Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung

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Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
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       Aktuelles aus der
       Deutschen
       Rentenversicherung

0             ISV27t
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
Überblick

        Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV

        Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung

        KV/PV

        aktuelle Werte

        Anhang Renteninformation

1
Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV
Inhalt                                           Inkrafttreten 01.07.2014

 Verbesserte Leistung rund um die Rente
 • „Mütterrente“
 • Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten
 • abschlagsfreie Altersrente ab dem 63. Lebensjahr
 • demographische Anpassung der Ausgabe für
   Rehabilitation

3
„Mütterrente“
Zuschlag Bestandsrentner

                           Kinder-
                      erziehungszeiten       01.07.14
                          vor 1992
    Bestandsrentner
                                             Zuschlag Entgeltpunkte
                                             Erhöhung = 1 EP / Kind
                                                    28,61 EUR
                                                    26,39 EUR (Ost)
wenn
    in der Rente eine Kindererziehungszeit für den 12. Kalendermonat
    nach Ablauf der Geburt angerechnet wurde

    kein Anspruch auf Kindergeldleistung besteht, (Mütter vor 1921 / 1927(Ost))

    Beachte: Ausschluss Beamte
4
„Mütterrente“
 Rentenbeginn ab 01.07.14
 Kein Rentenbezug am 30.06.14

                            Kinder-
                       erziehungszeiten       01.07.14
                           vor 1992
                                              Rentner
12 Kalendermonate / Kind                      24 Kalendermonate / Kind
                                              Beachte:
                                              Ausschlussprüfung Beamte

 wenn
     Erziehung im Inland
     Elternteil ab 1921 / 1927(Ost) geboren

 8
„Mütterrente“
Dauer                                                            Beispiel

 Kind vor 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.90)

    01.05.90     30.04.92
     24 Kalendermonate

                            Kind ab 01.01.92 geboren (z. B. 29.04.92)

                            01.05.92            30.04.95
                                 36 Kalendermonate

9
„Mütterrente“
Kindererziehungszeiten (KEZ)

         KEZ
     + „sonstige
     Beitragszeit“

                           EP der sonstigen
                             Beitragszeit

                     +   EP für KEZ (höchstens   Kürzung
                           0,0833 EP je KM)

                     =   Entgeltpunkte (EP)      Begrenzung auf
                                                 max. Entgeltpunktwert
                                                 entsprechend der
                                                 Beitragsbemessungs-
                                                 grenze

10
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Höhere Rente

                      Eintritt
     „Günstiger-    Erwerbs-
      prüfung“      minderung    01.07.14

               4 Jahre           Rentner EM-Rente
                                 Anhebung Zurechnungszeit
                                 (von 60 auf 62)

16
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
„Günstigerprüfung“
                                      höhere Bewertung
                                    wird der Rentenberechnung
                                          zugrunde gelegt

                         Vergleich
          Berechnung mit allen Zeiten
          bis zum Eintritt der Erwerbsminderung

          Berechnung ohne die letzten 4 Jahre
          bis zum Eintritt der Erwerbsminderung

17
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Dauer der Zurechnungszeit – Rente ab 01.07.14              Beispiel

 Versicherter geboren 10.07.78

                                                       62. Geburtstag
               Erwerbsminderung / Tod                 (Kalendermonat)
               19.08.13                                      31.07.40
                                 324 Kalendermonate

               Beginn                                           Ende

Beachte
Bei Weitergewährungen ab 01.07.14 verbleibt
es bei der bisherigen Anrechnung
18
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Beginn Zurechnungszeit

Eintritt                 Rentenbeginn      Tod
Erwerbsminderung

Renten                   Erziehungsrente   Renten an
wegen                                       – Witwen
Erwerbsminderung                            – Witwer
                                            – Waisen

19       11404791
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Beginn ab 01.07.14

                              63 Jahre

kein früherer Rentenbeginn        Rente ohne Minderung

Beachte
• Wartezeit
• Anhebung der Altersgrenze
•20 Hinzuverdienstgrenze
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wartezeitregelung ab 01.07.14

                   Wartezeit 45 Jahre
                        Pflichtbeiträge für versicherte Beschäftigung / Tätigkeit
                        Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte
                        • Kindererziehung
                        • Pflege
                        • Wehr- / Zivildienst
                        Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten
                        •Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
                        •Leistungen bei Krankheit
                        •Übergangsgeld
                        freiwillige Beiträge (mind. 18 Jahre Pflichtbeiträge)
                        Ersatzzeiten
                        Berücksichtigungszeiten
                        Monate versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung

