Wohnungen erhalten - Zugang zu Wohnraum sichern - Fachtagung in Bielefeld Prävention: Wohnungslosigkeit vermeiden ist die beste Hilfe

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Wohnungen erhalten - Zugang zu Wohnraum sichern - Fachtagung in Bielefeld Prävention: Wohnungslosigkeit vermeiden ist die beste Hilfe
Wohnungen erhalten – Zugang
     zu Wohnraum sichern

Fachtagung in Bielefeld Prävention: Wohnungslosigkeit vermeiden ist die beste Hilfe
Entwicklung der Fallzahlen

                                                  Entwicklung der drohenden Wohnungslosigkeit

                                     2000

                                     1800
                                                                                   1747 1767
                                                                                                                    1703
                                                                            1618                             1642
                                     1600                                                      1561                        1550
                                     1400                  1410 1411 1413                             1437
                Zahl der Haushalte

                                               1243 1244
                                     1200

                                     1000

                                     800

                                     600

                                     400

                                     200

                                       0
                                            1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
                                                                                   Jahr

12.08.2013                                                                                                                        2
Unbefristeter Wohnungserhalt durch
 Mietrückstandsübernahmen und Selbsthilfe

Fallzahl 2009                                     1.550
Abgeschlossene Fälle im Jahr 2009                 1.461
    davon unbefristete Wohnungserhalte              976
          davon Mietrückstandübernahmen:            193 (20%)
                   davon nach § 22 SGB II etwa    70 %
                   davon nach § 34 SGB XII etwa   30 %
                   davon als Darlehen               189
                   davon als Beihilfe                 4
    Zahlung durch den Mieter:                       695 (71%)
          davon in einer Summe                      322
          davon durch Ratenzahlung                  373
    Sonstige Erledigung                              88 (9%)

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Neuregelungen für die
             Darlehensgewährung
• § 22 Abs. 8 SGB II Vermögenseinsatz nach § 12 Abs. 2
  Satz 1 SGB II (Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem
  Lebensjahr, mindestens 3.100 €)
• § 42a Abs. 1 SGB II Vermögenseinsatz nach § 12 Abs. 2
  Satz 1 Nr. 1, 1a und 4 (Freibetrag von 750 € für jeden
  Leistungsberechtigten der BG)
• § 42 Abs. 2 SGB II Beginn der Tilgung im Folgemonat
  der Auszahlung
• § 42 Abs. 2 SGB II Aufrechnung mit 10 %

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Sicherheit der künftigen
                    Mietzahlungen
Die Mietzahlungen werden im Falle einer Übernahme durch
Folgende Maßnahmen sicher gestellt:

•    Direktzahlung aus dem Leistungsanspruch (§ 22 Abs. 7)
     auf Antrag des Leistungsberechtigten
     zweckentsprechende Leistung nicht sichergestellt
     Information des Leistungsberechtigten durch die Kommune
•    Direktzahlung Dritter (z. B. Arbeitgeber)
•    Befristete Vorlage des Mietzahlungsnachweises
•    Kontomitverwaltung durch die Fachstelle
•    Kontomitverwaltung durch das Projekt „Mobile Mieterhilfe –
     Einkommensberatung“

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Kosten der Unterkunft (KdU)
Unangemessene KdU sind zunächst in tatsächlicher Höhe anzuerkennen. Die Haushalte sind sofort
zur Senkung der KdU aufzufordern.

Ausnahmen:
• Vorübergehende Bedürftigkeit,
• Älter als 55, Wohnraum wird länger als 10 Jahre bewohnt, Überschreitung angemessenen
    Kaltmiete um weniger als 10 %
• Alleinerziehende und BG mit mind. 1 Kind im grundschulpflichtigen Alter, Überschreitung
    angemessenen Kaltmiete um weniger als 10 %
• Haushalte, in denen eine Person lebt, die das 65. Lebensjahr vollendet hat und seit mind. 10
    Jahren im Gebäude wohnt.
• Haushalte, in denen eine Person lebt, die das 65. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der
    letzten 10 Jahre wegen eines Todesfalls ihres Haushaltes bereits eine kleinere Wohnung bezogen
    hat.
• Haushalte, bei denen innerhalb des letzten Jahres ein Todesfall eingetreten ist
• Bei Alleinerziehenden bis zum Ende der Elternzeit

