Arbeits-losengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose - Hartz IV Grundsicherung
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
€ 5,90 Arbeitslosengeld 2 2019 Herausgegeben von GESAMTVERBAND Arbeits- losengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose Hartz IV Grundsicherung e n n e uen Mit d t z e n 2019 ä Regels 11. Auflage
Die Broschüre ist von folgenden Autoren geschrieben worden: Thomas Beninde Martin Lühr Werner Hesse AGAB Bremen AGAB Bremen Der Paritätische Gesamtverband Berlin Wir bedanken uns ganz besonders bei Frau Margret Heider, Bremen. Sie hat den gesamten Text überarbeitet, so dass er einfacher zu lesen ist. Anmerkungen: An einigen Stellen verweisen wir auf Gesetze. Dabei gilt der Stand vom 1. Januar 2019. Sie finden folgende Randbemerkungen: TIPP: Nützlicher Hinweis BERATUNG: Hier empfehlen wir eine Beratung !: Hier besonders gut aufpassen, um einen Nachteil zu vermeiden. Wenn Sie uns Hinweise und Anregungen oder Kritik mitteilen möchten, schreiben Sie an die Rechtsabteilung des Paritätischen Gesamtverbandes, Oranienburger Straße 13–14, 10178 Berlin oder mailen Sie uns unter sozialrecht@paritaet.org . www.beck.de ISBN 978 3 406 73554 7 © 2018 Verlag C. H. Beck oHG Wilhelmstraße 9, 80801 München Satz: Fotosatz Buck, Zweikirchener Str. 7, 84036 Kumhausen Druck: Holzmann Druck GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen Umschlaggestaltung: Ralph Zimmermann - Bureau Parapluie Titelmotiv: © ahasoft - depositphotos.com
1 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wir freuen uns, dass Sie diese Broschüre lesen. den. Nach Auffassung des PARITÄTISCHEN sind die Regelsätze nach wie vor viel zu niedrig. Die Regel- Auf den folgenden Seiten wird erklärt, ob und welche leistung für Alleinstehende sollte auf 571 € im Monat Ansprüche Sie auf Arbeitslosengeld 2 haben. Wenn angehoben werden. Das Bildungs- und Teilhabe- Ihnen etwas nicht klar wird, lassen Sie sich zusätz- paket für Kinder ist ebenfalls nicht ausreichend, vor lich beraten. Am Ende dieser Broschüre finden Sie allem aber nur mit einem beispiellosen bürokrati- Hinweise, wo Sie sich weiter informieren können. schen Aufwand umzusetzen. Es ist ein Skandal, dass Diese Leistungen heißen im Gesetz: Grundsicherung bei den Armen überdurchschnittlich gespart wird, für Arbeitsuchende. Sie stehen im Zweiten Buch des während die Wohlhabenden an der notwendigen Fi- Sozialgesetzbuches (SGB 2). In dieser Broschüre nanzierung unseres Sozialstaates nicht angemessen nennen wir sie deshalb meistens SGB 2-Leistungen. beteiligt werden. Für 5,8 Millionen Menschen in Deutschland bedeu- Vor diesem Hintergrund ist es uns umso wichtiger, ten sie Überleben und Existenzsicherung. Sie be- Sie über Ihre Rechte zu informieren. Wir freuen uns, deuten aber auch Formulare, Behördengänge und wenn Sie nach der Lektüre Bescheid wissen und Ihre Verunsicherung. In über 3 Millionen Bedarfsgemein- Rechte kennen. Dann können Sie selbstbewusst mit schaften sind 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahre dem zuständigen Jobcenter umgehen und wissen, auf SGB 2-Leistungen angewiesen. Rund 15 % aller wie Sie sich gegen falsche Entscheidungen wehren Kinder unter 15 Jahre erhalten SGB 2-Leistungen. können. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hilft nicht Im Sommer 2019 wird es voraussichtlich wesentliche nur arbeitslosen Menschen. Auch Menschen, die Verbesserungen für Kinder geben. Die Leistungen für wenig Geld verdienen, können diese Grundsicherung Bildung und Teilhabe und auch der Kinderzuschlag bekommen. So erhalten 1,2 Millionen erwerbstätige sollen angehoben werden. Verfolgen Sie deshalb die Menschen ergänzend SGB 2-Leistungen. Davon sind Nachrichten und fragen Sie im Jobcenter nach. 560.000 sogar sozialversicherungspflichtig tätig. Berlin im Januar 2019 Der PARITÄTISCHE setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die SGB 2-Leistungen deutlich angehoben wer- Prof. Dr. Rolf Rosenbrock Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverband
2 Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Die Grundvoraussetzungen der SGB 2-Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . 6 1. Hilfebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Erwerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Alter zwischen 15 und 65 bis 66 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4. Leben in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 5. Antrag beim Jobcenter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Kapitel 2: Was muss ich tun, um Leistungen zu erhalten? Was tut das Jobcenter? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1. Welches Jobcenter ist für mich zuständig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2. Was muss ich tun? Was muss ich beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Was muss und kann das Jobcenter tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Kapitel 3: Wie viel Geld können meine Familie und ich bekommen? . . . . . . . . . . 10 1. Regelbedarf für Erwachsene und Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2. Mehrbedarfe = zusätzliches Geld in besonderen Lebenssituationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 a) Mehrbedarf bei Schwangerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 b) Mehrbedarf für Alleinerziehende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 c) Mehrbedarf bei Erkrankungen, die eine kostenaufwändige Ernährung erfordern . . . . . . . . . . . . . . 11 d) Mehrbedarf für behinderte M enschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 e) Mehrbedarf für nichterwerbsfähige Schwerbehinderte mit Merkzeichen G . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 f) Mehrbedarf für unabweisbare, laufende besondere Bedarfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 g) Mehrbedarf für die Bereitung von Warmwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3. Einmalige Leistungen in besonderen Situationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 a) Erstausstattung für die Wohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 b) Erstausstattung für Bekleidung, Schwangerschaftsbekleidung und Säuglings-Erstausstattung . 13 c) Orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 d) Einmalige Leistungen für Personen, die keine monatlichen SGB 2-Leistungen bekommen . . . . . . 13 4. Vorschuss und Darlehen bei unabweisbarem Bedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5. Kranken- und Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 a) Pflichtversicherung in der g esetzlichen Kranken- und P flegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 b) Private Kranken- und Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 c) Zuschuss zur Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kapitel 4: Kosten für die Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Warmwasser) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1. Miete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 a) Größe der Wohnung und Zahl der Bewohner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 b) Höhe der Miete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 c) Was geschieht, wenn die Mietkosten unangemessen sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 d) Wie können Sie die Mietkosten senken? