REGLEMENT 2019 Instrumentale Ausgabe - EMJ 2019
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INHALTSVERZEICHNIS EINLADUNG ....................................................................................................................................................................... 3 PROGRAMM ...................................................................................................................................................................... 4 GRUPPENEINTEILUNG ................................................................................................................................................... 5 REPERTOIRE ....................................................................................................................................................................... 6 REGLEMENT ..................................................................................................................................................................... 13 JURYAUFFÜHRUNGEN ................................................................................................................................................ 14 LAUREATENKONZERT ................................................................................................................................................. 15 ANDERE AKTIVITÄTEN ................................................................................................................................................ 15 AUFENTHALT................................................................................................................................................................... 17 REISEINFOMATION....................................................................................................................................................... 21 ANMELDUNG .................................................................................................................................................................. 22 TEILNAHMEKOSTEN UND RECHNUNGEN ......................................................................................................... 23 WICHTIGE TERMINE ..................................................................................................................................................... 23 Festivalreglement 2019 2
EINLADUNG Anfang Mai 2019 wird Neerpelt wieder von jugendlichen musikalischen Talenten sprudeln. Jugendliche aus ganz Europa und auch aus dem Rest der Welt kommen zusammen, um in einer Sphäre des Miteinanders zu musizieren. Das Europäische Musikfestival will für die Jugendlichen aus den unterschiedlichen Kulturen das Epizentrum sein, wo sie einander in der Musik kennen und schätzen lernen. Das Festival ist ein Begegnungsort für Tausende von Jugendlichen, die gemeinsam Musik machen und sich in einer enthusiastischen Sphäre miteinander verbinden. Eine renommierte, internationale Jury beurteilt auf eine konstruktive Art und Weise die musikalischen Leistungen aller Teilnehmer. Die Kombination von sozialem Engagement und professioneller Evaluierung macht das Festival zu einem einzigartigen Geschehen innerhalb Flanderns und Europas. Auch jetzt bereitet sich Neerpelt wieder auf das größte europäische Fest der Musik vor. Für dieses 67. Europäische Musikfestival sind Kinder- und Jugendensembles ab Freitag, den 03.05.2019 bis zu einschließlich Montag, den 06.05.2019 herzlich willkommen. Wir hoffen, auch Sie und Ihr Ensemble an diesen musikalischen Top Tagen in Neerpelt begrüßen zu dürfen. Europäisches Musikfestival für die Jugend Adresse: Toekomstlaan 7 bus 2, 3910 Neerpelt, Belgien Tel.: +32-11-66 23 39 (zwischen 9 und 12 Uhr) Fax: +32-11-66 50 48 E-Mail: info@emj.be Website: www.emj.be Kontonummer für teilnehmende Gruppen: BE70 3350 0378 0925 BIC oder SWIFT Kode: BBRUBEBB Europäisches Musikfestival für die Jugend Neerpelt • Festivalreglement 2019 3
INSTRUMENTALE AUSGABE PROGRAMM Das exakte Festivalprogramm hängt von der gewählten Festivalform ab: All-in Wochenende oder Teilnahme für einen Tag. VARIANTE 1: ALL-IN WOCHENENDE von Freitag, den 03.05.2019 bis Montag, den 06.05.2019 Freitag, der 03.05.2019: - Empfang (zwischen 8.00 und 21.00 Uhr) - Warmes Abendessen (bis 21.00 Uhr) - Kostenloser Besuch des Eröffnungsspektakels Samstag, der 04.05.2019: - Frühstück, Lunch, Abendessen - Teilnahme am Jurykonzert - Freier Zugang zu allen anderen Jurykonzerten - Kostenlose Teilnahme an einem Workshop und/oder anderen Konzerten - Kostenlose Teilnahme am Happening, als Teilnehmer oder als Besucher Sonntag, der 05.05.2019: - Frühstück, Lunch, Abendessen - Teilnahme am Jurykonzert - Freier Zugang zu allen anderen Jurykonzerten - Kostenlose Teilnahme an einem Workshop und/oder andere Konzerten - Freier Zugang zu dem Abendprogramm; als Teilnehmer oder als Besucher Montag, der 06.05.2019: - Frühstück - Abreise (vor 10.00 Uhr) Festivalreglement 2019 4
