Kieler Woche 2021 in Schilksee Hygienekonzept - Stand 23. August 2021 - manage2sail

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Kieler Woche 2021 in Schilksee Hygienekonzept - Stand 23. August 2021 - manage2sail
Kieler Woche 2021 in Schilksee
        Hygienekonzept

                          Stand 23. August 2021
Kieler Woche 2021 in Schilksee Hygienekonzept - Stand 23. August 2021 - manage2sail
Inhalt
 1.     Einführung ................................................................................................................................... 3
 2.     Überblick Kieler Woche 2021 ...................................................................................................... 3
 3.     Veranstaltungsgelände ................................................................................................................ 3
 3.1.      Olympiazentrum (OZ) Kiel Schilksee - Hafengelände .............................................................. 4
 3.2.      Kontrolle der Nachweise bei den Sportler*innen ................................................................... 5
 3.3. Kontrolle der „3G“-Kriterien bei Ehrenamtlichen Helfer*innen, Organisation,
 Standbetreiber*innen und Ausstellern ............................................................................................... 6
 3.4. Kontrolle der „3G“-Kriterien bei Besucher*innen, Sponsoren und Gästen sowie weitere
 externe Personen ................................................................................................................................ 6
 4.     Hygieneregeln.............................................................................................................................. 6
 4.1.      Schutzleitlinien ........................................................................................................................ 7
 5.     Behelfszelt- und Wohnmobilstellplatz ........................................................................................ 8
 5.1.      Anreise und Abreise zwischen den beiden Kieler-Woche-Teilen ............................................ 8
 5.2.      WC- und Duschcontainer......................................................................................................... 8
 5.3.      Abstände der Camper auf dem Gelände ................................................................................. 9
 5.4.      Teilnehmende, Besucher*nnen und Externe .......................................................................... 9
 5.5.      Freizeitgestaltung und Grillen ................................................................................................. 9
 6.     Maßnahmen nach Eventarealen ................................................................................................. 9
 6.1.      Vaasahalle................................................................................................................................ 9
 6.2.      Gastronomisch genutzte Flächen ............................................................................................ 9
 6.3.      Zeltlounge-Konzepte ............................................................................................................... 9
 6.4.      Notfallplan bei Infektionen während der Veranstaltung ...................................................... 10
 7.     Fazit ........................................................................................................................................... 10
 7.1.      Risikobewertung .................................................................................................................... 10
 7.2.      Abschließende Einschätzung ................................................................................................. 11

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1. Einführung
In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Bundes- und Länderregierungen mit einem
umfassenden und angepassten Maßnahmenkatalog auf die Ausbreitung des SARS COV-2-Virus
reagiert. Im Bundesland Schleswig-Holstein wurde ergänzend dazu ein Stufenplan für die
Durchführungen von Veranstaltungen durch die Landesregierung erstellt. Vorrangige Prämisse war
und ist ein umsichtiges Vorgehen, das auch bei der gestaffelten Rückkehr zur Durchführung von
Veranstaltungen zum Tragen kommt. Die Veranstalter*in der Kieler Woche sind sich ihrer
Verantwortung bewusst.

Das folgende Hygienekonzept beinhaltet eine ausführliche Darstellung unter welchen Bedingungen die
Kieler Woche auf dem Eventareal in Kiel-Schilksee stattfinden kann und gleichzeitig der
Infektionsschutz aller Beteiligten gewährleistet wird. Dabei orientiert sich das Konzept maßgeblich an
der jeweils gültigen Verordnung des Landes Schleswig-Holstein (in der ab 23. August 2021 geltenden
Fassung und den in der Folge geltenden Ersatzverkündungen und Änderungen) sowie dem Stufenplan
für die Durchführung von Veranstaltungen und den offiziellen Vorgaben für sportspezifische
Wettkämpfe und Events. Der Organisator, trägt die Verantwortung für die Umsetzung des
vorliegenden Schutzkonzeptes. Außerdem ist jede*r Teilnehmer*innen im Interesse des Sports und
gegenüber der gesamten Bevölkerung verpflichtet, sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung
an das Schutzkonzept zu halten und die notwendigen Maßnahmen konsequent umzusetzen.

