Bachelor of Arts für Weiterbildungsabsolventen - VWA Kaiserslautern
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BACHELOR OF ARTS FÜR WEITERBILDUNGSABSOLVENTEN Der Studiengang zum Bachelor of Arts für Weiterbildungsabsolventen steht für die Integration beruflicher Vorkenntnisse. Der Studiengang ermöglicht es Absolventen außerhochschulischer Fort- und Weiterbildungen den international anerkannten akademischen Abschluss Bachelor of Arts zu erlangen. Das Studium steht für praxisorientierte Bildung aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften und wird parallel zu einer beruflichen Tätigkeit absolviert. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Dauer verkürzte Studiendauer (abhängig von der jeweiligen Fort- u. Weiterbildung, ca. 4 Semester) Leistungsumfang 180 Creditpoints Studiengebühr Min. 3.600 Euro, zahlbar in Monatsraten (abhängig von der jeweiligen Fort- u. Weiterbildung) Studienort Der Studiengang wird in Arnsberg durchgeführt und startet jeweils zum Sommersemester (März) und Wintersemester (September) 2
BACHELOR OF ARTS FÜR WEITERBILDUNGSABSOLVENTEN Sie sind Absolvent einer Fort- und Weiterbildung z.B. Fachwirt (IHK), Betriebswirt (VWA), Betriebswirt (IHK) oder technischer Betriebswirt (IHK), staatlich geprüfter Betriebswirt, geprüfter Betriebswirt im Handwerk, vergleichbare Abschlüsse. Senden Sie uns Ihre Unterlagen, Zertifikate und Bescheinigungen, unverbindlich per Mail zu. Wir prüfen für Sie, welche von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auf das Studium zum Bachelor of Arts angerechnet werden können. Nach unserer Prüfung informieren wir Sie genau, welche Studien- und Prüfungsleistungen Ihrerseits noch zu erbringen sind, welcher zeitliche Aufwand dafür notwendig ist und welche Studiengebühren zu erwarten sind. Studium zum Bachelor of Arts 3
BACHELOR OF ARTS FÜR WEITERBILDUNGSABSOLVENTEN 1. Semester 2. Semester F. Praxis G. Zentrale Prüfungselemente • F.1 Betriebliche Anwendungen I • G.1 Spezialisierungsmodul I • F.2 Betriebliche Anwendungen II • G.2 Spezialisierungsmodul II Ggf. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen Ggf. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen • A. Betriebswirtschaftslehre • A. Betriebswirtschaftslehre • B. Volkswirtschaftslehre • B. Volkswirtschaftslehre • C. Recht • C. Recht • D. Methodenlehre u. Fremdsprachen • D. Methodenlehre u. Fremdsprachen • E. Individuelle Führungskompetenzen • E. Individuelle Führungskompetenzen Absolventen außerhochschulischer 3. Semester 4. Semester Weiterbildungen F. Praxis G. Zentrale Prüfungselemente • F.3 Betriebliche Anwendungen III • G.3 Bachelorarbeit • F.4 Projektarbeit Ggf. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen • A. Betriebswirtschaftslehre • B. Volkswirtschaftslehre • C. Recht • D. Methodenlehre u. Fremdsprachen • E. Individuelle Führungskompetenzen 4
BACHELOR OF ARTS FÜR WEITERBILDUNGSABSOLVENTEN Semesterbeginn Winter Anmeldung zum Studium bis 31. Juli Einschreibezeitraum 15. August – 15. Oktober Studiengangeröffnung September Studienverlauf Winter 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Betriebliche Anwendung I Spezialisierungsmodul I Betriebliche Anwendung III Module Bachelorarbeit Betriebliche Anwendung II Spezialisierungsmodul II Projektarbeit Auftaktveranstaltung September (1 Tag) März (2 Tage) - - Themenfindung / bis 30. September - bis 30. September bis 28. Februar Beantragung der Zulassung Prüfungsanmeldezeitraum 1. – 15. November 1. – 15. April 1. – 15. November - Zulassung zur Prüfung Anfang November - Anfang November Anfang April Bearbeitungszeitraum November – Januar Mai – Juli November – Januar April – Juni Abgabe schriftl. Prüfungsleistung spätestens 31. Januar spätestens 31. Juli spätestens 31. Januar lt. Zulassungsschreiben Ende September (2 Mündliche Modulprüfung - Ende März (1 Tag) keine Tage) 5
PRAXISMODULE Betriebliche Anwendungen / Projektarbeit