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 e) Härtefall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3 2. Nebenkosten (Betriebskosten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 a) Gibt es Nebenkosten, die nicht angemessen sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 b) Nachzahlung und Rückerstattung von Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 c) Gesamtangemessenheit einschließlich der Heizkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 3. Heizkosten und Warmwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 a) Welche Heizkosten sind angemessen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 b) Heizkosten-Abrechnung: Nachzahlung, Rückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 c) Warmwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 d) Was geschieht, wenn die Heizkosten unangemessen sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4. Renovierungskosten/Schönheitsreparaturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5. Unterkunftskosten bei Wohneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 a) Angemessene Größe und Kosten bei Wohneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 b) Nebenkosten und Heizkosten bei Wohneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 6. Zahlung der Unterkunftskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 7. Umzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 a) Umzug nicht notwendig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 b) Miethöhe nicht angemessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 c) Umzugskosten, Mietsicherheit und Maklerkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 d) Beschränkung der Unterkunftskosten für Personen unter 25 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 8. Übernahme von Mietschulden und Schulden für Energie und Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Kapitel 5: Leistungen für Schule, Kindergarten und Freizeit für Kinder und Jugendliche – Bildung und Teilhabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1. Mittagessen in Schule, Kindergarten und Tagespflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2. Kindergartenausflüge – für einen Tag oder länger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3. Schulausflüge und Klassenfahrten über mehrere Tage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 4. Persönliche Ausstattung für die Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5. Fahrten zur Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 6. Nachhilfe (Lernförderung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 7. Aktivitäten in der Freizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 8. Geld, Gutschein, Direktzahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kapitel 6: Wie wird Einkommen auf die Leistungen angerechnet? . . . . . . . . . . . 27 1. Das Prinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 2. Was ist Einkommen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3. Welches Einkommen wird nicht angerechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 4. Wie wird das anzurechnende Einkommen ermittelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 5. Zu welchem Zeitpunkt werden laufende Einnahmen angerechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 6. Wie werden einmalige Einnahmen angerechnet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Kapitel 7: Bekomme ich auch Leistungen, wenn ich erwerbstätig bin? . . . . . . . 31 1. Wie wird das Nettoeinkommen aus n icht‑selbstständiger Arbeit ermittelt? . . . . . . . . . . . . . . 31 2. Wie wird das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ermittelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4 3. Freibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 4. Was ist, wenn die Ausgaben für Werbungskosten usw. über dem Grundfreibetrag von 100,00 € liegen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5. Höherer Grundfreibetrag bei ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Tätigkeit . . . . . . . . . . . . 34 Kapitel 8: Habe ich trotz Vermögen einen Anspruch auf SGB 2-Leistungen? . . . 35 1. Was ist Vermögen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2. Geschütztes Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 3. Geschontes Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 4. Freibetrag für Altersvorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5. Was geschieht, wenn verwertbares Vermögen die Freibeträge überschreitet? . . . . . . . . . . . 37 a) Besondere Härte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 b) Unwirtschaftlichkeit der Verwertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 c) Einsatz verwertbaren Vermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kapitel 9: Wie wirkt sich das Zusammenleben in einem Haushalt aus? Werden die Bedarfe und das Einkommen meines Ehepartners und meiner Kinder berücksichtigt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1. Bedarfsgemeinschaft von Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2. Bedarfsgemeinschaft mit Kindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 a) Kein Einkommens- und Vermögenseinsatz trotz Mitgliedschaft in der Bedarfsgemeinschaft . . . . 39 b) Kinder außerhalb der B edarfsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 3. Folgen der Bedarfsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 4. Haushaltsgemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 5. Wohngemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Kapitel 10: Fördern und Fordern – Pflicht zur Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 1. Jede Arbeit ist grundsätzlich zumutbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2. Der Ablauf der Arbeitsvermittlung, Eingliederungsvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 3. Erreichbarkeit, Verfügbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 4. Eingliederungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 a) Unterstützung bei Bewerbungen und Aufnahme einer Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 b) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 c) Nachholen des Hauptschulabschlusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 d) Förderung der beruflichen W eiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 e) Lohnkostenzuschüsse an ArbeitgeberInnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 f) Einstiegsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 g) Förderung für Selbstständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 h) Arbeitsgelegenheiten wie „1-Euro-Jobs“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 i) Förderung nach Wegfall der Hilfebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 j) Förderung „schwer zu erreichender junger Menschen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 k) Förderung der Teilhabe am A rbeitsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 l) Weitere Eingliederungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 5. Kürzung oder Streichung von Leistungen (Sanktionen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
5 Kapitel 11: Welche Besonderheiten gibt es für Auszubildende, Studierende und SchülerInnen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 1. Leistungen zur Ausbildungsförderung haben Vorrang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 2. In welchen Fällen besteht trotz Ausbildung ein Anspruch auf SGB 2-Leistungen? . . . . . . . . 49 3. Leistungen als Darlehen oder Zuschuss in besonderen Härtefällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 4. Kinderbetreuungszuschlag im BAföG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Kapitel 12: Besonderheiten für BürgerInnen aus anderen Ländern . . . . . . . . . . . . 51 1. Leistungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 2. Leistungsansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 3. Leistungseinschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Kapitel 13: Was kann ich unternehmen, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Kapitel 14: Rückforderung von Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 1. Rückforderung von laufenden Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2. Rückforderung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 3. Kostenersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 4. Wie läuft eine Rückforderung ab? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 5. Rückforderung bei vorläufiger Bewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 6. Kann das Jobcenter Rückforderungen mit den laufenden SGB 2-Leistungen verrechnen? . 56 Kapitel 15: An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche? . . . . . . . . . . . 58 Musterbescheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
