Innovativ und nachhaltig - Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland - Zugang zum Gesundheitssystem - Caritas
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Dokumentation Innovativ und nachhaltig – Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland Zugang zum Gesundheitssystem Tagung am 28. Januar 2016, Humboldt Carré, Berlin für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz
Impressum Herausgebende Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Anschriften Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Postanschrift: Bundeskanzleramt, 11012 Berlin Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Postanschrift: Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin Autorin: Prof. Dr. Dorothee Frings Stand November 2019 Gestaltung design.idee, büro für gestaltung, Erfurt Bildnachweis Seite 14: by-studio/StockAdobe.com Druck Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main Bildnachweise Seite 5 links: Bundesregierung/Chaperon, Seite 5 rechts: Henning Schacht Erscheinungsort Berlin Erscheinungsmonat November 2019 Gefördert durch
Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz
4 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, mit dieser Broschüre möchten wir einen Beitrag zur besseren Gesundheitsversorgung von Unionsbürge- rinnen und Unionsbürgern in unserem Land leisten. Eine Vielzahl von ihnen macht von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union Gebrauch und lebt und arbeitet in Deutschland. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege beraten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in bundesweit über 1.000 Migrationsberatungsstellen für Erwachsene Zuwanderer (MBE) und anderen Fachdiensten. Aus der Beratungspraxis wissen wir: Fragen zur Krankenversi- cherung sind eine der häufigsten Beratungsinhalte. Wichtig ist uns daher, die Beraterinnen und Berater dabei zu unterstützen, Unionsbürgerinnen und Uni- onsbürgern gezielt zu helfen, damit der Zugang zur Ge- sundheitsversorgung lückenlos sichergestellt werden kann. Die Gründe für einen fehlenden Zugang sind häufig Unkenntnis über die eigenen Rechte, auch auf- grund der komplexen Materie. Auf den nächsten Seiten finden Sie übersichtliche In- formationen, praktische Tipps und Beispiele für die
Vorwort 5 Beratungsarbeit. Wir thematisieren die Europäische Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmer, die im Krankenversicherungskarte, die Mitgliedschaft in einer Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten angesiedelt gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, den ist. Themenkomplex Beitragsrückstände und die Notfall- hilfe nach Sozialgesetzbuch XII für Personen ohne Ver- Allen Beraterinnen und Beratern gilt Anerkennung sicherungsschutz. und großer Dank. Sie setzen sich täglich für die Belange von Menschen ein, die Beratungs- und Unterstützungs- Mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung setzen wir bedarf haben. die gute Zusammenarbeit in vielen Migrationsthemen zwischen dem Arbeitsstab der Integrationsbeauftrag- Wir wünschen Ihnen viele gute Anregungen beim ten der Bundesregierung und der Bundesarbeitsge- Lesen. meinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. fort. Wir begründen gleichzeitig eine neue Kooperation mit der Berlin, 01.11.2019 Ihre Annette Widmann-Mauz Ihre Gerda Hasselfeldt Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Flüchtlinge und Integration Freien Wohlfahrtspflege
6 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz Inhalt 1 Einführung 9 2 Gesundheitsversorgung bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland über die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) 10 2.1 Wie wird die Gesundheitsversorgung innerhalb der EU gewährleistet? 10 2.1.1 Wen betrifft die Europäische Gesundheitskarte? 10 2.1.2 Was bedeutet der Begriff „Sachleistungsaushilfe“ 11 2.1.3 Was bedeutet „vorübergehender“ Aufenthalt? 11 2.1.4 Kann Sachleistungsaushilfe auch während einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit in Deutschland erbracht werden? 12 2.2 Wie funktioniert die Sachleistungsaushilfe mittels der Europäische Gesundheitskarte (EHIC oder PEB)? 14 2.2.1 Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)? 14 2.2.2 Wer stellt die EHIC aus? 14 2.2.3 Lässt sich der Anspruch auf Sachleistungen auch ohne EHIC nachweisen? 14 2.2.4 Welche Besonderheiten gelten in ausgewählten Mitgliedstaaten? 15 2.2.5 Kann der Versicherungsschutz auch nachträglich festgestellt und bereits erbrachte Leistungen abgerechnet werden? 17 2.2.6 Brauchen Familienangehörige eine eigene EHIC? 18 2.2.7 Wann wird die EHIC ungültig? 18 2.2.8 Kann die EHIC verlängert werden, ohne dass die Inhaberinnen und Inhaber in den Mitgliedstaat zurückkehren, in dem die Karte ausgestellt wurde? 18 2.3 Welche Leistungen bekomme ich mit der EHIC? 19 2.3.1 Welche Leistungsgrundsätze gelten beim Einsatz der EHIC? 19 2.3.1.1 Was gilt bei chronischen Krankheiten, die schon bei Einreise bestanden? 19 2.3.1.2 Was gilt für einen notwendigen Krankenhausaufenthalt? 19 2.3.1.3 Was gilt bei Schwangerschaft und Geburt? 19 2.3.1.4 Was gilt bei Schwangerschaftsabbrüchen? 20 2.3.1.5 Was gilt für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen? 20 2.3.1.6 Was gilt für Heilmittel wie Physiotherapie und Hilfsmittel wie Prothesen? 20 2.3.1.7 Was gilt für Impfungen? 20 2.3.1.8 Was gilt, wenn Pflegeleistungen erforderlich werden? 20 2.3.1.9 Was gilt für Zuzahlungen bzw. Eigenanteile? 20 2.3.1.10 Was gilt für Leistungen in spezialisierten Einrichtungen (u.a. Nierendialyse, Chemotherapie)? 21 2.3.1.11 Was gilt für Dolmetscherkosten? 21 2.3.2 Kann die EHIC auch verwendet werden, wenn die Einreise nach Deutschland erfolgt, um sich hier behandeln zu lassen? 21 2.3.3 Wie erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der EHIC? 21 2.3.4 Was kann ich tun, wenn meine EHIC nicht akzeptiert wird? 22
Inhalt 7 3 Gesundheitsversorgung durch Sachleistungsaushilfe bei einem längerfristigen Aufenthalt für bestimmte Personengruppen 23 3.1 Können Rentnerinnen und Rentner mit einer Rente aus einem anderen Mitgliedstaat dauerhaft Gesundheitsleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen? 23 3.2 Können auch Familienangehörige von Rentnerinnen und Rentnern Sachleistungsaushilfe in Deutschland erhalten? 25 3.3 Wie sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger versichert? 25 3.4 Wie werden Familienangehörige versichert, wenn die/der Stammberechtigte in einem anderen Mitgliedstaat versichert ist? 26 3.5 Unter welchen Voraussetzungen können entsandte Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Gesundheitsleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen? 27 3.6 Können Studierende auch während eines mehrjährigen Studiums weiter im Herkunftsland versichert bleiben? 28 4 Gesundheitsversorgung durch die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenversicherung 30 4.1 Wie funktioniert das Krankenversicherungssystem in Deutschland? 30 4.2 Wer ist in der GKV pflichtversichert? 31 4.2.1 Was gilt für Beschäftigte und Auszubildende? 31 4.2.2 Was gilt für unangemeldet Erwerbstätige? 31 4.2.3 Was gilt für Selbständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler (einschließlich Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) ohne private Vorversicherung? 31 4.2.4 Was gilt für Minijobberinnen und Minijobber sowie Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter? 32 4.2.5 Was gilt für Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten? 33 4.2.6 Was gilt für Arbeitsuchende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland? 34 4.2.7 Was gilt für Arbeitslosengeld I-Empfängerinnen und Empfänger? 