PRAXISMODULE Im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts wird das Ablegen von vier Praxismodulen verlangt. • F.1 Betriebliche Anwendungen I (15 CP) • F.2 Betriebliche Anwendungen II (15 CP) • F.3 Betriebliche Anwendungen III (15 CP) • F.4 Projektarbeit (15 CP) Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen ihre eigenen praktischen Erfahrungen und Beobachtungen in das akademische Lernen strukturiert einzubringen sowie die akademischen Lerninhalte an der betrieblichen Realität zu reflektieren. Inhalt eines Praxismoduls ist die Betrachtung wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte im betrieblichen Alltag. Im Mittelpunkt eines Praxismoduls steht die Darlegung einer in den betrieblichen Funktionsbereichen praktizierten Tätigkeit bzw. eines Prozesses sowie die Analyse dieser Tätigkeit / dieses Prozesses. Die Praxismodule sollen den wechselseitigen Informationstransfer zwischen betrieblicher Praxis und akademischem Studium sicherstellen und in beide Richtungen unterstützend und fördernd wirken. Lehrformen: Anwendung in der betrieblichen Praxis 7
PRAXISMODULE Betriebliche Anwendungen I, II, III • Die Studierenden erstellen für jede der drei Betrieblichen Anwendungen einen Praxisbericht. • In den drei Praxisberichten sind verschiedene betriebliche Funktionsbereiche abzudecken: • Funktionsbereiche aus Realprozessen wie z.B. Beschaffung und Materialwirtschaft / Lager / Transport / Produktionsplanung / Arbeitsplanung Qualitäts-management / Verkauf / Versand / etc. • Funktionsbereiche des Finanz- u. Rechnungswesens wie z.B. Buchführung u. Bilanzierung / Lohnabrechnung / Kosten-u. Leistungsrechnung / Finanzierung Geldverkehr und Zahlungsabwicklung / etc. • Führungsunterstützende Funktionsbereiche wie z.B. Personalabteilung / Organisation / Unternehmensplanung / Controlling betriebliche Informations- u. Kommunikationstechnik / etc. • Bei der Erstellung der Praxisberichte sollte es sich um eine separat abgrenzbare Tätigkeit bzw. einen Prozess handeln. Daher empfiehlt es sich dringend, die Tätigkeit / den Prozess nicht zu allgemein und nicht zu „groß“ zu wählen. Es ist besser, einen klar abgegrenzten Bereich mit seinen Problemstellungen und praktizierten Lösungsmethoden präzise und detailliert darzustellen, als einen zwangsläufig nur oberflächlichen Überblick über einen umfassenden Großbereich zu geben. 8
PRAXISMODULE Formale Gestaltung und Aufbau der Betrieblichen Anwendungen • Der Praxisbericht ist eine schriftliche, 10 Seiten umfassende Ausarbeitung. • Grundsätzlich sollte sich bei der formalen Gestaltung der Praxisberichte an die „Hinweise zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten“ der VWA Hellweg-Sauerland gehalten werden. • Die Verarbeitung wissenschaftlich-theoretischer Literatur ist nicht zwingend notwendig, es können jedoch grundlegende Quellen zur Anfertigung eines jeweiligen Berichts herangezogen werden. • Sofern die Berichte unternehmenssensible Daten enthalten, können diese ggf. mit einem Sperrvermerk versehen werden. • Die Praxisberichte sollten entsprechend der nachfolgenden Bestandteile aufgebaut sein: • Unternehmens-/ Funktionsbereichsvorstellung • Beschreibung der Tätigkeit / des Prozesses • Analyse der Stärken und Schwächen der Tätigkeit / des Prozesses • Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen zur Verbesserung der Tätigkeit / des Prozesses (Aufzeigen von möglichen Lösungswegen zur Reduzierung bzw. Überwindung der identifizierten Schwachpunkte) • Zusammenfassung: kritische Bewertung der Ergebnisse, Ausblick 9
PRAXISMODULE Projektarbeit • Die Studierenden erstellen einen Projektbericht über ein ausgewähltes Projekt. • Der Projektbericht ist eine Analyse eines Projekts. Dazu gehört: • Hinterfragen Sie die Entscheidungen, die während des Projektes getroffen wurden. • Stellen Sie dar, wie und welche Instrumente eingesetzt wurden, die Sie aus dem Studium kennen. • Untersuchen Sie die Wirtschaftlichkeit. • Beachten Sie, dass es sich nicht um eine reine Beschreibung des Projekts handelt, analytisch statt deskriptiv. • Gegenstand der Projektarbeit sollten Projekte aus den zentralen betrieblichen Funktionsbereichen einer Unternehmung bspw. in Fertigung und Logistik, Beschaffung und Materialwirtschaft, Marketing und Vertrieb sowie Personal sein. Aber auch die Einführung eines neuen IT- oder Controllingsystems oder ein neu erlassenes Gesetz oder eine neu erlassene Verordnung (insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen), dessen/deren Wirkungen auf den Betrieb analysiert werden müssen, kann Gegenstand einer Projektarbeit sein. 10