6 Kapitel 1: Die Grundvoraussetzungen der SGB 2-Leistungen Gesetzliche Grundlage: § 7 SGB 2 kann statt eines Anspruchs auf SGB 2-Leistungen ein Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld SGB 2-Leistungen sind eine Grundsicherung für bestehen. Für den Kinderzuschlag ist die Familien- Menschen, die eine Arbeit suchen. Die Leistungen kasse zuständig, für das Wohngeld ist es die Wohn- bestehen aus Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld. geldstelle in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis (siehe auch Außerdem werden Sie bei der Arbeitsuche unter- die Broschüre vom Paritätischen: Wir haben ein Kind stützt. Sie bekommen SGB 2-Leistungen nur, wenn – wie fördert uns der Staat?). Sie müssen dort ent- alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: sprechende Anträge stellen. 1. Hilfebedürftigkeit Wer SGB 2-Leistungen erhält, ist verpflichtet, jede 2. Erwerbsfähigkeit zumutbare Arbeit anzunehmen, um die eigene Hil- 3. Alter zwischen 15 und 65 bis 66 Jahren febedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wei- 4. Leben in Deutschland gern Sie sich, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, können Ihre SGB 2-Leistungen gekürzt werden (sie- 5. Antrag beim Jobcenter he Kapitel 10). 1. Hilfebedürftigkeit 2. Erwerbsfähigkeit SGB 2-Leistungen gibt es nur für Personen, die Nur erwerbsfähige Personen können SGB 2-Leistun- HILFEBEDÜRFTIG sind. Hilfebedürftig sind Sie, gen erhalten. In einer Bedarfsgemeinschaft (siehe wenn Sie und die Menschen, mit denen Sie zu- Kapitel 9) muss mindestens eine Person erwerbs- sammenleben (Bedarfsgemeinschaft, siehe Ka- fähig sein. pitel 9), zu wenig Geld haben, um Ihren alltägli- chen Bedarf zu decken. Hilfebedürftig kann man ERWERBSFÄHIG ist, wer sofort oder in abseh- auch sein, wenn man arbeitet, aber zu wenig barer Zukunft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Geld verdient. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Die oder der Erwerbsfähige muss also in der Lage Wenn Sie Vermögen haben, das eine gesetzlich sein, irgendeine Arbeit aufzunehmen. Dabei ist festgelegte Grenze überschreitet, haben Sie keinen es egal, welchen Beruf er oder sie gelernt oder Anspruch auf SGB 2-Leistungen (siehe Kapitel 8). Sie zuletzt ausgeübt hat. können die SGB 2-Leistungen aber als Darlehen be- kommen. Zum Beispiel, wenn Sie an das Vermögen Auch wenn durch bestimmte Lebenssituationen zur- nicht sofort herankommen oder dies unzumutbar zeit keine Erwerbstätigkeit möglich ist, ändert das wäre. Das Darlehen müssen Sie später zurückzah- nichts an der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit. len. Das gilt zum Beispiel für: Sie haben auch einen Anspruch auf SGB 2-Leistun- gen, wenn Sie arbeiten, aber das Arbeitseinkommen •• Alleinerziehende, die ein Kind unter 3 Jahren be- nicht für die ganze Familie reicht (siehe Kapitel 7). treuen Ihr Einkommen wird auf die SGB 2-Leistungen an- •• Personen, die wegen der Pflege von Angehöri- gerechnet (siehe Kapitel 6). Wenn das Gesamtein- gen längere Zeit nicht arbeiten können kommen unter dem SGB 2-Bedarf liegt, wird der Unterschiedsbetrag vom Jobcenter ausgezahlt. Dies •• Schülerinnen und Schüler – sie sollen ihre Schul- kann auch der Fall sein, wenn Sie niedriges Arbeits- ausbildung abschließen können. losengeld 1 bekommen. Wie der SGB 2-Bedarf be- rechnet wird, steht in Kapitel 3 und Kapitel 4. Erwerbsfähig sind auch Menschen, die nicht mehr voll arbeiten können, aber zum Beispiel 5 Stunden In manchen Familien reicht das Einkommen der El- am Tag. Auch kranke und schwerkranke Menschen tern für die Eltern, jedoch nicht für die Kinder. Dann können erwerbsfähig sein, wenn damit zu rechnen
7 ist, dass sie innerhalb von 6 Monaten wieder arbeiten 3. Alter zwischen 15 und 65 bis können. 66 Jahren Folgende Personengruppen haben keinen An- spruch auf SGB 2-Leistungen: Einen Anspruch auf SGB 2-Leistungen haben Sie Personen, die eine Altersrente oder vergleichba- ÎÎ nur, wenn Sie zwischen 15 und 65 bis 66 Jahre alt re Leistungen beziehen, auch wenn sie unter 67 sind. Jahre alt sind. Diese Personen können bei Bedarf Kinder unter 15 Jahren haben keinen eigenen An- Leistungen nach dem SGB 12 beim Sozialamt spruch auf SGB 2-Leistungen. Sie können aber An- beantragen. sprüche auf Sozialgeld haben, wenn sie in einer Be- Personen, die in einer Einrichtung leben. Zum ÎÎ darfsgemeinschaft leben (siehe Kapitel 9). Beispiel in einem Altenheim, einer Einrichtung für behinderte Menschen, einem Jugendwohnheim Die obere Altersgrenze für den Anspruch auf oder einem Gefängnis, auch während der Un- SGB 2-Leistung wird in den kommenden Jahren tersuchungshaft oder im Maßregelvollzug. Dazu schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wenn Sie bei- zählen auch Personen, die voraussichtlich länger spielsweise im März 1954 geboren sind, können Sie als 6 Monate im Krankenhaus sein werden. bis zum November 2019 Leistungen bekommen. Wenn Sie 63 Jahre oder älter sind, müssen Sie unter Ein Anspruch auf SGB 2-Leistungen besteht AUSNAHME Umständen eine vorzeitige Altersrente beantragen, • für Bewohner einer Einrichtung, wenn sie min- auch wenn Ihre Rente dadurch geringer wird. destens 15 Stunden wöchentlich auf dem all- gemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sind, Sie müssen die Altersrente nicht vorzeitig bean- AUSNAHME • für Strafgefangene im offenen Vollzug (Freigän- tragen, wenn ger), die sich tagsüber außerhalb des Gefäng- • Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosen- nisses aufhalten dürfen und arbeiten. geld 1 haben • Sie in wenigen Monaten das normale Rentenal- Kranke oder behinderte Personen, die eine Ar- ÎÎ ter erreichen werden beit von mindestens 3 Stunden täglich nicht leis- ten können. • Sie noch mindestens halbtags arbeiten • Ihnen in wenigen Monaten ein Arbeitsplatz si- Wenn sie wahrscheinlich innerhalb der nächsten cher ist (mindestens halbtags, Arbeitsvertrag AUSNAHME 6 Monate wieder mindestens 3 Stunden täglich vorlegen!) arbeiten können, gelten sie als erwerbsfähig. Dann • Ihr Anspruch auf SGB 2-Leistungen höher ist haben sie auch während dieser Übergangszeit als 70 % der Rente, die Sie erwarten (Beispiel: einen Anspruch auf SGB 2-Leistungen. zu erwartende Rente 1.000 €, SGB 2-Leis- tungsanspruch 800 € 800 von 1.000 sind Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte ÎÎ 80 %, also mehr als 70 % Rente muss nicht Menschen, auch wenn dort 3 Stunden oder mehr beantragt werden.) täglich gearbeitet wird. Personen, die ohne Zustimmung des Jobcenters ÎÎ nicht zu Hause zu erreichen sind. Zum Beispiel, weil sie ohne Absprache mit dem Jobcenter im 4. Leben in Deutschland Urlaub sind oder Verwandte besuchen. Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Voraussetzung für SGB 2-Leistungen ist außerdem, Studierende haben nur unter bestimmten Voraus- dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. Sie setzungen Anspruch auf SGB 2-Leistungen (siehe müssen sich also in Deutschland aufhalten. Kapitel 11). 5. Antrag beim Jobcenter Um SGB 2-Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Die Geldleistungen werden ab dem 1. Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde (siehe Kapitel 2).