35 4.2.8 Was gilt für Empfängerinnen und Empfänger von SGB II-Leistungen? 35 4.2.9 Was gilt für Rentnerinnen und Rentner mit deutscher Rente? 35 4.2.10 Was gilt für Studierende ohne Versicherung im Herkunftsstaat? 36 4.2.11 Was gilt für Schülerinnen und Schüler in der Berufsausbildung? 37 4.2.12 Was gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsagentur, der Jobcenter und der Jugendberufshilfe? 37 4.2.13 Was gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freiwilligendiensten? 38 4.2.14 Was gilt für Au-pair? 38 4.2.15 Was gilt für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung? 38 4.2.16 Was gilt für Familienangehörige von Versicherten? 38 4.2.17 Welche weiteren Personen sind in der Auffangversicherung pflichtversichert? 40 4.3 Wer kann sich freiwillig in der GKV versichern? 41 4.4 Wann wird eine freiwillige Versicherung automatisch begründet? 42 4.5 Welche Rechte stehen Antragstellerinnen und Antragstellern gegenüber der GKV zu? 43 4.5.1 Gegen welche Entscheidungen können Rechtsmittel eingelegt werden? 43 4.5.2 Wann ist es sinnvoll, einen Eilantrag beim Sozialgericht zu stellen? 44 4.5.3 Welche Informationen müssen die Krankenkassen zur Verfügung stellen? 44 4.5.4 Welche Vertretungs- und Beistandsrechte haben Beratungsstellen und Interessensverbände? 45 4.5.5 Welche Ansprüche bestehen auf Dolmetscherinnen und Dolmetscher? 46 4.5.6 Wo und wie können informelle Beschwerden eingelegt werden? 46 4.6 Wer kann oder muss sich in einer privaten KV versichern? 46
8 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 5 Beitragsrückstände und Zuschläge in der Krankenversicherung 48 5.1 Gesetzliche Krankenversicherung 48 5.1.1 Wie kommt es zu Beitragsrückständen in der GKV? 48 5.1.2 Wie wird der Beginn der Pflichtversicherung berechnet? 48 5.1.3 Welche Folgen haben die Beitragsrückstände? 49 5.1.3.1 Verjährung von Beitragsschulden 49 5.1.3.2 Antrag auf Herabsetzung auf den Ruhensbeitrag 50 5.1.3.3 Antrag auf Stundung und Ratenzahlung 50 5.1.3.4 Antrag auf Ermäßigung und Erlass 50 5.1.4 Wie wirken sich Beitragsschulden auf die Leistungsansprüche aus? 50 5.1.5 Wann kann die Versicherung wegen Beitragsrückständen beendet werden? 51 5.2 Private Krankenversicherung 51 5.2.1 Wie wird der Beginn der Versicherungspflicht berechnet? 51 5.2.2 Welche Zuschläge werden berechnet, wenn in der Vergangenheit gegen die gesetzliche Versicherungspflicht verstoßen wurde? 51 5.2.3 Was geschieht mit Beitragsschulden während eines laufenden Versicherungsvertrags? 51 5.2.4 Welche Folgen haben die Beitragsrückstände? 52 5.2.5 Kann eine private Versicherung wegen Beitragsschulden gekündigt werden? 53 6 Personen ohne Versicherungsschutz 54 6.1 Was geschieht, wenn Menschen mittellos sind und nicht über einen Versicherungsschutz verfügen? 54 6.1.1 Wer ist von Leistungen nach SGB II und damit von einer Versicherung durch das Jobcenter ausgeschlossen? 54 6.1.2 Was sind Überbrückungsleistungen der Sozialämter? 55 6.1.3 Welche Leistungen gibt es für Touristinnen und Touristen sowie Besucherinnen und Besucher ohne Versicherungsschutz in einer Notlage? 55 6.1.4 Welche Leistungen gibt es für Wohnungslose ohne Versicherungsschutz? 56 6.1.5 Welche Leistungen gibt es für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen ohne Versicherungsschutz? 56 6.1.6 Welche Leistungen gibt es für Schwangere ohne Versicherungsschutz? 56 6.1.7 Welche Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche bei Inobhutnahme oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe? 57 6.2 Was geschieht, wenn die Ausländerbehörde durch Bescheid festgestellt hat, dass kein Freizügigkeitsrecht besteht? 57 6.3 Was geschieht, wenn Personen ohne Versicherungsschutz als Notfall im Krankenhaus aufgenommen oder von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten behandelt werden müssen? 57 6.4 Was geschieht, wenn die Identität und der Wohnsitz einer Person nicht festgestellt werden können? 58 6.5 Welche Möglichkeiten der Krankenhilfe durch kommunale Fonds/Länderfonds bestehen? 58 6.6 Welche Möglichkeiten der Krankenhilfe durch nichtstaatliche Organisationen bestehen? 59 7 Übersicht zu verschiedenen Einkommens- oder Lebenslagen 60 7.1 Tabelle 60 7.2 Welche weiteren gesundheitsbezogenen Leistungen können in Anspruch genommen werden? 63 8 Anhang 64 8.1 Abkürzungsverzeichnis 64 8.2 Aufnahmebogen 66 8.3 Übersicht über die Freizügigkeit 68 8.4 Patientenerklärung 71 8.5 Anzeige zur Auffangversicherung 72 8.6 Verzeichnis der Verbindungsstellen 73 8.7 Antragsformulare und Bescheinigungen 77 8.8 Weiterführende Materialien 97
Einleitung 9 1 Einführung In der Europäischen Union (EU) leben über 500 Milli- öffentliches und ein privates Versicherungssystem. onen Menschen. Die Sicherstellung der Gesundheits- Auch ist der Status vieler Menschen, die innerhalb der versorgung für diese Menschen entspricht einem der EU wandern unklar und in der Folge auch die Zuord- wichtigsten sozialen Grund- und Menschenrechte. Auf nung zum jeweiligen nationalen Versicherungssystem. die Gewährleistung haben sich die Staaten Europas in der Europäischen Sozialcharta des Europarats und die Vielen Menschen fehlen auch die finanziellen Mittel, Mitgliedstaaten der EU in der Grundrechtecharta der um die teuren Krankenversicherungen zu bezahlen. Oft EU verpflichtet. sind sie gesetzlich versichert, ohne es zu wissen und die nicht bezahlten Beiträge wachsen zu einem Schulden- Weil die EU einen gemeinsamen Wirtschaftsraum berg an und führen zu einer stark eingeschränkten me- bildet, in dem die Grenzen durchlässig sind und die dizinischen Versorgung. Oder sie sind verpflichtet, sich Mobilität von Arbeitskräften, Dienstleisterinnen und privat zu versichern. Dienstleistern sowie Spediteurinnen und Spediteuren eine wichtige Quelle der ökonomischen Entwicklung Diese Handreichung richtet sich an die Beratungsstel- darstellt, muss die Verantwortung für eine grenzüber- len der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwande- schreitend koordinierte Gesundheitsversorgung neben rer (MBE) und an alle Beratungsstellen, die Unionsbür- den Mitgliedstaaten auch von den Organen der EU gerinnen und Unionsbürger betreuen und informieren, übernommen werden. einschließlich der Regeldienste im Sozial- und Ge- Hierfür hat der Unionsgesetzgeber Regularien geschaf- sundheitswesen. Sie soll eine Systematik und konkrete fen, die eigentlich dafür sorgen sollten, dass für alle Handlungsvorschläge bieten, um Fragen des Zugangs Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten an jedem Ort zum Gesundheitssystem ohne großen Aufwand zu klä- innerhalb der EU sowie in den Staaten des Europäi- ren und Ansprüche durchsetzen zu können. schen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz ein angemessener Zugang zur medizinischen Versorgung In der Praxis wird es allerdings immer wieder Frage- sichergestellt wird. stellungen geben, die keiner der dargestellten Konstel- lationen entsprechen und die zu komplex sind, um sie So ideal wie gedacht funktioniert das System aber mit einer Handreichung zu lösen. In diesen Fällen soll- nicht. Das Niveau und die Organisation der Gesund- ten Clearingstellen „Migration und Gesundheit“ oder heitssysteme sind weiterhin sehr unterschiedlich. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht In Deutschland gibt es etwa die Aufteilung in ein konsultiert werden.