PRAXISMODULE Formale Gestaltung und Aufbau der Projektarbeit • Der Praxisbericht ist eine schriftliche, 10 - 15 Seiten umfassende Analyse eines Projektes. • Die Projektarbeit setzen bereits deutlicher Kenntnisse aus den akademischen Veranstaltungen voraus. • Darin geht es vor allem darum, die erlernten grundsätzlichen betriebswirtschaftlichen Herangehensweisen, Systematiken und Methoden an einer in der Praxis vorzufindenden Situation zu spiegeln. • Techniken der Quellenverweise, korrektes Zitieren sowie vor allem geeignete Formulierungen im wissenschaftlichen Zusammenhang sind somit bedeutender. • Grundsätzlich sollte sich bei der formalen Gestaltung der Praxisberichte an die „Hinweise zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten“ der VWA Hellweg-Sauerland gehalten werden. • Die Projektarbeit sollten entsprechend der nachfolgenden Bestandteile aufgebaut sein: • Unternehmens-/ Funktionsbereichsvorstellung • Beschreibung der Projekts • Analyse der Stärken und Schwächen des Projekts • Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen zur Verbesserung der Projektarbeit (Aufzeigen von möglichen Lösungswegen zur Reduzierung bzw. Überwindung der identifizierten Schwachpunkte) • Zusammenfassung: kritische Bewertung der Ergebnisse, Ausblick 11
PRAXISMODULE Zeitlicher Ablauf Sommersemester Wintersemester Themenfindung und Einreichung Exposé bis 31. März bis 30. September Prüfungsanmeldezeitraum 1. – 15. April 1. – 15. November Bearbeitungszeitraum Mai – Juli November – Januar Abgabe Praxisarbeit Die Abgabe der Praxisarbeit erfolgt in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie in elektronischer spätestens 31. Juli Spätestens 31. Januar Form, Word- oder PDF-Datei per Email. Präsentation September März Nur für die Projektarbeit 12
PRAXISMODULE Begutachtung einer Praxisarbeit • Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch einen Prüfer, nach einem einheitlichen Bewertungsschema: 13
SPEZIALISIERUNGSMODULE Wahlpflichtmodule
SPEZIALISIERUNGSMODULE Im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts wird das Ablegen von zwei Spezialisierungsmodulen (Wahlpflichtmodule) verlangt. • Spezialisierungsmodul G.1 (10 CP) • Spezialisierungsmodul G.2 (10 CP) Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen und anschließend die Ergebnisse ihrer Arbeit zu präsentieren und zu diskutieren. Inhalt eines Spezialisierungsmoduls ist die Bearbeitung von aktuellen Problemfeldern aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, ökonomische Probleme zu analysieren und auf dieser Basis Lösungsvorschläge zu deren Beseitigung bzw. Minderung zu entwickeln. Die gestellten Themen bauen primär auf den im Studium vermittelten wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten auf und vertiefen diese. Lehrformen: Seminarblockveranstaltung 15
SPEZIALISIERUNGSMODULE Eine Seminarblockveranstaltung wird durch einen Dozenten geleitet. Der Dozent steht den Semiarteilnehmern beratend zur Seite. Ein Seminar umfasst die eigenständige Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit, sowie die Präsentation und Verteidigung der Ergebnisse der Arbeit. 1. Seminarauftaktveranstaltung (je Spezialisierungsmodul 1 Tag) 2. Seminararbeit • Seminararbeiten sind wissenschaftliche Ausarbeitungen zu einer anwendungsorientierten Problemstellung. • Sie bestehen aus einer schriftlichen Ausarbeitung von 12 Seiten Umfang. • Mit einem Notengewicht von 67 % liegt das Schwergewicht eines Seminars auf der Seminararbeit. • Die Seminararbeit ist mit min. der Note ausreichend (4,0) zu bestehen. Studierende die eine schlechtere Bewertung erhalten, werden nicht zur Präsentation und Verteidigung zugelassen. 3. Präsentation und Verteidigung (je Spezialisierungsmodul 1 Tag) • Ergebnisse aus der Seminararbeit sind auf einer eintägigen Blockveranstaltung zu präsentieren und zu verteidigen. • Präsentation und Verteidigung der Seminararbeit geht zu 33 % in die Gesamtnote ein und ist ebenfalls mit min. der Note ausreichend 4,0 zu bestehen. 16