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Angemessene Unterkunftskosten
                   (KdU)
Personen im Haushalt   Wohnungsgröße max.   Angemessene
                                            Kaltmiete
             1                  53                        245,92 €
             2                  60                        278,40 €
             3                  75                        348,00 €
             4                  90                        417,60 €
             5                 105                        487,20 €
             6                 120                        556,80 €
Jede weitere Person    Zuzüglich 15 m2                     69,60 €
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Ausnahmen von den Mietobergrenzen

Zuschlag von 10 % möglich bei Ausnahmetatbeständen,
wie zum Beispiel
• Bewohnerinnen von Frauenhäusern
• Aussiedler in Übergangsheimen
• Wohnungslose
• Wohnungslose in Unterkünften, die öffentl.-rechtl.
  untergebracht sind
• Drohende Wohnungslosigkeit

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Satzungsermächtigung

•      Ermächtigung oder Verpflichtung durch Landesgesetz (§
       22a Abs. 1 Satz 1 SGB II)
•      Zustimmung der obersten Landesbehörde erforderlich §
       22a Abs. 1 Satz 2 SGB II)
•      Pauschalierung der KdU (§ 22a Abs. 2 SGB II)
•      Inhalt der Satzung (§ 22 b SGB II)
•      Aufteilung in mehrere Vergleichsräume möglich (§ 22 b
       Abs. 1 Satz 4 SGB II)

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Kooperation mit der
               Wohnungswirtschaft
Elemente der Kooperation sind insbesondere

• Frühzeitige Information über Wohnungsnotfälle
• Bereitschaft zum Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
• Bereitstellung von Wohnraum
  für Haushalte, deren Wohnungsverlust durch präventive
  Maßnahmen nicht verhindert werden kann
  zur Integration von Unterkunftsbewohnerinnen und
  Unterkunftsbewohnern
• Unterstützung der Wohnungswirtschaft bei Schwierigkeiten im
  Mietverhältnis
• Regelmäßiger Austausch (Immobilienrunde)

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Frühzeitige Information über
                  Wohnungsnotfälle

                                        Verfahrensstand bei Fallbeginn

                         1600
                                      1347
                         1400                                    1233
                         1200
                                                                                               998
                         1000
              Fallzahl   800
                         600

                         400                                            253                          252
                                             248                                         256
                                                           175
                         200                       47                         42                           44
                           0
                                      2007                       2008                          2009
                                                                 Jahr

                                Vor Kündigung      Kündigung   R.Klage        R.Urteil/R.Termin

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Beschaffung von Wohnraum

Für die Beschaffung von Wohnraum (Vermeidung und Integration) ist bei der
Stadt Bielefeld ein Poolmanagement eingerichtet worden. Bedarfsgerechte
Wohnungssuche durch
• Persönliche Kontaktaufnahme mit den Vermietern
• Suche im Internet
• Zeitungsinserate

2009 konnten 41 Wohnungen akquiriert und vermittelt werden. 31 Wohnungen
an Haushalte aus städtischen Unterkünften und 10 Wohnungen an unmittelbar
von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte.

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Anreize für den Vermieter

• Sozialarbeiterische Betreuung der in Wohnungen
  vermittelten Haushalte
• Befristete Einweisung nach § 19
  Ordnungsbehördengesetz
• Abgabe einer befristeten Bürgschaftserklärung

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Arbeitsergebnis
                                            Arbeitsergebnis

                                       9%

             20%

              4%
                                                                                       67%

             unbefr. Wohnungserhalt   befr. Wohnungserhalt   andere Wohnung   Wohnungsverlust

Die guten Ergebnisse der vergangenen Jahre beruhen insbesondere auf der guten
Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft in den vergangenen Jahren.

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Wohnungen erhalten – Zugang zu
            Wohnraum sichern

                  Vielen Dank für
               Ihre Aufmerksamkeit

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