8 Kapitel 2: Was muss ich tun, um Leistungen zu erhalten? Was tut das Jobcenter? Gesetzliche Grundlage: §§ 5 Absatz 3, 37 SGB 2, § 60 SGB 1 3 TIPP Leistungen nach dem SGB 2 gibt es nur auf An- Wenn Sie schnelle Hilfe brauchen, können Sie trag und nicht rückwirkend. Das zuständige Amt direkt zu Ihrem Jobcenter gehen. Dort sagen Sie, für Leistungen nach dem SGB 2 heißt Jobcenter. dass Sie SGB 2-Leistungen beantragen. Das Job- Stellen Sie den Antrag am besten schriftlich. Er center muss Ihren Antrag annehmen, auch wenn kann aber auch mündlich gestellt werden. Es Sie noch nicht alle Unterlagen vorlegen können. reicht, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemein- Lassen Sie sich schriftlich mit Datum bestätigen, schaft (siehe Kapitel 9 Abschnitt 1 und 2) den dass Sie den Antrag gestellt haben. Wenn Ihr An- Antrag für alle stellt. Dieser Antrag gilt für alle trag nicht angenommen wird, schicken Sie ihn als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Einschreiben an das Jobcenter. Leistungen gibt es ab dem 1. Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Das gilt auch, wenn der Antrag noch nicht vollständig ist. Wenn Sie gar kein Geld 1. Welches Jobcenter ist für haben, können Sie einen Vorschuss verlangen. mich zuständig? Zuständig ist das Jobcenter, in dessen Bezirk Sie wohnen. Sie finden es im Internet unter www.job- 3 TIPP Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie center-ge.de. Wenn Sie unsicher sind, können Sie SGB 2-Leistungen bis zu einem Jahr rückwirkend. sich an die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder die Das gilt, wenn Sie zunächst einen Antrag nicht Gemeindeverwaltung wenden. Es kann sein, dass gestellt haben, weil Sie fest mit einer anderen Sie Ihren Wohnsitz durch eine Meldebescheinigung Leistung gerechnet haben – zum Beispiel Ren- nachweisen müssen. Wenn Sie keinen festen Wohn- te oder Arbeitslosengeld 1 oder Kinderzuschlag. sitz haben: Wenden Sie sich an das Jobcenter, in Falls aber diese andere Leistung abgelehnt wurde dessen Bezirk Sie eine Anlaufadresse oder einen oder zurückgefordert wird, müssen Sie sofort den regelmäßigen Schlafplatz haben. Antrag auf SGB 2-Leistungen stellen. Anders ist es, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 be- kommen, das aber nicht zum Leben ausreicht. In 2. Was muss ich tun? diesem Fall müssen Sie sofort einen Antrag auf Was muss ich beachten? SGB 2-Leistungen stellen. Es ist nicht möglich, später den Antrag auf SGB 2-Leistungen rückwir- Benutzen Sie am besten die offiziellen Antrags-For- kend zu stellen. mulare. So bekommt die Verwaltung alle nötigen Informationen. Sie bekommen die Formulare beim Jobcenter oder im Internet: www.arbeitsagentur.de Sie haben eine Mitwirkungs-Pflicht. Das bedeutet → Arbeitslos und Arbeit finden → Arbeitslosengeld zum Beispiel, dass Sie alle geforderten Nachwei- oder Arbeitslosengeld II beantragen → Arbeitslo- se vorlegen müssen, etwa über Ihr Einkommen, Ihr sengeld II. Wenn Sie die Anträge in anderer Form Vermögen und Ihre Miete. Das bedeutet auch, dass stellen, müssen Sie die offiziellen Formulare später Sie zu den Beratungs-Terminen kommen müssen. trotzdem ausfüllen. Sie müssen auch einer Untersuchung beim Arzt zu- stimmen, wenn es um Ihre Erwerbsfähigkeit oder Ihre Füllen Sie alle Formulare wahrheitsgemäß aus. gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten Sonst droht Ihnen ein Bußgeld. Geben Sie den An- geht. trag und alle geforderten Nachweise so schnell wie möglich beim Jobcenter ab. Wenn Sie nicht mitwirken, können die Leistungen verweigert werden. Vorher muss Sie das Jobcenter aber schriftlich auf Ihre Pflicht zum Mitwirken hinwei- sen. Wenn Sie einen Termin nicht einhalten, können
9 die Leistungen für drei Monate gekürzt werden (siehe trauensperson mitbringen, die Sie unterstützt. Sie Kapitel 10 Abschnitt 5). haben ein Recht darauf, beim Jobcenter Ihre Akte einzusehen. So können Sie prüfen, welche Entschei- Sie müssen auch Leistungen beantragen, die Sie dungsgrundlagen und Unterlagen dort vorliegen. von anderen Behörden bekommen können – zum Beispiel Verletztenrente von der Unfallversicherung. Wenn Sie das nicht selbst tun, darf das Jobcenter für Sie den Antrag stellen. In diesem Fall müssen 3. Was muss und kann das Sie den Antrag mit Unterlagen oder einer ärztlichen Untersuchung unterstützen, sonst erhalten Sie auch Jobcenter tun? keine SGB 2-Leistungen. Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, muss das Es kann sein, dass Sie Unterlagen oder Bescheini- Jobcenter den Vorgang bearbeiten. Es muss prü- gungen von anderen brauchen (Beispiele: Vermiete- fen, welche Leistungen Sie bekommen können und rin, Arbeitgeber, unterhaltspflichtige Person). Wenn welche Voraussetzungen Sie im Einzelfall erfüllen Sie diese Unterlagen nicht bekommen, dürfen Sie müssen. hierfür nicht bestraft werden. Informieren Sie das Jobcenter, dass Sie die Unterlagen nicht bekommen Sie erhalten dann einen Bescheid. In dem Bescheid haben. Dann muss sich das Jobcenter selbst um die steht, ob Sie Geld bekommen und wie viel Geld Sie Unterlagen kümmern. bekommen. Die Leistungen werden jeweils zum Mo- ! Wenn sich Ihre Verhältnisse ändern, müssen natsanfang auf Ihr Konto überwiesen. In bestimmten Sie dies dem Jobcenter sofort mitteilen (zum Situationen kann das Jobcenter Leistungen zurück- Beispiel bei zusätzlichem Einkommen, Auszug fordern (siehe Kapitel 14). Jeder Bescheid muss eine einer Person aus dem Haushalt, Rückzahlung Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Dort steht, wo von Mietnebenkosten, Erbschaft). Ihr Anspruch und bis wann Sie Widerspruch gegen den Bescheid auf Leistungen wird dann neu berechnet und Sie einlegen können (mehr dazu siehe Kapitel 13). erhalten einen neuen Bescheid. Wenn Sie solche Das Jobcenter bewilligt die Leistungen normaler- Veränderungen nicht mitteilen, müssen Sie später weise für 12 Monate. Wenn Sie länger hilfebedürftig Geld zurückbezahlen (siehe Kapitel 14). Zusätzlich sind, müssen Sie einen Folgeantrag stellen. Wenn droht Ihnen ein Bußgeld, in schweren Fällen sogar Sie dies nicht tun, erhalten Sie keine Leistungen ein Strafverfahren wegen Betruges. mehr. Dann sind Sie auch nicht mehr krankenversi- chert. Geben Sie den Folgeantrag beim Jobcenter 3 TIPP rechtzeitig ab, das heißt vier bis sechs Wochen vor dem Ende der alten Bewilligung. Stellen Sie einen Änderungsantrag, wenn Ihr Ein- kommen sinkt oder die Miete oder andere Aus- Welche weiteren Hilfen und Maßnahmen Ihre Aus- gaben steigen. Dann werden die Leistungen an- sichten auf eine Arbeit verbessern können, soll eine gepasst. Das lohnt sich, auch wenn es sich um Fallmanagerin oder ein Fallmanager im persön- kleinere Beträge handelt. lichen Gespräch zusammen mit Ihnen entwickeln (siehe Kapitel 10). Solche sogenannten Eingliede- rungsleistungen soll das Jobcenter Ihnen sofort an- Sie können anderen Personen eine Vollmacht ge- bieten. Dazu gehören zum Beispiel mögliche Wei- ben, damit diese sich um Ihre Interessen kümmern. terbildungsmaßnahmen oder auch andere Hilfen wie Zu persönlichen Gesprächen können Sie eine Ver- eine Schuldnerberatung.