BACHELORARBEIT Begutachtung der Seminararbeit • Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch den Prüfer, der die Seminarblockveranstaltung leitet, nach einem einheitlichen Bewertungsschema: 17
SPEZIALISIERUNGSMODULE Zeitlicher Ablauf Sommersemester Wintersemester Seminarauftaktveranstaltung Je Spezialisierungsmodul eine Seminarauftaktveranstaltung. Einführung in das jeweilige Seminar, März September Informationen zur eigenständigen Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit, sowie Informationen zur Präsentation und Verteidigung der Ergebnisse der Arbeit. Prüfungsanmeldezeitraum 1. – 15. April 1. – 15. November Bearbeitungszeitraum Mai – Juli November – Januar Abgabe Seminararbeit Die Abgabe der Seminararbeit erfolgt in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie in elektronischer spätestens 31. Juli Spätestens 31. Januar Form, Word- oder PDF-Datei per Email zwecks Plagiatsprüfung. Präsentation und Verteidigung September März Je Spezialisierungsmodul eine ganztägige Blockveranstaltung. 18
BACHELORARBEIT
BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums zum Bachelor of Arts wird die Anfertigung einer Bachelorarbeit verlangt. • Bachelorarbeit G.3 (12 CP) Qualifikationsziele: Die Studierenden zeigen, dass sie das erlernte Instrumentarium des Studiums auf ein praktisches Problem anzuwenden verstehen und das Problem mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden nachvollziehbar lösen können. Inhalt des Moduls: Die Bachelorarbeit ist eine längere schriftliche, 30 Seiten umfassende Prüfungsarbeit und bildet in der Regel den Abschluss des Studiums. Die Bachelorarbeit ist entweder eine eigenständige Untersuchung oder betrachtet ein bekanntes Thema unter neuen Aspekten. Diese soll zeigen, dass die Studierenden befähigt sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist, eine praxisorientierte Aufgabe aus der Wirtschaftswissenschaft selbstständig mit den in der Anwendung erprobten wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden zu bearbeiten und in fachübergreifende Zusammenhänge zu stellen. Lehrformen: Selbststudium, ggf. Anwendung in der betrieblichen Praxis 20
BACHELORARBEIT Abwicklung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten - von der Themenfindung bis zur Bewertung – 1. Themenfindung • Bitte beschäftigen Sie sich frühzeitig und intensiv mit der Themenfindung. • Entwickeln Sie einen Themenvorschlag und eine mögliche Vorgehensweise. 2. Betreuung durch einen fachlich zuständigen Dozenten • Benachrichtigung über die betreuenden Dozenten, die Ihnen bei der Bachelorarbeit beratend zur Seite stehen, erhalten Sie per Email (siehe Zeitplanung). • Wenden Sie sich mit Ihrem Themenvorschlag an einen fachlich zuständigen Dozenten und klären Sie die grundsätzliche Intention und Machbarkeit. • Folgende Fragen sollten hierbei bereits geklärt werden: • Enthält das Thema eine wissenschaftliche Fragestellung? • Ist der Studierende über die generellen inhaltlichen und formalen Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit ausreichend informiert? • Welchem Fachgebiet ist die zu erstellende Arbeit zuzuordnen? 21
BACHELORARBEIT 3. Exposé und Arbeitsgliederung Zur Themenstellung fertigt der Studierende ein Exposé sowie eine Arbeitsgliederung an und bespricht diese wiederum mit seinem zuständigen Dozenten. Exposé • Erläuterung der Problemstellung (Ausgangslage) und eine Beschreibung der Zielsetzung. • Mit welcher Vorgehensweise soll die Zielsetzung erreicht werden (Methoden)? • Welche Ergebnisse sind zu erwarten und für wen sind diese von Interesse? • Wird die Arbeit in einem Unternehmen geschrieben, ist eine kurze Beschreibung der dortigen Rahmenbedingungen erwünscht. • Wie ist die persönliche Motivation des Studierenden zur Behandlung dieses Themas? • Auf welche wissenschaftliche Literatur wird zurückgegriffen? Arbeitsgliederung • Veranschaulichung der grundsätzlichen Systematik (roter Faden). • Die Funktion und der ungefähre Umfang der einzelnen Kapitel sollen über die hierarchische Struktur der Gliederung verdeutlicht werden. • Darstellung des Ablaufes konform zu den Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten (siehe hierzu „Hinweise zur Anfertigung von Seminar- und Bachelorarbeiten“ oder gleichwertige Veröffentlichen). 22