10 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 2 Gesundheitsversorgung bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland über die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) Alle in Deutschland gesetzlich versicherten Personen Dazu gehören zunächst alle Mitgliedstaaten der EU: verfügen über eine Europäische Gesundheitskarte (Eu- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, ropean Health Insurance Card, EHIC), die sich auf der Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Rückseite der Gesundheitskarte der jeweiligen Kran- Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- kenkasse (KK) befindet. Genauso haben alle Personen, lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schwe- die in einem anderen Unions- oder EWR-Staat oder der den, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Repu- Schweiz gesetzlich bzw. staatlich versichert sind, nor- blik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (noch), Zypern. malerweise eine EHIC auf ihrer Krankenversicherungs- Hinzu kommen die weiteren Staaten des Europäischen karte. Sie ist Ausdruck der Koordinierung von Gesund- Wirtschaftsraums (EWR): Island, Liechtenstein und heitsleistungen innerhalb der EU/EWR/Schweiz. Norwegen sowie zusätzlich die Schweiz. Wenn im Folgenden von Unionsbürgerinnen und 2.1 Wie wird die Gesundheits- Unionsbürger gesprochen wird, sind auch die Staats- versorgung innerhalb angehörigen dieser Staaten gemeint. der EU gewährleistet? Berechtigt sind danach Personen, die über einen Versi- Die EHIC dokumentiert die Anbindung an eine Ge- cherungsschutz oder die Berechtigung auf eine staat- sundheitsversorgung in einem der Mitgliedstaaten liche Gesundheitsversorgung (Gesundheitsfonds) in (siehe 2.1.1) und verleiht den Inhabern einen Anspruch einem Mitgliedstaat verfügen. Das sind: auf gesundheitliche Versorgung bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat. → Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sowie Hintergrund ist die Regelung in der europäischen Ko- → deren Familienangehörige im Sinne der Bestim- ordinierungsverordnung (EG) Nr. 883/2004, nach der mungen des jeweiligen nationalen Gesundheitssys- alle Personen, die in einem Mitgliedstaat einem öffent- tems, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. lichen Krankenversicherungssystem oder Gesundheits- → Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge (nach der fonds angeschlossen sind (Versicherte), während eines Genfer Flüchtlingskonvention) mit Wohnsitz in der vorübergehenden Aufenthalts (siehe 2.1.3) in einem an- EU/EWR/Schweiz sowie deren Familienangehörige, deren Mitgliedstaat Anspruch auf Sachleistungsaushilfe soweit sie zu mehreren Mitgliedstaaten einen versi- haben (Art. 19 VO 883/2004). cherungsrechtlichen Bezug haben. → Drittstaatsangehörige, die über einen Wohnsitz 2.1.1 Wen betrifft die Europäische und einen Aufenthaltstitel verfügen (EuGH vom Gesundheitskarte? 21.6.2017 – C-449/16 Martinez Silva), sowie deren Familienangehörige (VO 1231/2010). Allerdings gilt Die EHIC dokumentiert den öffentlichen Versiche- dies nur eingeschränkt: So können Drittstaats- rungsschutz oder die staatliche Gesundheitsversorgung angehörige ihre EHIC nicht für eine medizinische in einem der Staaten, für den die EU-Koordinierung im Behandlung in Dänemark, Island, Liechtenstein, Bereich der sozialen Sicherungssysteme gilt. Norwegen oder der Schweiz verwenden.
Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 11 2.1.2 Was bedeutet der Begriff „Sachleistungsaushilfe“ Gesundheitsleistungen, die den Bürgerinnen und Beispiel 2: Bürgern z.B. gegen Vorlage der Gesundheitskarte zur Franca ist in Italien versichert und verfügt über Verfügung gestellt und die mit den Versicherungen ab- eine italienische EHIC. Während ihres Aufenthalts gerechnet werden, werden als Sachleistungen (im Un- in Deutschland zum Besuch eines sechsmonatigen terschied zu Geldleistungen) bezeichnet. Sachleistungs- Sprachkurses tritt bei ihr eine Wurzelentzündung aushilfe ist die Leistung in einem Mitgliedstaat für die an einem Zahn auf. Franca erhält unter Vorlage der Versicherten eines anderen Mitgliedstaates. Die Leis- EHIC die erforderliche zahnärztliche Behandlung tungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser ohne Zuzahlung. In Italien wäre diese Behandlung etc.) rechnen diese Leistungen mit einer Versicherung nicht von der Versicherung übernommen worden. vor Ort ab und diese lassen sich die Kosten, vermittelt In Deutschland erhält sie jedoch die medizinisch er- über die nationalen Verbindungsstellen der Mitglied- forderlichen Leistungen, die Versicherte in Deutsch- staaten, von den Versicherungen der anderen Mitglied- land auch erhalten. Wird allerdings ein Zahnersatz staaten ersetzen. angeraten, so kann Franca diese Leistung nicht kos- tenfrei erhalten, weil sie während des verbleibenden Aufenthalts medizinisch nicht notwendig ist. Wenn der Zahnersatz ausnahmsweise notwendig wäre, um etwa eine Fehlstellung anderer Zähne zu ver- meiden, würde Franca nur den Festzuschuss erhal- Beispiel 1: ten, den deutsche Versicherte auch bekommen. Joshua ist in Deutschland bei der AOK versichert und reist im Urlaub nach Frankreich. Mit einem ver- stauchten Fuß wird er im Krankenhaus behandelt. Hier legt er nur seine EHIC vor und erhält die Be- 2.1.3 Was bedeutet „vorübergehender“ handlung ohne eigene Bezahlung, weil französische Aufenthalt? Versicherte ebenfalls nur ihre Karte (Carte vital) vorlegen. Wird ein stationärer Aufenthalt erforder- Das EU-Recht unterscheidet zwischen dem Wohnort lich, muss Joshua (nach französischem Recht) eine (gewöhnlichen Aufenthalt) und dem (vorübergehen- Zuzahlung pro Tag leisten. den) Aufenthaltsort. Es ist durchaus möglich, in ver- schiedenen Staaten der EU mehrere Wohnsitze anzu- Joshua sucht wegen eines Hautausschlages auch melden; es kann aber nach dem EU-Recht immer nur einen Arzt auf. Dort muss er direkt 30 € bezahlen, einen Wohnort = gewöhnlichen Aufenthalt geben. Wo die er von der AOK in Deutschland erstattet erhält der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt liegt, be- (wahlweise auch von der französischen Versiche- stimmt sich nach dem Mittelpunkt des Lebensinteres- rung), weil auch französische Versicherte niederge- ses einer Person, also nach den familiären Bindungen, lassene Ärzte direkt bezahlen und die Kosten (zum der Erwerbstätigkeit, Wohneigentum und sonstigen Teil) von der Versicherung ersetzt erhalten. Aufenthaltsmotiven (Art. 11 VO 987/2009). Entschei- dend ist die Bewertung aller Lebensumstände und auf
