Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
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Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Überblick Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung KV/PV aktuelle Werte Anhang Renteninformation 1
Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Inhalt Inkrafttreten 01.07.2014 Verbesserte Leistung rund um die Rente • „Mütterrente“ • Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten • abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr • demographische Anpassung der Ausgabe für Rehabilitation 3
„Mütterrente“ Zuschlag Bestandsrentner Kinder- erziehungszeiten 01.07.14 vor 1992 Bestandsrentner Zuschlag Entgeltpunkte Erhöhung = 1 EP / Kind 28,61 EUR 26,39 EUR (Ost) wenn in der Rente eine Kindererziehungszeit für den 12. Kalendermonat nach Ablauf der Geburt angerechnet wurde kein Anspruch auf Kindergeldleistung besteht, (Mütter vor 1921 / 1927(Ost)) Beachte: Ausschluss Beamte 4
„Mütterrente“ Rentenbeginn ab 01.07.14 Kein Rentenbezug am 30.06.14 Kinder- erziehungszeiten 01.07.14 vor 1992 Rentner 12 Kalendermonate / Kind 24 Kalendermonate / Kind Beachte: Ausschlussprüfung Beamte wenn Erziehung im Inland Elternteil ab 1921 / 1927(Ost) geboren 8
„Mütterrente“ Dauer Beispiel Kind vor 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.90) 01.05.90 30.04.92 24 Kalendermonate Kind ab 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.92) 01.05.92 30.04.95 36 Kalendermonate 9
„Mütterrente“ Kindererziehungszeiten (KEZ) KEZ + „sonstige Beitragszeit“ EP der sonstigen Beitragszeit + EP für KEZ (höchstens Kürzung 0,0833 EP je KM) = Entgeltpunkte (EP) Begrenzung auf max. Entgeltpunktwert entsprechend der Beitragsbemessungs- grenze 10
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente Höhere Rente Eintritt „Günstiger- Erwerbs- prüfung“ minderung 01.07.14 4 Jahre Rentner EM-Rente Anhebung Zurechnungszeit (von 60 auf 62) 16
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente „Günstigerprüfung“ höhere Bewertung wird der Rentenberechnung zugrunde gelegt Vergleich Berechnung mit allen Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung Berechnung ohne die letzten 4 Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung 17
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente Dauer der Zurechnungszeit – Rente ab 01.07.14 Beispiel Versicherter geboren 10.07.78 62. Geburtstag Erwerbsminderung / Tod (Kalendermonat) 19.08.13 31.07.40 324 Kalendermonate Beginn Ende Beachte Bei Weitergewährungen ab 01.07.14 verbleibt es bei der bisherigen Anrechnung 18
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente Beginn Zurechnungszeit Eintritt Rentenbeginn Tod Erwerbsminderung Renten Erziehungsrente Renten an wegen – Witwen Erwerbsminderung – Witwer – Waisen 19 11404791
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Beginn ab 01.07.14 63 Jahre kein früherer Rentenbeginn Rente ohne Minderung Beachte • Wartezeit • Anhebung der Altersgrenze •20 Hinzuverdienstgrenze
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeitregelung ab 01.07.14 Wartezeit 45 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte • Kindererziehung • Pflege • Wehr- / Zivildienst Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten •Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung •Leistungen bei Krankheit •Übergangsgeld freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge) Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten Monate versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung Ausnahmen 21 Möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeitregelung ab 01.07.14 nicht anrechenbar Ausnahme bei Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Rentenbeginn Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung Freiwillige Beiträge für gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit 2 Jahre 22 00310531
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wartezeitregelung ab 01.07.14 nicht anrechenbar Pflichtbeiträge durch Bezug von •Arbeitslosengeld II •Arbeitslosenhilfe sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei • Arbeitslosengeld II • Arbeitslosenhilfe • Mutterschutz • schulische Ausbildung freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge) Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting 23 00310631
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anhebung der Altersgrenze – Übergangsregelung ab 01.07.14 Altersgrenze Alter 65 22 20 18 16 64 14 12 10 8 6 4 Altersgrenze 63 pro Geburtsjahr / 2 Monate Geburt 1953 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 24
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Überblick Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung KV/PV aktuelle Werte Anhang Renteninformation 25
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Inhalte Einführung eines allgemeinen Mindestlohns (8,50 €) Ausweitung der Möglichkeit zur Festsetzung von Branchenmindestlöhnen Ausweitung der Zeitgrenze für die kurzfristigen Beschäftigungen 26
Minijob Kurzfristige Beschäftigung 2015–2018 01.01. Kalenderjahr 31.12. 3 Monate oder 70 Tage Versicherungsfrei und Beitragsfrei Arbeitnehmer Arbeitgeber 27 14340231
Kurzfristige Beschäftigung Dauer / Jahr 01.01.15 Monat Monat Monat Monat Monat 2 Monate oder 50 Tage 3 Monate oder 70 Tage 28 14348231
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Vorteile der vollen Beitragszahlung zur Rentenversicherung Beschäftigungszeit wird in vollem Umfang berücksichtigt Auswirkung auf: • Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung • Wartezeiten • Mindestentgeltbewertung • Früheren Rentenbeginn • Anspruch Rehabilitation • Arbeitsentgelt wird in voller Höhe bei Rentenberechnung berücksichtigt • Anspruch auf Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge • Erfüllung der Zugangsvoraussetzung für private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (z.B. „Riester“-Rente) und ggf. sogar für Ehegatten Hinweis Bei Rückfragen können Sie sich an die Beratungsstellen 29der Deutschen Rentenversicherung wenden!