VARIANTE 2: TEILNAHME FÜR EINEN TAG Samstag, den 04.05.2019 oder Sonntag, den 05.05.2019 - Empfang (zwischen 8.00 und 12.00 Uhr) - Teilnahme am Jurykonzert - Freier Zugang zu allen anderen Jurykonzerten - Kostenloser Besuch des Eröffnungsspektakels 03.05.2019 - Kostenlose Teilnahme am Happening 04.05.2019 - Kostenlose Teilnahme am Abendprogramm 05.05.2019; als Teilnehmer oder als Besucher - Kostenlose Teilnahme am Schlussfest 05.05.2019 - Mahlzeiten auszuwählen, nach rechtzeitlicher Reservierung Das Festival legt aus organisatorischen Gründen den Tag Ihres Auftrittes fest. GRUPPENEINTEILUNG Alle eingeschriebenen Ensembles werden an einer der folgenden Kategorien teilnehmen. Eine Teilnahme an mehreren Kategorien ist gleichfalls möglich. In den folgenden Kategorien kann am Europäischen Musikfestival für die Jugend teilgenommen werden: • (Wimpel)Gruppe A: Musikkapellen, Blaskapellen, Brass-Bands • (Wimpel)Gruppe B: Jazz Ensembles und big bands (d.h. Small groups, Big Bands, Dixieland Jazz Bands, New Orleans Jazz Bands,…) • (Wimpel)Gruppe C: Perkussionsensembles • (Wimpel)Gruppe D: Ensembles für Kammermusik • (Wimpel)Gruppe E: Kammer-, Streich- und Symphonieorchester • (Wimpel)Gruppe F: Ensembles für Volksmusik, freier Instrumentierung und andere Instrumente • (Wimpel)Gruppe G: Ensembles für Alte Musik Für die Wimpelgruppen kommen nur Ensembles in Betracht, die auf einem internationalen Festival schon ein bemerkenswertes Resultat erzielt haben, oder eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können. Jedes Ensemble das sich zur Wimpelgruppe anmeldet, ist dazu verpflichtet das Qualitätsniveau anhand einer rezenten DVD-Aufnahme nachzuweisen. Das Organisationskomitee und die Jury entscheiden über die definitive Gruppeneinteilung. Festivalreglement 2019 5
REPERTOIRE Die Jurymitglieder werden die künstlerische Zusammenstellung des Programms im Jurykonzert beobachten. Gruppe A / Wimpelgruppe A: Musikkapellen, Blaskapellen, Brass-Bands Bei der Programmgestaltung sollen mindestens folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Ein Werk, komponiert nach 1970 von einem für das Ensemble inländischen Komponisten. Ein Curriculum Vitae des Komponisten soll als Nachweis geliefert werden. - Ein Werk komponiert von einem für das Ensemble ausländischen Komponisten. - Ein Originalwerk, für die Besetzung des Ensembles geschrieben. - Eine grösstmögliche stilistische Vielfalt. - Werke für Solo-instrumenten mit Orchesterbegleitung sind nicht gestattet. In der Gruppe A soll das Programm mindestens 18 und höchstens 20 Minuten dauern. In der Wimpelgruppe A soll das Programm mindestens 22 und höchstens 25 Minuten dauern. Für eine Teilnahme an der Wimpelgruppe A soll mindestens eines der folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Ein Mindestniveau gewährleisten, vergleichbar mit WMC Division II; - Mindestens einen ersten Preis cum laude erhalten haben während einer vorigen Festivalausgabe; - Mindestens ein beachtenswertes künstlerisches Resultat erzielt haben auf anderen internationalen Festivals und/oder Wettbewerben; - Mindestens eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können; - Nachweis der Ebene auf der Grundlage einer DVD-Aufnahme (max. 1 bis 2 Jahre alt), ist verpflichtend. Diese Aufnahme soll: o Mindestens 5 Minuten dauern; o Bestehen aus mindestens 1 Werk - frei zu wählen (das Repertoire darf abweichen von dem Jury-Konzert). - Orchester, an einem Konservatorium und/oder einer Musikfachhochschule angeschlossen, werden automatisch in die Wimpelgruppe verwiesen. Festivalreglement 2019 6
Gruppe B / Wimpelgruppe B: Jazz Ensembles und big bands (d.h. Small groups, Big Bands, Dixieland-Jazz Bands, New Orleans Jazz Bands, …) Bei der Programmgestaltung sollen mindestens folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Ein abwechslungsreiches Programm, vorzugsweise akustisch. - Ein “Standard” von den Jahren 1930 bis 1960 (NICHT für Big Bands). - Eine periodische Vielfalt mit wenigstens 1 Werk von nach 1980. - Eine stilistische Vielfalt (Blues, Ballade, Medium, Up-Tempo). - In Gruppengebundenheit wird vorzugsweise solo improvisiert. - Eigene Kompositionen sind möglich und werden sogar bevorzugt. In der Gruppe B soll das Programm mindestens 18 und höchstens 20 Minuten dauern. In der Wimpelgruppe B soll das Programm mindestens 22 und höchstens 25 Minuten dauern. Für eine Teilnahme an der Wimpelgruppe B soll mindestens eines der folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Mindestens einen ersten Preis cum laude erhalten haben während einer vorigen Festivalausgabe; - Mindestens ein beachtenswertes künstlerisches Resultat erzielt haben auf anderen internationalen Festivals und/oder Wettbewerben; - Mindestens eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können; - Nachweis der Ebene auf der Grundlage einer DVD-Aufnahme (max. 1 bis 2 Jahre alt), ist verpflichtend. Diese Aufnahme soll: o Mindestens 5 Minuten dauern; o Bestehen aus mindestens 1 Werk - frei zu wählen (das Repertoire darf abweichen von dem Jury-Konzert). - Orchester, an einem Konservatorium und/oder einer Musikfachhochschule angeschlossen, werden automatisch in die Wimpelgruppe verwiesen. Festivalreglement 2019 7
