadt Pirmasens

Eckdaten Ergebnishaushalt:

                   2019                    2020             2021
                                         - in Mio. Euro -

Erträge            141,3                     139,9          138,3

Aufwendungen       153,1                     157,0          154,0

Jahresfehlbetrag   - 11,8                    - 17,1         - 15,7

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Erträge 2020 – 139,9 Mio. €

                                  Privatrechtl. Entgelte / Kostenerst.
                                               5,5 Mio. €                Sonst. Erträge
                                                                           3,1 Mio. €
      Öffentl. rechtl. Entgelte
                                                                                          Finanzerträge
            5,4 Mio. €
                                                                                            0,8 Mio. €
       Soziale
     Sicherung
    24,5 Mio. €

                                                                                                           Steuern
                                                                                                          53,1 Mio. €

   Schlüssel-
zuweisungen /
    KEF u.a.
  47,5 Mio. €

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Aufwendungen 2020 – 157 Mio. €
                 Sonstige lfd. Aufwendungen                Finanzaufwendungen
                          9,4 Mio. €                            5,6 Mio. €

    Soziale Sicherung
                                                                                  Personalauf-
       53,1 Mio. €
                                                                                  wendungen
                                                                                  43,5 Mio. €

Zuwendungen, Umlagen u.
  Transferaufwendungen                                                        Sach- u.
       10,7 Mio. €                                                        Dienstleistungen
                          Abschreibungen                                     24,5 Mio. €
                           10,2 Mio. €

                                              29.01.2020                                     21
Übersicht Teilhaushalte
                                                (in €)

          Ergebnishaushalt

                                             Planung 2019      Planung 2020    Planung 2021
Teilhaushalte
                                                    Saldo             Saldo           Saldo

Teilhaushalt 1 - Dezernat I                     -62.100.970      -64.570.920     -66.121.120

Teilhaushalt 2 - Dezernat II                    -21.700.620      -23.787.830     -22.955.080

Teilhaushalt 3 - Dezernat III                     -9.429.510      -9.991.780     -10.039.290

Teilhaushalt 4 - Zentrale Finanzleistungen       81.437.170      81.274.170      83.387.670

Gesamt                                          -11.793.930      -17.076.360     -15.727.820

                                             29.01.2020                                  22
Entwicklung der Fehlbedarfe im Sozialetat

                                             Anteil
Jahr    Ausgaben    Einnahmen                               Fehlbedarf
                                     Schlüsselzuweisungen

                                     - EURO -

2019   75.384.200   32.374.490                13.975.000    - 29.034.710

2020   75.438.510   31.158.600                11.811.000    - 32.468.910

2021   76.309.210   30.838.280                11.811.000    - 33.659.930

                                 29.01.2020                           23
Investitionsvolumen 2020 – 27,3 Mio. €

                     Wofür?                                 Wie finanziert?

 Jugend und Bildung             18,8 Mio. €          Zuweisungen     15,2 Mio. €
 Straßenbaumaßnahmen             3,2 Mio. €          Beiträge         2,3 Mio. €
 Grundstücksverkehr              1,3 Mio. €          Kreditaufnahme 9,8 Mio. €
 Stadtentwicklung                2,6 Mio. €
 Feuerwehr u. Dienstfahrzeuge    0,8 Mio. €
 Übrige Maßnahmen                0,6 Mio. €

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Haushaltsansätze der Ortsbezirke
                         - in € -

                Ansatz                Ansatz   Ansatz
   Ortsbezirk
                 2019                  2020     2021
Erlenbrunn      2.970                 3.000    3.000
Niedersimten    2.090                 4.180    2.100
Winzeln         3.820                 3.900    3.900
Gersbach        2.910                 2.900    2.900
Windsberg       1.490                 1.500    1.500
Fehrbach        2.890                 2.900    2.900
Hengsberg        990                  1.000    1.000

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!

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