Ausnahmen

 21
      Möglich für die letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn!
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wartezeitregelung ab 01.07.14

nicht anrechenbar
                               Ausnahme
                            bei Insolvenz oder
                     vollständigen Geschäftsaufgabe
                             des Arbeitgebers             Rentenbeginn

                                         Pflichtbeiträge / Anrechnungszeiten
                            für Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung
                                                     Freiwillige Beiträge für
                       gleichzeitige Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit
                                2 Jahre

 22       00310531
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wartezeitregelung ab 01.07.14

nicht anrechenbar
              Pflichtbeiträge durch Bezug von
              •Arbeitslosengeld II
              •Arbeitslosenhilfe
              sonstige Anrechnungszeiten (z. B.) bei
              • Arbeitslosengeld II
              • Arbeitslosenhilfe
              • Mutterschutz
              • schulische Ausbildung
              freiwillige Beiträge (unter 18 Jahre Pflichtbeiträge)

              Monate aus Versorgungsausgleich / Rentensplitting

 23       00310631
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Anhebung der Altersgrenze – Übergangsregelung ab 01.07.14

                                                                       Altersgrenze
Alter    65
                                                                  22
                                                             20
                                                        18
                                                   16
         64                                   14
                                         12
                                    10
                               8
                          6
                     4                                                 Altersgrenze
         63
                          pro Geburtsjahr / 2 Monate

Geburt        1953   54   55   56   57   58   59   60   61   62   63

24
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
Überblick

        Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV

        Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung

        KV/PV

        aktuelle Werte

        Anhang Renteninformation

25
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Inhalte

Einführung eines allgemeinen Mindestlohns (8,50 €)

Ausweitung der Möglichkeit zur Festsetzung von Branchenmindestlöhnen

Ausweitung der Zeitgrenze für die kurzfristigen Beschäftigungen

26
Minijob
Kurzfristige Beschäftigung      2015–2018

01.01.                     Kalenderjahr                    31.12.

                            3 Monate oder 70 Tage
                      Versicherungsfrei und Beitragsfrei

                         Arbeitnehmer         Arbeitgeber

27         14340231
Kurzfristige Beschäftigung
Dauer / Jahr

                                  01.01.15
                                      Monat
Monat     Monat                    Monat     Monat

     2 Monate    oder   50 Tage      3 Monate        oder   70 Tage

28         14348231
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Vorteile der vollen Beitragszahlung zur Rentenversicherung

Beschäftigungszeit wird in vollem Umfang berücksichtigt
Auswirkung auf:
• Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Rente wegen
  Erwerbsminderung
• Wartezeiten
• Mindestentgeltbewertung
• Früheren Rentenbeginn
• Anspruch Rehabilitation
• Arbeitsentgelt wird in voller Höhe bei Rentenberechnung berücksichtigt
• Anspruch auf Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge
• Erfüllung der Zugangsvoraussetzung für private Altersvorsorge mit
  staatlicher Förderung (z.B. „Riester“-Rente) und ggf. sogar für Ehegatten

Hinweis
  Bei Rückfragen können Sie sich an die Beratungsstellen
29der Deutschen Rentenversicherung wenden!
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Anhebung Arbeitsentgeltgrenze auf 450 EUR
Beschäftigung ab 01.01.13

                            01.01.13           Versicherungs-
                                                 pflicht*

                            Minijob bis 450 EUR
                            Beiträge
                            AG-Anteil 15,0 %      67,50 EUR
                            AN-Anteil* 3,7 %      16,65 EUR

*Befreiung möglich
31
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
Überblick

        Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV

        Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung

        KV/PV

        aktuelle Werte

        Anhang Renteninformation

41
Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur
Änderung weiterer Vorschriften
                                                          Inkrafttreten: 01.01.2015
  Inhalt:
• Leistungen der Pflegeversicherung sollen um 4 Prozent erhöht und
  damit dynamisiert werden
      – Erhöhung der häusliche Pflege um rund 1,4 Mrd. Euro und der Leistungen
        in stationären Pflegeeinrichtungen um rund 1 Mrd. Euro
• Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds zum Aufbau einer
  Demografie-Rücklage
      – Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten; derzeit rund 1,2 Mrd. Euro damit
        sollen ab dem Jahr 2035 über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren
        mögliche Beitragssatzsteigerungen abgefedert werden