Gruppe C / Wimpelgruppe C: Perkussionsensembles Bei der Programmgestaltung sollen mindestens folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Ein Originalwerk, für die Besetzung des Ensembles geschrieben. - Eine grösstmögliche stilistische Vielfalt. - Werke für Solo-instrumenten mit Orchesterbegleitung sind nicht gestattet. In der Gruppe C soll das Programm mindestens 18 und höchstens 20 Minuten dauern. In der Wimpelgruppe C soll das Programm mindestens 22 und höchstens 25 Minuten dauern. Für eine Teilnahme an der Wimpelgruppe C soll mindestens eines der folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Mindestens einen ersten Preis cum laude erhalten haben während einer vorigen Festivalausgabe; - Mindestens ein beachtenswertes künstlerisches Resultat erzielt haben auf anderen internationalen Festivals und/oder Wettbewerben; - Mindestens eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können; - Nachweis der Ebene auf der Grundlage einer DVD-Aufnahme (max. 1 bis 2 Jahre alt), ist verpflichtend. Diese Aufnahme soll: o Mindestens 5 Minuten dauern; o Bestehen aus mindestens 1 Werk - frei zu wählen (das Repertoire darf abweichen von dem Jury-Konzert). - Orchester, an einem Konservatorium und/oder einer Musikfachhochschule angeschlossen, werden automatisch in die Wimpelgruppe verwiesen. Festivalreglement 2019 8
Gruppe D / Wimpelgruppe D: Ensembles für Kammermusik Die Besetzung des Ensembles muß ganz übereinstimmen mit den Anforderungen der: a. Instrumentalen Kammermusik, von „Duo bis Dixtuor“ (ausgehend von der Gleichwertigkeit, kein Verhältnis Solist – Begleiter). b. Gemischtes „vokal-instrumentales“ Ensemble mit max. 4 Sängern (ausgehend von der Gleichwertigkeit, kein Verhältnis Solist – Begleiter). Bei der Programmgestaltung sollen mindestens folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Ein Werk komponiert von einem für das Ensemble inländischen Komponisten. Ein Curriculum Vitae des Komponisten soll als Nachweis geliefert werden. - Ein Werk komponiert von einem für das Ensemble ausländischen Komponist und, falls geeignet, in der Originalsprache gesungen. - Eine stilistische Vielfalt. - Eine periodische Vielfalt mit wenigstens einem Werk von nach 1970. - Werke für Solo-instrumenten mit Orchesterbegleitung sind nicht gestattet. In der Gruppe D soll das Programm mindestens 18 und höchstens 20 Minuten dauern. In der Wimpelgruppe D soll das Programm mindestens 22 und höchstens 25 Minuten dauern. Für eine Teilnahme an der Wimpelgruppe D soll mindestens eines der folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Mindestens einen ersten Preis cum laude erhalten haben während einer vorigen Festivalausgabe; - Mindestens ein beachtenswertes künstlerisches Resultat erzielt haben auf anderen internationalen Festivals und/oder Wettbewerben; - Mindestens eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können; - Nachweis der Ebene auf der Grundlage einer DVD-Aufnahme (max. 1 bis 2 Jahre alt), ist verpflichtend. Diese Aufnahme soll: o Mindestens 5 Minuten dauern; o Bestehen aus mindestens 1 Werk - frei zu wählen (das Repertoire darf abweichen von dem Jury-Konzert). - Orchester, an einem Konservatorium und/oder einer Musikfachhochschule angeschlossen, werden automatisch in die Wimpelgruppe verwiesen. Festivalreglement 2019 9
Gruppe E / Wimpelgruppe E: Kammerorchester, Streichorchester und Symphonieorchester Bei der Programmgestaltung sollen mindestens folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Ein Werk, komponiert von einem für das Ensemble ausländischen Komponisten. - Ein Originalwerk, für die Besetzung des Ensembles geschrieben. - Eine stilistische Vielfalt. - Eine periodische Vielfalt mit wenigstens 1 Werk von nach 1970. - Wenn möglich, ein Werk komponiert von einem für das Ensemble inländischen Komponist. Ein Curriculum Vitae des Komponisten soll als Nachweis geliefert werden. - Werke für Solo-instrumenten mit Orchesterbegleitung sind nicht gestattet. - Von allen Werken darf maximal eins bearbeitet sein. In der Gruppe E soll das Programm mindestens 18 und höchstens 20 Minuten dauern. In der Wimpelgruppe E soll das Programm mindestens 22 und höchstens 25 Minuten dauern. Für eine Teilnahme an der Wimpelgruppe E soll mindestens eines der folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Mindestens einen ersten Preis cum laude erhalten haben während einer vorigen Festivalausgabe; - Mindestens ein beachtenswertes künstlerisches Resultat erzielt haben auf anderen internationalen Festivals und/oder Wettbewerben; - Mindestens eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können; - Nachweis der Ebene auf der Grundlage einer DVD-Aufnahme (max. 1 bis 2 Jahre alt), ist verpflichtend. Diese Aufnahme soll: o Mindestens 5 Minuten dauern; o Bestehen aus mindestens 1 Werk - frei zu wählen (das Repertoire darf abweichen von dem Jury-Konzert). - Orchester, an einem Konservatorium und/oder einer Musikfachhochschule angeschlossen, werden automatisch in die Wimpelgruppe verwiesen. Festivalreglement 2019 10