    2. Überblick Kieler Woche 2021
Die Kieler-Woche-Regatten lassen sich in vier Veranstaltungsteile separieren:

      Teil 1 (04. bis 08.09.2021): ausgewählte Internationale Klassen und Kielboote,
       Veranstaltungsort: Kiel-Schilksee, Hafen Mitte und Süd
      Teil 2 (09. bis 12.09.2021): Olympische und ausgewählte Internationale Klassen,
       Veranstaltungsort: Kiel-Schilksee, Hafen Mitte und Süd
      Offshore Regatten (04. bis 11.09.2021): Langstreckenregatten (Aalregatta, Welcome Race,
       Silbernes Band), Veranstaltungsort: Hafen Düsternbrook
      Star- Weltmeisterschaft (04. bis 11.09.2021): Weltmeisterschaft der Star Segelklasse

Mittwoch, der 08.09.2021, ist als „Wechseltag“ zwischen den „Kieler-Woche-Teilen 1 und 2“ ohne
Wettfahren (Abreise Teile 1 und Anreise Teile 2) vorgesehen, um ein überfülltes Hafenvorfeld zu
vermeiden. An diesem Tag segelt lediglich die Star-Segelklasse, welche im Rahmen der Kieler Woche
ihre Weltmeisterschaften austrägt. Nach den Regatten am Dienstag, 07.09.2021 bis Mittwoch,
08.09.2021 um 11:00 Uhr müssen die Klassen/Teilnehmer*innen der ersten Hälfte das Gelände in
Schilksee räumen. Ab Mittwoch, dem 08.09.2021, um 12:00 Uhr dürfen die Teilnehmer*innen des
zweiten Teils auf das Hafengelände.

    3. Veranstaltungsgelände
Das Veranstaltungsgelände in Schilksee umfasst das Hafenvorfeld Süd, Mitte und Nord des
Olympiazentrums Kiel-Schilksee und wasserseitig die Strander bzw. Kieler Bucht. Der Behelfs-
Campingplatz (im Folg. Campingplatz) ist nicht Bestandteil des offiziellen Veranstaltungsgeländes und
wird separat betrachtet. Zusätzlich beinhaltet das Veranstaltungsgelände den Hafen Düsternbrook für
den Start der Aalregatta, des Welcome Race und des Silbernen Bands.

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3.1. Olympiazentrum (OZ) Kiel Schilksee - Hafengelände
Es erfolgt eine Personenbegrenzung auf 2.143 Personen auf der Veranstaltungsfläche im OZ Kiel-
Schilksee. Um diese Begrenzung einzuhalten, wird das gesamte Veranstaltungsgelände bei Bedarf in
voneinander trennbare Bereiche eingeteilt, welche bei Überfüllung auch separat geschlossen werden
können. Die Ein- und Ausgänge werden entsprechend kontrolliert. Die folgende Abbildung zeigt die
einzugrenzenden Bereiche. Eine enge Abstimmung mit der Sporthafen GmbH und Stadt Kiel erfolgt
hierzu zeitnah, bzw. hat zum Teil schon stattgefunden.

Abbildung 1 Eventfläche Kiel-Schilksee

Darüber hinaus besteht eine kontrollierte Einfahrt für alle Personen durch Einfahrt Süd. Die Ausfahrt
befindet sich am Tor Nord. Eine Kautionshinterlegung in Höhe von 50,-€ (kontaktlose Bezahlung
möglich) regelt die maximale Aufenthaltsdauer mit Fahrzeugen und Trailern auf dem Gelände, die bei
60 Minuten liegt. Die Anzahl der sich auf dem Gelände befindenden Fahrzeuge kann so reguliert
werden. Alle sich auf dem Veranstaltungsgelände befindlichen Personen müssen eines der drei
folgenden Kriterien erfüllen und einen gültigen Nachweis darüber erbringen: vollständig geimpft,
genesen oder aktuell negativ getestet. Diese Nachweise werden entsprechend an den Eingängen durch
geschultes Sicherheitspersonal und unterstützende Hygienehelfer*innen kontrolliert. Außerdem
müssen sich die Personen mit einem Ausweis oder Reisepass ausweisen müssen, damit die Echtheit
des Nachweises sichergestellt werden kann. Auf dem gesamten Eventgelände gilt jederzeit die die
Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung mit medizinischer Maske, empfohlen wird das Tragen einer
FFP2-Maske), wenn im Einzelfall der Mindestabstand nicht eingehalten werden können.

Das Eventareal wird ebenfalls Veranstaltungszelte, eine sogenannte Sponsorenmeile und
Verkaufsstände beinhalten. Das Angebot von Aussteller*innen wird jedoch grundsätzlich verringert
bzw. die verfügbare Fläche deutlich vergrößert, um jederzeit die Bewegungsfreiheit und
Abstandsmöglichkeiten zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Anzahl der einzelnen Segler*innen
in den zwei Teilen der Veranstaltung auf jeweils maximal 1.000 Teilnehmer*innen begrenzt. Diese
Maßnahmen sollen dazu führen, dass jedem/jeder Besucher*in ein ausreichendes sicheres
Platzangebot gemacht werden kann.