10 Kapitel 3: Wie viel Geld können meine Familie und ich bekommen? Gesetzliche Grundlage: §§ 19 ff., 42 Absatz 4 SGB 2 Darüber hinaus gibt es Sonderleistungen: Alle erwerbsfähigen Familienmitglieder erhalten Ar- •• Einmalige Leistungen in besonderen Situationen beitslosengeld 2. Kinder unter 15 Jahren und nicht (siehe unten Abschnitt 3.) erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft •• Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (siehe unten erhalten Sozialgeld. Abschnitt 4) Angehörige, die einen Anspruch auf Rente wegen •• Übernahme von Mietschulden (siehe Kapitel 4, AUSNAHME Alters haben und Personen mit dauerhafter voller Abschnitt 8). Erwerbsminderung erhalten kein Sozialgeld. Sie Schließlich werden Sozialversicherungsbeiträge bekommen Grundsicherung vom Sozialamt nach übernommen für die dem Sozialgesetzbuch 12. •• Kranken- und Pflegeversicherung (siehe unten Die Bedarfsgemeinschaft bekommt einen gemeinsa- Abschnitt 5). men Bescheid über die Leistungen. In dem Bescheid steht genau, welche Leistung jede Person bekommt (siehe den Musterbescheid am Ende dieser Bro- 1. Regelbedarf für Erwachsene schüre). und Kinder Das Geld wird monatlich ab dem 1. des Antragsmo- nats ausgezahlt. Wenn sich während der laufenden Gesetzliche Grundlage: § 20 SGB 2 Leistungen etwas ändert, rechnet das Jobcenter genau nach Tagen. Der Regelbedarf ist in ganz Deutschland gleich. Die Leistungen werden vom Jobcenter kostenlos auf Jedes Jahr zum 1. Januar wird der Regelbedarf Ihr Konto überwiesen. Dafür müssen Sie dem Job- an die Entwicklung der Löhne und Preise ange- center Ihre Kontodaten angeben (IBAN und BIC). Das passt. Der Regelbedarf ist abhängig vom Alter Konto muss in Deutschland sein. Alle volljährigen und der Stellung im Haushalt. Er beträgt seit Personen in Deutschland haben ein Recht auf ein 1. Januar 2019 für Girokonto (Basiskonto). Wenn Sie dennoch kein Kon- Alleinstehende, Alleinerziehende 424,00 € to haben, bekommen Sie das Geld vom Postboten ausbezahlt. Dafür müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Personen ab 25 Jahren im Haushalt der Eltern/eines Elternteils 424,00 € Falls Sie Schulden haben: Die Leistungen zur Siche- rung des Lebensunterhalts können nicht gepfändet Personen in einer Ehe oder werden. Um eine Pfändung zu verhindern, zeigen Partnerschaft 382,00 € Sie den Bescheid des Jobcenters bei Ihrer Bank vor. Kinder von 18 bis 24 Jahren im Außerdem können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse Haushalt der Eltern/eines Elternteils 339,00 € ein sogenanntes P-Konto eröffnen. Ein P-Konto kann nicht gepfändet werden. Kinder von 14 bis 17 Jahren im Haushalt der Eltern/eines Elternteils 322,00 € Das laufende Arbeitslosengeld 2 und das Sozial- geld setzen sich aus verschiedenen Teilbeträgen Kinder von 6 bis 13 Jahren 302,00 € zusammen: Kinder von 0 bis 5 Jahren 245,00 € •• Regelbedarf für Erwachsene und Kinder = not- Lebt ein Kind abwechselnd bei Mutter und Va- wendiges Geld „für den Alltag“ (siehe unten Ab- ter, wird sein Regelbedarf auf beide Haushalte schnitt 1) aufgeteilt. •• Mehrbedarfe = zusätzliches Geld in besonderen ! Lebenssituationen (siehe unten Abschnitt 2) Personen unter 25 Jahren benötigen für den •• Bedarf für Unterkunft, Heizung, Warmwasser (sie- Auszug aus der elterlichen Wohnung und den he Kapitel 4) Bezug einer eigenen Wohnung die Zustimmung •• Bedarfe für Schule, Kindergarten und Freizeit für des Jobcenters. Bei einem Auszug ohne diese Kinder und Jugendliche (siehe Kapitel 5). Zustimmung bekommen sie auch außerhalb des
11 elterlichen Haushalts nur einen Regelbedarf von kommen Sie einen Zuschlag in Höhe von 12 % Ihres 339,00 € und keine Leistungen für die Wohnung Regelbedarfs für jedes minderjährige Kind, höchs- (siehe Kapitel 4, Abschnitt 7d). tens jedoch 60 % Ihres Regelbedarfs. In bestimmten Fällen ist der Mehrbedarf erhöht: 2. Mehrbedarfe = zusätzliches Ist das Kind unter 7 Jahre oder sind 2 Kinder unter 16 Jahre, bekommen Sie einen Mehrbedarf von 36 % Geld in besonderen Ihres Regelbedarfs. Lebenssituationen Der Regelbedarf für Alleinerziehende beträgt 424,00 €. Daraus ergeben sich für den Mehrbedarf Gesetzliche Grundlage: § 21 SGB 2 folgende Beträge: Es gibt verschiedene Lebenssituationen, die mit be- sonderen Kosten verbunden sind. In diesen Fällen für ein Kind: 50,88 € wird ein finanzieller Mehrbedarf als Zuschlag ge- 12 % von 424,00 € zahlt: für ein Kind unter 7 Jahre: 152,64 € 36 % von 424,00 € a) bei Schwangerschaft für zwei Kinder: 101,79 € b) für Alleinerziehende 24 % von 424,00 € c) bei Erkrankungen, die eine kostenaufwändige Er- für zwei Kinder unter 16 Jahre: 152,64 € nährung erfordern 36 % von 424,00 € d) für behinderte Menschen (unter bestimmten wei- für drei Kinder: 152,64 € teren Voraussetzungen) 36 % von 424,00 € e) für nichterwerbsfähige Schwerbehinderte mit für vier Kinder: 203,52 € Merkzeichen G 48 % von 424,00 € f) für unbedingt notwendige (unabweisbare), laufen- für fünf Kinder: 254,40 € de besondere Bedarfe (Härtefälle) 60 % von 424,00 € g) für die Bereitung von Warmwasser. Wenn Sie 2 oder 3 Kinder unter 7 Jahren haben, be- Wenn Sie mehrere Mehrbedarfszuschläge gleichzei- kommen Sie nicht mehr als mit nur einem Kind unter tig bekommen, gilt: 7 Jahren, also 152,64 €. Wenn zwei Personen – zum Die Gesamtsumme der Mehrbedarfe darf nicht hö- Beispiel die geschiedenen Eltern – ihr Kind abwech- her sein als der Betrag des persönlichen Regelbe- selnd allein betreuen, bekommt jeder den halben darfs, z. B. bei Alleinstehenden 424,00 €. Mehrbedarf. a) Mehrbedarf bei Schwangerschaft c) Mehrbedarf bei Erkrankungen, Der Mehrbedarf wird ab der 13. Schwangerschafts- die eine kostenaufwändige woche gezahlt. Er beträgt 17 % des jeweiligen Regel- Ernährung erfordern bedarfs, der der Schwangeren zusteht. Personen, die aus medizinischen Gründen eine teu- Es