Gruppe F / Wimpelgruppe F: Volksmusikensembles, Ensembles mit freier Instrumentierung und andere Instrumente Ensembles, die in dieser Serie teilnehmen, bestehen aus mindestens 10 Musikern. Wenn die Anzahl der Musiker weniger ist als 10, wird teilgenommen in Serie D, “Ensembles für Kammermusik“ (Ausnahme sind die Ensembles für Volksmusik). Bei der Programmgestaltung sollen mindestens folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Eine stilistische Vielfalt. - Ein Werk komponiert von einem für das Ensemble ausländischen Komponisten. - Ein Werk komponiert von einem für das Ensemble inländischen Komponisten ist empfehlungswert. Ein Curriculum Vitae des Komponisten soll als Nachweis geliefert werden? - Eine periodische Vielfalt. Obengenannte Kriterien sind nicht verpflichtet für die Volksmusikensembles. - Werke für Solo-instrumenten mit Orchesterbegleitung sind nicht gestattet (= gilt für alle Ensembles). In der Gruppe F soll das Programm mindestens 18 und höchstens 20 Minuten dauern. In der Wimpelgruppe F das Programm mindestens 22 und höchstens 25 Minuten dauern. Für eine Teilnahme an der Wimpelgruppe F soll mindestens eines der folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Mindestens einen ersten Preis cum laude erhalten haben während einer vorigen Festivalausgabe; - Mindestens ein beachtenswertes künstlerisches Resultat erzielt haben auf anderen internationalen Festivals und/oder Wettbewerben; - Mindestens eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können; - Nachweis der Ebene auf der Grundlage einer DVD-Aufnahme (max. 1 bis 2 Jahre alt), ist verpflichtend. Diese Aufnahme soll: o Mindestens 5 Minuten dauern; o Bestehen aus mindestens 1 Werk - frei zu wählen (das Repertoire darf abweichen von dem Jury-Konzert). - Orchester, an einem Konservatorium und/oder einer Musikfachhochschule angeschlossen, werden automatisch in die Wimpelgruppe verwiesen. Festivalreglement 2019 11
Gruppe G / Wimpelgruppe G: Ensembles alte Musik (Musik komponiert vor 1750) Bei der Programmgestaltung sollen mindestens folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Ein Werk komponiert von einem für das Ensemble ausländischen Komponisten. - Werke für Solo-instrumenten mit Orchesterbegleitung sind nicht gestattet. - Ein Programm mit einer grösstmöglichen Variation. In der Gruppe G soll das Programm mindestens 18 und höchstens 20 Minuten dauern. In der Wimpelgruppe G soll das Programm mindestens 22 und höchstens 25 Minuten dauern. Für eine Teilnahme an der Wimpelgruppe G soll mindestens eines der folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - Mindestens einen ersten Preis cum laude erhalten haben während einer vorigen Festivalausgabe; - Mindestens ein beachtenswertes künstlerisches Resultat erzielt haben auf anderen internationalen Festivals und/oder Wettbewerben; - Mindestens eine fundierte künstlerische Erfahrung nachweisen können; - Nachweis der Ebene auf der Grundlage einer DVD-Aufnahme (max. 1 bis 2 Jahre alt), ist verpflichtend. Diese Aufnahme soll: o Mindestens 5 Minuten dauern; o Bestehen aus mindestens 1 Werk - frei zu wählen (das Repertoire darf abweichen von dem Jury-Konzert). - Orchester, an einem Konservatorium und/oder einer Musikfachhochschule angeschlossen, werden automatisch in die Wimpelgruppe verwiesen. Festivalreglement 2019 12
REGLEMENT Anmeldungen sollen spätestens bis 29. Oktober 2018 erfolgt sein. Sie entscheiden bei der Einschreibung selber die Reihenfolge Ihrer Stücke. Veränderungen in Ihrem Programm oder Veränderungen der Reihenfolge werden nur zugelassen, nach schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung des organisierenden Gutachterkomitees, welche spätestens bis 1. März 2019 erfolgt sein müssen. Nach diesem Datum muss Ihr vorgestelltes Programm ohne Ausnahme so präsentiert werden, wie es durch Sie angegeben wurde. Die endgültige Zuweisung der Kategorie wird von dem organisierenden Komitee und von der Jury entschieden. Die Altersgrenze der Musikanten ist auf 28 Jahre festgesetzt (d.h. dass sie das Alter von 29 Jahren am 3. Mai 2019 noch nicht erreicht haben dürfen). Die Altersgrenze darf hierbei um max. 7% der gesamten Anzahl der Orchestermitglieder überschritten werden. Für alle Musikanten, die die Altersgrenze überschritten haben, müssen sie vorher die Zustimmung erfragen um am Festival teilnehmen zu dürfen. Das organisierende Komitee wird jede Anfrage individuell beurteilen. Die Festivalorganisation hat das Recht die Alter von den Teilnehmern offiziell festzustellen und wird diese Regeln stichweise kontrollieren. Das Jurykonzert muss vollständig "live" ausgeführt werden. Vorher aufgenommen Musik, wird nicht gestattet. In der Serie A, C und E, ist es nicht zulässig, dass der Dirigent mit dem Ensemble zusammenspielt. In den anderen Serien ist das möglich, aber nur nach schriftlicher und ausdrücklicher Zustimmung des organisierenden Gutachterkomitees. In der Serie B (Jazz Ensembles) ist Verstärkung nur zulässig für Gitarre, Klavier und Gesang. Alle Ausnahmen bezüglich Verstärkung müssen im Voraus beantragt werden und können nur nach Vorlage der Partitur zugelassen werden. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, kann das zu einer niedrigeren Punktzahl führen. Für beteiligte Ensembles aus belgischen Musikschulen, besteht die Möglichkeit, die Jury- Konzerte, mit Empfehlung und Genehmigung der Komission, als Abschlussprüfungen und / oder Vorführung der Teilzeitausbildung im Kunstunterricht einzubeziehen. Diese Anträge, um eine Teilnahme als Vorwegnahme auf die Prüfungen gelten zu lassen, müssen jedoch der Komission gemeldet werden. Den belgischen Ensembles in der Serie B und C, die mit einer Einrichtung für Teilzeitausbildung im Kunstunterricht verbunden sind, wird keine Teilnahmegebühr berechnet. Abweichungen von diesen Regelungen sind nur gestattet, wenn sie vorher mit dem organisierenden Comité abgesprochen wurden. Sollten hier Zweifel entstehen ist die Entscheidung des Comité's entscheidend. Festivalreglement 2019 13
Instrumente und Notenständer Vier Pauken und ein Klavier können vom Festival entliehen werden, vorausgesetzt dass sie dieses im Anmeldeformular angekreuzt haben. Alle Ensembles sorgen selber für alle anderen Instrumente und die benötigten Notenständer. Ausnahmen hierauf können gemacht werden für die Ensembles, die die Reise nach Neerpelt mit dem Flugzeug machen, und möglicherweise auch für die Ensembles, die an den Abteilungen Jazz und Schlagzeug teilnehmen. Das Festival kann, vorausgesetzt, der Antrag wird vor dem 30. März 2019 gestellt, gegen Gebühr und je nach Verfügbarkeit, eine begrenzte Anzahl von großen Instrumenten zur Verfügung stellen. Die Perkussionsinstrumente werden zu einem festen Mietbetrag von 350 Euro angeboten. Die Mietgebühr für eventuelle Anträge von anderen Instrumenten als Schlaginstrumenten werden einzeln bestimmt und in Rechnung gestellt. Die Liste der Standard-Perkussionsinstrumente kann beantragt werden über das Festivalsekretariat (info@emj.be) Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, individuell alle Anträge für Instrumente auf Notwendigkeit und Machbarkeit zu prüfen. JURYAUFFÜHRUNGEN Die Jurykonzerte sind das Herz des Festivals. Hier werden die vielen Probenstunden beurteilt und bewertet. Eine renommierte, internationale Jury beurteilt auf eine konstruktive Art und Weise die musikalischen Leistungen der Teilnehmer. Jede Gruppe empfängt während der Proklamation eine Urkunde. Nach der Proklamation haben die Dirigenten die Möglichkeit zu einer mündlichen Beratung mit der Jury. Nachträglich erhält jede Gruppe ein ausführliches, pädagogisch begründetes Juryprotokoll, wobei vor allem der Schwerpunkt auf einer positiven und einer nicht Wettbewerbs gerichteten Beurteilung liegt. Auf der Urkunde steht vermerkt: Erster Preis “summa cum laude” = für Ensemble die 98, 99 oder 10 % erhielten Erster Preis „cum laude“ = für Ensemble die 90 bis 97% erhielten Erster Preis = für Ensemble die 80 bis 89% erhielten Zweiter Preis = für Ensembles die 70 bis 79% erhielten Dritter Preis = für Ensemble die 60 bis 69% erhielten Ehrenvolle Erwähnung = für Ensemble die 59% oder weniger erhielten Gruppen mit 90% oder mehr bekommen außerdem die Festivalmedaille. Es werden weder Geldpreise noch Sachpreise vergeben. Aufzeichnungsrechte sind ausschließlich dem EMJ vorbehalten. Es werden keine Vergütungen für eventuelle Ton- und/oder Bildaufzeichnungen des Auftretens gezahlt. Festivalreglement 2019 14
LAUREATENKONZERT Am Samstagabend 04.05.2019 und Sonntagabend 05.05.2019 wird vom Festival ein Laureatenkonzert veranstaltet: ein Abendkonzert mit Teilnahme von Ensemble hoher und exklusiver Qualität in den verschiedenen Kategorien. Ensembles, die nämlich während des Tages in den Juryaufführungen sehr gute Beurteilungen erhielten, werden dazu ausgewählt um während dieses gemeinsamen Konzertes – von zahlreichen Freunden, Sympathisanten, Jurymitgliedern und renommierten Musikexperten besucht – zu musizieren. Jedes erwählte Ensemble, ist aus organisatorischen Gründen dazu verpflichtet, an diesem Konzert teilzunehmen. Das Programm sollen Werke aus der Juryaufführung sein. Abweichungen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des organisierenden Gutachterkomitees zugelassen werden. ANDERE AKTIVITÄTEN Proklamation Die Proklamation ist immer wieder einer