Das Angebot findet überwiegend „Open-Air“ oder in großflächig geöffneten Zelten statt und ist durch
eine offene Gestaltung der Eventfläche, durch mehrere Ein- und Ausgänge zugänglich. Das soll
Ansammlungen an Ein- und Ausgängen verhindern.

Damit auf der kontrollierten Veranstaltungsfläche die Abstände gewährleistet werden können, wird
auf der gesamten Fläche eine Maximalauslastung in Spitzenzeiten von 2.143 Menschen festgesetzt,
welche zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. An Haupt-Zuwegungen zählen geschultes

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Sicherheitspersonal und Hygienehelfer*innen alle Gäste in digitaler Form und schließen die Zugänge
bei Erreichen der vorgegebenen Kapazität.

Die Berechnung der Kapazitätsbegrenzung im Eventareal Schilksee ist angelehnt an die der städtischen
Flächen. Bei einer Nettoverkehrsfläche von insgesamt 16.000m2 ist die maximale Personenanzahl auf
2.143 Personen in der Spitze festgelegt. Diese Berechnung erfolgt auf Grundlage der 7m2 -Regel aus
dem Stufenkonzept und der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein (§5b in Kraft ab dem
23.08.2021), welches bei Veranstaltungen mit Marktcharakter 7m2 pro Person auf der Eventsfläche
vorsieht.

Die Einhaltung der Personenbegrenzung wird zum einen durch Hygienehelfer*innen und zum anderen
durch den Aufbau von Begrenzungen, in Form von Absperrungszäunen und natürlichen Barrieren
(strukturelle Beschaffenheit von Schilksee) gewährleistet. Die seitlichen Grenzen der
Veranstaltungsfläche werden ebenfalls durch das Aufstellen von Zelten und Gittern begrenzt, damit
die Zu- und Abwege klar ersichtlich sind und eine eventuelle temporäre Schließung ermöglicht werden
kann. Es erfolgt die Einrichtung eines Personenleitsystems zu den Ein- und Ausgängen mithilfe von
Hinweis-Schildern und Bannern. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes helfen Stantions
(Absperrbänder), Bodenmarkierungen und natürliche Begrenzungen durch den Zeltaufbau, Pflanzen
etc., die Besucher*innen zu leiten.

Neben der Beschränkung auf eine maximale Personenanzahl, werden die Veranstaltungsflächen im
Sinne einer Sperrstunde ab 21:00 Uhr geschlossen. Diese gilt nicht am 07.09.2021. An diesem Tag gilt
die Sperrstunde erst ab 22:00 Uhr, da um 21:21 Uhr das sogenannte Segelfeuerwerk stattfindet.

Für die Vergabe der Liegeplätze auf dem Hafenvorfeld gibt es eine einheitliche Regelung. Die Einteilung
der Liegeplätze erfolgt nach Bootsklassen. Durch zeitlich versetztes Auslaufen (pro Regattabahn bzw.
Bootsklassen) wird verhindert, dass es zu „Staus“ an den zugewiesenen Sliprampen kommt.

Das gesamte Veranstaltungsgelände verfügt über eine landseitige Gesamtfläche von 42.000m2. Davon
können wiederum 13.500m2 als Landliegeplätze genutzt werden.

Fläche für Kielboottrailer und Kranen:

Um den Transport der Kielboottrailer zu minimieren und eine zügige An- und Abreise gewährleisten zu
können, wird zusammen mit der Sporthafen GmbH ein Lager- und Transportkonzept für diese Trailer
erarbeitet.

    3.2. Kontrolle der Nachweise bei den Sportler*innen
Zeiten in Anlehnung an den Registrierungs- bzw. Check-In-Zeitplan vor Ort

       Teil 1: Freitag, 03.09. ab 10:00 bis 22:00 Uhr Samstag, 04.09. 08:00 bis 11:00 Uhr
       Teil 2: Mittwoch, 08.09. ab 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Donnerstag, 09.09. von 08:00 bis 10:00
        Uhr.
       Offshore-Regatten: Freitag, 03.09. von 15:00 bis 21:00 Uhr, Samstag 04.09. von 08:00 bis 09:00
        Uhr, Montag den 05.09. von 16:00 bis 22:00 Uhr und Mittwoch den 11.09. von 08:00 bis 12:00
        Uhr
       Star Weltmeisterschaft: Samstag, 04.09. von 09:00 bis 18:00 Uhr Sonntag, 05.09. von 09:00 bis
        17:00 Uhr und Montag den 06.09.2021 von 08:00 bis 10:00 Uhr