12 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz dieser Grundlage der Vergleich zwischen mehreren Aufenthaltsorten in verschiedenen Staaten. Ein vorü- bergehender Aufenthalt kann auch länger andauern, Beispiel 2: die gelegentlich genannte Begrenzung auf drei Monate Florean ist 45 Jahre alt, verheiratet und Vater von gibt es für die Sachleistungsaushilfe nicht (Europäische zwei minderjährigen Kindern. Die Familie lebt in Kommission, Erläuterungen zur modernisierten Koor- Rumänien. Florean begibt sich alleine nach Dort- dinierung der sozialen Sicherheit, Verordnungen (EG) mund, um Arbeit zu suchen. Er kommt zunächst bei Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009, Notwendige einem Freund unter, bei dem er auch seinen Wohn- Sachleistungen S.1). Kommt es während eines Urlaubs sitz anmeldet. zu einer schweren Erkrankung, gilt selbst ein Verbleib Die Gesamtumstände sprechen für Rumänien als von mehreren Jahren in dem anderen Mitgliedstaat Wohnort, weil sich die Familie dort befindet und noch als vorübergehender Aufenthalt (EuGH vom Florean in Deutschland lediglich Ausschau nach Ar- 05.06.2014 – C-255/13). beit hält, ohne sich bereits auf einen neuen Lebens- mittelpunkt festzulegen. Variante: Florean findet eine Beschäftigung für 10 Wochen- stunden und verdient 400 € im Monat. Er mietet eine eigene Wohnung an, seine Ehefrau kommt aus Beispiel 1: Rumänien und findet ebenfalls eine Tätigkeit in ver- Marika ist 20 Jahre alt und alleinstehend. Sie lebt gleichbarem Umfang. Die Kinder bleiben zunächst mit ihren Eltern, Geschwistern und Großeltern im bei der Großmutter in Rumänien, bis die Eltern das Haus ihrer Eltern in Griechenland. Vor sechs Mo- Leben der ganzen Familie in Dortmund aus ihrem naten ist sie nach Deutschland gezogen, sie lebt Einkommen finanzieren können. in einer Wohngemeinschaft in Berlin und besucht Die Gesamtumstände sprechen für Deutschland Sprachkurse zur Vorbereitung auf ein Studium. als Wohnort, weil Florean und seine Ehefrau sich Die Gesamtumstände sprechen für Griechenland für eine schrittweise Verlagerung des Lebensmittel- als Wohnort, weil sie in Deutschland noch keine punkts nach Deutschland entschieden haben und Bindungen aufgebaut hat, denen mehr Gewicht zu- damit zugleich anstreben, den Lebensmittelpunkt in kommt als ihren Bindungen in Griechenland. Rumänien aufzugeben. Variante: Marika ist seit drei Monaten schwanger. Der Kin- desvater, türkischer Staatsangehöriger, lebt seit 2.1.4 Kann Sachleistungsaushilfe auch zehn Jahren in Berlin und verfügt über eine Nieder- während einer vorübergehenden lassungserlaubnis. Marika möchte mit dem Kindes- Erwerbstätigkeit in Deutschland vater in Berlin zusammenziehen und die elterliche erbracht werden? Sorge für das Kind gemeinsam ausüben. Die Gesamtumstände sprechen für Deutschland Grundsätzlich richtet sich die Krankenversicherung als Wohnort, weil Marika hier eine eigene Familie vorrangig nach dem Ort der Erwerbstätigkeit (Art. 11 gründen wird und einen dauerhaften Hausstand Abs. 1 VO 883/2004). Wer also in Deutschland regel- einrichten will, sodass die Bindungen zu dieser Fa- mäßig erwerbstätig ist, muss sich – unabhängig vom milie und diesem Ort stärker sind als zu ihrem Her- Wohnort – auch in Deutschland versichern. kunftsort. Dafür muss zunächst geklärt werden, was eine Er- werbstätigkeit ist:
Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 13 Es kommt darauf an, ob die Tätigkeit im Einklang mit Gesundheitsdienst im Mitgliedsstaat des Betriebs- dem jeweiligen nationalen Arbeitsrecht (EuGH vom sitzes ausgestellt wird und belegt, dass die Arbeit- 26.11.1998 – C-1/97 Birden, Rn. 51) oder gegebenen- nehmerin und der Arbeitnehmer dem Sozialver- falls dem Gewerbe- und Steuerrecht steht. Allerdings sicherungssystem des Entsendelandes unterliegt. muss die europarechtliche Bedeutung des Begriffs be- Familienangehörige können ihre EHIC in der Zeit rücksichtigt werden. Danach gelten alle Personen als der Beschäftigung des Stammberechtigten ebenfalls erwerbstätig, die „eine tatsächliche und echte Tätig- in Deutschland verwenden. keit ausüb[en], wobei solche Tätigkeiten außer Be- tracht bleiben, die wegen ihres geringen Umfangs völlig → Urlaubstätigkeiten in Deutschland, die nicht be- untergeordnet und unwesentlich sind.“ (EuGH vom rufsmäßig ausgeübt werden, gelten bis zu drei 24.1.2008 – C-294/06 Payir). Monaten bei einer 5-Tage-Woche oder bis zu 70 Ar- beitstagen im Kalenderjahr als geringfügige Beschäf- Nach der Rechtsprechung der deutschen Sozialgerichte tigungen. Sie sind von der Versicherungspflicht aus- reicht es für den Status als „erwerbstätig“ aus, wenn genommen und unterliegen nur der Beitragspflicht zwischen fünf und acht Wochenstunden bzw. mit ei- der Arbeitgeber (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, § 115 SGB nem Arbeitsentgelt von 100 bis 200 € pro Monat gear- IV). Die Unfallversicherung erfolgt über den Betrieb. beitet wird (BSG, Urteil vom 12.09.2018 – B 14 AS 18/17 Während derartiger Beschäftigungszeiten wird die R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2017 Versicherung im Mitgliedstaat des Wohnortes in der – L 18 AS 1626/17 B ER; LSG NRW, Beschluss vom Regel fortgeführt und in Deutschland kann die EHIC 21.08.2017 – L 12 AS 2015/16 B ER). verwendet werden. Die Beschäftigung muss jedoch gegenüber der Versicherung im Herkunftsland an- Auch bezahlte Praktika und Au-pair (EuGH vom gezeigt werden (Art. 15 Abs. 1 VO 987/2009). 24.1.2008 – C-294/06 Payir) gelten als Ausübung einer Erwerbstätigkeit, nicht dagegen Reha-Maßnahmen → Als Saisonarbeit werden Tätigkeiten in der Gastro- oder Arbeitsgelegenheiten. Freiwilligendienste (EuGH nomie, in Hotels und in der Landwirtschaft von bis 14.10.2010 – C-428/09 Union syndicale Solidaires Isère) zu acht Monaten bezeichnet (§ 188 Abs. 4 Satz 6 SGB oder Tätigkeiten in einer Werkstatt für behinderte V). Handelt es sich um kurzfristige, nicht berufsmä- Menschen (EuGH, 26.3.2015, Az. C-316/13 Fenoll) kön- ßige Tätigkeiten (siehe voriger Punkt), so sind sie nen je nach konkreter Ausgestaltung als Beschäftigung sozialversicherungsfrei. Längere Beschäftigungen gelten. sind auch dann in Deutschland sozialversicherungs- frei, wenn mit der A1-Bescheinigung nachgewiesen Wer also in diesem Sinne erwerbstätig ist, muss sich in wird, dass die Sozialversicherungspflicht aus einer Deutschland krankenversichern (Beschäftigungsland- Erwerbstätigkeit im Herkunftsstaat besteht. Ohne Prinzip: Art. 11 Abs. 3 lit. a VO 883/2004). A1-Bescheinigung entsteht die Sozialversicherungs- pflicht in Deutschland von Anfang an. In bestimmten Ausnahmefällen wird jedoch die Sozial- versicherung in einem anderen Mitgliedstaat fortge- → Selbständige, deren Betrieb oder freiberufliche Tä- führt (siehe auch: Verwaltungskommission, Beschluss tigkeit in einem anderen Mitgliedstaat angemeldet S1, Erwägungsgrund 6). In den folgenden Fällen ent- ist, und die in Deutschland Dienstleistungen erbrin- steht keine Versicherungspflicht in Deutschland, wenn gen oder in sonstiger Weise beruflich tätig werden, eine Versicherung oder ein Anspruch auf Gesundheits- bleiben im Mitgliedstaat ihrer Geschäftsanmeldung versorgung in einem anderen Mitgliedstaat besteht: versichert und können die EHIC in Deutschland nutzen, auch wenn sie hier längere Zeit oder öfter zu → Entsandte Arbeitskräfte bleiben bis zu 24 Monate tun haben (auch Saisonarbeit). am Sitz des entsendenden Betriebs versichert (siehe 3.5). Bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern → Studierende mit einer studentischen Nebentätigkeit in Deutschland muss die A1-Bescheinigung vor- können unter bestimmten Umständen (siehe 3.6) im gelegt werden, die von der Versicherung bzw. dem Herkunftsstaat versichert bleiben.