der Höhepunkte jedes Festivaltages, dem massenhaft von allen Teilnehmern und Hunderten von Besuchern beigewohnt wird. Die Sporthalle des „Provinciaal Domein Dommelhof“, zur Gelegenheit zu einem Riesentheater umgebaut, ist der Schauplatz von diesem atemberaubenden Spektakel. Alle Gruppen empfangen während dieser Proklamation die Beurteilung ihrer Leistungen und ein Zeugnis. Happening Das Happening ist ein Abendkonzert von verschiedenen, im Voraus ausgesuchten, teilnehmenden Gruppen, das von einem sehr großen Publikum besucht wird. Allen Ensembles wird die Gelegenheit geboten ein individuelles Programm sowie ein gemeinsames Programm vorzuführen, das während eines professionell begleiteten Workshop erarbeitet wird. Das sehr populäre Happening bietet eine Vielfalt an Musik und ist dadurch von jedem geschätzt. Das Programm, das gezeigt wird, wird mit dem Dirigenten des Ensembles, dem Gutachterkomitee und einem Jurymitglied besprochen. Andere Konzerte Am Freitag 03.05.2019, Samstag 04.05.2019 und Sonntag 05.05.2019 werden in Neerpelt und den umliegenden Gemeinden verschiedene Konzerte organisiert: Eröffnungskonzerte, Nachmittagskonzerte, Abendkonzerte, Schulkonzerte, Verbrüderungskonzerte und Aperitifkonzerte, eine Konzertmesse und ein Happening. Sollten Sie hieran interessiert sein, Festivalreglement 2019 15
dann deuten Sie dieses bitte auf Ihrem Anmeldeformular an. Das frei zu wählende Programm wird nach Bekanntmachung der endgültigen Auswahl angefordert. Verbrüderungskonzerte Während der Festivaltage werden in Neerpelt und Umgebung Verbrüderungskonzerte organisiert, die Ensembles die Gelegenheit bieten sich selber anderen und einander vorzustellen. Diese Konzerte haben einen lockeren Charakter, ein leichtes Programm wird gezeigt und das Miteinander steht an erster Stelle. Diese Konzerte sind völlig getrennt von den Jurykonzerten, frei zugänglich und sehr geliebt beim breiten Publikum. Workshops Das Festival bemüht sich ebenfalls unterschiedliche Workshops in Bezug auf allerhand Themen im Zusammenhang mit instrumentaler Musik zu organisieren. Im Mittelpunkt dieser Workshops steht natürlich, das miteinander Musizieren der Teilnehmer aus den verschiedenen Ländern. Diese Workshops werden hauptsächlich geleitet von belgischen Musikexperten mit einem internationalen Ruf. Möchten Sie an einem dieser Workshops teilnehmen, dann deuten Sie dieses bitte auf Ihrem Anmeldeformular an. Die Workshops werden Gruppen kostenlos angeboten. Aus organisatorischer Sicht und um so viel wie möglich auf Ihre Wünsche eingehen zu können, ist Teilnahme an den Workshops nur möglich via Voreinschreibung. Weil der Platzanzahl pro Workshop beschränkt ist, bestimmt die Festivalorganisation welches Ensemble an den Workshops teilnimmt. Die Teilnahme des ausgewählten Ensembles ist deshalb auch verbindlich. Festivalreglement 2019 16
AUFENTHALT Der Festival-Organisation kümmert sich um die Unterkunft und Verpflegung aller Teilnehmer. Sie können aus folgenden Formen wählen: VARIANTE 1: Wochenende von Freitag, den 03.05.2019 bis Montag, den 06.05.2019 VARIANTE 2: Tagesvariante Samstag, den 04.05.2019 oder Sonntag, den 05.05.2019 In Formel 1 können Sie wählen aus folgenden Unterkunftsmöglichkeiten: Aufenthalt in: a. Luxus Bungalowpark: ± 20 km von Neerpelt entfernt - Mit Übernachtung in einem „economy type“ Bungalow - Mit freiem Zugang zum lokalen überdachten Schwimmparadies und Spielparadies. b. Feriendorf ± 10 bis 30 km von Neerpelt entfernt - Mit Übernachtung in einem Chalet oder Bungalow c. Gruppenunterkunft: ± 1 bis 10 km von Neerpelt entfernt - Mit Übernachtung in einem Schlafsaal - Sanitär wird gemeinschaftlich benützt d. Gastfamilie: ± 1 bis 10 km von Neerpelt entfernt Gastfamilien werden als Festivalfreiwillige betrachtet und sie werden für ihre Mitwirkung am Festival nicht vergütet. Die Plätze bei Gastfamilien sind dadurch auch limitiert. Wenn wir nicht genug Gastfamilien haben, bringen wir die Teilnehmer in einer Gruppenunterkunft oder Feriendorf unter. Festivalreglement 2019 17
VARIANTE 1: WOCHENENDE von Freitag, den 03.05.2019 bis Montag, den 06.05.2019 Variante 1 umfasst: - Drei Übernachtungen - Warmes Abendessen am 03.05.2019 - Vollpension am 04.05.2019 und 05.05.2019 - Frühstück am 06.05.2019 - Einige Programmhefte pro Ensemble - 1 Festivalarmband pro Teilnehmer - Freier Zugang zum Eröffnungsspektakel und Feuerwerk am 03.05.2019 - Teilnahme am Jurykonzert - Freier Zugang zu allen anderen Jurykonzerten - Freier Zugang zu Workshops und/oder anderen Konzerten (falls angemeldet) - Kostenlose Teilnahme am Happening und Abendkonzerte am 04.05.2019 und 05.05.2019; als Teilnehmer oder als Besucher - Kostenlose Teilnahme am Schlußfest am 05.05.2019 - Freie Nützung vom „Hop-on hop-off“ Bus, einem Busdienst zwischen den verschiedenen Auftrittsstellen Preise Preise pro Person pro Wochenende 1a: Luxus Bungalowpark 185 euro 1b: Feriendorf 118 euro 1c: Gruppenunterkunft 118 euro 1d: Gastfamilie 118 euro Extra Lunchpakete (Abfahrt oder Ausflug) 5,50 euro 7,50 euro (*) Teilnahmepreis Sehe Maximum Betrag Teilnahmekosten Festivalreglement 2019 18