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Während des Registrierungsprozesses – vor Ort im dafür vorgesehenen Funktionsbereich, dem Check-
In bzw. boot Düsseldorf Club - müssen die Sportler*innen den Nachweis über die Erfüllung einer der
„3G-Kriterien“ – vollständig geimpft (15 Tage nach der letzten Impfdosis, Impfung nur mit einem in der
EU zugelassenen Impfstoff), genesen (max. 6 Monate nach der Infektion) oder negativ getestet
(Antigentest max. 24 Stunden alter Test, PCR max. 48 Stunden alter Test) vorzeigen. Im Rahmen dieses
Prozesses erhalten sie dann eine Akkreditierung (Akkreditierungs-Karte), mit der einhergeht, dass an
den Ein- und Ausgängen keine erneute „3G-Kontrolle“ durch das Sicherheitspersonal erfolgen muss.
Außerdem muss jede*r Sportler*in ein ausgefülltes persönliches Informationsblatt abgeben, auf
welchem unter Anderem die Adresse und die Kontaktdaten angegeben werden.

Die sich auf dem Gelände befindenden Segler*innen werden wie die Besucher*innen gezählt und
gleichermaßen zur zulässigen maximalen Personenanzahl gerechnet.

    3.3. Kontrolle der „3G“-Kriterien bei Ehrenamtlichen
         Helfer*innen, Organisation, Standbetreiber*innen und
         Ausstellern
Identisch zu den Sportler*innen müssen auch alle weiteren an dem Event beteiligten Personen diese
sogenannten „3G-Kriterien“ erfüllen. Die Leiter*innen und Betreiber*innen sind für die Kontrolle der
Impf- oder Genesenen-Nachweise oder regelmäßigen Testungen ihre Mitarbeiter*innen
verantwortlich und haben dies der Veranstalterin schriftlich vorzulegen und zu bestätigen. Im
Gegenzug erhalten sie dann eine Akkreditierung. Jede*r Teamleiter*in oder Standbetreiber*in ist
außerdem für die Erfassung der Kontaktdaten seiner eingesetzten Personen verantwortlich. Hierfür
werden vom Veranstalter entsprechende Formulare zur Verfügung gestellt. Es finden stichpunktartige
Kontrollen der Veranstalterin über die Nachtestungen der nicht geimpften und genesenen Personen
statt. Wenn bei der Kontrolle die Vorgaben nicht erfüllt sind, muss die betroffene Person umgehend
das Gelände verlassen, bis sie einen aktuellen negativen Test vorweisen kann.

    3.4. Kontrolle der „3G“-Kriterien bei Besucher*innen,
         Sponsoren und Gästen sowie weitere externe Personen
Identisch zu den beiden anderen Personengruppen (3.2 und 3.3) müssen auch die Besucher*innen (alle
Personen ab Beginn des achten Lebensjahres), Sponsoren und Gäste und alle weiteren externen
Personen bei Betreten des eingezäunten Veranstaltungsgeländes eines der „3G“-Kriterien erfüllen.
Dies wird am Eingang durch Sicherheitspersonal kontrolliert.

    4. Hygieneregeln
Im Folgenden werden sowohl übergreifende Schutzleitlinien, die für alle beteiligten Personen vor Ort
gelten, als auch für einzelne Personengruppen individuell verpflichtende Schutzmaßnahmen und
Verhaltensregeln, dargestellt.

Das Hygienekonzept sieht vor, dass durch Flächenbegrenzungen die öffentlichen Flächen und die
Flächen der Segler (Bootparks) baulich voneinander getrennt sind, was eine dauerhafte
Durchmischung von Personengruppen verhindert. Durch die Aufteilung des Geländes in die
verschiedenen Veranstaltungsbereiche, die Aufteilung in die „zwei Teile“ der Kieler Woche mit
separierter An- und Abreise und die Einteilung der Liegeplatzflächen wird eine Trennung der Gruppen
unterstützt.

Die Segelregatten der Kieler Woche haben ein internationales Teilnehmerfeld. Für alle teilnehmenden
Segler*innen aus dem Ausland gelten die aktuellen Einreisebeschränkungen in die Bundesrepublik
Deutschland. Dabei richtet sich die Veranstaltung nach der Einschätzung und Benennung von
Virusvariantengebieten und Hochrisikogebieten des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für
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Inneres und des Robert Koch-Instituts. Betreffende Teilnehmer*innen wurden bereits informiert,
welche Dokumente und Regeln sie für die Einreise mitbringen und erfüllen müssen. Es erfolgte der
Hinweis darauf, dass für die Einreise nicht die Staatszugehörigkeit, sondern der aktuelle Aufenthaltsort
ausschlaggebend ist. Zudem gelten für alle Teilnehmer*innen die Quarantäne-Vorgaben des Landes
Schleswig-Holstein und die der Bundesrepublik Deutschland.

