Junge Eltern/Familien - Netzwerk Wie viel trinkt und isst mein Baby im ersten Lebensjahr?

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Junge Eltern/Familien - Netzwerk Wie viel trinkt und isst mein Baby im ersten Lebensjahr?
Netzwerk
               Junge Eltern/Familien
                    Ernährung und Bewegung

Wie viel trinkt und isst mein Baby
             im ersten Lebensjahr?
Eine Orientierungshilfe für die Portionsgrößen

                www.ernaehrung.bayern.de
Junge Eltern/Familien - Netzwerk Wie viel trinkt und isst mein Baby im ersten Lebensjahr?
Vorwort

Liebe Eltern,

das Projekt „Junge Eltern/Familien“ mit Kindern bis zu drei Jahren ist ein fester Bestand-
teil im Konzept „Ernährung in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten.

Flächendeckend koordinieren unsere Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vor Ort die Angebote zu Ernährung und Bewegung für Eltern und bauen diese weiter aus.
In unseren Netzwerken finden Sie kompetente Ansprechpartner und passende Angebote
für sich und Ihre Kinder.

Mit der vorliegenden Fotobroschüre möchten wir Sie in Ihren Bemühungen um das Wohl Ihres Kindes unterstützen.
Eine bedarfsgerechte Ernährung ist gerade im ersten Lebensjahr für die geistige und körperliche Entwicklung Ihres
Kindes von großer Bedeutung. Neben der Nahrungszusammensetzung sind insbesondere die Mengen bedeutsam,
die den Kindern angeboten werden.

Die vorliegenden Fotos sind eine Orientierungshilfe für die empfohlenen Trink- und Essmengen Ihres Babys.
Wichtige Hinweise sind ergänzend in wenigen Kernsätzen zusammengefasst.

Wir hoffen, dass Ihnen die Broschüre hilft, mit dem Thema „Essen und Trinken“ im ersten Lebensjahr Ihres Kindes
unbefangen umgehen zu können.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für eine gesunde Zukunft!

Helmut Brunner
Bayerischer Staatsminister für
Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten

Auskünfte zu den Netzwerken und
Projekten erteilen alle Ämter für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
www.stmelf.bayern.de/aemter

                                                                                             Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Der Beginn:
Von der Geburt bis mindestens zum Beginn des 5. Monats

Alternative:
Industriell hergestellte
Säuglingsmilch
auf Kuhmilchbasis
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NEU: Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei
Frühestens mit Beginn des 5. Monats bis spätestens mit Beginn des 7. Monats

90 –100 g Gemüse, 40 – 60 g Kartoffeln, etwas Wasser,
20 – 30 g mageres Fleisch, 3 – 4 EL Apfelsaft, 1 EL Pflanzenöl (z. B. Rapsöl)

Alternative:                            Getränk:
Industriell hergestellter Fertigbrei,   Wasser, ungesüßter Tee
190 g Gemüse-Kartoffel-Fleischbrei
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NEU: Milch-Getreide-Brei
Frühestens mit Beginn des 6. Monats bis spätestens mit Beginn des 8. Monats

200 ml Vollmilch (3,5 % Fett), 2 EL Vollkorn-Getreide
(z. B. Grieß, Flocken), 20 g Obst

Alternative:                            Getränk:
Industriell hergestellter Fertigbrei,   Wasser, ungesüßter Tee
190 g Milch-Getreide-Brei
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NEU: Getreide-Obst-Brei
Frühestens mit Beginn des 7. Monats bis spätestens mit Beginn des 9. Monats

90 ml Wasser, 2 EL Vollkorn-Getreideflocken,
100 g Obst, 1 TL Pflanzenöl (z. B. Rapsöl)

Alternative:                            Getränk:
Industriell hergestellter Fertigbrei,   Wasser, ungesüßter Tee
190 g Getreide-Obst-Brei
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NEU: Übergang zur Familienkost
   Frühestens mit Beginn des 10. Monats
Milch-Getreide-Brei

   2 EL Haferflocken, 100 g Obst, 100 ml Vollmilch (3,5 % Fett)

   20 g Vollkornspaghetti, 1 Tomate, 1 Karotte, 30 g Hackfleisch,
   1 EL Pflanzenöl (z. B. Rapsöl)

   1 Scheibe Vollkornbrot (aus fein gemahlenem Mehl), 1 gestrichener
   TL Butter oder Magarine, 1 Scheibe Käse, 1 Stück Gurke
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Anmerkungen

Stillen
Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Kind. Nach den Handlungsempfehlungen – ein Konsensuspapier im
Auftrag des bundesweiten Netzwerk Junge Familie1, sollen Mütter ihre Kinder mindestens bis zum Beginn des
5. Monates voll stillen. Das Abstillen erfolgt schrittweise ab Einführung der Beikost. Industriell hergestellte
Säuglingsmilch auf Kuhmilchbasis ist eine Alternative für Mütter, die aus verschiedenen Gründen nicht stillen.