VARIANTE 2: TAGESVARIANTE Samstag, den 04.05.2019 oder Sonntag, den 05.05.2019 Variante 2 umfasst: - 1 Programmheft pro Teilnehmer - 1 Festivalarmband pro Teilnehmer - Freien Zugang zum Eröffnungsspektakel und Feuerwerk am 03.05.2019 - Teilnahme am Jurykonzert - Freier Zugang zu allen anderen Jurykonzerten - Freier Zugang zu Workshops und/oder anderen Konzerten (falls angemeldet) - Kostenlose Teilnahme am Happening und Abendkonzerte am 04.05.2019 und 05.05.2019; als Teilnehmer oder als Besucher - Kostenlose Teilnahme am Schlußfest am 05.05.2019 - Freie Nützung vom „Hop-on hop-off“ Bus, einem Busdienst zwischen den verschiedenen Auftrittsstellen. Die Gruppe nimmt nur am 04.05.2019 oder 05.05.2019 teil. Aus organisatorischen Gründen, legt das Festival den Tag Ihres Auftrittes fest. Wenn man wünscht - aber erst nach vorangehenden Reservierung vor 25.03.2019 - kann man die Cateringsmöglichkeiten des Festivals benutzen. Preise: Preise pro Person Warmes Mittagessen 9,00 euro Abendessen (Brotmahlzeit) 6,50 euro Lunchpakete 5,50 euro 7,50 euro (*) Sehe Maximum Betrag Teilnahmepreis Teilnahmepreis Festivalreglement 2019 19
(*) Maximum Betrag Teilnahmepreis Für die Teilnahmekosten zahlt jedes Ensemble einen Maximum Betrag von € 250 und ein Minimum von € 75. Für Musikorganisationen, die wünschen mit verschiedenen Ensemble teilzunehmen, aus verschiedenen Personen bestehend, gelten folgende Maximum Preise: - Das erste Ensemble: maximum € 250 – minimum € 75 - Das zweite Ensemble: maximum € 150 – minimum € 75 - Das dritte und alle darauffolgenden Ensembles: maximum € 125 – minimum € 75 Hiermit wird das Ensemble mit der gröβten Teilnehmerzahl als erstes Ensemble gezählt. In diesem Maximumtarif dürfen maximal 5 begleitende Erwachsene angerechnet werden. Die Kosten für zusätzliche begleitende Erwachsene werden getrennt angerechnet auf der Gruppenrechnung. Die Registrierung kostet hier 7,50 Euro pro Person, für Unterkunftskosten wird ein Zuschlag von 20% auf die normalen Kosten für die Unterkunft berechnet. Personen, die in verschiedenen Ensembles teilnehmen, zahlen nur einmal den Teilnehmerpreis. Wichtige Bemerkungen Das Organisationskomitee berücksichtigt bei der Anweisung der Unterkunft den von Ihnen gewählten Vorzug und die diesbezügliche Verfügbarkeit. Jeder Teilnehmer sorgt selbst für Handtücher und Betttücher (Bezug für Kissen und Matratze und Deckbettbezug oder Schlafsack). Inhaltlich unterscheiden sich die verschiedenen Unterkünfte. Ensembles werden deshalb individuell informiert sobald ihre Unterkunft bekannt ist. Laken können eventuell vor Ort reserviert und bezahlt werden (beschrenkter Vorrat). Für die Organisation der Übernachtungen und der Mahlzeiten werden nur die auf dem Aufenthaltsformular angegebenen Zahlen von Teilnehmern berücksichtigt. Eventuelle Änderungen müssen vor dem 25.03.2019 schriftlich, per Fax oder E-Mail beim Sekretariat eingehen. Auch spezielle Essenswünsche müssen vor dem 25.03.2019 bestellt werden. Das Festival kann Diätwünsche jedoch nur für Teilnehmer mit einer medizinisch begutachteten Allergie und in vegetarischen Mahlzeiten berücksichtigen. Alle zusätzlichen Essenswünsche können nicht bewilligt werden. Anfragen, die das Festivalsekretariat nach diesem Datum erhält, können nicht mehr berücksichtigt gestellt werden. Das Festival beherbergt Busfahrer zusammen mit der Gruppe, in derselben Unterkunft. Es wird für sie ein separater Schlafraum vorgesehen, aber keine separate Wohneinheit. Sanitäranlagen müssen möglicherweise mit anderen Personen geteilt werden. Wenn Busfahrer dagegen Bedenken haben, und eine separate Unterkunft wünschen, wird dafür ein Mehrpreis Festivalreglement 2019 20
angerechnet. Dieser Mehrpreis ist abhängig von Kosten und Verfügbarkeit und wird festgelegt, sobald der Antrag eingereicht wird. Spezifische Wünsche in Bezug auf Unterkunftsmöglichkeiten für Busfahrer müssen spätestens vor dem 01.03.2019 eingeschickt werden. Alle Teilnehmer sind für die Ordnung, Pflege und Ruhe anderer Anwohner und Einheimischen gegenüber zuständig. Die Festival-Organisation hat das Recht, Teilnehmer zu entlassen, wenn diese Regeln nicht beachtet werden. Bei der Ankunft in Neerpelt werden alle teilnehmenden Gruppen gebeten ein Haftungsformular zu unterschreiben. Hiermit werden Kosten für den eventuellen Schaden, der von den Teilnehmern herbeigeführt wird, geltend gemacht und für Unkosten, die aus dem Nicht- Nachkommen der örtlichen Vorschriften hervorgehen. REISEINFORMATION Visum Teilnehmer, die ein belgisches Visum brauchen, müssen sich spätestens 3 Monate vor Anfang des Festivals (das heißt: spätestens Ende Januar 2019) beim Festivalsekretariat melden. Sie liefern die notwendigen Visumantragsdokumente der belgischen Botschaft. Bus Nicht alle Orte sind zu Fuß zu erreichen. Denken Sie bitte daran, dass Sie zu reisen haben. Deshalb können Gruppen ohne Bus, durch Vermittlung des Festivals, einen Bus bestellen. Die Anmeldung hierfür sollte bis zum 30.03.2019 erfolgen. Hierfür wird Ihnen eine Pauschale angerechnet. Versicherung Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Festivalreglement 2019 21