Die aktuellen Einreisebestimmen in die Bundesrepublik Deutschland sind auf der Seite des
Auswärtigen Amtes zu finden: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468

Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne sind
hier zu finden:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-
einreisende.html

Auf der Seite „Einreiseanmeldung“ ist ersichtlich, welche Auflagen für die Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland gelten.

Zu beachten ist, dass diese nur den tagesaktuellen Stand wiedergibt. Die Teilnehmer*innen wurden
darauf hingewiesen, die gültigen Auflagen direkt vor der Einreise erneut zu prüfen.

Einreiseanmeldung (mehrsprachig):

https://www.einreiseanmeldung.de/#/

Durch Mailings werden die Teilnehmer*innen regelmäßig über aktuelle Vorgaben und das Vorgehen
zur Durchführung der Veranstaltung informiert. Dazu gehört auch ein eindringlicher Hinweis, die
Veranstaltung und den Segelsport nicht einem unnötigen Risiko auszusetzen und persönliche
Konsequenzen in Betracht zu ziehen.

    4.1. Schutzleitlinien
Die Schutzleitlinien gelten übergreifend und sind als Grundgerüst zu verstehen. Diese Maßnahmen
sind für alle Personen und Bereiche bindend.

Die Einhaltung der Schutzleitlinien wird durch Ordnungskräfte (Hygienehelfer*innen), die sich über das
gesamte Hafenvorfeld verteilen, Lautsprecheransagen, Hinweisschilder und das Organisations-Team
sichergestellt. Die Missachtung der Regelungen und Vorschriften kann zu einem sofortigen
Platzverweis und Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Dies gilt auch für den Campingplatz.

       Abstandsregelungen (1,50m) mittels Absperrungen, Bodenmarkierungen, Raumtrenner etc.
        (Wenn nicht sichergestellt werden kann, das der 1,50m Abstand gewährleistet werden kann,
        gilt auch im Außenbereich die Maskenpflicht.)
       Personenbegrenzung auf der gesamten Veranstaltungsfläche auf 2.143 Personen
       Regelmäßiges Händewaschen und Verwendung von Desinfektionsmitteln
       Maskenpflicht in geschlossenen Veranstaltungsräumen und auf dem gesamten
        Veranstaltungsgelände, wenn die Mindestabstände nicht einhaltbar sind, innerhalb der
        Pagoden, Innenräumen und der Vaasahalle ist das Tragen von medizinischen Masken
        verpflichtend
       Kontinuierliche Reinigungen von Benutzeroberflächen (Tresen etc.), Sanitäranlagen, Mobiliar
        (Reinigungs-und Desinfektionsplan)
       Durchlüften von Innenräumen (Zelte, Regattahaus, Vaasahalle, Sanitäranlagen)
       Anweisungen des Sicherheitspersonals (KWS und Technisches Regattabüro) ist Folge zu leisten
       Einreichen einer Selbstauskunft von den Sportler*innen, Organisationsmitgliedern,
        Ehrenamtlichen Helfer*innen und Standbetreiber*innen
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   Akkreditierung von Teilnehmer*innen, Standbetreiber*innen und Organisationsteams,
        Erfassen und Dokumentation von personenbezogenen Daten (verpflichtend für alle Personen),
        Kontrolle der Daten erfolgt spätestens vor Ort
       Hygiene- und Verhaltenshinweise werden visuell dargestellt (Plakate, Banner, etc.)
       Hinweis zur Installation und Benutzung der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung für
        Besucher*innen in Innenräumen z.B. Vaasahalle und Helly Hansen Store
       Auf dem gesamten Gelände erfolgt die Errichtung von Toiletten-Containern. Die Frequenz der
        Reinigung wird angepasst an die Segel- und Hauptbesucherzeiten. Innerhalb des
        Sanitärbereiches darf es nicht zu Warteschlangen kommen. Daher muss außerhalb der
        Sanitäranlagen gewartet werden. Es gelten die üblichen Mindestabstände von 1,50m.
        Innerhalb der Sanitär Container gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP oder
        FFP2).
       Ernennung eines Hygienebeauftragten

    5. Behelfszelt- und Wohnmobilstellplatz
Der Behelfszelt- und Wohnmobilstellplatz, im Folgenden Campingplatz, liegt in der Verantwortung des
Betreibers Herrn Klaus Witt. Nachts erfolgt eine Bewachung durch Sicherheitspersonal.