erhalten also zusätzlich: re Ernährung benötigen, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Es geht hier nur um Mehrbedarf für Alleinstehende Schwangere 17 % von 72,08 € Ernährung, nicht um andere Kosten, die mit (chroni- 424,00 € schen) Krankheiten verbunden sind. Schwangere in einer Partnerschaft / 64,94 € Die meisten Jobcenter und auch Gerichte bezie- Ehe 17 % von 382,00 € hen sich bei der Bewilligung auf Empfehlungen des Schwangere unter 25 Jahre im Haus- 57,63 € Deutschen Vereins für öffentliche und private Für- halt der Eltern 17 % von 339,00 € sorge vom 10. Dezember 2014. Sie sind im Internet zu finden unter www.deutscher-verein.de → Emp- fehlungen/Stellungnahmen → 2014 → Krankenkost- b) Mehrbedarf für Alleinerziehende zulagen. Wenn Sie allein mit einem oder mehreren minder- Ein Mehrbedarf wird angenommen bei verzehrenden jährigen Kindern zusammenleben und allein für die Erkrankungen und gestörter Aufnahme von Nähr- Pflege und Erziehung der Kinder sorgen, dann be- stoffen, wie zum Beispiel fortschreitende Krebser-
12 krankungen, AIDS, Multiple Sklerose und schwere e) Mehrbedarf für nichterwerbs entzündliche Darmerkrankungen. fähige Schwerbehinderte mit Auch bei anderen Erkrankungen kann ein Mehrbe- Merkzeichen G darf bestehen, nämlich dann, wenn durch die Krank- heit ein erhöhter Ernährungsbedarf entsteht. Dies Nicht erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemein- wird angenommen bei einem krankheitsbedingten schaft, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Untergewicht (Body-Maß-Index unter 18,5) und bei Merkzeichen G haben, erhalten einen Mehrbedarf krankheitsbedingtem Gewichtsverlust von mindes- von 17 % ihres Regelbedarfs. Sie erhalten diesen tens 5 % in den letzten drei Monaten. Mehrbedarf nicht, wenn sie bereits einen Mehrbe- darf für behinderte Menschen bekommen (siehe Mehrbedarfe werden auch angenommen bei fort- Abschnitt d). geschrittener Mukoviszidose, Niereninsuffizienz und Zöliakie. Bei verzehrenden Erkrankungen und bei Niereninsuffizienz, die mit eiweißdefinierter Kost f) Mehrbedarf für unabweisbare, behandelt wird, wird 10 % des Regelbedarfs eines laufende besondere Bedarfe Alleinstehenden als Mehrbedarf angenommen, also 42,40 € monatlich. Bei Niereninsuffizienz mit Dialy- Wenn bei Ihnen ein unabweisbarer, laufender be- sediät und bei Zöliakie ist der Mehrbedarf doppelt sonderer Bedarf besteht, haben Sie einen Anspruch so hoch, also 84,80 € monatlich. darauf, dass dieser im Rahmen eines Mehrbedarfs gedeckt wird. Das können zum Beispiel medizinisch In besonderen Einzelfällen kann das Jobcenter ei- notwendige Medikamente oder Pflegemittel sein, nen höheren Mehrbedarf bewilligen. Dies gilt beson- die Sie brauchen und die nicht von der Kranken- ders, wenn mehrere Erkrankungen vorliegen. kasse bezahlt werden. Das können Kosten für eine zwingend benötigte Hilfe im Haushalt sein, etwa Auch bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten kann wenn Sie länger schwer krank sind oder nach einem ein Anspruch bestehen, einen Mehrbedarf für not- Unfall. Auch die Fahrtkosten für den Umgang der wendige teure Ersatzstoffe zu erhalten. Eltern mit ihren Kindern können dazugehören. In jedem Fall müssen Sie eine ärztliche Beschei- nigung vorlegen. Sie muss die Erkrankung und die Notwendigkeit kostenaufwändiger Ernährung ent- halten. 3 TIPP Sind Ihre Kinder für ein Wochenende oder in den Schulferien bei Ihnen zu Besuch, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kos- d) Mehrbedarf für behinderte ten für den Lebensunterhalt stellen (zeitweilige Menschen Bedarfsgemeinschaft). Voraussetzung ist, dass der andere Elternteil diese Kosten nicht zahlt. Das Behinderte Menschen, die 15 Jahre oder älter sind, Jobcenter zahlt pro Tag und Kind 8,17 € (bis 5 bekommen einen Mehrbedarf, wenn sie folgende Jahre), 10,07 € (6 bis 13 Jahre) oder 10,73 € (14 Leistungen erhalten: bis 17 Jahre). •• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vom So- zialamt oder einem anderen Träger; gilt nicht bei Berufsvorbereitung und Berufsausbildung) oder g) Mehrbedarf für die Bereitung von •• Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Sozial- gesetzbuch 12 zur Schulbildung oder Ausbildung. Warmwasser Der Bescheid über diese Leistungen muss zusam- In vielen Wohnungen wird das Warmwasser von der men mit dem Antrag auf Mehrbedarf als Nachweis Heizung erzeugt. In diesen Fällen werden die Ener- eingereicht werden. Der Mehrbedarf beträgt 35 % giekosten dafür im Rahmen der Heizkosten berück- des jeweiligen Regelbedarfs. sichtigt (siehe Kapitel 4). In manchen Wohnungen wird das warme Wasser Regel- Mehr über andere Geräte erzeugt, zum Beispiel beson- bedarf bedarf dere Elektrogeräte unter dem Waschbecken oder Alleinstehende 424,00 € 148,40 € für die Dusche. Für diesen zusätzlichen Energiebe- darf erhalten Sie einen Mehrbedarf. Der Mehrbedarf in Partnerschaft 382,00 € 133,70 € richtet sich nach dem Regelbedarf und wird für jede Kind 15 bis 17 Jahre 322,00 € 112,70 € einzelne leistungsberechtigte Person in Ihrem Haus- Kind 18 bis 24 Jahre 339,00 € 118,65 € halt berechnet:
13 Personen mit Regel- Mehrbedarf für b) Erstausstattung für Bekleidung, bedarf in Höhe von Warmwasser Schwangerschaftsbekleidung 424,00 € 9,75 € und Säuglings-Erstausstattung 382,00 € 8,79 € Bei Schwangerschaft und Geburt kann Schwanger- schaftsbekleidung und eine Erstausstattung für den 339,00 € 7,80 € Säugling beantragt werden. Zu der Erstausstattung 322,00 € 4,51 € für den Säugling gehören auch Kinderwagen, eine Matratze und Bettwäsche. 302,00 € 3,62 € Wurde in den letzten zwei bis drei Jahren zuvor be- 245,00 € 1,96 € reits ein Kind geboren, wird häufig die Erstausstat- tung nicht in voller Höhe bewilligt. Das Jobcenter geht dann davon aus, dass von der Ausstattung für das letzte Kind noch einiges benutzt werden kann. 3. Einmalige Leistungen in Eine Erstausstattung für Bekleidung kann nur bei besonderen Situationen außergewöhnlichen Ereignissen beantragt werden. Zum Beispiel bei einem kompletten Verlust der Klei- Gesetzliche Grundlage: § 24 SGB 2 dung durch einen Wohnungsbrand. Die Regelbedarfe sollen alle Bedarfe des täglichen Lebens abdecken. In wenigen Sonderfällen sind zu- sätzliche Zahlungen als einmalige Leistungen vor- c) Orthopädische Schuhe und gesehen: therapeutische Geräte a) Erstausstattung für die Wohnung Wenn Sie ein Rezept für orthopädische Schuhe b) Erstausstattung für Bekleidung, Schwanger- bekommen haben, übernimmt das Jobcenter die schaftsbekleidung und Säuglings-Erstausstat- zusätzlichen Kosten für die Anschaffung und die tung Reparatur dieser Schuhe. Die Kosten für normale Schuhe werden angerechnet. Das gleiche gilt für c) Orthopädische Schuhe und therapeutische Gerä- Miete und Reparaturkosten für notwendige thera- te peutische Geräte und Ausrüstungen. Diese Leistun- d) Einmalige Leistungen für Personen, die keine mo- gen bekommen Sie nur, wenn Sie einen zusätzlichen natlichen SGB 2-Leistungen bekommen. Antrag stellen. a) Erstausstattung für die Wohnung d) Einmalige Leistungen für Per- In diesen Fällen kann eine Erstausstattung mit Mö- sonen, die keine monatlichen beln und Haushaltsgeräten bewilligt werden: SGB 2-Leistungen bekommen •• Sie ziehen zum ersten Mal in eine eigene Woh- nung. Auch ohne dass Sie monatliche SGB 2-Leistungen bekommen, können Sie einmalige Leistungen be- •• Sie ziehen von einer möblierten Wohnung in eine antragen. Sie bekommen dann nur einen Teil der Wohnung ohne Möbel. Kosten. Das Jobcenter berechnet, um wieviel Ihr Ein- •• Sie hatten längere Zeit keine eigene Wohnung kommen über Ihrem Bedarf liegt. Als Ihren Beitrag zu (zum Beispiel nach einem längeren Aufenthalt im den Kosten für notwendige Anschaffungen müssen Ausland, Aufenthalt in betreutem Wohnen, Straf- Sie diesen monatlichen Betrag bis 7 Monate lang haft oder nach Obdachlosigkeit). ansparen. Das bedeutet: Höchstens so lange kann Auch nach einer Trennung oder Scheidung kön- das Jobcenter diesen Betrag monatlich von Ihren nen fehlende Möbel und Hausrat beantragt werden, Leistungen abziehen. wenn aus einem Haushalt zwei neue Wohnungen mit Möbeln und Geräten ausgestattet werden müssen. Wenn ein Kind geboren wird und ein Kinderzimmer neu eingerichtet werden muss, kann dafür eine Erst- ausstattung beantragt werden. Das gilt auch für ein Jugendbett, wenn Ihr Kind für das Kinderbett zu groß geworden ist.
14 → Darlehen BEISPIEL Gesetzliche Grundlage: § 24 Absatz 1 SGB 2 Frau Körner ist allein erziehend und berufstätig. Sie hat keinen Anspruch auf monatliche SGB 2-Leis- Ein unabweisbarer Bedarf ist ein Bedarf, der eigent- tungen. Für ihre 12-jährige Tochter braucht sie lich durch den Regelbedarf abgedeckt wäre, der ein neues Jugendbett, das 180,00 € kostet. So aber nicht gedeckt und nicht aufgeschoben werden rechnet das Jobcenter: kann, weil das Geld dafür fehlt. Beispiele: Dringen- Bedarf Ein de Anschaffungen oder Reparaturen, Ersatz nach kommen Verlust oder Diebstahl usw. Das Jobcenter kann in Regelbedarf Mutter 424,00 € diesen Fällen auf Antrag ein Darlehen bewilligen. Regelbedarf Tochter 302,00 € Ist Vermögen vorhanden, gibt es dieses Darlehen Mehrbedarf für eine 50,88 € nicht. Alleinerziehende Unabweisbar bedeutet auch, dass der Bedarf un- Miete inkl. 400,00 € bedingt notwendig ist und so schnell wie möglich Heizkosten gedeckt werden muss. So muss ein defekter Kühl- Summe Bedarf 1.176,88 € schrank sofort ersetzt werden. Der Kauf eines neu- Anrechenbares en Fernsehgeräts dagegen könnte aufgeschoben Erwerbseinkommen 805,00 € werden, bis das Geld angespart wurde. Das Job- Kindergeld 204,00 € center kann entscheiden, ob der Bedarf durch eine Kindesunterhalt 190,00 € Geld- oder Sachleistung gedeckt wird. Es könnte Summe Einkommen 1.199,00 € zum Beispiel einen Kühlschrank aus einem Möbel- Übersteigendes Ein- 22,12 € lager bewilligen. kommen pro Monat Übersteigendes Ein- 154,84 € Auch Nachzahlungen für Strom können als Darlehen kommen 7 Monate übernommen werden, um zu verhindern, dass der (= Eigenanteil) Strom abgestellt wird (siehe Kapitel 4 Abschnitt 8). Das Einkommen ist um 22,12 € höher als der Das Jobcenter verrechnet das Darlehen mit den monatliche Bedarf. Dieser Betrag kann für den zukünftigen SGB 2-Leistungen. Das heißt, ab dem Antragsmonat und bis zu 6 weitere Monate an- Folgemonat wird weniger Geld ausgezahlt: Vom Re- gerechnet werden. Das ergibt für 7 Monate insge- gelbedarf werden 10 % abgezogen. samt 154,84 €. Um das Bett (180,00 €) zu bezah- len, fehlen dann noch 25,16 €, die als Zuschuss bewilligt werden. 5. Kranken- und Pflegeversicherung 4. Vorschuss und Darlehen bei Gesetzliche Grundlage: § 5 Absatz 1 Nr. 2a SGB 5, unabweisbarem Bedarf § 20 Absatz 1 Nr. 2a SGB 11, § 26 SGB 2 → Vorschuss a) Pflichtversicherung in der Gesetzliche Grundlage: § 42 Absatz 2 SGB 2 gesetzlichen Kranken- und Auf Antrag kann das Jobcenter Ihnen einen Vor- Pflegeversicherung schuss in Höhe von 100 € auszahlen. Sie müssen BezieherInnen von SGB 2-Leistungen sind pflicht- diesen Antrag nicht begründen. Der Vorschuss wird versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Geld für den nächsten Monat abgezogen. Das und Pflegeversicherung. Sie können in ihrer Kran- Jobcenter zahlt einen solchen Vorschuss für höchs- kenkasse bleiben; das Jobcenter zahlt den Beitrag. tens zwei Monate nacheinander. Den Vorschuss gibt es nicht, wenn die Leistung im folgenden Monat aus Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlan- anderen Gründen bereits verringert ist, etwa wegen gen. Sie müssen diesen Zusatzbeitrag aber nicht be- einer Rückforderung (Sanktion) oder bei anderen zahlen, wenn Sie der Krankenkasse Ihren Bescheid Aufrechnungen. über die SGB 2-Leistungen zeigen.