ANMELDUNG Ihre Anmeldung ist erst gültig, wenn wir bis spätestens 29. Oktober 2018 folgende Informationen erhalten. Das kann eventuell on-line über das Einschreibungs-modul der Festivalwebsite www.emj.be. - das Anmeldeformular: zu vervollständigen via www.emj.be oder via info@emj.be zu beantragen; - die Liste der Ensemblemitglieder mit Namen, Geburtstagen, Geschlecht und Instrument; - ein Exemplar der Partitur pro Werk mitgeteilt auf dem Juryprogramm; - ein Curriculum Vitae der inländischen Komponisten, falls notwendig in der Programmgestaltung; - ein aktuelles Foto des Ensembles; - eine rezente Tonaufnahme oder eine Aufnahme im Internet = verpflichtet für alle Teilnehmer, bestehend aus mindestens einem vollständigen Werk, frei zu wählen; - eine rezente DVD-Aufnahme der Gruppe (max. 1 bis 2 Jahre alt) = verpflichtet für die Wimpelgruppen, bestehend aus mindestens einem vollständigen Werk, frei zu wählen. Alle oben genannten Dokumente sollten vorzugsweise digital über info@emj.be abgeschickt werden. Das Organisationskomitee entscheidet, ob eine Gruppe ausgewählt wird. Nur gültige Anmeldungen, die rechtzeitig eingegangen und vollständig sind, können berücksichtigt werden. Alle Gruppen erhalten vor Ende Dezember 2018 Nachricht über die Zulassung und Gruppeneinteilung. Die Festivalorganisation hat das Recht die Zahl der Teilnehmer pro Land zu limitieren und Teilnahmen abzuweisen, die nicht innerhalb des vorgeschriebenen Termins eingesendet werden. Sie benötigen die Partituren in dreifacher Ausführung und übergeben diese während des Festivals an die Jury, gerade vor dem Jurykonzert. Der Gebrauch von Kopien ist in Belgien gesetzlich verboten. Übertretungen diesbezüglich sind auf Gefahr der teilnehmenden Gruppen. Wir empfehlen Ihnen deswegen Originalpartituren zu verwenden. Festivalreglement 2019 22
TEILNAHMEKOSTEN UND RECHNUNGEN Sie erhalten vor Ende Dezember 2018 eine detaillierte Rechnung, mit der Berechnung der Aufenthaltskosten. Die Anmeldegebühr ist gemeinsam mit einer Anzahlung in Höhe von mindestens 80% der gesamten Aufenthaltskosten bis spätestens 15. Februar 2019 zu überweisen: Konto Nr: BE70 3350 0378 0925 BIC-code: BBRUBEBB ING Neerpelt/Overpelt Leopoldlaan 146 3900 Overpelt Belgien Mit als Verwendungszweck: - Rechnungsnummer - Gruppenummer - Name und Herkunft der Gruppe Im Falle einer verspäteten Überweisung der Anmeldegebühr bzw. der Anzahlung wird die Anmeldung annulliert! Falls Sie nach dem 01.03.2019 auf eine Teilnahme am Festival verzichten, wird die Anmeldegebühr als Vergütung für die Verwaltungskosten betrachtet. Der Betrag wird erhöht für die Kosten, die für die Reservierung der Übernachtungen und der Mahlzeiten entstanden sind. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Schlusssaldo, abzüglich des bezahlten Vorschusses, wird verrechnet vor der Anreise, durch eine Endabrechnung, spätestens am 15.04.2019. Sollten bei der Ankunft der Gruppe noch ein Saldo offenstehen, wird dieser beim Einchecken abgerechnet. Das Festival akzeptiert keine Kreditkarten und keine Reiskostenerstattungen werden gezahlt. Eventuelle Bankgebühren werden dem Teilnehmer immer in Rechnung gestellt. Festivalreglement 2019 23
WICHTIGE TERMINE Vor dem 28.10.2018: Anmelde- und Aufenthaltsformular + weitere Angaben zuschicken. Vor dem 31.01.2019: Visum beantragen. Vor dem 15.02.2019: Anmeldegebühr und Anzahlung überweisen. Vor dem 01.03.2019: Evtl. Änderungen im Programm angeben. Vor dem 01.03.2019: Meldung der spezifischen Ausstattungswünsche für Busfahrer. Vor dem 25.03.2019: Meldung der definitiven Teilnehmerzahl (für Übernachtung und Mahlzeit) Vor dem 25.03.2019: Meldung den evtl. vegetarische- und spezielle Diätmahlzeiten Vor dem 25.03.2019: Reservierung von Mahlzeiten für Tagesgruppen. Vor dem 30.03.2019: Evtl. Bus reservieren NÄCHTSTE FESTIVALS Im Jahre 2020, wird das EMJ ein vokales Festival für Chören organisieren: Von Donnerstag 30.04.2020 bis Montag 04.05.2020 2021 folgt wieder eine instrumentale Ausgabe: Von Freitag 30.04.2021 bis Montag 03.05.2021 ACHTUNG Wir verarbeiten Daten conform der GDPR-Gesetzgebung. Die, während des Festivals gemachten, Photos, Audio- und Videoaufnahmen und alle persönliche Daten, die wir erhalten, werden in der eigenen Bibliothek aufbewahrt und für eigene und nicht kommerzielle Zwecke verwendet und nur dann mit Dritte geteilt wenn dieses wünschenswert ist für die praktische Organisation des Festivals. Festivalreglement 2019 24
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