Beim Check-In auf dem Campingplatz gilt die Maskenpflicht. Hierüber wird durch Hinweisschilder
informiert. Eine Maskenausgabe an die anreisenden Segler*innen kann notfalls erfolgen. Vor der
Rezeption, an der die Anmeldung erfolgt, sind Abstandslinien für die Wartenden aufgezeichnet. Der
Abstand von 1,5 Metern wird eingehalten. Die Rezeption ist durch Plexiglas geschützt. Weiterhin
befindet sich ein Desinfektionsstand am Eingangswagen (Rezeption). Dort erfolgt die Aufnahme der
persönlichen Daten in einem entsprechenden Formblatt. Eine Bestätigung des Seglers sich an die
Corona-Regeln zu halten und Symptomfrei zu sein, ist durch Unterschrift zu gewährleisten. Gäste
dürfen grundsätzlich nur beherbergt werden, wenn sie einen negativen Test vorweisen können, der
dem Campingplatzbetreiber bei Anreise vorgelegt werden muss.

Für den Testnachweis gilt: Die Testung muss vor Reiseantritt erfolgt sein. Damit wird sichergestellt,
dass die Gäste bereits vor Antritt der Reise erfahren, ob sie sich mit dem Corona Virus infiziert haben.
Das Testergebnis bei Antigen-Schnelltests darf maximal 24 Stunden und bei PCR-Tests 48 Stunden alt
sein. Die Testpflicht kann auch durch einen anerkannten Immunisierungsnachweis (durch vollständige
Impfung oder Genesung) erfüllt werden. Außerdem gilt für Personen, welche nicht geimpft oder
genesen sind, alle 72 Stunden unaufgefordert einen neuen negativen Test vorzulegen.

Des Weiteren gelten die dann gültigen Kontaktbeschränkungen der Landesverordnung auch auf dem
gesamten Campingplatz und in den einzelnen Wohnwagen und Zelten.

    5.1. Anreise und Abreise zwischen den beiden Kieler-Woche-
         Teilen
Die Anreise für Teilnehmer*innen des ersten Teils kann ab dem 3. September erfolgen. Nach Abschluss
des ersten Teils sind die Teilnehmenden dieses Teils verpflichtet, bis zum 8. September 2021 um 10:30
Uhr den Platz zu verlassen. Die Segler*innen des zweiten Teils können ab dem 8. September 2021 um
12:00 Uhr mittags anreisen und sich für das Camping registrieren.

    5.2. WC- und Duschcontainer
Vor den Türen der WC- und Duschcontainer sind Desinfektionsspender aufgestellt / angebracht. In den
Containern ist ausreichend Seife und Desinfektionsmittel vorhanden. Die Reinigung erfolgt durch
zusätzliches Personal für die WC und Duschcontainer.

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5.3. Abstände der Camper auf dem Gelände
Die Stellplätze werden durch ausreichende Markierungen für Wohnwagen- und Wohnmobile
aufgeteilt. Gleiches gilt für die Zeltplätze. Die Einhaltung der Abstände wird durch Platz-Einweisung der
Ordner*innen gewährleistet. Die Mitwirkungsbereitschaft der Teilnehmenden wird vorausgesetzt.

    5.4. Teilnehmende, Besucher*innen und Externe
Der Campingplatz ist aufgrund der aktuellen Corona-Situation ausschließlich für die Personen, die dort
übernachten bzw. eine Stellfläche/einen Platz haben, geöffnet. Es dürfen nur Regattateilnehmende
und Mitwirkende der Segelteams, deren Aufsichtspersonen und Familienmitglieder auf dem
Campingplatz übernachten und sich aufhalten. Es wird an die Regattateilnehmenden appelliert keinen
Besuch auf den Campingplatz einzuladen.

    5.5. Freizeitgestaltung und Grillen
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Feiern untersagt. Es wird an die Verantwortung der Campenden
appelliert, sich dringend an die Abstandregelungen zu halten und größere Gruppenansammlungen zu
vermeiden. Es gilt die zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung aktuelle Landesverordnung über
Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona Virus in Schleswig-Holstein.