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Anhebung Arbeitsentgeltgrenze auf 450 EUR Beschäftigung ab 01.01.13 01.01.13 Versicherungs- pflicht* Minijob bis 450 EUR Beiträge AG-Anteil 15,0 % 67,50 EUR AN-Anteil* 3,7 % 16,65 EUR *Befreiung möglich 31
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Überblick Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung KV/PV aktuelle Werte Anhang Renteninformation 41
Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften Inkrafttreten: 01.01.2015 Inhalt: • Leistungen der Pflegeversicherung sollen um 4 Prozent erhöht und damit dynamisiert werden – Erhöhung der häusliche Pflege um rund 1,4 Mrd. Euro und der Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen um rund 1 Mrd. Euro • Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds zum Aufbau einer Demografie-Rücklage – Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten; derzeit rund 1,2 Mrd. Euro damit sollen ab dem Jahr 2035 über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren mögliche Beitragssatzsteigerungen abgefedert werden • Erhöhung Betragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 % • % auf 2,35 % 2,05 2,3 % auf 2,6 % (kinderlose) 42
Verfahren Grundsätzlich: Hinweis Das Kontoausgleichsverfahren wird grundsätzlich auch für die Weitergabe des aktuellen Beitragssatzes in der KV angewandt 43
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung Inkrafttreten: 01.01.2015 Inhalt: • Festlegung allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (von 15,5%) • Abschaffung des einkommensunabhängigen Zusatzbeitrags und des steuerfinanzierten Sozialausgleichsverfahren • Einführung kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeitrag – Für Rentner: • Übergangsweise von Jan – Feb gilt Gesamtbeitragssatz 15,5 %, wobei 0,9 als Zusatzbeitrag gelten • Einführung eines Einkommensausgleichs unter den Krankenkassen • Gründung eines wissenschaftl. Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen 44
Kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeitrag Neu ab 01.01.2015 Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes sollen vom ersten Tag des zweiten auf die Änderung folgenden Kalendermonats gelten - Änderungen ab 01.01.2015 können sich somit frühestens Auswirkungen ab 01.03.2015 ergeben. Versicherungspflichtige Rentenbezieher erhalten bis 28.02.2015 übergangsweise ein Gesamtbeitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent - 0,9 Prozentpunkte gelten als Zusatzbeitrag 45
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Überblick Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung KV/PV aktuelle Werte Anhang Renteninformation 46
Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 Inhalt Beitragssatz 18,7 % in EUR Beitragsbemessungsgrenze 72.600,00 vorläufiges Durchschnittsentgelt 2014 34.999,00 Bezugsgröße jährlich 34020,00 Bezugsgröße monatlich 2835,00 Aktueller Rentenwert West 28,61 Ost 26,39 freiwilliger Mindestbeitrag 84,15 Grundfreibetrag 2014 8.354 47
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung Überblick Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie KV/PV aktuelle Werte Anhang Renteninformation 49
Renteninformation Deutsche Rentenversicherung 27 Jahre 55 Jahre Renteninformation (jährlich) Rentenauskunft (alle 3 Jahre) Aktuelle Höhe: Altersrente Aktuelle Höhe: Rente wg. voller Erwerbsminderung Darstellung der Rentenberechnung Hochrechnung: Altersrente mit fiktiver Rentenanpassung •0% •1% •2% Konto: Versicherungszeiten Bisherige Beitragsleistung zusätzlich Bisher erworbene Entgeltpunkte 50 13242991
Renteninformation Was bekomme ich bei … ? Zum Beispiel Geburt 07.02.1960 Renteninformation vom: 03.01.2014 für: Eva Mustermann Versicherungsnummer: 65 070260 Z 999 Renteninformation 2014 In dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom 01.08.1977 bis zum 31.12.2013 gespeicherten Daten und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. Ihre Regelaltersrente würde am 01.07.2026 beginnen. Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken. Bitte beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind. Rente wegen voller Erwerbsminderung Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche Rente von: 662,77 EUR Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von: 606,61 EUR Sollten bis zur Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden, bekämen Sie ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine monatliche Rente von: 1.013,55 EUR 52 14038391
Wer hilft weiter ? Gesetzliche Rente Rehabilitation Altersvorsorge • unabhängig • neutral • kostenlos Servicetelefon 0800 10 00 4800 Auskunfts- und Beratungsstelle 53 13245191
Service Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung 54 ISV27t
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