Häufigkeit und Zeitpunkt des Stillens / Fütterns
In den ersten Wochen und Monaten wird nach Bedarf gestillt bzw. gefüttert, d. h. immer dann, wenn das Kind
danach verlangt und nicht nach festgelegten Uhrzeiten. Dies kann in den ersten Tagen und Wochen 10- bis
12-mal in 24 Stunden sein. Mit der Zeit spielt sich ein Mahlzeitenrhythmus ein, der sich an den für Erwachsene
empfohlenen Rhythmus von fünf Mahlzeiten pro Tag annähert. Bei industriell hergestellter Säuglingsmilch sind
die Herstellerangaben zu beachten und genau einzuhalten.

Beginn der Beikost
Beikost sollte frühestens mit Beginn des 5. Monats und bis spätestens mit Beginn des 7. Monats eingeführt
werden. In Deutschland bekommen Säuglinge üblicherweise als erste Beikost Gemüse (geeignet sind Karotten,
Pastinaken, Zucchini, Fenchel, Kohlrabi). Karottenpüree schmeckt leicht süßlich und löst selten Allergien aus.
Um das Kind an die Löffelfütterung zu gewöhnen wird mit wenigen Löffeln vor der Milchmahlzeit (mittags)
begonnen; die Mengen werden Tag für Tag gesteigert. Isst Ihr Kind etwa 100 g Karottenpüree wird der Brei
Woche für Woche um eine Zutat erweitert: Kartoffel und etwas Öl, Fleisch. Alle mageren Fleischteile sind
geeignet (auch im Glas als pürierte Fleisch-Zubereitung erhältlich).

Getränk
Ab der ersten Breimahlzeit kann dem Baby Extra-Flüssigkeit angeboten werden, ab dem dritten Brei braucht es
etwa 200 ml Flüssigkeit pro Tag. Sie wird zusätzlich zu den Milchmahlzeiten in der Flasche, später in einer Tasse/
Becher gegeben. Geeignet sind Wasser, ungesüßter Tee. Bis Ende des ersten Lebensjahres steigert sich der
Flüssigkeitsbedarf auf bis zu 700 ml pro Tag.

Übergang zur Familienkost
Mit Beginn des 10. Monats erfolgt der Übergang zur Familienkost schrittweise. Üblich sind drei Hauptmahlzeiten
(Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und zwei Zwischenmahlzeiten (am Vormittag und am Nachmittag). Die Zutaten
der Breie werden nicht mehr püriert, sondern nur noch zerdrückt. Auf Salz und Gewürze weitgehend verzichten.
1
    Konsensuspapier „Säuglingsernährung und Ernährung der stillenden Mutter“ (www.gesundinsleben.de)
    Forschungsinstitut für Kinderernährung (www.fke-do.de)/Anwendung/Säuglingsernährung

Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium                                                                    Hinweis: Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen
             für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)                                               der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregie-
             Ludwigstraße 2, 80539 München                                                                    rung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien
             www.stmelf.bayern.de – www.ernaehrung.bayern.de                                                  noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum
             E-Mail: info@stmelf.bayern.de                                                                    von 5 Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahl-
                                                                                                              werbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-,
               Nr. 2012/33, 4. Auflage                                                                        Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Miss-
               Stand: Mai 2012                                                                                bräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die
                                                                                                              Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informations-
Redaktion:     Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn),                                                         ständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken
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                                                                                                              Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe
Gestaltung:    360plus Design GmbH, München                                                                   an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne
                                                                                                              zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die
Bildnachweis: Barbara Bonisolli, München · Fotosearch (Titelbild) · Getty Images (Stillbild, Innenseiten) ·   Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die
              StMELF (Bayernkarte)                                                                            als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzel-
                                                                                                              ner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den
Druck:         KKW-DRUCK GmbH, Heisinger Straße 17, 87437 Kempten                                             Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrich-
               Papier aus nachhaltiger, zertifizierter Waldbewirtschaftung                                    tung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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