    6. Maßnahmen nach Eventarealen
    6.1. Vaasahalle
In diesem Jahr ist außerdem wieder eine Verkaufsfläche in der Vaasahalle für Kleinkunst, Bekleidung,
Handwerk und Souvenirs geplant. Für diese Fläche gelten grundsätzlich die Regeln für Messen im
Innenraum (§5b Veranstaltungen mit Marktcharakter), also Maskenpflicht, Flächenberechnung und
Festlegung einer maximal zulässigen Personenzahl ausgehend von 7 m²/ Person auf den
Verkehrsflächen, d.h. Personenbegrenzung auf 75 Personen und der Einsatz von Hygienehelfer*innen
zur Sicherstellung der Einhaltung des Abstandgebotes. Für Besucher*innen ist bei Eintritt in die
Vaasahalle das Einchecken in einer Nachverfolgungs-App (Luca.) bzw. das analoge Hinterlegen der
persönlichen Daten verpflichtend. Des Weiteren wird in der Halle ein Einbahnstraßensystem
geschaffen, damit die Gäste gezählt werden können und der Ein- und Ausgang klar voneinander
getrennt sind. Dies wird vom zuständigen Sicherheitspersonal kontrolliert. Ergänzend hierzu nimmt
das Sicherheitspersonal eine „3G“-Kontrolle bei allen Besucher*innen vor.

    6.2. Gastronomisch genutzte Flächen
Auf der Veranstaltungsfläche in Schilksee wird es darüber hinaus auch ein gastronomisches Angebot
geben. Im Vergleich zu den Vorjahren wird die Freifläche deutlich vergrößert. Die Gastronomie
beschränkt sich dabei für Besucher*innen und Sportler*innen ausschließlich auf den Außenbereich.
Hierfür gelten die Regeln der aktuellen Corona Schutzverordnung vom 23.08.2021 des Landes
Schleswig-Holsteins §5b. Auch auf diesen Flächen werden Hygienehelfer*innen eingesetzt, welche auf
die Einhaltung des Abstandsgebotes achten. Wenn dieses Gebot nicht eingehalten werden kann, sind
die Besucher*innen aufgefordert eine medizinische Maske zu tragen.

    6.3. Zeltlounge-Konzepte
Für die Bewirtung von Personen innerhalb der temporär für die Veranstaltung aufgebauten Lounge´s
gilt ein separates - für jede Lounge individuelles - Hygienekonzept. Dieses wird den Personen
entsprechend ihres Aufenthaltes in der entsprechenden Lounge vorher übermittelt. Die Einhaltung der

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Regeln innerhalb der Lounge wird durch die Veranstalterin oder durch sie beauftragte Dritte
überwacht.

   6.4. Notfallplan bei Infektionen während der Veranstaltung
      Um das Sicherheitsgefühl auf der Veranstaltung zu verstärken und die Teilnehmer*innen zu
       ermutigen sich bezüglich jeglicher Fragen und Sorgen zum Thema „Corona“ vertrauensvoll an
       die Veranstalterin wenden zu können, wird eine Vertrauensperson ernannt. Die Installation
       einer „Notfall-Telefonnummer“ (0431-97998020) ermöglicht die vorerst anonyme
       Kommunikation mit der Vertrauensperson.
      Im Falle eines Verdachtes auf eine Infektion, wird umgehend ein Antigen-Schnelltest auf dem
       Eventgelände vorgenommen. Hierfür werden zwei Test Stationen in unmittelbarer Nähe zu
       dem Veranstaltungsgelände aufgestellt. Sofern dieser positiv ausfällt, wird umgehend das
       Gesundheitsamt Kiel informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Auf dem Gelände
       stehen keine Isolationsmöglichkeiten zur Verfügung.
      Wenn durch das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet wird, stehen folgende
       Verfahrensmöglichkeiten zur Auswahl:
           o Für Teilnehmer*innen, die mit dem PKW anreisen und deren Heimatort sich in einem
               Entfernungsradius befindet, der im Rahmen einer Tankfüllung (ohne notwendigen
               Stopp) erreicht werden kann, erfolgt die Anordnung nach Hause zu fahren und sich
               dort in Quarantäne zu begeben. Für Teilnehmer*innen, die auf dem Campingplatz
               wohnen besteht die verpflichtende Anreise mit einem PKW.
           o Teilnehmer*innen, die in Ferienwohnungen, Hotels, Pensionen etc. untergebracht
               sind und nicht nach Hause reisen können, müssen bei einem Verdachtsfall in ihrer
               Unterkunft in Quarantäne gehen. Die Teilnehmer*innen müssen dies selbst mit den
               Betreiber*innen der Unterkünfte absprechen.
           o Für Teilnehmer*innen, die diese Möglichkeiten nicht haben (z.B. ihre Unterkunft auf
               Grund einer Kündigung durch die Vermieter*in verlassen müssen), stehen, nach
               Absprache mit dem stellvertretenden Kommandeur des Marinestützpunktes in Kiel,
               Fregattenkapitän Torsten Hain, „Corona-Stuben“ auf dem Marinestützpunkt in Kiel-
               Wik zur Verfügung. Betroffene Personen würden dort durch Marinepersonal ebenfalls
               versorgt und verpflegt werden. Die Vorhaltung von „Corona-Stuben“ ist zugesichert.
      Das gesamte Vorgehen erfolgt in enger Absprache mit den verantwortlichen Behörden.

