Wohnungen erhalten - Zugang zu Wohnraum sichern - Fachtagung in Bielefeld Prävention: Wohnungslosigkeit vermeiden ist die beste Hilfe
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Wohnungen erhalten – Zugang zu Wohnraum sichern Fachtagung in Bielefeld Prävention: Wohnungslosigkeit vermeiden ist die beste Hilfe
Entwicklung der Fallzahlen Entwicklung der drohenden Wohnungslosigkeit 2000 1800 1747 1767 1703 1618 1642 1600 1561 1550 1400 1410 1411 1413 1437 Zahl der Haushalte 1243 1244 1200 1000 800 600 400 200 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Jahr 12.08.2013 2
Unbefristeter Wohnungserhalt durch Mietrückstandsübernahmen und Selbsthilfe Fallzahl 2009 1.550 Abgeschlossene Fälle im Jahr 2009 1.461 davon unbefristete Wohnungserhalte 976 davon Mietrückstandübernahmen: 193 (20%) davon nach § 22 SGB II etwa 70 % davon nach § 34 SGB XII etwa 30 % davon als Darlehen 189 davon als Beihilfe 4 Zahlung durch den Mieter: 695 (71%) davon in einer Summe 322 davon durch Ratenzahlung 373 Sonstige Erledigung 88 (9%) 12.08.2013 3
Neuregelungen für die Darlehensgewährung • § 22 Abs. 8 SGB II Vermögenseinsatz nach § 12 Abs. 2 Satz 1 SGB II (Grundfreibetrag von 150 € je vollendetem Lebensjahr, mindestens 3.100 €) • § 42a Abs. 1 SGB II Vermögenseinsatz nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 1a und 4 (Freibetrag von 750 € für jeden Leistungsberechtigten der BG) • § 42 Abs. 2 SGB II Beginn der Tilgung im Folgemonat der Auszahlung • § 42 Abs. 2 SGB II Aufrechnung mit 10 % 12.08.2013 4
Sicherheit der künftigen Mietzahlungen Die Mietzahlungen werden im Falle einer Übernahme durch Folgende Maßnahmen sicher gestellt: • Direktzahlung aus dem Leistungsanspruch (§ 22 Abs. 7) auf Antrag des Leistungsberechtigten zweckentsprechende Leistung nicht sichergestellt Information des Leistungsberechtigten durch die Kommune • Direktzahlung Dritter (z. B. Arbeitgeber) • Befristete Vorlage des Mietzahlungsnachweises • Kontomitverwaltung durch die Fachstelle • Kontomitverwaltung durch das Projekt „Mobile Mieterhilfe – Einkommensberatung“ 12.08.2013 5
Kosten der Unterkunft (KdU) Unangemessene KdU sind zunächst in tatsächlicher Höhe anzuerkennen. Die Haushalte sind sofort zur Senkung der KdU aufzufordern. Ausnahmen: • Vorübergehende Bedürftigkeit, • Älter als 55, Wohnraum wird länger als 10 Jahre bewohnt, Überschreitung angemessenen Kaltmiete um weniger als 10 % • Alleinerziehende und BG mit mind. 1 Kind im grundschulpflichtigen Alter, Überschreitung angemessenen Kaltmiete um weniger als 10 % • Haushalte, in denen eine Person lebt, die das 65. Lebensjahr vollendet hat und seit mind. 10 Jahren im Gebäude wohnt. • Haushalte, in denen eine Person lebt, die das 65. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten 10 Jahre wegen eines Todesfalls ihres Haushaltes bereits eine kleinere Wohnung bezogen hat. • Haushalte, bei denen innerhalb des letzten Jahres ein Todesfall eingetreten ist • Bei Alleinerziehenden bis zum Ende der Elternzeit 12.08.2013 6
Angemessene Unterkunftskosten (KdU) Personen im Haushalt Wohnungsgröße max. Angemessene Kaltmiete 1 53 245,92 € 2 60 278,40 € 3 75 348,00 € 4 90 417,60 € 5 105 487,20 € 6 120 556,80 € Jede weitere Person Zuzüglich 15 m2 69,60 € 12.08.2013 7
Ausnahmen von den Mietobergrenzen Zuschlag von 10 % möglich bei Ausnahmetatbeständen, wie zum Beispiel • Bewohnerinnen von Frauenhäusern • Aussiedler in Übergangsheimen • Wohnungslose • Wohnungslose in Unterkünften, die öffentl.-rechtl. untergebracht sind • Drohende Wohnungslosigkeit 12.08.2013 8
Satzungsermächtigung • Ermächtigung oder Verpflichtung durch Landesgesetz (§ 22a Abs. 1 Satz 1 SGB II) • Zustimmung der obersten Landesbehörde erforderlich § 22a Abs. 1 Satz 2 SGB II) • Pauschalierung der KdU (§ 22a Abs. 2 SGB II) • Inhalt der Satzung (§ 22 b SGB II) • Aufteilung in mehrere Vergleichsräume möglich (§ 22 b Abs. 1 Satz 4 SGB II) 12.08.2013 9
Kooperation mit der Wohnungswirtschaft Elemente der Kooperation sind insbesondere • Frühzeitige Information über Wohnungsnotfälle • Bereitschaft zum Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen • Bereitstellung von Wohnraum für Haushalte, deren Wohnungsverlust durch präventive Maßnahmen nicht verhindert werden kann zur Integration von Unterkunftsbewohnerinnen und Unterkunftsbewohnern • Unterstützung der Wohnungswirtschaft bei Schwierigkeiten im Mietverhältnis • Regelmäßiger Austausch (Immobilienrunde) 12.08.2013 10
Frühzeitige Information über Wohnungsnotfälle Verfahrensstand bei Fallbeginn 1600 1347 1400 1233 1200 998 1000 Fallzahl 800 600 400 253 252 248 256 175 200 47 42 44 0 2007 2008 2009 Jahr Vor Kündigung Kündigung R.Klage R.Urteil/R.Termin 12.08.2013 11
Beschaffung von Wohnraum Für die Beschaffung von Wohnraum (Vermeidung und Integration) ist bei der Stadt Bielefeld ein Poolmanagement eingerichtet worden. Bedarfsgerechte Wohnungssuche durch • Persönliche Kontaktaufnahme mit den Vermietern • Suche im Internet • Zeitungsinserate 2009 konnten 41 Wohnungen akquiriert und vermittelt werden. 31 Wohnungen an Haushalte aus städtischen Unterkünften und 10 Wohnungen an unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte. 12.08.2013 12
Anreize für den Vermieter • Sozialarbeiterische Betreuung der in Wohnungen vermittelten Haushalte • Befristete Einweisung nach § 19 Ordnungsbehördengesetz • Abgabe einer befristeten Bürgschaftserklärung 12.08.2013 13
Arbeitsergebnis Arbeitsergebnis 9% 20% 4% 67% unbefr. Wohnungserhalt befr. Wohnungserhalt andere Wohnung Wohnungsverlust Die guten Ergebnisse der vergangenen Jahre beruhen insbesondere auf der guten Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft in den vergangenen Jahren. 12.08.2013 14
Wohnungen erhalten – Zugang zu Wohnraum sichern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 12.08.2013 15
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