14 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 2.2 Wie funktioniert die Sach- 2.2.2 Wer stellt die EHIC aus? leistungsaushilfe mittels der Europäische Gesundheits- Die Krankenversicherungsträger oder der Nationale karte (EHIC oder PEB)? Gesundheitsfonds eines anderen Mitgliedstaats, wenn dieser für die Gesundheitsversorgung der betroffenen 2.2.1 Was ist die Europäische Kranken- Personen zuständig ist: versicherungskarte (EHIC)? → Es muss entweder eine Erwerbstätigkeit in diesem Die EHIC (European Health Insurance Card) wird von Mitgliedstaat ausgeübt werden oder der Wohnort jedem Versicherungsträger oder Gesundheitsfonds der (= gewöhnlicher Aufenthalt, Lebensmittelpunkt, Mitgliedstaaten ausgestellt und berechtigt zu Gesund- siehe 2.1.3) in diesem Staat liegen. heitsleistungen – die in diesem Kapitel im Einzelnen erläutert werden – in den anderen Mitgliedstaaten. → Es müssen ein Versicherungsverhältnis und ein Das Muster für die EHIC ist einheitlich festgelegt (Ver- Leistungsanspruch bestehen. Je nach Mitgliedstaat waltungskommission: Beschluss S 2). Die Rückseite der kann das Versicherungsverhältnis wegen ausstehen- Karte unterscheidet sich von Land zu Land: der Beitragszahlungen, einem fehlenden Versiche- rungsgrund oder Abwesenheit beendet oder ruhend gestellt werden. In beiden Fällen wird keine EHIC ausgestellt. Eventuell kann durch die Nachzahlung von Beiträgen das Versicherungsverhältnis oder der Leistungsanspruch wieder aufgenommen werden. 2.2.3 Lässt sich der Anspruch auf Sachleistungen auch ohne EHIC nachweisen? Ja, durch die Provisorische Ersatzbescheinigung für die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB). Eine solche Bescheinigung wird manchmal von den Versi- cherungsträgern im Herkunftsland ausgestellt, wenn die Zeit für die Anfertigung der EHIC nicht reicht. Besonderheiten: Die PEB oder auch die EHIC kann von Deutschland aus Schweiz: Die Karten werden ohne das Europäische bei den Versicherungsträgern angefordert werden. Dies Emblem ausgestellt und sind in dieser Form gültig. geschieht grundsätzlich durch eine freigewählte Kran- kenkasse (KK). Dafür steht das System EESSI zum elek- Slowakei: Die slowakischen Versicherungsträger tronischen Datenaustausch zur Verfügung. Die Anfrage Dovera zdravotna poistovna, a.s., und Union zdra- erfolgt mit dem Formular S044. Bis zum 1.7.2019 lief votná poist’ovna, a.s., stellen Karten mit dem Ab- noch eine Übergangsfrist, seither müssen alle Kranken- laufdatum 31.12.9999 oder 31.12.2999 aus. Diese versicherungsträger an das System angeschlossen sein. Karten sind unbefristet gültig. Die Kommunikation über EESSI kann nur durch die KK erfolgen. Deshalb dürfen die Versicherten nicht auf- gefordert werden, sich selbst eine Bescheinigung ihrer Versicherung/ihres Gesundheitsdienstes zu beschaf- fen. Weigert sich eine KK, die Anfrage vorzunehmen, sind Beschwerden an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenkassen Ausland (DVKA) zu richten. Es kommt jedoch bei einigen Versicherungsträgern immer wieder zu Problemen bei der Kontaktaufnahme. Siehe dazu die Einzelheiten für bestimmte Mitgliedstaaten.
Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 15 2.2.4 Welche Besonderheiten gelten in werden. Minderjährige sind beitragsfrei versichert, ausgewählten Mitgliedstaaten? auch wenn der Versicherungsschutz der Eltern ruht. In Bulgarien wird die EHIC für einen Gültigkeits- zeitraum von 1 Jahr (Beschäftigte), 5 Jahren (Kinder) und 10 Jahren (Rentner) ausgestellt. Nationale Kontaktstelle: Bulgarien: National Health Insurance Fund In Bulgarien besteht eine nationale Versicherung, 1, Krichim Str. der National Health Insurance Fund. 1407 Sofia BULGARIEN Alle bulgarischen Staatsangehörigen und alle Telefon: +359 2 965 9116 sonstigen Personen mit gewöhnlichem Aufent- E-Mail: jvatkova@nhif.bg, TBukovski@nhif.bg halt in Bulgarien sind pflichtversichert. Bulgarische www.nhif.bg Staatsangehörige unterliegen auch dann der Versi- cherung, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Bulgarien haben, solange sie keine zweite Staatsangehörigkeit annehmen. Sie können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr außerhalb von Bulgarien aufhalten. Kehren sie nach Griechenland: Bulgarien zurück, müssen sie entweder 12 Monats- In Griechenland besteht ein staatliches Sozialversi- beiträge nachzahlen oder sechs Monate warten, bis cherungssystem auf der Basis von Sachleistungen. der Leistungsanspruch wieder besteht. Pflichtversichert sind Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer, Arbeitslose sowie Rentenempfängerin- Bulgarische Staatsangehörige, die in Deutschland nen und Rentenempfänger. Es besteht die Möglich- leben, müssen ihre Mitgliedsbeiträge regelmäßig keit einer freiwilligen Weiterversicherung. bezahlen, sonst ruhen ihre Leistungsansprüche und Die EHIC wird für einen Gültigkeitszeitraum von 1 die EHIC wird nicht ausgestellt oder verlängert. Jahr (Beschäftigte und Selbständige), 1 – 3 Jahren Der Versicherungsstatus kann auf der Homepage (Rentner) und 6 Monate (Studierende) ausgestellt. der Nationalen Einkommensagentur (nur bulga- risch) – https://inetdec.nra.bg/index.html - geprüft Nationale Kontaktstelle: werden. Durch die Nachzahlung von Beiträgen National Organization for the Provision of Health für maximal fünf Jahre kann der Status aktiviert Services – EOPYY werden und eine Versicherungskarte angefordert Apostolou Pavlou 12 werden. Rückwirkend werden keine Kosten über- 151 23 Marousi Athens nommen, die entstanden sind, während der Versi- GRIECHENLAND cherungsschutz ruhte. Telefon: +30 210 8110935, +30 210 8110936 Fax: +30 210 8110944 Es gibt keine Familienversicherung, für jeden E-Mail: ncp_gr@eopyy.gov.gr Erwachsenen müssen eigene Beiträge gezahlt www.eopyy.gov.gr