   7. Fazit
   7.1. Risikobewertung
Die Veranstalterin bewerten das Risiko zur Durchführung der Kieler-Woche-Regatten und dem
Eventareal in Schilksee im Rahmen der in diesem Konzept beschriebenen Maßnahmen als vertretbar.
Hierbei orientieren sich die Vorgaben an der jeweils aktuellen Verordnung, und hier insbesondere den
in §11 Abs. 3 und §5b definierten Maßgaben. Hervorzuhebende Punkte nach den vorgegebenen
Marktcharakter-Kriterien sind folgende:
     Bei den zu erwartenden Teilnehmer*innenzahlen, wird die genaue Datenerfassung
        gewährleistet. Zusätzlich kann durch die Absperrungen und Eingangsbeschränkungen der
        Zugang und Aufenthalt auf der Veranstaltungsfläche kontrolliert werden. Der Zugang ist nur
        akkredierten Personen die entweder einen vollständigen Impfstatus, einen aktuell negativen
        Test oder eine Genesung nach Infektion nachweisen können, sowie Besuchern bei Erfüllung
        identischer Kriterien gestattet.

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   Im Hafenvorfeld ist eine Einhaltung der Abstandsregelungen verpflichtend, zusätzlich
       unterstützt der Veranstalter mit Maßnahmen und Hinweisen im Rahmen der Schutzleitlinien.

    7.2. Abschließende Einschätzung
Die Veranstalter*innen der Kieler Woche sind sich der großen Verantwortung für ihre
Teilnehmer*innen, Besucher*innen, Sponsor*innen und Gäste sehr bewusst. Die Sicherheit und der
Arbeitsschutz spielen bereits seit vielen Jahren eine zentrale Rolle bei der Planung und Durchführung
von Veranstaltungen.

Die Datenerfassung der Teilnehmer*innen der Kieler-Woche-Regatten erfolgt seit jeher bei der
Meldung, spätestens beim Check-In-Prozess und ist deshalb ein routinierter Vorgang auf beiden Seiten
(Veranstalterin und Teilnehmer*innen). Der professionelle Umgang mit den erfassten Daten und derer
Verwaltung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die aufgeführten Maßnahmen
mit Erfahrung durchführbar sind. Darüber hinaus wird durch die Zusammenarbeit mit Partner*innen
und Dienstleister*innen entsprechende Fachkompetenzen auf den jeweiligen Gebieten sichergestellt.

Die Veranstalter*innen gehen aufgrund der Erfahrung der vergangenen Jahre davon aus, dass die
Teilnehmer*innen einer jungen und sportlichen Zielgruppe angehören, die vorwiegend zu 70% aus
Deutschland kommen und zu den restlichen 27% aus Europa und 3% aus anderen Ländern.

Der Anzahl der Teilnehmer*innen steht eine große verfügbare Veranstaltungs-Fläche gegenüber,
sodass das Einhalten von den üblichen Abstandsvorgaben jederzeit sichergestellt ist. Des Weiteren
gehen die geplanten Reglementierungen (Schutzleitlinien etc.) und das ständige Hinweisen auf die
Verhaltensregeln über die alltäglichen Anforderungen hinaus.

Richtlinien und Verfahrensweisen des Weltseglerverbandes (World Sailing), zur Durchführung von
Segelveranstaltungen, fließen in dieses Konzept mit ein.

Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die Veranstalter*innen, vor dem Hintergrund der
aktuellen Entwicklungen in Bezug auf das COVID-19-Virus, eine Durchführung der Kieler-Woche-
Regatten und einer Eventfläche in Schilksee für vertretbar halten. Bei der Bewertung nicht außer Acht
zu lassen sind die emotionale Verbundenheit, die gesellschaftliche und sportpolitische Verantwortung
sowie die wirtschaftliche Bedeutung für die Region und alle Beteiligten. Die Veranstalter*innen haben
bereits im vergangenen Jahr 2020 unter Beweis gestellt, dass die Kieler Woche auch während einer
Pandemie verantwortbar und sicher ausgerichtet werden kann!

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