BACHELORARBEIT 4. Prüfungsanmeldung /-zulassung • Bitte beachten Sie, dass der Dozent zum gewählten Thema seine Zustimmung geben muss. • Bei Konsens füllt der Studierende den entsprechenden Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit aus und reicht diesen vollständig ausgefüllten und unterschrieben zusammen mit dem Exposé und Arbeitsgliederung bei der VWA ein. Die Unterschrift des Dozenten wird durch die Studien- koordination eingeholt! • Der Studierende überprüft selbst, ob er entsprechend der Prüfungsordnung alle Eingangsvoraussetzungen erfüllt und genügend Credit Points (CP) erlangt hat, um seine Bachelorarbeit anmelden zu können. • Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer in den Pflichtmodulen 120 Credits erworben hat. • Nach Eingang des ausgefüllten Anmeldeformulars werden die notwendigen Voraussetzungen geprüft und der Beginn der Bearbeitungszeit festgelegt. • Die Bestätigung der Anmeldung sowie die Bekanntgabe des Bearbeitungszeitraumes erfolgt schriftlich. 23
BACHELORARBEIT 5. Bearbeitung und Abgabe der Bachelorarbeit • Nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung kann der Studierende mit der Bearbeitung beginnen. • Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit) beträgt höchstens neun Wochen. • Betreuung und Beratung erfolgen nach Bedarf durch den betreuenden Dozenten. • Die Abgabe muss innerhalb der Bearbeitungszeit erfolgen, da die Arbeit sonst als »nicht ausreichend« gewertet wird. • Die Abgabe der Bachelorarbeit mit ehrenwörtlicher Erklärung erfolgt in dreifacher schriftlicher, gebundener Ausfertigung sowie einmal in elektronischer Form (CD-ROM mit pdf- und Word- Datei) zwecks Plagiatsprüfung. • Das gedruckte Exemplar für den betreuenden Dozenten (Erstprüfer) ist bei der VWA abzugeben. Die anderen Exemplare sowie die CD-ROM sind an das Studierenden-Service-büro (SSB) der FH SWF in Meschede zu schicken. Verwaltungs- u. Wirtschaftsakademie Fachhochschule Südwestfalen Hellweg-Sauerland GmbH Studierenden-Servicebüro Studienkoordination Duales Studium Königstr. 14 Lindenstraße 53 59821 Arnsberg 59872 Meschede 24
BACHELORARBEIT 6. Begutachtung der Bachelorarbeit • Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch zwei Prüfer, von denen einer der betreuende Dozent ist, nach einem einheitlichen Bewertungsschema: 25
BACHELORARBEIT Zeitlicher Ablauf Sommersemester Wintersemester Themenfindung für die Bachelorarbeit Intensiv Beschäftigung mit der Themenfindung, Entwicklung eines Themenvorschlages und einer bis 31. Oktober bis 31. März möglichen Vorgehensweise. Kontaktaufnahme mit einem fachlich zuständigen Dozenten Benachrichtigung über die fachlich zuständige Dozenten, die Ihnen bei der Bachelorarbeit beratend zur ab 1. November ab 1. April Seite stehen, erhalten Sie per Email. Prüfungsanmeldung Einreichung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrages auf Zulassung zur Bachelorarbeit bis 28. Februar bis 31. August zzgl. Exposé und Arbeitsgliederung. Unterschriften der Prüfer werden durch die Studienkoordination eingeholt! Zulassung zur Prüfung April Oktober Die Bestätigung der Anmeldung sowie die Bekanntgabe des Bearbeitungszeitraumes erfolgt schriftlich. Bearbeitungszeitraum Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Bachelorarbeit) beträgt höchstens April – Juni Oktober – Dezember neun Wochen. Abgabe der Bachelorarbeit Die Abgabe muss innerhalb der Bearbeitungszeit erfolgen. Die Abgabe der Bachelorarbeit mit lt. lt. ehrenwörtlicher Erklärung erfolgt in dreifacher schriftlicher, gebundener Ausfertigung sowie einmal in Zulassungsschreiben Zulassungsschreiben elektronischer Form (CD-ROM mit pdf- und Word-Datei) zwecks Plagiatsprüfung. Begutachtung der Bachelorarbeit und Bekanntgabe der Note August Februar 26
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