16 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz Nationale Kontaktstelle: Krajowy Punkt Kontaktowy ds. transgranicznej Italien: opieki zdrowotnej In Italien besteht ein steuerfinanzierter nationaler Narodowy Fundusz Zdrowia, NFZ Gesundheitsdienst für alle Personen mit gewöhn- ul. Grójecka 186 lichem Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit in Italien. 02-390 Warszawa Abhängige Familienangehörige sind beitragsfrei POLEN einbezogen. Telefon: +48 22 572 61 13 Es gibt in Deutschland sog. Patronate (des Insti- Telefax: +48 22 572 63 19 tuto Nationale Confederale di Assistenza; staatlich E-Mail: ca17@nfz.gov.pl anerkannte Stellen für Arbeitersozialberatung) an www.kpk.nfz.gov verschiedenen Standorten, die italienische Wander- arbeiterinnen und Wanderarbeiter im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts unterstützen und auch bei der Ausstellung von Bescheinigungen der ita- lienischen Versicherung behilflich sein können. https://www.patronato-inca.eu/de/ Rumänien: Nationale Kontaktstelle: Die medizinische Versorgung wird von einem na- Ministry of Health tionalen Versicherungsträger, der „Casa Nationala (Ministerio della Salute) de Asigurari de Sanatate“ (CNAS) durchgeführt. Zu- Viale Giorgio Ribotta, 5 sätzlich gibt für Sondergruppen noch die Kranken- 00144 Roma kasse der Nationalen Ordnungs- und Sicherheits- ITALIEN institutionen (Casa OBSNAJ) und die Krankenkasse Telefon: +39 06 59 941 des Transportministeriums (CAMTCT). E-Mail: ncpitaly@sanita.it www.sanita.it Auf der Homepage der CNAS (www.cnas.ro) lässt sich unter „Verificare asigurat/Insurant check“ der Versichertenstatus anhand der ID (rum. Cod nume- ric personal - CNP) ermitteln: http://www.cnas.ro/ page/verificare-asigurat.html (nur rumänisch). Zusätzlich wird auch angegeben, ob eine Versicher- Polen: tenkarte ausgestellt wurde. Polen verfügt über eine staatliche Einheitsversiche- rung, in der aber nicht alle Einwohner versichert Alle rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz sind, sondern nur Erwerbstätige, Landwirte, Rent- in Rumänien und Ausländerinnen und Ausländer nerinnen und Rentner, Bezieherinnen und Bezieher mit gewöhnlichem Aufenthalt sind versichert. Viele von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, Studierende, Gruppen, u.a. Minderjährige, Arbeitslose sowie So- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Reha-Maß- zialhilfebezieherinnen und Sozialhilfebezieher sind nahmen und die Familienangehörigen der Versi- von den Beitragszahlungen befreit. Ehegatten sind cherten. Für andere Personen mit gewöhnlichem beitragsfrei mitversichert. Aufenthalt besteht die Möglichkeit einer freiwilli- gen Versicherung. In Rumänien selbst gelingt es nur in seltenen Fäl- Die EHIC wird für einen Gültigkeitszeitraum von len, eine EHIC zu erhalten. Das hohe Ausmaß der maximal 1 Jahr bzw. 5 Jahren (Rentner) ausgestellt. Korruption auch im Gesundheitswesen scheint da- Der Antrag auf Ausstellung einer PEB wird nur bei bei eine Rolle zu spielen. Angabe der PESEL–Nummer bearbeitet. Die PESEL –Nummer ist dem polnischen Personalausweis Auch die Versuche der deutschen Krankenver- oder dem Führerschein zu entnehmen. sicherungen, eine PEB (Provisorische Ersatzbe- scheinigung) zu erhalten, sind oft nicht erfolgreich. Die rumänische Versicherung geht bei Anfragen
Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 17 2.2.5 Kann der Versicherungsschutz auch deutscher Krankenkasse wohl davon aus, dass eine nachträglich festgestellt und bereits Übersiedlung nach Deutschland und damit eine Auf- erbrachte Leistungen abgerechnet gabe des gewöhnlichen Aufenthalts in Rumänien er- werden? folgt sind und löscht den Versicherten-Status. Ja! Der Versicherungsträger im EU-Ausland wird mit Die EHIC wird für einen Gültigkeitszeitraum von ei- dem Antrag auf eine PEB (Formular S044, siehe An- nem Jahr ausgestellt. hang) gefragt, seit wann der Versicherungsschutz be- steht. Es kommt vor, dass in dem Formular das Datum Nationale Kontaktstelle: der Antragstellung oder Ausstellung der PEB eingetra- National Contact Point Cross-border Healthcare gen wird. Dann muss hier eine Korrektur angefordert Calea Călăraşilor, nr. 248, bl. S19, sect. 3, werden, wenn der Versicherungsschutz schon länger Bucureşti, Romania bestand (siehe Mehlhorn 2018, 5.10, S. 301). Bei man- Telefon: +40 372 309 135 chen Versicherungen (u.a. Bulgarien, Rumänien) müs- Telefax: +40 372 309 283 sen rückständige Beiträge zunächst nachbezahlt wer- E-Mail: pnc@casan.ro den, bevor der Versicherungsschutz wieder aktiviert www.cnas-pnc.ro wird. Eine rückwirkende Abrechnung ist dann meist nicht möglich. Wichtig für Sozialämter und Krankenhäuser: Spanien: Wenn der Versicherungsschutz auch für die Ver- In Spanien besteht ein steuerfinanziertes öffentli- gangenheit bestätigt wird, können die erbrach- ches Gesundheitssystem (asistencia sanitaria). ten Leistungen rückwirkend innerhalb von Der Versicherungsschutz ist abhängig von einem 12 Monaten seit dem Ende der Behandlung ab- gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien. Es besteht gerechnet werden (§ 111 SGB X). Die Verjährung eine kostenlose Familienversicherung. tritt erst vier Jahre nach der Abrechnung ein (§ 113 SGB X). Wird die EHIC oder PEB von Deutschland aus an- gefordert, wird die Ausstellung oft verweigert. Es wird wohl auch hier vermutet, dass eine Verlage- rung des Wohnsitzes erfolgt ist. Niedergelassene Ärzte sind nur dann verpflichtet, die Abrechnung über die EHIC vorzunehmen, wenn diese Die EHIC wird für einen Gültigkeitszeitraum von 12 spätestens an dem auf die Behandlung folgenden Ar- Monaten bis zwei Jahren ausgestellt. beitstag vorgelegt wird. Die PEB kann noch bis zum Ende des Quartals nachgereicht werden (KBV, Vertrags- Nationale Kontaktstelle: ärztliche Versorgung, Stand 1.10.2018, 2.9). Ministerio de Sanidad, Consumo y Bienestar Social Paseo del Prado, 18-20 Wer als pflichtversichert in Deutschland Mitglied in 28014 Madrid der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war, ob- SPANIEN wohl eine vorrangige Versicherung im Ausland bestand Telefon: +34 901 400 100 (z.B. Studierende), der/dem werden die bereits gezahl- Telefax: +34 91 59 64 480 ten Beiträge zurückerstattet. E-Mail: infoncpspain@mscbs.es www.mscbs.gob.es Eine Übersicht über die Krankenversicherungs- systeme, die Mitgliedschaften, Beiträge und Leistun- gen findet sich unter: https://www.missoc.org/ missoc-information/missoc-vergleichende- tabellen-datenbank/?lang=de.