15 Die Pflichtversicherung besteht nur, wenn Sie min- obere Grenze. Das Jobcenter übernimmt die Versi- destens eine der folgenden Leistungen vom Jobcen- cherungsprämie im Jahr 2018 höchstens bis: halber ter erhalten: Basistarif höchstens: 56,42 € monatlich. Kinderlose über 23 Jahre zahlen noch bis zu 11,06 € monatlich •• Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, zusätzlich, die ebenfalls übernommen werden. egal, ob Sie Geld oder Sachleistungen bekom- men •• Leistungen für Mehrbedarfe c) Zuschuss zur •• Leistungen für Unterkunft und Heizung. Krankenversicherung Sie müssen die Beiträge für die gesetzliche Kranken- versicherung und Pflegeversicherung aber selbst be- Wenn Sie vor dem Bezug von SGB 2-Leistungen zahlen, wenn Sie ausschließlich eine der folgenden in der Krankenversicherung versichert waren und Leistungsarten erhalten: Sie allein durch die Zahlung des Beitrags bezie- hungsweise der Versicherungsprämie hilfebedürftig •• Leistungen, die nur als Darlehen erbracht werden würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag geleistet. •• Einmalleistungen Stellen Sie in einer der folgenden Situationen beim Jobcenter einen Antrag auf Zuschuss für die Kran- Wenn Sie bereits über Ihren Partner oder Ihre Part- kenversicherung: nerin oder Ihre Eltern krankenversichert sind (Fami- lienversicherung), bleibt diese Krankenversicherung •• Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Kinder ab dem Alter von 15 Jahren gelten versichert und brauchen nur deshalb SGB 2-Leis- als erwerbsfähig und haben Anspruch auf Arbeits- tungen, weil Sie den Betrag nicht vollständig al- losengeld 2. Deshalb werden sie eigenständig in leine bezahlen können. In diesem Fall bekommen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Sie vom Jobcenter den fehlenden Betrag als Zu- versichert und nicht mehr im Rahmen der Familien- schuss, der direkt an die Krankenkasse bezahlt versicherung. Die Kosten für die Beiträge werden wird. Dies Problem betrifft besonders eheähnli- vom Jobcenter übernommen. che Lebensgemeinschaften mit nur einem Ver- diener, denn für sie gibt es keine kostenlose Fa- milienversicherung – anders als bei Ehepaaren. b) Private Kranken- und Pflegeversicherung •• Sie sind in der privaten Krankenversicherung ver- sichert und brauchen nur deshalb SGB 2-Leis- Sie können in Ihrer Privatversicherung bleiben, tungen, weil Sie den Basistarif nicht vollständig wenn Sie SGB 2-Leistungen beziehen. Sie sollten alleine bezahlen können. In diesem Fall wird der dann in den Basistarif wechseln. Beim Basistarif Beitrag auf die Hälfte gesenkt, solange sich Ihre entsprechen die Beiträge und Leistungen denen der Situation nicht verbessert. Sie müssen dazu eine gesetzlichen Krankenversicherung. Bescheinigung des Jobcenters bei Ihrer Privat- Die Privatversicherung darf bei SGB 2-Leistungs- versicherung vorlegen. Können Sie auch den hal- empfängern nur den halben Basistarif verlangen. In ben Basistarif nicht bezahlen, bekommen Sie vom jedem Fall muss das Jobcenter für Sie höchstens die Jobcenter den fehlenden Betrag als Zuschuss. Kosten für den halben Basistarif übernehmen, auch Der Beitrag wird direkt an die Privatversicherung wenn Sie nicht im Basistarif versichert sind. gezahlt. Auch bei der privaten Pflegeversicherung gibt es Auch für die Pflegeversicherung kann das Jobcenter einen Basistarif. Hier gilt der halbe Höchstbeitrag, einen Zuschuss bewilligen. Dafür gelten die gleichen der in der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt, als Regeln wie für die Krankenversicherung.
16 Kapitel 4: Kosten für die Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Warmwasser) Gesetzliche Grundlage: §§ 22 bis 22c SGB 2 ein für öffentliche und private Fürsorge unter www. deutscher-verein.de → Empfehlungen/Stellungnah- Zu den SGB 2-Leistungen gehören auch die Kosten men → 2014 → Empfehlungen zur Angemessenheit der Unterkunft. Das Jobcenter prüft die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II der Kosten in jedem Einzelfall. Es zahlt die Kosten vom 12. März 2014. Diese Empfehlungen gibt es der Unterkunft in voller Höhe auf Dauer nur, wenn nicht kostenlos, man muss sie kaufen. sie angemessen sind. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf SGB 2-Leistungen stellen, werden die Kosten der Unterkunft auf jeden Fall für einen Übergangszeit- 1. Miete raum in voller Höhe übernommen; meistens für 6 Monate. Wenn Ihre Kosten für die Unterkunft un- Auf Dauer werden nur angemessene Mietkosten angemessen hoch sind, wird das Jobcenter Sie auf- übernommen. Für die Prüfung, ob die Mietkosten fordern, diese zu senken. Die Frist von 6 Monaten angemessen sind, ist entscheidend: beginnt, wenn Sie diese Aufforderung erhalten. die Größe der Wohnung und die Zahl der Bewoh- ÎÎ Der Übergangszeitraum soll Ihnen ermöglichen, die ner Kosten zu senken, zum Beispiel durch Umzug in eine die Höhe der Miete. ÎÎ billigere Wohnung. Das Jobcenter kann die Leistungen für die Mietkos- ten sofort ohne Übergangsfrist auf das angemesse- a) Größe der Wohnung und Zahl ne Maß kürzen, der Bewohner •• wenn Sie bereits früher SGB 2-Leistungen erhiel- Für die Prüfung, ob die Größe der Wohnung an- ten und schon einmal eine Aufforderung zur Sen- gemessen ist, gibt es folgende Richtwerte. Diese kung der Mietkosten bekommen haben, orientieren sich an den Vorschriften des Sozialen •• wenn Sie kurz vor dem Antrag auf SGB 2-Leistun- Wohnungsbaus: gen in eine zu teure Wohnung eingezogen sind. Anzahl der Perso- Größe der Anzahl der Bei einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsge- nen im Haushalt Wohnung Räume meinschaft (siehe Kapitel 9) werden die Unterkunfts- bis kosten zu gleichen Teilen auf alle Personen verteilt. 1 Person 45 bis 50 m2 1–2 Zu den Unterkunftskosten gehören: 2 Personen 60 m2 2 1. Miete 3 Personen 75 bis 80 m2 3 2. Nebenkosten (Betriebskosten) 4 Personen 85 bis 90 m2 4 3. Heizkosten und Warmwasser 5 Personen 95 bis 105 m2 5 4. Renovierungskosten/Schönheitsreparaturen für jede weitere 10 bis 15 m2 5. Unterkunftskosten bei Wohneigentum. Person Bei den Unterkunftskosten sind außerdem folgende Bei der Wohnungsgröße müssen auch andere Fak- Punkte wichtig: toren berücksichtigt werden: zum Beispiel die Auf- 6. Zahlung der Unterkunftskosten teilung der Wohnung oder der erhöhte Bedarf eines 7. Umzug Rollstuhlfahrers. Entscheidend ist jedoch die Höhe der Miete und nicht die Größe der Wohnung. Ist also 8. Übernahme von Mietschulden und Schulden für die Miete für die Wohnung angemessen, darf das Energie und Wasser. Jobcenter keinen Auszug verlangen, auch wenn die Zu den Kosten für die Unterkunft gibt es viele Strei- Wohnung zu groß ist. Es muss in diesem Fall die volle tigkeiten. Wertvolle Hinweise gibt der Deutsche Ver- Miete anerkennen.
Sie können auch lesen