• Erhöhung Betragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 %
     • % auf 2,35 %
  2,05
  2,3 % auf 2,6 % (kinderlose)

 42
Verfahren
 Grundsätzlich:

     Hinweis
 Das Kontoausgleichsverfahren wird grundsätzlich auch für
 die Weitergabe des aktuellen Beitragssatzes in der KV
 angewandt
43
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der
 gesetzlichen Krankenversicherung

                                                                   Inkrafttreten: 01.01.2015
   Inhalt:
• Festlegung allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (von 15,5%)
• Abschaffung des einkommensunabhängigen Zusatzbeitrags
  und des steuerfinanzierten Sozialausgleichsverfahren
• Einführung kassenindividueller einkommensabhängiger
  Zusatzbeitrag
      – Für Rentner:
         • Übergangsweise von Jan – Feb gilt Gesamtbeitragssatz 15,5 %, wobei 0,9 als
           Zusatzbeitrag gelten

• Einführung eines Einkommensausgleichs unter den
  Krankenkassen
• Gründung eines wissenschaftl. Instituts für
  Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

 44
Kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeitrag

  Neu ab 01.01.2015
Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes sollen vom ersten Tag
des zweiten auf die Änderung folgenden Kalendermonats
gelten
      - Änderungen ab 01.01.2015 können sich somit frühestens Auswirkungen
        ab 01.03.2015 ergeben.

Versicherungspflichtige Rentenbezieher erhalten bis 28.02.2015
übergangsweise ein Gesamtbeitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent
- 0,9 Prozentpunkte gelten als Zusatzbeitrag

 45
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
Überblick

        Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV

        Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie und geringfügige Beschäftigung

        KV/PV

        aktuelle Werte

        Anhang Renteninformation

46
Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015
Inhalt

Beitragssatz                                                18,7 %

                                                            in EUR
Beitragsbemessungsgrenze                              72.600,00

vorläufiges Durchschnittsentgelt 2014                 34.999,00
Bezugsgröße jährlich                                  34020,00
Bezugsgröße monatlich                                      2835,00
Aktueller Rentenwert                    West                 28,61
                                        Ost                  26,39
freiwilliger Mindestbeitrag                                  84,15

Grundfreibetrag 2014                                   8.354

47
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung
Überblick

        Gesetz über Leistungsverbesserung in der gesetzlichen RV

        Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

        KV/PV

        aktuelle Werte

        Anhang Renteninformation

49
Renteninformation
Deutsche Rentenversicherung

     27 Jahre                           55 Jahre

     Renteninformation (jährlich)       Rentenauskunft
                                        (alle 3 Jahre)
      Aktuelle Höhe: Altersrente

      Aktuelle Höhe: Rente wg. voller
      Erwerbsminderung                  Darstellung der
                                        Rentenberechnung
      Hochrechnung: Altersrente mit
      fiktiver Rentenanpassung
      •0% •1% •2%

      Konto: Versicherungszeiten

      Bisherige Beitragsleistung

                zusätzlich
      Bisher erworbene Entgeltpunkte
50        13242991
Renteninformation
  Was bekomme ich bei … ?                                          Zum Beispiel Geburt 07.02.1960
                         Renteninformation
                         vom:                                                                      03.01.2014
                         für:                                                                Eva Mustermann
                         Versicherungsnummer:                                                 65 070260 Z 999
Renteninformation 2014

                         In dieser Renteninformation haben wir die für Sie vom 01.08.1977 bis zum 31.12.2013
                         gespeicherten Daten und das geltende Rentenrecht berücksichtigt. Ihre Regelaltersrente
                         würde am 01.07.2026 beginnen. Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen und
                         gesetzliche Änderungen können sich auf Ihre zu erwartende Rente auswirken. Bitte
                         beachten Sie, dass von der Rente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie
                         gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind.

                         Rente wegen voller Erwerbsminderung
                         Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll
                         erwerbsgemindert, bekämen Sie von uns eine monatliche
                         Rente von:                                                        662,77 EUR
                         Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente
                         Ihre bislang erreichte Rentenanwartschaft entspräche nach
                         heutigem Stand einer monatlichen Rente von:                       606,61 EUR
                         Sollten bis zur Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt
                         der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden, bekämen Sie
                         ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen von uns eine
                         monatliche Rente von:                                            1.013,55 EUR
          52
                                14038391
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54             ISV27t
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