18 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 2.2.6 Brauchen Familienangehörige eine Kosten übernehmen. Eventuell kann er aber gegen- eigene EHIC? über den Versicherten selbst Regressansprüche geltend machen. Versicherte bzw. ihre Arbeitgeberinnen und Ja. Wer mitversicherter Familienangehöriger ist, richtet Arbeitgeber sind verpflichtet, ihrem Versicherungsträ- sich für die Sachleistungsaushilfe nach den Rechts- ger jede Erwerbstätigkeit vorab anzuzeigen (Art. 15 Abs. vorschriften am Wohnort der Versicherten (Art. 1 lit. I 1 VO 987/2009). Die aushelfende KK in Deutschland Nr. 1 lit. ii VO 883/2004). Bei einem vorübergehenden kann auch bei der Versicherung des anderen Mitglied- Aufenthalt ist dies also die Versicherung bzw. der Ge- staates nachfragen, ob die Gültigkeit widerrufen wer- sundheitsdienst des Herkunftsstaates (etwas anderes den soll. gilt, wenn der Wohnort in Deutschland liegt, siehe 3.2 und 3.4). In den verschiedenen Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Regelungen zur Versorgung von Fa- milienangehörigen. Eine beitragsfreie Familienversi- cherung wie in Deutschland gibt es nur in Belgien, Est- land (nur Ehepartner), Frankreich (nur minderjährige Beispiel: Kinder), Griechenland, Irland (einkommensabhängig), Wanko aus Bulgarien verfügt über eine EHIC mit Italien, Kroatien, Lettland (nur minderjährige Kinder), einer Gültigkeit bis 31.10.2019. Er begibt sich nach Luxemburg, Österreich (unter weiteren Voraussetzun- Deutschland, mietet zum 1.1.2019 eine Wohnung in gen), Polen, Rumänien (nur Ehegatten) (Quelle: Missoc, Leipzig und beginnt am 1.4.2019 mit einer gering- ohne Gewähr). fügigen Beschäftigung im Umfang von 10 Wo- chenstunden. Die Zuständigkeit der deutschen GKV In den übrigen Mitgliedstaaten besteht eine individu- könnte schon durch die Wohnsitznahme begrün- elle Absicherung für jede einzelne Person, wobei Min- det sein. Spätestens jedoch mit Arbeitsaufnahme derjährige meist beitragsfrei versichert sind. erlangt Wanko den Status als Arbeitnehmer und damit wird der Versicherungsträger am Ort der Bei älteren Kindern und Ehegatten wird jedoch auch Erwerbstätigkeit zuständig (Art. 11 Abs. 3 lit. a) geprüft, ob in Hinblick auf eine eigene Erwerbstätigkeit VO 883/2004). Setzt er seine EHIC jedoch bis zum ein Wechsel der Zuständigkeit eingetreten ist (Art. 32 31.10.2019 weiter ein, so können Ärzte und Kran- VO 883/2004) und damit eine Versicherungspflicht in kenhäuser darüber problemlos abrechnen. Es kann Deutschland (siehe für Studierende auch 3.6). Wanko jedoch passieren, dass er anschließend bei Aufnahme in die deutsche GKV als pflichtversichert In jedem Fall muss der Versicherungsschutz durch eine seit dem 1.1.2019 oder dem 1.4.2019 eingestuft eigene EHIC nachgewiesen werden. Der Antrag auf wird und die aufgelaufenen Schulden (siehe 5.1) eine EHIC oder PEB kann/muss von einer frei gewähl- zahlen muss. ten KK gestellt werden, dabei kann ggf. auf die EHIC der Eltern/eines Elternteils verwiesen werden. 2.2.8 Kann die EHIC verlängert werden, 2.2.7 Wann wird die EHIC ungültig? ohne dass die Inhaberinnen und Inhaber in den Mitgliedstaat zurück- Die EHIC enthält immer ein Gültigkeitsdatum. Bis zu kehren, in dem die Karte ausgestellt diesem Datum ist die EHIC selbst dann als gültig zu wurde? behandeln, wenn eigentlich schon eine Zuständigkeit der GKV in Deutschland begründet wurde oder durch Ja. Versicherte können unmittelbar bei ihrem Versiche- Beitragsrückstände der Leistungsanspruch nicht mehr rungsträger die Verlängerung oder Neuausstellung der besteht. Das ist die sog. Garantiefunktion der EHIC EHIC beantragen. Sie können sich aber auch an eine KK (Art. 5, 24 Abs. 2, Art. 25 Abs. 2 VO 987/2009). Der Versi- ihrer Wahl wenden, um über diese den Antrag bei ih- cherungsträger, der die EHIC ausgestellt hat, muss die rem Versicherungsträger stellen zu lassen.
Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz 19 2.3 Welche Leistungen bekomme 2.3.1.2 Was gilt für einen notwendigen ich mit der EHIC? Krankenhausaufenthalt? 2.3.1 Welche Leistungsgrundsätze gelten In der Regel werden die behandelnden niedergelasse- beim Einsatz der EHIC? nen Ärzte einen Überweisungsschein mit den Angaben zur vorgelegten EHIC bzw. PEB ausstellen. Grundsätz- Die EHIC berechtigt zu den Sachleistungen, auf die lich ist aber auch eine Selbsteinweisung möglich. Dann auch Kassenpatientinnen und Kassenpatienten in muss im Krankenhaus die EHIC bzw. PEB und ein Iden- Deutschland einen Anspruch haben. Ausgenommen titätsnachweis vorgelegt sowie die Patientenerklärung sind nur Leistungen, die bis zu der beabsichtigten (siehe 2.3.4) ausgefüllt werden. Rückkehr in das Herkunftsland – bzw. den Staat der Versicherung – zurückgestellt werden können, „ohne Können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in ei- die Gesundheit des Betroffenen zu gefährden oder sein ner Notfallsituation keine EHIC bzw. PEB vorlegen, so körperliches Wohlbefinden in unzumutbarer Weise haben sie die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz zu beeinträchtigen“ (KBV u. GKV: Vereinbarung zur nachträglich durch eine KK ihrer Wahl klären zu lassen Anwendung der europäischen Krankenversicherungs- (siehe 2.2.4). Die Krankenhäuser sind verpflichtet, Pati- karte vom 1. Juli 2004, in der Fassung vom 1. Oktober entinnen und Patienten aus den Mitgliedstaaten darü- 2018, § 1 Abs. 1). Bis 2010 wurden nur Leistungen der ber zu informieren (DVKA, Deutsche Krankenhausge- Notfallversorgung erbracht, deshalb hält sich bis heute sellschaft, Hinweise, 2013, S. 14). hartnäckig die Annahme, die Leistungen würden nur bei plötzlich auftretenden, schmerzhaften oder lebens- 2.3.1.3 Was gilt bei Schwangerschaft und Geburt? gefährlichen Erkrankungen erbracht. Die VO 883/2004 hat die Leistungen jedoch erweitert, sodass nun alle Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt (Vorsor- Leistungen zu erbringen sind, die sich nicht auf die Zeit geuntersuchungen, Hebammenhilfe, Entbindung etc.) nach der beabsichtigten Rückkehr verschieben lassen gelten grundsätzlich als medizinisch notwendige Leis- (Beschluss Nr. S 3 der Verwaltungskommission für die tungen (Art. 19 Abs. 2 VO 883/2004, Beschluss Nr. S 3 Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit v. der Verwaltungskommission für die Koordinierung der 12.6.2009, ABl. EU C-106/40 v. 24.4.2010, Erwägung 2 Systeme der sozialen Sicherheit v. 12.6.2009, ABl. EU und 3). C-106/40 v. 24.4.2010). Voraussetzung ist aber, dass die Einreise nicht zum Zweck der Niederkunft erfolgte. Die 2.3.1.1 Was gilt bei chronischen Krankheiten, die nationale Kontaktstelle schreibt dazu: schon bei Einreise bestanden? „Wichtig für eine Kostenübernahme im Rahmen der Menschen mit chronischen Krankheiten sollen nicht Europäischen Krankenversicherungskarte ist nur, dass wegen ihrer Erkrankung in der Mobilität eingeschränkt der Bezug von medizinischen Leistungen während der werden. Ihre Behandlung kann deshalb ebenfalls über Schwangerschaft oder bei der Entbindung nicht der die EHIC erfolgen. „Dies betrifft nicht nur Behandlun- einzige Grund für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist.“ gen, die während des Auslandsaufenthalts plötzlich (https://www.eu-patienten.de , unter dem Stichwort erforderlich werden, sondern auch die Fortsetzung von „Schwangerschaft“ mit weiteren konkreten Hinweisen) im Wohnstaat begonnenen Leistungen, die fortgeführt werden müssen, ... “ (Europäische Kommission, Erläute- Wer sich also in Deutschland aufhält, um im Zusam- rungen zur modernisierten Koordinierung der sozialen menhang mit der Geburt auf die Unterstützung seiner Sicherheit, Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Familie oder des Kindesvaters zurückzugreifen, kann Nr. 987/2009, N-Notwendige Sachleistungen, S. 4). So- alle erforderlichen Sachleistungen (keine Haushalts- weit die Behandlung jedoch in spezialisierten Einrich- hilfe) über die EHIC erhalten. tungen erbracht werden muss, soll die Patientin und der Patient vorab eine Vereinbarung mit der speziali- 2.3.1.4 Was gilt bei Schwangerschaftsabbrüchen? sierten Einrichtung treffen (siehe 2.3.1.10). Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden abgesehen von medizinischen oder kriminologischen Indikationen nicht von der GKV übernommen, also auch nicht als Sachleistungsaushilfe erbracht.
20 Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz Frauen mit Wohnsitz in Deutschland (hier reicht die Aufenthaltsdauer erforderlich. Die Impfungen für Meldeanschrift) und niedrigem Einkommen (bis zu Kinder sind schon in Hinblick auf die öffentliche Ge- 1.142 € für Alleinstehende) erhalten die Kosten für den sundheit erforderlich und können daher über die EHIC Abbruch über eine KK ihrer Wahl, der die Kosten vom abgerechnet werden. jeweiligen Bundesland erstattet werden (§ 22 SchKG). Es handelt sich also nicht um eine Sachleistungsaus- 2.3.1.8 Was gilt, wenn Pflegeleistungen hilfe, sondern eine davon unabhängige Leistung. Um- erforderlich werden? fassende Beratung bieten die Schwangerschaftskon- fliktberatungsstellen (https://www.familienplanung. Pflegeleistungen gelten im Rahmen der Sozial- de/beratung/beratungsstellensuche). rechtskoordinierung als Leistungen bei Krankheit (EuGH vom 5.3.1998 – C-160/96 Molenaar). 2.3.1.5 Was gilt für Zahnersatz und kieferortho- „Im Rahmen der Leistungsaushilfe entfällt die Prü- pädische Behandlungen? fung der Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 33 Abs. 2 SGB XI.“ (Gemeinsames Rundschreiben zu Während eines vorübergehenden Aufenthalts sind Leistungen der Pflegeversicherung bei Auslandsaufent- Zahnersatz-Leistungen und kiefernorthopädische Be- halt vom 13.02.2018, S. 14) Für die Sachleistungsaushilfe handlungen in der Regel nicht notwendig. Ausnahmen wird allein auf die Versicherteneigenschaft abgestellt. können aber bestehen, wenn die Behandlung erforder- Da nur Pflegesachleistungen gewährt werden, kann nur lich ist, um Schmerzen oder etwa eine wesentliche Ver- ambulante Pflege durch einen Pflegedienst, stationäre formung des Kiefers zu vermeiden. Auch bei längeren Pflege, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen der Wohn- Aufenthalten kann sich die Versorgung mit Zahnersatz raumanpassung gewährt werden. als notwendig erweisen. Die Entscheidung treffen die behandelnden Zahnärzte. Dagegen ist die Behandlung Der Antrag ist über eine selbstgewählte KK zu stellen. von schmerzhaften Zahnerkrankungen generell nicht Pflegegeld kann nur bei der eigenen Versicherung im aufschiebbar. Herkunftsland beantragt werden, es ist jedoch nur in sehr wenigen Systemen der Mitgliedstaaten vorge- 2.3.1.6 Was gilt für Heilmittel wie Physiotherapie sehen, so z.B. in Österreich. Auch die Verhinderungs- und Hilfsmittel wie Prothesen? pflege (Erstattung der Aufwendungen bei vorüberge- hender Verhinderung des pflegenden Angehörigen) ist Hier ist eine generelle Aussage kaum möglich. Es als Geldleistung zu werten (BSG, Urteil vom 20.04.2016 kommt auf den Zweck der Behandlung und auf die – B 3 P 4/14 R, Rn. 36), ebenso das Pflegeunterstüt- voraussichtliche Dauer des Aufenthalts an. Wenn nach zungsgeld (Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt einer notwendigen Operation Therapien erforderlich für bis zu zehn Tage) nach § 44a SGB XI. Beides wird in sind, um die Bewegungsfähigkeit wiederherzustel- Deutschland nicht als Sachleistung mit der EHIC er- len, so sind diese meist nicht aufschiebbar. Das gilt z.B. bracht. auch für Kompressionsstrümpfe zur Vermeidung einer Thrombose. Dagegen kann das Einsetzen künstlicher 2.3.1.9 Was gilt für Zuzahlungen bzw. Eigenanteile? Gelenke (Hüfte, Knie etc.) häufig aufgeschoben werden; manchmal sind sie aber sofort notwendig, um die Mo- Bei Verwendung der EHIC in Deutschland müssen die- bilität zu erhalten. Die behandelnde Fachärztin und der selben Zuzahlungen oder Eigenanteile geleistet werden, behandelnde Facharzt trifft die Entscheidung, ob eine wie sie für gesetzlich Versicherte festgelegt sind. Behandlung während des voraussichtlichen Aufenthalts erforderlich ist (Europäische Kommission, Erläuterun- 2.3.1.10 Was gilt für Leistungen in spezialisierten gen zur modernisierten Koordinierung der sozialen Si- Einrichtungen (u.a. Nierendialyse, cherheit. Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. Chemotherapie)? 987/2009, N-Notwendige Sachleistungen, S. 1). Derartige Behandlungen müssen ebenfalls erbracht 2.3.1.7 Was gilt für Impfungen? werden, wenn sie während eines vorübergehenden Aufenthalts erforderlich werden. Die Betroffenen sol- Impfungen für Erwachsene sind bei einem vorüber- len aber, wenn die Behandlung bereits vor der Einreise gehenden Aufenthalt in der Regel nicht abgedeckt, es nach Deutschland absehbar ist, eine Vereinbarung sei denn sie sind aus Gründen der öffentlichen Ge- mit dem Leistungserbringer (der besonderen medi- sundheit erforderlich oder in Hinblick auf eine längere zinischen Einrichtung) treffen, um die Verfügbarkeit
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